Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Union der Kompetenzen
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Union der Kompetenzen
[Bundesrat Drucksache 143/1/25
12.05.25
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - AIS - FJ - Fz - K - Wi
zu Punkt ... der 1054. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2025
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Die Union der Kompetenzen
COM(2025) 90 final
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Ausschuss für Kulturfragen (K) und
der Wirtschaftsausschuss (Wi)
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat nimmt die Mitteilung der Kommission über die Union der
Kompetenzen zur Kenntnis. Er sieht hierin einen Beitrag zur Weiterentwicklung des
europäischen Bildungsraumes, zur Stärkung des europäischen
Zusammengehörigkeitsgefühls und zur Sichtbarmachung europäischer Werte. Der Bundesrat
teilt die Auffassung der Kommission, dass Bildung für die Zukunft der EU,
deren Wettbewerbsfähigkeit und die Bewältigung der zentralen gesellschaftlichen
Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft eine grundlegende Rolle spielt.
2. Der Bundesrat teilt die der Mitteilung zu Grunde liegenden Annahmen.
Fachkräfte sind die Schlüsselressource der EU. Die Schaffung qualitativ
hochwertiger, integrativer und anpassungsfähiger Bildungs-, Ausbildungs- und Qualifika-
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tionssysteme zur Überwindung des Fachkräftemangels sind wichtige
Instrumente, um deren Anzahl zu heben.
3. Zugleich sieht er aber das der Mitteilung zugrundeliegende Verständnis einer
auf die Zuführung von „Humankapital“ zum Arbeitsmarkt reduzierten Bildung
kritisch und betont sein Verständnis eines ganzheitlichen Bildungsbegriffs, der
auch die Entwicklung von sozialen, persönlichen und kulturellen Kompetenzen
umfasst.
4. Vor dem Hintergrund, dass die Mitteilung der Kommission zum einen teilweise
auf die Ausweitung bestehender Initiativen im Kontext des strategischen
Rahmens zur Vollendung eines gemeinsamen europäischen Bildungsraums abzielt,
und zum anderen zu für die kommenden Jahre beabsichtigten Einzelinitiativen
zu diesem Zeitpunkt noch keine ausreichenden Informationen vorliegen,
verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahmen vom 12. Februar 2021 zur
Mitteilung der Kommission über die Vollendung des europäischen Bildungsraums
bis 2025 (BR-Drucksache 635/20 (Beschluss)) sowie vom 18. September 2020
zur Mitteilung der Kommission zu einer Europäischen Kompetenzagenda für
nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (BR-
Drucksache 395/20 (Beschluss)).
5. Der Fachkräftemangel ist eine Bremse beim Erreichen höherer Wachstumsziele.
Das Fehlen von Fachkräften führt zu Engpässen bei der Produktion oder der
Erbringung von Dienstleistungen. Die Beseitigung dieses Missstandes löst bei den
Unternehmen über die mit dem Mangel verbundenen Produktivitätseinbußen
hinaus weitere Kosten aus. Das Halten, Gewinnen und Nachqualifizieren von
Beschäftigten ist kostenträchtig. Gesamtwirtschaftlich droht der
Fachkräftemangel nicht nur kurzfristig zu geringerem Wachstum und niedrigeren
Investitionen zu führen, sondern darüber hinaus zu einem strukturellen
Wachstumsproblem zu werden, welches das Wachstumspotential der EU und ihrer
Mitgliedstaaten von vornherein begrenzt. Kleine und Mittlere Unternehmen sind im
Wettbewerb um Fachkräfte gegenüber großen Unternehmen mit ebenso großen
Personalabteilungen im Nachteil. Zudem drohen Unternehmen in Staaten
abzuwandern, in denen kein Fachkräftemangel herrscht.
6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die in der Mitteilung vorgeschlagenen
Initiativen und Ziele mehrheitlich Ansätze enthalten, die in Deutschland auf Bun-
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...
des- und/oder Landesebene als zentral für eine gelingende Fachkräftesicherung
sowie für leistungsfähige (Berufs-)Bildungssysteme erachtet und entsprechend
verfolgt werden (unter anderem Förderung von Grund- und MINT-
Kompetenzen sowie der beruflichen Weiterbildung und Gewinnung von Fachkräften
aus Drittländern).
7. Vor dem Hintergrund, dass die Aufgabe der Fachkräftesicherung in den
Mitgliedstaaten mit gleichartigen Herausforderungen wie beispielsweise dem
demografischen Wandel sowie der digitalen und ökologischen Transformation
verbunden ist, ist es aus Sicht des Bundesrates sinnvoll, Synergien für die
Mitgliedstaaten zu schaffen sowie die Bildungs- und Beschäftigungspolitik
miteinander zu verknüpfen. Gleichwohl weist der Bundesrat darauf hin, dass unter
Berücksichtigung der Artikel 165 und 166 AEUV Initiativen der Europäischen
Union die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der allgemeinen
Bildung und der beruflichen Bildung, einschließlich der Hochschulbildung,
lediglich fördern und ergänzen können. Derartige Initiativen dürfen für die
Mitgliedstaaten jedoch nicht verbindlich sein beziehungsweise unmittelbar in die
nationalen Bildungssysteme eingreifen. Die Umsetzung und Ausgestaltung der
Maßnahmen müssen zuständigkeitsgemäß den Mitgliedstaaten erhalten bleiben.
Ferner gilt es, Parallelstrukturen zu vermeiden.
8. Mit Blick auf eine etwaige Einrichtung von EU-Kompetenzakademien bittet der
Bundesrat darum, sicherzustellen, dass sich diese wettbewerbskonform in das
Weiterbildungssystem der Mitgliedstaaten einfügen und die nationalen
rechtlichen Vorgaben zur Berufszulassung nicht abgeschwächt werden dürfen.
9. Der Bundesrat betont, dass Lernerfahrungen und Abschlüsse, die im Ausland
erworben werden, für die Ausbildung im Inland förderlich sein sollten. Daher
teilt er die Auffassung, die Instrumentarien zur Anerkennung
weiterzuentwickeln. Er warnt jedoch aufgrund der Diversität der Abschlüsse und
Bildungssysteme in den Mitgliedstaaten vor der Entwicklung eines Automatismus zur
vollständigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen.
10. Der Bundesrat nimmt die skizzierten Governance-Ansätze zur Kenntnis. Er
bittet darum, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung
ihrer Zuständigkeiten in alle Aktivitäten des geplanten hochrangigen ad-hoc-
Gremiums für Kompetenzen aktiv einbezogen werden. Außerdem bittet er da-
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rum, darauf zu achten, dass die avisierte Empfehlung der Mitgliedstaaten zum
Humankapital im Europäischen Semester das Prinzip der Freiwilligkeit in der
Bildungszusammenarbeit auf EU-Ebene bewahrt.
11. Der Bundesrat stellt insgesamt fest, dass sich die vorliegende Mitteilung der
Kommission sowie die darin jeweils enthaltenen Einzelinitiativen mit Themen
beschäftigen, die schwerpunktmäßig die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder
im Bereich der schulischen Bildung, der Lehrkräfteausbildung, der beruflichen
Bildung sowie der Hochschul- und der Erwachsenenbildung berühren. Dies
betrifft nicht nur das übergreifende Ziel der Weiterentwicklung des europäischen
Bildungsraumes sowie seiner Eingliederung in den größeren Kontext der
Wettbewerbsfähigkeit, sondern unter anderem auch die vorgeschlagenen
Maßnahmen zu einer EU-Lehrkräfte-Agenda, zu EU-Schulallianzen, zur Entwicklung
eines gemeinsamen europäischen Abschlusses in der beruflichen Bildung, zur
Schaffung eines Europäischen Hochschulabschlusses („European Degree“) und
zur Vereinfachung der automatischen Anerkennung von Qualifikationen,
Kompetenzen und Abschlüssen. Er weist die Bundesregierung deshalb darauf hin,
dass die vorliegende Stellungnahme des Bundesrates insoweit gemäß § 5
Absatz 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen ist.
12. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission. [Er
behält sich gesonderte Stellungnahmen zu den in der Mitteilung der
Kommission angesprochenen Einzelinitiativen vor.]
B
13. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik,
der Ausschuss für Frauen und Jugend und
der Finanzausschuss
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
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K
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Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Empfehlungen der Ausschüsse)