Demonstrationen gegen die Alternative für Deutschland am 11. Mai 2025
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Demonstrationen gegen die Alternative für Deutschland am 11. Mai 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/255
21. Wahlperiode 23.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen
Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Demonstrationen gegen die Alternative für Deutschland am 11. Mai 2025
Am 11. Mai 2025 fand ein sogenannter bundesweiter Aktionstag gegen Rechts
statt, der tatsächlich im Kern darauf abzielte, den politischen Druck für ein
Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD) zu erhöhen, obwohl
das Bundesamt für Verfassungsschutz die Einstufung der AfD als „gesichert
rechtsextremistisch“ bereits am 8. Mai 2025, also kurz nach der Bekanntgabe
dieser Einstufung, wieder zurückgenommen hatte bzw. eine Stillhaltezusage
abgab (x.com/RA_Conrad/status/1920420733378830364). Auch die am 2. Mai
2025 veröffentliche Pressemeldung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur
Einstufung der AfD wurde wieder entfernt (ebd.). In zahlreichen deutschen
Städten erfolgten diese umstrittenen Demonstrationen mit unterschiedlichem
Erfolg: In Berlin fand die zentrale Kundgebung am Brandenburger Tor statt.
Die Polizei schätzte die Teilnehmerzahl am späten Nachmittag auf rund 4 000
(www.tagesschau.de/inland/regional/brandenburg/rbb-demonstrierende-in-meh
reren-staedten-in-berlin-und-brandenburg-fordern-afd-verbot-100.html). In
Bayern gingen ca. 3 000 Teilnehmer auf die Straßen (www.br.de/nachrichten/b
ayern/tausende-demonstrieren-fuer-afd-verbot-auch-in-bayern,UktrMur). Auch
in mehreren Städten in Baden-Württemberg erfolgten Kundgebungen für ein
Verbot der AfD. In Stuttgart beispielsweise stieß die Demonstration allerdings
auf sehr wenig Resonanz, genauso wie in Köln (Nordrhein-Westfalen [NRW];
www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.demonstration-in-stuttgart-nur-wenige-gehe
n-gegen-die-afd-auf-die-strasse.7120ed51-57fd-47d1-b831-f3e51790ca2d.html;
www.ksta.de/koeln/demo-gegen-afd-koeln-gibt-schwaches-bild-ab-1021893).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen, die an diesen Demonstrationen gegen
Rechtsextremismus am besagten Tag teilgenommen haben, können nach Kenntnis der
Bundesregierung einem extremistischen Phänomenbereich zugerechnet
werden (bitte eine Gesamtübersicht nach Phänomenbereichen angeben
sowie anschließend, sofern möglich, nach dazugehörigen
Demonstrationsorten aufschlüsseln)?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob linksextremistische
Gruppierungen, wie beispielsweise die Antifa, Autonome oder die Rote
Hilfe, oder auch Klimaschutzorganisationen zu diesen Protesten
aufgerufen und daran teilgenommen haben, wenn ja, welche Gruppierungen, und
in welchem Umfang?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Unterwanderungen oder
Unterwanderungsversuche dieser Proteste durch Links- oder Klimaextremisten,
und wenn ja, bezüglich welcher Organisationen und in Bezug auf welche
örtlichen Demonstrationen?
4. Sieht die Bundesregierung im Hinblick auf zukünftige Proteste dieser Art
die Gefahr einer Unterwanderung oder Steuerung durch Linksextremisten
oder andere Extremisten (bitte ausführen)?
5. Erfolgten Warnungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, anderer
Bundesbehörden oder von Mitgliedern der Bundesregierung im Hinblick
auf eine Steuerung dieser Proteste durch Extremisten, wenn ja, wann, von
wem und mit welchem Inhalt, und wenn nein, warum nicht?
6. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Personen an den Protesten
teilgenommen, die den Sicherheitsbehörden zuvor in einem antisemitischen
Kontext aufgefallen sind, und wenn ja, wie viele?
7. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung antisemitische Äußerungen oder
Symbole auf diesen Demonstrationen von den Polizei- und
Sicherheitsbehörden erfasst worden, und wenn ja, in welcher Form und welchem
Umfang?
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung jeweils zu den Anmeldern
und Unterstützern dieser Demonstrationen im Hinblick darauf, ob es sich
dabei maßgeblich um Empfängerkreise staatlicher Zuwendungen bzw. von
Bundesfördermitteln handelt (bitte nach Name der daran teilnehmenden
Organisation und der jährlichen Zuwendungshöhe des Bundes
aufschlüsseln)?
9. Wurden die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
Demonstrationen durch Bundesmittel in diesem und im letzten Jahr gefördert, und
wenn ja, welche genau, in welcher Höhe und für welche konkreten
Zwecke (z. B. Plakate, Werbung, technische Ausstattung) waren diese
Fördermittel vorgesehen?
10. Kann die Bundesregierung eine mittelbare Förderung dieser
Demonstrationen durch die Länder im Sinne einer Weitergabe von Bundesmitteln
ausschließen (bitte begründen)?
11. Wird die Bundesregierung selbst oder auf der Innenministerkonferenz
diesen Fragen (8 bis 10) nachgehen, wenn ja, über welche Behörden und
wann, und wenn nein, warum nicht?
12. Fällt ein Engagement von „Omas gegen Rechts“ im Zusammenhang mit
Demonstrationen und Aktionen explizit gegen die AfD unter die
Gemeinnützigkeit (www.omas-gegen-rechts.org/2025/02/10/erklaerung-der-oma
s-gegen-rechts-in-deutschland-zu-unserer-ueberparteilichkeit/; www.nd
r.de/nachrichten/niedersachsen/Demos-gegen-AfD-Hunderte-gehen-in-Ni
edersachsen-auf-die-Strasse,afd3450.html; www.tagesschau.de/inland/inn
enpolitik/afd-spendenkonto-100.html)?
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Art und Anzahl an
begangenen Straftaten aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität
im Rahmen dieser Demonstrationen (bitte nach Straftatbestand,
Phänomenbereich, Ort und Angriffsziel sowie der Anzahl der Tatverdächtigen
aufschlüsseln)?
Berlin, den 19. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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