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Demonstrationen gegen die Alternative für Deutschland am 11. Mai 2025

dip / drucksache 23.05.2025 · WP 21 · 21/255 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Demonstrationen gegen die Alternative für Deutschland am 11. Mai 2025 [Deutscher Bundestag Drucksache 21/255 21. Wahlperiode 23.05.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD Demonstrationen gegen die Alternative für Deutschland am 11. Mai 2025 Am 11. Mai 2025 fand ein sogenannter bundesweiter Aktionstag gegen Rechts statt, der tatsächlich im Kern darauf abzielte, den politischen Druck für ein Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD) zu erhöhen, obwohl das Bundesamt für Verfassungsschutz die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ bereits am 8. Mai 2025, also kurz nach der Bekanntgabe dieser Einstufung, wieder zurückgenommen hatte bzw. eine Stillhaltezusage abgab (x.com/RA_Conrad/status/1920420733378830364). Auch die am 2. Mai 2025 veröffentliche Pressemeldung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Einstufung der AfD wurde wieder entfernt (ebd.). In zahlreichen deutschen Städten erfolgten diese umstrittenen Demonstrationen mit unterschiedlichem Erfolg: In Berlin fand die zentrale Kundgebung am Brandenburger Tor statt. Die Polizei schätzte die Teilnehmerzahl am späten Nachmittag auf rund 4 000 (www.tagesschau.de/inland/regional/brandenburg/rbb-demonstrierende-in-meh reren-staedten-in-berlin-und-brandenburg-fordern-afd-verbot-100.html). In Bayern gingen ca. 3 000 Teilnehmer auf die Straßen (www.br.de/nachrichten/b ayern/tausende-demonstrieren-fuer-afd-verbot-auch-in-bayern,UktrMur). Auch in mehreren Städten in Baden-Württemberg erfolgten Kundgebungen für ein Verbot der AfD. In Stuttgart beispielsweise stieß die Demonstration allerdings auf sehr wenig Resonanz, genauso wie in Köln (Nordrhein-Westfalen [NRW]; www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.demonstration-in-stuttgart-nur-wenige-gehe n-gegen-die-afd-auf-die-strasse.7120ed51-57fd-47d1-b831-f3e51790ca2d.html; www.ksta.de/koeln/demo-gegen-afd-koeln-gibt-schwaches-bild-ab-1021893). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Personen, die an diesen Demonstrationen gegen Rechtsextremismus am besagten Tag teilgenommen haben, können nach Kenntnis der Bundesregierung einem extremistischen Phänomenbereich zugerechnet werden (bitte eine Gesamtübersicht nach Phänomenbereichen angeben sowie anschließend, sofern möglich, nach dazugehörigen Demonstrationsorten aufschlüsseln)?  2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob linksextremistische Gruppierungen, wie beispielsweise die Antifa, Autonome oder die Rote Hilfe, oder auch Klimaschutzorganisationen zu diesen Protesten aufgerufen und daran teilgenommen haben, wenn ja, welche Gruppierungen, und in welchem Umfang?  3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Unterwanderungen oder Unterwanderungsversuche dieser Proteste durch Links- oder Klimaextremisten, und wenn ja, bezüglich welcher Organisationen und in Bezug auf welche örtlichen Demonstrationen?  4. Sieht die Bundesregierung im Hinblick auf zukünftige Proteste dieser Art die Gefahr einer Unterwanderung oder Steuerung durch Linksextremisten oder andere Extremisten (bitte ausführen)?  5. Erfolgten Warnungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, anderer Bundesbehörden oder von Mitgliedern der Bundesregierung im Hinblick auf eine Steuerung dieser Proteste durch Extremisten, wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt, und wenn nein, warum nicht?  6. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Personen an den Protesten teilgenommen, die den Sicherheitsbehörden zuvor in einem antisemitischen Kontext aufgefallen sind, und wenn ja, wie viele?  7. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung antisemitische Äußerungen oder Symbole auf diesen Demonstrationen von den Polizei- und Sicherheitsbehörden erfasst worden, und wenn ja, in welcher Form und welchem Umfang?  8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung jeweils zu den Anmeldern und Unterstützern dieser Demonstrationen im Hinblick darauf, ob es sich dabei maßgeblich um Empfängerkreise staatlicher Zuwendungen bzw. von Bundesfördermitteln handelt (bitte nach Name der daran teilnehmenden Organisation und der jährlichen Zuwendungshöhe des Bundes aufschlüsseln)?  9. Wurden die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Demonstrationen durch Bundesmittel in diesem und im letzten Jahr gefördert, und wenn ja, welche genau, in welcher Höhe und für welche konkreten Zwecke (z. B. Plakate, Werbung, technische Ausstattung) waren diese Fördermittel vorgesehen? 10. Kann die Bundesregierung eine mittelbare Förderung dieser Demonstrationen durch die Länder im Sinne einer Weitergabe von Bundesmitteln ausschließen (bitte begründen)? 11. Wird die Bundesregierung selbst oder auf der Innenministerkonferenz diesen Fragen (8 bis 10) nachgehen, wenn ja, über welche Behörden und wann, und wenn nein, warum nicht? 12. Fällt ein Engagement von „Omas gegen Rechts“ im Zusammenhang mit Demonstrationen und Aktionen explizit gegen die AfD unter die Gemeinnützigkeit (www.omas-gegen-rechts.org/2025/02/10/erklaerung-der-oma s-gegen-rechts-in-deutschland-zu-unserer-ueberparteilichkeit/; www.nd r.de/nachrichten/niedersachsen/Demos-gegen-AfD-Hunderte-gehen-in-Ni edersachsen-auf-die-Strasse,afd3450.html; www.tagesschau.de/inland/inn enpolitik/afd-spendenkonto-100.html)? 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Art und Anzahl an begangenen Straftaten aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität im Rahmen dieser Demonstrationen (bitte nach Straftatbestand, Phänomenbereich, Ort und Angriffsziel sowie der Anzahl der Tatverdächtigen aufschlüsseln)? Berlin, den 19. Mai 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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