Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer Schutzschild für die Demokratie: Förderung starker und widerstandsfähiger Demokratien JOIN(2025) 791 final;
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Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer Schutzschild für die Demokratie: Förderung starker und widerstandsfähiger Demokratien JOIN(2025) 791 final;
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 797/1/25
23.02.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
zu Punkt ... der 1062. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2026
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat,
den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Europäischer Schutzschild für die
Demokratie: Förderung starker und widerstandsfähiger Demokratien
JOIN(2025) 791 final;
Ratsdok. 15387/25
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung (DS) und
der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In)
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission dem langfristigen Schutz sowie
der Stärkung und Förderung von Demokratie in der EU große Aufmerksamkeit
widmet. Ebenso begrüßt er grundsätzlich die Bestrebungen der Kommission,
die demokratische Resilienz in Europa zu stärken und damit Sicherheit,
Rechtsstaatlichkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.
2. Resiliente Demokratien sind der Anker unseres sozialen Zusammenhalts, der
europäischen Sicherheit, des Friedens, Wohlstands und der
Wettbewerbsfähigkeit auf unserem Kontinent. Der Bundesrat nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass
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autoritäre Regime weltweit liberale Demokratien als Bedrohung wahrnehmen
und stetig aggressiver werdende Taktiken verwenden, um sie zu schwächen.
3. Angesichts dieser Entwicklungen begrüßt der Bundesrat die Bemühungen der
Kommission zur Stärkung der Resilienz der liberalen Demokratie in Europa
durch den vorgelegten „Europäischen Schutzschild für die Demokratie“.
Zugleich mahnt er noch weitergehende Maßnahmen an.
4. Der Bundesrat erkennt die Bedeutung gemeinsamer Anstrengungen
insbesondere zur Abwehr von Informationsmanipulation, Desinformation und hybriden
Bedrohungen an, und hält Maßnahmen zur Wahrung der Integrität des
Informationsraums sowie zur Stärkung der demokratischen Institutionen und der
gesellschaftlichen Resilienz grundsätzlich für sinnvoll.
5. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass nach der Gemeinsamen Mitteilung
bestehende Gesetzgebung und Initiativen, die sich teilweise bereits als
hochbürokratisch und überschießend erwiesen haben, fortentwickelt werden sollen.
Besonders hervorzuheben ist hierbei der hohe bürokratische Aufwand aufgrund
der nationalen Umsetzung der Verordnung über die Transparenz und das
Targeting politischer Werbung, auf die die Gemeinsame Mitteilung Bezug nimmt.
6. Der Aufbau demokratischer Widerstandsfähigkeit erfordert verstärkte
Anstrengungen auf allen Regierungsebenen. Auf der Ebene der deutschen Länder liegt
aufgrund der Kenntnis der Situation vor Ort ein besonderes Potential, der
Gefahr einer gesellschaftlichen Destabilisierung durch Desinformation und
ausländische manipulative Kampagnen effektiv zu begegnen. Der Bundesrat
verweist in diesem Zusammenhang auf das Engagement der Länder durch den
Ausbau von Monitoring- und Analysekapazitäten bei den Landesämtern für
Verfassungsschutz. Zugleich hebt er die Maßnahmen zur Sensibilisierung der
Polizeien und zur Information der Öffentlichkeit durch die Sicherheitsbehörden
hervor. Informationsmedien, mit denen Desinformation sichtbar gemacht wird,
sind für den Schutz demokratischer Prozesse zentral.
7. Der Bundesrat erwartet, dass die Kommission neben dem Fokus auf
ausländische Bedrohungen der Bekämpfung von inländischer Desinformation, die einen
großen Teil der gesamten Desinformationsoperationen ausmacht, die gleiche
Bedeutung beimisst.
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8. Der Kampf gegen Desinformation darf dabei nicht auf Kosten eines freien und
unabhängigen Journalismus erfolgen. Maßnahmen dürfen nicht zu Zensur
führen, sondern müssen Transparenz, Medienkompetenz und
Plattformverantwortung stärken.
9. Der Bundesrat fordert die vollständige Umsetzung und Durchsetzung der
Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) in
der gesamten EU und erkennt dessen Bedeutung in der Stärkung der
Wehrhaftigkeit der europäischen Demokratie an. Er fordert die Bundesregierung dazu
auf, die ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung der
Bundesnetzagentur in ihrer Rolle als nationale Koordinatorin für Digitale Dienste zu
gewährleisten. Eine adäquate Ausstattung trägt nach Überzeugung des
Bundesrates zudem zu einer effektiven und effizienten Zusammenarbeit der
Bundesnetzagentur mit den Landesmedienanstalten, als zuständige Behörden im Sinne des
DSA bei. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Kommission dazu auf,
Sanktionsmöglichkeiten wie Sperrungen von Plattformen und Strafzahlungen
zu prüfen.
10. Der Bundesrat verfolgt in diesem Zusammenhang mit Interesse die
Auswirkungen des seit Dezember 2025 geltenden Verbots von Sozialen Medien für
Jugendliche in Australien sowie die Debatten über entsprechende Regelungen in
anderen europäischen Staaten wie Frankreich, Griechenland, Spanien und dem
Vereinigten Königreich.
11. Der Bundesrat hat Bedenken hinsichtlich des angekündigten Aufbaus eines
europäischen Netzes von unabhängigen Faktenprüfern und eines
Sicherungssystems für Faktenprüfer in der EU gegen Bedrohungen und Belästigungen. Es ist
nicht ersichtlich, wie die tatsächliche Unabhängigkeit, Pluralität und
Professionalität der beteiligten Organisationen gewährleistet werden sollen. Dafür kann –
je nach Ausgestaltung – ein hoher bürokratischer Aufwand entstehen, falls
staatliche Stellen in die Einrichtung eines solchen Netzes einbezogen werden
sollen, etwa zur Registrierung, Zertifizierung oder Aufsicht von Faktenprüfern,
die den geforderten Standards entsprechen sollen. Dessen ungeachtet besteht
schon jetzt die Möglichkeit für Anbieter sehr großer Online-Plattformen und
sehr großer Online-Suchmaschinen, auf der geltenden rechtlichen Grundlage
Faktenchecks als mögliche Risikominderungsmaßnahme im Sinne des
Artikel 35 des Digital Service Act einzuführen.
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12. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, sich für den Schutz von
Forschenden, die Online-Plattformen und KI untersuchen, einzusetzen, indem sie
Sichere-Hafen-Regelungen fördert, um Einschüchterung und rechtliche Risiken zu
vermeiden, die eine restriktive Wirkung auf die Forschung haben könnten. Er
begrüßt die angekündigte Überarbeitung des „DSA Election Toolkit“, betont
aber, dass es in diesem Bereich in der Praxis eines besseren Zugangs
unabhängiger Forschender zu Algorithmen bedarf.
13. Der Bundesrat sieht im Zusammenhang mit dem geplanten Aufbau des
Europäischen Zentrums für demokratische Resilienz als wesentlichen Bestandteil des
Europäischen Schutzschilds für die Demokratie die Gefahr der Schaffung von
Doppelstrukturen, insbesondere zu den operativen Aufgaben der nationalen
Behörden einerseits und der bestehenden Netzwerken andererseits. Dies kann zu
ineffizienter Ressourcennutzung, Verzögerungen in der Reaktionsfähigkeit und
zu Koordinationsproblemen führen.
14. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Kommission zur Einrichtung eines
Europäischen Zentrums für Demokratische Resilienz (ECDR), dessen Aufbau
jedoch noch weiterer Konkretisierung bedarf, um sicherzustellen, dass es den
bestehenden Herausforderungen gerecht werden kann. Der Bundesrat fordert
die Kommission dazu auf, das ECDR nachhaltig mit ausreichenden personellen
und finanziellen Ressourcen auszustatten und zur Nutzung der Instrumente des
Digital Services Act zu befähigen. Er fordert darüber hinaus einen
niederschwelligen Zugang für regionale und kommunale Akteure zu Netzwerken und
Ressourcen.
15. Der Bundesrat bekräftigt erneut das Recht souveräner Staaten, über die
Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu entscheiden (siehe BR-Drucksache
593/23 (Beschluss)) und fordert zu einer engen Zusammenarbeit mit den
Kandidatenstaaten im Rahmen des Demokratieschilds auf. Der Bundesrat begrüßt
daher ausdrücklich den Ansatz des Demokratieschildes, nicht nur die
Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten unter dem Europäischen
Kooperationsnetzwerk zu Wahlen (ECNE) zu verstärken, sondern auch die Einbindung von
Partnern außerhalb der EU.
EU
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In
(bei
Annahme
entfällt
Ziffer 14)
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(entfällt
bei
Annahme
von
Ziffer 13)
EU
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16. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, die bei der Simulation zu digitalen
hybriden Bedrohungen in der Republik Moldau gewonnene Expertise zu
nutzen, um ausländischen manipulativen Kampagnen besser zu begegnen und
ausreichende Mittel für regelmäßige Simulationen in EU-Mitgliedstaaten und
Kandidatenstaaten bereitzustellen. Der Bundesrat begrüßt ebenfalls die
Ankündigung der Kommission, weiterhin Mechanismen zur Überwachung der
Pressefreiheit in EU-Mitglied- und Kandidatenstaaten zu finanzieren.
17. Internationalen Desinformationskampagnen kann auch durch unabhängige
grenzüberschreitende Medienangebote begegnet werden. Der Bundesrat betont
in diesem Zusammenhang die Bedeutung von grenzüberschreitenden Initiativen
in Regionen, die vermehrt Ziele von hybriden Angriffen sind.
18. Der Bundesrat betont, dass einzelne Maßnahmen des Europäischen
Schutzschildes für Demokratie Bereiche tangieren, die in erheblichem Maße nationale
Zuständigkeiten berühren (zum Beispiel Innere Sicherheit, Medienpolitik).
Daher mahnt der Bundesrat an – auch wenn in der Gemeinsamen Mitteilung
ausgeführt wird, dass die Zuständigkeiten der EU und der Mitgliedstaaten sowie
die Unabhängigkeit der bestehenden Strukturen auf nationaler und EU-Ebene
uneingeschränkt geachtet werden –, dass die Ausgestaltung und Umsetzung von
Maßnahmen strikt nach dem Subsidiaritätsprinzip zu erfolgen haben und
nationale Besonderheiten sowie bereits etablierte nationale Strukturen
uneingeschränkt zu respektieren sind.
19. Der Bundesrat bekräftigt die Länderkompetenzen im (Medien-)Bildungsbereich
und sieht in einer besseren Vernetzung und dem Austausch von Best Practices
einen wichtigen Beitrag in der europaweiten Stärkung der demokratischen
Resilienz. Er verweist in diesem Kontext auf zahlreiche Initiativen der Länder, die
einen umfassenden Ansatz von Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte, der
schulischen, Erwachsenen- und Elternbildung verfolgen.
20. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt [an das Europäische
Parlament und] an die Kommission.
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In
EU
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DS
In
[EU]
B
21. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
Relationen
- part_of_vorgang → Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regione (Empfehlungen der Ausschüsse)