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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union

dip / drucksache 26.09.2025 · WP 21 · 340/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union [Bundesrat Drucksache 340/25 (Beschluss) 26.09.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Bundesrates Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union COM(2025) 900 final Der Bundesrat hat in seiner 1057. Sitzung am 26. September 2025 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: 1. Der Bundesrat hebt anlässlich des sechsten Berichts über die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit als zentrales Fundament der Europäischen Union hervor. Mit der erstmaligen Berücksichtigung der Binnenmarktdimension unterstreicht der diesjährige Bericht die Rolle der Rechtsstaatlichkeit als wesentlichen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit grenzüberschreitend tätiger Unternehmen. Die derzeitige geopolitische Lage, inklusive des fortwährenden völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, stellt die Rechtsstaatlichkeit global in besonderem Maße vor Herausforderungen. 2. In Zeiten weltweit sinkender Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen und zunehmender Repressalien gegen Organe der Rechtspflege ist die Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in das Justizsystem von entscheidender Bedeutung. Mit der Analyse des status quo und mit konkreten Verbesserungsvorschlägen leistet der jährliche Rechtsstaatlichkeitsbericht dazu einen entscheidenden Beitrag. 3. Der Bundesrat unterstützt diesbezüglich die Bestrebungen der Kommission, den Rechtsstaatlichkeitsbericht so kurz, prägnant und einfach wie möglich zu gestalten. Er weist jedoch darauf hin, dass die Kürze der landesspezifischen Kapitel und Empfehlungen im aktuellen Bericht teilweise seine Verständlichkeit zu beeinträchtigen droht. Dies birgt die Gefahr, dass Darstellungen und Empfehlungen nur noch für Personen verständlich sind, die bereits mit der beschriebenen Situation vertraut sind. Damit würde der Zweck des Rechtsstaatlichkeitsberichts konterkariert, auch Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über die Situation in anderen Mitgliedstaaten zu bieten. Der Bundesrat bittet die Kommission daher, dafür Sorge zu tragen, dass der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union – bei allen wünschenswerten Bemühungen um Kürze und Vereinfachung – weiterhin allgemeinverständlich bleibt. 4. Der Bundesrat nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass erneut in einigen Mitglied- und Kandidatenstaaten Bedenken hinsichtlich eines unangemessenen Drucks auf die Justiz festgestellt wurden. Druck der Staatsführung auf die Justiz stellt eine erhebliche Bedrohung für die Rechtsstaatlichkeit dar, da er die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter gefährdet. Die Gewaltenteilung gewährleistet, dass die judikative Gewalt frei von Einflüssen als unparteiischer Garant ihre Entscheidungen treffen kann und ist deshalb von entscheidender Bedeutung für die Unabhängigkeit der Justiz. 5. Der Bundesrat begrüßt die Rechtsstaatlichkeitskonditionalität in den Vorschlägen der Kommission für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union sowie die Möglichkeit, bei systemischen Mängeln im Bereich der Rechtsstaatlichkeit Zahlungen zu blockieren. In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat auf seine Aufforderung im Beschluss vom 18. Oktober 2024 (BR-Drucksache 405/24 (Beschluss)), dass die Auszahlung von EU- Haushaltsmitteln im kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen noch stärker an das Einhalten rechtsstaatlicher Prinzipien gekoppelt werden soll. 6. Der Binnenmarkt birgt für Wirtschaftsakteure große Chancen. Für die Gewährleistung eines stabilen gesamtwirtschaftlichen Umfelds ist ein fairer und klarer Rechtsrahmen unumgänglich. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang die Ankündigung der Kommission, mit dem „28. Regime“ rechtliche Möglichkeiten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen zu schaffen. 7. Für eine effiziente offene soziale Marktwirtschaft ist Rechtsstaatlichkeit von entscheidender Bedeutung. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die erstmalige Aufnahme der Binnenmarktdimension der Rechtsstaatlichkeit in den Bericht und verweist in diesem Zusammenhang auf eine entsprechende Aufforderung des Bundesrates durch seinen Beschluss vom 20. Oktober 2023 (BR- Drucksache 324/23 (Beschluss)). Für die Verwirklichung des Binnenmarkts und die Rechtssicherheit von Unternehmen und Verbrauchern ist jedoch der Abbau weiterer Hürden notwendig. 8. Der Bundesrat betont, dass es im Erweiterungsprozess nach dem leistungsbasierten Ansatz tatsächlicher Verbesserungen der Rechtsstaatlichkeit bedarf, bevor ein Verhandlungskapitel abgeschlossen werden kann. In diesem Zusammenhang hebt der Bundesrat die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit und Reformprozesse im Rahmen der Unterstützungsmechanismen für den Westbalkan, für die Republik Moldau und die Ukraine hervor. Er regt erneut an, zukünftige Rechtsstaatlichkeitsberichte auf weitere Kandidatenstaaten auszuweiten. 9. Zur Vorbereitung auf künftige Beitritte der Kandidaten zur Europäischen Union und bei einer Vergrößerung des Binnenmarkts bedingen sich Rechtsstaatlichkeit und Binnenmarkt gegenseitig. Der Bundesrat nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass der Bericht in einigen Mitglied- und Kandidatenstaaten eine Verstärkung der Herausforderungen und Behinderungen für die Zivilgesellschaft vermerkt hat. Der Bundesrat begrüßt jedoch, dass aufgrund der Binnenmarktdimension Interessenträger aus der Wirtschaft Beiträge zu dem Bericht leisten konnten, und ermutigt die Kommission, dies fortzusetzen. 10. Die Zivilgesellschaft und Medienschaffende sind als Wächter der Demokratie unabdingbare Bestandteile jeder liberalen Gesellschaft. Der diesjährige Rechtsstaatlichkeitsbericht verdeutlicht den besorgniserregenden Zusammenhang zwischen mangelnder Rechenschaftspflicht für Angriffe auf die Medienfreiheit und Journalisten und einer Verschlechterung anderer Rechtsstaatlichkeitsstandards. Der Bundesrat erinnert in diesem Kontext an seine Beschlüsse vom 10. Juni 2022 (BR-Drucksache 183/22 (Beschluss)), vom 16. September 2022 (BR-Drucksache 335/22 (Beschluss)), vom 22. März 2024 (BR-Drucksache 98/24 (Beschluss)) und vom 18. Oktober 2024 (BR-Drucksache 405/24 (Beschluss)). 11. Der Bundesrat nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass auch der diesjährige Rechtsstaatlichkeitsbericht eine Verschlechterung der Bedingungen für Medienschaffende in einigen Mitglied- und Kandidatenstaaten feststellt. Die Zunahme von physischer Gewalt bei Protesten, von Belästigungen im Internet sowie von Verleumdungskampagnen durch politische Verantwortungsträger stellt eine Bedrohung für die Presse- und Meinungsfreiheit dar. Wenn Journalistinnen und Journalisten aus Sorge vor reellen oder virtuellen Angriffen ihre Berichterstattung einschränken, wirkt sich dies unmittelbar auf die Möglichkeiten der öffentlichen Meinungsbildung aus. 12. Hinsichtlich der im Bericht konstatierten Zunahme von physischen und Online- Angriffen auf Journalistinnen und Journalisten in Deutschland ruft der Bundesrat dazu auf, entsprechenden Angriffen weiterhin entschieden entgegenzutreten und die bisher unternommenen Bemühungen der Behörden auf Bundes- und Landesebene zur Gewährleistung der Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten deutlich zu verstärken. 13. Externe Einflüsse und Einmischungen zielen immer mehr darauf ab, die Demokratien innerhalb der EU und in ihren angrenzenden Regionen zu destabilisieren. Um sich dagegen zu rüsten, sind der Schutz der Rechtsstaatlichkeit und eine verantwortungsvolle Staatsführung unverzichtbar. Daher begrüßt der Bundesrat ausdrücklich die Ankündigung der Kommission, mit dem Europäischen Schutzschild für die Demokratie ausländischer Manipulation durch Desinformation und Einflussnahme über das Internet entgegenzuwirken. 14. Der Bundesrat misst dem Schutz von Journalistinnen und Journalisten unverändert hohe Bedeutung bei. An der herausragenden Bedeutung der Pressefreiheit für ein demokratisches Gemeinwesen kann kein Zweifel bestehen. Angriffen auf Journalistinnen und Journalisten – gleich ob physisch oder im virtuellen Raum – treten die Länder weiterhin entschlossen entgegen. 15. Der Bundesrat begrüßt die Feststellung der Kommission, dass die Unabhängigkeit der Landesmedienanstalten sowie deren transparente und vorhersehbare Finanzierung gewährleistet ist. Auch die gut etablierte Selbstkontrolle der Presse durch den Deutschen Presserat und die öffentlich zugänglichen Informationen über die Eigentumsverhältnisse von Fernseh-, Rundfunk-, Presse- und Onlinemedien werden zutreffend als Merkmale der Medienordnung in Deutschland beschrieben. 16. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleistet ist und mit dem Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag), den die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im März 2025 unterzeichnet haben, weiter gestärkt wird. 17. Für die Weiterentwicklung des Rechtsstaatlichkeitsberichts regt der Bundesrat an, künftig Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz auf die Rechtsstaatlichkeit zu berücksichtigen. Künstliche Intelligenz wird bereits auf unterschiedliche Weise von Organen der Rechtspflege genutzt und Parteien lassen Künstliche Intelligenz „Recht sprechen“, anstatt den Rechtsweg zu beschreiten. Dabei stellen sich vielfältige Fragen, unter anderem zu der Gewährung rechtlichen Gehörs, dem Anspruch auf den gesetzlichen Richter oder weiteren Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens. 18. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung erneut dazu auf sich dafür einzusetzen, dass neben der Diskussion der Ergebnisse des Rechtsstaatlichkeitsberichtes im Rat für Allgemeine Angelegenheiten auch die Fachministerräte, etwa Justiz, Inneres, Kultur und Medien, Wirtschaft und Finanzen, stärker in die Aussprache zu den Ergebnissen einbezogen werden und verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Beschluss vom 18. Oktober 2024 (BR-Drucksache 405/24 (Beschluss)). 19. Der Bundesrat übermittelt die Stellungnahme direkt an die Kommission und das Europäische Parlament.]

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