Fehlende Angaben der Bundesregierung zur Förderung der Gewerkschaft der Polizei aus Bundesmitteln (Nachfrage zu Schriftlicher Frage vom August 2026)
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Fehlende Angaben der Bundesregierung zur Förderung der Gewerkschaft der Polizei aus Bundesmitteln (Nachfrage zu Schriftlicher Frage vom August 2026)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8146
21. Wahlperiode 23.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, René Springer, Thomas Stephan, Robert
Teske und der Fraktion der AfD
Fehlende Angaben der Bundesregierung zur Förderung der Gewerkschaft der
Polizei aus Bundesmitteln (Nachfrage zu Schriftlicher Frage vom August 2026)
In ihrer Antwort vom 28. August 2026 auf die Schriftliche Frage 62 des
Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner auf Bundestagsdrucksache 21/7745, ob die
Gewerkschaft der Polizei (GdP) oder Projekte der GdP seit 2015 mit Mitteln des
Bundeshaushalts oder des Europäischen Sozialfonds (ESF) bzw. in der
aktuellen Förderperiode mit Mitteln des federführend durch das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS) umgesetzten ESF-Plus-Bundesprogramms
gefördert worden seien und in welchem Umfang dies gegebenenfalls geschehen
sei, erklärte die Bundesregierung, seit 2015 habe das BMAS keine Mittel aus
dem ESF bzw. aus dem ESF Plus oder in diesem Zusammenhang aus dem
Bundeshaushalt der GdP oder für Projekte der GdP bewilligt (https://dserver.bunde
stag.de/btd/21/077/2107745.pdf, S. 38). Laut Antwort der Bundesregierung auf
eine ältere Anfrage der Fraktion der AfD hat die GdP jedenfalls im
Haushaltsjahr 2023 Zuwendungen aus Bundesmitteln erhalten (Bundestagsdrucksache
20/8838; https://dserver.bundestag.de/btd/20/088/2008838.pdf, S. 31). Die
Bundesregierung hat nach Ansicht der Fragesteller folglich in ihrer Antwort auf
die Schriftliche Frage vom August 2026 entgegen der Fragestellung
Zuwendungen an die GdP aus Mitteln des Bundeshaushalts nicht berücksichtigt. Aus
Sicht der Fragesteller ist dies dem Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages gemäß Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des
Grundgesetzes nicht angemessen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Mit welchen Summen sind die Gewerkschaft der Polizei (GdP) oder sind
Projekte der GdP seit 2015 mit Mitteln des Bundeshaushalts oder des
Europäischen Sozialfonds bzw. in der aktuellen Förderperiode mit Mitteln des
federführend durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzten
ESF‑Plus-Bundesprogramms gefördert worden (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Berlin, den 8. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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