Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung von hohen Kraftstoff- und Gaspreisen durch den Irankonflikt
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Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung von hohen Kraftstoff- und Gaspreisen durch den Irankonflikt
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7393
21. Wahlperiode 29.07.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stefan Henze, Marc Bernhard, Uwe Schulz, Adam Balten,
Andreas Mayer und der Fraktion der AfD
Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung von hohen Kraftstoff- und
Gaspreisen durch den Irankonflikt
Durch die Angriffe der USA und Israels im März 2026 auf den Iran kündigten
die iranischen Revolutionsgarden an, notfalls mit Gewalt Schiffe an der
Durchfahrt durch die für den internationalen Handel wichtige Straße von Hormus zu
hindern (www.zeit.de/politik/ausland/2026-03/strasse-von-hormus-iran-revoluti
onsgarden-kontrolle-faq).
Diese Ankündigung löste eine massive Steigerung der Rohölpreise auf dem
globalen Rohstoffmarkt aus (www.ndr.de/nachrichten/hamburg/tanken-immer-t
eurer-wer-dreht-gerade-an-der-preisschraube,benzinpreise-118.html). Neben
der Erhöhung der Preise für Kraftstoffe droht hierdurch auch eine
nachgelagerte Steigerung der Inflation durch gesteigerte Kosten für Transporte und
Logistik.
Die Bundesregierung entschied sich daraufhin, Bürger sowie die Wirtschaft zu
entlasten. Der Deutsche Bundestag beschloss daher am 24. April 2026 auf
Bundestagsdrucksache 21/5321, die Energiesteuer temporär für den Zeitraum von
zwei Monaten, beginnend ab dem 1. Mai 2026, zu reduzieren. Diese
Maßnahme endete am 30. Juni 2026. Am 1. Juli 2026 zogen die Kraftstoffpreise im
ganzen Bundesgebiet wieder deutlich an.
Die deutsche Wirtschaft verzeichnete im ersten Quartal 2026 lediglich ein
reales gesamtwirtschaftliches Wachstum von 0,3 Prozent (destatis.de/DE/Presse/Pr
essemitteilungen/2026/05/PD26_173_811.html). Trotz Absichtserklärungen
und vereinzelten Schiffsverkehrs ist nicht absehbar, wie lange und unter
welchen Konditionen die Straße von Hormus wieder für den Schiffsverkehr
geöffnet sein wird. Daher stellen sich den Fragestellern mehrere Fragen zum
bisherigen und zum geplanten Vorgehen der Bundesregierung bezüglich hoher
Kraftstoffpreise und der daraus resultierenden Inflation.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Senkung der
Energiesteuer auf Benzin und Diesel auf die Einnahmen aus der Energiesteuer im
Bundeshaushalt ausgewirkt (bitte das Energiesteueraufkommen für
Kraftstoffe für den Zeitraum von Dezember 2025 bis einschließlich April 2026
auflisten und den Daten aus Mai und Juni 2026 gegenüberstellen, soweit
verfügbar)?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Senkung der
Energiesteuer auf Benzin und Diesel auf die Einnahmen aus der Umsatzsteuer im
Bundeshaushalt ausgewirkt (bitte das Umsatzsteueraufkommen für
Kraftstoffe für den Zeitraum von Dezember 2025 bis einschließlich April 2026
auflisten und den Daten aus Mai und Juni 2026 gegenüberstellen, soweit
verfügbar)?
3. Welche tatsächlichen Kosten sind bei der Zollverwaltung durch die
Senkung der Energiesteuersätze entstanden?
4. Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung künftig
gegebenenfalls, um die Bürger an der Zapfsäule von der Energiesteuer und der
darauf zu entrichtenden Umsatzsteuer sowie der CO2-Abgabe bzw. ab 2028
den Kosten des Europäische Emissionshandelssystems 2 (EU‑ETS 2) zu
entlasten?
5. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung gegebenenfalls
als geeignet an, um die indirekten, inflationssteigernden Effekte hoher
Kraftstoffpreise nach Auslaufen der temporären Energiesteuersenkung bei
den Transport- und Produktionskosten künftig auf einem niedrigen Niveau
zu halten?
6. Welche weiteren möglichen Maßnahmen sieht die Bundesregierung
gegebenenfalls als geeignetes Mittel an, um die Inflation nach Auslaufen der
Energiesteuerabsenkung zu bremsen?
7. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die
Energiesteuersenkung die bisher einzige wirksame Maßnahme gegen explodierende
Kraftstoffpreise gewesen ist, eine erneute Absenkung der Energiesteuer oder
anderer Steuern bzw. Abgaben, um Verbraucher und Unternehmen zu
entlasten, und wenn nein, warum nicht?
8. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung im Falle eines erneuten
Aufflammens des Irankriegs inklusive Sperrung der Straße von Hormus und
globaler Angebotsverknappung bei konventionellen Energieträgern
gegebenenfalls unmittelbar ergreifen, um Verbraucher von exogenen Preisschocks
zu entlasten und das Wirtschaftswachstum nicht zu beeinträchtigen, bzw.
welche ergriffenen Entlastungsmaßnahmen haben sich nach Ansicht der
Bundesregierung zwischen dem 28. Februar 2026 und dem 30. Juni 2026
bewährt?
Berlin, den 27. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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