Bilanz des Kraftstoffmaßnahmenpakets
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Bilanz des Kraftstoffmaßnahmenpakets
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5916
21. Wahlperiode 13.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ines Schwerdtner, Jörg Cezanne, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Agnes Conrad,
Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal
Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha
Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Bilanz des Kraftstoffmaßnahmenpakets
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des
Kraftstoffmaßnahmenpakets im Hinblick auf die Höhe der Kraftstoffpreise an Tankstellen?
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Differenz
zwischen dem durchschnittlichen Preis von Diesel und Benzin an
Tankstellen und dem Rohölpreis pro Tag vor und nach dem Inkrafttreten des
Kraftstoffmaßnahmenpakets?
3. Wie viele Verstöße gegen die Regelung, den Kraftstoffpreis nur einmal
täglich erhöhen zu dürfen, hat es seit Inkrafttreten des Gesetzes gegeben,
und Bußgeldzahlungen in jeweils welcher Höhe sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang gegen welche Marktakteure verhängt bzw.
vereinnahmt worden?
4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der 13.
Beschlussabteilung zurzeit jeweils für die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, für
Verfahren nach § 32f des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) und für Verfahren nach § 29a GWB zuständig, und wie viele
waren es vor dem 1. März 2026, und gibt es Prüfgebiete, die durch die
Neustrukturierung weniger intensiv bearbeitet werden (Bundeskartellamt -
Startseite - Beschlussabteilung für Kraftstoffe neu aufgestellt; www.bunde
skartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2026/04_01_
2026_V_B13.html?nn=52004)?
5. Plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) im
Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2027 mehr Stellen beim
Bundeskartellamt zur Durchsetzung der Gesetzesänderungen, und wenn nein, warum
nicht?
6. Welche Maßnahmen gegen jeweils welche Marktakteure hat es als
Ergebnis der Sektoruntersuchung vom Februar 2025 zu Raffinerien und
Kraftstoffgroßhandel bis zum 1. März 2026 gegeben, und mit jeweils welchem
Ergebnis, und welche Maßnahmen gegen jeweils welche Marktakteure hat
es diesbezüglich seit dem 1. März 2026 gegeben, und mit jeweils
welchem Ergebnis?
7. Welche Maßnahmen hat das Bundeskartellamt bezüglich welcher
möglichen Marktstörungen gegen jeweils welche Marktakteure auf Grundlage
der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 2023
(§ 32f GWB) ergriffen, und mit jeweils welchem Ergebnis?
8. Welche Untersuchungen und Maßnahmen führt das Bundeskartellamt
bezüglich welcher möglichen Marktstörungen gegen jeweils welche
Marktakteure auf Grundlage der Änderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen von 2026 (§ 29a GWB) zurzeit mit jeweils welchem Ziel
durch?
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Wirksamkeit
der Maßnahmen verschiedener EU-Länder gegen überhöhte
Kraftstoffpreise, also der Differenz zwischen täglichen Rohölpreisen und den
durchschnittlichen Preisen für Benzin und Diesel im jeweiligen Land?
10. Welche Modelle zur Begrenzung von überdurchschnittlichen
Gewinnmargen auf Kraftstoffe sind aufgrund der Erfahrungen anderer EU-Länder aus
Sicht der Bundesregierung zielführend?
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich
überdurchschnittlicher Gewinnmargen der in der Sektoruntersuchung zu Raffinerien und
Kraftstoffen untersuchten Unternehmen seit Ausbruch des Krieges im
Iran, und sieht die Bundesregierung die seit Kriegsausbruch stark
gestiegenen Börsenkurse der großen Ölkonzerne als Signal für die Erwartung
höherer Gewinne, und wenn nein, warum nicht?
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
zur Erhöhung der Spritpreise kurz nach Ausbruch des Irankrieges, aber
vor dem Steigen der internationalen Rohölpreise?
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich regionaler
Differenzen bei den Preisen für Benzin und Diesel, und wie erklären sich
mögliche Unterschiede zwischen einzelnen Regionen in Deutschland?
14. Kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die
angekündigte temporäre Senkung der Steuern auf Benzin und Diesel um
17 Cent anders als 2022 vollumfänglich an die Endkunden weitergegeben
wird?
15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass
der Preisschock bei Kraftstoffen einen Inflationsimpuls auch bei
Lebensmitteln, Strom und anderen wichtigen Gütern des täglichen Bedarfs
auslöst?
16. Wer waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Abnehmer der ersten
freigegebenen Charge der nationalen Erdölreserve, und in jeweils
welchem Umfang?
17. Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgabe der ersten
Charge der nationalen Erdölreserve abgewickelt, und welchen
Unternehmen wurde die Ausgabe angeboten, und zu jeweils welchen Preisen?
18. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Erdölbevorratungsverband
bedingt durch die hohen Marktpreise dabei Gewinne erzielt oder Verluste
gemacht?
19. Warum wurde nur ein geringer Teil des Angebots angenommen (vgl.
Schriftliche Frage 97 des Abgeordneten Jörg Cezanne auf
Bundestagsdrucksache 21/5249)?
20. Welchen Effekt hat die Ausgabe der nationalen Erdölreserven nach
Einschätzung der Bundesregierung für die Dämpfung der Spritpreise bzw.
möglicher überdurchschnittlicher Gewinnmargen auf Kraftstoffe?
21. Wie plant die Bundesregierung die Ausgabe der noch offenen
vereinbarten Chargen der nationalen Erdölreserve?
22. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Ablauf und die Effekte der
Freigabeverfahren anderer europäischer Staaten, und wenn ja, welche, und
werden die Freigaben in allen Ländern zum Marktpreis angeboten?
23. Erwartet die Bundesregierung im Jahr 2026 Lieferengpässe für Kraftstoffe
wie z. B. Rohöl, Diesel oder Flüssigerdgas (LNG), und wenn ja, in jeweils
welcher Höhe?
Berlin, den 17. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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