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Fehlende Angaben der Bundesregierung zur Förderung der Gewerkschaft der Polizei aus Bundesmitteln (Nachfrage zu Schriftlicher Frage vom August 2026)

dip / drucksache 23.09.2026 · WP 21 · 21/8146 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Fehlende Angaben der Bundesregierung zur Förderung der Gewerkschaft der Polizei aus Bundesmitteln (Nachfrage zu Schriftlicher Frage vom August 2026) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8146 21. Wahlperiode 23.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, René Springer, Thomas Stephan, Robert Teske und der Fraktion der AfD Fehlende Angaben der Bundesregierung zur Förderung der Gewerkschaft der Polizei aus Bundesmitteln (Nachfrage zu Schriftlicher Frage vom August 2026) In ihrer Antwort vom 28. August 2026 auf die Schriftliche Frage 62 des Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner auf Bundestagsdrucksache 21/7745, ob die Gewerkschaft der Polizei (GdP) oder Projekte der GdP seit 2015 mit Mitteln des Bundeshaushalts oder des Europäischen Sozialfonds (ESF) bzw. in der aktuellen Förderperiode mit Mitteln des federführend durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) umgesetzten ESF-Plus-Bundesprogramms gefördert worden seien und in welchem Umfang dies gegebenenfalls geschehen sei, erklärte die Bundesregierung, seit 2015 habe das BMAS keine Mittel aus dem ESF bzw. aus dem ESF Plus oder in diesem Zusammenhang aus dem Bundeshaushalt der GdP oder für Projekte der GdP bewilligt (https://dserver.bunde stag.de/btd/21/077/2107745.pdf, S. 38). Laut Antwort der Bundesregierung auf eine ältere Anfrage der Fraktion der AfD hat die GdP jedenfalls im Haushaltsjahr 2023 Zuwendungen aus Bundesmitteln erhalten (Bundestagsdrucksache 20/8838; https://dserver.bundestag.de/btd/20/088/2008838.pdf, S. 31). Die Bundesregierung hat nach Ansicht der Fragesteller folglich in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage vom August 2026 entgegen der Fragestellung Zuwendungen an die GdP aus Mitteln des Bundeshaushalts nicht berücksichtigt. Aus Sicht der Fragesteller ist dies dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes nicht angemessen. Wir fragen die Bundesregierung: Mit welchen Summen sind die Gewerkschaft der Polizei (GdP) oder sind Projekte der GdP seit 2015 mit Mitteln des Bundeshaushalts oder des Europäischen Sozialfonds bzw. in der aktuellen Förderperiode mit Mitteln des federführend durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzten ESF‑Plus-Bundesprogramms gefördert worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Berlin, den 8. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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