Evaluierung des ESF Plus-Bundesprogramms von 2021 bis 2025
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Evaluierung des ESF Plus-Bundesprogramms von 2021 bis 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3124
21. Wahlperiode 04.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Robert Teske, René Springer, Peter Bohnhof, Dr. Michael
Espendiller, Hans-Jürgen Goßner, Lukas Rehm, Thomas Stephan und
der Fraktion der AfD
Evaluierung des ESF Plus-Bundesprogramms von 2021 bis 2025
Die Europäische Union will mit dem Europäischen Sozialfonds Plus
(ESF Plus) zu einem sozialen Europa beitragen. In der aktuellen Förderperiode
von 2021 bis 2027 unterstützt der ESF Plus den Bund voraussichtlich mit
2,22 Mrd. Euro. Die Mittel aus dem ESF Plus werden von der Bundesregierung
im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms kofinanziert (www.esf.de/portal/
DE/ESF-Plus-2021-2027/inhalt.html).
Das hierbei federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
teilte am 23. Oktober 2025 mit, dass das ESF Plus-Bundesprogramm von 2021
bis Oktober 2025 rund 280 000 Personen unterstützt und 37 250 Projekte
gefördert habe. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas
kommentierte: „Mein Ziel als Arbeits- und Sozialministerin ist es, Arbeitsplätze zu
sichern und Menschen in Arbeit zu bringen. Mir ist wichtig, Beschäftigte und
Betriebe auch künftig bei der Transformation des Arbeitslebens individuell zu
unterstützen. Dafür erweist sich der ESF Plus als ein erfolgreiches Instrument.
Er ist eine starke und sinnvolle Ergänzung der nationalen Beschäftigungs- und
Sozialpolitik.“ (www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/positive-bil
anz-zur-halbzeit-der-aktuellen-esf-plus-foerderperiode.html).
Im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms wird unter anderem das BMAS-
Programm „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen
Arbeitsmarkt“ gefördert. Das Programm „WIR“ empfiehlt in einem Leitfaden,
dass Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter gegenüber
Ausländern, die „vielleicht nicht einmal über eine Aufenthaltserlaubnis“
verfügen, Beratungsangebote zu Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II; Bürgergeld) und zu Leistungen nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III; Arbeitslosengeld) unterbreiten sollen (www.bridge-bleibe
recht.de/wp-content/uploads/2024_Leitfaden_Arbeitsmarktzugang-und-Foerder
ung.pdf#page=7).
Auch das Programm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ erhält Mittel aus
dem ESF Plus-Bundesprogramm. Das Programm „IQ“ hat sich der
„nachhaltigen und bildungsadäquaten Integration von erwachsenen Menschen
ausländischer Herkunft und ausländischer Berufsqualifikation in den Arbeitsmarkt“
verschrieben (www.netzwerk-iq.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/IQ_Publikati
onen/Flyer/IQ_Flyer_Web_2024.pdf). Das „Interkulturelle Bildungszentrum
Mannheim gGmbH“ (ikubiz) ist eines der zahlreichen Projekte, die vom
Programm „IQ“ gefördert werden. Am 30. Juli 2025 veranstaltete das ikubiz einen
„Diversity Day“ für Achtklässler an einer Realschule in Mannheim. Im Laufe
der Veranstaltung sahen die Schüler den SWR-Kurzfilm: „Diversität: das steckt
hinter dem Begriff“. Der Film präsentiert Drag Queens als Ausdruck der
Vielfalt in Deutschland. Nachdem die Schüler „großes Interesse und Motivation“
gezeigt hätten, „sich mit der Vielfalt Ihrer [sic] Herkunftsländer am Diversity
Day“ auseinanderzusetzen, wurde zwischen den Zimmern der teilnehmenden
Klassen eine Europakarte aufgehängt (https://ikubiz.de/ueber-uns/aktuelles/deta
il/unsere-schule-ist-bunt).
Die Fragesteller begehren vor diesem Hintergrund nähere Informationen über
das ESF Plus-Bundesprogramm.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen wurden in der aktuellen Förderperiode seit 2021 durch
das ESF Plus-Bundesprogramm unterstützt (bitte in einer
maschinenlesbaren Tabelle nach dem jeweiligen ESF Plus-Förderprogramm, der
Ressortzuständigkeit innerhalb der Bundesregierung sowie den geförderten
Personen, getrennt nach deutschen und nichtdeutschen Personen sowie nach
Personen mit afghanischer, bulgarischer, eritreischer, griechischer,
indischer, irakischer, iranischer, italienischer, niederländischer, pakistanischer,
polnischer, rumänischer, russischer, somalischer, spanischer, syrischer,
türkischer, ukrainischer und ungarischer Staatsangehörigkeit,
aufgliedern)?
2. Wie viele Personen wurden in der aktuellen Förderperiode seit 2021 im
Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms über den Bezug von Leistungen
nach dem SGB II beraten (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle nach
deutschen und nichtdeutschen Personen sowie nach Personen mit
afghanischer, bulgarischer, eritreischer, griechischer, indischer, irakischer,
iranischer, italienischer, niederländischer, pakistanischer, polnischer,
rumänischer, russischer, somalischer, spanischer, syrischer, türkischer,
ukrainischer und ungarischer Staatsangehörigkeit aufgliedern)?
3. Wie viele Personen wurden in der aktuellen Förderperiode seit 2021 im
Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms über den Bezug von Leistungen
nach dem SGB III beraten (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle nach
deutschen und nichtdeutschen Personen sowie nach Personen mit
afghanischer, bulgarischer, eritreischer, griechischer, indischer, irakischer,
iranischer, italienischer, niederländischer, pakistanischer, polnischer,
rumänischer, russischer, somalischer, spanischer, syrischer, türkischer,
ukrainischer und ungarischer Staatsangehörigkeit aufgliedern)?
4. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele
Personen in der aktuellen Förderperiode seit 2021 im Rahmen des ESF Plus-
Bundesprogramms in den primären Arbeitsmarkt vermittelt worden sind
(bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle nach dem jeweiligen
Förderprogramm, der Ressortzuständigkeit innerhalb der Bundesregierung sowie
den geförderten Personen, getrennt nach deutschen und nichtdeutschen
Personen sowie nach Personen mit afghanischer, bulgarischer, eritreischer,
griechischer, indischer, irakischer, iranischer, italienischer,
niederländischer, pakistanischer, polnischer, rumänischer, russischer, somalischer,
spanischer, syrischer, türkischer, ukrainischer und ungarischer
Staatsangehörigkeit, aufgliedern)?
5. Übersieht die Bundesregierung in Bezug auf das ESF Plus-
Bundesprogramm die Durchleitung von Fördermitteln von Erstempfängern an
weitere Empfänger, wenn ja, inwieweit sind ggf. die unmittelbaren oder
mittelbaren Zuwendungsempfänger für die Weiterleitung von Bundesmitteln der
Bundesregierung gegenüber rechenschaftspflichtig?
6. Besitzt die Bundesregierung in Bezug auf das ESF Plus-Bundesprogramm
eine Übersicht über Empfänger, die letztlich – also als letztempfangende
Empfänger – die finanziellen Mittel aus der unmittelbaren Förderung von
Erst- bzw. Zwischenempfängern in Anspruch nehmen bzw. genommen
haben?
7. Welche Empfänger wurden im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms
als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger in der Förderperiode ab 2021
gefördert (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle nach jährlichem
Budget und dem jeweiligen Anteil von Mitteln der EU, des Bundes und der
Länder sowie nach dem entsprechenden ESF Plus-Förderprogramm, den
Kapiteln, dem Titel, Zuwendungszweck und den Erst-, Zwischen- und
Letztempfängern aufgliedern)?
8. Anhand welcher Kriterien prüft die Bundesregierung
Verwendungsnachweise von Empfängern, die seit 2021 durch das ESF Plus-
Bundesprogramm gefördert werden?
9. In wie vielen Förderverfahren durch das ESF Plus-Bundesprogramm
gingen die Verwendungsnachweise rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind
noch offen (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle ab Haushaltsjahr
2021 nach Jahresscheiben aufteilen)?
10. Wie viele dieser Förderverfahren durch das ESF Plus-Bundesprogramm
waren ggf. zu beanstanden (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle ab
Haushaltsjahr 2021 nach der Art der Beanstandung und nach
Jahresscheiben aufteilen)?
11. Welche Maßnahmen leitete die Bundesregierung in Bezug auf das ESF
Plus-Bundesprogramm nach dem Feststellen der Beanstandung ggf. ein
(bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle ab Haushaltsjahr 2021 und ggf.
nach Art der Maßnahme und nach Jahresscheiben aufteilen)?
12. In wie vielen Fällen seit 2021 wurde eine Förderung durch das ESF Plus-
Bundesprogramm aufgrund von Verstößen gegen die Förderrichtlinien
gestrichen und bzw. oder zurückverlangt, und was war der konkrete Grund
dafür?
13. Wie hoch waren bzw. sind die Rückforderungen durch das ESF Plus-
Bundesprogramm aufgrund der o. g. Sachverhalte seit dem Jahr 2021?
a) Wie viele Mahnbescheide wurden durch die Bundesregierung seit
2021 mit Blick auf das ESF Plus-Bundesprogramm ausgestellt?
b) Wie hoch sind die Beträge, die bis jetzt seit 2021 von den betroffenen
Empfängern des ESF Plus-Bundesprogramms der Bundesregierung
rückerstattet wurden?
Berlin, den 17. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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