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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Union der Kompetenzen

dip / drucksache 12.05.2025 · WP 21 · 143/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Union der Kompetenzen [Bundesrat Drucksache 143/1/25 12.05.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AIS - FJ - Fz - K - Wi zu Punkt ... der 1054. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2025 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Union der Kompetenzen COM(2025) 90 final A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Kulturfragen (K) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Der Bundesrat nimmt die Mitteilung der Kommission über die Union der Kompetenzen zur Kenntnis. Er sieht hierin einen Beitrag zur Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraumes, zur Stärkung des europäischen Zusammengehörigkeitsgefühls und zur Sichtbarmachung europäischer Werte. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass Bildung für die Zukunft der EU, deren Wettbewerbsfähigkeit und die Bewältigung der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft eine grundlegende Rolle spielt. 2. Der Bundesrat teilt die der Mitteilung zu Grunde liegenden Annahmen. Fachkräfte sind die Schlüsselressource der EU. Die Schaffung qualitativ hochwertiger, integrativer und anpassungsfähiger Bildungs-, Ausbildungs- und Qualifika- EU K EU Wi ... tionssysteme zur Überwindung des Fachkräftemangels sind wichtige Instrumente, um deren Anzahl zu heben. 3. Zugleich sieht er aber das der Mitteilung zugrundeliegende Verständnis einer auf die Zuführung von „Humankapital“ zum Arbeitsmarkt reduzierten Bildung kritisch und betont sein Verständnis eines ganzheitlichen Bildungsbegriffs, der auch die Entwicklung von sozialen, persönlichen und kulturellen Kompetenzen umfasst. 4. Vor dem Hintergrund, dass die Mitteilung der Kommission zum einen teilweise auf die Ausweitung bestehender Initiativen im Kontext des strategischen Rahmens zur Vollendung eines gemeinsamen europäischen Bildungsraums abzielt, und zum anderen zu für die kommenden Jahre beabsichtigten Einzelinitiativen zu diesem Zeitpunkt noch keine ausreichenden Informationen vorliegen, verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahmen vom 12. Februar 2021 zur Mitteilung der Kommission über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 (BR-Drucksache 635/20 (Beschluss)) sowie vom 18. September 2020 zur Mitteilung der Kommission zu einer Europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (BR- Drucksache 395/20 (Beschluss)). 5. Der Fachkräftemangel ist eine Bremse beim Erreichen höherer Wachstumsziele. Das Fehlen von Fachkräften führt zu Engpässen bei der Produktion oder der Erbringung von Dienstleistungen. Die Beseitigung dieses Missstandes löst bei den Unternehmen über die mit dem Mangel verbundenen Produktivitätseinbußen hinaus weitere Kosten aus. Das Halten, Gewinnen und Nachqualifizieren von Beschäftigten ist kostenträchtig. Gesamtwirtschaftlich droht der Fachkräftemangel nicht nur kurzfristig zu geringerem Wachstum und niedrigeren Investitionen zu führen, sondern darüber hinaus zu einem strukturellen Wachstumsproblem zu werden, welches das Wachstumspotential der EU und ihrer Mitgliedstaaten von vornherein begrenzt. Kleine und Mittlere Unternehmen sind im Wettbewerb um Fachkräfte gegenüber großen Unternehmen mit ebenso großen Personalabteilungen im Nachteil. Zudem drohen Unternehmen in Staaten abzuwandern, in denen kein Fachkräftemangel herrscht. 6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die in der Mitteilung vorgeschlagenen Initiativen und Ziele mehrheitlich Ansätze enthalten, die in Deutschland auf Bun- EU K EU K EU Wi EU Wi ... des- und/oder Landesebene als zentral für eine gelingende Fachkräftesicherung sowie für leistungsfähige (Berufs-)Bildungssysteme erachtet und entsprechend verfolgt werden (unter anderem Förderung von Grund- und MINT- Kompetenzen sowie der beruflichen Weiterbildung und Gewinnung von Fachkräften aus Drittländern). 7. Vor dem Hintergrund, dass die Aufgabe der Fachkräftesicherung in den Mitgliedstaaten mit gleichartigen Herausforderungen wie beispielsweise dem demografischen Wandel sowie der digitalen und ökologischen Transformation verbunden ist, ist es aus Sicht des Bundesrates sinnvoll, Synergien für die Mitgliedstaaten zu schaffen sowie die Bildungs- und Beschäftigungspolitik miteinander zu verknüpfen. Gleichwohl weist der Bundesrat darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Artikel 165 und 166 AEUV Initiativen der Europäischen Union die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der allgemeinen Bildung und der beruflichen Bildung, einschließlich der Hochschulbildung, lediglich fördern und ergänzen können. Derartige Initiativen dürfen für die Mitgliedstaaten jedoch nicht verbindlich sein beziehungsweise unmittelbar in die nationalen Bildungssysteme eingreifen. Die Umsetzung und Ausgestaltung der Maßnahmen müssen zuständigkeitsgemäß den Mitgliedstaaten erhalten bleiben. Ferner gilt es, Parallelstrukturen zu vermeiden. 8. Mit Blick auf eine etwaige Einrichtung von EU-Kompetenzakademien bittet der Bundesrat darum, sicherzustellen, dass sich diese wettbewerbskonform in das Weiterbildungssystem der Mitgliedstaaten einfügen und die nationalen rechtlichen Vorgaben zur Berufszulassung nicht abgeschwächt werden dürfen. 9. Der Bundesrat betont, dass Lernerfahrungen und Abschlüsse, die im Ausland erworben werden, für die Ausbildung im Inland förderlich sein sollten. Daher teilt er die Auffassung, die Instrumentarien zur Anerkennung weiterzuentwickeln. Er warnt jedoch aufgrund der Diversität der Abschlüsse und Bildungssysteme in den Mitgliedstaaten vor der Entwicklung eines Automatismus zur vollständigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen. 10. Der Bundesrat nimmt die skizzierten Governance-Ansätze zur Kenntnis. Er bittet darum, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung ihrer Zuständigkeiten in alle Aktivitäten des geplanten hochrangigen ad-hoc- Gremiums für Kompetenzen aktiv einbezogen werden. Außerdem bittet er da- EU Wi EU Wi EU Wi EU Wi rum, darauf zu achten, dass die avisierte Empfehlung der Mitgliedstaaten zum Humankapital im Europäischen Semester das Prinzip der Freiwilligkeit in der Bildungszusammenarbeit auf EU-Ebene bewahrt. 11. Der Bundesrat stellt insgesamt fest, dass sich die vorliegende Mitteilung der Kommission sowie die darin jeweils enthaltenen Einzelinitiativen mit Themen beschäftigen, die schwerpunktmäßig die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder im Bereich der schulischen Bildung, der Lehrkräfteausbildung, der beruflichen Bildung sowie der Hochschul- und der Erwachsenenbildung berühren. Dies betrifft nicht nur das übergreifende Ziel der Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraumes sowie seiner Eingliederung in den größeren Kontext der Wettbewerbsfähigkeit, sondern unter anderem auch die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer EU-Lehrkräfte-Agenda, zu EU-Schulallianzen, zur Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Abschlusses in der beruflichen Bildung, zur Schaffung eines Europäischen Hochschulabschlusses („European Degree“) und zur Vereinfachung der automatischen Anerkennung von Qualifikationen, Kompetenzen und Abschlüssen. Er weist die Bundesregierung deshalb darauf hin, dass die vorliegende Stellungnahme des Bundesrates insoweit gemäß § 5 Absatz 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen ist. 12. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission. [Er behält sich gesonderte Stellungnahmen zu den in der Mitteilung der Kommission angesprochenen Einzelinitiativen vor.] B 13. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen. EU K EU K Wi [EU K]]

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