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Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer Schutzschild für die Demokratie: Förderung starker und widerstandsfähiger Demokratien JOIN(2025) 791 final;

dip / drucksache 23.02.2026 · WP 21 · 797/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer Schutzschild für die Demokratie: Förderung starker und widerstandsfähiger Demokratien JOIN(2025) 791 final; ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 797/1/25 23.02.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse zu Punkt ... der 1062. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2026 Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer Schutzschild für die Demokratie: Förderung starker und widerstandsfähiger Demokratien JOIN(2025) 791 final; Ratsdok. 15387/25 A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung (DS) und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission dem langfristigen Schutz sowie der Stärkung und Förderung von Demokratie in der EU große Aufmerksamkeit widmet. Ebenso begrüßt er grundsätzlich die Bestrebungen der Kommission, die demokratische Resilienz in Europa zu stärken und damit Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. 2. Resiliente Demokratien sind der Anker unseres sozialen Zusammenhalts, der europäischen Sicherheit, des Friedens, Wohlstands und der Wettbewerbsfähigkeit auf unserem Kontinent. Der Bundesrat nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass EU DS In EU ... autoritäre Regime weltweit liberale Demokratien als Bedrohung wahrnehmen und stetig aggressiver werdende Taktiken verwenden, um sie zu schwächen. 3. Angesichts dieser Entwicklungen begrüßt der Bundesrat die Bemühungen der Kommission zur Stärkung der Resilienz der liberalen Demokratie in Europa durch den vorgelegten „Europäischen Schutzschild für die Demokratie“. Zugleich mahnt er noch weitergehende Maßnahmen an. 4. Der Bundesrat erkennt die Bedeutung gemeinsamer Anstrengungen insbesondere zur Abwehr von Informationsmanipulation, Desinformation und hybriden Bedrohungen an, und hält Maßnahmen zur Wahrung der Integrität des Informationsraums sowie zur Stärkung der demokratischen Institutionen und der gesellschaftlichen Resilienz grundsätzlich für sinnvoll. 5. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass nach der Gemeinsamen Mitteilung bestehende Gesetzgebung und Initiativen, die sich teilweise bereits als hochbürokratisch und überschießend erwiesen haben, fortentwickelt werden sollen. Besonders hervorzuheben ist hierbei der hohe bürokratische Aufwand aufgrund der nationalen Umsetzung der Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung, auf die die Gemeinsame Mitteilung Bezug nimmt. 6. Der Aufbau demokratischer Widerstandsfähigkeit erfordert verstärkte Anstrengungen auf allen Regierungsebenen. Auf der Ebene der deutschen Länder liegt aufgrund der Kenntnis der Situation vor Ort ein besonderes Potential, der Gefahr einer gesellschaftlichen Destabilisierung durch Desinformation und ausländische manipulative Kampagnen effektiv zu begegnen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf das Engagement der Länder durch den Ausbau von Monitoring- und Analysekapazitäten bei den Landesämtern für Verfassungsschutz. Zugleich hebt er die Maßnahmen zur Sensibilisierung der Polizeien und zur Information der Öffentlichkeit durch die Sicherheitsbehörden hervor. Informationsmedien, mit denen Desinformation sichtbar gemacht wird, sind für den Schutz demokratischer Prozesse zentral. 7. Der Bundesrat erwartet, dass die Kommission neben dem Fokus auf ausländische Bedrohungen der Bekämpfung von inländischer Desinformation, die einen großen Teil der gesamten Desinformationsoperationen ausmacht, die gleiche Bedeutung beimisst. EU EU DS In EU DS In EU EU ... 8. Der Kampf gegen Desinformation darf dabei nicht auf Kosten eines freien und unabhängigen Journalismus erfolgen. Maßnahmen dürfen nicht zu Zensur führen, sondern müssen Transparenz, Medienkompetenz und Plattformverantwortung stärken. 9. Der Bundesrat fordert die vollständige Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) in der gesamten EU und erkennt dessen Bedeutung in der Stärkung der Wehrhaftigkeit der europäischen Demokratie an. Er fordert die Bundesregierung dazu auf, die ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung der Bundesnetzagentur in ihrer Rolle als nationale Koordinatorin für Digitale Dienste zu gewährleisten. Eine adäquate Ausstattung trägt nach Überzeugung des Bundesrates zudem zu einer effektiven und effizienten Zusammenarbeit der Bundesnetzagentur mit den Landesmedienanstalten, als zuständige Behörden im Sinne des DSA bei. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Kommission dazu auf, Sanktionsmöglichkeiten wie Sperrungen von Plattformen und Strafzahlungen zu prüfen. 10. Der Bundesrat verfolgt in diesem Zusammenhang mit Interesse die Auswirkungen des seit Dezember 2025 geltenden Verbots von Sozialen Medien für Jugendliche in Australien sowie die Debatten über entsprechende Regelungen in anderen europäischen Staaten wie Frankreich, Griechenland, Spanien und dem Vereinigten Königreich. 11. Der Bundesrat hat Bedenken hinsichtlich des angekündigten Aufbaus eines europäischen Netzes von unabhängigen Faktenprüfern und eines Sicherungssystems für Faktenprüfer in der EU gegen Bedrohungen und Belästigungen. Es ist nicht ersichtlich, wie die tatsächliche Unabhängigkeit, Pluralität und Professionalität der beteiligten Organisationen gewährleistet werden sollen. Dafür kann – je nach Ausgestaltung – ein hoher bürokratischer Aufwand entstehen, falls staatliche Stellen in die Einrichtung eines solchen Netzes einbezogen werden sollen, etwa zur Registrierung, Zertifizierung oder Aufsicht von Faktenprüfern, die den geforderten Standards entsprechen sollen. Dessen ungeachtet besteht schon jetzt die Möglichkeit für Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen, auf der geltenden rechtlichen Grundlage Faktenchecks als mögliche Risikominderungsmaßnahme im Sinne des Artikel 35 des Digital Service Act einzuführen. EU EU EU In ... 12. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, sich für den Schutz von Forschenden, die Online-Plattformen und KI untersuchen, einzusetzen, indem sie Sichere-Hafen-Regelungen fördert, um Einschüchterung und rechtliche Risiken zu vermeiden, die eine restriktive Wirkung auf die Forschung haben könnten. Er begrüßt die angekündigte Überarbeitung des „DSA Election Toolkit“, betont aber, dass es in diesem Bereich in der Praxis eines besseren Zugangs unabhängiger Forschender zu Algorithmen bedarf. 13. Der Bundesrat sieht im Zusammenhang mit dem geplanten Aufbau des Europäischen Zentrums für demokratische Resilienz als wesentlichen Bestandteil des Europäischen Schutzschilds für die Demokratie die Gefahr der Schaffung von Doppelstrukturen, insbesondere zu den operativen Aufgaben der nationalen Behörden einerseits und der bestehenden Netzwerken andererseits. Dies kann zu ineffizienter Ressourcennutzung, Verzögerungen in der Reaktionsfähigkeit und zu Koordinationsproblemen führen. 14. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Kommission zur Einrichtung eines Europäischen Zentrums für Demokratische Resilienz (ECDR), dessen Aufbau jedoch noch weiterer Konkretisierung bedarf, um sicherzustellen, dass es den bestehenden Herausforderungen gerecht werden kann. Der Bundesrat fordert die Kommission dazu auf, das ECDR nachhaltig mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen auszustatten und zur Nutzung der Instrumente des Digital Services Act zu befähigen. Er fordert darüber hinaus einen niederschwelligen Zugang für regionale und kommunale Akteure zu Netzwerken und Ressourcen. 15. Der Bundesrat bekräftigt erneut das Recht souveräner Staaten, über die Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu entscheiden (siehe BR-Drucksache 593/23 (Beschluss)) und fordert zu einer engen Zusammenarbeit mit den Kandidatenstaaten im Rahmen des Demokratieschilds auf. Der Bundesrat begrüßt daher ausdrücklich den Ansatz des Demokratieschildes, nicht nur die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten unter dem Europäischen Kooperationsnetzwerk zu Wahlen (ECNE) zu verstärken, sondern auch die Einbindung von Partnern außerhalb der EU. EU DS In (bei Annahme entfällt Ziffer 14) EU (entfällt bei Annahme von Ziffer 13) EU ... 16. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, die bei der Simulation zu digitalen hybriden Bedrohungen in der Republik Moldau gewonnene Expertise zu nutzen, um ausländischen manipulativen Kampagnen besser zu begegnen und ausreichende Mittel für regelmäßige Simulationen in EU-Mitgliedstaaten und Kandidatenstaaten bereitzustellen. Der Bundesrat begrüßt ebenfalls die Ankündigung der Kommission, weiterhin Mechanismen zur Überwachung der Pressefreiheit in EU-Mitglied- und Kandidatenstaaten zu finanzieren. 17. Internationalen Desinformationskampagnen kann auch durch unabhängige grenzüberschreitende Medienangebote begegnet werden. Der Bundesrat betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung von grenzüberschreitenden Initiativen in Regionen, die vermehrt Ziele von hybriden Angriffen sind. 18. Der Bundesrat betont, dass einzelne Maßnahmen des Europäischen Schutzschildes für Demokratie Bereiche tangieren, die in erheblichem Maße nationale Zuständigkeiten berühren (zum Beispiel Innere Sicherheit, Medienpolitik). Daher mahnt der Bundesrat an – auch wenn in der Gemeinsamen Mitteilung ausgeführt wird, dass die Zuständigkeiten der EU und der Mitgliedstaaten sowie die Unabhängigkeit der bestehenden Strukturen auf nationaler und EU-Ebene uneingeschränkt geachtet werden –, dass die Ausgestaltung und Umsetzung von Maßnahmen strikt nach dem Subsidiaritätsprinzip zu erfolgen haben und nationale Besonderheiten sowie bereits etablierte nationale Strukturen uneingeschränkt zu respektieren sind. 19. Der Bundesrat bekräftigt die Länderkompetenzen im (Medien-)Bildungsbereich und sieht in einer besseren Vernetzung und dem Austausch von Best Practices einen wichtigen Beitrag in der europaweiten Stärkung der demokratischen Resilienz. Er verweist in diesem Kontext auf zahlreiche Initiativen der Länder, die einen umfassenden Ansatz von Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte, der schulischen, Erwachsenen- und Elternbildung verfolgen. 20. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt [an das Europäische Parlament und] an die Kommission. EU EU EU DS In EU EU DS In [EU] B 21. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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