Keine Spekulation mit Wohnraum - Marktzugang von Immobilienunternehmen einschränken, Mieterinnen und Mieter schützen
Text
Keine Spekulation mit Wohnraum - Marktzugang von Immobilienunternehmen einschränken, Mieterinnen und Mieter schützen
Antrag
der Abgeordneten Isabelle Vandre, Janine Wissler, Doris Achelwilm,
Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Violetta Bock, Janina Böttger, Jörg
Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Katalin Gennburg, Christian Görke, Cem
Ince, Cansin Köktürk, Caren Lay, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Sahra Mirow,
Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Sarah Vollath, Sascha
Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Keine Spekulation mit Wohnraum – Marktzugang von Immobilienunternehmen
einschränken, Mieterinnen und Mieter schützen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. So definiert es Artikel 11
des Sozialpaktes der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte. Doch dieses Recht steht in Deutschland seit Jahren unter Druck.
Mieterhöhungen, Verdrängung und fehlende Sozialwohnungen belasten immer mehr Menschen.
Laut dem Sozialen Wohn-Monitor des Pestel-Instituts fehlten in Deutschland Ende
2024 bundesweit 1,4 Mio. Wohnungen, vor allem günstige sowie Sozialwohnungen
(vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/sozialer-wohnungsbau-126.html).
Der Mietenreport des Deutschen Mieterbundes kommt 2025 zu dem Schluss, dass
mehr als 12,8 Mio. Mieter:innen (29 Prozent) Angst haben, sich ihre Wohnung in
Zukunft nicht mehr leisten zu können (vgl. https://mieterbund.de/aktuelles/meldun-
gen/deutscher-mieterbund-praesentiert-mietenreport-2025/).
Ein Treiber der Entwicklung ist die zunehmende Deregulierung und Finanzialisierung
des Wohnungsmarktes. Wohnungen werden primär als Finanzanlage betrachtet. Statt
der Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem und angemessenem Wohnraum
stehen Aktionärsinteressen und deren Erwartung auf kurzfristige, hohe Rendite im
Vordergrund. Im Jahr 2021 kam der Deutsche Mieterbund zu dem Schluss, dass sich ca. 1
Mio. der 20 Mio. Wohnungen im Geschosswohnungsbau im Besitz börsennotierter
Immobilienkonzerne befinden (vgl. https://mieterbund.de/app/uploads/2023/08/202-
11105-Wohnungskonzerne.pdf). Knapp die Hälfte davon befindet sich im Eigentum
des größten privaten börsennotierten Wohnungsunternehmens in Deutschland:
Vonovia, 471.153 (https://report.vonovia.com/2025/q4/de/).
Auch wenn der Anteil von börsennotierten Wohnungsunternehmen, Private-Equity-
Fonds, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Vermögensverwalter:innen oder
Family Offices am Gesamtmietmarkt nach wie vor weit hinter jenem der kommunalen
Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und kleinen privaten Vermieter:innen liegt
und regional stark variiert, hat er sich seit der Finanzkrise 2008 deutlich erhöht. Belief
sich der Gesamtbetrag der größeren Immobilienkäufe in Europa mit mindestens zehn
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6020
21. Wahlperiode 20.05.2026
Wohneinheiten pro Kauf im Jahr 2009 auf 7,9 Mrd. Euro, erreichte er im Jahr 2019
mit 66,9 Mrd. Euro seinen Höchststand, wobei der größte Tei der Käufe in Europa auf
Deutschland entfiel (vgl. www.finanzwende-recherche.de/wp-content/uploads/Immo-
bilien_Report_20231107-1.pdf).
In Berlin hatte dies zur Folge, dass der Anteil börsennotierter Wohnungsunternehmen
und anderer Finanzunternehmen am Gesamtmietmarkt zwischen den Jahren 2011 und
2021 von 7 Prozent auf 16,5 Prozent anstieg (vgl. ebd.). Auch Leipzig und Erfurt
verzeichneten in dem gleichen Zeitraum einen drastischen Anstieg. Hier erhöhte sich der
Anteil börsennotierter Wohnungs- und anderer Finanzunternehmen von 4 Prozent
(Leipzig) bzw. 3 Prozent (Erfurt) auf je 9 Prozent. Besonders auffällig ist, dass sich
der Bestand börsennotierter Wohnungsunternehmen durch einen hohen Anteil an
ehemaligen und aktuellen Sozialwohnungen auszeichnet. Das verschärft die Situation
zusätzlich.
Die Konsequenzen der auf maximale Gewinne für die Anteilseigner ausgerichteten
Geschäftspraktiken tragen die betroffenen Mieter:innen: Mieterhöhungen werden auf
das Maximum ausgereizt, notwendige Instandhaltungen so lange ausgesetzt bis sie als
Modernisierungsmaßnahmen auf die Mieter:innen umgelegt werden können,
Handwerker- oder Hausmeisterdienste gehen an Inhouse-Abteilungen bzw.
Tochterunternehmen und an der Betreuung der Mietparteien wird ebenfalls gespart. Über Probleme
und Verzögerungen bei der Instandhaltung in Vonovia-Beständen, berichtete nicht
zuletzt der Berliner Mieterverein (vgl. www.berliner-mieterverein.de/magazin/
online/mm0725/berlin-wohnt-vonovia-und-hat-die-faxen-dicke.htm).
Die Bürgerbewegung Finanzwende kommt in ihrer 2023 veröffentlichten Studie zur
Finanzialisierung des Wohnungsmarktes zu dem Schluss, dass die von ihnen
untersuchten Unternehmen im Jahr 2021 durchschnittlich 41 Prozent der Miete als Gewinne
an ihre Aktionär:innen ausschütteten. In Reaktion auf Inflation und Zinserhöhung in
den vergangenen Jahren haben die börsennotierten Wohnungsunternehmen den Druck
auf die Mieter:innen noch einmal erhöht. Sowohl Vonovia als auch die LEG, die neben
Vonovia eines der größten börsennotierten Immobilienunternehmen ist, kündigten an,
die Mieten „so stark wie regulatorisch möglich“ erhöhen zu wollen (vgl. www.spie-
gel.de/wirtschaft/unternehmen/wohnen-leg-will-mieten-so-stark-wie-moeglich-
anheben-a-881db519-a4d2-45b1-af49-9d4241fd3882). Im Ergebnis schloss Vonovia das
Geschäftsjahr 2025 mit einem bereinigten Gewinn von 1,54 Mrd. Euro ab und plant
1 Mrd. Gewinn an ihre Anteilseigner auszuschütten (vgl. www.aktiencheck.de/news/-
Artikel-Vonovia_Aktie_Gewinn_steigt_Kurs_faellt-19583045). Damit wird deutlich:
Börsennotierte und extraktivistische Geschäftsmodelle von Wohnungsunternehmen
sind grundsätzlich darauf ausgerichtet, so viel Geld wie möglich aus den Mieter:innen
herauszuholen und damit ihre Anteilseigner zu versorgen.
Dieser Abzocke, der die Mieter:innen ausgeliefert sind und mit der zudem weder der
Gebäudebestand geschützt wird noch eine einzige neue Wohnung entsteht, muss ein
Ende gesetzt werden. Dauerhaft wird die soziale Wohnraumversorgung nur durch
starke kommunale, genossenschaftliche und gemeinnützige Wohnungsakteure
gesichert. Daher braucht es eine wirkungsvolle neue Wohngemeinnützigkeit sowie eine
Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen über 3.000 Wohneinheiten.
Börsennotierte und extraktivistische Wohnungskonzerne leisten keinen Beitrag zur
Wohnraumversorgung. Sie verstärken die Wohnraumversorgungskrise.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf zur Marktzugangsbeschränkung von Wohnungs- und
Immobilienunternehmen und gewerblichen Privatvermietern vorzulegen, der unter
anderem
a) einen Genehmigungsvorbehalt für Unternehmen und Privatvermieter
einführt, die mehr als 50 Wohneinheiten besitzen, wenn sie diese in
Deutschland gewerblich vermieten wollen. Eine Genehmigung soll nur erhalten, wer
Gewähr dafür bietet, dass er dazu beiträgt, dass der Wohnungsmarkt seiner
gesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden kann, bezahlbaren Wohnraum
für alle Bevölkerungsschichten zu schaffen und zu erhalten;
b) die Genehmigung zur gewerblichen Vermietung denjenigen Unternehmen
versagt,
i. deren Anteile an in- oder ausländischen Finanzmärkten gehandelt
werden (im Wesentlichen Aktiengesellschaften, Societas Europaea und
Kommanditgesellschaft auf Aktien, die börsennotiert sind),
ii. die ihre Eigentums- und Beherrschungsverhältnisse nicht offenlegen
oder ihre Gewinne in sog. Steueroasen verlagern,
iii. die den Nachweis nicht erbringen können, dass ausreichende Gelder für
Instandsetzungen und Erneuerungsmaßnahmen zurückgelegt wurden,
iv. die sich nicht dazu verbindlich verpflichten, bei Wiedervermietungen
einen abgestuften Anteil von mindestens 30 Prozent der Wohnungen an
Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu vermieten;
c) bei Verstößen gegen die Genehmigungsvoraussetzungen, die Genehmigung
entzieht und mit empfindlichen Ordnungsgeldern ahndet;
d) eine mehrjährige Übergangsfrist festlegt, innerhalb der Unternehmen, die
danach am Markt nicht (mehr) tätig sein dürfen, weil sie einer der
Versagungsgründe erfüllen, ihre Bestandsimmobilien an Dritte veräußern
müssten,
e) diesen Unternehmen, zur Vermeidung der Umgehung ihrer
Veräußerungspflicht, die Umwandlung von Bestandswohnungen in Eigentum oder andere
Nutzungsarten untersagt;
2. einen Gesetzentwurf zur stärkeren Regulierung von Private-Equity-Firmen und
Immobilien-Fonds vorzulegen, der
a) diese dazu verpflichtet, für Schulden zu haften;
b) Mindeststandards für Eigenkapital für sie einführt;
c) Steuervermeidungspraktiken konsequent unterbindet.
Berlin, den 19. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Zur Forderung 1:
Marktzugangsbeschränkungen sind gängige Praxis in einigen Wirtschaftsbereichen: in der Telekommunikation,
dem Bankenwesen oder der Personenbeförderung. Mit ihnen werden dem Markt Regeln auferlegt, um das Wohl
der Allgemeinheit zu schützen. Eine der drängendsten sozialen Fragen unserer Zeit ist die Wohnraumversorgung.
Insbesondere in den Metropolregionen schreitet die Mietenkrise voran. Der Staat hat die Verpflichtung im Sinne
der angemessenen Versorgung seiner Bevölkerung mit Wohnraum diese Mietenkrise zu stoppen. Eine der zu
diesem Zweck wissenschaftlich diskutierten Ideen ist jene der Schaffung eines Gesetzes zur Reglementierung
des Marktzuganges für Wohnungsunternehmen von Stefan Klinski (vgl. https://verfassungsblog.de/wohnungs-
markt-ohne-borsendruck/). Damit sollen Wohnungsunternehmen dem Gemeinwohl verpflichtet und
extraktivistische Geschäftspraktiken unterbunden werden. Diese Idee aufgreifend, fordert der vorliegende Antrag die
Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Marktzugangsbeschränkung vorzulegen.
Zur Forderung 2:
Rechtliche Basis zur Reglementierung von Private Equity Fonds ist u. a. das Kapitalanlagegesetzbuch vom 4. Juli
2013 (BGBl. I S. 1981), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 97)
geändert worden ist. Mit dem Kapitalanlagengesetzbuch wurde die Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der
Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010
(ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 1) (AIFM-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Sowohl in der Richtlinie der
Europäischen Union als auch in der nationalen Umsetzung fehlen Reglementierungen, um das extraktivistische
Geschäftsmodell von Investment- und Immobilienfonds zu begrenzen. Der vorliegende Antrag fordert die
Bundesregierung dazu auf, dies unter Wahrung der Europäischen Rahmenbedingungen nachzuholen und Private-
Equity- sowie Immobilienfonds stärker zu reglementieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Agnes Conrad (Antrag)
- authored ← Anne Zerr (Antrag)
- authored ← Cansin Köktürk (Antrag)
- authored ← Caren Lay (Antrag)
- authored ← Cem Ince (Antrag)
- authored ← Christian Görke (Antrag)
- authored ← Desiree Becker (Antrag)
- authored ← Dietmar Bartsch (Antrag)
- authored ← Doris Achelwilm (Antrag)
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- authored ← Ines Schwerdtner (Antrag)
- authored ← Isabelle Vandre (Antrag)
- authored ← Janina Böttger (Antrag)
- authored ← Janine Wissler (Antrag)
- authored ← Jörg Cezanne (Antrag)
- authored ← Katalin Gennburg (Antrag)
- authored ← Lisa Schubert (Antrag)
- authored ← Mirze Edis (Antrag)
- authored ← Pascal Meiser (Antrag)
- authored ← Sahra Mirow (Antrag)
- authored ← Sarah Vollath (Antrag)
- authored ← Sascha Wagner (Antrag)
- authored ← Tamara Mazzi (Antrag)
- authored ← Violetta Bock (Antrag)
- authored ← Zada Salihovic (Antrag)
- part_of_vorgang → Keine Spekulation mit Wohnraum - Marktzugang von Immobilienunternehmen einschränken, Mieterinnen und Mieter schützen (Antrag)