Wirkung und Kosten des Tankrabatts
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Wirkung und Kosten des Tankrabatts
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7932
21. Wahlperiode 09.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Doris Achelwilm, Janine Wissler, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree
Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian
Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović,
Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner,
Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Wirkung und Kosten des Tankrabatts
Der Krieg zwischen Israel, den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Iran
sowie die damit verbundenen geopolitischen Verwerfungen haben gravierende
Auswirkungen auf die internationalen Energiemärkte. Insbesondere die Preise
für Rohöl und daraus hergestellte Mineralölprodukte sind infolge von
Unsicherheiten über die weltweite Energieversorgung und mögliche Angebotsengpässe
erheblich gestiegen. Steigende Preise für Benzin und Diesel belasten dabei
sowohl private Haushalte als auch Unternehmen und können darüber hinaus zu
allgemeinen Preissteigerungen beitragen.
Die Bundesregierung hat die Energiesteuersätze für Benzin und Diesel für zwei
Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter gesenkt. Einschließlich der dadurch
verminderten Umsatzsteuer entsprach dies einer Entlastung von rund 17 Cent
brutto je Liter. Der sogenannte Tankrabatt war auf zwei Monate befristet und ist
zum 30. Juni 2026 ausgelaufen. Der Tankrabatt ist bereits im Vorfeld und nach
seiner Einführung unter anderem von wissenschaftlicher Seite kritisch bewertet
worden, auch spätere Analysen zeigen auf eine unzureichende Weitergabe hin.
Zum Ende der Maßnahme sank die Weitergabe des Tankrabatts an die
Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich: Nach Angaben der Monopolkommission
wurden in der letzten Woche des Tankrabatts je nach Kraftstoffart lediglich
etwa 7 bis 11 Cent der rechnerischen Entlastung von rund 17 Cent pro Liter an
die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben (vgl. www.monopolkom
mission.de/publikationen/energie/presse/tomaso-duso-zum-auslaufen-des-tankr
abatts-preisanstieg-begann-zu-frueh). Das Deutsche Institut für
Wirtschaftsforschung (DIW) kommt zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme teuer, sozial
unausgewogen und in ihrer Wirkung begrenzt gewesen sei (vgl. www.diw.de/de/
diw_01.c.1012336.de/der_tankrabatt_war_eine_teure_und_sozial_unausgewo-
gene_massnahme.html). Das ifo Institut hat verlauten lassen: „Es war eine teure
Maßnahme, die den Staat rund 1,6 Mrd. Euro gekostet hat. Die unvollständige
Weitergabe beim Diesel bedeutet, dass ein Teil davon bei den
Mineralölkonzernen gelandet ist“ (vgl. www.ifo.de/pressemitteilung/2026-06-29/tankrabatt-nich
t-vollstaendig-weitergegeben). Die Untersuchung des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung stellt heraus, dass die Steuersenkung unvollständig an die
Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben und ein Teil der staatlichen
Entlastung damit von der Mineralölindustrie vereinnahmt wurde. Zugleich
hätten insbesondere Vielfahrerinnen und Vielfahrer profitiert, die überproportional
zu den einkommensstärkeren Haushalten zählen. In einer Situation knapper
Energieversorgung habe der Tankrabatt zudem falsche Anreize gesetzt, weil er
den Verbrauch von Kraftstoffen verbilligte. Die Monopolkommission kommt
ebenfalls zu dem Schluss, dass der Tankrabatt wenig zielgenau war und
wichtige Preissignale gedämpft hat (vgl. www.monopolkommission.de/publikatione
n/energie/presse/tomaso-duso-zum-auslaufen-des-tankrabatts-preisanstieg-bega
nn-zu-frueh#).
Während die Kraftstoffpreise bereits zum Ende der Maßnahme anstiegen,
erreichen sie derzeit Höchststände. Der Durchschnittspreis für Super E5 betrug am
24. August 2026 wieder 2,25 Euro, was dem bisherigen Höchststand vom
6. April 2026 entspricht. Verschiedene Untersuchungen zeigen unterdessen,
dass die Mineralölkonzerne ihre Gewinne aufgrund der gestiegenen Preise stark
steigern konnten. Laut einer Studie von Oxfam haben führende
Mineralölkonzerne ihre Gewinne im zweiten Quartal 2026 im Vergleich zum ersten Quartal
2026 verdoppelt (vgl. www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2026-07-28-se
chs-groessten-oelkonzerne-gewinne-ersten-zweite-quartal-2026). Einer Studie
von Greenpeace zufolge haben die Mineralölkonzerne im Zeitraum vom 1. Mai
bis 7. Juli 2026 insgesamt Übergewinne in Höhe von 3,15 Mrd. Euro verbucht
(vgl. www.greenpeace.de/publikationen/Uebergewinne_Tankstellenmarkt_Juni
2026.pdf).
Aus Sicht der fragestellenden Fraktion muss beantwortet werden, welche
tatsächliche Entlastung mit dem Tankrabatt erreicht wurde, in welchem Verhältnis
diese zu den Kosten der Maßnahme stand und welche Maßnahmen die
Bundesregierung vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Kraftstoffpreise und der
deutlichen Übergewinne der Mineralölkonzerne für angemessen oder nötig
hält. Dabei stellt sich auch die Frage, welche Maßnahmen die Bundesregierung
auf nationaler und europäischer Ebene ergreift, um übermäßige Gewinne in der
Mineralölwirtschaft abzuschöpfen und Verbraucherinnen und Verbraucher
nachhaltig zu entlasten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren die tatsächlichen Mindereinnahmen des Bundes durch
den Tankrabatt gegenüber den ursprünglich veranschlagten
Mindereinnahmen von rund 1,6 Mrd. Euro (bitte neben der Gesamtsumme auch
Angaben pro Monat sowie für Diesel und Benzin getrennt aufschlüsseln)?
2. Durch welche „abgesicherten Maßnahmen gegenüber den
Mineralölwirtschaftsunternehmen“, welche die Bundesregierung angekündigt hat (vgl.
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/entlastungen-reformen-242
0296), wurden die Mindereinnahmen durch Mehreinnahmen an anderer
Stelle kompensiert?
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Verbraucherpreise für Benzin und Diesel vor der Einführung, während der
Laufzeit und nach dem Auslaufen des Tankrabatts nach den der
Bundesregierung vorliegenden Zahlen entwickelt?
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Mai und Juni 2026
die Bruttomargen auf der Großhandelsstufe für Benzin und Diesel im
Verhältnis zu den Rohölpreisen entwickelt?
5. In welchem Umfang wurde nach Kenntnis oder Einschätzung der
Bundesregierung die rechnerische Entlastung von rund 17 Cent je Liter an die
Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben (bitte für Benzin und
Diesel sowie nach Wochen bzw. Monaten aufschlüsseln), und auf welchen
Daten und Berechnungsmethoden beruht diese Einschätzung?
6. Welche Anteile der nicht an die Verbraucherinnen und Verbraucher
weitergegebenen Entlastung entfielen nach Kenntnis oder Schätzung der
Bundesregierung auf Mineralölunternehmen, Raffinerien, Großhandel bzw.
Tankstellenbetreiber?
7. Wie verteilt sich nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung
die gesamte finanzielle Entlastung durch den Tankrabatt auf die
verschiedenen Haushalts-Einkommensdezile in Deutschland (bitte absolut und als
Anteil an der Gesamtsumme angeben)?
8. Wie verteilt sich die gesamte finanzielle Entlastung durch die
Energiesteuersenkung nach Kenntnis der Bundesregierung auf private Haushalte und
Unternehmen (bitte jeweils absolut und prozentual angeben und, soweit
möglich, nach Wirtschaftsbranchen aufschlüsseln)?
9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil bzw. Betrag der
staatlichen Entlastung, der aufgrund einer unvollständigen Weitergabe nicht
bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankam und stattdessen bei
Unternehmen der Mineralölwirtschaft verblieb (bitte nach Raffinerie,
Großhandel und Einzelhandel aufschlüsseln)?
10. Hat die Bundesregierung untersucht, ob und in welchem Umfang
Mineralölunternehmen bereits vor dem 30. Juni 2026 ihre Preise im Vorgriff auf
das Auslaufen der Energiesteuersenkung erhöht haben, und wenn nein,
warum nicht?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Monopolkommission
festgestellte Entwicklung, wonach die Weitergabe des Tankrabatts an die
Verbraucherinnen und Verbraucher im Verlauf der Maßnahme deutlich
zurückgegangen ist (vgl. www.monopolkommission.de/publikationen/energi
e/presse/tomaso-duso-zum-auslaufen-des-tankrabatts-preisanstieg-
begannzu-frueh)?
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung
der Monopolkommission, die Bemühungen des Bundeskartellamts auf
Grundlage von § 32f des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zur Prüfung erheblicher und fortwährender Störungen des
Wettbewerbs im Kraftstoff- und Mineralölsektor fortzusetzen (vgl. www.monopo
lkommission.de/publikationen/energie/presse/tomaso-duso-zum-auslaufe
n-des-tankrabatts-preisanstieg-begann-zu-frueh)?
13. Hat die Bundesregierung das Bundeskartellamt aufgefordert oder dabei
unterstützt, die Untersuchung nach § 32f GWB fortzuführen, wenn ja, mit
welchen konkreten Maßnahmen und welchem Zeitplan, und wenn nein,
warum nicht?
14. Hat die Bundesregierung vor der Einführung des Tankrabatts alternative,
zielgenauere Entlastungsinstrumente (etwa ein einkommensabhängiges
Mobilitätsgeld oder eine Subventionierung von ÖPNV-Tickets [ÖPNV =
öffentlicher Personennahverkehr) geprüft?
a) Wenn ja, welche konkreten Alternativmodelle wurden geprüft, und
anhand welcher Kriterien (z. B. Verteilungswirkung, soziale
Zielgenauigkeit, administrative Umsetzbarkeit) wurden diese verworfen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen hat die Bundesregierung auf eine
Prüfung zielgenauerer Maßnahmen verzichtet?
15. Hat die Bundesregierung vor der Einführung des Tankrabatts alternative
Maßnahmen zur Begrenzung der Kraftstoffpreise geprüft (etwa eine
Begrenzung von Gewinn bzw. Margen, Preisregulierungen oder Maßnahmen
nach dem Vorbild anderer EU-Mitgliedstaaten)?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen und Modelle wurden geprüft
und anhand welcher Kriterien bewertet bzw. verworfen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen hat die Bundesregierung auf eine
Prüfung entsprechender alternativer Maßnahmen verzichtet?
16. Plant die Bundesregierung angesichts der weiterhin hohen und zuletzt
erneut deutlich gestiegenen Kraftstoffpreise weitere Maßnahmen zur
Entlastung von privaten Haushalten und Unternehmen, wenn ja, welche
konkreten Maßnahmen sind geplant, in welchem zeitlichen Rahmen sollen diese
umgesetzt werden, und wenn nein, warum hält die Bundesregierung
weitere Entlastungsmaßnahmen derzeit nicht für erforderlich?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die von Greenpeace berechneten
Übergewinne von 702 Mio. Euro im Mai 2026 und 551 Mio. Euro im Juni
dieses Jahres (vgl. www.greenpeace.de/publikationen/Uebergewinne_Tankst
ellenmarkt_Juni2026.pdf)?
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung, dass die Rohölpreise
im Juni 2026 deutlich zurückgingen, während die Preise für Benzin und
Diesel auf der Großhandels- und Einzelhandelsstufe nicht in
entsprechendem Umfang zurückgingen (ebd.)?
19. Plant die Bundesregierung die Einführung einer gezielten
Übergewinnsteuer (bzw. Zufallsgewinnsteuer) für Mineralölunternehmen, um die
durch den Tankrabatt subventionierten Zusatzmargen der Unternehmen
wieder abzuschöpfen, und wenn nein, warum nicht?
20. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung auf EU-
Ebene, um die Einführung einer Übergewinnsteuer für Mineralöl- und
andere fossile Energieunternehmen voranzutreiben, und in welchen
europäischen Gremien setzt sie sich hierfür ein?
Berlin, den 8. September 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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