Entschließung des Bundesrates "Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in Deutschland"
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Entschließung des Bundesrates "Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in Deutschland"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 548/26
23.09.26
Antrag
des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in Deutschland"
Der Ministerpräsident Düsseldorf, 22. September 2026
des Landes Nordrhein-Westfalen
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den
als Anlage beigefügten Antrag für eine
Entschließung des Bundesrates „Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit
der chemischen Industrie in Deutschland“
zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates
in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026
aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung
zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Wüst
Entschließung des Bundesrates „Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der
chemischen Industrie in Deutschland“
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat betont die zentrale Bedeutung der chemischen Industrie und der
vorgelagerten Raffinerien für den Industriestandort Deutschland. Sie sind
Ausgangspunkte zentraler industrieller Wertschöpfungsketten und damit auch
essentiell für die Transformation der Industrie und weiterer Wirtschaftsbereiche.
Chemische Industrie, Raffinerien, Chemieparks, Energieversorgung, Logistik
und Pipelineinfrastrukturen bilden an vielen Standorten eng verflochtene
stoffliche und energetische Verbünde. Strukturbrüche in diesen Branchen können
daher Schäden zur Folge haben, die weit über die chemische Industrie
hinausreichen und den industriellen Kern des Standorts dauerhaft beschädigen. Die
Chemieindustrie leistet einen wichtigen Beitrag zu Wertschöpfung und
Wohlstand, sichert tarifgebundene Industriearbeitsplätze und trägt maßgeblich zur
Innovationsfähigkeit in Deutschland sowie zur strategischen Unabhängigkeit
Europas bei.
2. Der Bundesrat stellt heraus, dass sich die chemische Industrie in einer
Strukturkrise befindet. Die aktuelle leichte Stabilisierung ist überwiegend geopolitisch
getrieben, temporär und keine nachhaltige Trendwende. Neben den massiven
geopolitischen Verwerfungen und ihren Konsequenzen für den internationalen
Handel sind insbesondere die zunehmende regulatorische Komplexität auf
europäischer und nationaler Ebene sowie steigende und volatile Energie- und
Rohstoffpreise ursächliche Faktoren. Produktionsrückgänge, eine zu geringe
Auslastung von Anlagen sowie eine spürbare Zurückhaltung bei Investitionen
und Standortverlagerungen ins Ausland sind Folgen einer wirtschaftlich
angespannten Lage in der Chemieindustrie. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit
erodiert zunehmend. Die notwendigen Maßnahmen sind nachstehend
nochmals zusammengeführt. Sie betreffen die EU-, Bundes- und Länderebene, bei
denen die Umsetzung der Maßnahmen vielfach zu schleppend vorangeht. Es
mangelt nicht an Erkenntnis, sondern an Geschwindigkeit bei der Realisierung.
3. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat grundsätzlich den auf
Bundesebene durchgeführten Prozess zur Erarbeitung der Chemieagenda 2045. Die
Chemieagenda muss kurzfristige Entlastungen, langfristige
Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsfähigkeit, Versorgungssicherheit, Resilienz sowie die
Transformation der chemischen Industrie und der Raffineriestandorte
industriestrategisch zusammenführen. Alle geeinten Maßnahmen müssen jetzt
schnellstmöglich realisiert und mit einem verbindlichen Umsetzungsfahrplan, klaren
Verantwortlichkeiten und messbaren Fortschritten unterlegt werden. Dabei darf die
Chemieagenda nicht hinter den Beschluss der Allianz der Länder mit
Standorten der chemischen Industrie „Erhalt der chemischen Industrie in Deutschland“
von September 2023 zurückfallen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung
zudem, die Transformation der Raffinerien und der kohlenwasserstoffbasierten
Wertschöpfungsketten im Rahmen der Chemieagenda 2045 ausdrücklich
mitzudenken.
4. Der Bundesrat unterstützt den Beschluss der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder vom 5. März 2026 zur Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in Deutschland. Der Bundesrat erwartet, dass die
Bundesregierung die dort benannten Anliegen im Rahmen der Chemieagenda
2045 aufgreift und kurzfristig wirksame Sofortmaßnahmen zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit, zur Verbesserung der Investitionsbedingungen sowie
zum Erhalt der Chemie- und Raffineriestandorte in Deutschland vorlegt.
Insoweit begrüßt der Bundesrat, dass die Bundesregierung in ihrem „Programm für
Aufschwung und Beschäftigung“ vom 2. Juli 2026 die Schwierigkeiten, denen
sich die chemische Industrie gegenübersieht, aufgreift.
5. Der Bundesrat hebt hervor, dass die chemische Industrie für hochwertige,
qualifizierte und vielfach tarifgebundene Beschäftigung von erheblicher Bedeutung
ist. Die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Branche dient daher nicht allein
dem Erhalt industrieller Produktionsstrukturen, sondern auch dem Erhalt guter
Arbeitsplätze, beruflicher Perspektiven sowie der Ausbildungs- und
Nachwuchsgewinnung. Die Bundesregierung wird gebeten, arbeitsmarkt-,
ausbildungs- und fachkräftepolitische Belange bei der Umsetzung der Chemieagenda
2045 und weiterer industriepolitischer Maßnahmen angemessen zu
berücksichtigen. Der Bundesrat betont, dass die Transformation der chemischen Industrie
und der Raffinerien nur mit den Beschäftigten gelingen kann. Qualifizierung,
Mitbestimmung, tarifgebundene Beschäftigung und attraktive
Ausbildungsperspektiven sind zentrale Voraussetzungen für Akzeptanz, Fachkräftesicherung
und industrielle Erneuerung.
6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Ausgestaltung der
Rahmenbedingungen für die chemische Industrie neben dem beschleunigten Ausbau
der erneuerbaren Energien und der Nutzung industrieller Kraft-Wärme-
Kopplung auch deren Bedarf an bezahlbarer, verlässlicher und steuerbarer Energie
ausdrücklich zu berücksichtigen. Für die kontinuierlich produzierenden
Anlagen der chemischen Industrie ist eine jederzeit gesicherte Energieversorgung
zentrale Voraussetzung. Hierzu gehören auch ausreichende gesicherte
Kraftwerkskapazitäten (insbesondere moderne Gaskraftwerke), Flexibilitäten (vor
allem bei der volatilen Erzeugung) und Speicher, um Versorgungssicherheit
und Systemstabilität während der Transformation zu gewährleisten. Der
Abbau bestehender gesicherter Leistung muss mit dem Aufbau neuer
Kapazitäten synchronisiert werden.
7. Der Bundesrat betont, dass die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der
chemischen Industrie und der Raffinerien nicht allein durch Entlastungen gelingt,
sondern auch eine aktive Innovations- und Standortpolitik erfordert. Chemie,
Pharma, Biotechnologie, Material- und Werkstoffforschung, Kreislaufwirtschaft,
chemisches Recycling sowie industrielle Prozessinnovationen müssen stärker
entlang der gesamten Innovationskette von Forschung über Pilotierung und
Demonstration bis zur industriellen Skalierung unterstützt werden. Der
Markthochlauf von Wasserstoff, CCU/CCS, chemischem Recycling und weiteren
Technologien für zirkuläre Kohlenstoffkreisläufe muss durch geeignete regulatorische
Rahmenbedingungen und Förderinstrumente ermöglicht werden. Start-ups und
Scale-ups leisten einen wichtigen Beitrag zur Innovations- und
Transformationsfähigkeit der chemischen Industrie. Der Bundesrat bittet daher die
Bundesregierung, ihre Rahmenbedingungen zu verbessern und insbesondere den
Zugang zu Wachstumsfinanzierung, Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie
industriellen Kooperationspartnern zu erleichtern. Hierfür sind geeignete
Förderinstrumente und innovationsfreundliche regulatorische Rahmenbedingungen zu
schaffen, damit Zunftstechnologien in Deutschland nicht nur entwickelt, sondern
auch industriell produziert werden.
8. Der Bundesrat hebt hervor, dass der Erhalt und der Ausbau industriedienlicher
Infrastruktur eine zentrale Voraussetzung für wettbewerbsfähige und resiliente
Wertschöpfungsketten sind. Hierzu zählen insbesondere H₂- und CO₂-
Infrastrukturen, leistungsfähige Stromnetze und Pipelines, die beschleunigt
ausgebaut werden sollten, sowie die Verkehrsträger Wasserstraße, Schiene und
Straße, die gestärkt und zu einem resilienten und flexibel nutzbaren
Infrastrukturnetz verknüpft werden sollten. Mittel des Bundes für Infrastruktur sollte auch
gezielt für solche industriedienlichen Infrastrukturen nutzbar gemacht werden.
Zudem sollte die grenzüberschreitende Infrastrukturentwicklung mit den
nordwesteuropäischen Chemie- und Raffinerieclustern, insbesondere in Richtung
Niederlande und Flandern, stärker in den Blick genommen werden.
9. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene
für eine konsequente und zügige Umsetzung der laufenden Vereinfachungs-
und Entlastungsinitiativen einzusetzen. Instrumente wie die Chemie- und
Umweltomnibusse müssen etwa in Bezug auf die Industrieemissionsrichtlinie (IED),
die CLP-Verordnung und das bestehende REACH-Regelungsinstrumentarium
auf eine spürbare Entlastung der Unternehmen, den Erhalt der
Genehmigungsfähigkeit industrieller Anlagen und die Stärkung der Innovationsfähigkeit
ausgerichtet werden. Dies gilt auch für die Umsetzung der
Kommunalabwasserrichtlinie. Die dort vorgesehene erweiterte Herstellerverantwortung zur Finanzierung
der vierten Reinigungsstufe darf nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen
einzelner Branchen führen; die Bundesregierung sollte sich für ein
verursachungsgerechtes und wettbewerbsneutrales Finanzierungsmodell einsetzen. Zudem
sollte sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, die
Anforderungen der EU-Methanverordnung so auszugestalten, dass die
Versorgung Europas mit Erdgas und anderen Energieträgern nicht gefährdet und
zusätzliche Kostenbelastungen für die Industrie vermieden werden. Die
Bundesregierung sollte darauf hinwirken, dass europäische Vereinfachungen ohne
Verzögerung abgeschlossen, nationale Umsetzungsschritte eng darauf
abgestimmt und zusätzliche nationale Belastungen vermieden werden.
10. Der Bundesrat begrüßt die Einrichtung der Critical Chemicals Alliance (CCA)
als wichtigen Ansatz zur Stärkung der Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Chemieindustrie. Dies dient auch der europäischen
Versorgungssicherheit und Verteidigungsfähigkeit. Der Bundesrat bittet die
Bundesregierung, die aktuelle Vorschlagsliste der kritischen Moleküle vorbehaltlos zu
unterstützen, die geplante Erklärung der CCA als Mitgliedstaat zu unterzeichnen, die
Diskussion der vorgeschlagenen Hebel zur Nachfragesteigerung intensiv zu
begleiten und die Interessen der chemischen Industrie in Deutschland dabei zu
unterstützen. Zudem wird eine konsequente, schnellere Nutzung der bisherigen
Handelsschutzinstrumente (insbesondere Anti-Dumping-Cases und
Safeguards) als notwendig erachtet. Die Bundesregierung sollte sich dafür
einsetzen, dass bei der zuständigen Generaldirektion für Handel und wirtschaftliche
Sicherheit mehr Personal aufgebaut wird, um die Bearbeitung der Verfahren zu
beschleunigen.
11. Der Bundesrat bekräftigt die im Beschluss der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder vom 5. März 2026 geäußerte Unterstützung gegenüber
dem Bund zum Bürokratierückbau und die avisierte 1:1-Umsetzung von EU-
Richtlinien. Er bittet die Bundesregierung, nationale Umsetzungsspielräume
konsequent zur Entlastung der Unternehmen, zur Beschleunigung von
Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur Stärkung der Innovationskraft
der chemischen Industrie zu nutzen. Zusätzliche nationale Belastungen sind zu
vermeiden. Insbesondere ist die nationale Umsetzung der
Industrieemissionsrichtlinie eng mit den laufenden europäischen Vereinfachungsinitiativen
abzustimmen.
12. Der Bundesrat begrüßt die Initiativen der Bundesregierung zur Senkung der
Energiekosten für die Industrie zum 1. Januar 2026. Die Entlastung von den
Kosten der Gasspeicherumlage, die Verstetigung der Absenkung der
Stromsteuer für das produzierende Gewerbe, die teilweise Übernahme der
Übertragungsnetzentgelte für 2026 durch den Bund, die rückwirkende Einführung eines
Industriestrompreises sowie die Verstetigung der Strompreiskompensation bei
Ausweitung des Berechtigtenkreises entlasten die Industrie und stärken ihre
Wettbewerbsfähigkeit. Die Sektorenerweiterung der Strompreiskompensation
sollte nun national zeitnah umgesetzt werden.
Der Bundesrat bittet zudem um die konsequente Umsetzung des
Industriestrompreises unter Ausnutzung des gesamten EU-Beihilfespielraums, von dem
die energieintensive chemische Industrie profitieren kann und der mit der
Strompreiskompensation kumulierbar ist. Die hierfür erforderlichen
Gegenleistungen sollten praxisgerecht und flexibel ausgestaltet werden. Die durch den
aktuellen europäischen Krisenbeihilferahmen für 2026 eröffneten verbesserten
Bedingungen sollten national vollständig genutzt und über 2026 hinaus
verstetigt werden. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, den
anstehenden Weiterentwicklungsprozess des Clean Industrial State Aid
Framework (CISAF) zu nutzen, um Beihilfeintensitäten, Kumulierungsmöglichkeiten
und Gegenleistungsverpflichtungen praxisgerechter auszugestalten.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie langfristig zu sichern und
Planungssicherheit zu schaffen, sollte eine Ausweitung des Kreises der
Beihilfeberechtigten erzielt werden. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung
bei ihren Bemühungen auf EU-Ebene, entsprechende Anpassungen zu
erreichen. Über kurzfristige Entlastungen hinaus bittet der Bundesrat die
Bundesregierung, beim weiteren Ausbau des Stromsystems die Systemkosten genau im
Blick zu behalten. Dazu gehören insbesondere eine effiziente Abstimmung des
weiterhin erforderlichen Zubaus von Erzeugung, Netzen, Speichern sowie
deren industrieller Nutzung. Unmittelbar werden der Ausbau von Flexibilitäten und
steuerbaren Backup-Kapazitäten sowie eine möglichst effiziente Nutzung
erneuerbarer Energien zentrale Herausforderungen für die Energiepolitik der
kommenden Jahre sein.
13. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, industrielle Kraft-Wärme-
Kopplungsanlagen, wie sie in erheblichem Umfang in der chemischen Industrie
installiert sind, bei der Ausgestaltung eines Kapazitätsmechanismus zu
berücksichtigen und das KWKG in diesem Sinne zukunftsfähig fortzuschreiben.
Industrielle KWK-Anlagen leisten an vielen Standorten einen zentralen Beitrag zur
verlässlichen Versorgung mit Strom, Prozessdampf und industrieller Wärme
und sind aufgrund großer Wärmemengen sowie hoher technischer
Anforderungen kurz- und mittelfristig in bestimmten Konstellationen nicht wirtschaftlich
ersetzbar. Ebenso bedarf es eines weiteren forcierten Ausbaus der Erneuerbaren
Energien sowie eines damit einhergehenden Netzausbaus, um langfristig
Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und eine klimafreundliche
Energieversorgung der energieintensiven Industrien zu gewährleisten. Ergänzend sind klare
Rahmenbedingungen für steuerbare H₂-ready-Kraftwerksleistung, Flexibilitäten
und Speicherlösungen erforderlich, damit der Umbau des Energiesystems mit
den Anforderungen industrieller Produktion synchronisiert wird.
14. Der Bundesrat bekennt sich zu den deutschen und europäischen Klimazielen.
Die chemische Industrie ist für das Erreichen dieser Klima- und
Nachhaltigkeitsziele von großer Bedeutung, denn zentrale Technologien der Energiewende
und der Transformation bauen nicht zuletzt auf Produkten der chemischen
Industrie auf. Eine robuste Klimaschutzpolitik braucht die chemische Industrie und
Raffinerien in Europa; zugleich braucht eine erfolgreiche Transformation dieser
Branchen verlässliche, innovationsfreundliche und wirtschaftlich tragfähige
klimapolitische Rahmenbedingungen. Die Verlagerung von Wertschöpfung und
Emissionen in andere Weltregionen würde weder dem Industriestandort noch
dem globalen Klimaschutz dienen.
15. Der Bundesrat begrüßt, dass die Europäische Kommission mit ihren am 17. Juli
2026 vorgelegten Vorschlägen zur Überprüfung des EU-
Emissionshandelssystems den Anpassungsbedarf mit Blick auf industrielle Wettbewerbsfähigkeit,
Carbon Leakage und die tatsächlichen Bedingungen der Transformation
anerkennt. Die vorgeschlagene Abflachung des linearen Reduktionsfaktors, die
Verlängerung der der kostenlosen Zuteilung, der Vorschlag eines Mechanismus‘
zur Einbindung dauerhafter Carbon-Removals sowie die vorgesehenen
Anpassungen bei Benchmarks und Marktstabilitätsreserve sind wichtige
Ansatzpunkte. Zugleich besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf.
Der EU-ETS muss Klimaschutz und industrielle Transformation
zusammenbringen. Die Anpassungen im ETS 1 müssen mit den tatsächlich verfügbaren
technischen und wirtschaftlichen Transformationsmöglichkeiten der Industrie Schritt
halten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich im weiteren
europäischen Gesetzgebungsverfahren insbesondere für folgende Punkte
einzusetzen:
a. Die Benchmarks sollen realistisch, technologieneutral und an den
tatsächlichen industriellen Umsetzungsbedingungen ausgerichtet werden. Eine
rückwirkende Anwendung der angepassten Benchmarks ist dabei
anzustreben. Zudem sollte die Methodik der Benchmark-Fortschreibung überprüft
werden, damit sie technisch erreichbare und wirtschaftlich darstellbare
Transformationsschritte realitätsgerecht abbildet.
b. Der lineare Reduktionsfaktor sollte so ausgestaltet werden, dass er
synchron zu den tatsächlich verfügbaren Transformationsmöglichkeiten der
Industrie verläuft. Ziel muss sein, auch nach 2039 noch ausreichend Liquidität
im Markt sicher zu stellen, um so den Zeiträumen der industriellen
Transformation gerecht zu werden und Investitionen in klimaneutrale Produktion am
Standort Europa zu ermöglichen.
c. Es gilt, Klimaziele und Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen. Die
kostenlose Zuteilung ist daher als wirksames Instrument zum Schutz vor
Carbon Leakage in ausreichendem Umfang fortzuführen; sie darf nicht durch
zusätzliche Investitionskonditionalitäten in ihrer Schutzwirkung geschwächt
werden. Die Reduzierung der kostenlosen Zuteilung muss mit der
tatsächlichen Transformation und der nachgewiesenen Schutzwirkung des CBAM
Schritt halten. Dies gilt insbesondere dort, wo Exportmärkte, nachgelagerte
Wertschöpfungsketten oder indirekte Verlagerungsrisiken durch den CBAM
nicht wirksam geschützt werden.
d. Die Marktstabilitätsreserve ist so weiterzuentwickeln, dass sie Preisvolatilität
begrenzt und ausreichende Marktliquidität gewährleistet. Sie darf nicht zu
einer zusätzlichen strukturellen Verknappung von Zertifikaten führen.
e. Um den ETS I wirksam auszugestalten, sollte im weiteren Verfahren darauf
hingewirkt werden, dass neben permanenten Entnahmen auch die Rolle von
Kohlenstoffkreisläufen und CCU sachgerecht berücksichtigt wird.
16. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, wirksame Nachfrageimpulse
(„Market Pull“) für CO₂-arme und zirkuläre Produkte zu etablieren. Der Aufbau
Grüner Leitmärkte ist ein wesentlicher Schritt in Richtung einer
zukunftsorientierten, nachhaltigen und resilienten Wirtschafts- und Industriepolitik und kann
Nachfrageimpulse setzen, um klimafreundliche und zirkuläre Chemieprodukte
erfolgreich im Markt zu etablieren, die Umstellung von Produktionsprozessen
zu unterstützen und so Investitions- sowie Planungssicherheit für die Industrie
zu schaffen.
Hierzu sind verbindliche Vorgaben in der öffentlichen Vergabe sowie Quoten für
das Inverkehrbringen von Produkten (z.B. Rezyklatquoten) geeignete
Instrumente. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die im
Vergabebeschleunigungsgesetz vorgesehene Verordnungsermächtigung für
verpflichtende Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung zügig
zu nutzen und neben Stahl und Zement auch Chemieprodukte einzubeziehen.
Der Bundesrat begrüßt die Einstufung der chemischen Industrie als strategisch
bedeutsam im Rahmen des Industrial Accelerator Act (IAA) sowie die Arbeit der
Critical Chemicals Alliance, das Thema Grüne Leitmärkte auch für die
chemische Industrie voranzutreiben. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, chemische Produkte in die
entsprechenden Low-Carbon-Vorgaben für die öffentliche Beschaffung und
Förderung im Rahmen des IAA einzubeziehen und deren zügige rechtliche
Umsetzung sicherzustellen.
17. An den nationalen und europäischen Klimaschutzzielen wird festgehalten.
Deshalb bedarf es eines klaren Bekenntnisses der Branche, mit verlässlichen
Investitionen am Standort Deutschland weiterhin einen wichtigen Beitrag zu
leisten, damit Deutschland beim Erreichen dieser ein wettbewerbsfähiger und
innovationsgetriebener Chemiestandort bleibt. Hierfür bedarf es einer schnellen
und wirkungsvollen Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen.
Drucksache 548/26- 7 -
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