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Entschließung des Bundesrates "Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in Deutschland"

dip / drucksache 23.09.2026 · WP 21 · 548/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in Deutschland" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 548/26 23.09.26 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates "Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in Deutschland" Der Ministerpräsident Düsseldorf, 22. September 2026 des Landes Nordrhein-Westfalen An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates „Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in Deutschland“ zuzuleiten. Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Hendrik Wüst Entschließung des Bundesrates „Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in Deutschland“ Der Bundesrat möge beschließen: 1. Der Bundesrat betont die zentrale Bedeutung der chemischen Industrie und der vorgelagerten Raffinerien für den Industriestandort Deutschland. Sie sind Ausgangspunkte zentraler industrieller Wertschöpfungsketten und damit auch essentiell für die Transformation der Industrie und weiterer Wirtschaftsbereiche. Chemische Industrie, Raffinerien, Chemieparks, Energieversorgung, Logistik und Pipelineinfrastrukturen bilden an vielen Standorten eng verflochtene stoffliche und energetische Verbünde. Strukturbrüche in diesen Branchen können daher Schäden zur Folge haben, die weit über die chemische Industrie hinausreichen und den industriellen Kern des Standorts dauerhaft beschädigen. Die Chemieindustrie leistet einen wichtigen Beitrag zu Wertschöpfung und Wohlstand, sichert tarifgebundene Industriearbeitsplätze und trägt maßgeblich zur Innovationsfähigkeit in Deutschland sowie zur strategischen Unabhängigkeit Europas bei. 2. Der Bundesrat stellt heraus, dass sich die chemische Industrie in einer Strukturkrise befindet. Die aktuelle leichte Stabilisierung ist überwiegend geopolitisch getrieben, temporär und keine nachhaltige Trendwende. Neben den massiven geopolitischen Verwerfungen und ihren Konsequenzen für den internationalen Handel sind insbesondere die zunehmende regulatorische Komplexität auf europäischer und nationaler Ebene sowie steigende und volatile Energie- und Rohstoffpreise ursächliche Faktoren. Produktionsrückgänge, eine zu geringe Auslastung von Anlagen sowie eine spürbare Zurückhaltung bei Investitionen und Standortverlagerungen ins Ausland sind Folgen einer wirtschaftlich angespannten Lage in der Chemieindustrie. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit erodiert zunehmend. Die notwendigen Maßnahmen sind nachstehend nochmals zusammengeführt. Sie betreffen die EU-, Bundes- und Länderebene, bei denen die Umsetzung der Maßnahmen vielfach zu schleppend vorangeht. Es mangelt nicht an Erkenntnis, sondern an Geschwindigkeit bei der Realisierung. 3. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat grundsätzlich den auf Bundesebene durchgeführten Prozess zur Erarbeitung der Chemieagenda 2045. Die Chemieagenda muss kurzfristige Entlastungen, langfristige Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsfähigkeit, Versorgungssicherheit, Resilienz sowie die Transformation der chemischen Industrie und der Raffineriestandorte industriestrategisch zusammenführen. Alle geeinten Maßnahmen müssen jetzt schnellstmöglich realisiert und mit einem verbindlichen Umsetzungsfahrplan, klaren Verantwortlichkeiten und messbaren Fortschritten unterlegt werden. Dabei darf die Chemieagenda nicht hinter den Beschluss der Allianz der Länder mit Standorten der chemischen Industrie „Erhalt der chemischen Industrie in Deutschland“ von September 2023 zurückfallen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, die Transformation der Raffinerien und der kohlenwasserstoffbasierten Wertschöpfungsketten im Rahmen der Chemieagenda 2045 ausdrücklich mitzudenken. 4. Der Bundesrat unterstützt den Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5. März 2026 zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in Deutschland. Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung die dort benannten Anliegen im Rahmen der Chemieagenda 2045 aufgreift und kurzfristig wirksame Sofortmaßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Verbesserung der Investitionsbedingungen sowie zum Erhalt der Chemie- und Raffineriestandorte in Deutschland vorlegt. Insoweit begrüßt der Bundesrat, dass die Bundesregierung in ihrem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vom 2. Juli 2026 die Schwierigkeiten, denen sich die chemische Industrie gegenübersieht, aufgreift. 5. Der Bundesrat hebt hervor, dass die chemische Industrie für hochwertige, qualifizierte und vielfach tarifgebundene Beschäftigung von erheblicher Bedeutung ist. Die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Branche dient daher nicht allein dem Erhalt industrieller Produktionsstrukturen, sondern auch dem Erhalt guter Arbeitsplätze, beruflicher Perspektiven sowie der Ausbildungs- und Nachwuchsgewinnung. Die Bundesregierung wird gebeten, arbeitsmarkt-, ausbildungs- und fachkräftepolitische Belange bei der Umsetzung der Chemieagenda 2045 und weiterer industriepolitischer Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen. Der Bundesrat betont, dass die Transformation der chemischen Industrie und der Raffinerien nur mit den Beschäftigten gelingen kann. Qualifizierung, Mitbestimmung, tarifgebundene Beschäftigung und attraktive Ausbildungsperspektiven sind zentrale Voraussetzungen für Akzeptanz, Fachkräftesicherung und industrielle Erneuerung. 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die chemische Industrie neben dem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und der Nutzung industrieller Kraft-Wärme- Kopplung auch deren Bedarf an bezahlbarer, verlässlicher und steuerbarer Energie ausdrücklich zu berücksichtigen. Für die kontinuierlich produzierenden Anlagen der chemischen Industrie ist eine jederzeit gesicherte Energieversorgung zentrale Voraussetzung. Hierzu gehören auch ausreichende gesicherte Kraftwerkskapazitäten (insbesondere moderne Gaskraftwerke), Flexibilitäten (vor allem bei der volatilen Erzeugung) und Speicher, um Versorgungssicherheit und Systemstabilität während der Transformation zu gewährleisten. Der Abbau bestehender gesicherter Leistung muss mit dem Aufbau neuer Kapazitäten synchronisiert werden. 7. Der Bundesrat betont, dass die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie und der Raffinerien nicht allein durch Entlastungen gelingt, sondern auch eine aktive Innovations- und Standortpolitik erfordert. Chemie, Pharma, Biotechnologie, Material- und Werkstoffforschung, Kreislaufwirtschaft, chemisches Recycling sowie industrielle Prozessinnovationen müssen stärker entlang der gesamten Innovationskette von Forschung über Pilotierung und Demonstration bis zur industriellen Skalierung unterstützt werden. Der Markthochlauf von Wasserstoff, CCU/CCS, chemischem Recycling und weiteren Technologien für zirkuläre Kohlenstoffkreisläufe muss durch geeignete regulatorische Rahmenbedingungen und Förderinstrumente ermöglicht werden. Start-ups und Scale-ups leisten einen wichtigen Beitrag zur Innovations- und Transformationsfähigkeit der chemischen Industrie. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, ihre Rahmenbedingungen zu verbessern und insbesondere den Zugang zu Wachstumsfinanzierung, Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie industriellen Kooperationspartnern zu erleichtern. Hierfür sind geeignete Förderinstrumente und innovationsfreundliche regulatorische Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Zunftstechnologien in Deutschland nicht nur entwickelt, sondern auch industriell produziert werden. 8. Der Bundesrat hebt hervor, dass der Erhalt und der Ausbau industriedienlicher Infrastruktur eine zentrale Voraussetzung für wettbewerbsfähige und resiliente Wertschöpfungsketten sind. Hierzu zählen insbesondere H₂- und CO₂- Infrastrukturen, leistungsfähige Stromnetze und Pipelines, die beschleunigt ausgebaut werden sollten, sowie die Verkehrsträger Wasserstraße, Schiene und Straße, die gestärkt und zu einem resilienten und flexibel nutzbaren Infrastrukturnetz verknüpft werden sollten. Mittel des Bundes für Infrastruktur sollte auch gezielt für solche industriedienlichen Infrastrukturen nutzbar gemacht werden. Zudem sollte die grenzüberschreitende Infrastrukturentwicklung mit den nordwesteuropäischen Chemie- und Raffinerieclustern, insbesondere in Richtung Niederlande und Flandern, stärker in den Blick genommen werden. 9. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine konsequente und zügige Umsetzung der laufenden Vereinfachungs- und Entlastungsinitiativen einzusetzen. Instrumente wie die Chemie- und Umweltomnibusse müssen etwa in Bezug auf die Industrieemissionsrichtlinie (IED), die CLP-Verordnung und das bestehende REACH-Regelungsinstrumentarium auf eine spürbare Entlastung der Unternehmen, den Erhalt der Genehmigungsfähigkeit industrieller Anlagen und die Stärkung der Innovationsfähigkeit ausgerichtet werden. Dies gilt auch für die Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie. Die dort vorgesehene erweiterte Herstellerverantwortung zur Finanzierung der vierten Reinigungsstufe darf nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen einzelner Branchen führen; die Bundesregierung sollte sich für ein verursachungsgerechtes und wettbewerbsneutrales Finanzierungsmodell einsetzen. Zudem sollte sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, die Anforderungen der EU-Methanverordnung so auszugestalten, dass die Versorgung Europas mit Erdgas und anderen Energieträgern nicht gefährdet und zusätzliche Kostenbelastungen für die Industrie vermieden werden. Die Bundesregierung sollte darauf hinwirken, dass europäische Vereinfachungen ohne Verzögerung abgeschlossen, nationale Umsetzungsschritte eng darauf abgestimmt und zusätzliche nationale Belastungen vermieden werden. 10. Der Bundesrat begrüßt die Einrichtung der Critical Chemicals Alliance (CCA) als wichtigen Ansatz zur Stärkung der Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie. Dies dient auch der europäischen Versorgungssicherheit und Verteidigungsfähigkeit. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die aktuelle Vorschlagsliste der kritischen Moleküle vorbehaltlos zu unterstützen, die geplante Erklärung der CCA als Mitgliedstaat zu unterzeichnen, die Diskussion der vorgeschlagenen Hebel zur Nachfragesteigerung intensiv zu begleiten und die Interessen der chemischen Industrie in Deutschland dabei zu unterstützen. Zudem wird eine konsequente, schnellere Nutzung der bisherigen Handelsschutzinstrumente (insbesondere Anti-Dumping-Cases und Safeguards) als notwendig erachtet. Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass bei der zuständigen Generaldirektion für Handel und wirtschaftliche Sicherheit mehr Personal aufgebaut wird, um die Bearbeitung der Verfahren zu beschleunigen. 11. Der Bundesrat bekräftigt die im Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5. März 2026 geäußerte Unterstützung gegenüber dem Bund zum Bürokratierückbau und die avisierte 1:1-Umsetzung von EU- Richtlinien. Er bittet die Bundesregierung, nationale Umsetzungsspielräume konsequent zur Entlastung der Unternehmen, zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur Stärkung der Innovationskraft der chemischen Industrie zu nutzen. Zusätzliche nationale Belastungen sind zu vermeiden. Insbesondere ist die nationale Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie eng mit den laufenden europäischen Vereinfachungsinitiativen abzustimmen. 12. Der Bundesrat begrüßt die Initiativen der Bundesregierung zur Senkung der Energiekosten für die Industrie zum 1. Januar 2026. Die Entlastung von den Kosten der Gasspeicherumlage, die Verstetigung der Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe, die teilweise Übernahme der Übertragungsnetzentgelte für 2026 durch den Bund, die rückwirkende Einführung eines Industriestrompreises sowie die Verstetigung der Strompreiskompensation bei Ausweitung des Berechtigtenkreises entlasten die Industrie und stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die Sektorenerweiterung der Strompreiskompensation sollte nun national zeitnah umgesetzt werden. Der Bundesrat bittet zudem um die konsequente Umsetzung des Industriestrompreises unter Ausnutzung des gesamten EU-Beihilfespielraums, von dem die energieintensive chemische Industrie profitieren kann und der mit der Strompreiskompensation kumulierbar ist. Die hierfür erforderlichen Gegenleistungen sollten praxisgerecht und flexibel ausgestaltet werden. Die durch den aktuellen europäischen Krisenbeihilferahmen für 2026 eröffneten verbesserten Bedingungen sollten national vollständig genutzt und über 2026 hinaus verstetigt werden. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, den anstehenden Weiterentwicklungsprozess des Clean Industrial State Aid Framework (CISAF) zu nutzen, um Beihilfeintensitäten, Kumulierungsmöglichkeiten und Gegenleistungsverpflichtungen praxisgerechter auszugestalten. Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie langfristig zu sichern und Planungssicherheit zu schaffen, sollte eine Ausweitung des Kreises der Beihilfeberechtigten erzielt werden. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung bei ihren Bemühungen auf EU-Ebene, entsprechende Anpassungen zu erreichen. Über kurzfristige Entlastungen hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, beim weiteren Ausbau des Stromsystems die Systemkosten genau im Blick zu behalten. Dazu gehören insbesondere eine effiziente Abstimmung des weiterhin erforderlichen Zubaus von Erzeugung, Netzen, Speichern sowie deren industrieller Nutzung. Unmittelbar werden der Ausbau von Flexibilitäten und steuerbaren Backup-Kapazitäten sowie eine möglichst effiziente Nutzung erneuerbarer Energien zentrale Herausforderungen für die Energiepolitik der kommenden Jahre sein. 13. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, industrielle Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen, wie sie in erheblichem Umfang in der chemischen Industrie installiert sind, bei der Ausgestaltung eines Kapazitätsmechanismus zu berücksichtigen und das KWKG in diesem Sinne zukunftsfähig fortzuschreiben. Industrielle KWK-Anlagen leisten an vielen Standorten einen zentralen Beitrag zur verlässlichen Versorgung mit Strom, Prozessdampf und industrieller Wärme und sind aufgrund großer Wärmemengen sowie hoher technischer Anforderungen kurz- und mittelfristig in bestimmten Konstellationen nicht wirtschaftlich ersetzbar. Ebenso bedarf es eines weiteren forcierten Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie eines damit einhergehenden Netzausbaus, um langfristig Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und eine klimafreundliche Energieversorgung der energieintensiven Industrien zu gewährleisten. Ergänzend sind klare Rahmenbedingungen für steuerbare H₂-ready-Kraftwerksleistung, Flexibilitäten und Speicherlösungen erforderlich, damit der Umbau des Energiesystems mit den Anforderungen industrieller Produktion synchronisiert wird. 14. Der Bundesrat bekennt sich zu den deutschen und europäischen Klimazielen. Die chemische Industrie ist für das Erreichen dieser Klima- und Nachhaltigkeitsziele von großer Bedeutung, denn zentrale Technologien der Energiewende und der Transformation bauen nicht zuletzt auf Produkten der chemischen Industrie auf. Eine robuste Klimaschutzpolitik braucht die chemische Industrie und Raffinerien in Europa; zugleich braucht eine erfolgreiche Transformation dieser Branchen verlässliche, innovationsfreundliche und wirtschaftlich tragfähige klimapolitische Rahmenbedingungen. Die Verlagerung von Wertschöpfung und Emissionen in andere Weltregionen würde weder dem Industriestandort noch dem globalen Klimaschutz dienen. 15. Der Bundesrat begrüßt, dass die Europäische Kommission mit ihren am 17. Juli 2026 vorgelegten Vorschlägen zur Überprüfung des EU- Emissionshandelssystems den Anpassungsbedarf mit Blick auf industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Carbon Leakage und die tatsächlichen Bedingungen der Transformation anerkennt. Die vorgeschlagene Abflachung des linearen Reduktionsfaktors, die Verlängerung der der kostenlosen Zuteilung, der Vorschlag eines Mechanismus‘ zur Einbindung dauerhafter Carbon-Removals sowie die vorgesehenen Anpassungen bei Benchmarks und Marktstabilitätsreserve sind wichtige Ansatzpunkte. Zugleich besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf. Der EU-ETS muss Klimaschutz und industrielle Transformation zusammenbringen. Die Anpassungen im ETS 1 müssen mit den tatsächlich verfügbaren technischen und wirtschaftlichen Transformationsmöglichkeiten der Industrie Schritt halten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich im weiteren europäischen Gesetzgebungsverfahren insbesondere für folgende Punkte einzusetzen: a. Die Benchmarks sollen realistisch, technologieneutral und an den tatsächlichen industriellen Umsetzungsbedingungen ausgerichtet werden. Eine rückwirkende Anwendung der angepassten Benchmarks ist dabei anzustreben. Zudem sollte die Methodik der Benchmark-Fortschreibung überprüft werden, damit sie technisch erreichbare und wirtschaftlich darstellbare Transformationsschritte realitätsgerecht abbildet. b. Der lineare Reduktionsfaktor sollte so ausgestaltet werden, dass er synchron zu den tatsächlich verfügbaren Transformationsmöglichkeiten der Industrie verläuft. Ziel muss sein, auch nach 2039 noch ausreichend Liquidität im Markt sicher zu stellen, um so den Zeiträumen der industriellen Transformation gerecht zu werden und Investitionen in klimaneutrale Produktion am Standort Europa zu ermöglichen. c. Es gilt, Klimaziele und Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen. Die kostenlose Zuteilung ist daher als wirksames Instrument zum Schutz vor Carbon Leakage in ausreichendem Umfang fortzuführen; sie darf nicht durch zusätzliche Investitionskonditionalitäten in ihrer Schutzwirkung geschwächt werden. Die Reduzierung der kostenlosen Zuteilung muss mit der tatsächlichen Transformation und der nachgewiesenen Schutzwirkung des CBAM Schritt halten. Dies gilt insbesondere dort, wo Exportmärkte, nachgelagerte Wertschöpfungsketten oder indirekte Verlagerungsrisiken durch den CBAM nicht wirksam geschützt werden. d. Die Marktstabilitätsreserve ist so weiterzuentwickeln, dass sie Preisvolatilität begrenzt und ausreichende Marktliquidität gewährleistet. Sie darf nicht zu einer zusätzlichen strukturellen Verknappung von Zertifikaten führen. e. Um den ETS I wirksam auszugestalten, sollte im weiteren Verfahren darauf hingewirkt werden, dass neben permanenten Entnahmen auch die Rolle von Kohlenstoffkreisläufen und CCU sachgerecht berücksichtigt wird. 16. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, wirksame Nachfrageimpulse („Market Pull“) für CO₂-arme und zirkuläre Produkte zu etablieren. Der Aufbau Grüner Leitmärkte ist ein wesentlicher Schritt in Richtung einer zukunftsorientierten, nachhaltigen und resilienten Wirtschafts- und Industriepolitik und kann Nachfrageimpulse setzen, um klimafreundliche und zirkuläre Chemieprodukte erfolgreich im Markt zu etablieren, die Umstellung von Produktionsprozessen zu unterstützen und so Investitions- sowie Planungssicherheit für die Industrie zu schaffen. Hierzu sind verbindliche Vorgaben in der öffentlichen Vergabe sowie Quoten für das Inverkehrbringen von Produkten (z.B. Rezyklatquoten) geeignete Instrumente. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die im Vergabebeschleunigungsgesetz vorgesehene Verordnungsermächtigung für verpflichtende Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung zügig zu nutzen und neben Stahl und Zement auch Chemieprodukte einzubeziehen. Der Bundesrat begrüßt die Einstufung der chemischen Industrie als strategisch bedeutsam im Rahmen des Industrial Accelerator Act (IAA) sowie die Arbeit der Critical Chemicals Alliance, das Thema Grüne Leitmärkte auch für die chemische Industrie voranzutreiben. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, chemische Produkte in die entsprechenden Low-Carbon-Vorgaben für die öffentliche Beschaffung und Förderung im Rahmen des IAA einzubeziehen und deren zügige rechtliche Umsetzung sicherzustellen. 17. An den nationalen und europäischen Klimaschutzzielen wird festgehalten. Deshalb bedarf es eines klaren Bekenntnisses der Branche, mit verlässlichen Investitionen am Standort Deutschland weiterhin einen wichtigen Beitrag zu leisten, damit Deutschland beim Erreichen dieser ein wettbewerbsfähiger und innovationsgetriebener Chemiestandort bleibt. Hierfür bedarf es einer schnellen und wirkungsvollen Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen. Drucksache 548/26- 7 -

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