Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umsetzung des Europäischen Forschungsraums (EFR) - Stärkung von Forschung und Innovation in Europa: Der Weg des EFR und künftige Ausrichtungen C(2025) 3468 final
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Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umsetzung des Europäischen Forschungsraums (EFR) - Stärkung von Forschung und Innovation in Europa: Der Weg des EFR und künftige Ausrichtungen C(2025) 3468 final
[Bundesrat Drucksache 218/25
26.05.25
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durch die Europäische Kommission
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Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Umsetzung des Europäischen Forschungsraums (EFR) -
Stärkung von Forschung und Innovation in Europa: Der Weg des
EFR und künftige Ausrichtungen
C(2025) 3468 final
siehe Drucksache 583/24 (Beschluss)
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, 23.5.2025
C(2025) 3468 final
Frau Anke Rehlinger
Präsidentin des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
D-10117 Berlin
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung über die
Umsetzung des Europäischen Forschungsraums (EFR) – Stärkung von Forschung und
Innovation in Europa: Der Weg des EFR und künftige Ausrichtungen {COM(2024) 490
final}.
Die Kommission begrüßt die in der Stellungnahme enthaltenen Ausführungen. Die
Kommission erkennt an, dass sich der Bundesrat für die Schaffung eines Binnenmarkts
für Forschung, Innovation und Technologie in der EU einsetzt. Dies steht mit den
ständigen Bemühungen der Kommission in Einklang, die darauf abzielen, die Kohärenz
und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, so wie dies im Pakt
für Forschung und Innovation in Europa1 festgelegt wird. Im Kompass für
Wettbewerbsfähigkeit2, der einen strategischen Rahmen für die Steuerung der Arbeiten
der Kommission in den kommenden Jahren vorgibt, wird betont, dass es koordinierter
Reformen bedarf, die unter anderem als Grundlage für einen kohärenteren und stärker
integrierten EFR dienen würden. Probleme – wie z. B. fragmentierte regulatorische
Rahmen, unterschiedliche Investitionsniveaus im Bereich Forschung und Entwicklung
(FuE) oder Hindernisse für den Wissensaustausch – könnten eine stärkere
Harmonisierung der Standards erforderlich machen. Mit dem für 2026 ins Auge
gefassten Vorschlag der Kommission für einen EFR‑Rechtsakt werden diese Probleme
angegangen. Die im Rahmen der politischen Agenda für den EFR3 bestehenden
Maßnahmen und freiwillige Verpflichtungen haben zwar Fortschritte gebracht, reichen
aber immer noch nicht aus, um diese strukturellen Hindernisse vollkommen zu
überwinden.
1 Empfehlung (EU) 2021/2122 des Rates vom 26. November 2021 zu einem Pakt für Forschung und
Innovation in Europa.
2 COM(2025) 30 final.
3 https://commission.europa.eu/system/files/2021-11/ec_rtd_era-policy-agenda-2021.pdf.
2
Die Kommission erkennt an, dass die europäischen FuE-Ausgaben erhöht werden
müssen, so wie dies in der Stellungnahme des Bundesrates ausgeführt wird. Die
Kommission unterstützt die Bemühungen, mit denen darauf hingearbeitet wird, dass die
Mitgliedstaaten 3 % des BIP für FuE aufwenden, so wie dies in den Schlussfolgerungen
des Vorsitzes des Europäischen Rates von Barcelona aus dem Jahr 20024 und in der
Erklärung von Budapest zum Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit5 aus
dem Jahr 2024 festgelegt wurde. Die Mobilisierung nationaler Zusagen und von
Investitionen aus dem Privatsektor sowie eine stärkere Koordinierung werden von
entscheidender Bedeutung sein. In diesem Sinne wird mit dem Kompass ein neuer Ansatz
für die Wettbewerbsfähigkeit vorgeschlagen, der darauf abzielt, geeint durch eine
gemeinsame Vision FuI-Politik, Industriepolitik, Investitionen und Reformen miteinander
zu kombinieren. Der Vorschlag für einen EFR-Rechtsakt würde dafür sorgen, dass die
Finanzierungsprioritäten der EU mit denen der Mitgliedstaaten stärker koordiniert und
somit FuE-Investitionen in ganz Europa zielgerichtet getätigt werden.
Die Kommission ist wie der Bundesrat der Auffassung, dass Forschungslaufbahnen
attraktiver gestaltet und weiterhin bestehende geschlechtsspezifische Unterschiede
beseitigt werden müssen und teilt seine diesbezüglichen Bedenken. In dem Vorschlag der
Kommission für die neue politische Agenda für den EFR 2025-20276 ist vorgesehen, die
sektorübergreifende Anerkennung sowie die Einstellungs- und Arbeitsbedingungen zu
verbessern, mehr Möglichkeiten zur Laufbahnentwicklung zu schaffen sowie die
Beteiligung von Frauen und unterrepräsentierten Forschenden zu fördern. Dadurch
wäre es möglich, wissenschaftliche Talente anzuziehen und zu binden, wovon letztlich
Innovation und Exzellenz in ganz Europa stark profitieren würden.
Wie vom Bundesrat hervorgehoben wurde, besteht eine weitere Schlüsselpriorität darin,
den Zugang europäischer FuI‑Gemeinschaften zu Infrastrukturen von Weltrang zu
gewährleisten. Ein integriertes und nachhaltiges Ökosystem, das die Synergien zwischen
Forschungs- und Technologieinfrastrukturen stärkt, trägt dazu bei, eine breitere
Zugänglichkeit und die langfristige finanzielle Tragfähigkeit sicherzustellen. Die
geplante EU-Strategie für Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (die demnächst
angenommen werden soll) wird mit einem strategischen Rahmen der Fragmentierung
entgegenwirken, gemeinsame Investitionsfahrpläne fördern und die Koordinierung
zwischen den Finanzierungsmechanismen der EU und der Mitgliedstaaten verbessern.
Mit der Strategie wird der Digitalisierung, der KI-Integration und dem offenen Zugang
zu Einrichtungen und Diensten Priorität eingeräumt und die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit ermöglicht, sodass europäische Forschende, Innovatoren und
Unternehmen modernste Infrastrukturen dafür nutzen können, wissenschaftliche
Entdeckungen und technologische Innovationen voranzubringen.
Offenkundig müssen die Verbindungen zwischen Hochschuleinrichtungen und der
Forschungsgemeinschaft gestärkt werden. In dem Vorschlag für die neue politische
4 https://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ec/69871.pdf.
5 https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/11/08/the-budapest-declaration/.
6 COM(2025) 62 final.
3
Agenda für den EFR 2025-2027 werden Maßnahmen zur Stärkung der Kohärenz
zwischen FuI und Strategien und Programmen im Bereich der Hochschulbildung
zusammen mit Empfehlungen zur Positionierung der europäischen
Hochschuleinrichtungen an der Spitze der globalen FuI dargelegt. Dies hängt eng mit
den Zielen der kürzlich vorgestellten Union der Kompetenzen7 zusammen, die darauf
abstellt, der Entwicklung inklusiver und qualitativ herausragender Systeme der
allgemeinen und beruflichen Bildung Priorität einzuräumen. Die Union der
Kompetenzen soll durch eine stärkere Verknüpfung von Bildung und Forschung
Arbeitskräften zugutekommen, die nicht nur qualifiziert, sondern auch innovativ sind und
sich auf die sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes einstellen, sodass die
Wettbewerbsfähigkeit, die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und der soziale
Zusammenhalt in ganz Europa gefördert werden.
Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat auf die Wahrung der Werte und
Grundrechte der EU großen Wert legt. Durch den im Pakt für Forschung und Innovation
dargelegten Einsatz für europäische Grundwerte und Grundsätze bei der Durchführung
von FuI-Tätigkeiten, zu denen offene Wissenschaft, Integrität und Ethik in der
Forschung, Transparenz, Vielfalt und Gleichstellung der Geschlechter gehören, wird
Europa für Forschende und Unternehmen aus der ganzen Welt attraktiver. Angesichts
der aktuellen geopolitischen Herausforderungen ist es enorm wichtig, dass Europa ein
Bollwerk für die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und das Vertrauen in die
Wissenschaft bleibt. Gleichzeitig macht das gegenwärtige geopolitische Klima auch
deutlich, dass die Forschungssicherheit in der EU gestärkt werden muss. Dafür bedarf es
eines ausgewogenen Ansatzes für die internationale Zusammenarbeit, durch den
kritisches Wissen geschützt und zugleich die Zusammenarbeit mit gleich gesinnten
Partnern gefördert wird. Die Kommission wird in partnerschaftlicher Zusammenarbeit
mit den Mitgliedstaaten für diese Grundsätze eintreten und dafür insbesondere ein
Europäisches Kompetenzzentrum für Forschungssicherheit einrichten, das den
Austausch bewährter Verfahren auf dem Gebiet der FuI-Governance erleichtern soll,
damit sichere Forschungsverfahren entwickelt werden, ohne dass dadurch gemeinsame
Anstrengungen und der Informationsaustausch behindert werden.
Die Kommission erkennt die Bedeutung einer kokreativ orientierten Governance an. In
diesem Zusammenhang nimmt die Kommission erfreut zur Kenntnis, dass sich das
EFR-Forum als Inspirationsquelle etabliert hat, und begrüßt den Vorschlag, sich daran
ein Beispiel für die Steigerung der Effizienz der EFR-Governancestrukturen zu nehmen.
Die Kommission unterstützt nachdrücklich die umfassende Einbeziehung aller relevanten
Interessenträger in Governancestrukturen und Diskussionsforen.
Schließlich erkennt die Kommission in Überstimmung mit den Ausführungen des
Bundesrates an, dass die Überwindung der regulatorischen Fragmentierung und die
Verringerung der Belastungen für Start-ups und Scale-ups für eine dynamische und
wettbewerbsfähige Innovationstätigkeit von entscheidender Bedeutung sind. Im Rahmen
7 COM(2025) 90 final.
4
der geplanten EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups8 wird die Kommission kohärente
konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der EU-weiten Rahmenbedingungen für
Startups und Scale-ups vorlegen und aktiv mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern
daran arbeiten, unverhältnismäßige Hindernisse zu ermitteln und zu beseitigen, die die
Unternehmen davon abhalten, sich auf dem Markt zu etablieren und durchzusetzen.
Durch den ganzheitlichen Ansatz der Strategie sollten Start-ups und Scale-ups in die
Lage versetzt werden, ihre einzigartigen Fähigkeiten voll auszuschöpfen und damit ihr
Wachstums- und Innovationspotenzial zu steigern sowie letztlich zur langfristigen
wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit und globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU
beizutragen. Die Strategie für Start-ups und Scale-ups wird mit anderen Leitinitiativen
des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit, wie der Spar- und Investitionsunion, der
Binnenmarktstrategie und der Union der Kompetenzen, eng verknüpft sein.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den
vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs zu diesem Thema erwartungsvoll entgegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Maroš Šefčovič Ekaterina Sachariewa
Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission
8 https://research-and-innovation.ec.europa.eu/strategy/strategy-research-and-innovation/jobs-and-
economy/towards-eu-startup-and-scaleup-strategy_en.
Drucksache 218/25 - 4 -]
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