Umsetzungsstand und Kosten der Fußverkehrsstrategie des Bundes (Antwort zu Drs. 21/5473)
Text
Umsetzungsstand und Kosten der Fußverkehrsstrategie des Bundes (Antwort zu Drs. 21/5473)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5774
21. Wahlperiode 05.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maximilian Kneller, Wolfgang Wiehle,
René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5473 –
Umsetzungsstand und Kosten der Fußverkehrsstrategie des Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch das Bundesministerium für Verkehr wurde im Jahr 2025 eine
Fußverkehrsstrategie vorgestellt. Die Fußverkehrsstrategie der Bundesregierung setzt
sich die Ziele: eine Reduktion der Anzahl von Verkehrstoten, die
Gleichberechtigung von Fußgängern mit anderen Verkehrsteilnehmern sowie die
Förderung von Gesundheit und die Leistung eines Beitrags zum Schutz des
Klimas. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr werden auch im
Rahmen der Fußverkehrsstrategie gesetzliche Novellierungen und eine
Förderinfrastruktur zur Stärkung des Fußverkehrs im Sinne der seitens der
Bundesregierung vorgestellten und gesetzten Ziele angestrebt (www.bmv.de/Share
dDocs/DE/Artikel/StV/fussverkehrsstrategie.html).
1. Welche finanziellen Gesamtaufwendungen sind seit Einführung der
Fußverkehrsstrategie des Bundes bis zum heutigen Zeitpunkt seitens der
Bundesregierung verausgabt worden (bitte nach einzelnen Kostenstellen
aufschlüsseln)?
2. Welche finanziellen Gesamtaufwendungen plant die Bundesregierung,
im Rahmen der Fußverkehrsstrategie des Bundes bis zum Jahr 2030 zu
verausgaben?
5. Welche finanziellen Aufwendungen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Erstellung der Fußverkehrsstrategie des Bundes entstanden
(bitte nach einzelnen Kostenarten aufschlüsseln)?
Die Fragen 1, 2 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 105
des Abgeordneten Stefan Henze auf Bundestagsdrucksache 21/5159 verwiesen.
Bis 2025 erfolgte die Förderung des Fußverkehrs aus dem Titel 1210 893 01.
Seit 2026 wird die Förderung des Rad- und Fußverkehrs schwerpunktmäßig
aus dem „Klima- und Transformationsfonds“ bestritten. Maßgeblich für den
Fußverkehr ist der Titel 6092 891 01 „Förderung der aktiven Mobilität“. Der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 5. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ehemalige Titel 1210 893 01 ist in diesem aufgegangen. Die Höhe des Anteils,
der für die Förderung des Fußverkehrs zur Verfügung stehenden Mittel in den
Folgejahren bleibt den jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten.
3. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung der
Fußverkehrsstrategie des Bundes eine Reduktion der Anzahl von Verkehrstoten?
a) Wenn ja, in welchem Umfang hat sich die Anzahl von Verkehrstoten
bis zum heutigen Zeitpunkt seit Einführung der Fußverkehrsstrategie
des Bundes reduziert (bitte numerisch und prozentual aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, führt die Bundesregierung eine Reduktion der Anzahl von
Verkehrstoten auf die Fußverkehrsstrategie des Bundes zurück?
c) Wenn ja, wie führt die Bundesregierung eine Reduktion der Anzahl
von Verkehrstoten im Rahmen der Fußverkehrsstrategie des Bundes
auf diese zurück?
d) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung, dass es keine
Reduktion der Anzahl von Verkehrstoten im Rahmen der Einführung
der Fußverkehrsstrategie des Bundes gegeben hat?
Die Fragen 3 bis 3d werden gemeinsam beantwortet.
Das statistische Bundesamt stellt die aktuellen Unfalldaten für
Straßenverkehrsunfälle des Vorjahres jeweils im Sommer des Folgejahres zur Verfügung.
Da die Fußverkehrsstrategie des Bundes im Verlauf des Jahres 2025
veröffentlicht wurde, ist eine Auswertung von Unfalldaten frühestens ab Sommer 2027
zielführend. Aussagekräftige Daten liegen demnach noch nicht vor.
4. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der
Fußverkehrsstrategie bis zum heutigen Zeitpunkt Fördermittel zugeteilt?
a) Wenn ja, in welcher Gesamthöhe wurden Fördermittel zugeteilt?
b) Wenn ja, an wen wurden in welcher Gesamthöhe Fördermittel
zugeteilt?
c) Wenn ja, an wen wurden Fördermittel zugeteilt (bitte nach konkreter
Förderung, nach jeweiligem finanziellen Umfang der Förderung und
nach dem Empfänger und Zeitpunkt aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Seit der Verabschiedung der Fußverkehrsstrategie des Bundes im Februar 2025
konnte im Rahmen der Förderinitiative Fußverkehr zum 10. Dezember 2025
ein Förderprojekt bewilligt werden. Hierbei handelt es sich um das Projekt
„MODUS“. In diesem soll ein prognosefähiges Simulationstool entwickelt
werden, das innerstädtische Fußverkehrsdaten kombiniert, Fußverkehrsströme
simuliert und darauf aufbauend urbane Entwicklungsszenarien mittels eines
digitalen Zwillings der Stadt modelliert. So soll die Planung und Politik bei
Entscheidungen zur Innenstadtentwicklung unterstützt werden. Das Projekt startete
zum 1. Dezember 2025 und läuft bis zum 30. November 2028.
Projektname
Zuwendungsempfänger
Fördersumme in
Euro gesamt
Förderung
Euro 2025
Förderung
Euro 2026
Förderung
Euro 2027
Förderung
Euro 2028
MODUS RWTH Aachen 605 635 14 762 233 641 208 093 149 139
Stadt Aachen 285 932 6 205 113 283 87 149 79 294
MotionTag GmbH 326 906 10 314 140 708 105 554 70 330
platomo GmbH 412 186 8 479 144 983 136 953 121 770
SUMME 1 865 890 39 761 632 615 537 749 420 534
6. Welche finanziellen Aufwendungen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung für externe Beratung im Rahmen der Fußverkehrsstrategie des
Bundes seit der Einführung bis zum heutigen Zeitpunkt entstanden?
Dem Bund sind keine finanziellen Aufwendungen für externe Beratung im
Zusammenhang mit der Erstellung oder Umsetzung der Fußverkehrsstrategie des
Bundes entstanden.
7. Welche personellen Ressourcen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Einführung der Fußverkehrsstrategie des Bundes auf
Bundesebene bis zum heutigen Zeitpunkt geschaffen?
Seit Veröffentlichung der Fußverkehrsstrategie des Bundes wurden auf
Bundesebene keine zusätzlichen personellen Ressourcen für die Umsetzung der
Fußverkehrsstrategie geschaffen.
8. Welche personellen Ressourcen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen der Fußverkehrsstrategie des Bundes auf Bundesebene
bis zum Jahr 2030 geschaffen?
Es ist nicht geplant, bis zum Jahr 2030 zusätzliche personelle Ressourcen auf
Bundesebene im Zusammenhang mit der Umsetzung der Fußverkehrsstrategie
zu schaffen.
9. Welche Erkenntnisse gibt es seitens der Bundesregierung ggf. über eine
allgemeine Steigerung der Lebensqualität und Gesundheit im Rahmen
der Umsetzung der Fußverkehrsstrategie des Bundes?
Erkenntnisse werden sich erst mit der Umsetzung der Fußverkehrsstrategie vor
Ort einstellen.
10. Welche konkreten Maßnahmen abseits der Zuteilung von Fördermitteln
ergriff die Bundesregierung ggf. selbst im Rahmen der
Fußverkehrsstrategie des Bundes (bitte nach Kosten und Maßnahme aufschlüsseln)?
Die von der Bundesregierung erstellte Fußverkehrsstrategie gibt den für den
Fußverkehr zuständigen Ländern und Kommunen Handlungsempfehlungen an
die Hand, um die Bedingungen für den Fußverkehr in Deutschland zu
verbessern. Die Umsetzung der Strategie erfolgt durch die Länder und Kommunen.
Eine trennscharfe Zuordnung der hierbei entstehenden Ausgaben ausschließlich
zum Fußverkehr ist nicht möglich.
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ISSN 0722-8333
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