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Bilanz des Kraftstoffmaßnahmenpakets

dip / drucksache 13.05.2026 · WP 21 · 21/5916 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Bilanz des Kraftstoffmaßnahmenpakets Deutscher Bundestag Drucksache 21/5916 21. Wahlperiode 13.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ines Schwerdtner, Jörg Cezanne, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Bilanz des Kraftstoffmaßnahmenpakets Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des Kraftstoffmaßnahmenpakets im Hinblick auf die Höhe der Kraftstoffpreise an Tankstellen?  2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Preis von Diesel und Benzin an Tankstellen und dem Rohölpreis pro Tag vor und nach dem Inkrafttreten des Kraftstoffmaßnahmenpakets?  3. Wie viele Verstöße gegen die Regelung, den Kraftstoffpreis nur einmal täglich erhöhen zu dürfen, hat es seit Inkrafttreten des Gesetzes gegeben, und Bußgeldzahlungen in jeweils welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang gegen welche Marktakteure verhängt bzw. vereinnahmt worden?  4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der 13. Beschlussabteilung zurzeit jeweils für die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, für Verfahren nach § 32f des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und für Verfahren nach § 29a GWB zuständig, und wie viele waren es vor dem 1. März 2026, und gibt es Prüfgebiete, die durch die Neustrukturierung weniger intensiv bearbeitet werden (Bundeskartellamt - Startseite - Beschlussabteilung für Kraftstoffe neu aufgestellt; www.bunde skartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2026/04_01_ 2026_V_B13.html?nn=52004)?  5. Plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2027 mehr Stellen beim Bundeskartellamt zur Durchsetzung der Gesetzesänderungen, und wenn nein, warum nicht?  6. Welche Maßnahmen gegen jeweils welche Marktakteure hat es als Ergebnis der Sektoruntersuchung vom Februar 2025 zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel bis zum 1. März 2026 gegeben, und mit jeweils welchem Ergebnis, und welche Maßnahmen gegen jeweils welche Marktakteure hat es diesbezüglich seit dem 1. März 2026 gegeben, und mit jeweils welchem Ergebnis?  7. Welche Maßnahmen hat das Bundeskartellamt bezüglich welcher möglichen Marktstörungen gegen jeweils welche Marktakteure auf Grundlage der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 2023 (§ 32f GWB) ergriffen, und mit jeweils welchem Ergebnis?  8. Welche Untersuchungen und Maßnahmen führt das Bundeskartellamt bezüglich welcher möglichen Marktstörungen gegen jeweils welche Marktakteure auf Grundlage der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 2026 (§ 29a GWB) zurzeit mit jeweils welchem Ziel durch?  9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Wirksamkeit der Maßnahmen verschiedener EU-Länder gegen überhöhte Kraftstoffpreise, also der Differenz zwischen täglichen Rohölpreisen und den durchschnittlichen Preisen für Benzin und Diesel im jeweiligen Land? 10. Welche Modelle zur Begrenzung von überdurchschnittlichen Gewinnmargen auf Kraftstoffe sind aufgrund der Erfahrungen anderer EU-Länder aus Sicht der Bundesregierung zielführend? 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich überdurchschnittlicher Gewinnmargen der in der Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffen untersuchten Unternehmen seit Ausbruch des Krieges im Iran, und sieht die Bundesregierung die seit Kriegsausbruch stark gestiegenen Börsenkurse der großen Ölkonzerne als Signal für die Erwartung höherer Gewinne, und wenn nein, warum nicht? 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zur Erhöhung der Spritpreise kurz nach Ausbruch des Irankrieges, aber vor dem Steigen der internationalen Rohölpreise? 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich regionaler Differenzen bei den Preisen für Benzin und Diesel, und wie erklären sich mögliche Unterschiede zwischen einzelnen Regionen in Deutschland? 14. Kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die angekündigte temporäre Senkung der Steuern auf Benzin und Diesel um 17 Cent anders als 2022 vollumfänglich an die Endkunden weitergegeben wird? 15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass der Preisschock bei Kraftstoffen einen Inflationsimpuls auch bei Lebensmitteln, Strom und anderen wichtigen Gütern des täglichen Bedarfs auslöst? 16. Wer waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Abnehmer der ersten freigegebenen Charge der nationalen Erdölreserve, und in jeweils welchem Umfang? 17. Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgabe der ersten Charge der nationalen Erdölreserve abgewickelt, und welchen Unternehmen wurde die Ausgabe angeboten, und zu jeweils welchen Preisen? 18. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Erdölbevorratungsverband bedingt durch die hohen Marktpreise dabei Gewinne erzielt oder Verluste gemacht? 19. Warum wurde nur ein geringer Teil des Angebots angenommen (vgl. Schriftliche Frage 97 des Abgeordneten Jörg Cezanne auf Bundestagsdrucksache 21/5249)? 20. Welchen Effekt hat die Ausgabe der nationalen Erdölreserven nach Einschätzung der Bundesregierung für die Dämpfung der Spritpreise bzw. möglicher überdurchschnittlicher Gewinnmargen auf Kraftstoffe? 21. Wie plant die Bundesregierung die Ausgabe der noch offenen vereinbarten Chargen der nationalen Erdölreserve? 22. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Ablauf und die Effekte der Freigabeverfahren anderer europäischer Staaten, und wenn ja, welche, und werden die Freigaben in allen Ländern zum Marktpreis angeboten? 23. Erwartet die Bundesregierung im Jahr 2026 Lieferengpässe für Kraftstoffe wie z. B. Rohöl, Diesel oder Flüssigerdgas (LNG), und wenn ja, in jeweils welcher Höhe? Berlin, den 17. April 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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