Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke Niebüll - Klanxbüll - Westerland
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Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke Niebüll - Klanxbüll - Westerland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4948
21. Wahlperiode 25.03.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
der Ausbaustrecke Niebüll – Klanxbüll – Westerland
Inhal tsverzeichnis
Seite
1 Einleitung ........................................................................................ 2
2 Vorzugsvariante .............................................................................. 2
2.1 Verkehrliche Aufgabenstellung ........................................................ 2
2.2 Betriebliche Aufgabenstellung ......................................................... 2
2.3 Lösung (Vorplanungsergebnis) ........................................................ 3
2.3.1 Trassenvorschlag (Kurzbeschreibung; verkehrlicher Nutzen) .......... 3
2.3.2 Umweltauswirkungen und Konzepte zum Ausgleich ....................... 4
2.3.3 Konzepte zum Lärm- und Erschütterungsschutz .............................. 5
2.3.4 Kosten (Wirtschaftlichkeit) .............................................................. 5
3 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 25 Absatz 3 VwVfG ..................................................................... 6
4 Fazit ................................................................................................. 6
4.1 Empfehlung des Eisenbahn-Bundesamtes ........................................ 6
5 Anlagen ............................................................................................ 7
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 26. März 2026 gemäß Beschluss vom
28. Februar 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7365 in Verbindung mit § 5 der
Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung.
1 Einleitung
Mit Blick auf den Beschluss des Deutschen Bundestages auf Bundestagsdrucksache 18/7365 vom 28. Februar
2016 zur Menschen- und umweltgerechten Realisierung europäischer Schienennetze legt das
Bundesministerium für Verkehr (BMV) mit dem vorliegenden Bericht eine transparente Information über die Ausgestaltung des
zur Realisierung anstehenden Bedarfsplanvorhabens nach Abschluss der Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI)
vor. Mit Abschluss dieser Planungsphase liegt eine Vorzugsvariante inklusive erster belastbarer
Kostenschätzung vor. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 25 Absatz 3 VwVfG ist erfolgt.
Die ABS Niebüll – Klanxbüll – Westerland ist Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030 und als neues Vorhaben
lfd. Nr. 31 Teil des vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes. Der
Streckenabschnitt Niebüll – Westerland der Strecke 1210 (Elmshorn – Westerland) schließt die Insel Sylt an das Festland
an und ist aktuell als überlasteter Schienenweg gemäß Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) ausgewiesen.
Durch die schrittweise Kapazitätserweiterung sollen die bestehenden Verkehre perspektivisch in einer optimalen
Verkehrsqualität abgewickelt werden können, und weitere Verkehre ermöglicht werden. Die Vorplanung
(Leistungsphase 2 HOAI) wurde 2025 abgeschlossen.
Das Bedarfsplanvorhaben umfasst folgende Ausbauschritte:
⎯ Niebüll – Klanxbüll (2-gleisiger Ausbau und Geschwindigkeitserhöhung)
⎯ Morsum – Tinnum (2-gleisiger Ausbau)
Der Abschnitt Klanxbüll – Morsum ist bereits zweigleisig ausgebaut; für den kurzen Abschnitt Tinnum –
Westerland besteht kein Ausbauerfordernis.
Gegenstand des vorliegenden Berichtes ist die Unterrichtung über den Abschluss der Vorplanung und die
Ergebnisse der frühen Bürgerbeteiligung zur ABS Niebüll – Klanxbüll – Westerland.
Die Berichterstattung beruht auf Informationen der DB InfraGO und einer zuwendungsrechtlichen Einschätzung
des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Die umfassende Abwägung zwischen allen berührten öffentlichen und
privaten Belangen erfolgt durch die unabhängige Planfeststellungsbehörde im planrechtlichen Verfahren nach
§ 18 AEG. Eine Bewertung und Festlegung zu konkreten, entscheidungserheblichen rechtlichen Fragestellungen
erfolgt mit dem Planfeststellungsbeschluss.
2 Vorzugsvariante
2.1 Verkehrliche Aufgabenstellung
Der Bedarf für das Vorhaben wurde gesetzlich festgestellt. Das Gesamtvorhaben „Niebüll – Klanxbüll –
Westerland“ dient der:
⎯ Verbesserung der Betriebsqualität
⎯ Ermöglichung von zusätzlichen Verkehren
⎯ Reduktion der Störanfälligkeit des Betriebs
⎯ Reduktion der Fahrzeiten und Belegungszeiten der Trassen
⎯ Entfall bisheriger Zugkreuzungen
2.2 Betriebliche Aufgabenstellung
Bereits heute stellt die Strecke Niebüll – Klanxbüll – Westerland einen Engpass im Schienennetz dar. Die
bestehenden Kapazitätsengpässe führen zu einer nicht mehr zufrieden- stellenden Betriebsqualität. Um den
Engpass zu beseitigen, ist der Ausbau der Strecke notwendig. Die gesetzten Ziele sollen durch den Ausbau der
bestehenden Infrastruktur erreicht werden.
Der Ausbau beinhaltet folgende Maßnahmen:
⎯ Herstellung der durchgehenden Zweigleisigkeit ab Bahnhof Niebüll bis Tinnum
⎯ Einrichtung von Überleitstellen auf freier Strecke
⎯ Erneuerung und Erweiterung der Gefahrenmeldesysteme (Heißläuferortungsanlagen)
⎯ Anpassung der Weichenpositionen im Bahnhof Niebüll
2.3 Lösung (Vorplanungsergebnis)
2.3.1 Trassenvorschlag (Kurzbeschreibung; verkehrlicher Nutzen)
Die auszubauende Infrastruktur wurde in verschiedene Abschnitte aufgeteilt.
⎯ Ausbauabschnitt Niebüll – Klanxbüll: Errichtung eines zweiten Gleises einer Länge von 13 km
⎯ Ausbauabschnitt Morsum – Tinnum: Errichtung eines zweiten Gleises in einer Länge von 6 km
Darüber hinaus finden in einem parallelen Projekt punktuelle Ausbaumaßnahmen im Abschnitt Klanxbüll –
Morsum statt, die nicht Gegenstand des hier vorgestellten Bedarfsplanvorhabens sind.
Abbildung 1: Übersichtskarte Strecke 1210 – ABS Niebüll – Klanxbüll – Westerland:
Abschnitt Niebüll – Klanxbüll
Abbildung 2: Übersichtskarte Strecke 1210 – ABS Niebüll – Klanxbüll – Westerland:
Abschnitt Morsum – Tinnum
Die Streckengeschwindigkeit soll im Bereich des Bahnhofs Niebüll auf 100 km/h erhöht werden. Auf der freien
Strecke Niebüll – Klanxbüll soll eine maximale Geschwindigkeit von 140 km/h erreicht werden. Diese
Aufgabenstellung erfordert eine Erneuerung der Bestandsstrecke im entsprechenden Abschnitt. Die Strecke Morsum –
Tinnum soll weiterhin mit einer maximalen Geschwindigkeit von 100 km/h befahren werden.
Eine Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung (EBWU) hat keine Notwendigkeit für eine
Zweigleisigkeit im Abschnitt Tinnum – Westerland festgestellt, die durch die vorhandene Bebauung entlang der Strecke
auch nur schwer umsetzbar wäre. Auch das Gutachten zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030, „BE-
WERTUNG PLANFALL 2-053-V01 ABS NIEBÜLL – KLANXBÜLL“ sieht für den Abschnitt Tinnum –
Westerland kein Ausbauerfordernis.
2.3.2 Umweltauswirkungen und Konzepte zum Ausgleich
Nach § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) stellt das Vorhaben einen Eingriff in Natur und
Landschaft dar. Die Beeinträchtigungen sind laut § 15 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG auszugleichen oder zu ersetzen.
Die naturschutzfachliche Eingriffsregelung wird für die einzelnen Planfeststellungsabschnitte im
Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) abgearbeitet. Dies erfolgt im weiteren Verlauf der Genehmigungsplanung auf
Grundlage der in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ermittelten erheblichen Beeinträchtigungen der
Naturgüter. Die Basis für die Abarbeitung der Eingriffsregelung ist eine exakte technische Planung für das
Vorhaben.
Für jeden Planfeststellungsabschnitt wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Der Fachbeitrag
berücksichtigt die artenschutzrechtlichen Regelungen der §§ 44 ff. BNatSchG, die zusätzlich zur UVP und zur
Eingriffsregelung zu beachten sind. Hiernach sind die streng geschützten Arten (gemäß Anhang IV FFH-
Richtlinie) und alle europäischen Vogelarten zu betrachten.
Für die FFH-Gebiete im Umfeld werden FFH-Vorprüfungen durchgeführt.
Nach Anlage 1, Nr. 14.7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist der „Bau eines
Schienenweges von Eisenbahnen mit den dazugehörenden Betriebsanlagen einschließlich
Bahnstromfernleitungen“ UVP-pflichtig. Zum Ausbau der Strecke Niebüll – Klanxbüll – Westerland werden daher für alle
Planfeststellungsabschnitte Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt und Aussagen zu den nach § 2 UVPG zu
betrachtenden Schutzgütern getroffen.
2.3.3 Konzepte zum Lärm- und Erschütterungsschutz
Nach § 41 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der zugehörigen 16. Bundes-
Immissionsschutzverordnung sind die Schallauswirkungen und notwendige Schutzmaßnahmen für Betroffene zu ermitteln.
Im Rahmen der Vorplanung wurde eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben. Bei der
automatisierten Einzelpunktbetrachtung wurden die umliegenden Gebäude auf beiden Seiten der Schienenverkehrswege
betrachtet. Für den Beurteilungszeitraum Tag ergaben sich 1.333 Wohneinheiten bzw. Schutzfälle, für die Nacht
2.223 Schutzfälle. Durch aktiven Schallschutz können circa 70 Prozent der Schutzfälle gelöst werden. Diese
vergleichsweise geringe Quote ist durch die unmittelbare Nähe der Wohngebäude zur Bahnstrecke sowie die
zahlreichen technischen Zwangspunkte, insbesondere Bahnübergänge und Bahnsteige, begründet. Hier kann
kein durchgehend aktiver Schallschutz realisiert werden. Für die verbleibenden Fälle konnte keine bautechnisch
realisierbare Lösung gefunden werden, bei denen die Kosten im Verhältnis zum Nutzen gemäß § 41 Absatz 2
BlmSchG stehen. Hier wäre vorbehaltlich weiterer Untersuchungen eine Anordnung von passivem Schallschutz
vorzunehmen.
Im Rahmen der erschütterungstechnischen Untersuchungen wurden innerhalb der Vorplanung zwei
Möglichkeiten untersucht: „Schwellenbesohlungen“ und „Beton-Schottertrog mit Unterschottermatte“. Beide Maßnahmen
führen bei der Schwingungsminderung zum gleichen Ergebnis, wobei sich die besohlten Schwellen als deutlich
kostengünstiger heraus- gestellt haben. Nach Abwägung aller Faktoren wurden diese deshalb für die
Vorzugsvariante der Vorplanung ausgewählt. Für den Abschnitt Niebüll – Klanxbüll entstehen hierbei Kosten in Höhe von
493.000 Euro.
2.3.4 Kosten (Wirtschaftlichkeit)
Im Ergebnis der Vorplanung weist das Vorhaben Gesamtkosten (Gesamtwertumfang, GWU) in Höhe von
426,37 Mio. Euro auf1. Dieser beinhaltet bereits Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit > 50 Prozent und
eine Nominalisierung. Die DB InfraGO AG hat zusätzlich eine Gesamtwertprognose ermittelt, die weitere
anhand von statistisch ermittelten Risikokennwerten quantifizierte mögliche Risiken einbezieht. Damit sollen die
sich erfahrungsgemäß im Projektverlauf erhöhenden Investitionskosten, durch eine Prognose der mutmaßlichen
Projektendkosten abgebildet werden. Die Gesamtwertprognose (GWP) für das Vorhaben beträgt 910,29 Mio.
Euro. Die Differenz zu den Gesamtkosten ergibt sich aus zusätzlichen Baukostenrisiken sowie zusätzlichen
Nominalisierungseffekten, u. a. aufgrund einer im Worst Case deutlich verzögerten Fertigstellung.
Das BMV hat für das Vorhaben 2026 eine volkswirtschaftliche Neubewertung unter Berücksichtigung der
Vorplanungsergebnisse vorgenommen. Im Ergebnis dieser Untersuchung ergibt sich eine positive Wirtschaftlichkeit
in Form eines Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) in Höhe von 1,32.
1 Basierend auf Realkosten gemäß DB-Einzelvorstellung in Höhe von 233,18 Mio. Euro (Preisstand 2022).
2 Dem Bericht des Eisenbahn-Bundesamtes lag noch das aus dem Jahr 2025 stammende NKV in Höhe von 1,5 zugrunde. Die Änderung
hat keine Auswirkung auf die inhaltliche Beurteilung der Maßnahme.
3 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Absatz 3 VwVfG
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von
Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) vom 31. Mai 2013 wurde die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im § 25 VwVfG
verankert. Parallel wurde vom BMV das Handbuch für gute Bürgerbeteiligung veröffentlicht. Seit 2021 wurden
zahlreiche Informations- und Dialogveranstaltungen durchgeführt. Über die Internetpräsenz können entsprechende
Informationen abgerufen werden.
Aus der Region haben sich keine Forderungen, die über das gesetzliche Maß hinausgehen, ergeben.
4 Fazit
4.1 Empfehlung des Eisenbahn-Bundesamtes
Laut Einschätzung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) werden mit der vorliegenden Vorzugsvariante der
DB InfraGO AG die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und der zuwendungsrechtlich geforderte Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt. Der Bund empfiehlt daher die Bestätigung der beschriebenen
Vorzugsvariante der DB InfraGO AG als Grundlage für die weiteren Planungen.
Tabellarische Darstellung Effekte Vorzugsvariante und Forderungen
Kosten3 NKV4 Technisch
umsetzbar
Rechtlich
umsetzbar
Finanzierung im Rahmen der
voraussichtlich verfügbaren
Haushaltsmittel5
Vorzugsvariante 426,37 1,32 ja ja In aktueller Finanzplanung
mittelfristig keine Haushaltsmittel für
eine Umsetzung verfügbar.
3 Gesamtwertumfang Preisstand 2022 inklusive Planungskosten, Nominalisierung und Risiken in Mio. Euro.
4 Bewertung gemäß der BVWP-Methodik.
5 Im Rahmen der fortgeschriebenen geltenden Finanzlinie.
5 Anlagen
Anlage 1 DB InfraGO AG: Einzelvorstellung ABS Niebüll – Klanxbüll – Westerland
Anlage 1.1 Bewertungsmatrix gesetzliche Vorzugsvariante
Anlage 2 Eisenbahn-Bundesamt: Prüfbericht Empfehlung parlamentarische Befassung
vom 09.01.2026 auf Basis der Einzelvorstellung der DB InfraGO AG vom 28.11.2025
DB InfraGO AG, V.II-N-K-N, Stand: 18.03.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
Einzelvorstellung
ABS Niebüll-Klanxbüll-Westerland
DB InfraGO AG
Region Nord
V.II-N-K-N
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DB InfraGO AG, V.II-N-K-N, Stand: 18.03.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projektes“ für Prozess I.05.02.02.02 (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
1.1 Parlamentarische Befassung 3
1.2 Allgemeine Vorhabeninformationen – Anlass und Ziel der Maßnahme 3
1.3 Allgemeine Vorhabeninformationen – Beschreibung des Bestandes 4
2 Vorzugsvariante 5
2.1 Allgemeines 5
2.2 Verkehrliche Aufgabenstellung 5
2.3 Betriebliche Aufgabenstellung 6
2.4 Vorplanungsergebnis Vorzugsvariante 7
Erfüllung und Einhaltung der verkehrlichen & betrieblichen Ziele 11
Nutzen-Kosten-Verhältnis ≥ 1 11
Bewertungskriterien 11
2.4.3.1 Bewertung der Wirtschaftlichkeit / Finanzierung 11
2.4.3.2 Umweltverträglichkeit und Landschaftsschutz 12
2.4.3.3 Schutzgut kulturelles Erbe sowie Denkmalpflege 16
2.4.3.4 Konzept Schall- und Erschütterungsschutz 18
2.4.3.5 Auswirkung des Schienenlärmschutzgesetzes auf zukünftige Verkehre – 19
2.5 Rahmenterminplan für das Vorhaben 19
3 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach §25 Abs.3 VwVfG (Auszug) 19
3.1 Überblick der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung 19
3.2 Überblick gesetzlicher Grundlagen 20
4 Kernforderungen aus der Region 20
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Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projektes“ für Prozess I.05.02.02.02 (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
1 Einleitung
1.1 Parlamentarische Befassung
Der Deutsche Bundestag hat am 28.01.2016 mit einstimmigem Beschluss des Antrages
18/7365 der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Menschen- und umweltgerechte Realisierung
europäischer Schienennetze) beschlossen:
• in Fällen besonderer regionaler Betroffenheit durch die Realisierung von
Schienengütertrassen der Verkehrskorridore des TEN-Verkehr-Kernnetzes, die durch EU-Mittel
(CEF) bezuschussungsfähig sind, auch künftig die konstruktive Zusammenarbeit der
Akteure vor Ort zu unterstützen und deren Vorschläge bei der Erarbeitung konkreter
Lösungen besonders zu berücksichtigen
• aus den jeweils dort gewonnenen Empfehlungen im Einzelfall konkrete Beschlüsse an
die Bundesregierung zu formulieren, um im Einzelfall im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel einen besonderen – über das gesetzliche Maß hinausgehenden –
Schutz von Anwohnern und Umwelt erreichen zu können.
Mit der Willensbildung des Deutschen Bundestages ist keine Anpassung von Verordnungen
und Gesetzen gefordert. Er will im Einzelfall über die finanzielle Förderung bestimmter
Maßnahmen entscheiden, die im Dialog der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3
VwVfG gefordert wurden, aber aus zuwendungsrechtlichen Gründen nicht in der
Vorzugsvariante berücksichtigt werden können.
Der Bundestagsbeschluss stellt jedoch kein Präjudiz bezüglich der nach § 18 Allgemeinem
Eisenbahngesetz (AEG) erforderlichen Planfeststellungsverfahren dar. Entsprechend erfolgt
die abschließende Abwägung zu allen Maßnahmen im planrechtlichen Verfahren durch die
zuständige Planfeststellungsbehörde. Gegen den Beschluss steht weiterhin der Rechtsweg
offen.
Auf Basis der per 01.01.2018 in Kraft getretenen Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV)
erfolgt für Bedarfsplanvorhaben nach dem Abschluss der Leistungsphase 1 und 2 der HOAI
(Grundlagenermittlung und Vorplanung) eine Befassung im Deutschen Bundestag
(Parlamentarische Befassung).
Die hier vorliegende Einzelvorstellung des Vorhabens „ABS Niebüll-Klanxbüll-Westerland“
bildet die Grundlage für den Bericht über das Ergebnis der Vorplanungen – einschließlich der
Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung – an den Deutschen Bundestag.
1.2 Allgemeine Vorhabeninformationen – Anlass und Ziel der Maßnahme
Das Bedarfsplanvorhaben „ABS Niebüll-Klanxbüll-Westerland“ ist als Vorhaben „2-053-V01
ABS Niebüll-Klanxbüll“ im Bundesverkehrswegeplan 2030 geführt sowie im Bedarfsplan des
Bundes (Anlage 1 zu Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des BSWAG) unter neuen
Vorhaben, vordringlicher Bedarf, Lfd.Nr. 31, verzeichnet. Im Zuge der Fortschreibung des BSWAG
wurde der Abschnitt zwischen Morsum und Tinnum mit übernommen und der Projektname in
„ABS Niebüll-Klanxbüll-Westerland“ angepasst.
Der Streckenabschnitt von Niebüll nach Westerland der Strecke 1210 (Elmshorn-Westerland)
dient der Anbindung der Insel Sylt an das Festland. Die Kapazität der Strecke 1210 ist im
Abschnitt zwischen Niebüll und Westerland (Sylt) derzeit nahezu vollständig erschöpft. Diese
soll durch verschiedene Maßnahmen schrittweise erweitert werden, sodass die bestehenden
Verkehre perspektivisch mit einer optimalen Betriebsqualität abgewickelt werden können. Auf
dieser Grundlage sollen einzelne zusätzliche SPV-Angebote, entsprechend der Nachfrage,
eingerichtet werden können.
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Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projektes“ für Prozess I.05.02.02.02 (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
Durch den eingleisigen hoch frequentierten Streckenabschnitten Niebüll–Westerland (Sylt) mit
den SPNV, SPFV und den Zügen des Sylt-Shuttle, entsteht ein maßgebender
Kapazitätsengpass, der beseitigt werden soll. Ziele des Bedarfsplanvorhabens sind der zweigleisige Ausbau
und die partielle Geschwindigkeitserhöhung der Strecke zwischen Niebüll und Westerland
(Sylt). Ohne den zweigleisigen Ausbau ist eine Kapazitätserhöhung für zusätzliche SPV–
Angebote sowie eine Steigerung der Betriebsqualität nicht möglich. Die Elektrifizierung der
Strecke ist nicht Gegenstand dieses Vorhabens.
1.3 Allgemeine Vorhabeninformationen – Beschreibung des Bestandes
Die Maßnahme soll auf der nicht elektrifizierten Strecke 1210 (Elmshorn-Westerland (Sylt))
zwischen den Betriebsstellen Bf Niebüll und Bf Westerland (Sylt) ausgeführt werden.
In den Abschnitten zwischen den Bahnhöfen Niebüll und Klanxbüll sowie zwischen den
Bahnhöfen Morsum und Westerland (Sylt) verläuft die Strecke eingleisig. Im Streckenabschnitt
zwischen dem Bahnhof Klanxbüll und dem Bahnhof Morsum ist die Strecke im Bestand
zweigleisig. Die Betriebsstellen Kbf Lehnshallig, Bf Klanxbüll, Bf Morsum und Bf Keitum sind im
Bestand ebenfalls mit jeweils zwei Gleisen ausgestattet.
Im derzeit eingleisigen Streckenabschnitt zwischen den Bahnhöfen Niebüll und Klanxbüll
befinden sich acht Bahnübergänge. Vom Bf Morsum bis zum Ende des Planungsabschnittes kurz
vor dem Bf Westerland bestehen sechs Bahnübergänge. Sämtliche Anlagen sind technisch
und mindestens mit Halbschranke gesichert.
Lage im Netz
Strecke 1210
Kilometer Betriebsstelle Niebüll 198,5 – Betriebsstelle Klanxbüll 211,7
(Abschnitt Niebüll-Klanxbüll)
Betriebsstelle Morsum 228,8 – Betriebsstelle Tinnum 235,5
(Abschnitt Morsum-Tinnum)
DB Streckenklasse D4
TEN-Kategorie ohne
TEN-Klassifizierung
TSI-Streckenkategorie P 4, F 2
Streckenstandard P 160 II
Kommunikation GSM-R
Täglich verkehren pro Richtung ca. 35 Fernverkehrszüge (Autozug Sylt im 30-Minuten-Takt
und 4 InterCity-Zugpaare) sowie ca. 30 Nahverkehrszüge im 1h-Takt (mit Verdichtungen).
Vereinzelt verkehren auch Güterzüge. Die dadurch entstehenden 140.000 Lasttonnen pro Tag
führen zu einer erheblichen Beanspruchung der bestehenden Infrastruktur, welches sich in
erhöhtem Instandhaltungsaufwand niederschlägt.
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Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projektes“ für Prozess I.05.02.02.02 (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
2 Vorzugsvariante
2.1 Allgemeines
Das Vorhaben umfasst folgende Ausbauabschnitte:
• Niebüll-Klanxbüll (2-gleisiger Ausbau und Geschwindigkeitserhöhung)
• Morsum-Tinnum (2-gleisiger Ausbau)
Abbildung 1: Übersichtskarte Strecke 1210 – ABS Niebüll-Klanxbüll-Westerland; zusätzlich
abgebildet die Ergänzung von 2 Überleitstellen auf dem Syltdamm (gesonderte Finanzierung,
nicht Gegenstand dieses Bedarfsplanvorhabens)
In der Vorplanung wurde insbesondere die Anordnung des geplanten zweiten Streckengleises
linksseitig oder rechtsseitig zum Bestandsgleis untersucht.
2.2 Verkehrliche Aufgabenstellung
Autozüge und SPNV verkehren im abgestimmten Takt auf die Insel Sylt. Darüber hinaus gibt
es einzelne Intercity- und SGV-Verbindungen. Die Prognose des Verkehrs gemäß der
verkehrlichen Aufgabenstellung für die Prognose 2030 stellt sich wie folgt dar:
Von Nach
Richtung Gegenrichtung
SPFV SPNV SGV SPFV SPNV SGV
Bf Niebüll Bf Klanxbüll 31 32 0 31 32 1
Bf Klanxbüll Bf Morsum 31 32 0 31 32 0
Bf Morsum Bf Westerland 31 32 0 31 32 1
Tabelle 1: Darstellung der Verkehrsprognose 2030 (Quelle: Verkehrliche Aufgabenstellung
vom 04.04.2021)
Die Zugzahlen aus der Prognose 2030DT weisen gegenüber der verkehrlichen
Aufgabenstellung leichte Mehrverkehre im SPFV und SGV auf. Es wurde eine kapazitive Bewertung der
höheren Anforderungen durchgeführt. Diese hat bestätigt, dass die Kapazität im
Projektbereich auch unter Berücksichtigung der Zugzahlen 2030DT ausreichend ist.
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Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projektes“ für Prozess I.05.02.02.02 (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
Der zweigleisige Ausbau sowie die Anordnung mehrerer Überleitverbindungen in den
Streckenabschnitten von Niebüll nach Klanxbüll bzw. von Morsum nach Tinnum verfolgt das Ziel
Wartezeiten für Zugkreuzungen zu vermeiden, die Betriebsqualität zu verbessern und die
Störanfälligkeit zu verringern. Weiter entstehen durch die Realisierung Mehrkapazitäten, wodurch
zusätzliche Verkehre eingerichtet werden können. Die dargestellten Werte entsprechen –
abgesehen von geringfügigen Anpassungen im Takt – dem heutigen Betriebsprogramm.
Die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit von 100 km/h auf 140 km/h zwischen Niebüll und
Klanxbüll führt zudem zu Fahrtzeitverkürzungen. Weiter werden die Trassen beschleunigt,
sodass die Belegungszeit verringert und die Leistungsfähigkeit erhöht wird.
Die Strecke 1210 ist nicht Bestandteil des TEN-Netzes.
2.3 Betriebliche Aufgabenstellung
Im Bahnhof Niebüll beginnend sind diverse Weichen zu ändern, sowie in ihrer Lage so
anzuordnen, dass harmonischere und schnellere Ein- bzw. Ausfahrten auf die Strecke 1210, aber
auch die 1201 erfolgen können. Durch diese Maßnahme und die direkt an den Bahnhof Niebüll
anschließend beginnende Zweigleisigkeit wird die Abhängigkeit – insbesondere zwischen ein-
und ausfahrenden – verringert. Die durchgehende Zweigleisigkeit führt zu unabhängigem
Richtungsverkehr. Ferner werden im Streckenverlauf diverse Überleitstellen (Überleitstellen
sind Blockstellen auf freier Strecke, auf denen Züge auf ein anderes Gleis derselben Strecke
übergehen können) hergestellt, welche gemäß eisenbahnbetriebswissenschaftlicher
Untersuchung einen eingeschränkten Regelbetrieb im Störfall eines Streckengleises ermöglichen.
Durch die Einrichtung eines signalisierten Gleiswechselbetriebs können die Fahrten dadurch
auch in diesem Fall möglichst effizient abgewickelt werden.
Vorlaufend und gesondert finanziert läuft eine Umrüstung des Vorhabenbereichs von
mechanische auf moderne elektronische Stellwerkstechnik (ESTW). Dadurch werden bereits vorab
manuelle Bedienhandlungen durch optimierte automatisierte Verfahren abgelöst und aufgrund
zentraler Steuerung der Umfang des örtlichen Bedienpersonals verringert. Die Zweigleisigkeit
der Infrastruktur soll nachfolgend so hergerichtet werden, dass eine spätere Elektrifizierung
und Ausrüstung mit ETCS möglich ist. Auf diese Weise ordnet sich die Maßnahme in den
Gesamtkontext diverser Einzelmaßnahmen zur schrittweisen Herstellung einer zuverlässigen
und langlebigen Infrastruktur ein.
Durch die Infrastrukturmaßnahme wird ebenfalls in die bestehenden Gefahrenmeldesysteme
der DB InfraGO eingegriffen. Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials für Autozüge aus
erhitzten Achsen der Eisenbahnfahrzeuge werden die am Dammanfang bzw. -ende verorteten
Heißläuferortungsanlagen erneuert bzw. erweitert. Wie sämtliche weitere
Gefahrenmeldeanlagen werden diese an ein redundant ausgeführtes Gefahrenmeldesystem angebunden. Des
Weiteren ist die Planung so ausgelegt, dass die bestehenden Hochwasserschutzanlagen in
Ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. Bestehende Grundstückszäune werden zur
Absicherung durch Fremdeinwirkungen erneuert.
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Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projektes“ für Prozess I.05.02.02.02 (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
2.4 Vorplanungsergebnis Vorzugsvariante
Um eine detaillierte Betrachtung der Ausbauabschnitte für eine Bewertung der Varianten zu
erhalten, wurden in den Ausbauabschnitten Niebüll-Klanxbüll und Morsum-Tinnum weitere
Unterabschnitte gebildet.
Im Ausbauabschnitt zwischen Niebüll und Klanxbüll wurde der Bahnhof Niebüll hinsichtlich der
trassierungstechnischen Umsetzungsmöglichkeiten zur Einhaltung der Aufgabenstellung
betrachtet. Der Neubau des zweiten Streckengleises kann aufgrund dichter Bebauung vor Ort
nur auf der linken Seite (westlich vom Bestandsgleis) realisiert werden, da andernfalls ein
massiver Eingriff von Nöten gewesen wäre. In der nachfolgenden Betrachtung wird der
Bahnhof Niebüll in dem Abschnitt Niebüll-Klanxbüll berücksichtigt.
Neben der Betrachtung des Bahnhof Niebüll wurde ein Abschnitt auf der freien Strecke
zwischen Niebüll und Klanxbüll gebildet. Während der Planung stellte sich heraus, dass neben
den Varianten (V1: Neubaugleis links vom Bestandsgleis (südlich); V2: Neubaugleis rechts
vom Bestandsgleis (nördlich)) auch eine dritte Variante (V3: Kombination beider Varianten V1
und V2) Vorteile mit sich bringt. Durch die heute bereits vorhandene Zweigleisigkeit im
Kreuzungsbahnhof Lehnshallig (zukünftig Überleistelle Lehnshallig) ist eine Verschwenkung des
neuen Streckengleises mit geringem Umbauaufwand möglich.
Zudem wurde im Streckenabschnitt vom Bf Niebüll zum Bf Klanxbüll die Linienführung des
vorhandenen Gleises für eine höhere Streckengeschwindigkeit angepasst.
Abbildung 2: Übersichtskarte Strecke 1210–ABS Niebüll-Klanxbüll-Westerland: Abschnitt
Niebüll-Klanxbüll
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Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projektes“ für Prozess I.05.02.02.02 (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
Im Ausbauabschnitt Morsum-Tinnum wurden zwei Unterabschnitte gebildet.
Der erste Abschnitt betrachtet die freie Strecke zwischen Morsum und Keitum und der zweite
Abschnitt die freie Strecke zwischen Keitum und Tinnum.
Dabei wurden auf den Abschnitten die Varianten (V1: Neubaugleis links vom Bestandsgleis
(südlich); V2: Neubaugleis rechts vom Bestandsgleis (nördlich)) betrachtet.
Abbildung 3: Übersichtskarte Strecke 1210–ABS Niebüll-Klanxbüll-Westerland: Abschnitt
Morsum-Tinnum
Um die erhöhte Beanspruchung der Infrastruktur in Folge des Autozugverkehrs und ein
geringes Störgeschehen miteinander zu verknüpfen, wurden darüber hinaus verschiedene bauliche
Lösungsmöglichkeiten unter Einbezug einer Lebenszykluskostenbetrachtung untersucht. Als
Zugsicherungstechnik ist weiterhin die bereits im Bestand verbaute PZB-Technik vorgesehen.
Die vorlaufend durch ein anderes Vorhaben hergestellte und zum geplanten Umbauzeitpunkt
vorhandene elektronische Stellwerkstechnik (ESTW) wird angepasst. Die Erweiterung der
Infrastruktur soll die Störanfälligkeit sowie die Leistungsfähigkeit erhöhen. Durch den
zweigleisigen Ausbau sind im Bahnhof Niebüll Anpassungen an der Infrastruktur der privaten Strecken
1201 (Niebüll-Tondern) und 9100 (Niebüll-Dagebüll) der Norddeutschen Eisenbahn Niebüll
GmbH (neg) erforderlich.
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Ausbauabschnitt Niebüll-Klanxbüll
Abbildung 4: Schematische Darstellung–Vorzugsvariante Abschnitt Niebüll-Klanxbüll
Der zweigleisige Ausbau der Strecke 1210 beginnt im Bahnhof Niebüll und erstreckt sich über
eine Länge von ca. 13 km bis in den Bahnhof Klanxbüll, wo der bereits zweigleisige Abschnitt
in Richtung Morsum beginnt. Weiter befindet sich mittig im Streckenabschnitt der bereits
zweigleisige Kreuzungsbahnhof Lehnshallig.
Infolge der Anordnung des zweiten Gleises im nördlichen Teil des Bahnhofes Niebüll in
Richtung Klanxbüll und der Erhöhung der Geschwindigkeit im Bahnhof auf 100 km/h müssen
zahlreiche Gleise umgebaut werden. Betroffen hiervon ist insbesondere das Gleis der Strecke
1201 in Richtung Tondern sowie die Abstellgleise der Norddeutschen Eisenbahn Gesellschaft
(neg). Weiterhin muss der Anschluss in das Bahnbetriebswerk Niebüll angepasst werden.
Zudem werden im Bereich des Übergangs vom Bahnhof Niebüll auf die freie Strecke zwei neue
Überleitverbindungen errichtet.
Das bestehende Gleis der freien Strecke verläuft überwiegend in erhöhter Lage (Dammlage),
sodass der Damm für die Anordnung des zweiten Gleises verbreitert werden muss. Hierbei
wird das neue Gleis auf der freien Strecke mit einem regelkonformen Gleisabstand von 4,0 m
zum Bestand errichtet. Neben der Errichtung des zweiten Gleises, wird das Bestandsgleis für
die Erhöhung der Geschwindigkeit auf der freien Strecke auf 140 km/h erneuert. Dieses
beinhaltet eine Ertüchtigung des bestehenden Unterbaus und eine vollständige Erneuerung und
Aufwertung des Oberbaus.
Die Anordnung des zweiten Streckengleises erfolgt bis zum heutigen Kreuzungsbahnhof
Lehnshallig (zukünftig Überleitstelle Lehnshallig), in Bahn-km ca. 204,6, auf der bahnlinken
Seite (V3: Südlich vom Bestandsgleis). Auf diese Weise wird ein mindestens bauzeitlicher
Eingriff in den im Streckverlauf befindlichen Anglerteich vermieden. Diese Variante zeichnet
sich weiter durch geringere private Betroffenheiten auf Wohngrundstücken aus.
Im Kreuzungsbahnhof Lehnshallig (zukünftig Überleitstelle Lehnshallig) werden beide Gleise
für die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit umgebaut. Die vorhandenen Ein- und
Ausfahrweichen werden rückgebaut und zwei neue Weichenverbindungen als Überleitmöglichkeit
ergänzt. Hinter dem Kreuzungsbahnhof Lehnshallig erfolgt die Anordnung des zweiten
Streckengleises auf der bahnrechten Seite (V3: Nördlich vom Bestandsgleis). In diesem Teilbereich
sind voraussichtlich unterschiedliche und umfangreiche Bodenverbesserungs- und
stabilisierungsverfahren (u. a. mittels Fräs-Misch-Injektionsverfahren) erforderlich. Im Rahmen der
Entwurfsplanung müssen vertiefte Sondierungen durchgeführt werden, um den genauen Umfang
der notwendigen Maßnahmen zu den Bodenverbesserungen zu erhalten. Die Errichtung des
Gleises bahnrechts erfordert einen deutlich geringeren Bedarf an Streckensperrungen für den
Anschluss der Gleisanlagen an den Bahnhof Klanxbüll und somit geringe Betroffenheiten der
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Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projektes“ für Prozess I.05.02.02.02 (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
Reisenden. Im östlichen Bereich des Bahnhofs Klanxbüll werden zwei zusätzliche
Weichenverbindungen ergänzt.
Der zweigleisige Ausbau endet im Bahnhof Klanxbüll in Bahn-km ca. 211,6.
Die im Streckenabschnitt zwischen Niebüll und Klanxbüll vorhandenen sieben Bahnübergänge
werden an die neue Infrastruktur angepasst. Zudem werden zwei Brückenbauwerke (km 202,6
und km 211,3) erweitert und ein Brückenbauwerk (km 206,6) erneuert.
Im Bahnhof Niebüll sowie in Klanxbüll sind beidseitig der Bahnlinie neue Lärmschutzbauwerke
mit einer Höhe von 3,0 m bis 4,0 m über Schienenoberkante erforderlich.
Hinweis: Zwischen Klanxbüll und Morsum sollen zwei Überleitstellen errichtet werden, diese
sind nicht Bestandteil des Bedarfsplanvorhabens (werden nicht durch die BUV finanziert).
Ausbauabschnitt Morsum-Tinnum
Abbildung 5: Schematische Darstellung–Vorzugsvariante Abschnitt Morsum-Tinnum
Der zweite Abschnitt des zweigleisigen Ausbaus der Strecke 1210 beginnt im Bahnhof
Morsum und erstreckt sich bis zur geplanten Betriebsstelle „Überleitstelle Tinnum“ in Bahn-km ca.
235,4. Der Neubau des zweiten Gleises erfolgt durchgängig auf der bahnlinken Seite (südlich
liegend) auf der freien Strecke (V1). Außerhalb des Anschlussbereiche an den Bestand sind
aufgrund der unveränderten Streckengeschwindigkeit von 100 km/h keine Anpassungen am
vorhandenen Streckengleis erforderlich. Die dargestellte Vorzugsvariante weist die geringste
Anzahl an Betroffenheiten Dritter sowie die niedrigsten Baukosten auf.
Die Strecke 1210 verläuft im Bestand überwiegend in erhöhter Lage (Dammlage), sodass der
Damm für die Anordnung des zweiten Gleises verbreitert werden muss. Abschnittsweise ist
für die Errichtung des neuen Gleises ein Austausch des anstehenden Baugrundes erforderlich.
Das neue Gleis wird mit einem regelkonformen Gleisabstand von 4,0 m zum Bestand auf der
freien Strecke errichtet.
Im Bereich der Ausfahrt des Bahnhofs Morsum werden zwei neue Weichenverbindungen
errichtet. Weitere zwei Weichenverbindungen sind auf der Ostseite vom Bahnhof Keitum
zwischen Bahn-km 232,5 und Bahn-km 232,9 vorgesehen.
Im Bahnhof Keitum ist die Strecke 1210 zwischen Bahn-km 233,1 und 233,6 bereits
zweigleisig ausgebaut, sodass in diesem Bereich keine Anpassungen erforderlich sind.
In Bahn-km ca. 235,4 wird die neue Überleitstelle Tinnum errichtet. Hier erfolgt der Anschluss
an den Bestand, welcher das Ende des Umbaubereichs darstellt. Die Strecke 1210 verläuft
fortan bis zum Bahnhof Westerland weiterhin eingleisig. Dieses Vorgehen wurde in der
strategischen Planungsbegleitung mit dem BMV abgestimmt. Hintergrund sind die sehr hohen
Betroffenheiten privater Wohngrundstücke und damit verbundenen Kosten. Zudem hat die
durchgeführte Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung (EBWU) keine Notwendigkeit für
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Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projektes“ für Prozess I.05.02.02.02 (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
eine durchgehende Zweigleisigkeit im Abschnitt Tinnum-Westerland festgestellt. Auch das
Gutachten zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030, „BEWERTUNG PLANFALL 2-053-
V01 ABS NIEBÜLL – KLANXBÜLL“ den Ausbau ausschließlich im Abschnitt Morsum-Tinnum.
Die im Streckenabschnitt zwischen Morsum und Tinnum vorhandenen sechs Bahnübergänge
werden an die neue Infrastruktur angepasst.
Innerhalb der Gemeinden Morsum, Keitum und Tinnum werden beidseitig neue Wände mit
einer Höhe von 3,0 m bis 4,0 m über Schienenoberkante errichtet. Dies betrifft auch
Streckenabschnitte, die bereits zweigleisig ausgebaut sind.
Erfüllung und Einhaltung der verkehrlichen & betrieblichen Ziele
Die vorliegende Planung erfüllt sämtliche verkehrliche und betriebliche Ziele der
Aufgabenstellung.
Nutzen-Kosten-Verhältnis ≥ 1
Die aktuelle Nutzen-Kosten-Untersuchung des BMV vom März 2026 weist für das Vorhaben
ein Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,3 aus.
Bewertungskriterien
2.4.3.1 Bewertung der Wirtschaftlichkeit / Finanzierung
In der Variantenbetrachtung zum zweigleisigen Ausbau stellt auf dem Abschnitt Niebüll-
Klanxbüll die Vorzugsvariante 3 und auf dem Abschnitt Morsum-Tinnum die Vorzugsvariante
1 die bestmögliche Lösung unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien dar.
Die Maßnahme ist als Bedarfsplanvorhaben „ABS Niebüll-Klanxbüll-Westerland“ ist als
Vorhaben „2-053-V01 ABS Niebüll-Klanxbüll“ im Bundesverkehrswegeplan 2030 geführt sowie im
Bedarfsplan des Bundes (Anlage 1 zu Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des BSWAG)
unter neuen Vorhaben, vordringlicher Bedarf, Lfd.Nr. 31, verzeichnet. Im Zuge der
Fortschreibung des BSWAG wurde der Abschnitt zwischen Morsum und Tinnum mit übernommen und
der Projektname in „ABS Niebüll-Klanxbüll-Westerland“ angepasst. Das Vorhaben erfüllt die
grundsätzliche Voraussetzung zur Finanzierungsfähigkeit als Vorhaben des Bedarfsplans
entsprechend BSWAG § 8.1. Das Vorhaben ABS Niebüll-Klanxbüll-Westerland wird durch den
Bund nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) finanziert, da es sich um ein
Vorhaben im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans handelt. Das Vorhaben wird nach den
Regelungen der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) finanziert.
Im Ergebnis der Vorplanung entstehen durch das Vorhaben ABS Niebüll-Klanxbüll-
Westerland Bau- und Planungskosten (real) in Höhe von 233,18 Mio. Euro. Die Kosten teilen sich auf
in
▪ Baukosten (real, Preisstand 2022) in Höhe von 175,22 Mio. Euro und
▪ Planungskosten (real, Preisstand 2022) in Höhe von 57,96 Mio. Euro.
Der Gesamtwertumfang des Projekts beträgt 426,37 Mio. Euro (nominal). Dies beinhaltet
Risikozuschläge für Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit ≥ 50%.
Die DB InfraGO AG hat zusätzlich eine Gesamtwertprognose (GWP) erstellt. Diese bezieht
weitere – anhand von statistisch ermittelten Risikokennwerten quantifizierte – mögliche
Risiken mit ein, z. B. steigende Baukosten, vom Kostenplan abweichende Vergabeergebnisse,
neue Erkenntnisse aus vertiefter Planung oder neue Richtlinien und Gesetze. Die GWP für
das Vorhaben beträgt 910,29 Mio. Euro. Die Differenz ergibt sich aus den zusätzlich
einberechneten Risikozuschlägen sowie den Nominalisierungskosten.
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Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projektes“ für Prozess I.05.02.02.02 (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
Die GWP-Angabe bezieht sich auf eine kontinuierliche Umsetzung des Vorhabens. Sollten
sich durch eine fehlende Bundesfinanzierung Unterbrechungen beim Vorhaben ergeben,
werden sich die Kosten des Vorhabens erhöhen. Bei einer Unterbrechung des Vorhabens von 5
bzw. 10 Jahren können die Kosten allein durch Preissteigerungen um rund 15% bzw. 30%
höher als bei einer ununterbrochenen Projektdurchführung liegen.
Das BMV hat die ABS Niebüll-Klanxbüll-Westerland unter Berücksichtigung der
Vorplanungsergebnisse bewertet. Im Ergebnis dieser Untersuchung ergibt sich unter Ansatz des im BVWP
üblichen Risikozuschlags von zehn Prozent eine positive Wirtschaftlichkeit (Nutzen-Kosten-
Verhältnis - NKV) von 1,3.
Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit / Finanzierung flossen die Investitionskosten sowie
die LCC (Lebenszykluskosten) in die Bewertung der Varianten ein. Hinweis: Für die
Anordnung der zwei neuen Überleitverbindungen im Projektabschnitt Klanxbüll-Morsum besteht
keine gesetzliche Grundlage der Finanzierung aus Mitteln des Bedarfsplan Schiene. Die
Finanzierung erfolgt bis einschließlich Leistungsphase 4 aus dem Klimaschutzpaket (KSP). Die
Überleitstellen sind in den hier dargestellten Kosten nicht enthalten.
2.4.3.2 Umweltverträglichkeit und Landschaftsschutz
Rechtliche Einordnung
Die Abhandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfolgt nach Vorliegen der
Ergebnisse aus den faunistischen und floristischen Kartierungen auf der Ebene der
Genehmigungsplanung durch die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans. Im Rahmen
dieses Landschaftspflegerischen Begleitplans erfolgt auch die Berücksichtigung der
artenschutzrechtlichen Belange nach § 44 und § 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Form
eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags. Mögliche Auswirkungen auf das europäische
Schutzgebietsnetz Natura 2000 werden gemäß § 34 (1) BNatSchG in Verbindung mit Art. 6 (3)
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) im Rahmen von FFH-Verträglichkeitsstudien ermittelt
und dargelegt.
Das Vorhaben unterliegt gemäß Anlage 1 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) der Umweltverträglichkeitsprüfung. Ein Scoping-Verfahren zur Abgrenzung des
Untersuchungsrahmens wurde im 1.Quartal 2023 durchgeführt. Im weiteren Verlauf des
Vorhabens wird ein UVP-Bericht (Umweltverträglichkeitsprüfung) erstellt. Details zum
Untersuchungsrahmen und der Untersuchungsmethoden des UVP-Berichts sind der Scoping-
Unterlage zu entnehmen.
Umweltbericht
Im Rahmen der Vorplanung wurde ein Umweltbericht auf der Basis vorhandener Daten und
der bereits vorliegenden Biotoptypenkartierung aus dem Jahr 2023 erstellt.
Im Umweltbericht werden erste Wirkfaktoren des Vorhabens und zu erwartende Auswirkungen
auf Natur und Landschaft bewertet. Bezüglich der Ermittlung der Auswirkungen von Vorhaben
auf die Schutzgüter der Umwelt wird unterschieden zwischen bau-, anlage- und
betriebsbedingten Auswirkungen.
Als baubedingte Auswirkungen werden Beeinträchtigungen gezählt, die auf die Bauphase
beschränkt sind und in der Regel nur vorübergehenden Charakter aufweisen. Nachhaltige
Beeinträchtigungen und verbleibende Auswirkungen sind jedoch auch hier im Einzelfall möglich.
Baubedingte Wirkfaktoren sind vor allem:
• die Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen),
Baustraßen und Zuwegungen:
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Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projektes“ für Prozess I.05.02.02.02 (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
o Flächeninanspruchnahme, Versiegelung
o Bodenverdichtung, -bewegung und -umformung
o Grundwasserabsenkung oder -anstau
• Beeinträchtigungen durch den Baubetrieb selbst und die damit verbundenen
Emissionen:
o Lärm, Erschütterungen
o Visuelle Störungen
o Temporäre Erhöhung der Barrierewirkung
o Staubemissionen
o Entstehung von Abwässern und Abfällen während der Bauphase
o Kollisionsrisiko
Anlagebedingte Auswirkungen resultieren aus der Beschaffenheit baulicher Anlagen (nicht
aus deren Herstellung oder Betrieb) und haben meist dauerhafte Veränderungen der Umwelt
zur Folge. Bei der Ermittlung anlagebedingter Auswirkungen werden der Bestandswert und
die Eingriffsintensität gegenübergestellt, um eine Prognose über die Intensität bzw. den
Umfang der voraussichtlichen Beeinträchtigung abzugeben. Anlagebedingte Wirkfaktoren sind
grundsätzlich:
• die Flächeninanspruchnahme, Versiegelung
• Bodenverdichtung, -bewegung und -umformung
• Grundwasserabsenkung oder -anstau
• die Barriere- und Zerschneidungswirkung durch die Baukörper
Betriebsbedingte Auswirkungen liegen nach Beendigung der Bauarbeiten vor, wenn es
durch den Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen zu einer Veränderung der Umwelt und
ihrer Bestandteile kommt. Bei der Ermittlung der Intensität bzw. des Umfangs
betriebsbedingter Auswirkungen sind vor allem die Menge, Zusammensetzung und Geschwindigkeit des
Verkehrs ausschlaggebend. Als betriebsbedingte Wirkfaktoren gelten grundsätzlich:
• Lärmemissionen, Erschütterungen
• Visuelle Störungen
• elektromagnetische Felder
• Erhöhung der Kollisionsgefahr für Tiere
Bei dem vorliegenden Vorhaben liegt der Schwerpunkt der zu ermittelnden Auswirkungen auf
der Bauphase, d.h. den baubedingten Auswirkungen. Die anlage- und betriebsbedingten
Auswirkungen sind bei einer Erneuerung bestehender Bauwerke auf den Bestandsstrecken (wie
es hier im Vorhaben ABS Niebüll-Klanxbüll-Westerland geplant ist) geringer einzustufen als
beispielsweise im direkten Vergleich zu einem Neubauvorhaben.
Gemäß UVPG § 16 (1) Nr. 4 ist im UVP-Bericht anzugeben, mit welchen Maßnahmen das
Auftreten „erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen des Vorhabens ausgeschlossen,
vermindert oder ausgeglichen werden soll“.
Grundsätzlich gilt, gemäß § 13 BNatSchG, dass “erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft [...] vom Verursacher vorrangig zu vermeiden” sind, § 15 BNatSchG verpflichtet
zudem den Verursacher eines Eingriffs dazu vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft zu unterlassen.
Vermeidungsmaßnahmen (V-Maßnahmen) dienen u. a. dem Schutz von
Vegetationsbeständen und Biotopflächen sowie des Oberbodens aus der Eingriffsregelung. Andere Maßnahmen
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dienen explizit der Vermeidung von artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen (VA-
Maßnahmen – Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen). Die Vermeidungsmaßnahmen
erreichen, dass eine Beeinträchtigung nicht erheblich ist, oder sie reduzieren die Stärke, Dauer
und/oder Reichweite der erheblichen Beeinträchtigung.
Die explizite Formulierung und Verortung der Vermeidungsmaßnahmen erfolgt im
Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP).
Der Ausbau und die Änderung von Anlagen der Deutschen Bahn AG stellt gemäß
§ 14 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. “Der Verursacher ist verpflichtet,
unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des
Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild
landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neugestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn
und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum
in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht
neugestaltet ist” (§ 15 Abs. 2 BNatSchG). Insgesamt sind die vorgesehenen Maßnahmen in Art und
Umfang geeignet, die vorhabenbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft i. S. der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vollständig auszugleichen. Dieses erfolgt ebenso wie eine
detailgenaue Darstellung im LBP.
Für die Schutzgüter "Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit" und "kulturelles
Erbe und sonstige Sachgüter" wird im Genehmigungsverfahren ebenfalls die Vermeidung und
Verminderung betrachtet. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen werden in den
Schall- und Erschütterungsgutachten bzw. im Denkmalschutzgutachten dargestellt.
Schutzgebiete
Es liegen keine festgesetzten Überschwemmungsgebiete (gemäß § 79 WHG) oder
Naturparke (gemäß § 27 BNatSchG, § 16 LNatSchG) im Umfeld der Bahnstrecke 1210.
Nachfolgende Schutzgebiete nach § § 20-27 BNatSchG i. V. m. § § 13 – 16; § 22 LNatSchG
sowie § 32 Abs. 2-4 BNatSchG i. V. m. § 23 LNatSchG befinden sich in einem Suchraum von
3.000 m zum Bestandgleis.
Natura 2000-Gebiete (gemäß § 31 BNatSchG; FFH-Richtlinie vom 21. Mai 1992,
92/43/EWG und Vogelschutzrichtlinie vom 2. April 1979, 79/409/EWG):
• DE 1116-391 „Küstenlandschaft Ost-Sylt“
Nördlich an die bestehende Bahntrasse direkt angrenzend zwischen Morsum und Keitum
(von Bahn-km 229,5 bis Bahn-km 229,8 und von Bahn-km 230,8 bis Bahn-km 232,5)
befindet sich das FFH-Gebiet „Küstenlandschaft Ost-Sylt“. Darüber hinaus liegen Teilbereiche
des FFH-Gebietes nördlich und südlich der Trasse 1210 zwischen Morsum und dem Sylt-
Damm. Ziel ist es die verschiedenen vorkommenden Lebensraumtypen mit ihren Arten zu
erhalten (u.a. LRT 4030 Europäische trockene Heiden, LRT 4010 Feuchte Heidegebiete
des nordatlantischen Raumes mit Erica tetralix [Glockenheide]).
• DE 0916-391 „NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“
Das FFH-Gebiet „NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ umschließt die
Insel Sylt und den Sylt-Damm und bezieht sich auf den maritimen Bereich. Es liegt somit in
der Nähe zum Vorhabengebiet. Hier stehen verschiedene Lebensraumtypen (wie z.B. LRT
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1320 Schlickgrasbestände, LRT 1210 einjährige Spülsäume, LRT 1170 Riffe) sowie
verschieden streng geschützte Arten (wie z.B. die Anhang II und V-Arten Halichoerus grypus
[Kegelrobbe], Lampetra fluviatilis [Flussneunauge]) unter Schutz.
• DE 0916-491 „Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“
Das EU-Vogelschutzgebiet „Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende
Küstengebiete“ befindet sich auf der Fläche des FFH-Gebietes „NTP S-H Wattenmeer und
angrenzende Küstengebiete“ und in einigen Bereichen darüber hinaus (z.B. auf der Hallig Hooge).
• DE 1016-892 „Dünen- und Heidelandschaften Nord- & Mittel-Sylt“.
Nördlich der Ortschaft Tinnum befindet sich das FFH-Gebiet „Dünen- und
Heidelandschaften Nord- & Mittel-Sylt“. Auch hier ist das Ziel der Erhalt der verschiedenen
Lebensraumtypen (u.a. LRT 2110 Primärdünen, LRT 2140 Entkalkte Dünen mit Empetrum nigrum
[Schwarze Krähenbeere]).
• DE 1119-490 EU-Vogelschutzgebiet „Gotteskooggebiet“
Das EU-Vogelschutzgebiet „Gotteskooggebiet“ befindet sich nördlich der Ortschaft Niebüll.
Es liegt etwa 1,9 km von der Bestandstrasse 1210 entfernt. Es ist Lebensraum für Rast-
und Zugvögel wie Gallinago gallinago [Bekassine], Anthus pratensis [Wiesenpieper] und
Vanellus vanellus [Kiebitz].
Naturschutzgebiete (NSG, gemäß § 23 BNatSchG, § 13 LNatSchG):
• NSG „Rantumbecken“
In einer Entfernung von 1,7 km zum Ausbauabschnitt Morsum-Tinnum befindet sich das
NSG „Rantumbecken“. Der Schutzzweck des Gebietes ist der Erhalt und die Entwicklung
des Binnendeichs mit seinem Salzwasserbiotop. Es hat zudem eine hohe Bedeutung für
die Fauna (insbesondere für die Seevögel).
• NSG „Nordfriesisches Wattenmeer“
Das NSG „Nordfriesisches Wattenmeer“ befindet sich in ca. 1,6 km Entfernung zum
Bestandsgleis im Bereich des Ausbauvorhabens. Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz
der Vielfalt der erdgeschichtlichen und landeskundlichen Erscheinungen in einem
einmaligen amphibischen Lebensraum mit charakteristischen Tier- und Pflanzenarten.
• NSG „Wattenmeer nördlich des Hindenburgdammes“
Das NSG „Wattenmeer nördlich des Hindenburgdammes“ liegt ca. 0,5 km nördlich von der
Bestandstrecke 1210 im Ausbauabschnitt Morsum - Tinnum. Es dient der Erhaltung der
Wattlandschaften mit seinen zahlreichen Tier- und Pflanzenarten.
• NSG „Morsum-Kliff“
Das NSG „Morsum-Kliff“ befindet sich 1,2 km vom Bestandsgleis des Ausbauabschnittes
Morsum-Tinnum. Neben der Erhaltung der Erdschichten sind auch die Heidelandschaft
sowie die Fauna (insbesondere die Avifauna und die Tagfalter) zu schützen.
• NSG „Rickelsbüller Koog“
Das NSG „Rickelsbüller Koog“ befindet sich nördlich des Ausbauabschnittes Niebüll-
Klanxbüll in 2,7 km Entfernung zum Bestandsgleis.
Landschaftsschutzgebiete (gemäß § 26 BNatSchG, § 15 LNatSchG):
• LSG „Wiedingharder- und Gotteskoog“
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Das LSG „Wiedingharder- und Gotteskoog“ befindet sich östlich des Bestandgleises auf
Höhe Bahn-km 200,5 bis Bahn-km 211,6. In einigen Bereichen grenzt das Bestandgleis
direkt an die Landschaftsschutzgebietsgrenze (z.B. bei Bahn-km 210,0+0). Dieses ist durch
großflächige Kulturlandschaftskomplexe neben halboffenen Biotopkomplexen und die
dadurch möglichen herausragenden Blickbeziehungen und das ungestörte
Landschaftserleben geprägt.
• 3 LSG „Morsum“, „Archsum“ und „Tipkenhügel (Keitum)“
Nördlich an die bestehende Bahnstrecke grenzen direkt die LSG „Morsum“, „Archsum“ und
„Tipkenhügel (Keitum)“ an (Bahn-km 228,900 bis Bahn-km 233,200). Ziel der
Unterschutzstellung ist die Erhaltung der prägenden Landschaftsbilder (die Dünenlandschaft, die
Marschlandschaft und die Heidelandschaft) der Insel.
Trinkwasserschutzgebiete (gemäß § § 51-53 WHG):
Das festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet „Inselkern Sylt“ liegt mit den Zonen 2-3 nördlich der
Ortslage Tinnum in ca. 300 m Entfernung zur Ausbaustrecke 1210 (zwischen Bahn-km 234,7
und Bahn-km 235,5).
Nationalpark (gemäß § 24 BNatSchG):
In unmittelbare Nähe (ca. 1.100 m Entfernung zum Bestandgleis) zum Vorhaben befindet sich
der Nationalpark Wattenmeer mit seinem Teilbereich „schleswig-holsteinisches Wattenmeer“.
Dieser Teilbereich grenzt im Norden an die deutsch-dänische Grenze und reicht in südliche
Richtung bis zur Elbmündung. Der Nationalpark bezieht sich auf den maritimen Bereich. Die
Inseln (wie z.B. Sylt) sowie Dämme und Hafenanlagen (inkl. Ein- und Ausfahrten) gehören
nicht zum Nationalpark.
Biosphärenreservat (gemäß § 25 BNatSchG, § 14 LNatSchG):
Das Biosphärenreservat „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen“ erstreckt sich
auf den maritimen Bereich von der dänischen Grenze bis zur Elbmündung. Damit liegt das
Biosphärenreservat in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben (250 m vom Bestandsgleis der Insel
Sylt sowie nur 50 m vom Bestandsgleis auf dem Sylt-Damm).
2.4.3.3 Schutzgut kulturelles Erbe sowie Denkmalpflege
Zum aktuellen Planungsstand sind sechs Kulturdenkmale und ein archäologisches Denkmal
im Untersuchungsraum (in einem Abstand von 200 m zum Bestandsgleis) bekannt:
Kulturdenkmäler:
• Wasserturm (Obj.-Nr.: 2093)
Dieses Denkmal gehört zum Denkmalensemble Bahnhof Niebüll. Der Wasserturm befindet
sich nördlich des Bahngebäudes. Dieser wurde ab 1898 geplant und 1908 in Betrieb
genommen.
• Stellwerk Niebüll (Obj.-Nr.:22031)
Das Stellwerk gehört zum Denkmalensemble Bahnhof Niebüll und befindet sich nördlich
des Bahnhofs am Übergang der Gleise über die Gather Landstraße. Es wurde 1926 als
zweigeschossiger, winkelförmiger Backsteinbau unter einem Walmdach erbaut.
• Wärtergebäude Lehnshallig (Obj.-Nr.:52342)
Dieses Denkmal gehört zur Sachgesamtheit Sylter Marschbahn. Hierbei handelt es sich um
das Wärtergebäude des Kreuzungsbahnhofs Lehnshallig. Das Gebäude wurde 1959
gebaut.
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DB InfraGO AG, V.II-N-K-N, Stand: 18.03.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projektes“ für Prozess I.05.02.02.02 (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
• Bahnhofsgebäude Klanxbüll (Obj.-Nr.:32286)
Das Bahnhofsgebäude gehört zum Denkmalensemble Bahnhof Niebüll und wurde 1922
erbaut. Es handelt sich hierbei um ein eingeschossiges giebelständiges Halbwalmdachbau
mit niedrigen traufständigen Flügelbauten.
• Empfangsgebäude Bf Morsum (Obj.-Nr.:22828)
Das Denkmal gehört zur Sachgemeinschaft Sylter Marschbahn. Hierbei handelt es sich um
ein Empfangsgebäude im Heimatschutzstil. Es wurde 1927 erbaut.
• Empfangsgebäude Bf Keitum (Obj.-Nr.:22810)
Das Denkmal gehört zur Sachgemeinschaft Sylter Marschbahn. Hierbei handelt es sich um
einen zweigeschossigen Giebelbau aus Backstein unter Halbwalmdach.
Archäologisches Denkmal:
• Grabhügel Klöwenhoog (Obj.-Nr.: aKD-ALSH-001626)
Vorgeschichtlicher Grabhügel mit sehr hoher Kuppe, die Ränder sind scharf abgesetzt.
Es sind auf den nachfolgenden Planungsebenen weitere Daten bei der Unteren
Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalschutz abzufragen. Die Ergebnisse
(Auswirkungen, Schutzmaßnahmen) werden im Rahmen der Genehmigungsplanung (im LBP)
dargestellt.
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Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projektes“ für Prozess I.05.02.02.02 (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
2.4.3.4 Konzept Schall- und Erschütterungsschutz
Schall:
Nach § 41 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist beim Bau oder bei einer
wesentlichen Änderung von Schienenwegen sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der
Technik und mit vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand vermeidbar sind.
In der schalltechnischen Untersuchung wurde geprüft, welche schalltechnische Situation nach
Umsetzung des Vorhabens zu erwarten ist. Weiterhin wurde untersucht, ob und in welchem
Umfang die betroffenen Anwohner durch geeignete Maßnahmen geschützt werden müssen.
Grundlage dieser Untersuchung ist die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV).
Die Auswertung der Betroffenheit im Ausbauabschnitt erfolgt über automatisierte
Einzelpunktberechnungen für die umliegenden Gebäude beidseitig der relevanten Verkehrswege. Im
Beurteilungszeitraum Tag ergeben sich für alle Abschnitte Ansprüche auf
Lärmvorsorgemaßnahmen für insgesamt 1.333 Wohneinheiten bzw. Schutzfälle. In der Nacht vergrößert sich die
Betroffenheit, so dass für insgesamt 2.223 Schutzfälle entsprechende Ansprüche auf die
Durchführung von Lärmvorsorgemaßnahmen vorliegen.
Im Zuge von detaillierten Variantenuntersuchungen zum aktiven Schallschutz wurde in den
betroffenen Untersuchungsabschnitten eine Planungsempfehlung zur weitestgehenden
Lösung der vorhandenen Immissionskonflikte entwickelt. Dabei wurde festgestellt, dass aufgrund
der Nähe des Verkehrsweges zu den nächsten schutzbedürftigen Nutzungen ein sogenannter
Vollschutz (Einhaltung aller Immissionsgrenzwerte am Tag und in der Nacht) mit keiner
Variante des aktiven Schallschutzes hergestellt werden kann. Insgesamt werden
Schallschutzwände mit Höhen von 4,0 m bis. 6,0 m über SO zur Umsetzung empfohlen. Durch diese
Schallschutzmaßnahmen können ca. 70% der Schutzfälle gelöst werden. Für die übrigen Schutzfälle
verbleiben Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte, da hier nach derzeitigem
Planungsstand keine bautechnisch realisierbare Lösung gefunden werden konnte, bei der auch die
Kosten je gelöstem Schutzfall in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen im Sinne des § 41
Abs. 2 BImSchG stehen. Vorbehaltlich weitergehender Untersuchungen in späteren
Planungsphasen wäre hier die Anordnung von passiven Schallschutzmaßnahmen vorzunehmen.
Erschütterungen:
Für die erschütterungstechnische Untersuchung wurden Schwingungsmessungen im
Zeitraum 11.09.-13.09.2023 an 5 Messorten bzw. Messquerschnitten in Form von
Freifeldmessungen durchgeführt. Auf der Grundlage der Messergebnisse wurden Prognosen für den
Nullfall (POF) und den Ausbau-Fall (PMF) erstellt.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass ohne erschütterungsmindernde Maßnahmen
bis zu 306 Schutzfälle ungelöst bleiben. Zur Schwingungsminderung wurden die Maßnahmen
„Schwellenbesohlung“ (SB) und „Beton-Schottertrog mit Unterschottermatte“ (BST mit USM)
untersucht. Die Untersuchung führt zu dem Ergebnis, dass entlang der Strecke je Variante an
bis zu vier Erschütterungsschutzmaßnahmen vorgesehen werden müssen. Die
Schutzmaßnahmen erstrecken sich über eine Streckenlänge von insgesamt bis zu 2,465 km. Die
Gesamtkosten für diese Schutzmaßnahmen werden in einem Bereich von 0,5 bis 5,5 Mio. € je nach
Wahl der Schutzmaßnahme abgeschätzt. Trotz der empfohlenen Schutzmaßnahme können
ungelöste Schutzfälle verbleiben. Allerdings hängt die tatsächliche Anzahl gelöster bzw.
ungelöster Schutzfälle von den spezifischen Gebäudeeigenschaften ab. Diese müssen im
Rahmen der nächsten Planungsphasen messtechnisch ermittelt werden.
Drucksache 21/4948 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 –
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Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projektes“ für Prozess I.05.02.02.02 (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
2.4.3.5 Auswirkung des Schienenlärmschutzgesetzes auf zukünftige Verkehre –
Ausblick und Tendenz auf Prognosehorizont 2030
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 1304/2014 ist am 15. Dezember 2024 ein EU-weites
Betriebsverbot für laute Güterwagen eingetreten und hat bestehende nationale Regelungen
außer Kraft gesetzt. Zuvor hatte das deutsche Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG) den
Einsatz lauter Güterwagen bereits ab dem 13.12.2020 auf dem deutschen Streckennetz
untersagt. Das neue Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG 2024) schreibt die zuvor
geltenden ordnungsrechtlichen Bestimmungen fort. Eine entsprechende Reduzierung von
Güterwagenlärm wird durch den Einsatz von Verbundstoff-Sohlen erreicht, die im Vergleich zu Wagen
mit Grauguss-Sohle in der Vorbeifahrt um rund 10 dB(A) leiser sind. Dies entspricht einer
gefühlten Halbierung des Lärms. Für den vorläufigen Planungshorizont 2030 wird davon
ausgegangen, dass alle Wagen mit leisen Sohlen ausgestattet sind.
2.5 Rahmenterminplan für das Vorhaben
Stand 16.01.2025
Antrag zum Planrecht bei EBA eingereicht 09/2027
Planrecht hat Bestandskraft 08/2030
Finanzierung Fremdmittel und Eigenmittel gesichert 03/2031
Baubeginn erfolgt (baubetrieblich / physisch) 06/2032
IBN erfolgt 11/2039
3 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach §25 Abs.3 VwVfG
(Auszug)
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von
Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) vom 31. Mai 2013 wurde die frühe
Öffentlichkeitsbeteiligung im § 25 VwVfG verankert. Parallel wurde vom BMVI das Handbuch für gute
Bürgerbeteiligung veröffentlicht. Die darin enthaltenen Grundsätze der frühen Öffentlichkeitsbeteilig
wurden für die Ausbaustrecke Niebüll – Klanxbüll – Westerland seit dem Projektbeginn
umgesetzt.
3.1 Überblick der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Seit 2021 wurden zahlreiche Informations- und Dialogformate durchgeführt, um Interessierte
über das Vorhaben sowie über die damit verbundenen Planungen in Kenntnis zu setzen. Ziel
ist es, einen transparenten Informations- und Meinungsaustausch unter Einbeziehung der
Belange aller Teilnehmer: innen zu ermöglichen.
Mittels Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wurde über das Vorhaben in den Medien berichtet.
Die Internetpräsenz https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/niebuell-tinnum stellt die
relevanten Informationen zum Ausbauvorhaben leicht zugänglich dar. Eine kostenlose Infomail
informiert Abonnent: innen über aktuelle Entwicklungen im Vorhaben. Bürger:innen haben die
Möglichkeit über eine Hotline oder per Mail Kontakt mit dem Projektteam aufzunehmen und
erhalten so Antworten auf ihre Fragen. Die Vorzugsvariante wurde Bürger:innen mittels
Online-Informationsveranstaltung und in zwei regionalen Veranstaltungen vor Ort erläutert. Den
Bürger:innen wurde so niederschwellig die Gelegenheit geboten, sich ausführlich zu
informieren und in den Austausch mit dem Projektteam zu gehen. Mit den Vertreter:innen der
zuständigen Landesbehörden und der betroffenen Gemeinden (repräsentiert durch die
Bürgermeister: innen) wurde ein anlassbezogener Austausch initiiert.
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3.2 Überblick gesetzlicher Grundlagen
Bei der Betrachtung der Forderungen im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ist
zwischen solchen, die auf gesetzlichen Grundlagen beruhen, und solchen, die darüber
hinausgehen zu unterscheiden. Die gesetzlichen Grundlagen sind nachfolgend stichpunktartig
erwähnt:
Bundesfinanzierung
▪ Gesetzliche Grundlage: BSWAG in Verbindung mit §§ 7, 23, 44 BHO
▪ Finanzierungsregime: Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV)
Gesetzlicher Schutzanspruch für Schienenverkehrslärm
▪ § 41 BImSchG
▪ 16. BImSchV
▪ EBA-Umweltleitfaden, Teil VI, Schutz vor Schallimmissionen aus Schienenverkehr
Gesetzlicher Schutzanspruch zur Erschütterungswirkung
▪ Keine gesetzlichen Rahmenbedingungen
▪ DIN 4150 „Erschütterungen im Bauwesen“, Teil 2 „Einwirkung auf Menschen in
Gebäuden“
Gesetzliche Grundlagen zum Barrierefreien Ausbau
▪ § 8 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Behindertengleichstellungsgesetz - BGG), Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und
Verkehr
▪ § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Abs. 3
Gesetzliche Grundlagen zu EBKrG-Maßnahmen
▪ Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz
- EBKrG)
4 Kernforderungen aus der Region
Die im Rahmen des Vorhabens durchgeführte und unter Punkt 3.1 beschriebene frühe
Öffentlichkeitsbeteiligung hat zu interessierten Nachfragen der Betroffenen geführt. Über die
gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen hinaus wurde die Möglichkeit zur
Darlegung von übergesetzlichen Anregungen (Kernforderungen) geboten.
Aus der Region haben sich keinerlei Forderungen ergeben.
Anlage 1: Bewertungsmatrix gesetzl. Vorzugsvariante und gesetzl. Schallschutz
Anlage 2: Ergebnisse im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
(Entfällt – Keine Forderungen erhalten)
Anlage 3: Begründung der besonderen Betroffenheit und Kernforderungen der Region
(Entfällt – Keine Forderungen erhalten)
Anlage 4: Zusammenfassung der Kernforderungen der Region
(Entfällt – Keine Forderungen erhalten)
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Anlage 1
Bewertungsmatrix gesetzliche Vorzugsvariante
und gesetzlicher Schallschutz
DB InfraGO AG
Region Nord
V.II-N-K-N
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Inhalt
1 Bewertungsmatrix gesetzliche Vorzugsvariante 3
2 Gesetzliche Schallschutzmaßnahmen 5
3 Quellenverzeichnis 7
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1 Bewertungsmatrix gesetzliche Vorzugsvariante
Tabellarische Darstellung der Vor- und Nachteile der Varianten, die im Rahmen der
Vorplanung gleichwertig behandelt wurden, bezogen auf die Teilabschnitte.
Tabelle 1.1: Auflistung der übergeordneten Zielstellungen für die Varianten für den
Teilabschnitt Niebüll-Klanxbüll inkl. Betrachtung Bf Niebüll
Legende
+ positiv / - negativ / o neutral
V 1 = Neubau zweites Gleis bahnlinks, Entwurfsgeschwindigkeit 140 km/h
V 2 = Neubau zweites Gleis bahnrechts, Entwurfsgeschwindigkeit 140 km/h
V 3 = Neubau zweites Gleis im Abschnitt Niebüll-Lehnshallig bahnlinks / Neubau zweites Gleis im Abschnitt
Lehnshallig-Klanxbüll bahnrechts, Entwurfsgeschwindigkeit 140 km/h
Ziele Bewertungskriterien V 1
+ / - / o
V 2
+ / - / o
V3
+ / - / o
Fahrwegkapazität - Entwurfsgeschwindigkeit
- Ausweichmöglichkeiten
+ + +
Infrastrukturanpassungen
- Umbauumfang Gleisanlage
- Umbauumfang Erd-/Unterbau
- Umbauumfang technische Ausrüstung
- Umbauumfang konstruktive Bauwerke
- Umbauumfang Bahnübergänge
o o o
Kompatibilität mit
Zukunftsoptionen ohne
Zusammenhang mit dem
Projektauftrag
- Nachrüstung einer Oberleitung
- Nachrüstbarkeit ETCS
+ + +
Bauzeit und Bauphasen-/
Baubetriebsplanung
- Gesamtbauzeit
- Bedarf an Totalsperrungen der Strecke
- Erfordernis Sperrpausen
- Einschränkungen des Bahnbetriebs
- Baustellenlogistik
- o o
Planrechtliche
Durchsetzbarkeit
- Erforderlicher Grunderwerb
- Betroffenheiten von Trägern öffentlicher
Belange
- Betroffenheiten von Dritten
- DB interne Genehmigungen
- FFH-Verträglichkeit
- Betroffenheiten von Schutzgütern und
Schutzgebieten
o - +
Wirtschaftlichkeit - Baukosten
- Lebenszykluskosten
+ + +
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Tabelle 1.2: Auflistung der übergeordneten Zielstellungen für die Varianten für den
Teilabschnitt Morsum-Tinnum
Legende
+ positiv / - negativ / o neutral
V 1 = Neubau zweites Gleis bahnlinks, Entwurfsgeschwindigkeit 100 km/h
V 2 = Neubau zweites Gleis bahnrechts, Entwurfsgeschwindigkeit 100 km/h
Ziele Bewertungskriterien V 1
+ / - / o
V2
+ / - / o
Fahrwegkapazität
- Entwurfsgeschwindigkeit
- Ausweichmöglichkeiten
o o
Infrastrukturanpassungen
- Umbauumfang Gleisanlage
- Umbauumfang Erd-/Unterbau
- Umbauumfang technische
Ausrüstung
- Umbauumfang konstruktive
Bauwerke
- Umbauumfang Bahnübergänge
+ +
Kompatibilität mit
Zukunftsoptionen ohne
Zusammenhang mit dem
Projektauftrag
- Nachrüstung einer Oberleitung
- Nachrüstbarkeit ETCS
+ +
Bauzeit und Bauphasen-
/ Baubetriebsplanung
- Gesamtbauzeit
- Bedarf an Totalsperrungen der
Strecke
- Erfordernis Sperrpausen
- Einschränkungen des
Bahnbetriebs
- Baustellenlogistik
o o
Planrechtliche
Durchsetzbarkeit
- Erforderlicher Grunderwerb
- Betroffenheiten von Trägern
öffentlicher Belange
- Betroffenheiten von Dritten
- DB interne Genehmigungen
- FFH-Verträglichkeit
- Betroffenheiten von
Schutzgütern und Schutzgebieten
+ o
Wirtschaftlichkeit
- Baukosten
- Lebenszykluskosten
+ -
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2 Gesetzliche Schallschutzmaßnahmen
In den nachfolgenden Tabellen sind Schallschutzmaßnahmen inkl. Darstellung der Kosten
(reale Baukosten) abgebildet, die im Rahmen der gesetzlichen Planung ermittelt wurden.
Tabelle 2: Übersicht Schallschutzmaßnahmen
Maßnahme
km
Länge
[m]
Summe
Kosten
(Mio.
EUR)
von km bis km
Abschnitt Niebüll - Klanxbüll
Schallschutzwand,
bahnlinks, 4m Höhe
198,746 199,261 515 1,8
Schallschutzwand,
bahnrechts, 3m Höhe
198,895 199,261 366 1,1
Schallschutzwand,
bahnlinks, 4m Höhe
199,289 199,702 413 1,5
Schallschutzwand,
bahnrechts, 3m Höhe
199,289 200,418 1.129 4,0
Schallschutzwand,
bahnlinks, 4m Höhe
211,240 211,587 347 1,2
Schallschutzwand,
bahnlinks, 4m Höhe
211,608 211,651 43 0,2
Schallschutzwand,
bahnlinks, 4m Höhe
211,774 212,472 698 2,4
Maßnahmen zum
passiven Schallschutz
- - - 0,5
Abschnitt Klanxbüll - Morsum
Schallschutzwand,
bahnrechts, 2m Höhe
213,471 213,600 125 0,3
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Abschnitt Morsum -Tinnum
Schallschutzwand,
bahnlinks, 3m Höhe
228,038 228,127 89 0,3
Schallschutzwand,
bahnrechts, 4m Höhe
228,761 228,915 154 0,6
Schallschutzwand,
bahnlinks, 4m Höhe
228,937 229,807 870 2,8
Schallschutzwand,
bahnrechts, 4m Höhe
228,941 229,015 74 0,3
Schallschutzwand,
bahnlinks, 4 m Höhe
232,764 233,205 441 1,7
Schallschutzwand,
bahnrechts, 4m Höhe
233,445 234,015 570 1,7
Schallschutzwand,
bahnrechts, 4m Höhe
234,062 234,183 121 0,4
Schallschutzwand,
bahnrechts, 4m Höhe
235,122 235,419 297 0,8
Schallschutzwand,
bahnrechts, 4m Höhe
235,216 235,419 203 0,8
Schallschutzwand,
bahnrechts, 4m Höhe
235,432 235,512 80 0,3
Schallschutzwand,
bahnlinks, 4m Höhe
235,432 235,570 138 0,5
Maßnahmen zum
passiven Schallschutz
- - -
1,5
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Anlage 1 zu Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projektes“ für Prozess I.05.02.02.02 (V: I.IFP 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
3 Quellenverzeichnis
- Vorplanungsheft ABS Niebüll-Klanxbüll-Westerland, Anlage 1, E-Bericht, Kap. 6.2
- Vorplanungsheft ABS Niebüll-Klanxbüll-Westerland, Anlage 5.8, Schallgutachten
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4948– 35 –
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1 Anlass
Mit E-Mail vom 02.09.2025 (zuletzt ergänzt mit E-Mail vom 11.12.2025) hat die DB InfraGO AG die
Einzelvorstellung gemäß der Standardvorlage „Bericht zur Parlamentarischen Befassung“
einschließlich der Anlage 1 „Bewertungsmatrix / gesetzliche Vorzugsvariante“ und einem
Begleitschreiben im Bedarfsplanvorhaben „ABS Niebüll–Klanxbüll–Westerland“ mit Datum vom
22.07.2025 dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vorgelegt.
Das Bedarfsplanvorhaben „ABS Niebüll-Klanxbüll-Westerland“ ist als Vorhaben „2-053-V01 ABS
Niebüll-Klanxbüll“ im Bundesverkehrswegeplan 2030 geführt sowie im Bedarfsplan des Bundes
(Anlage 1 zu Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des BSWAG) unter neuen Vorhaben,
vordringlicher Bedarf, Lfd. Nr. 31, verzeichnet. Im Zuge der Fortschreibung des BSWAG wurde der
Abschnitt zwischen Morsum und Tinnum mit übernommen und der Projektname in „ABS Niebüll-
Klanxbüll-Westerland“ angepasst.
2 Projektziel
Der Streckenabschnitt von Niebüll nach Westerland der Strecke 1210 (Elmshorn-Westerland)
dient der Anbindung der Insel Sylt an das Festland. Die Kapazität der Strecke 1210 ist im
Abschnitt zwischen Niebüll und Westerland (Sylt) derzeit nahezu vollständig erschöpft. Die Kapazität
soll durch verschiedene Maßnahmen schrittweise erweitert werden, sodass die bestehenden
Verkehre perspektivisch mit einer optimalen Betriebsqualität abgewickelt werden können. Auf dieser
Zentrale
Prüfbericht
Empfehlung zur Parlamentarischen Befassung
Bearbeitung:
Telefon: +49 (228) 9826
Telefax: +49 (228) 9826-9199
E-Mail:
Ref41-Grundsatz@eba.bund.de
Internet: www.eisenbahn-bundesamt.de
Datum: 09.01.2026
Geschäftszeichen (bitte im Schriftverkehr immer angeben)
-4F01B0394/003-4103#002
Betreff: ABS Niebüll - Klanxbüll - Westerland
Empfehlung zur Parlamentarischen Befassung
Bezug: Übersendung der Einzelvorstellung der DB InfraGO AG inkl. Anlagen am 11.12.2025
Anlagen: keine
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4948– 37 –
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Grundlage sollen einzelne zusätzliche Schienenpersonenverkehr (SPV)-Angebote, entsprechend
der Nachfrage, eingerichtet werden können. Durch den eingleisigen hoch frequentierten
Streckenabschnitt Niebüll-Westerland (Sylt) mit Zügen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV),
Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) und den Zügen des Sylt-Shuttle besteht ein maßgebender
Kapazitätsengpass, der beseitigt werden soll.
Ziele des Bedarfsplanvorhabens sind der zweigleisige Ausbau und die partielle
Geschwindigkeitserhöhung der Strecke zwischen Niebüll und Westerland (Sylt). Ohne den zweigleisigen Ausbau ist
eine Kapazitätserhöhung für zusätzliche SPV-Angebote sowie eine Steigerung der Betriebsqualität
nicht möglich.
3 Verkehrliche und betriebliche Ziele
Der zweigleisige Ausbau sowie die Anordnung mehrerer Überleitverbindungen in den
Streckenabschnitten von Niebüll nach Klanxbüll bzw. von Morsum nach Tinnum verfolgt das Ziel, Wartezeiten
für Zugkreuzungen zu vermeiden, die Betriebsqualität zu verbessern und die Störanfälligkeit zu
verringern. Weiter entstehen durch die Realisierung Mehrkapazitäten, wodurch zusätzliche
Verkehre eingerichtet werden können.
Die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit von 100 km/h auf 140 km/h zwischen Niebüll und
Klanxbüll führt zudem zu Fahrzeitverkürzungen. Des Weiteren werden die Trassen beschleunigt,
sodass die Belegungszeit verringert und die Leistungsfähigkeit erhöht wird.
Im Bahnhof Niebüll beginnend sind diverse Weichen zu ändern sowie in ihrer Lage so
anzuordnen, dass harmonischere und schnellere Ein- bzw. Ausfahrten auf die Strecke 1210, aber auch auf
die Strecke 1201 erfolgen können. Durch diese Maßnahme und die direkt an den Bahnhof Niebüll
anschließend beginnende Zweigleisigkeit wird die Abhängigkeit – insbesondere zwischen ein- und
ausfahrenden Zügen – verringert. Die durchgehende Zweigleisigkeit führt zu einem unabhängigen
Richtungsverkehr. Ferner werden im Streckenverlauf diverse Überleitstellen hergestellt, welche
gemäß eisenbahnbetriebswissenschaftlicher Untersuchung (EBWU) einen eingeschränkten
Regelbetrieb im Störfall eines Streckengleises ermöglichen.
Vorlaufend und gesondert finanziert läuft eine Umrüstung des Vorhabenbereichs von mechanische
auf moderne elektronische Stellwerkstechnik (ESTW). Die Zweigleisigkeit der Infrastruktur soll so
hergerichtet werden, dass eine spätere Elektrifizierung und Ausrüstung mit ETCS möglich ist.
4 Beschreibung der Vorzugsvariante
4.1 Wahl der Vorzugsvariante
Um eine detaillierte Betrachtung der Ausbauabschnitte für eine Bewertung der Varianten zu
erhalten, wurden in den Ausbauabschnitten Niebüll-Klanxbüll und Morsum-Tinnum weitere
Unterabschnitte gebildet.
Drucksache 21/4948 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 –
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Ausbauabschnitt Niebüll - Klanxbüll
Im Ausbauabschnitt zwischen Niebüll und Klanxbüll wurde der Bahnhof Niebüll hinsichtlich der
trassierungstechnischen Umsetzungsmöglichkeiten zur Einhaltung der Aufgabenstellung
betrachtet. Der Neubau des zweiten Streckengleises kann aufgrund dichter Bebauung vor Ort nur auf der
linken Seite (westlich vom Bestandsgleis) realisiert werden, da andernfalls ein massiver Eingriff
von Nöten gewesen wäre. In der nachfolgenden Betrachtung wird der Bahnhof Niebüll in dem
Abschnitt Niebüll-Klanxbüll berücksichtigt.
Neben der Betrachtung des Bahnhofs Niebüll wurde ein Abschnitt auf der freien Strecke zwischen
Niebüll und Klanxbüll gebildet. Wärend der Planung stellte sich heraus, dass neben den Varianten
[V1: Neubaugleis links vom Bestandsgleis (südlich); V2: Neubaugleis rechts vom Bestandsgleis
(nördlich)] auch eine dritte Variante (V3: Kombination beider Varianten V1 und V2) Vorteile mit
sich bringt. Durch die heute bereits vorhandene Zweigleisigkeit im Kreuzungsbahnhof Lehnshallig
(zukünftig Überleitstelle Lehnshallig) ist eine Verschwenkung des neuen Streckengleises mit
geringem Umbauaufwand möglich.
Im Streckenabschnitt vom Bf Niebüll zum Bf Klanxbüll wurde zudem die Linienführung des
vorhandenen Gleises für eine höhere Streckengeschwindigkeit angepasst.
Abb. 1: Übersichtskarte Strecke 1210, ABS Niebüll-Klanxbüll-Westerland: Abschnitt Niebüll-Klanxbüll
Ausbauabschnitt Morsum - Tinnum
Im Ausbauabschnitt Morsum-Tinnum wurden zwei Unterabschnitte gebildet. Der erste Abschnitt
betrachtet die freie Strecke zwischen Morsum und Keitum und der zweite Abschnitt die freie
Strecke zwischen Keitum und Tinnum. Dabei wurden auf den Abschnitten die Varianten [V1:
Neubaugleis links vom Bestandsgleis (südlich); V2: Neubaugleis rechts vom Bestandsgleis (nördlich)]
betrachtet.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4948– 39 –
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Abb. 2: Übersichtskarte Strecke 1210, ABS Niebüll-Klanxbüll-Westerland: Abschnitt Morsum-Tinnum
In der Variantenbetrachtung zum zweigleisigen Ausbau stellt auf dem Ausbauabschnitt Niebüll-
Klanxbüll die Vorzugsvariante 3 und auf dem Ausbauabschnitt Morsum-Tinnum die
Vorzugsvariante 1 die bestmögliche Lösung unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien dar.
4.2 Streckenverlauf der Vorzugsvariante
Ausbauabschnitt Niebüll - Klanxbüll
Abb. 3: Schematische Darstellung-Vorzugsvariante Abschnitt Niebüll-Klanxbüll
Der zweigleisige Ausbau der Strecke 1210 beginnt im Bahnhof Niebüll und erstreckt sich über eine
Länge von ca. 13 km bis in den Bahnhof Klanxbüll, wo der bereits zweigleisige Abschnitt in
Richtung Morsum beginnt. Weiter befindet sich mittig im Streckenabschnitt der bereits zweigleisige
Kreuzungsbahnhof Lehnshallig.
Infolge der Anordnung des zweiten Gleises im nördlichen Teil des Bahnhofs Niebüll in Richtung
Klanxbüll und der Erhöhung der Geschwindigkeit im Bahnhof auf 100 km/h müssen zahlreiche
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Gleise umgebaut werden. Weiterhin muss der Anschluss in das Bahnbetriebswerk Niebüll
angepasst werden. Zudem werden im Bereich des Übergangs vom Bahnhof Niebüll auf die freie
Strecke zwei neue Überleitverbindungen errichtet.
Die Anordnung des zweiten Streckengleises erfolgt bis zum heutigen Kreuzungsbahnhof
Lehnshallig (zukünftig Überleitstelle Lehnshallig) auf der bahnlinken Seite.
Im Kreuzungsbahnhof Lehnshallig (zukünftig Überleitstelle Lehnshallig) werden beide Gleise für
die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit umgebaut. Die vorhandenen Ein- und Ausfahrweichen
werden rückgebaut und zwei neue Weichenverbindungen als Überleitmöglichkeit ergänzt. Hinter
dem Kreuzungsbahnhof Lehnshallig erfolgt die Anordnung des zweiten Streckengleises auf der
bahnrechten Seite. Im östlichen Bereich des Bahnhofs Klanxbüll werden zwei zusätzliche
Weichenverbindungen ergänzt.
Die im Streckenabschnitt zwischen Niebüll und Klanxbüll vorhandenen sieben Bahnübergänge
werden an die neue Infrastruktur angepasst. Zudem werden zwei Brückenbauwerke erweitert und
ein Brückenbauwerk erneuert. Im Bahnhof Niebüll sowie in Klanxbüll sind beidseitig der Bahnlinie
neue Lärmschutzbauwerke erforderlich.
Ausbauabschnitt Morsum - Tinnum
Abb. 4: Schematische Darstellung-Vorzugsvariante Abschnitt Morsum-Tinnum
Der zweite Abschnitt des zweigleisigen Ausbaus der Strecke 1210 erstreckt sich über eine Länge
von 6 Kilometern vom Bahnhof Morsum bis zur geplanten Betriebsstelle „Überleitstelle Tinnum“.
Der Neubau des zweiten Gleises erfolgt durchgängig auf der bahnlinken Seite (südlich liegend) auf
der freien Strecke. Außerhalb des Anschlussbereiche an den Bestand sind aufgrund der
veränderten Streckengeschwindigkeit von 100 km/h keine Anpassungen am vorhandenen Streckengleis
erforderlich.
Im Bereich der Ausfahrt des Bahnhofs Morsum werden zwei neue Weichenverbindungen errichtet.
Zwei weitere Weichenverbindungen sind auf der Ostseite vom Bahnhof Keitum vorgesehen. Im
Bahnhof Keitum ist die Strecke 1210 bereits zweigleisig ausgebaut, sodass in diesem Bereich
keine Anpassungen erforderlich sind.
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In Bahn-km ca. 235,4 wir die neue Überleitstelle Tinnum errichtet. Hier erfolgt der Anschluss an
den Bestand, welcher das Ende des Umbaubereichs darstellt. Die Strecke 1210 verläuft fortan bis
zum Bahnhof Westerland weiterhin eingleisig. Die durchgeführte EBWU hat keine Notwendigkeit
für eine durchgehende Zweigleisigkeit im Abschnitt Tinnum–Westerland festgestellt. Auch das
Gutachten zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030, „BEWERTUNG PLANFALL 2-053-V01
ABS NIEBÜLL – KLANXBÜLL“ beschreibt den Ausbau ausschließlich im Abschnitt Morsum-
Tinnum. Ein zweigleisiger Ausbau wäre hier aufgrund der sehr hohen Betroffenheiten privater
Wohngrundstücke zudem mit sehr hohen Kosten verbunden.
Die im Streckenabschnitt zwischen Morsum und Tinnum vorhandenen sechs Bahnübergänge
werden an die neue Infrastruktur angepasst.
Die vorliegende Planung erfüllt sämtliche verkehrliche und betrieblich Ziele der Aufgabenstellung.
5 Finanzierung und Wirtschaftlichkeit
Die zuvor beschriebene Vorzugsvariante in den Abschnitten Niebüll-Klanxbüll (V3) und Morsum-
Tinnum (V1) stellt in der Variantenbetrachtung die wirtschaftlichste Lösung unter Berücksichtigung
der Bewertungskriterien sowie einer optimalen Betriebsqualität dar. Die Vorzugsvariante beinhaltet
ausschließlich Maßnahmen, die zur Erfüllung der verkehrlichen und betrieblichen Anforderungen
erforderlich sind.
Entsprechend der durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) im Rahmen des
Bundesverkehrswegeplans durchgeführten volkswirtschaftlichen Untersuchung hatte sich ursprünglich ein
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,1 ergeben. Die Nachbewertung des NKV im Jahr 2025
ergab – unter Einbeziehung des neu aufgenommenen Abschnitts Morsum – Tinnum – einen Wert
von 1,51.
Im Ergebnis der Vorplanung entsteht durch das Vorhaben ABS Niebüll-Klanxbüll-Westerland ein
realer Gesamtwertumfang (GWU) von 302,73 Mio. Euro. Die Kosten teilen sich auf in
- Baukosten (real, Preisstand 2022) in Höhe von 229,03 Mio. Euro und
- Planungskosten (real, Preisstand 2022) in Höhe von 73,69 Mio. Euro.
Diese Kosten beinhalten Risikozuschläge für Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit ≥ 50 %.
Die DB InfraGO AG hat zusätzlich eine Gesamtwertprognose (GWP) erstellt. Diese bezieht
weitere – anhand von statistisch ermittelten Risikokennwerten quantifizierte – mögliche Risiken mit
ein, z.B. steigende Baukosten, vom Kostenplan abweichende Vergabeergebnisse, neue
Erkenntnisse aus vertiefter Planung oder neue Richtlinien und Gesetze. Die GWP für das Vorhaben
1 Eine Veröffentlichung des Ergebnisses durch das BMV ist noch nicht erfolgt. Die Bestätigung der Richtigkeit des NKV
hat demnach durch das BMV zu erfolgen.
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beträgt 910,29 Mio. Euro. Die Differenz ergibt sich aus den zusätzlichen einberechneten
Risikozuschlägen sowie den Nominalisierungskosten.
DB InfraGO AG (Mio. €)
Basiskosten real 302,73
Basiskosten nominal (GWU) 392,52
Risikozuschlag nominal 517,77
GWP nominal 910,29
Tabelle 1: Übersicht Gesamtwertprognose
Im Wert der Gesamtwertprognose sind keine über das gesetzliche Maß hinausgehenden
Forderungen (Kernforderungen) enthalten.
6 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 VwVfG / Kernforderungen
Seit 2021 wurden zahlreiche Informations- und Dialogformate durchgeführt, um die breite
Öffentlichkeit sowie kommunale Amtsträger über das Vorhaben sowie über die damit verbundenen
Planungen zu informieren. Über die gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen hinaus wurde
die Möglichkeit zur Darlegung von übergesetzlichen Forderungen (Kernforderungen) geboten. Aus
der Region haben sich keinerlei Kernforderungen ergeben.
7 Meilensteine
Der BUV-Meilensteine 3 (Baubeginn) ist für 06/2032 geplant und der BUV-Meilenstein 4
(Inbetriebnahme) ist für 11/2039 geplant.
8 Zusammenfassung und Empfehlung
In der vorliegenden Vorzugsvariante des Bedarfsplanvorhabens „ABS Niebüll-Klanxbüll-
Westerland“ wurden die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt. Das EBA geht davon aus, dass mit
der Vorzugsvariante der DB InfraGO AG der zuwendungsrechtlich geforderte Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt wird.
Durch die Region vor Ort wurden keine zusätzlichen Forderungen zur Vorzugsvariante, die über
die gesetzlichen Regelungen hinausgehen, erhoben.
Die Empfehlung des EBA lautet daher, die zuvor beschriebene Vorzugsvariante der zwei
Ausbauabschnitte Niebüll-Klanxbüll und Morsum-Tinnum der DB InfraGO AG als Grundlage für die
weitere Planung zu berücksichtigen.
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ISSN 0722-8333
Relationen
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