Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
[Bundesrat zu Drucksache 340/25 (Beschluss)
19.12.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht
über die Rechtsstaatlichkeit 2025 - Die Lage der
Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
C(2025) 9086 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 18.12.2025
C(2025) 9086 final
Herrn Andreas Bovenschulte
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
DUITSLAND/ALLEMAGNE
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung der
Kommission „Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 – Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in
der Europäischen Union“ (COM(2025) 900 final).
Sie begrüßt, dass der Bundesrat die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit hervorhebt und den
Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2025 unterstützt. In den politischen
Leitlinien von Präsidentin von der Leyen für 2024-2029 wird betont, dass Demokratie und
Wirtschaft der EU auf der Rechtsstaatlichkeit beruhen, die von entscheidender Bedeutung
dafür ist, dass Rechte verteidigt, Korruption bestraft und Verträge durchgesetzt werden. Auf
der Grundlage der Erfahrungen und Erkenntnisse der letzten Jahre wird sich die Kommission
weiterhin proaktiv für den Schutz und die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit einsetzen. Wie in
ihrem Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-20341 dargelegt, wird durch die
finanzielle Unterstützung von Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in Verbindung mit
der Anwendung von Schutzmechanismen und Konditionalitäten sichergestellt, dass der EU-
Haushalt geschützt ist und die Haushaltsmittel dazu verwendet werden, die
Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte zu stärken.
Die Kommission dankt dem Bundesrat dafür, dass er die Berücksichtigung der
Binnenmarktdimension im diesjährigen Bericht unterstützt. Die Rechtsstaatlichkeit ist ein
Eckpfeiler der Wettbewerbsfähigkeit Europas, und so werden im Bericht Fragen der
Rechtsstaatlichkeit behandelt, die in direktem Zusammenhang mit dem reibungslosen
Funktionieren des Binnenmarkts insgesamt stehen. Die Ergebnisse eines speziellen
Informationsaustauschs mit Wirtschaftsverbänden sind in den Bericht eingeflossen, und die
Kommission wird im Rahmen der Konsultationen im Hinblick auf den
Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 weiterhin mit Interessenträgern aus der Wirtschaft
zusammenarbeiten.
Die Kommission nimmt die Ansicht des Bundesrates in Bezug auf die Verständlichkeit des
Rechtsstaatlichkeitsberichts zur Kenntnis. Sie teilt vollkommen die Auffassung, dass der
1 COM(2025) 570 final.
zu Drucksache 340/25 (Beschluss)
Bericht für die Bürgerinnen und Bürger verständlich sein muss, und wird weiterhin streng
darauf achten, dass der Bericht prägnant ist und alle erforderlichen Verweise enthält, damit
er für Laien und als eigenständiges Dokument verständlich ist. Zusammen mit dem Bericht
hat die Kommission weitere Hintergrundinformationen über den kontextuellen
Zusammenhang veröffentlicht, darunter Informationsblätter und die länderspezifischen
institutionellen Hintergründe der einzelnen Mitgliedstaaten und Erweiterungsländer2.
Die Kommission schließt sich der Bewertung des Bundesrates an, dass die Rechtsstaatlichkeit
für den Beitrittsprozess von zentraler Bedeutung ist. Albanien, Montenegro, Nordmazedonien
und Serbien werden in dem Bericht behandelt; damit sollen ihre Bemühungen, unumkehrbare
Fortschritte in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu machen, unterstützt
werden. Ihre Aufnahme in den Bericht ist den Fortschritten im jeweiligen Beitrittsprozess
bzw. dem Stand der Vorbereitungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit geschuldet. Die
Kommission wird die anderen Erweiterungsländer in den Rechtsstaatlichkeitsbericht
aufnehmen, sobald diese so weit sind.
Die Kommission nimmt die vom Bundesrat angesprochenen Problemfelder zur Kenntnis,
insbesondere in Bezug auf das Vorgehen gegen physische und Online-Angriffe auf
Journalistinnen und Journalisten in Deutschland. Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit
2025 wird festgestellt, dass die Mitgliedstaaten angesichts anhaltender Bedrohungen der
Sicherheit und des Schutzes von Journalistinnen und Journalisten Unterstützungsstrukturen
einrichten oder deren Betrieb fortsetzen bzw. den Rechtsschutz von Journalistinnen und
Journalisten stärken, was teilweise auf die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
zurückzuführen ist3. Die Kommission ist entschlossen, unabhängige Medien und
Journalistinnen und Journalisten stärker zu unterstützen und zu schützen, insbesondere mit
der Durchsetzung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes4. Wie Präsidentin von der Leyen
in ihrer Rede zur Lage der Union 2025 angekündigt hat, wird die Kommission ein neues
Programm für Medienresilienz – zur Unterstützung des unabhängigen Journalismus und der
Medienkompetenz – auf den Weg bringen. Darüber hinaus hat die Kommission
vorgeschlagen, im nächsten Haushalt die Mittel für die Medien erheblich aufzustocken und
die verfügbaren Instrumente zu nutzen, um private Beteiligungen zur Unterstützung
unabhängiger und lokaler Medien zu ermöglichen.
Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 wird festgestellt, dass Investitionen in die
Digitalisierung die Effizienz und Zugänglichkeit der Justizsysteme verbessern können, und
auf die Digitalisierungsinitiativen in mehreren Ländern hingewiesen. Die Kommission nimmt
den Vorschlag des Bundesrates zur Kenntnis, künftig Auswirkungen der künstlichen
Intelligenz auf die Rechtsstaatlichkeit zu berücksichtigen, und weist darauf hin, dass die EU
2 Abrufbar unter:
https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding-
rulelaw/rule-law/annual-rule-law-cycle/2025-rule-law-report_de.
3 Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich
unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche
Beteiligung“) und damit zusammenhängend Empfehlung der Kommission C(2022) 2428 vom 27. April
2022.
4 Verordnung (EU) 2024/1083 vom 11. April 2024.
mit der Verordnung über künstliche Intelligenz5 einen umfassenden Rechtsrahmen für den
Einsatz von KI, auch in der Justiz, geschaffen hat.
Der Rechtsstaatlichkeitsbericht der Kommission ist nur ein Teil der umfassenderen
Bestrebungen auf EU-Ebene, die Grundwerte der EU einschließlich der Demokratie, der
Gleichheit und der Achtung der Menschenrechte zu stärken. Im Rahmen der Initiative
„Europäischer Schutzschild für die Demokratie“ wird die Kommission mittels Maßnahmen
zur besseren Überwachung und Aufdeckung von Informationsmanipulation und
Desinformation dazu beitragen, dass die europäischen Demokratien resilienter werden; unter
anderem wird ein Europäisches Zentrum für demokratische Resilienz eingerichtet, das die
demokratischen Institutionen stärken, faire Wahlen und freie Medien gewährleisten und die
gesellschaftliche Resilienz und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger stärken soll.
Die Kommission begrüßt die Debatten über den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit im
Bundesrat und würdigt die wichtige Funktion, die die nationalen Parlamente bei der
Förderung einer Kultur der Rechtsstaatlichkeit und beim Schutz dieses Wertes auf nationaler
Ebene erfüllen.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat angesprochenen Punkte mit diesen
Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs
erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Maroš Šefčovič Michael McGrath
Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission
5 Verordnung (EU) 2024/1689 vom 13. Juni 2024.
zu Drucksache 340/25 (Beschluss)- 3 -]
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