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Umsetzungsstand und Kosten der Fußverkehrsstrategie des Bundes (Antwort zu Drs. 21/5473)

dip / drucksache 05.05.2026 · WP 21 · 21/5774 · Antwort · Original ↗

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Umsetzungsstand und Kosten der Fußverkehrsstrategie des Bundes (Antwort zu Drs. 21/5473) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5774 21. Wahlperiode 05.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maximilian Kneller, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5473 – Umsetzungsstand und Kosten der Fußverkehrsstrategie des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch das Bundesministerium für Verkehr wurde im Jahr 2025 eine Fußverkehrsstrategie vorgestellt. Die Fußverkehrsstrategie der Bundesregierung setzt sich die Ziele: eine Reduktion der Anzahl von Verkehrstoten, die Gleichberechtigung von Fußgängern mit anderen Verkehrsteilnehmern sowie die Förderung von Gesundheit und die Leistung eines Beitrags zum Schutz des Klimas. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr werden auch im Rahmen der Fußverkehrsstrategie gesetzliche Novellierungen und eine Förderinfrastruktur zur Stärkung des Fußverkehrs im Sinne der seitens der Bundesregierung vorgestellten und gesetzten Ziele angestrebt (www.bmv.de/Share dDocs/DE/Artikel/StV/fussverkehrsstrategie.html).  1. Welche finanziellen Gesamtaufwendungen sind seit Einführung der Fußverkehrsstrategie des Bundes bis zum heutigen Zeitpunkt seitens der Bundesregierung verausgabt worden (bitte nach einzelnen Kostenstellen aufschlüsseln)?  2. Welche finanziellen Gesamtaufwendungen plant die Bundesregierung, im Rahmen der Fußverkehrsstrategie des Bundes bis zum Jahr 2030 zu verausgaben?  5. Welche finanziellen Aufwendungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Erstellung der Fußverkehrsstrategie des Bundes entstanden (bitte nach einzelnen Kostenarten aufschlüsseln)? Die Fragen 1, 2 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 105 des Abgeordneten Stefan Henze auf Bundestagsdrucksache 21/5159 verwiesen. Bis 2025 erfolgte die Förderung des Fußverkehrs aus dem Titel 1210 893 01. Seit 2026 wird die Förderung des Rad- und Fußverkehrs schwerpunktmäßig aus dem „Klima- und Transformationsfonds“ bestritten. Maßgeblich für den Fußverkehr ist der Titel 6092 891 01 „Förderung der aktiven Mobilität“. Der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 5. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ehemalige Titel 1210 893 01 ist in diesem aufgegangen. Die Höhe des Anteils, der für die Förderung des Fußverkehrs zur Verfügung stehenden Mittel in den Folgejahren bleibt den jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten.  3. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung der Fußverkehrsstrategie des Bundes eine Reduktion der Anzahl von Verkehrstoten? a) Wenn ja, in welchem Umfang hat sich die Anzahl von Verkehrstoten bis zum heutigen Zeitpunkt seit Einführung der Fußverkehrsstrategie des Bundes reduziert (bitte numerisch und prozentual aufschlüsseln)? b) Wenn ja, führt die Bundesregierung eine Reduktion der Anzahl von Verkehrstoten auf die Fußverkehrsstrategie des Bundes zurück? c) Wenn ja, wie führt die Bundesregierung eine Reduktion der Anzahl von Verkehrstoten im Rahmen der Fußverkehrsstrategie des Bundes auf diese zurück? d) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung, dass es keine Reduktion der Anzahl von Verkehrstoten im Rahmen der Einführung der Fußverkehrsstrategie des Bundes gegeben hat? Die Fragen 3 bis 3d werden gemeinsam beantwortet. Das statistische Bundesamt stellt die aktuellen Unfalldaten für Straßenverkehrsunfälle des Vorjahres jeweils im Sommer des Folgejahres zur Verfügung. Da die Fußverkehrsstrategie des Bundes im Verlauf des Jahres 2025 veröffentlicht wurde, ist eine Auswertung von Unfalldaten frühestens ab Sommer 2027 zielführend. Aussagekräftige Daten liegen demnach noch nicht vor.  4. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Fußverkehrsstrategie bis zum heutigen Zeitpunkt Fördermittel zugeteilt? a) Wenn ja, in welcher Gesamthöhe wurden Fördermittel zugeteilt? b) Wenn ja, an wen wurden in welcher Gesamthöhe Fördermittel zugeteilt? c) Wenn ja, an wen wurden Fördermittel zugeteilt (bitte nach konkreter Förderung, nach jeweiligem finanziellen Umfang der Förderung und nach dem Empfänger und Zeitpunkt aufschlüsseln)? Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet. Seit der Verabschiedung der Fußverkehrsstrategie des Bundes im Februar 2025 konnte im Rahmen der Förderinitiative Fußverkehr zum 10. Dezember 2025 ein Förderprojekt bewilligt werden. Hierbei handelt es sich um das Projekt „MODUS“. In diesem soll ein prognosefähiges Simulationstool entwickelt werden, das innerstädtische Fußverkehrsdaten kombiniert, Fußverkehrsströme simuliert und darauf aufbauend urbane Entwicklungsszenarien mittels eines digitalen Zwillings der Stadt modelliert. So soll die Planung und Politik bei Entscheidungen zur Innenstadtentwicklung unterstützt werden. Das Projekt startete zum 1. Dezember 2025 und läuft bis zum 30. November 2028. Projektname Zuwendungsempfänger Fördersumme in Euro gesamt Förderung Euro 2025 Förderung Euro 2026 Förderung Euro 2027 Förderung Euro 2028 MODUS RWTH Aachen 605 635 14 762 233 641 208 093 149 139 Stadt Aachen 285 932 6 205 113 283 87 149 79 294 MotionTag GmbH 326 906 10 314 140 708 105 554 70 330 platomo GmbH 412 186 8 479 144 983 136 953 121 770 SUMME 1 865 890 39 761 632 615 537 749 420 534  6. Welche finanziellen Aufwendungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für externe Beratung im Rahmen der Fußverkehrsstrategie des Bundes seit der Einführung bis zum heutigen Zeitpunkt entstanden? Dem Bund sind keine finanziellen Aufwendungen für externe Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung oder Umsetzung der Fußverkehrsstrategie des Bundes entstanden.  7. Welche personellen Ressourcen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung der Fußverkehrsstrategie des Bundes auf Bundesebene bis zum heutigen Zeitpunkt geschaffen? Seit Veröffentlichung der Fußverkehrsstrategie des Bundes wurden auf Bundesebene keine zusätzlichen personellen Ressourcen für die Umsetzung der Fußverkehrsstrategie geschaffen.  8. Welche personellen Ressourcen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Fußverkehrsstrategie des Bundes auf Bundesebene bis zum Jahr 2030 geschaffen? Es ist nicht geplant, bis zum Jahr 2030 zusätzliche personelle Ressourcen auf Bundesebene im Zusammenhang mit der Umsetzung der Fußverkehrsstrategie zu schaffen.  9. Welche Erkenntnisse gibt es seitens der Bundesregierung ggf. über eine allgemeine Steigerung der Lebensqualität und Gesundheit im Rahmen der Umsetzung der Fußverkehrsstrategie des Bundes? Erkenntnisse werden sich erst mit der Umsetzung der Fußverkehrsstrategie vor Ort einstellen. 10. Welche konkreten Maßnahmen abseits der Zuteilung von Fördermitteln ergriff die Bundesregierung ggf. selbst im Rahmen der Fußverkehrsstrategie des Bundes (bitte nach Kosten und Maßnahme aufschlüsseln)? Die von der Bundesregierung erstellte Fußverkehrsstrategie gibt den für den Fußverkehr zuständigen Ländern und Kommunen Handlungsempfehlungen an die Hand, um die Bedingungen für den Fußverkehr in Deutschland zu verbessern. Die Umsetzung der Strategie erfolgt durch die Länder und Kommunen. Eine trennscharfe Zuordnung der hierbei entstehenden Ausgaben ausschließlich zum Fußverkehr ist nicht möglich. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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