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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union

dip / drucksache 19.12.2025 · WP 21 · zu340/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union [Bundesrat zu Drucksache 340/25 (Beschluss) 19.12.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union C(2025) 9086 final EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.12.2025 C(2025) 9086 final Herrn Andreas Bovenschulte Präsident des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 10117 Berlin DUITSLAND/ALLEMAGNE Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission „Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 – Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union“ (COM(2025) 900 final). Sie begrüßt, dass der Bundesrat die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit hervorhebt und den Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2025 unterstützt. In den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen für 2024-2029 wird betont, dass Demokratie und Wirtschaft der EU auf der Rechtsstaatlichkeit beruhen, die von entscheidender Bedeutung dafür ist, dass Rechte verteidigt, Korruption bestraft und Verträge durchgesetzt werden. Auf der Grundlage der Erfahrungen und Erkenntnisse der letzten Jahre wird sich die Kommission weiterhin proaktiv für den Schutz und die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit einsetzen. Wie in ihrem Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-20341 dargelegt, wird durch die finanzielle Unterstützung von Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in Verbindung mit der Anwendung von Schutzmechanismen und Konditionalitäten sichergestellt, dass der EU- Haushalt geschützt ist und die Haushaltsmittel dazu verwendet werden, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte zu stärken. Die Kommission dankt dem Bundesrat dafür, dass er die Berücksichtigung der Binnenmarktdimension im diesjährigen Bericht unterstützt. Die Rechtsstaatlichkeit ist ein Eckpfeiler der Wettbewerbsfähigkeit Europas, und so werden im Bericht Fragen der Rechtsstaatlichkeit behandelt, die in direktem Zusammenhang mit dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts insgesamt stehen. Die Ergebnisse eines speziellen Informationsaustauschs mit Wirtschaftsverbänden sind in den Bericht eingeflossen, und die Kommission wird im Rahmen der Konsultationen im Hinblick auf den Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 weiterhin mit Interessenträgern aus der Wirtschaft zusammenarbeiten. Die Kommission nimmt die Ansicht des Bundesrates in Bezug auf die Verständlichkeit des Rechtsstaatlichkeitsberichts zur Kenntnis. Sie teilt vollkommen die Auffassung, dass der 1 COM(2025) 570 final. zu Drucksache 340/25 (Beschluss) Bericht für die Bürgerinnen und Bürger verständlich sein muss, und wird weiterhin streng darauf achten, dass der Bericht prägnant ist und alle erforderlichen Verweise enthält, damit er für Laien und als eigenständiges Dokument verständlich ist. Zusammen mit dem Bericht hat die Kommission weitere Hintergrundinformationen über den kontextuellen Zusammenhang veröffentlicht, darunter Informationsblätter und die länderspezifischen institutionellen Hintergründe der einzelnen Mitgliedstaaten und Erweiterungsländer2. Die Kommission schließt sich der Bewertung des Bundesrates an, dass die Rechtsstaatlichkeit für den Beitrittsprozess von zentraler Bedeutung ist. Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien werden in dem Bericht behandelt; damit sollen ihre Bemühungen, unumkehrbare Fortschritte in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu machen, unterstützt werden. Ihre Aufnahme in den Bericht ist den Fortschritten im jeweiligen Beitrittsprozess bzw. dem Stand der Vorbereitungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit geschuldet. Die Kommission wird die anderen Erweiterungsländer in den Rechtsstaatlichkeitsbericht aufnehmen, sobald diese so weit sind. Die Kommission nimmt die vom Bundesrat angesprochenen Problemfelder zur Kenntnis, insbesondere in Bezug auf das Vorgehen gegen physische und Online-Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten in Deutschland. Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 wird festgestellt, dass die Mitgliedstaaten angesichts anhaltender Bedrohungen der Sicherheit und des Schutzes von Journalistinnen und Journalisten Unterstützungsstrukturen einrichten oder deren Betrieb fortsetzen bzw. den Rechtsschutz von Journalistinnen und Journalisten stärken, was teilweise auf die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften zurückzuführen ist3. Die Kommission ist entschlossen, unabhängige Medien und Journalistinnen und Journalisten stärker zu unterstützen und zu schützen, insbesondere mit der Durchsetzung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes4. Wie Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2025 angekündigt hat, wird die Kommission ein neues Programm für Medienresilienz – zur Unterstützung des unabhängigen Journalismus und der Medienkompetenz – auf den Weg bringen. Darüber hinaus hat die Kommission vorgeschlagen, im nächsten Haushalt die Mittel für die Medien erheblich aufzustocken und die verfügbaren Instrumente zu nutzen, um private Beteiligungen zur Unterstützung unabhängiger und lokaler Medien zu ermöglichen. Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 wird festgestellt, dass Investitionen in die Digitalisierung die Effizienz und Zugänglichkeit der Justizsysteme verbessern können, und auf die Digitalisierungsinitiativen in mehreren Ländern hingewiesen. Die Kommission nimmt den Vorschlag des Bundesrates zur Kenntnis, künftig Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf die Rechtsstaatlichkeit zu berücksichtigen, und weist darauf hin, dass die EU 2 Abrufbar unter: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding- rulelaw/rule-law/annual-rule-law-cycle/2025-rule-law-report_de. 3 Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) und damit zusammenhängend Empfehlung der Kommission C(2022) 2428 vom 27. April 2022. 4 Verordnung (EU) 2024/1083 vom 11. April 2024. mit der Verordnung über künstliche Intelligenz5 einen umfassenden Rechtsrahmen für den Einsatz von KI, auch in der Justiz, geschaffen hat. Der Rechtsstaatlichkeitsbericht der Kommission ist nur ein Teil der umfassenderen Bestrebungen auf EU-Ebene, die Grundwerte der EU einschließlich der Demokratie, der Gleichheit und der Achtung der Menschenrechte zu stärken. Im Rahmen der Initiative „Europäischer Schutzschild für die Demokratie“ wird die Kommission mittels Maßnahmen zur besseren Überwachung und Aufdeckung von Informationsmanipulation und Desinformation dazu beitragen, dass die europäischen Demokratien resilienter werden; unter anderem wird ein Europäisches Zentrum für demokratische Resilienz eingerichtet, das die demokratischen Institutionen stärken, faire Wahlen und freie Medien gewährleisten und die gesellschaftliche Resilienz und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger stärken soll. Die Kommission begrüßt die Debatten über den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit im Bundesrat und würdigt die wichtige Funktion, die die nationalen Parlamente bei der Förderung einer Kultur der Rechtsstaatlichkeit und beim Schutz dieses Wertes auf nationaler Ebene erfüllen. Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat angesprochenen Punkte mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen. Mit freundlichen Grüßen Maroš Šefčovič Michael McGrath Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission 5 Verordnung (EU) 2024/1689 vom 13. Juni 2024. zu Drucksache 340/25 (Beschluss)- 3 -]

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