Förderung der Beschaffung und Einführung eines Enterprise Resource Planning Systems bei der Hanns-Seidel-Stiftung in den Jahren 2017 bis 2024
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Förderung der Beschaffung und Einführung eines Enterprise Resource Planning Systems bei der Hanns-Seidel-Stiftung in den Jahren 2017 bis 2024
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5939
21. Wahlperiode 15.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, Johann Martel,
Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Förderung der Beschaffung und Einführung eines Enterprise Resource Planning
Systems bei der Hanns-Seidel-Stiftung in den Jahren von 2017 bis 2024
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) fördert seit dem Jahr 2017 die Beschaffung und Einführung eines
einheitlichen Enterprise Resource Planning Systems (ERP) bei der Hanns-Seidel-
Stiftung (HSS) im Rahmen der entwicklungspolitischen Förderung politischer
Stiftungen. Ein erstes Projekt (IATI‑ID [IATI = International Aid Transparency
Initiative]: DE‑1‑201728088) lief vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember
2021 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201728088?title=R
esource+Planning+Systems). Hierfür wurden Mittel in Höhe von 668 490 Euro
bewilligt, wovon 667 298,11 Euro abgeflossen sind (a. a. O.).
Ziel der Maßnahme war die Unterstützung der im In- und Ausland ablaufenden
Geschäftsprozesse der Stiftung durch ein einheitliches Finanzplanungs-,
Abrechnungs- und Controlling-System sowie die Anpassung der Software
beispielsweise im Rechnungsworkflow (a. a. O.).
Unmittelbar daran schloss sich eine Folgemaßnahme an (IATI‑ID:
DE‑1‑202128403), für die weitere 350 000 Euro für den Zeitraum vom 31.
Dezember 2021 bis zum 30. Dezember 2024 bewilligt wurden (www.transparenzp
ortal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202128403?title=Resource+Planning+Sys
tems). Ziel dieser zweiten Phase war erneut die Unterstützung der
Geschäftsprozesse durch das ERP-System sowie die Anpassung der Standardsoftware an
spezifische Belange der Stiftung (a. a. O.). Insgesamt belaufen sich die
bewilligten Mittel für dieses IT-Vorhaben (IT = Informationstechnik) damit auf über
1 Mio. Euro aus dem Haushalt für Entwicklungszusammenarbeit.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten entwicklungspolitischen Wirkungsziele wurden mit der
insgesamt achtjährigen Förderung einer internen Unternehmenssoftware
(ERP) bei der Hanns-Seidel-Stiftung verfolgt, und wie rechtfertigt die
Bundesregierung die Einordnung dieser rein organisatorischen
Maßnahmen über zwei Förderperioden hinweg als „entwicklungspolitisches
Vorhaben“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Warum war nach Abschluss des ersten Projekts im Jahr 2021 (Kosten ca.
667 000 Euro) eine Anschlussförderung von weiteren 350 000 Euro
erforderlich, und worin unterschieden sich die Zielsetzungen des Folgeprojekts
von der ursprünglichen Maßnahme (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Wurden die insgesamt über 1 Mio. Euro für beide Projektphasen zulasten
der regulären Projektmittel des Titels „Förderung entwicklungspolitischer
Vorhaben politischer Stiftungen“ finanziert oder handelte es sich teilweise
um überplanmäßige Zuweisungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den kumulierten tatsächlichen
Mittelabfluss für beide Maßnahmen (DE‑1‑201728088 und
DE‑1‑202128403) zum aktuellen Stichtag (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
5. Wie schlüsseln sich die Gesamtkosten beider Maßnahmen exakt auf nach
Lizenzgebühren für die Standardsoftware, Kosten für die individuelle
Programmierung (Customizing), externen Beratungsleistungen sowie
Personalschulungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. In welchem Umfang wurden aus den Mitteln beider Förderphasen
Hardware-Komponenten (z. B. Server, Endgeräte für Mitarbeiter)
beschafft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
7. Welche detaillierten Verwendungsnachweise liegen dem BMZ für das
abgeschlossene erste Projekt vor, und wurden diese bereits einer
abschließenden Tiefenprüfung unterzogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
8. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Finanzierung einer
insgesamt achtjährigen administrativen Binnenmodernisierung einer Stiftung
aus Titeln, die primär für die Projektarbeit in Partnerländern vorgesehen
sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Wurde vor der Bewilligung des Folgeprojekts (von 2021 bis 2024)
geprüft, ob die HSS die weitere Einführung oder den Betrieb des Systems
aus Eigenmitteln, Rücklagen oder anderen staatlichen Zuweisungen hätte
finanzieren können (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
10. In welcher Weise führt die seit 2017 geförderte Anpassung des
„Rechnungsworkflows“ in der Münchener Zentrale der Stiftung zu einer
messbaren Verbesserung der Lebensumstände von Zielgruppen im globalen
Süden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
11. Erfolgte nach Abschluss der ersten Phase (2021) eine Evaluierung, die
den Bedarf für die zweite Phase begründete, und welche
Effizienzsteigerungen wurden darin nachgewiesen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. Wie hoch war der von der Hanns-Seidel-Stiftung jeweils eingebrachte
Eigenanteil an den Gesamtkosten der ERP-Einführung in beiden
Projektphasen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Wie viele vergleichbare IT- oder Organisationsprojekte politischer
Stiftungen mit einer Gesamtlaufzeit von über vier Jahren wurden seit 2017 über
das BMZ gefördert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach
Stiftung, Laufzeit und Gesamtsumme aufschlüsseln)?
14. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass durch die langjährige
Finanzierung interner Verwaltungssysteme aus Projektmitteln die für die
eigentliche Projektarbeit vor Ort zur Verfügung stehenden Gelder
signifikant gemindert werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
15. Welche Kriterien legt die Bundesregierung an, um die zeitliche Dauer der
Förderung von „Organisations- und Infrastrukturmaßnahmen“ zu
begrenzen und diese von dauerhaften staatlichen Verwaltungskostenzuschüssen
abzugrenzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Berlin, den 12. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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