Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie I
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie I
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 331/25
15.07.25
EU - AIS - Fz - U - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umsetzung des Deals für
eine saubere Industrie I
COM(2025) 378 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 106/25 = AE-Nr. 250201;
Drucksache 130/25 = AE-Nr. 250255;
Drucksache 169/25 = AE-Nr. 250323
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 2.7.2025
COM(2025) 378 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie I
1
Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie I
1. Einleitung
Die Kommission hat im Deal für eine saubere Industrie1 konkrete Maßnahmen vorgestellt, um in
Bezug auf Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Europa weitere umfassende
Fortschritte zu erzielen. Die Maßnahmen entsprechen der Forderung nach einem über alle EU-
Politikbereiche hinweg gut integrierten Ansatz, der dieses doppelte Ziel unterstützt. Sie sind Ausdruck
der Entschlossenheit der EU, sich den Herausforderungen zu stellen, mit denen die Industrie
konfrontiert ist – wie z. B. den in der EU gegenüber den wichtigsten Wettbewerbern viel höheren
Energiepreisen, der schwachen Nachfrage oder unlauterem globalem Wettbewerb. Gleichzeitig geben
sie aber großen und kleinen Unternehmen sowie Investoren die Gewissheit, dass Europa nach wie eine
klimaneutrale Wirtschaft bis 2050 anstrebt, sind auf Fairness, Technologieneutralität und
Kosteneffizienz ausgerichtet, sorgen für einen gerechten Übergang und verbessern die ökologische
Nachhaltigkeit. Investitionen in die Dekarbonisierung steigern die Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Wirtschaft, ihre Resilienz, Energieunabhängigkeit und -versorgungssicherheit und
schaffen stabile, zukunftssichere Arbeitsplätze.
Angesichts des globalen Wettlaufs hin zur Klimaneutralität wird der Deal für eine saubere Industrie
die EU auch in die Lage versetzen, bei der Entwicklung der künftigen Märkte für saubere
Technologien eine Führungsrolle zu übernehmen. Nach Angaben der Internationalen Energieagentur
dürfte der Weltmarkt für die sechs größten massengefertigten Technologien für saubere Energie2 bis
2035 auf ein Volumen von mehr als 2 Billionen USD anwachsen und damit beinahe ebenso groß sein
wie der weltweite Rohölmarkt im Durchschnitt der letzten Jahre3. Der Handel mit sauberen
Technologien wird bis 2035 voraussichtlich auf 575 Mrd. USD zunehmen. Aus dem jüngsten
Investitionsbericht4 der Europäischen Investitionsbank geht hervor, dass sich die starke Stellung
Europas bei Innovationen im Bereich sauberer Technologien und beim diesbezüglichen Handel somit
auszahlt. Die Exporte klimafreundlicher Technologien aus Europa beispielsweise sind seit 2017 um
65 % gestiegen, während die Ausfuhren aus China um 79 % zulegten und die aus den USA nur um
22 %. Die EU muss dafür sorgen, dass dieser Wettbewerbsvorteil erhalten bleibt bzw. ausgebaut wird.
Damit die Industrie diese starke Stellung aufrechterhalten kann, muss sie vorhersehen können,
welchen Kurs Europa einschlägt. Es muss einen Rechtsrahmen geben, der unnötigen
Verwaltungsaufwand weitestgehend verhindert, und alle vorgeschlagenen Maßnahmen müssen rasch
und wirksam umgesetzt werden. Dekarbonisierung und Reindustrialisierung sind zwei Seiten
derselben Medaille: Ohne eine starke, resiliente europäische Industriebasis führt kein glaubwürdiger
Weg zur Dekarbonisierung. Daher wird in dieser Mitteilung – parallel zur Einführung eines Klimaziels
für 2040 mit der erforderlichen Flexibilität durch eine Änderung des Europäischen Klimagesetzes –
dargelegt, dass die Umsetzung bereits begonnen hat. Wenige Monate nach der Vorstellung des Deals
für eine saubere Industrie stoßen wir eine erste Welle von Maßnahmen an, mit denen die Industrie bei
dieser entscheidenden Wende aktiv unterstützt wird, um so die europäische Industriebasis zu stärken,
faire Wettbewerbsbedingungen weltweit zu fördern und Innovationen zu mobilisieren.
1 COM(2025) 85 final.
2 Fotovoltaikmodule, Windräder, Elektroautos, Batterien, Elektrolyseure und Wärmepumpen.
3 Internationale Energieagentur: Energy Technology Perspectives 2024, Oktober 2024.
4 Europäische Investitionsbank, Investitionsbericht 2024/2025: Innovation, Integration und Vereinfachung in
Europa, 2025.
2
Bei allen sechs im Deal für eine saubere Industrie genannten entscheidenden Triebkräften sind
Fortschritte zu verzeichnen. Die Maßnahmen dienen gleichermaßen der Unterstützung der ehrgeizigen
Ziele des Deals für eine saubere Industrie und der Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen im
Binnenmarkt, damit die Mitgliedstaaten Dekarbonisierungsmaßnahmen und erforderlichenfalls den
Aufbau unabhängiger Wertschöpfungsketten für saubere Technologien gezielt unterstützen können,
ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen. Ferner erlauben die Maßnahmen es den
Mitgliedstaaten, durch steuerliche Anreize verstärkt private Investitionen in
Dekarbonisierungsvorhaben zu mobilisieren und damit letztlich einen raschen Übergang zu einem
sauberen und erschwinglichen europäischen Energiesystem zu erleichtern.
Parallel dazu setzt die Kommission ihre Zusammenarbeit mit Interessenträgern fort. Seit der Annahme
des Deals für eine saubere Industrie haben der strategische Dialog über die Zukunft der
Automobilindustrie und der strategische Dialog über die Zukunft der europäischen Stahlindustrie
jeweils zu einem Aktionsplan5 mit konkreten Maßnahmen für die betreffende Branche geführt, um den
Wettbewerbsvorteil Europas zu erhalten. Auch hat die Kommission im Rahmen des Deals einen
Dialog zum Thema Kreislaufwirtschaft organisiert, um den Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft
vorzubereiten. Auf der Grundlage von Dialogen mit der Pharma- und mit der Chemieindustrie werden
weitere Maßnahmen vorgestellt werden, die den besonderen Anliegen dieser Branchen Rechnung
tragen.
Die Bemühungen um größere Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie gehen jedoch über
den Deal für eine saubere Industrie hinaus. So unterstützen u. a. auch die Binnenmarktstrategie, die
Strategie für die Spar- und Investitionsunion, die Wasserresilienzstrategie, die Mitteilung zur Union
der Kompetenzen in Verbindung mit einem Aktionsplan für Grundkompetenzen und einem
Strategieplan für MINT-Bildung sowie die EU-Strategie für Start-up- und Scale-up-Unternehmen die
Ziele des Deals. Einen Beitrag leisten ferner vier Omnibus-Vereinfachungspakete zur Verringerung des
Regelungsaufwands.
In den kommenden Wochen und Monaten wird die Kommission auch die Umsetzung der übrigen im
Deal für eine saubere Industrie dargelegten Maßnahmen entscheidend voranbringen.
2. Erstes Paket zur Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie
Von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele des Deals für eine saubere
Industrie ist der neue Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie, der am 25. Juni
von der Kommission angenommen wurde. Bis Juni 2025 wurden auf der Grundlage derjenigen
Abschnitte des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels
(„Temporary Crisis and Transition Framework“, im Folgenden „TCTF“), die den Wandel betreffen,
Beihilfen in Höhe von mehr als 85 Mrd. EUR genehmigt, was zeigt, dass die Bereitschaft der
Mitgliedstaaten, die Ziele des grünen Wandels durch Beihilfen zu unterstützen und auch den
Förderumfang zu erhöhen, durch vereinfachte Beihilfevorschriften zunimmt. Ferner ist die Tatsache,
dass die meisten Mitgliedstaaten bereits auf der Grundlage des TCTF mit der Umsetzung der
Maßnahmen zur Beschleunigung der Energiewende begonnen hatten, Ausdruck der bereits
gesammelten praktischen Erfahrung und der Notwendigkeit eines stabilen, langfristigen Rahmens, der
den TCTF ablöst und die Dekarbonisierung der Industrie weiter unterstützt.
5 COM(2025) 96 final und COM(2025) 125 final.
3
Durch den neuen Beihilferahmen wird das Verfahren zur Beihilfegewährung für die
Mitgliedstaaten vereinfacht und beschleunigt, und zwar durch klarere und flexiblere Kriterien
für die Beihilfeprüfung, einen längeren Planungshorizont und größere Vorhersehbarkeit und
Sicherheit für Investitionen von Unternehmen. Im Einklang mit den Zielen des Deals für eine
saubere Industrie richtet sich der Rahmen an alle Industrieunternehmen – mit Schwerpunkt auf
energieintensiven Branchen und dem Sektor der sauberen Technologien – und ermöglicht
Beihilfemaßnahmen, um den Ausbau erneuerbarer Energien und Investitionen in die Dekarbonisierung
der Wirtschaft und in Fertigungskapazitäten für saubere Technologien zu beschleunigen. So können
die Mitgliedstaaten den Ausbau der Herstellung sauberer Technologien (unter Einsatz sowohl von
Recycling- als auch von Primärrohstoffen) in Europa fördern, was die europäischen Lieferketten
resilienter macht. Der Rahmen erlaubt es den Mitgliedstaaten ferner, im Gegenzug für Investitionen in
Dekarbonisierung die Stromkosten energieintensiver Verbraucher in Branchen, in denen die Gefahr
einer Verlagerung in Länder außerhalb der Union ohne bzw. mit weniger strengen Umweltvorschriften
besteht, zu senken. Der neue Rahmen wird dazu beitragen, mehr private Mittel für Investitionen
anzuziehen, indem bei Vorhaben, die mit den Zielen des Deals für eine saubere Industrie im Einklang
stehen, die Investitionsrisiken verringert werden.
Darüber hinaus tragen die neuen Vorschriften dazu bei, Leitmärkte für saubere Produkte zu schaffen,
und erleichtern die Kombination von Mitteln aus dem Innovationsfonds und nationalen
Finanzierungen, indem Mitgliedstaaten leichter eine Beihilfegenehmigung erhalten, wenn sie
Vorhaben mit Souveränitätssiegel im Rahmen dieses Fonds unterstützen. Der neue Beihilferahmen
ergänzt die anderen Beihilfevorschriften, die nach wie vor uneingeschränkt zur Verfügung stehen und
auch andere Maßnahmen abdecken, die zu den Zielen des Deals für eine saubere Industrie beitragen.
Die Mitgliedstaaten können im Rahmen bestehender Beihilfevorschriften Maßnahmen anmelden, mit
denen Hersteller sauberer Technologien (z. B. von Batterien) dabei unterstützt werden, eine tragfähige
Größe zu erreichen. Unter normalen Marktbedingungen sollten Hersteller sauberer Technologien in
der Lage sein, ihre Betriebskosten ohne weitere öffentliche Unterstützung zu decken. Die Kommission
ist bereit, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, beihilferechtskonforme öffentliche
Fördermaßnahmen zu konzipieren, die Fällen von Marktversagen begegnen, erforderlich und
angemessen sind sowie Wettbewerb und Handel im Binnenmarkt nicht übermäßig verfälschen, oder
solche öffentlichen Fördermaßnahmen beihilfefrei zu gestalten.
Wie im Deal für eine saubere Industrie angekündigt, wird die Kommission außerdem im Zuge der
gegenwärtigen Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung prüfen, ob und ggf.
wie die Beihilfevorschriften angepasst werden sollten, um der Industrie bessere Anreize zu bieten, im
Rahmen eines gerechten Übergangs in Weiterbildung, Umschulung, hochwertige Arbeitsplätze und die
Einstellung von Arbeitnehmern zu investieren. Die Kommission wird sich besonders mit den
Vorschriften zu Beihilfen für Sozialunternehmen und für die Einstellung benachteiligter Arbeitnehmer
befassen. In diesem Zusammenhang wird sie besondere Leitlinien ausarbeiten, um die Mitgliedstaaten
bei der Gestaltung von Beihilfemaßnahmen für soziale Unterstützung und soziale Investitionen zu
unterstützen. Solche Fördermaßnahmen gelten in vielen Fällen entweder nicht als Beihilfe oder sind
nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung freigestellt.
Parallel zum neuen Beihilferahmen unterstützt die heute angenommene Empfehlung der
Kommission zu Steueranreizen Investitionen in saubere Technologien und die Dekarbonisierung
der Industrie durch Maßnahmen wie beschleunigte Abschreibungen und Steuergutschriften.
Dadurch werden die finanziellen Hürden für Unternehmen, die in Nachhaltigkeit investieren, wirksam
gesenkt und Leitmärkte für dekarbonisierte Produkte gefördert. Die Kommission setzt sich für eine
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großzügige raschere Abschreibung bis hin zum Sofortabzug sowie für flexible und auszahlbare
Steuergutschriften ein, um den Unternehmen Rechtssicherheit und zeitnahe Unterstützung zu bieten.
Mit Blick auf die richtigen Voraussetzungen für die Dekarbonisierung unserer Wirtschaft ist unser
Energiesystem von entscheidender Bedeutung. Um das Energiesystem bis 2040 zu dekarbonisieren,
werden alle CO2-freien und CO2-armen Energielösungen – einschließlich erneuerbarer Energien,
Kernenergie, Energieeffizienz, Energiespeicherung, CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung
(CCUS), CO2-Entnahme, Geothermie und Wasserkraft sowie alle anderen derzeitigen und künftigen
Netto-Null-Energietechnologien – benötigt, und darüber hinaus auch der Ausbau des Netzes und der
Speicherkapazitäten. Derzeit werden von der Kommission Orientierungshilfen angenommen, die den
Mitgliedstaaten und nationalen Regulierungsbehörden als Grundlage dienen sollen, um den Übergang
zu einem erschwinglichen und flexibleren Energiesystem mit gut entwickelten Netzen und
Speicherkapazitäten zu beschleunigen. Sie betreffen folgende Bereiche: i) den Ausbau innovativer
Technologien und Formen der Nutzung erneuerbarer Energie, ii) die Ausweisung spezieller
Netz- und Speicherinfrastrukturgebiete sowie iii) Netztarifmethoden. Die Umsetzung dieser
Orientierungshilfen wird durch die Förderung des Ausbaus von sauberer Energie und Netzen auch der
Herstellung der jeweiligen sauberen Technologien, bei der Europa weltweit führend ist, in der EU
zugutekommen.
Der Leitfaden zum Ausbau innovativer Technologien und Formen der Nutzung erneuerbarer
Energie unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energiequellen und hilft, die Kosten unserer
Energieversorgung zu senken. Die Abhängigkeit Europas von der Einfuhr fossiler Brennstoffe trägt
erheblich zu schwankenden, hohen Energiekosten bei. Durch den Ausbau innovativer erneuerbarer
Energiequellen und die Erschließung von ungenutztem Potenzial (z. B. Agri-Solaranlagen,
schwimmende Anlagen für erneuerbare Energie sowie Energie aus dem Meer) kann die EU diese
Kosten senken. Im Zeitraum von 2021 bis 2023 haben die Stromverbraucher in der EU aufgrund der
Stromerzeugung aus neu installierten Fotovoltaik- und Windkraftanlagen bereits 100 Mrd. EUR
eingespart6.
Die Orientierungshilfen zur Ausweisung von Netz- und Speichergebieten dienen dazu, den
Ausbau der Netze zu intensivieren und zu beschleunigen und auch den Ausbau von
Speicherlösungen zu beschleunigen. Besonders wichtig ist dies angesichts des erwarteten Zuwachses
bei der dezentralen Erzeugung von erneuerbarer Energie, der steigenden Stromnachfrage und der
beschränkten Kapazitäten des Stromnetzes – z. B. angesichts anzuschließender Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge mit ihren Vorteilen für die Speicherung und das Energiesystem insgesamt – sowie
angesichts der erforderlichen Modernisierung von 40 % der bestehenden Netze. Darüber hinaus
wachsen die Kapazitäten zur Erzeugung von erneuerbarem Strom rasch: Allein im Jahr 2024 sind rund
78 GW hinzugekommen. Da die Kapazitäten zur Erzeugung von erneuerbarem Strom bis 2030 um
durchschnittlich rund 100 GW pro Jahr ausgebaut werden sollten, müssen die Genehmigungsverfahren
für Vorhaben zur Speicherung erneuerbarer Energie und für die Netze, die die erneuerbare Energie
aufnehmen, erheblich beschleunigt werden.
Das dritte Orientierungsdokument ist auf die Förderung einer Netztarifgestaltung ausgerichtet,
durch die mittels größerer Flexibilität und standortbezogener Anreize sowie effizienterer
Netznutzung und -verwaltung die Gesamtsystemkosten sinken. Diese Umstellung auf die
Förderung von Verhaltensänderungen ist sehr wichtig, um wirksam und kosteneffizient mit
6 IEA (2023), Renewable Energy Market Update – Juni 2023, IEA, Paris https://www.iea.org/reports/renewable-
energy-market-update-june-2023, Lizenz: CC BY 4.0
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Verbrauchsspitzen umzugehen. Netztarife können eine wesentliche Rolle spielen, indem sie alle
Netznutzer veranlassen, ihre Verhaltensmuster in Bezug auf die Nutzung zu optimieren. Ein
koordinierter Ansatz bietet erhebliche Vorteile: Er kann die Netzmanagementkosten verringern und
kostspielige Engpässe verhindern, die Kapazitäten des Netzes zur Aufnahme von erneuerbarer Energie
verbessern und dafür sorgen, dass Netze nur so weit ausgebaut werden müssen wie nötig. Dadurch
sinken die Gesamtkosten für das Netz, die die Verbraucher über ihre Energierechnungen zahlen, und
profitieren unmittelbar diejenigen Verbraucher, die zur Integration des Energiesystems beitragen.
Weitere Herausforderungen, mit denen die Industrie konfrontiert ist, sind unlauterer internationaler
Wettbewerb und Regulierungsaufwand. Seit Einführung des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS)
wird dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen wirksam begegnet, indem Unternehmen in
betroffenen Branchen kostenlose Zertifikate erhalten. Die kostenlosen Zertifikate für EU-EHS-
Anlagen, die vom Grenzausgleichssystem (CBAM) betroffene Waren herstellen, werden im Zeitraum
von 2026 bis 2034 nach und nach abgeschafft und durch die schrittweise greifenden finanziellen
Verpflichtungen des Grenzausgleichssystems für eingeführte Waren ersetzt. Zwar wirkt das
Grenzausgleichssystem dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen bei der Herstellung
betroffener Waren für die EU entgegen, doch könnte das Risiko im Falle von Waren für Ausfuhrmärkte
mit dem Auslaufen der kostenlosen Zertifikate steigen, wenn bestimmte Drittländer keine
gleichwertige CO2-Bepreisung einführen. Einige vom Grenzausgleichssystem betroffene
Wirtschaftszweige haben dringend Maßnahmen zur Bekämpfung der Verlagerung von CO2-
Emissionen bei der Ausfuhr gefordert.
Wie im Aktionsplan für Stahl und Metall angekündigt, hat die Kommission daher Möglichkeiten
geprüft, wie diesem Risiko begegnet werden kann. Lösungen sollten in vollem Umfang mit den
Umweltzielen des Grenzausgleichssystems und den einschlägigen WTO-Regeln im Einklang stehen.
Darüber hinaus sollten sie rasch umgesetzt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen und unnötigen
Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Die Kommission beabsichtigt folglich, einen entsprechenden
Vorschlag vorzulegen, dem zufolge die Einnahmen aus dem Grenzausgleichssystem – das ausgeweitet
wird – für die Unterstützung von Produktionsbereichen eingesetzt werden, in denen ein Risiko der
Verlagerung von CO2-Emissionen besteht. Die betroffenen Hersteller könnten so proportional zur
schrittweisen Abschaffung der kostenlosen Zertifikate entschädigt werden, sofern sie nachweislich
Maßnahmen für die langfristige Dekarbonisierung ergreifen. Dazu muss der Anwendungsbereich auf
der Grundlage objektiver Kriterien festgelegt werden. Dieses Regelwerk würde zunächst befristet
gelten und im Jahr 2027 überprüft werden. Der Vorschlag würde bis Ende 2025 vorgelegt werden,
zusammen mit dem Vorschlag zur Ausweitung des Grenzausgleichssystems auf nachgelagerte Waren
und zur Einführung von Maßnahmen zur Verhinderung von Umgehungspraktiken; die bestehenden
Vorschläge der Kommission zu neuen Eigenmitteln für den EU-Haushalt blieben davon unberührt.
Diese Lösung dient dazu, im Einklang mit den WTO-Vorgaben die Gleichbehandlung von CBAM-
Waren – unabhängig davon, ob sie in der EU hergestellt und verkauft, aus der EU in Drittländer
ausgeführt oder in die EU eingeführt werden – sicherzustellen. Die Kommission wird das Risiko der
Verlagerung von CO2-Emissionen bei der Herstellung von CBAM-Waren für Ausfuhren weiter
untersuchen, um die Maßnahme angemessen zu gestalten, und die vom Grenzausgleichsystem
betroffenen Wirtschaftszweige im Vorfeld des Vorschlags zu diesen Plänen konsultieren, auch unter
Berücksichtigung besonderer nationaler Gegebenheiten. Zu diesem Zweck wird ein auf hoher Ebene
erfolgender Dialog organisiert werden.
Vereinfachung als weitere Stütze des Deals für eine saubere Industrie. In einer ganzen Reihe von
Gesetzgebungsbereichen wurden Fortschritte dabei erzielt, den Verwaltungsaufwand zu verringern und
die Industrie in die Lage zu versetzen, den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft wirksamer und
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pragmatischer zu meistern. Der Vorschlag zur Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystems, der im
Februar 2025 als Teil des Omnibus-I-Pakets angenommen wurde, soll den Verwaltungsaufwand
verringern und eine reibungslose Umsetzung des Grenzausgleichssystems sicherstellen, wenn es im
Januar 2026 in Kraft tritt. Insbesondere wird mit dem Vorschlag ein massenbasierter Schwellenwert
von 50 Tonnen pro Jahr eingeführt, durch den etwa 90 % der Importeure von allen aus dem
Grenzausgleichssystems erwachsenden Verpflichtungen befreit werden, aber dennoch 99 % der
Emissionen in den Anwendungsbereich des Grenzausgleichssystems fallen. Anfang dieses Monats
haben die beiden gesetzgebenden Organe eine Einigung über die geänderte Verordnung erzielt, die den
wichtigsten Parametern des Kommissionsvorschlags folgt.
3. Laufende Arbeiten in anderen Bereichen des Deals für eine saubere Industrie
Zusätzlich zur ersten Reihe konkreter Maßnahmen im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie
wurden in mehreren Bereichen, die mit dieser Strategie im Zusammenhang stehen, erhebliche
Fortschritte erzielt. So wurde seit der Annahme des Aktionsplans für erschwingliche Energie im
Februar 2025 dessen Umsetzung vorangebracht. Am 16. Juni haben die Europäische Kommission und
der polnische Vorsitz des Rates der Europäischen Union gemeinsam die Taskforce für die
Energieunion ins Leben gerufen. Die Taskforce soll technische und regulatorische Hindernisse
angehen, die der Vollendung einer echten Energieunion im Wege stehen, indem sie die Nutzung und
Entwicklung gut vernetzter Infrastrukturen verbessert, nationale Genehmigungshindernisse beseitigt,
den Ausbau von Speicheranlagen und die Nutzung von Flexibilitätsdiensten erhöht, die Koordinierung
der Maßnahmen auf regionaler, nationaler und EU-Ebene verbessert und Schlüsselmaßnahmen für die
Umsetzung des Aktionsplans für erschwingliche Energie unterstützt, z. B. in Bezug auf Genehmigung,
Besteuerung und Systemflexibilität.
Der Finanzierung kommt eine Schlüsselrolle zu. Die Kommission und die Europäische
Investitionsbank haben bei der Entwicklung neuer Finanzprodukte, die im Rahmen des
Programms „InvestEU“ förderfähig sind, eng zusammengearbeitet, um die Risiken für
Investitionen des Privatsektors zu verringern. Am 19. Juni hat die Europäische Investitionsbank
(EIB) neue Programme im Umfang von 500 Mio. EUR aufgelegt, in deren Rahmen sie Rückgarantien
für Strombezugsverträge zwischen Entwicklern sauberer Energie und der Industrie anbietet. Durch
diese Initiative sollen der Zugang der Industrie zu stabileren Energiepreisen erleichtert und
Investitionen in neue Erzeugungsvorhaben gefördert werden. Darüber hinaus hat die EIB ein zweites
Rückgarantieprogramm im Umfang von 1,5 Mrd. EUR aufgelegt, das (gestützt auf das Modell, das sie
bereits im Windkraftsektor anwendet) die Risiken im Zusammenhang mit der Herstellung neuer
Netzkomponenten verringern soll, was für den wachsenden Netzbedarf in ganz Europa von
entscheidender Bedeutung ist. Zudem hat sie das Programm TechEU lanciert, das dazu beitragen soll,
die Finanzierungslücke zu schließen, um disruptive Innovationen zu unterstützen, die industriellen
Kapazitäten Europas zu stärken und Unternehmen die Expansion zu erleichtern. Außerdem werden die
Finanzierungskapazitäten des Windpakets von 5 Mrd. EUR auf 6,5 Mrd. EUR erhöht und ein neues
Garantieprodukt für neu entstehende saubere Technologien mit einem EIB-Darlehensvolumen von
250 Mio. EUR eingerichtet, das durch InvestEU unterstützt werden soll.
Darüber hinaus wird die Kommission voraussichtlich Ende 2025 ein Pilotprojekt für die neue
Bank zur Dekarbonisierung der Industrie einleiten. Mit einer Mittelausstattung von 1 Mrd. EUR
wird dieses Pilotprojekt über Auktionen dazu beitragen, dass industrielle Prozesswärme durch
Elektrifizierung und direkte Wärme aus erneuerbaren Quellen (z. B. Solarthermie oder Geothermie)
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dekarbonisiert wird. Es wird Unternehmen, einschließlich mittlerer Unternehmen, in verschiedenen
Wirtschaftszweigen zugutekommen. Das Pilotprojekt ebnet den Weg für die Bank zur
Dekarbonisierung der Industrie, indem es Vorhaben unter Berücksichtigung des Kriteriums der
Verringerung der CO2-Emissionen unterstützt. Im April hat eine umfassende Konsultation der
Interessenträger ergeben, dass diese Initiative in der Industrie auf breite Unterstützung stößt.
Daraufhin hat die Kommission den Entwurf der Auktionsbedingungen zur Konsultation veröffentlicht.
Ferner hat die Kommission die ersten beiden Listen mit strategischen Vorhaben gebilligt, die im
Rahmen der Verordnung zu kritischen Rohstoffen unterstützt werden sollen, wobei diese Listen
Vorhaben innerhalb der EU sowie in Drittländern umfassen. Die ausgewählten Vorhaben, die ein
breites Spektrum strategischer Rohstoffe und viele Ebenen von Wertschöpfungsketten abdecken,
werden zur sicheren Versorgung der EU mit strategischen Rohstoffen beitragen. Ihre zeitnahe
Durchführung wird gefördert, um öffentliche und private Investitionen zu erleichtern und die
Genehmigung von Vorhaben in der EU zu beschleunigen.
Das Vorantreiben der Entwicklung von Leitmärkten ist eine Schlüsselpriorität des Deals für eine
saubere Industrie. Am 6. April hat die Kommission den Arbeitsplan 2025-2030 für die Ökodesign-
Verordnung für nachhaltige Produkte und die Verordnung über die
Energieverbrauchskennzeichnung angenommen. Der Plan enthält eine Liste prioritärer Produkte
wie Stahl und Aluminium, für die in den kommenden fünf Jahren Ökodesign-Anforderungen und eine
Energieverbrauchskennzeichnung eingeführt werden sollten. Dies sollte die Nachfrage nach
nachhaltigen, reparierbaren, kreislauforientierten und energieeffizienten Produkten in ganz Europa
erhöhen. Gut konzipierte und anschließend harmonisierte Anforderungen an die Nachhaltigkeit von
Produkten auf EU-Ebene werden den Binnenmarkt stärken, Handelshemmnissen vorbeugen, für faire
Wettbewerbsbedingungen sorgen, die Informationen für die Verbraucher verbessern und den
Verwaltungsaufwand verringern.
Im Zusammenhang mit dem strategischen Dialog zur Zukunft der Automobilindustrie, der im ersten
Quartal 2025 stattgefunden hat, und wie im Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie vom
5. März 2025 angekündigt, hat die Kommission eine Flexibilisierung der Flotten-Zielvorgaben für
die Automobilbranche für 2025 im Wege einer gezielten Änderung der Verordnung (EU) 2019/631
vorgeschlagen, die von den beiden gesetzgebenden Organen angenommen wurde. Dadurch erhalten
die Hersteller insofern zusätzliche Flexibilität, als sie die Vorgaben nunmehr innerhalb des
Dreijahreszeitraums 2025-2027 und nicht mehr innerhalb eines Einjahreszeitraums einhalten müssen.
Mit der gezielten Änderung wird die Flexibilität für die Hersteller erhöht und gleichzeitig das
ambitionierte Niveau des Emissionsreduktionsziels aufrechterhalten. Ziel ist es, Investitionen in die
Energiewende zu unterstützen und gleichzeitig die allgemeinen Klimaziele zu wahren. Am 5. März hat
die Kommission ferner das Europäische Abfallverzeichnis dahin gehend überarbeitet, dass Batterien
und die dafür benötigten kritischen Rohstoffe länger in der Wirtschaft verbleiben.
Aus der Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe im Rahmen der Fazilität „Connecting
Europe“ wurden 570 Mio. EUR für den Aufbau der Ladeinfrastruktur im Zeitraum 2025-2026
bereitgestellt, wobei der Schwerpunkt auf schweren Nutzfahrzeugen lag. Bis zum zweiten Stichtag am
11. Juni 2025 waren 25 Projektvorschläge mit Investitionskosten von insgesamt 665 Mio. EUR
eingereicht worden. Insgesamt wurden EU-Mittel von rund 287 Mio. EUR für
Ladeinfrastrukturprojekte für Elektrofahrzeuge beantragt, wovon 245 Mio. EUR auf spezielle
Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge entfielen.
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Was die externe Dimension betrifft, so hat die Kommission auf dem Gipfeltreffen EU-Südafrika
am 13. März 2025 Verhandlungen über eine erste Partnerschaft für sauberen Handel und
Investitionen mit Südafrika aufgenommen. Die Partnerschaft wird in Zusammenarbeit mit
wichtigen strategischen Partnern entwickelt, um strategische Abhängigkeiten wirksam zu bewältigen
und die Rolle der EU in wichtigen globalen Wertschöpfungsketten zu stärken. Die Kommission und
Südafrika haben sich darauf verständigt, ein Übereinkommen zur Förderung der Entwicklung
strategischer, saubererer Wertschöpfungsketten für Rohstoffe anzustreben. So wollen sie unter
anderem den Schwerpunkt auf lokalen Nutzen, erneuerbare und CO2-arme Energie (einschließlich
sicheren und nachhaltigen CO2-armen Wasserstoffs) sowie saubere Technologien legen, indem die
Bedingungen für Investitionen, die für beide Seiten von Vorteil sind, verbessert werden. Darüber
hinaus hat die Kommission auf dem Gipfeltreffen ein Global-Gateway-Investitionspaket im Umfang
von 4,7 Mrd. EUR angekündigt, wovon 4,4 Mrd. EUR in Vorhaben zur Förderung einer sauberen und
gerechten Energiewende in dem Land investiert werden sollen. Die Kommission will die Partnerschaft
für sauberen Handel und Investitionen mit Südafrika bis zu dem für den 22./23. November 2025
geplanten G20-Gipfel in Johannesburg deutlich voranbringen.
Ferner hat die Kommission die Schutzmaßnahme für Stahl verschärft, um die Stahlindustrie der EU
im Einklang mit dem EU-Aktionsplan für Stahl und Metall vor stark wachsenden Einfuhren zu
schützen. Während die meisten Anpassungen bereits am 1. April in Kraft getreten sind, greifen die
Änderungen in Bezug auf eine langsamere Liberalisierung und die Abschaffung der Übertragung nicht
verwendeter Mengen erst am 1. Juli 2025. Im Hinblick auf das Auslaufen der Schutzmaßnahme am
30. Juni 2026 wird die Kommission im September 2025 eine langfristige Maßnahme vorschlagen, die
für die Folgezeit ein sehr wirksames Schutzniveau für den Stahlsektor der EU bietet. Dies ist in
Anbetracht der gestiegenen US-Zölle auf Aluminium und Stahl, die die Lage dieser Branchen weiter
verschlimmern, umso wichtiger.
Die Förderung der Kreislaufwirtschaft ist von entscheidender Bedeutung für die Dekarbonisierung
und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Metallindustrie. Allerdings geht die Menge des
in der EU recycelten Schrotts zurück, weil die Nachfrage der EU-Industrie sinkt und die Schrottpreise
in Drittländern gestiegen sind. Als ersten Schritt zur Umkehr dieses Trends hat die Kommission,
analog zu den jüngsten Maßnahmen in der Chemiebranche, einschlägige Daten aus der Zolldatenbank
öffentlich zugänglich gemacht. Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenderen
Überwachungsmechanismus für die Ein- und Ausfuhr von Aluminium, Kupfer und Stahl, der die
Verfügbarkeit von Marktinformationen verbessern und so kreislauforientierte Verfahren fördern und
die Annahme von Handelsmaßnahmen erleichtern wird, um je nach Bedarf eine ausreichende
Verfügbarkeit von Schrott in der EU sicherzustellen, beginnend bei Aluminium. Die Kommission wird
auch darauf hinarbeiten, die Nachfrage nach Recyclingprodukten zu erhöhen.
Sowohl im Deal für eine saubere Industrie als auch im Aktionsplan für die Automobilindustrie wurde
angekündigt, dass die Kommission Bedingungen für ausländische Investitionen, insbesondere in die
Automobilindustrie (einschließlich Komponenten), vorschlagen wird, wobei die Batterielieferkette als
dringendste Priorität gilt. Die Kommission wird im Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung
der Industrie und möglicherweise in anderen Initiativen spezifische Bedingungen für Resilienz- und
Nachhaltigkeitskriterien vorschlagen.
Die Kommission wird in enger Abstimmung mit Interessenträgern aus der Industrie und den
Mitgliedstaaten Maßnahmen vorschlagen, um sicherzustellen, dass ausländische Investitionen in der
EU wirksamer zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie, ihrem technologischen
Vorsprung und ihrer wirtschaftlichen Resilienz sowie zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in der
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EU beitragen. Beispielsweise könnten die Mitgliedstaaten bei Vorhaben unter Beteiligung
ausländischer Investitionen – insbesondere wenn öffentliche Finanzmittel im Spiel sind – gemeinsam
Bedingungen wie Eigentum an Ausrüstungsgegenständen, in der EU beschafften Vorleistungen,
Einstellung von Personal aus der EU sowie der Notwendigkeit von Joint Ventures oder der
Übertragung von geistigem Eigentum in Erwägung ziehen, und zwar zuallererst in strategisch
wichtigen Bereichen wie der Automobilindustrie oder der Herstellung von Anlagen zur Erzeugung
erneuerbarer Energie.
Insbesondere in Bezug auf den Automobilsektor beabsichtigt die Kommission, mit den Mitgliedstaaten
und einschlägigen Interessenträgern zu erörtern, wie der Mehrwert ausländischer Investitionen in der
EU maximiert und eine Abwärtsspirale und eine Fragmentierung des Binnenmarkts verhindert werden
können. Diese Bedingungen werden die Grundlage für die Zusammenarbeit mit wichtigen
internationalen Partnern bilden, die erhebliche Investitionen in der EU tätigen, insbesondere in die
Lieferketten für erneuerbare Energien und die Automobilindustrie.
Die Kommission wird in Kürze ein Chemikalienpaket vorschlagen, einschließlich eines
Aktionsplans für die chemische Industrie in der EU und eines Omnibus-Rechtsakts über
Chemikalien. Mit dem Aktionsplan werden konkrete Maßnahmen eingeführt, um die globale
Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Chemiesektors, einschließlich KMU, zu verbessern und seine
Produktionsbasis durch Maßnahmen in Schlüsselbereichen wie kritische Produktion, Energiepreise
und Unterstützung von Innovation und Dekarbonisierung zu stärken.
Wie im Deal für eine saubere Industrie angekündigt, hat die Kommission eine
Unterstützungsplattform eingerichtet, um die Gestaltung neuer IPCEI zu beschleunigen. Die
Kommission bietet derzeit mehreren Mitgliedstaaten Unterstützung bei der schnelleren Ausarbeitung
der neuen IPCEI an, die im November 2024 und März 2025 vom Gemeinsamen Europäischen Forum
für IPCEI gebilligt wurden. Die Arbeiten am IPCEI für fortgeschrittene kreislauforientierte Werkstoffe
und an den IPCEI für innovative Nukleartechnologien dürften besonders große Fortschritte im
Hinblick auf die Ziele des Deals für eine saubere Industrie hervorbringen.
Außerdem hat die Kommission am 13. Juni 2025 das Hinweisende Nuklearprogramm
verabschiedet, das einen aktuellen Überblick über den Investitionsbedarf in der EU im Bereich
Kernenergie und über bewährte Finanzierungsmodelle für effiziente Investitionspläne bietet. Die
Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten im Bereich Kernenergie wird erhebliche Investitionen von
rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, um die Laufzeit bestehender Reaktoren zu verlängern und
neue Großreaktoren zu errichten. Längerfristig sind zusätzliche Investitionen in kleine modulare
Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren sowie in
Fusionsenergie erforderlich.
Im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie wurden auch wichtige Maßnahmen ergriffen, um die
Kompetenzen und die Qualität der Arbeitsplätze in der EU zu verbessern. Am 5. März 2025 wurde
eine Mitteilung über die Union der Kompetenzen angenommen, mit der wichtige Initiativen wie das
europäische hochrangige Gremium für Kompetenzen und eine Beobachtungsstelle für Kompetenzen
eingeführt und gleichzeitig bestehende Weiterbildungs- und Umschulungsinitiativen gestärkt werden.
Darüber hinaus hat die Kommission Konsultationen mit den Sozialpartnern eingeleitet, um den
Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze auszuarbeiten, wobei das Hauptaugenmerk auf die
Unterstützung von Umstrukturierungsprozessen und gerechten Übergängen gelegt wird; ferner hat sie
im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik gezielte Änderungen des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
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vorgeschlagen, um die Unterstützung von Arbeitnehmern, deren Arbeitsplätze aufgrund von
Umstrukturierungen im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung verloren gehen könnten, zu
beschleunigen und zu verstärken.
Im Rahmen der von der Kommission im April vorgeschlagenen Halbzeitüberprüfung der
Kohäsionspolitik werden die Mitgliedstaaten und die Regionen die Möglichkeit haben, durch ihre
Programme die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und die Innovationslücke zu schließen.
Während über den Vorschlag noch im Mitentscheidungsverfahren beraten wird, setzt die Kommission
auf ein ehrgeiziges Endergebnis. In diesem Zusammenhang wäre Unterstützung aus dem Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung für große Unternehmen möglich, die zu einem wichtigen Vorhaben
von gemeinsamem europäischem Interesse beitragen oder in kritischen Bereichen wie Verteidigung,
strategische Technologien oder Dekarbonisierung tätig sind. Darüber hinaus soll die Energiewende
unterstützt werden, indem Verbindungsleitungen (Land- und Unterseekabel, die die Stromnetze
benachbarter Länder miteinander verbinden) gefördert werden und Ladeinfrastruktur aufgebaut wird.
Investitionen in erschwinglichen energieeffizienten Wohnraum, nachhaltige Wasserbewirtschaftung
und Innovationen, die zu den STEP-Zielen beitragen, werden zudem die saubere industrielle Basis in
allen Regionen stärken. Als finanziellen Anreiz für Investitionen in strategische Prioritäten hat die
Kommission vorgeschlagen, den Mitgliedstaaten und Regionen im Jahr 2026 eine Vorfinanzierung in
Höhe von 30 % sowie höhere Kofinanzierungssätze für im Rahmen der strategischen Prioritäten
entwickelte Vorhaben zu gewähren.
4. Schlussfolgerung
Die erfolgreiche Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie hängt davon ab, wie engagiert und
wirksam die Mitgliedstaaten und ihre Behörden die darin vorgesehenen Maßnahmen in Gang bringen.
Die Kommission ist weiterhin fest entschlossen, den Deal für eine saubere Industrie umzusetzen und
den Prozess der Dekarbonisierung zu einem Motor für Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand in Europa
zu machen, unter anderem indem sie auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 das Zwischenziel für
2040 vorschlägt. Die übrigen Maßnahmen im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie wird die
Kommission mittels einer Reihe von Paketen umsetzen, die für das zweite Halbjahr 2025 geplant sind.
Jedes Paket wird auf spezifische Aspekte der Ziele des Deals für eine saubere Industrie ausgerichtet
sein und so die gemeinsamen Anstrengungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Industrie und zur Verwirklichung der Dekarbonisierungsziele der EU unterstützen.
Drucksache 331/25- 11 -]
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