Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung usbaustrecke/Neubaustrecke Augsburg - Ulm (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3950, 21/4383 Nr. 1.13)
Text
Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung usbaustrecke/Neubaustrecke Augsburg - Ulm (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3950, 21/4383 Nr. 1.13)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6074
21. Wahlperiode 20.05.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)
zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 21/3950, 21/4383 Nr. 1.13 –
Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Ausbaustrecke/Neubaustrecke Augsburg – Ulm
A. Problem
Die Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Augsburg – Ulm ist als Teil des
Projektbündels 6 im Vordringlichen Bedarf des geltenden Bedarfsplans (Anlage zu § 1
des Bundesschienenwegeausbaugesetzes) enthalten (Abschnitt Neue Vorhaben,
lfd. Nr. 6). Das Projekt beinhaltet im Wesentlichen einen durchgängigen
viergleisigen elektrifizierten Aus- und Neubau zwischen Augsburg und Ulm und ist
Bestandteil der Transeuropäischen Netze (TEN) als Abschnitt des TEN-Korridors
Rhein-Donau.
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag dazu einen Bericht vorgelegt,
dessen Gegenstand das Ergebnis der Vorplanung und der frühen
Öffentlichkeitsbeteiligung zu der Ausbaustrecke/Neubaustrecke Augsburg – Ulm ist. Der Bericht
beschreibt unter anderem eine Vorzugsvariante für das Projekt. Zudem beschreibt
der Bericht die im Zuge der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung von den Beteiligten
eingebrachten Anregungen bzw. Forderungen und stellt auch die Anregungen dar,
die aufgrund der rechtlichen Vorgaben nicht in die Vorzugsvariante
aufgenommen wurden.
Die Berücksichtigung verschiedener Anregungen, die im Zuge der frühen
Öffentlichkeitsbeteiligung von den Beteiligten eingebracht wurden, erfordert einen
Beschluss des Deutschen Bundestages unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit.
B. Lösung
Aufforderung an die die Bundesregierung, das Projekt im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel und unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit im Rahmen der
schrittweisen Umsetzung eines integrierten Taktfahrplans (Etappierung
Deutschlandtakt) einzubringen und die Vorzugsvariante der ABS/NBS Augsburg – Ulm
zusätzlich und ausschließlich mit in der Entschließung genannten Maßgaben
umzusetzen. Diese Maßgaben betreffen die Themen Lärmschutz an der
Vorzugstrasse (Kernforderung 1), Knoten Ulm und Augsburg (Kernforderung 2),
Generalsanierung der Bestandsstrecke (Kernforderung 3), Neue oder reaktivierte
Personenhalte an der Bestandsstrecke (Kernforderung 4), Verbesserung des
Regionalverkehrs auf der Bestandsstrecke und auf der Neubautrasse
(Kernforderungen 5 und 6), Konkrete, regionale Forderungen an der Vorzugstrasse
(Kernforderung 7), Weitere Forderungen (Kernforderung 8) und Trinkwasserschutzgebiet
Stadt Burgau. Dabei soll zwingend darauf geachtet werden, dass das Nutzen-
Kosten-Verhältnis (NKV) eine Höhe von 1,0 nicht unterschreitet.
Kenntnisnahme der Unterrichtung und Annahme einer Entschließung mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Annahme einer abweichenden Entschließung.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 21/3950 folgende Entschließung
anzunehmen:
„I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Augsburg – Ulm ist als Teil des
Projektbündels 6 im Vordringlichen Bedarf des geltenden Bedarfsplans
(Anlage zu § 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes) enthalten (Abschnitt
Neue Vorhaben, lfd. Nr. 6). Das Projekt beinhaltet im Wesentlichen einen
durchgängigen viergleisigen elektrifizierten Aus- und Neubau zwischen
Augsburg und Ulm und ist Bestandteil der Transeuropäischen Netze (TEN)
als Abschnitt des TEN-Korridors Rhein-Donau. Die Vorplanung
(Leistungsphase 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wurde 2025
abgeschlossen.
Mit der ABS/NBS Augsburg – Ulm werden folgende verkehrlichen Ziele
verfolgt:
– Entmischung langsamer und schneller Verkehre
– Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für den Güterverkehr und
Schienenpersonennahverkehr
– Anbindung des Bahnhofs Günzburg an die ABS/NBS Augsburg – Ulm
– Erhöhung der Reisegeschwindigkeit zur Erfüllung der
Fahrzeitanforderungen des Deutschlandtaktes (26 Minuten ohne Halt in Günzburg)
Im Ergebnis der Vorplanung weist das Vorhaben einen Gesamtwertumfang
(GWU) in Höhe von 8.152 Mio. Euro auf (nominal, Stand: 2022). Dieser
beinhaltet Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit > 50 Prozent. Die
DB InfraGO AG hat zusätzlich eine Gesamtwertprognose (GWP) ermittelt,
die weitere anhand von statistisch ermittelten Risikokennwerten
quantifizierte mögliche Risiken einbezieht. Damit soll der sich erfahrungsgemäß im
Projektverlauf erhöhende Wert der Investitionskosten durch eine Prognose
der mutmaßlichen Projektendkosten ersetzt werden. Die GWP für das
Vorhaben beträgt 13.288 Mio. Euro. Die Differenz zum GWU ergibt sich aus
zusätzlichen Baukostenrisiken sowie zusätzlichen
Nominalisierungseffekten, u. a. aufgrund einer im schlimmsten Fall deutlich verzögerten
Fertigstellung. Das Bundesministerium für Verkehr hat das Projektbündel 6 mit der
ABS/NBS Augsburg – Ulm als Teil dieses Projektbündels 2025 unter
Berücksichtigung der Vorplanungsergebnisse volkswirtschaftlich bewertet. Im
Ergebnis dieser Untersuchung ergibt sich eine positive Wirtschaftlichkeit
(Nutzen-Kosten-Verhältnis) von 1,1.
Der Deutsche Bundestag hat am 28. Januar 2016 mit dem Antrag
„Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze“
(Bundestagsdrucksache 18/7365) einstimmig beschlossen, „in Fällen besonderer
regionaler Betroffenheit durch die Realisierung von Schienengütertrassen
der Verkehrskorridore des TEN-Verkehrs-Kernnetzes [...] auch künftig die
konstruktive Zusammenarbeit der Akteure vor Ort zu berücksichtigen“ und
„aus den jeweils dort gewonnenen Empfehlungen im Einzelfall konkrete
Beschlüsse an die Bundesregierung zu formulieren, um im Einzelfall im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einen besonderen – über das
gesetzliche Maß hinausgehenden – Schutz von Anwohnern und Umwelt erreichen
zu können“. Um die Akzeptanz für den ökologisch bedeutsamen
Verkehrsträger Schiene und notwendige Ausbaumaßnahmen sicherzustellen, kann der
Gesetzgeber im Einzelfall und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
zusätzliche Maßnahmen beschließen oder Forderungen aufnehmen.
Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden seit 2019
verschiedene Kommunikationsformate genutzt, um über die aktuellen
Planungsschritte sowie den Projektfortschritt zu informieren und
Optimierungsmöglichkeiten mit den Beteiligten zu besprechen. Durch den Dialog konnten
viele Hinweise der Akteure aus der Region in die Planungen und nicht zuletzt
in die Vorzugsvariante einfließen.
Die Bundesregierung berichtet mit Drucksache 21/3950 über die Vorplanung
und die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung für die Ausbaustrecke/
Neubaustrecke Augsburg – Ulm, einschließlich Vorzugsvariante und erster
Kostenschätzungen. Demnach konnte eine Reihe regionaler Forderungen erfüllt
werden. Viele Anregungen beziehen sich auf die spätere Ausgestaltung von
Maßnahmen und sind daher im rechtsförmlichen Planfeststellungsverfahren
zu behandeln. Die Berücksichtigung verschiedener Anregungen erfordert
einen Beschluss des Deutschen Bundestages unter Wahrung der
Verhältnismäßigkeit.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt:
Im Rahmen des Dialogforums und des Projektkoordinierungsrats unter
Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern von Bürgerinitiativen, der
betroffenen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie der DB InfraGO AG
konnten für viele der Forderungen konstruktive Lösungen entwickelt
werden.
Die Entscheidung für eine überwiegend enge Bündelung mit der
Bundesautobahn 8 minimiert zusätzliche Eingriffe in die Landschaft und verhindert
weitestgehend neue Lärmbetroffenheiten. Dies ist ein direktes Resultat der
regionalen Forderung nach einem flächenschonenden Trassenverlauf.
Mit der Planung eines neuen Regionalhalts in Zusmarshausen kann eine
historisch gewachsene Lücke im Schienennetz geschlossen werden. Dies
ermöglicht eine moderne, schienenbasierte Erschließung einer bisher
unterversorgten Region und schafft die Infrastruktur für eine signifikante
Verlagerung des Pendlerverkehrs von der Straße auf die Schiene.
III. Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bundestag die
Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Wahrung der
Wirtschaftlichkeit des Projekts auf:
Das Projekt soll im Rahmen der schrittweisen Umsetzung eines integrierten
Taktfahrplans (Etappierung Deutschlandtakt) eingebracht werden. Die
Vorzugsvariante der ABS/NBS Augsburg – Ulm ist zusätzlich und
ausschließlich mit den folgenden Maßgaben umzusetzen. Dabei ist zwingend darauf zu
achten, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis eine Höhe von 1,0 nicht
unterschreitet:
a. Lärmschutz an der Vorzugstrasse (Kernforderung 1)
Die Forderung nach einer verkehrsträgerübergreifenden
Gesamtlärmbetrachtung unter Einbeziehung der Bestandsstrecke und der
Bundesautobahn 8 ist nachvollziehbar, jedoch unterliegt die gesetzliche
Lärmvorsorge den hierfür geltenden immissionsschutzrechtlichen Vorgaben und
dem Verursacherprinzip. Die Bundesregierung wird aufgefordert,
sicherzustellen, dass die DB InfraGO AG und die Autobahn GmbH des
Bundes eine etwaige Lärmvorsorge entlang der Neubaustrecke und die
Lärmsanierung entlang der Bundesautobahn 8 miteinander
koordinieren, um im gesetzlich vorgegebenen Rahmen mögliche Synergien durch
eine verkehrsträgerübergreifende Dimensionierung der
Schallschutzmaßnahmen zu realisieren.
b. Knoten Ulm und Augsburg (Kernforderung 2)
Die Stärkung von Knotenpunkten ist elementar für die dringend
benötigte höhere Kapazität im Schienennetz. Das Projekt ABS/NBS
Augsburg – Ulm ist allerdings primär auf die Herstellung einer
leistungsfähigen Fernverkehrsverbindung zwischen den Fernverkehrsknoten im
Rahmen eines integrierten Taktfahrplans (Deutschlandtakt) ausgelegt.
Die Forderung kann daher im Rahmen der parlamentarischen
Befassung nicht berücksichtigt werden. Eine solche Maßnahme kann
gegebenenfalls im Rahmen separater Programme zur Engpassbeseitigung
realisiert werden.
c. Generalsanierung der Bestandsstrecke (Kernforderung 3)
Bei der Korridorsanierung und dem Bedarfsplanvorhaben der ABS/NBS
Augsburg – Ulm handelt es sich um rechtlich und haushalterisch
getrennte Maßnahmen mit unterschiedlichen Zielsetzungen: Die
Korridorsanierung dient der kurzfristigen Substanzverbesserung des
Bestandsnetzes, während das Bedarfsplanvorhaben eine langfristige
Kapazitätserweiterung darstellt. Eine formale Verknüpfung beider
Maßnahmen würde die Realisierung der Neubaustrecke an die unsichere
Finanzierungslage der Bestandsstreckensanierung binden und somit
unnötige zeitliche Risiken für das Gesamtprojekt schaffen. Der Forderung
kann daher im Rahmen der parlamentarischen Befassung nicht
entsprochen werden. Die DB InfraGO AG wird aufgefordert, eine enge
operative Abstimmung und Bauphasenplanung zwischen den Beteiligten im
Bereich Neu-Ulm – Unterfahlheim sicherzustellen, um Synergien zu
nutzen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Des Weiteren wird die DB
InfraGO AG aufgefordert, möglichst alle vorlaufenden Maßnahmen der
Aus-/Neubaustrecke im Sperrzeitraum der Korridorsanierung zu
realisieren und durch die Nutzung des Zugsicherungssystems ETCS Level 2
ohne Punktförmige Zugbeeinflussung sowie kleinere und mittlere
Maßnahmen eine verbesserte Pünktlichkeit zu erreichen.
d. Neue oder reaktivierte Personenhalte an der Bestandsstrecke
(Kernforderung 4)
Die Einrichtung zusätzlicher Haltepunkte an der Bestandsstrecke
entspricht nicht dem gesetzlichen Auftrag des Bedarfsplanvorhabens
ABS/NBS Augsburg – Ulm. Das Projekt fokussiert sich auf den Ausbau
der bundeseigenen Schieneninfrastruktur für den Fern- und
Güterverkehr. Die Planung, Bestellung und Finanzierung von Haltepunkten für
den Nahverkehr fallen in die alleinige Zuständigkeit des Landes bzw.
des regionalen Aufgabenträgers (Bayerische Eisenbahngesellschaft
mbH, BEG). Um jedoch künftige Entwicklungen im Regionalverkehr
nicht zu blockieren, sollen dort, wo es technisch möglich und
wirtschaftlich vertretbar ist, entsprechende Flächenfreihaltungen
berücksichtigt werden. Die DB InfraGO AG wird deshalb aufgefordert, in
Abstimmung mit der BEG die Freihaltung möglicher späterer Haltepunkte
wie etwa Neu-Ulm Industrie, Burlafingen, Unterfahlheim,
Autobahnkirche Adelsried und Legoland/Deffingen zu prüfen.
e. Verbesserung des Regionalverkehrs auf der Bestandsstrecke und auf
der Neubautrasse (Kernforderungen 5 und 6)
Das Projekt leistet einen indirekten Beitrag zu Verbesserung des
Regionalverkehrs auf der Bestandsstrecke, indem durch die Neubaustrecke
Kapazitäten frei werden, die für die angestrebten Taktverdichtungen
genutzt werden können.
Die Forderung nach der Einrichtung eines S-Bahn-ähnlichen Taktes
sowie der hierfür notwendigen Infrastruktur überschreitet jedoch die
Zweckbestimmung des Bedarfsplanvorhabens ABS/NBS Augsburg –
Ulm und kann im Rahmen der parlamentarischen Befassung nicht
berücksichtigt werden. Die Ausplanung und Finanzierung des
Schienenpersonennahverkehrs liegen in der alleinigen Zuständigkeit des
Freistaates Bayern beziehungsweise der jeweiligen Aufgabenträger. Eine
Integration dieser regionalen Bedienungskonzepte in das
Bundesfernstraßen- und Schienenwegeprojekt würde zu einer sachwidrigen
Vermischung von Finanzierungszuständigkeiten führen.
Für den Regionalverkehr auf der Neubautrasse werden – wie folgend
unter Punkt f. ausgeführt – wichtige Voraussetzungen geschaffen.
f. Konkrete, regionale Forderungen an der Vorzugstrasse (Kernforderung 7)
Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens ABS/NBS Augsburg – Ulm ist
der Forderung der Gemeinde Zusmarshausen und des Kreistags
Augsburg-Land nach einem Regionalhalt in Zusmarshausen insofern
Rechnung zu tragen, als im Rahmen der weiteren Vorhabenplanung für einen
solchen Halt die Voraussetzungen geschaffen werden. Durch die
Bestätigung der vorgeschlagenen Vorzugstrasse im Rahmen der
parlamentarischen Befassung wird durch den Bundestag die Voraussetzung dafür
geschaffen, den Überholbahnhof Zusmarshausen im Rahmen des
Bedarfsplanvorhabens so zu gestalten, dass er zu einer Regionalzugstation
ausgebaut werden kann. Die Realisierung einer Station für den
Personennahverkehr kann zwar im Zuge der Umsetzung der ABS/NBS
realisiert werden, ist jedoch nicht Aufgabe und Inhalt des
Bedarfsplanvorhabens und wird daher auch nicht vom Bund finanziert. Die
Finanzierung des Regionalhalts ist vom Aufgabenträger für den Nahverkehr
sicherzustellen; die aus der Realisierung des Regionalhalts in
Zusmarshausen entstehenden Mehrkosten in Höhe von 59 Mio. Euro können
grundsätzlich durch die Mittel des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes finanziert werden. Die Finanzierung des Betriebs des
Nahverkehrs auf der Neubaustrecke liegt in der Zuständigkeit des Freistaates
Bayern.
Die im Bericht zusammengefassten weiteren Forderungen der
Kommunen und Landkreise zu Änderungen an der Trassierung können im
Rahmen der parlamentarischen Befassung nicht berücksichtigt werden.
g. Weitere Forderungen (Kernforderung 8)
Die DB InfraGO AG wird aufgefordert, betroffene Kommunen
frühzeitig einzubinden, baubedingte Belastungen zu minimieren sowie
ortsnahe und gut erreichbare Ersatzflächen für betroffene Betriebe zu
prüfen und Natur- sowie Gebietsschutz angemessen zu berücksichtigen.
h. Trinkwasserschutzgebiet Stadt Burgau
Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Bereich des
Trinkwasserschutzgebiets Burgau eine kleinräumige Umtrassierung der
Streckenführung sicherzustellen. Dies war bereits Gegenstand im
abgeschlossenen Raumordnungsverfahren der Regierung von Schwaben. Ziel ist es,
die bislang vorgesehene Durchfahrung des Schutzgebiets zu vermeiden
und damit den Belangen des Trinkwasser- und Gewässerschutzes
Rechnung zu tragen.
Grundlage hierfür ist die von der DB InfraGO AG in Auftrag gegebene
Machbarkeits- bzw. Variantenuntersuchung zur Trassenführung im
Bereich Burgau. Als Ergebnis der Untersuchung wird die Trasse im
betrachteten Abschnitt gegenüber der Vorschlagsvariante tiefer geführt.
Dies hat Auswirkungen auf die Bauwerkshöhe der Brücke im
Kammeltal sowie auf die Höhenlage und Längen der Bauwerke und Tunnel im
Kronbachtal.
Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, dafür Sorge zu tragen,
dass die kleinräumige Umtrassierung in der weiteren Entwurfs- und
Genehmigungsplanung vertieft ausgearbeitet und durch die zuständigen
Aufgabenträger verbindlich berücksichtigt wird.“
Berlin, den 20. Mai 2026
Der Verkehrsausschuss
Tarek Al-Wazir
Vorsitzender
Wolfgang Wiehle
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Wolfgang Wiehle
I. Überweisung
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Drucksache 21/3950 wurde am 26. Februar 2026 gemäß § 80
Absatz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dem Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung
sowie dem Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen (Drucksache 21/4383 Nr. 1.13).
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Unterrichtung beinhaltet im Wesentlichen die Beschreibung des Projekts der Ausbaustrecke/Neubaustrecke
Augsburg – Ulm, die von der DB InfraGO AG zu dem Projekt vorgeschlagene Vorzugsvariante, eine
Einschätzung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) dazu und die Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Augsburg – Ulm ist als Teil des Projektbündels 6 im Vordringlichen
Bedarf des geltenden Bedarfsplans (Anlage zu § 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes) enthalten (Abschnitt
Neue Vorhaben, lfd. Nr. 6). Das Projekt beinhaltet im Wesentlichen einen durchgängigen viergleisigen
elektrifizierten Aus- und Neubau zwischen Augsburg und Ulm und ist Bestandteil der Transeuropäischen Netze (TEN)
als Abschnitt des TEN-Korridors Rhein-Donau.
Im Zuge der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von Beteiligten Anregungen bzw. Forderungen
hinsichtlich der Ausgestaltung des Streckenausbaus und zu Begleitmaßnahmen eingebracht. Die Unterrichtung beschreibt
unter anderem, welche Forderungen bei der Vorzugsvariante berücksichtigt wurden und welche nicht.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Haushaltsausschuss hat die Unterrichtung in seiner 38. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt die
Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 21/3950 sowie die Annahme der Entschließung der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 21(8)3636 (identisch mit der Ausschussdrucksache 21(15)79
des federführenden Verkehrsausschusses) mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Den Hintergrund für die Befassung des Deutschen Bundestages mit dem „Bericht über das Ergebnis der
Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Augsburg – Ulm“, Drucksache
21/3950, bildet zum einen der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 28. Februar 2016 zu dem Antrag auf
Drucksache 18/7365 (Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze). Auf dessen
Grundlage wurden auch in den folgenden Wahlperioden Berichte über das Ergebnis der Vorplanung und der
frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zu verschiedenen Schienenprojekten als Bundestagsdrucksachen verteilt und
überwiesen. Den weiteren Hintergrund bildet die am 1. Januar 2018 in Kraft getretene
Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und verschiedenen Unternehmen der DB AG, welche
in ihrem § 5 die Parlamentarische Befassung regelt. Die Regelung sieht Berichte der Bundesregierung zu neu zu
verwirklichenden Vorhaben vor, bei denen die Leistungsphasen 1 und 2 der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure durchgeführt sind. In § 5 Absatz 2 und 3 BUV sind diesbezüglich Mitwirkungsmöglichkeiten des
Deutschen Bundestages geregelt.
Der Verkehrsausschuss hat die Unterrichtung auf Drucksache 21/3950 in seiner 26. Sitzung am 18. März 2026
beraten. In dieser Sitzung stellten Vertreter der DB InfraGO AG dem Verkehrsausschuss das Projekt im Rahmen
einer Präsentation vor und beantworteten dann Fragen der Ausschussmitglieder dazu.
Der Abgeordnete Michael Donth (Fraktion der CDU/CSU) und die Abgeordnete Anja Troff- Schaffarzyk
(Fraktion der SPD) wiesen gemäß § 49 Satz 1 des Abgeordnetengesetzes im Rahmen der Berichterstattung für ihre
jeweilige Fraktion auf ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der DB InfraGO AG hin.
Betont wurde von den Vertretern der DB InfraGO AG in der Präsentation die Bedeutung des Projekts, mit dem
sich bedeutsame verkehrliche Ziele realisieren ließen. Es genieße auch breiten Rückhalt in der Region. Aus der
Region gebe es dazu aber auch etwa 150 Forderungen bzw. Wünsche. Zur Bedeutung des Projekts über Bayerisch-
Schwaben hinaus erläuterte sie, die Bestandsstrecke von Augsburg nach Ulm sei stark ausgelastet. Es sei wichtig,
hier zusätzliche Kapazitäten zu schaffen und höhere Geschwindigkeiten fahren zu können, um die Fahrzeiten zu
reduzieren und die Ziele des Deutschlandtakts realisieren zu können. Die neue Strecke solle auch für den
Güterverkehr tauglich sein. Die Strecke solle nur für eine Streckengeschwindigkeit von 280 km/h trassiert werden, weil
das eine deutlich wirtschaftlichere Lösung ergebe. Sie ging weiter auf den Prozess der Auswahl der
Vorzugsvariante und die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung sowie auf die zu dem Projekt aus der Region erhobenen
Forderungen ein.
Die Fraktion der CDU/CSU warf die Frage nach Haltung des Freistaates Bayern zu dem Thema eines
Regionalhalts in Zusmarshausen auf. Weiter erkundigte sie sich, welche Forderungen bereits in die aktuellen Planungen
der DB eingeflossen seien, und ging auf einzelne Forderungen ein.
Die Fraktion der AfD äußerte, dass die regionale Verankerung des Projekts gut gelungen sei. Auch die AfD-
Fraktion unterstütze das Projekt. Bürger und Wirtschaftsverkehr würden auf jeden Fall von der Umsetzung des
Projekts profitieren. Die Strecke sei im internationalen und im europäischen Rahmen eine wichtige Verbindung.
Sie stellte dazu Fragen.
Die Fraktion der SPD ging auf die Bedeutung der Knoten für das Projekt ein und stellte dazu Fragen. Auch
Forderungen aus der Region zum Lärmschutz, das Verhältnis zwischen dem Projekt und der vorgesehenen
Generalsanierung sowie die Einhaltung der Maximalneigung für den Güterverkehr sprach sie an und stellte dazu Fragen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, sie habe den Eindruck, dass es sich um gute Planungen
handele, mit hoher Transparenz und guter Beteiligung der Öffentlichkeit. Sie unterstütze das Planungsvorhaben,
denn es sei notwendig. Die Vorzugsvariante erschließe sich von selbst.
Die Fraktion Die Linke stellte fest, im Bahnverkehr benötige man auch dringend Aus- und Neubau. Dabei müssten
die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Umwelt berücksichtigt, Synergieeffekte genutzt und
sinnvolle Anregungen aus der Region integriert werden. Bei dem Projekt sei das vorbildlich umgesetzt worden.
Daran knüpfte sie Fragen an.
In seiner 32. Sitzung am 20. Mai 2026 hat der Verkehrsausschuss die Unterrichtung abschließend beraten.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben dazu einen Entschließungsantrag (Ausschussdrucksache 21(15)79)
eingebracht, dessen Inhalt sich aus der Beschlussempfehlung ergibt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den folgenden Entschließungsantrag (Ausschussdrucksache
21(15)77) eingebracht:
Der Ausschuss wolle dem Plenum des Deutschen Bundestags folgende Entschließung zur Annahme empfehlen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die geplante Neubaustrecke Augsburg – Ulm im Rahmen des Deutschlandtakts ist ein wichtiger Meilenstein
für die Entwicklung des Bahnverkehrs in Deutschland und Europa. Sie behebt eine absehbare Überlastung
und ermöglicht einen sprunghaften Anstieg der Taktangebote im Nahverkehr auf der Bestandsstrecke. Sie
schließt die Lücke im Netz der Hochgeschwindigkeitsstrecken, das perspektivisch von Köln bzw.
Halle/Leipzig – Erfurt – Fulda – Frankfurt über Mannheim und Stuttgart durchgehend bis Augsburg
existieren wird. Zwischen Augsburg und München ist die Bestandsstrecke für passende Fahrzeiten angemessen
ausgelegt. Durch die Nutzbarkeit der geplanten Neubaustrecke für den Schienengüterverkehr ist
insbesondere in den Nachtstunden eine Entlastung der Bestandsstrecke und der dortigen Anwohnenden zu erwarten.
Durch das Engagement der Region ist zudem die Umsetzung eines Regionalhalts in Zusmarshausen möglich.
Dadurch wird die Region ebenfalls direkt von der Neubaustrecke profitieren. Die weitgehende Trassierung
der Bahnstrecke entlang bestehender Infrastruktur ist vorbildhaft. Dadurch sind Auswirkungen auf die
Umwelt reduziert worden. Jedoch ist die aktuelle Autobahn bereits eine große Quelle von Lärm für die Region.
Die Neubaustrecke selbst wird nach aktuellem Standard geplant und trägt somit zu Lärmentwicklung nicht
wesentlich bei.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf:
1. Die Neubaustrecke Augsburg – Ulm unter Berücksichtigung der in den folgenden Punkten aufgeführten
Positionen zu den Kernforderungen sowie weiteren Festlegungen weiter zu planen. Die Neubaustrecke
im Rahmen der Etappierung des Deutschlandtakts in die zeitliche Reihenfolge einzuordnen. Damit geht
einher, dass das Vorhaben im Rahmen der Etappierung rechtzeitig zu finanzieren ist. Eine rechtzeitige
und überjährige Finanzierung reduziert im Endeffekt die Gesamtkosten des Projekts.
2. In Bezug auf die Forderung nach verbessertem Lärmschutz ist insbesondere die Autobahn bezüglich
des Lärmschutzes zu sanieren. Dies ist bereits vor Bau der Neubaustrecke möglich und kann daher
zeitnah den Lärm in der Region reduzieren. Dadurch ist ein weiterer Lärmschutz bei der Neubaustrecke
über das gesetzliche Maß nicht mehr erforderlich.
3. Die Auswirkungen der Neubaustrecke Augsburg - Ulm auf die beiden jeweils folgenden Bahnknoten
Ulm sowie Augsburg ist unter Hinzunahme der Verkehrsprognose 2040, den geplanten Maßnahmen
des Deutschlandtakts sowie des dort hinterlegten Zielfahrplans auf ausreichende Kapazität zu prüfen.
Eventuell notwendige Maßnahmen sind in das Projektbündel 6 aufzunehmen, jedoch nicht im Rahmen
dieses Projekts umzusetzen. Es ist sicherzustellen, dass eine möglichst zeitnahe Fertigstellung aller
Maßnahmen erfolgt, damit die Effekte der Neubaustrecke vollständig ausgenutzt werden können.
4. Die Finanzierung der Generalsanierung Augsburg - Ulm ist zeitnah sicherzustellen. Der Sperrzeitraum
der Generalsanierung ist für vorlaufende Maßnahmen, insbesondere im Bereich der parallelen
Streckenführung sowie die Ausfädelungsabschnitten zu nutzen. Des Weiteren ist durch die Nutzung von
ETCS Level 2 ohne PZB sowie der Umsetzung aller benötigten kleinen und mittleren Maßnahmen ein
erster Schritt zur Verbesserung der Pünktlichkeit zu erreichen.
5. Die Forderungen bezüglich weiterer Bahnhalte in der Region liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen
Bundesländer. Für den Halt Zusmarshausen übernimmt der Bund alle Kosten, die im Rahmen des
regulären Überholbahnhofs notwendig sind. Die ausschließlich für den Nahverkehr notwendigen
Maßnahmen werden durch die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz finanziert. Somit beteiligt
sich der Bund zu mindestens 60% gemäß der aktuellen Fördersätze an der Umsetzung des
Regionalhalts. Die Wirtschaftlichkeit des Nahverkehrs ist in die Gesamtwirtschaftlichkeit des Projekts
einzubeziehen. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit für die Förderung durch das GVFG ist damit erfolgt. Die
Finanzierung des Betriebs des Nahverkehrs auch auf der Neubaustrecke liegt wie üblich in der
Zuständigkeit der Bundesländer.
6. Weitere geforderte Tunnelmaßnahmen sind nicht notwendig. Die Lärmsanierung der Autobahn ist der
entscheidende Schlüssel zur Reduzierung des Lärms. Längere Tunnel erhöhen den Energieverbrauch
sowie die Baukosten und die Treibhausgasemissionen.
7. Gegenüber dem Bundestag ist unabhängig von der Weiterplanung dieses Projekts ein Bericht
vorzulegen, der die neue maximale trassierte Steigung von 8 ‰ als Grundsatzentscheidungen für
Neubaustrecken begründet sowie die Auswirkung auf die Trassierung der Projekte darstellt.“
Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, sie begrüße sehr, dass man dieses wichtige Projekt nun parlamentarisch
auf den Weg bringe. Die Ausbaustrecke Augsburg – Ulm sei eines der zentralen Schienenprojekte in
Süddeutschland und sie bilde einen wichtigen Baustein für den europäischen TEN-Korridor Rhein-Donau sowie für den
Deutschlandtakt. Man wolle damit auch schnellere und langsamere Verkehre besser entmischen sowie zusätzliche
Kapazitäten für den Güterverkehr und den Regionalverkehr schaffen. Vor allem sei es aber das Ziel, die Reisezeit
im Fernverkehr deutlich zu verkürzen. Sie stellte fest, viele Hinweise aus der Region seien aufgenommen worden.
Die starke Bündelung mit der A 8 reduziere Eingriffe. Sie dankte dem Team der DB InfraGO AG. Es sei hier
wirklich eine exzellente Arbeit und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt. Sie führte aus, einen Regionalhalt in
Zusmarshausen würde man ausdrücklich begrüßen.
Die Fraktion der AfD erklärte, sie begrüße das Ergebnis der Planung im Kern. Auch in der Region erkenne man
– trotz einiger Kritikpunkte – insgesamt viel Unterstützung für das Projekt. Zu dem Entschließungsantrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bemerkte sie, Lärmsanierungen an Autobahnen könnten nicht Teil der
Entscheidung über ein Bahnprojekt sein und auch eine Festlegung der maximalen Längsneigung von
Neubaustrecken auf 8 Promille müsse einzelfallbezogen und bedarfsgerecht erfolgen. Der Entschließungsantrag der
Koalitionsfraktionen zeige im Wesentlichen Wege auf, wie Kernforderungen jedenfalls teilweise erfüllt werden könnten,
ohne dass dies zu Lasten des NKV und des Projektbudgets gehe, was sie begrüße. Sie forderte, trotz der
Projektbündelung für jedes Einzelprojekt wenigstens das NKV auszuweisen. Sie danke der Bundesregierung, der
Vorhabenträgerin und dem EBA, dass das Verfahren vorbildhaft durchgeführt worden sei.
Die Fraktion der SPD betonte, die geplante Neubaustrecke sei sowohl regional als auch überregional von großer
Bedeutung. Sie bilde zudem ein bedeutendes Element des Transeuropäischen Netzes im wichtigen Rhein-Donau-
Korridor und sie werde auch für die Entmischung von langsamen und schnellen Verkehren benötigt. Das
Vorhaben schaffe auch notwendige Kapazitäten für Güterverkehr und Schienenpersonennahverkehr. Die frühe
Öffentlichkeitsbeteiligung habe es ermöglicht, zentrale Punkte aus der Region direkt in die Planung einfließen zu lassen.
Die überwiegend enge Bündelung mit der A 8 begrüße man, weil dadurch zusätzlichen Eingriffe in Landschaft
und Natur verhindert werden könnten. Ein Regionalhalt ermögliche bei einem solchen Neubauprojekt vor Ort
direkten Nutzen. Die von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Entschließung wahre die Wirtschaftlichkeit des
Gesamtprojekts, aber stelle gleichzeitig den Schutz von Mensch und Umwelt sicher.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte die Neubaustreckenplanung. Mit der Parallelvariante
entlang der Autobahn sei eine gute Lösung entwickelt worden. Eine Möglichkeit für einen Regionalhalt an der
Strecke begrüße man. In Bezug auf die Kernforderungen unterstütze man den geforderten Lärmschutz an der
Autobahn, jedoch nicht Forderungen nach zusätzlichen Tunneln für die Neubaustrecke. Der Entschließungsantrag der
Koalitionsfraktionen gehe nicht weit genug. Eine Lärmsanierung der Autobahn werde dort nicht konkret
festgehalten und die Aufforderung, die Generalsanierung entlang der Bestandstrecke auch für Maßnahmen der
Neubaustrecke zu nutzen, sei ebenfalls zu unkonkret. Mit ihrem Entschließungsantrag wolle sie auch sicherstellen, dass
im Rahmen der Generalsanierung das ETCS Level 2 ohne ortsfeste Signale verbaut und wird auch kleine und
mittlere Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazität und zur Verbesserung der betrieblichen Flexibilität
vorgenommen würden.
Die Fraktion Die Linke begrüßte das Projekt. Sie kündigte an, dass sie beiden vorgelegten
Entschließungsanträgen zustimmen werde. In den Haushaltsberatungen werde man auch die Finanzierung des Projektes sehr
unterstützen, damit es realisiert werden könne.
Der Verkehrsausschuss hat den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Ausschussdrucksache 21(15)77 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke abgelehnt.
Den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 21(15)79 hat er mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN angenommen.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD,
SPD und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die darin enthaltene
Entschließung in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 21/3950 anzunehmen.
Berlin, den 20. Mai 2026
Wolfgang Wiehle
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333
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