Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung und Sicherheit des Radverkehrs nach Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in Lindau
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Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung und Sicherheit des Radverkehrs nach Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in Lindau
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5857
21. Wahlperiode 08.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen, Tarek Al-Wazir,
Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung und Sicherheit des Radverkehrs nach
Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in Lindau
Der Radverkehr ist ein zentraler Baustein für eine gelingende Mobilitätswende
und das Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor (www.umweltbunde
samt.de/themen/verkehr/nachhaltige-mobilitaet/radverkehr#vorteile-des-fahrrad
fahrens). Seine konsequente Förderung ist daher keine freiwillige Option,
sondern eine verkehrs- und klimapolitische Notwendigkeit. Im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode bekräftigt die
Bundesregierung dieses Ziel: So sollen der „Rad- und Fußverkehr […] als
Bestandteil nachhaltiger Mobilität [gestärkt] und [gefördert]“ werden
(Koalitionsvertrag, S. 26). Zudem orientiert sich die Bundesregierung nach eigener Aussage
am Leitbild der Vision Zero. Damit wird anerkannt, dass schwere Unfälle im
Straßenverkehr weder hinnehmbar noch unvermeidbar sind. Dennoch nimmt
die Zahl der getöteten Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland entgegen
dem allgemeinen Trend zu immer weniger Verkehrstoten im Straßenverkehr
weiter zu (https://etsc.eu/wp-content/uploads/PINFLASH_50_FINAL.pdf). Im
europäischen Vergleich schneidet Deutschland damit schlecht ab (ebd.). Die
Verkehrsminister der Länder forderten vom Bund in ihren Beschlüssen bei der
Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in Lindau deutlich
konkretere Maßnahmen für die Förderung des Radverkehrs und die
Verkehrssicherheit der Radfahrenden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die Bundesregierung eine langfristige Dynamisierung der Mittel für
die Radverkehrsförderung über 2030 hinaus, um die notwendige Planungs-
und Finanzierungssicherheit für die Straßenbaulastträger zu gewährleisten,
so wie es die Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in
ihrem Beschluss zur Radverkehrspolitik (Tagesordnungspunkt [TOP] 6.6,
Nummer 3) empfiehlt, wenn ja, in welcher Höhe, und wie sieht der Zeitplan
dazu aus?
2. Plant die Bundesregierung, die Ausgabenreste des Sonderprogramms „Stadt
und Land“, die in dem Programm 2025 nicht verfügbar gemacht werden
konnten, den Ländern vollständig im laufenden Haushaltsjahr
bereitzustellen, so wie es die Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in
ihrem Beschluss zur Radverkehrspolitik (TOP 6.6, Nummer 4) empfiehlt?
3. Plant die Bundesregierung, die Haushaltsmittel für den Bau von Radwegen
an Bundesfernstraßen im Haushalt 2027 wieder auf 120 Mio. Euro oder
mehr zu erhöhen, so wie es die Verkehrsministerkonferenz vom 25. und
26. März 2026 in ihrem Beschluss zur Radverkehrspolitik (TOP 6.6,
Nummer 5) empfiehlt, nachdem sie die Mittel im aktuellen Haushalt auf
100 Mio. Euro gekürzt hat?
4. Plant die Bundesregierung, das Förderprogramm „Fahrradparkhäuser an
Bahnhöfen“ über das Jahr 2027 hinaus fortzuführen und bedarfsgerecht
aufzustocken, so wie es die Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März
2026 in ihrem Beschluss zur Radverkehrspolitik (TOP 6.6, Nummer 6)
empfiehlt, wenn ja, wie sieht der Zeitplan dazu aus, und in welcher Höhe
werden die Mittel aufgestockt?
5. Plant die Bundesregierung, im Zuge der Verwaltungsmodernisierung die
Finanzhilfen und Fördermittel im Bereich des Radverkehrs, inklusive des
Sonderprogramms „Stadt und Land“ und der „Finanzhilfen für
Radschnellwege“, zusammenzuführen und im Haushalt zu verankern, so wie es die
Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in ihrem Beschluss
zur Radverkehrspolitik (TOP 6.6, Nummer 7) empfiehlt, und wenn ja, wie
sieht der Zeitplan dazu aus?
6. Plant die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen,
dass bei der Fortschreibung der Europäischen
Typgenehmigungsvorschriften für Kraftfahrzeuge Anti-Dooring-Assistenten verpflichtend
vorgeschrieben werden, so wie es die Verkehrsministerkonferenz vom 25. und
26. März 2026 in ihrem Beschluss „Sicherheit im Radverkehr: Dooring-
Unfälle verhindern“ (TOP 6.8, Nummer 2) empfiehlt?
7. Plant die Bundesregierung, den „holländischen Griff“ in den
straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu verankern und seine Anwendung im
Rahmen der Novelle der Fahrschulausbildung zu einem verpflichtenden
Lerninhalt der Fahrausbildung zu machen, so wie es die
Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in ihrem Beschluss „Sicherheit im
Radverkehr: Dooring-Unfälle verhindern“ (TOP 6.8, Nummer 3) empfiehlt?
Berlin, den 4. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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