Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einem Aktionsplan für Grundkompetenzen Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern: Kompetenzen für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einem Aktionsplan für Grundkompetenzen Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern: Kompetenzen für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
[Bundesrat zu Drucksache 135/25 (Beschluss)
(Grunddrucksachen 135/25 und 136/25)
14.11.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einem
Aktionsplan für Grundkompetenzen
und
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein
Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern: Kompetenzen für
Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
C(2025) 7048 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 6.11.2025
C(2025) 7048 final
Herrn Dr. Andreas Bovenschulte
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
11055 BERLIN DEUTSCHLAND
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Aktionsplan für
Grundkompetenzen {COM(2025) 88 final} und zum Strategieplan für die Bildung in
MINT-Fächern {COM(2025) 89 final}.
Die Kommission nimmt den Standpunkt des Bundesrates zur Union der Kompetenzen zur
Kenntnis. Die Union der Kompetenzen verfolgt einen umfassenden Ansatz zur
Entwicklung des Humankapitals und stellt auf eine ganzheitliche Bildung ab, von
frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung bis hin zur Erwachsenenbildung, um
so eine Annäherung der Bereiche Bildung und Beschäftigung zu bewirken. Der
Aktionsplan für Grundkompetenzen baut auf dem übergeordneten Referenzrahmen für
Schlüsselkompetenzen1 und der integrierten und umfassenden Strategie für den
schulischen Erfolg2 auf.
Die Kommission begrüßt die generelle Unterstützung des Bundesrates für beide
Initiativen der Kommission sowie seine Anerkennung der zentralen Rolle von
Grundkompetenzen und MINT-Kompetenzen, der Ausweitung des Begriffs der
Grundkompetenzen, der Chancen von KI und der Herausforderung, Erwachsene mit
geringen Grundkompetenzen einzubeziehen.
Die Kommission unterstützt die Bemühungen Deutschlands, die Entwicklung von
Grundkompetenzen und MINT-Kompetenzen bei der Gestaltung der Lehrpläne zu
berücksichtigen. Ferner erkennt sie die grundlegende Bedeutung des sozio-emotionalen
Lernens an und teilt die Auffassung, dass diese Kompetenzbildung über die Zeit der
frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung hinausgeht. Dies gilt nicht zuletzt für
neu ankommende Kinder, die das Bildungssystem des Aufnahmelandes nicht von Anfang
an durchlaufen haben.
1 Rahmen zu Schlüsselkompetenzen.
2 Wege zum schulischen Erfolg.
zu Drucksache 135/25 (Beschluss)
Die Kommission teilt die Ansicht des Bundesrates, dass Demokratieerziehung von
Komplexität und Facettenreichtum geprägt ist. Der Bericht der Kommission über die
Zwischenbewertung des strategischen Rahmens für den europäischen Bildungsraum
(2021-2030)3 dient den Beratungen des Rates als Informationsgrundlage bei der
Überprüfung des strategischen Rahmens für den Zeitraum 2026-2030, in dem die
politische Bildung als eine Priorität der europäischen Zusammenarbeit vorgeschlagen
wird. Die Vielfalt pädagogischer Ansätze und die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für
die Demokratiebildung sind dabei uneingeschränkt zu achten.
Die Kommission unterstreicht die Bedeutung der beruflichen Aus- und Weiterbildung,
wenn es darum geht, Lernende mit beruflichen Fertigkeiten auszustatten, und betont
gleichzeitig, dass Lernende in der beruflichen Bildung auch eine solide Basis in
Grundkompetenzen erwerben sollten. Sie erkennt die Bemühungen Deutschlands und
anderer EU-Länder an, diese Kompetenzen in die Lehrpläne der beruflichen Bildung
aufzunehmen. Jedoch stellt sie fest, dass in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor
Herausforderungen bestehen, sicherzustellen, dass alle Lernenden, auch diejenigen aus
benachteiligten Verhältnissen, ausreichende Grundkompetenzen erwerben, um sich
erfolgreich weiterzubilden, auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen und aktiv an der
Gesellschaft teilzuhaben.
Die Kommission würdigt die von Deutschland ergriffenen Maßnahmen, um die Bildung
in MINT-Fächern voranzutreiben, und begrüßt seine Bemühungen, mehr Mädchen und
Frauen dafür zu gewinnen. Initiativen wie „Girls go MINT“ tragen zur Erreichung
dieses Ziels bei, indem 14-19-jährige Sekundarschülerinnen und Hochschulstudentinnen
mit besonderem Augenmerk auf die Vermittlung bereichsübergreifender und
unternehmerischer Fähigkeiten ausgebildet werden. Die Kommission unterstützt
ebenfalls den MINKT-Ansatz (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Kunst und
Technik) als effektive Methode, MINT attraktiver und innovativer zu gestalten.
Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrates zur Kenntnis, hält jedoch
relevante quantitative Ziele für wichtig, um Fortschritte zu steuern und nachzuhalten. Sie
unterstreicht nochmals, dass die Einhaltung dieser Ziele auf dem Freiwilligkeitsprinzip
beruht, dass sich die Zielvorgaben auf vorhandene Eurostat-Daten stützen und den
Mitgliedstaaten keine neuen Rechenschaftspflichten auferlegt werden.
Das Europäische Semester soll – den Prioritäten der EU folgend – die zentralen
sozioökonomischen Herausforderungen der Mitgliedstaaten ermitteln, wobei einschlägige
Ziele und Indikatoren aus einer Vielzahl an Quellen berücksichtigt werden. Jedoch gibt
es keine automatische Verknüpfung zwischen den Einzelzielen und den
länderspezifischen Empfehlungen, und die Ziele im Bildungsbereich (einschließlich der
MINT-Ziele) müssen im Anschluss an die oben genannte Überprüfung des strategischen
Rahmens für den Zeitraum 2026-2030 noch vom Rat gebilligt werden. Die
länderspezifischen Empfehlungen, die vom Rat angenommen werden, geben den von den
Mitgliedstaaten vorgeschlagenen nationalen Plänen Orientierung bei der Nutzung von
3 COM(2025) 340 final
3
EU-Mitteln, wie beispielsweise der Aufbau- und Resilienzfazilität, die noch bis 2026 zur
Verfügung steht. Aktuell verhandeln die Organe über den nächsten mehrjährigen
Finanzrahmen auf Grundlage der am 16. Juli 2025 von der Kommission angenommenen
Vorschläge.
Das Europäische MINT-Exekutivgremium ist bestrebt, Bildung in den MINT-Fächern
durch eine engere Zusammenarbeit zwischen einem breiten Spektrum an
Interessenträgern, einschließlich Sozialpartnern und der Privatwirtschaft,
ergebnisorientierter zu gestalten. Als Diskussionsforum würde es dem Europäischen
Hochrangigen Gremium für Kompetenzen Handlungsvorschläge unterbreiten, wie im
Rahmen der Union der Kompetenzen angekündigt.
Das Ziel der künftigen Europäischen Beobachtungsstelle für Kompetenzen ist es, durch
eine effektivere Aggregation und Analyse bestehender Daten zu einer besseren Erfassung
von Daten über Kompetenzen beizutragen.
Abschließend sei gesagt, dass Initiativen wie die Zentren für Bildung in MINT-Fächern,
flankiert durch Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von
Erasmus+, das Subsidiaritätsprinzip uneingeschränkt achten und für die Mitgliedstaaten
freiwillig bleiben.
Die Stellungnahme des Bundesrates dient der Kommission als wichtiger Beitrag bei der
Fortsetzung ihrer Arbeit an den verschiedenen Maßnahmen des Aktionsplans für
Grundkompetenzen und des Strategieplans für die Bildung in MINT-Fächern. Ein
kontinuierlicher Dialog mit einem breiten Spektrum von Interessenträgern ist hierbei von
erheblichem Nutzen.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den
vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Roxana Mînzatu Maroš Šefčovič
Exekutiv-Vizepräsidentin Mitglied der Kommission
zu Drucksache 135/25 (Beschluss)- 3 -]
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