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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie I

dip / drucksache 15.07.2025 · WP 21 · 331/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie I [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 331/25 15.07.25 EU - AIS - Fz - U - Wi Unterrichtung durch die Europäische Kommission Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie I COM(2025) 378 final Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet. Hinweis: Drucksache 106/25 = AE-Nr. 250201; Drucksache 130/25 = AE-Nr. 250255; Drucksache 169/25 = AE-Nr. 250323 DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 2.7.2025 COM(2025) 378 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie I 1 Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie I 1. Einleitung Die Kommission hat im Deal für eine saubere Industrie1 konkrete Maßnahmen vorgestellt, um in Bezug auf Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Europa weitere umfassende Fortschritte zu erzielen. Die Maßnahmen entsprechen der Forderung nach einem über alle EU- Politikbereiche hinweg gut integrierten Ansatz, der dieses doppelte Ziel unterstützt. Sie sind Ausdruck der Entschlossenheit der EU, sich den Herausforderungen zu stellen, mit denen die Industrie konfrontiert ist – wie z. B. den in der EU gegenüber den wichtigsten Wettbewerbern viel höheren Energiepreisen, der schwachen Nachfrage oder unlauterem globalem Wettbewerb. Gleichzeitig geben sie aber großen und kleinen Unternehmen sowie Investoren die Gewissheit, dass Europa nach wie eine klimaneutrale Wirtschaft bis 2050 anstrebt, sind auf Fairness, Technologieneutralität und Kosteneffizienz ausgerichtet, sorgen für einen gerechten Übergang und verbessern die ökologische Nachhaltigkeit. Investitionen in die Dekarbonisierung steigern die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, ihre Resilienz, Energieunabhängigkeit und -versorgungssicherheit und schaffen stabile, zukunftssichere Arbeitsplätze. Angesichts des globalen Wettlaufs hin zur Klimaneutralität wird der Deal für eine saubere Industrie die EU auch in die Lage versetzen, bei der Entwicklung der künftigen Märkte für saubere Technologien eine Führungsrolle zu übernehmen. Nach Angaben der Internationalen Energieagentur dürfte der Weltmarkt für die sechs größten massengefertigten Technologien für saubere Energie2 bis 2035 auf ein Volumen von mehr als 2 Billionen USD anwachsen und damit beinahe ebenso groß sein wie der weltweite Rohölmarkt im Durchschnitt der letzten Jahre3. Der Handel mit sauberen Technologien wird bis 2035 voraussichtlich auf 575 Mrd. USD zunehmen. Aus dem jüngsten Investitionsbericht4 der Europäischen Investitionsbank geht hervor, dass sich die starke Stellung Europas bei Innovationen im Bereich sauberer Technologien und beim diesbezüglichen Handel somit auszahlt. Die Exporte klimafreundlicher Technologien aus Europa beispielsweise sind seit 2017 um 65 % gestiegen, während die Ausfuhren aus China um 79 % zulegten und die aus den USA nur um 22 %. Die EU muss dafür sorgen, dass dieser Wettbewerbsvorteil erhalten bleibt bzw. ausgebaut wird. Damit die Industrie diese starke Stellung aufrechterhalten kann, muss sie vorhersehen können, welchen Kurs Europa einschlägt. Es muss einen Rechtsrahmen geben, der unnötigen Verwaltungsaufwand weitestgehend verhindert, und alle vorgeschlagenen Maßnahmen müssen rasch und wirksam umgesetzt werden. Dekarbonisierung und Reindustrialisierung sind zwei Seiten derselben Medaille: Ohne eine starke, resiliente europäische Industriebasis führt kein glaubwürdiger Weg zur Dekarbonisierung. Daher wird in dieser Mitteilung – parallel zur Einführung eines Klimaziels für 2040 mit der erforderlichen Flexibilität durch eine Änderung des Europäischen Klimagesetzes – dargelegt, dass die Umsetzung bereits begonnen hat. Wenige Monate nach der Vorstellung des Deals für eine saubere Industrie stoßen wir eine erste Welle von Maßnahmen an, mit denen die Industrie bei dieser entscheidenden Wende aktiv unterstützt wird, um so die europäische Industriebasis zu stärken, faire Wettbewerbsbedingungen weltweit zu fördern und Innovationen zu mobilisieren. 1 COM(2025) 85 final. 2 Fotovoltaikmodule, Windräder, Elektroautos, Batterien, Elektrolyseure und Wärmepumpen. 3 Internationale Energieagentur: Energy Technology Perspectives 2024, Oktober 2024. 4 Europäische Investitionsbank, Investitionsbericht 2024/2025: Innovation, Integration und Vereinfachung in Europa, 2025. 2 Bei allen sechs im Deal für eine saubere Industrie genannten entscheidenden Triebkräften sind Fortschritte zu verzeichnen. Die Maßnahmen dienen gleichermaßen der Unterstützung der ehrgeizigen Ziele des Deals für eine saubere Industrie und der Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt, damit die Mitgliedstaaten Dekarbonisierungsmaßnahmen und erforderlichenfalls den Aufbau unabhängiger Wertschöpfungsketten für saubere Technologien gezielt unterstützen können, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen. Ferner erlauben die Maßnahmen es den Mitgliedstaaten, durch steuerliche Anreize verstärkt private Investitionen in Dekarbonisierungsvorhaben zu mobilisieren und damit letztlich einen raschen Übergang zu einem sauberen und erschwinglichen europäischen Energiesystem zu erleichtern. Parallel dazu setzt die Kommission ihre Zusammenarbeit mit Interessenträgern fort. Seit der Annahme des Deals für eine saubere Industrie haben der strategische Dialog über die Zukunft der Automobilindustrie und der strategische Dialog über die Zukunft der europäischen Stahlindustrie jeweils zu einem Aktionsplan5 mit konkreten Maßnahmen für die betreffende Branche geführt, um den Wettbewerbsvorteil Europas zu erhalten. Auch hat die Kommission im Rahmen des Deals einen Dialog zum Thema Kreislaufwirtschaft organisiert, um den Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft vorzubereiten. Auf der Grundlage von Dialogen mit der Pharma- und mit der Chemieindustrie werden weitere Maßnahmen vorgestellt werden, die den besonderen Anliegen dieser Branchen Rechnung tragen. Die Bemühungen um größere Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie gehen jedoch über den Deal für eine saubere Industrie hinaus. So unterstützen u. a. auch die Binnenmarktstrategie, die Strategie für die Spar- und Investitionsunion, die Wasserresilienzstrategie, die Mitteilung zur Union der Kompetenzen in Verbindung mit einem Aktionsplan für Grundkompetenzen und einem Strategieplan für MINT-Bildung sowie die EU-Strategie für Start-up- und Scale-up-Unternehmen die Ziele des Deals. Einen Beitrag leisten ferner vier Omnibus-Vereinfachungspakete zur Verringerung des Regelungsaufwands. In den kommenden Wochen und Monaten wird die Kommission auch die Umsetzung der übrigen im Deal für eine saubere Industrie dargelegten Maßnahmen entscheidend voranbringen. 2. Erstes Paket zur Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie Von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele des Deals für eine saubere Industrie ist der neue Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie, der am 25. Juni von der Kommission angenommen wurde. Bis Juni 2025 wurden auf der Grundlage derjenigen Abschnitte des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels („Temporary Crisis and Transition Framework“, im Folgenden „TCTF“), die den Wandel betreffen, Beihilfen in Höhe von mehr als 85 Mrd. EUR genehmigt, was zeigt, dass die Bereitschaft der Mitgliedstaaten, die Ziele des grünen Wandels durch Beihilfen zu unterstützen und auch den Förderumfang zu erhöhen, durch vereinfachte Beihilfevorschriften zunimmt. Ferner ist die Tatsache, dass die meisten Mitgliedstaaten bereits auf der Grundlage des TCTF mit der Umsetzung der Maßnahmen zur Beschleunigung der Energiewende begonnen hatten, Ausdruck der bereits gesammelten praktischen Erfahrung und der Notwendigkeit eines stabilen, langfristigen Rahmens, der den TCTF ablöst und die Dekarbonisierung der Industrie weiter unterstützt. 5 COM(2025) 96 final und COM(2025) 125 final. 3 Durch den neuen Beihilferahmen wird das Verfahren zur Beihilfegewährung für die Mitgliedstaaten vereinfacht und beschleunigt, und zwar durch klarere und flexiblere Kriterien für die Beihilfeprüfung, einen längeren Planungshorizont und größere Vorhersehbarkeit und Sicherheit für Investitionen von Unternehmen. Im Einklang mit den Zielen des Deals für eine saubere Industrie richtet sich der Rahmen an alle Industrieunternehmen – mit Schwerpunkt auf energieintensiven Branchen und dem Sektor der sauberen Technologien – und ermöglicht Beihilfemaßnahmen, um den Ausbau erneuerbarer Energien und Investitionen in die Dekarbonisierung der Wirtschaft und in Fertigungskapazitäten für saubere Technologien zu beschleunigen. So können die Mitgliedstaaten den Ausbau der Herstellung sauberer Technologien (unter Einsatz sowohl von Recycling- als auch von Primärrohstoffen) in Europa fördern, was die europäischen Lieferketten resilienter macht. Der Rahmen erlaubt es den Mitgliedstaaten ferner, im Gegenzug für Investitionen in Dekarbonisierung die Stromkosten energieintensiver Verbraucher in Branchen, in denen die Gefahr einer Verlagerung in Länder außerhalb der Union ohne bzw. mit weniger strengen Umweltvorschriften besteht, zu senken. Der neue Rahmen wird dazu beitragen, mehr private Mittel für Investitionen anzuziehen, indem bei Vorhaben, die mit den Zielen des Deals für eine saubere Industrie im Einklang stehen, die Investitionsrisiken verringert werden. Darüber hinaus tragen die neuen Vorschriften dazu bei, Leitmärkte für saubere Produkte zu schaffen, und erleichtern die Kombination von Mitteln aus dem Innovationsfonds und nationalen Finanzierungen, indem Mitgliedstaaten leichter eine Beihilfegenehmigung erhalten, wenn sie Vorhaben mit Souveränitätssiegel im Rahmen dieses Fonds unterstützen. Der neue Beihilferahmen ergänzt die anderen Beihilfevorschriften, die nach wie vor uneingeschränkt zur Verfügung stehen und auch andere Maßnahmen abdecken, die zu den Zielen des Deals für eine saubere Industrie beitragen. Die Mitgliedstaaten können im Rahmen bestehender Beihilfevorschriften Maßnahmen anmelden, mit denen Hersteller sauberer Technologien (z. B. von Batterien) dabei unterstützt werden, eine tragfähige Größe zu erreichen. Unter normalen Marktbedingungen sollten Hersteller sauberer Technologien in der Lage sein, ihre Betriebskosten ohne weitere öffentliche Unterstützung zu decken. Die Kommission ist bereit, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, beihilferechtskonforme öffentliche Fördermaßnahmen zu konzipieren, die Fällen von Marktversagen begegnen, erforderlich und angemessen sind sowie Wettbewerb und Handel im Binnenmarkt nicht übermäßig verfälschen, oder solche öffentlichen Fördermaßnahmen beihilfefrei zu gestalten. Wie im Deal für eine saubere Industrie angekündigt, wird die Kommission außerdem im Zuge der gegenwärtigen Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung prüfen, ob und ggf. wie die Beihilfevorschriften angepasst werden sollten, um der Industrie bessere Anreize zu bieten, im Rahmen eines gerechten Übergangs in Weiterbildung, Umschulung, hochwertige Arbeitsplätze und die Einstellung von Arbeitnehmern zu investieren. Die Kommission wird sich besonders mit den Vorschriften zu Beihilfen für Sozialunternehmen und für die Einstellung benachteiligter Arbeitnehmer befassen. In diesem Zusammenhang wird sie besondere Leitlinien ausarbeiten, um die Mitgliedstaaten bei der Gestaltung von Beihilfemaßnahmen für soziale Unterstützung und soziale Investitionen zu unterstützen. Solche Fördermaßnahmen gelten in vielen Fällen entweder nicht als Beihilfe oder sind nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung freigestellt. Parallel zum neuen Beihilferahmen unterstützt die heute angenommene Empfehlung der Kommission zu Steueranreizen Investitionen in saubere Technologien und die Dekarbonisierung der Industrie durch Maßnahmen wie beschleunigte Abschreibungen und Steuergutschriften. Dadurch werden die finanziellen Hürden für Unternehmen, die in Nachhaltigkeit investieren, wirksam gesenkt und Leitmärkte für dekarbonisierte Produkte gefördert. Die Kommission setzt sich für eine 4 großzügige raschere Abschreibung bis hin zum Sofortabzug sowie für flexible und auszahlbare Steuergutschriften ein, um den Unternehmen Rechtssicherheit und zeitnahe Unterstützung zu bieten. Mit Blick auf die richtigen Voraussetzungen für die Dekarbonisierung unserer Wirtschaft ist unser Energiesystem von entscheidender Bedeutung. Um das Energiesystem bis 2040 zu dekarbonisieren, werden alle CO2-freien und CO2-armen Energielösungen – einschließlich erneuerbarer Energien, Kernenergie, Energieeffizienz, Energiespeicherung, CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCUS), CO2-Entnahme, Geothermie und Wasserkraft sowie alle anderen derzeitigen und künftigen Netto-Null-Energietechnologien – benötigt, und darüber hinaus auch der Ausbau des Netzes und der Speicherkapazitäten. Derzeit werden von der Kommission Orientierungshilfen angenommen, die den Mitgliedstaaten und nationalen Regulierungsbehörden als Grundlage dienen sollen, um den Übergang zu einem erschwinglichen und flexibleren Energiesystem mit gut entwickelten Netzen und Speicherkapazitäten zu beschleunigen. Sie betreffen folgende Bereiche: i) den Ausbau innovativer Technologien und Formen der Nutzung erneuerbarer Energie, ii) die Ausweisung spezieller Netz- und Speicherinfrastrukturgebiete sowie iii) Netztarifmethoden. Die Umsetzung dieser Orientierungshilfen wird durch die Förderung des Ausbaus von sauberer Energie und Netzen auch der Herstellung der jeweiligen sauberen Technologien, bei der Europa weltweit führend ist, in der EU zugutekommen. Der Leitfaden zum Ausbau innovativer Technologien und Formen der Nutzung erneuerbarer Energie unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energiequellen und hilft, die Kosten unserer Energieversorgung zu senken. Die Abhängigkeit Europas von der Einfuhr fossiler Brennstoffe trägt erheblich zu schwankenden, hohen Energiekosten bei. Durch den Ausbau innovativer erneuerbarer Energiequellen und die Erschließung von ungenutztem Potenzial (z. B. Agri-Solaranlagen, schwimmende Anlagen für erneuerbare Energie sowie Energie aus dem Meer) kann die EU diese Kosten senken. Im Zeitraum von 2021 bis 2023 haben die Stromverbraucher in der EU aufgrund der Stromerzeugung aus neu installierten Fotovoltaik- und Windkraftanlagen bereits 100 Mrd. EUR eingespart6. Die Orientierungshilfen zur Ausweisung von Netz- und Speichergebieten dienen dazu, den Ausbau der Netze zu intensivieren und zu beschleunigen und auch den Ausbau von Speicherlösungen zu beschleunigen. Besonders wichtig ist dies angesichts des erwarteten Zuwachses bei der dezentralen Erzeugung von erneuerbarer Energie, der steigenden Stromnachfrage und der beschränkten Kapazitäten des Stromnetzes – z. B. angesichts anzuschließender Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit ihren Vorteilen für die Speicherung und das Energiesystem insgesamt – sowie angesichts der erforderlichen Modernisierung von 40 % der bestehenden Netze. Darüber hinaus wachsen die Kapazitäten zur Erzeugung von erneuerbarem Strom rasch: Allein im Jahr 2024 sind rund 78 GW hinzugekommen. Da die Kapazitäten zur Erzeugung von erneuerbarem Strom bis 2030 um durchschnittlich rund 100 GW pro Jahr ausgebaut werden sollten, müssen die Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Speicherung erneuerbarer Energie und für die Netze, die die erneuerbare Energie aufnehmen, erheblich beschleunigt werden. Das dritte Orientierungsdokument ist auf die Förderung einer Netztarifgestaltung ausgerichtet, durch die mittels größerer Flexibilität und standortbezogener Anreize sowie effizienterer Netznutzung und -verwaltung die Gesamtsystemkosten sinken. Diese Umstellung auf die Förderung von Verhaltensänderungen ist sehr wichtig, um wirksam und kosteneffizient mit 6 IEA (2023), Renewable Energy Market Update – Juni 2023, IEA, Paris https://www.iea.org/reports/renewable- energy-market-update-june-2023, Lizenz: CC BY 4.0 5 Verbrauchsspitzen umzugehen. Netztarife können eine wesentliche Rolle spielen, indem sie alle Netznutzer veranlassen, ihre Verhaltensmuster in Bezug auf die Nutzung zu optimieren. Ein koordinierter Ansatz bietet erhebliche Vorteile: Er kann die Netzmanagementkosten verringern und kostspielige Engpässe verhindern, die Kapazitäten des Netzes zur Aufnahme von erneuerbarer Energie verbessern und dafür sorgen, dass Netze nur so weit ausgebaut werden müssen wie nötig. Dadurch sinken die Gesamtkosten für das Netz, die die Verbraucher über ihre Energierechnungen zahlen, und profitieren unmittelbar diejenigen Verbraucher, die zur Integration des Energiesystems beitragen. Weitere Herausforderungen, mit denen die Industrie konfrontiert ist, sind unlauterer internationaler Wettbewerb und Regulierungsaufwand. Seit Einführung des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) wird dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen wirksam begegnet, indem Unternehmen in betroffenen Branchen kostenlose Zertifikate erhalten. Die kostenlosen Zertifikate für EU-EHS- Anlagen, die vom Grenzausgleichssystem (CBAM) betroffene Waren herstellen, werden im Zeitraum von 2026 bis 2034 nach und nach abgeschafft und durch die schrittweise greifenden finanziellen Verpflichtungen des Grenzausgleichssystems für eingeführte Waren ersetzt. Zwar wirkt das Grenzausgleichssystem dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen bei der Herstellung betroffener Waren für die EU entgegen, doch könnte das Risiko im Falle von Waren für Ausfuhrmärkte mit dem Auslaufen der kostenlosen Zertifikate steigen, wenn bestimmte Drittländer keine gleichwertige CO2-Bepreisung einführen. Einige vom Grenzausgleichssystem betroffene Wirtschaftszweige haben dringend Maßnahmen zur Bekämpfung der Verlagerung von CO2- Emissionen bei der Ausfuhr gefordert. Wie im Aktionsplan für Stahl und Metall angekündigt, hat die Kommission daher Möglichkeiten geprüft, wie diesem Risiko begegnet werden kann. Lösungen sollten in vollem Umfang mit den Umweltzielen des Grenzausgleichssystems und den einschlägigen WTO-Regeln im Einklang stehen. Darüber hinaus sollten sie rasch umgesetzt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen und unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Die Kommission beabsichtigt folglich, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen, dem zufolge die Einnahmen aus dem Grenzausgleichssystem – das ausgeweitet wird – für die Unterstützung von Produktionsbereichen eingesetzt werden, in denen ein Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht. Die betroffenen Hersteller könnten so proportional zur schrittweisen Abschaffung der kostenlosen Zertifikate entschädigt werden, sofern sie nachweislich Maßnahmen für die langfristige Dekarbonisierung ergreifen. Dazu muss der Anwendungsbereich auf der Grundlage objektiver Kriterien festgelegt werden. Dieses Regelwerk würde zunächst befristet gelten und im Jahr 2027 überprüft werden. Der Vorschlag würde bis Ende 2025 vorgelegt werden, zusammen mit dem Vorschlag zur Ausweitung des Grenzausgleichssystems auf nachgelagerte Waren und zur Einführung von Maßnahmen zur Verhinderung von Umgehungspraktiken; die bestehenden Vorschläge der Kommission zu neuen Eigenmitteln für den EU-Haushalt blieben davon unberührt. Diese Lösung dient dazu, im Einklang mit den WTO-Vorgaben die Gleichbehandlung von CBAM- Waren – unabhängig davon, ob sie in der EU hergestellt und verkauft, aus der EU in Drittländer ausgeführt oder in die EU eingeführt werden – sicherzustellen. Die Kommission wird das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen bei der Herstellung von CBAM-Waren für Ausfuhren weiter untersuchen, um die Maßnahme angemessen zu gestalten, und die vom Grenzausgleichsystem betroffenen Wirtschaftszweige im Vorfeld des Vorschlags zu diesen Plänen konsultieren, auch unter Berücksichtigung besonderer nationaler Gegebenheiten. Zu diesem Zweck wird ein auf hoher Ebene erfolgender Dialog organisiert werden. Vereinfachung als weitere Stütze des Deals für eine saubere Industrie. In einer ganzen Reihe von Gesetzgebungsbereichen wurden Fortschritte dabei erzielt, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Industrie in die Lage zu versetzen, den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft wirksamer und 6 pragmatischer zu meistern. Der Vorschlag zur Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystems, der im Februar 2025 als Teil des Omnibus-I-Pakets angenommen wurde, soll den Verwaltungsaufwand verringern und eine reibungslose Umsetzung des Grenzausgleichssystems sicherstellen, wenn es im Januar 2026 in Kraft tritt. Insbesondere wird mit dem Vorschlag ein massenbasierter Schwellenwert von 50 Tonnen pro Jahr eingeführt, durch den etwa 90 % der Importeure von allen aus dem Grenzausgleichssystems erwachsenden Verpflichtungen befreit werden, aber dennoch 99 % der Emissionen in den Anwendungsbereich des Grenzausgleichssystems fallen. Anfang dieses Monats haben die beiden gesetzgebenden Organe eine Einigung über die geänderte Verordnung erzielt, die den wichtigsten Parametern des Kommissionsvorschlags folgt. 3. Laufende Arbeiten in anderen Bereichen des Deals für eine saubere Industrie Zusätzlich zur ersten Reihe konkreter Maßnahmen im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie wurden in mehreren Bereichen, die mit dieser Strategie im Zusammenhang stehen, erhebliche Fortschritte erzielt. So wurde seit der Annahme des Aktionsplans für erschwingliche Energie im Februar 2025 dessen Umsetzung vorangebracht. Am 16. Juni haben die Europäische Kommission und der polnische Vorsitz des Rates der Europäischen Union gemeinsam die Taskforce für die Energieunion ins Leben gerufen. Die Taskforce soll technische und regulatorische Hindernisse angehen, die der Vollendung einer echten Energieunion im Wege stehen, indem sie die Nutzung und Entwicklung gut vernetzter Infrastrukturen verbessert, nationale Genehmigungshindernisse beseitigt, den Ausbau von Speicheranlagen und die Nutzung von Flexibilitätsdiensten erhöht, die Koordinierung der Maßnahmen auf regionaler, nationaler und EU-Ebene verbessert und Schlüsselmaßnahmen für die Umsetzung des Aktionsplans für erschwingliche Energie unterstützt, z. B. in Bezug auf Genehmigung, Besteuerung und Systemflexibilität. Der Finanzierung kommt eine Schlüsselrolle zu. Die Kommission und die Europäische Investitionsbank haben bei der Entwicklung neuer Finanzprodukte, die im Rahmen des Programms „InvestEU“ förderfähig sind, eng zusammengearbeitet, um die Risiken für Investitionen des Privatsektors zu verringern. Am 19. Juni hat die Europäische Investitionsbank (EIB) neue Programme im Umfang von 500 Mio. EUR aufgelegt, in deren Rahmen sie Rückgarantien für Strombezugsverträge zwischen Entwicklern sauberer Energie und der Industrie anbietet. Durch diese Initiative sollen der Zugang der Industrie zu stabileren Energiepreisen erleichtert und Investitionen in neue Erzeugungsvorhaben gefördert werden. Darüber hinaus hat die EIB ein zweites Rückgarantieprogramm im Umfang von 1,5 Mrd. EUR aufgelegt, das (gestützt auf das Modell, das sie bereits im Windkraftsektor anwendet) die Risiken im Zusammenhang mit der Herstellung neuer Netzkomponenten verringern soll, was für den wachsenden Netzbedarf in ganz Europa von entscheidender Bedeutung ist. Zudem hat sie das Programm TechEU lanciert, das dazu beitragen soll, die Finanzierungslücke zu schließen, um disruptive Innovationen zu unterstützen, die industriellen Kapazitäten Europas zu stärken und Unternehmen die Expansion zu erleichtern. Außerdem werden die Finanzierungskapazitäten des Windpakets von 5 Mrd. EUR auf 6,5 Mrd. EUR erhöht und ein neues Garantieprodukt für neu entstehende saubere Technologien mit einem EIB-Darlehensvolumen von 250 Mio. EUR eingerichtet, das durch InvestEU unterstützt werden soll. Darüber hinaus wird die Kommission voraussichtlich Ende 2025 ein Pilotprojekt für die neue Bank zur Dekarbonisierung der Industrie einleiten. Mit einer Mittelausstattung von 1 Mrd. EUR wird dieses Pilotprojekt über Auktionen dazu beitragen, dass industrielle Prozesswärme durch Elektrifizierung und direkte Wärme aus erneuerbaren Quellen (z. B. Solarthermie oder Geothermie) 7 dekarbonisiert wird. Es wird Unternehmen, einschließlich mittlerer Unternehmen, in verschiedenen Wirtschaftszweigen zugutekommen. Das Pilotprojekt ebnet den Weg für die Bank zur Dekarbonisierung der Industrie, indem es Vorhaben unter Berücksichtigung des Kriteriums der Verringerung der CO2-Emissionen unterstützt. Im April hat eine umfassende Konsultation der Interessenträger ergeben, dass diese Initiative in der Industrie auf breite Unterstützung stößt. Daraufhin hat die Kommission den Entwurf der Auktionsbedingungen zur Konsultation veröffentlicht. Ferner hat die Kommission die ersten beiden Listen mit strategischen Vorhaben gebilligt, die im Rahmen der Verordnung zu kritischen Rohstoffen unterstützt werden sollen, wobei diese Listen Vorhaben innerhalb der EU sowie in Drittländern umfassen. Die ausgewählten Vorhaben, die ein breites Spektrum strategischer Rohstoffe und viele Ebenen von Wertschöpfungsketten abdecken, werden zur sicheren Versorgung der EU mit strategischen Rohstoffen beitragen. Ihre zeitnahe Durchführung wird gefördert, um öffentliche und private Investitionen zu erleichtern und die Genehmigung von Vorhaben in der EU zu beschleunigen. Das Vorantreiben der Entwicklung von Leitmärkten ist eine Schlüsselpriorität des Deals für eine saubere Industrie. Am 6. April hat die Kommission den Arbeitsplan 2025-2030 für die Ökodesign- Verordnung für nachhaltige Produkte und die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung angenommen. Der Plan enthält eine Liste prioritärer Produkte wie Stahl und Aluminium, für die in den kommenden fünf Jahren Ökodesign-Anforderungen und eine Energieverbrauchskennzeichnung eingeführt werden sollten. Dies sollte die Nachfrage nach nachhaltigen, reparierbaren, kreislauforientierten und energieeffizienten Produkten in ganz Europa erhöhen. Gut konzipierte und anschließend harmonisierte Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Produkten auf EU-Ebene werden den Binnenmarkt stärken, Handelshemmnissen vorbeugen, für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen, die Informationen für die Verbraucher verbessern und den Verwaltungsaufwand verringern. Im Zusammenhang mit dem strategischen Dialog zur Zukunft der Automobilindustrie, der im ersten Quartal 2025 stattgefunden hat, und wie im Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie vom 5. März 2025 angekündigt, hat die Kommission eine Flexibilisierung der Flotten-Zielvorgaben für die Automobilbranche für 2025 im Wege einer gezielten Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 vorgeschlagen, die von den beiden gesetzgebenden Organen angenommen wurde. Dadurch erhalten die Hersteller insofern zusätzliche Flexibilität, als sie die Vorgaben nunmehr innerhalb des Dreijahreszeitraums 2025-2027 und nicht mehr innerhalb eines Einjahreszeitraums einhalten müssen. Mit der gezielten Änderung wird die Flexibilität für die Hersteller erhöht und gleichzeitig das ambitionierte Niveau des Emissionsreduktionsziels aufrechterhalten. Ziel ist es, Investitionen in die Energiewende zu unterstützen und gleichzeitig die allgemeinen Klimaziele zu wahren. Am 5. März hat die Kommission ferner das Europäische Abfallverzeichnis dahin gehend überarbeitet, dass Batterien und die dafür benötigten kritischen Rohstoffe länger in der Wirtschaft verbleiben. Aus der Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ wurden 570 Mio. EUR für den Aufbau der Ladeinfrastruktur im Zeitraum 2025-2026 bereitgestellt, wobei der Schwerpunkt auf schweren Nutzfahrzeugen lag. Bis zum zweiten Stichtag am 11. Juni 2025 waren 25 Projektvorschläge mit Investitionskosten von insgesamt 665 Mio. EUR eingereicht worden. Insgesamt wurden EU-Mittel von rund 287 Mio. EUR für Ladeinfrastrukturprojekte für Elektrofahrzeuge beantragt, wovon 245 Mio. EUR auf spezielle Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge entfielen. 8 Was die externe Dimension betrifft, so hat die Kommission auf dem Gipfeltreffen EU-Südafrika am 13. März 2025 Verhandlungen über eine erste Partnerschaft für sauberen Handel und Investitionen mit Südafrika aufgenommen. Die Partnerschaft wird in Zusammenarbeit mit wichtigen strategischen Partnern entwickelt, um strategische Abhängigkeiten wirksam zu bewältigen und die Rolle der EU in wichtigen globalen Wertschöpfungsketten zu stärken. Die Kommission und Südafrika haben sich darauf verständigt, ein Übereinkommen zur Förderung der Entwicklung strategischer, saubererer Wertschöpfungsketten für Rohstoffe anzustreben. So wollen sie unter anderem den Schwerpunkt auf lokalen Nutzen, erneuerbare und CO2-arme Energie (einschließlich sicheren und nachhaltigen CO2-armen Wasserstoffs) sowie saubere Technologien legen, indem die Bedingungen für Investitionen, die für beide Seiten von Vorteil sind, verbessert werden. Darüber hinaus hat die Kommission auf dem Gipfeltreffen ein Global-Gateway-Investitionspaket im Umfang von 4,7 Mrd. EUR angekündigt, wovon 4,4 Mrd. EUR in Vorhaben zur Förderung einer sauberen und gerechten Energiewende in dem Land investiert werden sollen. Die Kommission will die Partnerschaft für sauberen Handel und Investitionen mit Südafrika bis zu dem für den 22./23. November 2025 geplanten G20-Gipfel in Johannesburg deutlich voranbringen. Ferner hat die Kommission die Schutzmaßnahme für Stahl verschärft, um die Stahlindustrie der EU im Einklang mit dem EU-Aktionsplan für Stahl und Metall vor stark wachsenden Einfuhren zu schützen. Während die meisten Anpassungen bereits am 1. April in Kraft getreten sind, greifen die Änderungen in Bezug auf eine langsamere Liberalisierung und die Abschaffung der Übertragung nicht verwendeter Mengen erst am 1. Juli 2025. Im Hinblick auf das Auslaufen der Schutzmaßnahme am 30. Juni 2026 wird die Kommission im September 2025 eine langfristige Maßnahme vorschlagen, die für die Folgezeit ein sehr wirksames Schutzniveau für den Stahlsektor der EU bietet. Dies ist in Anbetracht der gestiegenen US-Zölle auf Aluminium und Stahl, die die Lage dieser Branchen weiter verschlimmern, umso wichtiger. Die Förderung der Kreislaufwirtschaft ist von entscheidender Bedeutung für die Dekarbonisierung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Metallindustrie. Allerdings geht die Menge des in der EU recycelten Schrotts zurück, weil die Nachfrage der EU-Industrie sinkt und die Schrottpreise in Drittländern gestiegen sind. Als ersten Schritt zur Umkehr dieses Trends hat die Kommission, analog zu den jüngsten Maßnahmen in der Chemiebranche, einschlägige Daten aus der Zolldatenbank öffentlich zugänglich gemacht. Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Überwachungsmechanismus für die Ein- und Ausfuhr von Aluminium, Kupfer und Stahl, der die Verfügbarkeit von Marktinformationen verbessern und so kreislauforientierte Verfahren fördern und die Annahme von Handelsmaßnahmen erleichtern wird, um je nach Bedarf eine ausreichende Verfügbarkeit von Schrott in der EU sicherzustellen, beginnend bei Aluminium. Die Kommission wird auch darauf hinarbeiten, die Nachfrage nach Recyclingprodukten zu erhöhen. Sowohl im Deal für eine saubere Industrie als auch im Aktionsplan für die Automobilindustrie wurde angekündigt, dass die Kommission Bedingungen für ausländische Investitionen, insbesondere in die Automobilindustrie (einschließlich Komponenten), vorschlagen wird, wobei die Batterielieferkette als dringendste Priorität gilt. Die Kommission wird im Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie und möglicherweise in anderen Initiativen spezifische Bedingungen für Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien vorschlagen. Die Kommission wird in enger Abstimmung mit Interessenträgern aus der Industrie und den Mitgliedstaaten Maßnahmen vorschlagen, um sicherzustellen, dass ausländische Investitionen in der EU wirksamer zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie, ihrem technologischen Vorsprung und ihrer wirtschaftlichen Resilienz sowie zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in der 9 EU beitragen. Beispielsweise könnten die Mitgliedstaaten bei Vorhaben unter Beteiligung ausländischer Investitionen – insbesondere wenn öffentliche Finanzmittel im Spiel sind – gemeinsam Bedingungen wie Eigentum an Ausrüstungsgegenständen, in der EU beschafften Vorleistungen, Einstellung von Personal aus der EU sowie der Notwendigkeit von Joint Ventures oder der Übertragung von geistigem Eigentum in Erwägung ziehen, und zwar zuallererst in strategisch wichtigen Bereichen wie der Automobilindustrie oder der Herstellung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie. Insbesondere in Bezug auf den Automobilsektor beabsichtigt die Kommission, mit den Mitgliedstaaten und einschlägigen Interessenträgern zu erörtern, wie der Mehrwert ausländischer Investitionen in der EU maximiert und eine Abwärtsspirale und eine Fragmentierung des Binnenmarkts verhindert werden können. Diese Bedingungen werden die Grundlage für die Zusammenarbeit mit wichtigen internationalen Partnern bilden, die erhebliche Investitionen in der EU tätigen, insbesondere in die Lieferketten für erneuerbare Energien und die Automobilindustrie. Die Kommission wird in Kürze ein Chemikalienpaket vorschlagen, einschließlich eines Aktionsplans für die chemische Industrie in der EU und eines Omnibus-Rechtsakts über Chemikalien. Mit dem Aktionsplan werden konkrete Maßnahmen eingeführt, um die globale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Chemiesektors, einschließlich KMU, zu verbessern und seine Produktionsbasis durch Maßnahmen in Schlüsselbereichen wie kritische Produktion, Energiepreise und Unterstützung von Innovation und Dekarbonisierung zu stärken. Wie im Deal für eine saubere Industrie angekündigt, hat die Kommission eine Unterstützungsplattform eingerichtet, um die Gestaltung neuer IPCEI zu beschleunigen. Die Kommission bietet derzeit mehreren Mitgliedstaaten Unterstützung bei der schnelleren Ausarbeitung der neuen IPCEI an, die im November 2024 und März 2025 vom Gemeinsamen Europäischen Forum für IPCEI gebilligt wurden. Die Arbeiten am IPCEI für fortgeschrittene kreislauforientierte Werkstoffe und an den IPCEI für innovative Nukleartechnologien dürften besonders große Fortschritte im Hinblick auf die Ziele des Deals für eine saubere Industrie hervorbringen. Außerdem hat die Kommission am 13. Juni 2025 das Hinweisende Nuklearprogramm verabschiedet, das einen aktuellen Überblick über den Investitionsbedarf in der EU im Bereich Kernenergie und über bewährte Finanzierungsmodelle für effiziente Investitionspläne bietet. Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten im Bereich Kernenergie wird erhebliche Investitionen von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, um die Laufzeit bestehender Reaktoren zu verlängern und neue Großreaktoren zu errichten. Längerfristig sind zusätzliche Investitionen in kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren sowie in Fusionsenergie erforderlich. Im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie wurden auch wichtige Maßnahmen ergriffen, um die Kompetenzen und die Qualität der Arbeitsplätze in der EU zu verbessern. Am 5. März 2025 wurde eine Mitteilung über die Union der Kompetenzen angenommen, mit der wichtige Initiativen wie das europäische hochrangige Gremium für Kompetenzen und eine Beobachtungsstelle für Kompetenzen eingeführt und gleichzeitig bestehende Weiterbildungs- und Umschulungsinitiativen gestärkt werden. Darüber hinaus hat die Kommission Konsultationen mit den Sozialpartnern eingeleitet, um den Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze auszuarbeiten, wobei das Hauptaugenmerk auf die Unterstützung von Umstrukturierungsprozessen und gerechten Übergängen gelegt wird; ferner hat sie im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik gezielte Änderungen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 10 vorgeschlagen, um die Unterstützung von Arbeitnehmern, deren Arbeitsplätze aufgrund von Umstrukturierungen im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung verloren gehen könnten, zu beschleunigen und zu verstärken. Im Rahmen der von der Kommission im April vorgeschlagenen Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik werden die Mitgliedstaaten und die Regionen die Möglichkeit haben, durch ihre Programme die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und die Innovationslücke zu schließen. Während über den Vorschlag noch im Mitentscheidungsverfahren beraten wird, setzt die Kommission auf ein ehrgeiziges Endergebnis. In diesem Zusammenhang wäre Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für große Unternehmen möglich, die zu einem wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse beitragen oder in kritischen Bereichen wie Verteidigung, strategische Technologien oder Dekarbonisierung tätig sind. Darüber hinaus soll die Energiewende unterstützt werden, indem Verbindungsleitungen (Land- und Unterseekabel, die die Stromnetze benachbarter Länder miteinander verbinden) gefördert werden und Ladeinfrastruktur aufgebaut wird. Investitionen in erschwinglichen energieeffizienten Wohnraum, nachhaltige Wasserbewirtschaftung und Innovationen, die zu den STEP-Zielen beitragen, werden zudem die saubere industrielle Basis in allen Regionen stärken. Als finanziellen Anreiz für Investitionen in strategische Prioritäten hat die Kommission vorgeschlagen, den Mitgliedstaaten und Regionen im Jahr 2026 eine Vorfinanzierung in Höhe von 30 % sowie höhere Kofinanzierungssätze für im Rahmen der strategischen Prioritäten entwickelte Vorhaben zu gewähren. 4. Schlussfolgerung Die erfolgreiche Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie hängt davon ab, wie engagiert und wirksam die Mitgliedstaaten und ihre Behörden die darin vorgesehenen Maßnahmen in Gang bringen. Die Kommission ist weiterhin fest entschlossen, den Deal für eine saubere Industrie umzusetzen und den Prozess der Dekarbonisierung zu einem Motor für Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand in Europa zu machen, unter anderem indem sie auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 das Zwischenziel für 2040 vorschlägt. Die übrigen Maßnahmen im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie wird die Kommission mittels einer Reihe von Paketen umsetzen, die für das zweite Halbjahr 2025 geplant sind. Jedes Paket wird auf spezifische Aspekte der Ziele des Deals für eine saubere Industrie ausgerichtet sein und so die gemeinsamen Anstrengungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und zur Verwirklichung der Dekarbonisierungsziele der EU unterstützen. Drucksache 331/25- 11 -]

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