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Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umsetzung des Europäischen Forschungsraums (EFR) - Stärkung von Forschung und Innovation in Europa: Der Weg des EFR und künftige Ausrichtungen C(2025) 3468 final

dip / drucksache 26.05.2025 · WP 21 · 218/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umsetzung des Europäischen Forschungsraums (EFR) - Stärkung von Forschung und Innovation in Europa: Der Weg des EFR und künftige Ausrichtungen C(2025) 3468 final [Bundesrat Drucksache 218/25 26.05.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Europäische Kommission B R Fu ss Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umsetzung des Europäischen Forschungsraums (EFR) - Stärkung von Forschung und Innovation in Europa: Der Weg des EFR und künftige Ausrichtungen C(2025) 3468 final siehe Drucksache 583/24 (Beschluss) EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 23.5.2025 C(2025) 3468 final Frau Anke Rehlinger Präsidentin des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 D-10117 Berlin Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung über die Umsetzung des Europäischen Forschungsraums (EFR) – Stärkung von Forschung und Innovation in Europa: Der Weg des EFR und künftige Ausrichtungen {COM(2024) 490 final}. Die Kommission begrüßt die in der Stellungnahme enthaltenen Ausführungen. Die Kommission erkennt an, dass sich der Bundesrat für die Schaffung eines Binnenmarkts für Forschung, Innovation und Technologie in der EU einsetzt. Dies steht mit den ständigen Bemühungen der Kommission in Einklang, die darauf abzielen, die Kohärenz und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, so wie dies im Pakt für Forschung und Innovation in Europa1 festgelegt wird. Im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit2, der einen strategischen Rahmen für die Steuerung der Arbeiten der Kommission in den kommenden Jahren vorgibt, wird betont, dass es koordinierter Reformen bedarf, die unter anderem als Grundlage für einen kohärenteren und stärker integrierten EFR dienen würden. Probleme – wie z. B. fragmentierte regulatorische Rahmen, unterschiedliche Investitionsniveaus im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) oder Hindernisse für den Wissensaustausch – könnten eine stärkere Harmonisierung der Standards erforderlich machen. Mit dem für 2026 ins Auge gefassten Vorschlag der Kommission für einen EFR‑Rechtsakt werden diese Probleme angegangen. Die im Rahmen der politischen Agenda für den EFR3 bestehenden Maßnahmen und freiwillige Verpflichtungen haben zwar Fortschritte gebracht, reichen aber immer noch nicht aus, um diese strukturellen Hindernisse vollkommen zu überwinden. 1 Empfehlung (EU) 2021/2122 des Rates vom 26. November 2021 zu einem Pakt für Forschung und Innovation in Europa. 2 COM(2025) 30 final. 3 https://commission.europa.eu/system/files/2021-11/ec_rtd_era-policy-agenda-2021.pdf. 2 Die Kommission erkennt an, dass die europäischen FuE-Ausgaben erhöht werden müssen, so wie dies in der Stellungnahme des Bundesrates ausgeführt wird. Die Kommission unterstützt die Bemühungen, mit denen darauf hingearbeitet wird, dass die Mitgliedstaaten 3 % des BIP für FuE aufwenden, so wie dies in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Barcelona aus dem Jahr 20024 und in der Erklärung von Budapest zum Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit5 aus dem Jahr 2024 festgelegt wurde. Die Mobilisierung nationaler Zusagen und von Investitionen aus dem Privatsektor sowie eine stärkere Koordinierung werden von entscheidender Bedeutung sein. In diesem Sinne wird mit dem Kompass ein neuer Ansatz für die Wettbewerbsfähigkeit vorgeschlagen, der darauf abzielt, geeint durch eine gemeinsame Vision FuI-Politik, Industriepolitik, Investitionen und Reformen miteinander zu kombinieren. Der Vorschlag für einen EFR-Rechtsakt würde dafür sorgen, dass die Finanzierungsprioritäten der EU mit denen der Mitgliedstaaten stärker koordiniert und somit FuE-Investitionen in ganz Europa zielgerichtet getätigt werden. Die Kommission ist wie der Bundesrat der Auffassung, dass Forschungslaufbahnen attraktiver gestaltet und weiterhin bestehende geschlechtsspezifische Unterschiede beseitigt werden müssen und teilt seine diesbezüglichen Bedenken. In dem Vorschlag der Kommission für die neue politische Agenda für den EFR 2025-20276 ist vorgesehen, die sektorübergreifende Anerkennung sowie die Einstellungs- und Arbeitsbedingungen zu verbessern, mehr Möglichkeiten zur Laufbahnentwicklung zu schaffen sowie die Beteiligung von Frauen und unterrepräsentierten Forschenden zu fördern. Dadurch wäre es möglich, wissenschaftliche Talente anzuziehen und zu binden, wovon letztlich Innovation und Exzellenz in ganz Europa stark profitieren würden. Wie vom Bundesrat hervorgehoben wurde, besteht eine weitere Schlüsselpriorität darin, den Zugang europäischer FuI‑Gemeinschaften zu Infrastrukturen von Weltrang zu gewährleisten. Ein integriertes und nachhaltiges Ökosystem, das die Synergien zwischen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen stärkt, trägt dazu bei, eine breitere Zugänglichkeit und die langfristige finanzielle Tragfähigkeit sicherzustellen. Die geplante EU-Strategie für Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (die demnächst angenommen werden soll) wird mit einem strategischen Rahmen der Fragmentierung entgegenwirken, gemeinsame Investitionsfahrpläne fördern und die Koordinierung zwischen den Finanzierungsmechanismen der EU und der Mitgliedstaaten verbessern. Mit der Strategie wird der Digitalisierung, der KI-Integration und dem offenen Zugang zu Einrichtungen und Diensten Priorität eingeräumt und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ermöglicht, sodass europäische Forschende, Innovatoren und Unternehmen modernste Infrastrukturen dafür nutzen können, wissenschaftliche Entdeckungen und technologische Innovationen voranzubringen. Offenkundig müssen die Verbindungen zwischen Hochschuleinrichtungen und der Forschungsgemeinschaft gestärkt werden. In dem Vorschlag für die neue politische 4 https://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ec/69871.pdf. 5 https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/11/08/the-budapest-declaration/. 6 COM(2025) 62 final. 3 Agenda für den EFR 2025-2027 werden Maßnahmen zur Stärkung der Kohärenz zwischen FuI und Strategien und Programmen im Bereich der Hochschulbildung zusammen mit Empfehlungen zur Positionierung der europäischen Hochschuleinrichtungen an der Spitze der globalen FuI dargelegt. Dies hängt eng mit den Zielen der kürzlich vorgestellten Union der Kompetenzen7 zusammen, die darauf abstellt, der Entwicklung inklusiver und qualitativ herausragender Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung Priorität einzuräumen. Die Union der Kompetenzen soll durch eine stärkere Verknüpfung von Bildung und Forschung Arbeitskräften zugutekommen, die nicht nur qualifiziert, sondern auch innovativ sind und sich auf die sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes einstellen, sodass die Wettbewerbsfähigkeit, die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und der soziale Zusammenhalt in ganz Europa gefördert werden. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat auf die Wahrung der Werte und Grundrechte der EU großen Wert legt. Durch den im Pakt für Forschung und Innovation dargelegten Einsatz für europäische Grundwerte und Grundsätze bei der Durchführung von FuI-Tätigkeiten, zu denen offene Wissenschaft, Integrität und Ethik in der Forschung, Transparenz, Vielfalt und Gleichstellung der Geschlechter gehören, wird Europa für Forschende und Unternehmen aus der ganzen Welt attraktiver. Angesichts der aktuellen geopolitischen Herausforderungen ist es enorm wichtig, dass Europa ein Bollwerk für die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und das Vertrauen in die Wissenschaft bleibt. Gleichzeitig macht das gegenwärtige geopolitische Klima auch deutlich, dass die Forschungssicherheit in der EU gestärkt werden muss. Dafür bedarf es eines ausgewogenen Ansatzes für die internationale Zusammenarbeit, durch den kritisches Wissen geschützt und zugleich die Zusammenarbeit mit gleich gesinnten Partnern gefördert wird. Die Kommission wird in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten für diese Grundsätze eintreten und dafür insbesondere ein Europäisches Kompetenzzentrum für Forschungssicherheit einrichten, das den Austausch bewährter Verfahren auf dem Gebiet der FuI-Governance erleichtern soll, damit sichere Forschungsverfahren entwickelt werden, ohne dass dadurch gemeinsame Anstrengungen und der Informationsaustausch behindert werden. Die Kommission erkennt die Bedeutung einer kokreativ orientierten Governance an. In diesem Zusammenhang nimmt die Kommission erfreut zur Kenntnis, dass sich das EFR-Forum als Inspirationsquelle etabliert hat, und begrüßt den Vorschlag, sich daran ein Beispiel für die Steigerung der Effizienz der EFR-Governancestrukturen zu nehmen. Die Kommission unterstützt nachdrücklich die umfassende Einbeziehung aller relevanten Interessenträger in Governancestrukturen und Diskussionsforen. Schließlich erkennt die Kommission in Überstimmung mit den Ausführungen des Bundesrates an, dass die Überwindung der regulatorischen Fragmentierung und die Verringerung der Belastungen für Start-ups und Scale-ups für eine dynamische und wettbewerbsfähige Innovationstätigkeit von entscheidender Bedeutung sind. Im Rahmen 7 COM(2025) 90 final. 4 der geplanten EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups8 wird die Kommission kohärente konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der EU-weiten Rahmenbedingungen für Startups und Scale-ups vorlegen und aktiv mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern daran arbeiten, unverhältnismäßige Hindernisse zu ermitteln und zu beseitigen, die die Unternehmen davon abhalten, sich auf dem Markt zu etablieren und durchzusetzen. Durch den ganzheitlichen Ansatz der Strategie sollten Start-ups und Scale-ups in die Lage versetzt werden, ihre einzigartigen Fähigkeiten voll auszuschöpfen und damit ihr Wachstums- und Innovationspotenzial zu steigern sowie letztlich zur langfristigen wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit und globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU beizutragen. Die Strategie für Start-ups und Scale-ups wird mit anderen Leitinitiativen des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit, wie der Spar- und Investitionsunion, der Binnenmarktstrategie und der Union der Kompetenzen, eng verknüpft sein. Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs zu diesem Thema erwartungsvoll entgegen. Mit vorzüglicher Hochachtung Maroš Šefčovič Ekaterina Sachariewa Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission 8 https://research-and-innovation.ec.europa.eu/strategy/strategy-research-and-innovation/jobs-and- economy/towards-eu-startup-and-scaleup-strategy_en. Drucksache 218/25 - 4 -]

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