Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
[Bundesrat Drucksache 340/25 (Beschluss)
26.09.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Bericht über die
Rechtsstaatlichkeit 2025 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der
Europäischen Union
COM(2025) 900 final
Der Bundesrat hat in seiner 1057. Sitzung am 26. September 2025 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat hebt anlässlich des sechsten Berichts über die Rechtsstaatlichkeit
in der Europäischen Union die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit als zentrales
Fundament der Europäischen Union hervor. Mit der erstmaligen
Berücksichtigung der Binnenmarktdimension unterstreicht der diesjährige Bericht die Rolle
der Rechtsstaatlichkeit als wesentlichen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit
grenzüberschreitend tätiger Unternehmen. Die derzeitige geopolitische Lage,
inklusive des fortwährenden völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf
die Ukraine, stellt die Rechtsstaatlichkeit global in besonderem Maße vor
Herausforderungen.
2. In Zeiten weltweit sinkender Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen und
zunehmender Repressalien gegen Organe der Rechtspflege ist die Stärkung des
Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in das Justizsystem von entscheidender
Bedeutung. Mit der Analyse des status quo und mit konkreten
Verbesserungsvorschlägen leistet der jährliche Rechtsstaatlichkeitsbericht dazu einen
entscheidenden Beitrag.
3. Der Bundesrat unterstützt diesbezüglich die Bestrebungen der Kommission, den
Rechtsstaatlichkeitsbericht so kurz, prägnant und einfach wie möglich zu
gestalten. Er weist jedoch darauf hin, dass die Kürze der landesspezifischen Kapitel
und Empfehlungen im aktuellen Bericht teilweise seine Verständlichkeit zu
beeinträchtigen droht. Dies birgt die Gefahr, dass Darstellungen und
Empfehlungen nur noch für Personen verständlich sind, die bereits mit der beschriebenen
Situation vertraut sind. Damit würde der Zweck des Rechtsstaatlichkeitsberichts
konterkariert, auch Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über die Situation
in anderen Mitgliedstaaten zu bieten. Der Bundesrat bittet die Kommission
daher, dafür Sorge zu tragen, dass der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der
Europäischen Union – bei allen wünschenswerten Bemühungen um Kürze und
Vereinfachung – weiterhin allgemeinverständlich bleibt.
4. Der Bundesrat nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass erneut in einigen Mitglied-
und Kandidatenstaaten Bedenken hinsichtlich eines unangemessenen Drucks
auf die Justiz festgestellt wurden. Druck der Staatsführung auf die Justiz stellt
eine erhebliche Bedrohung für die Rechtsstaatlichkeit dar, da er die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter gefährdet. Die
Gewaltenteilung gewährleistet, dass die judikative Gewalt frei von Einflüssen als
unparteiischer Garant ihre Entscheidungen treffen kann und ist deshalb von
entscheidender Bedeutung für die Unabhängigkeit der Justiz.
5. Der Bundesrat begrüßt die Rechtsstaatlichkeitskonditionalität in den
Vorschlägen der Kommission für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der
Europäischen Union sowie die Möglichkeit, bei systemischen Mängeln im Bereich der
Rechtsstaatlichkeit Zahlungen zu blockieren. In diesem Zusammenhang
verweist der Bundesrat auf seine Aufforderung im Beschluss vom 18.
Oktober 2024 (BR-Drucksache 405/24 (Beschluss)), dass die Auszahlung von EU-
Haushaltsmitteln im kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen noch stärker an
das Einhalten rechtsstaatlicher Prinzipien gekoppelt werden soll.
6. Der Binnenmarkt birgt für Wirtschaftsakteure große Chancen. Für die
Gewährleistung eines stabilen gesamtwirtschaftlichen Umfelds ist ein fairer und klarer
Rechtsrahmen unumgänglich. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang
die Ankündigung der Kommission, mit dem „28. Regime“ rechtliche
Möglichkeiten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen zu schaffen.
7. Für eine effiziente offene soziale Marktwirtschaft ist Rechtsstaatlichkeit von
entscheidender Bedeutung. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die erstmalige
Aufnahme der Binnenmarktdimension der Rechtsstaatlichkeit in den Bericht
und verweist in diesem Zusammenhang auf eine entsprechende Aufforderung
des Bundesrates durch seinen Beschluss vom 20. Oktober 2023 (BR-
Drucksache 324/23 (Beschluss)). Für die Verwirklichung des Binnenmarkts und
die Rechtssicherheit von Unternehmen und Verbrauchern ist jedoch der Abbau
weiterer Hürden notwendig.
8. Der Bundesrat betont, dass es im Erweiterungsprozess nach dem
leistungsbasierten Ansatz tatsächlicher Verbesserungen der Rechtsstaatlichkeit bedarf,
bevor ein Verhandlungskapitel abgeschlossen werden kann. In diesem
Zusammenhang hebt der Bundesrat die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit und
Reformprozesse im Rahmen der Unterstützungsmechanismen für den Westbalkan,
für die Republik Moldau und die Ukraine hervor. Er regt erneut an, zukünftige
Rechtsstaatlichkeitsberichte auf weitere Kandidatenstaaten auszuweiten.
9. Zur Vorbereitung auf künftige Beitritte der Kandidaten zur Europäischen Union
und bei einer Vergrößerung des Binnenmarkts bedingen sich Rechtsstaatlichkeit
und Binnenmarkt gegenseitig. Der Bundesrat nimmt mit Sorge zur Kenntnis,
dass der Bericht in einigen Mitglied- und Kandidatenstaaten eine Verstärkung
der Herausforderungen und Behinderungen für die Zivilgesellschaft vermerkt
hat. Der Bundesrat begrüßt jedoch, dass aufgrund der Binnenmarktdimension
Interessenträger aus der Wirtschaft Beiträge zu dem Bericht leisten konnten,
und ermutigt die Kommission, dies fortzusetzen.
10. Die Zivilgesellschaft und Medienschaffende sind als Wächter der Demokratie
unabdingbare Bestandteile jeder liberalen Gesellschaft. Der diesjährige
Rechtsstaatlichkeitsbericht verdeutlicht den besorgniserregenden Zusammenhang
zwischen mangelnder Rechenschaftspflicht für Angriffe auf die Medienfreiheit und
Journalisten und einer Verschlechterung anderer Rechtsstaatlichkeitsstandards.
Der Bundesrat erinnert in diesem Kontext an seine Beschlüsse vom
10. Juni 2022 (BR-Drucksache 183/22 (Beschluss)), vom 16. September 2022
(BR-Drucksache 335/22 (Beschluss)), vom 22. März 2024 (BR-Drucksache
98/24 (Beschluss)) und vom 18. Oktober 2024 (BR-Drucksache 405/24
(Beschluss)).
11. Der Bundesrat nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass auch der diesjährige
Rechtsstaatlichkeitsbericht eine Verschlechterung der Bedingungen für
Medienschaffende in einigen Mitglied- und Kandidatenstaaten feststellt. Die Zunahme
von physischer Gewalt bei Protesten, von Belästigungen im Internet sowie von
Verleumdungskampagnen durch politische Verantwortungsträger stellt eine
Bedrohung für die Presse- und Meinungsfreiheit dar. Wenn Journalistinnen und
Journalisten aus Sorge vor reellen oder virtuellen Angriffen ihre
Berichterstattung einschränken, wirkt sich dies unmittelbar auf die Möglichkeiten der
öffentlichen Meinungsbildung aus.
12. Hinsichtlich der im Bericht konstatierten Zunahme von physischen und Online-
Angriffen auf Journalistinnen und Journalisten in Deutschland ruft der
Bundesrat dazu auf, entsprechenden Angriffen weiterhin entschieden entgegenzutreten
und die bisher unternommenen Bemühungen der Behörden auf Bundes- und
Landesebene zur Gewährleistung der Sicherheit von Journalistinnen und
Journalisten deutlich zu verstärken.
13. Externe Einflüsse und Einmischungen zielen immer mehr darauf ab, die
Demokratien innerhalb der EU und in ihren angrenzenden Regionen zu
destabilisieren. Um sich dagegen zu rüsten, sind der Schutz der Rechtsstaatlichkeit und
eine verantwortungsvolle Staatsführung unverzichtbar. Daher begrüßt der
Bundesrat ausdrücklich die Ankündigung der Kommission, mit dem Europäischen
Schutzschild für die Demokratie ausländischer Manipulation durch
Desinformation und Einflussnahme über das Internet entgegenzuwirken.
14. Der Bundesrat misst dem Schutz von Journalistinnen und Journalisten
unverändert hohe Bedeutung bei. An der herausragenden Bedeutung der Pressefreiheit
für ein demokratisches Gemeinwesen kann kein Zweifel bestehen. Angriffen
auf Journalistinnen und Journalisten – gleich ob physisch oder im virtuellen
Raum – treten die Länder weiterhin entschlossen entgegen.
15. Der Bundesrat begrüßt die Feststellung der Kommission, dass die
Unabhängigkeit der Landesmedienanstalten sowie deren transparente und vorhersehbare
Finanzierung gewährleistet ist. Auch die gut etablierte Selbstkontrolle der Presse
durch den Deutschen Presserat und die öffentlich zugänglichen Informationen
über die Eigentumsverhältnisse von Fernseh-, Rundfunk-, Presse- und
Onlinemedien werden zutreffend als Merkmale der Medienordnung in Deutschland
beschrieben.
16. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass die
Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleistet ist und mit dem
Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag), den die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im März 2025 unterzeichnet
haben, weiter gestärkt wird.
17. Für die Weiterentwicklung des Rechtsstaatlichkeitsberichts regt der Bundesrat
an, künftig Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz auf die
Rechtsstaatlichkeit zu berücksichtigen. Künstliche Intelligenz wird bereits auf unterschiedliche
Weise von Organen der Rechtspflege genutzt und Parteien lassen Künstliche
Intelligenz „Recht sprechen“, anstatt den Rechtsweg zu beschreiten. Dabei stellen
sich vielfältige Fragen, unter anderem zu der Gewährung rechtlichen Gehörs,
dem Anspruch auf den gesetzlichen Richter oder weiteren Grundsätzen eines
rechtsstaatlichen Verfahrens.
18. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung erneut dazu auf sich dafür
einzusetzen, dass neben der Diskussion der Ergebnisse des Rechtsstaatlichkeitsberichtes
im Rat für Allgemeine Angelegenheiten auch die Fachministerräte, etwa Justiz,
Inneres, Kultur und Medien, Wirtschaft und Finanzen, stärker in die Aussprache
zu den Ergebnissen einbezogen werden und verweist in diesem Zusammenhang
auf seinen Beschluss vom 18. Oktober 2024 (BR-Drucksache 405/24
(Beschluss)).
19. Der Bundesrat übermittelt die Stellungnahme direkt an die Kommission und das
Europäische Parlament.]
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Beschlussdrucksache)