Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur politischen Agenda für den Europäischen Forschungsraum 2025-2027
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Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur politischen Agenda für den Europäischen Forschungsraum 2025-2027
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 132/25
25.03.25
EU - K - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur politischen Agenda für den Europäischen
Forschungsraum 2025-2027
COM(2025) 62 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 630/20 = AE-Nr. 200864;
Drucksache 622/21 = AE-Nr. 210666;
Drucksache 583/24 = AE-Nr. 241047;
Drucksache 65/25 = AE-Nr. 250115
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 28.2.2025
COM(2025) 62 final
2025/0034 (NLE)
Vorschlag für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur politischen Agenda für den Europäischen Forschungsraum 2025-2027
(Text von Bedeutung für den EWR)
BEGRÜNDUNG
1. KONTEXT DES VORSCHLAGS
• Gründe und Ziele des Vorschlags
Der Zweck des Europäischen Forschungsraums (in Folgendem „EFR“) besteht darin, einen
Raum zu schaffen, „in dem Freizügigkeit für Forscher herrscht und wissenschaftliche
Erkenntnisse und Technologien frei ausgetauscht werden“ (Artikel 179 AEUV). Der EFR wurde
im Jahr 2020 neu belebt, u. a. mit der Annahme des Pakts für Forschung und Innovation (im
Folgenden „FuI“)1 in Europa, in dem die folgenden Prioritätsbereiche für gemeinsame
Maßnahmen der Mitgliedstaaten festgelegt wurden:
(1) Vertiefung eines wirklich funktionierenden Binnenmarkts für Wissen,
(2) gemeinsame Bewältigung des grünen und des digitalen Wandels sowie anderer
Herausforderungen mit Auswirkungen auf die Gesellschaft und Steigerung der
Beteiligung der Gesellschaft am EFR,
(3) Verbesserung des Zugangs zu Exzellenz im Bereich FuI in der gesamten Union und
Verbesserung der Verbindungen zwischen Innovationsökosystemen in der gesamten
Union,
(4) Vorantreiben konzertierter Investitionen und Reformen im Bereich FuI.
Durch die Einrichtung neuer Governance-Strukturen und einer ersten politischen EFR-
Agenda 2022-2024 mit konkreten Maßnahmen hat die EU dem EFR neue Impulse verliehen und
die FuI-Strategien und -Maßnahmen aufeinander abgestimmt. Durch die Zusammenarbeit mit
den Mitgliedstaaten wurden bemerkenswerte Fortschritte erzielt, insbesondere bei der
Beseitigung der Fragmentierung ihrer FuI-Systeme. Schwerpunkte der Initiativen waren
Forschungslaufbahnen, Forschungsinfrastrukturen, offene Wissenschaft, Vertrauensbildung in
die Wissenschaft durch Bürgerbeteiligung und Mobilisierung von Ressourcen für die
thematische Zusammenarbeit im Bereich FuI. Der kooperative Prozess der Festlegung von
Prioritäten, der von den Mitgliedstaaten, den Interessenträgern und der Kommission gemeinsam
gestaltet wurde, hat ein Gefühl der Eigenverantwortung und ein stärkeres Engagement für die
Umsetzung des EFR gefördert, insbesondere durch die erste politische EFR-Agenda.
Wie in der ersten politischen EFR-Agenda 2022-2024 werden auch in der zweiten politischen
EFR-Agenda 2025-2027 konkrete EFR-Tätigkeiten dargelegt, die als strategischer Rahmen zur
Förderung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern, zur Steigerung der Wirksamkeit von
FuI-Systemen und zur gemeinsamen Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen dienen.
Auf der Grundlage der bei der Umsetzung der ersten Agenda gewonnenen Erkenntnisse wird mit
der zweiten Agenda ein Gleichgewicht zwischen der Vertiefung der Maßnahmen in Bezug auf
die derzeitigen Prioritäten durch strukturpolitische Maßnahmen und der Erweiterung der
Vision für den EFR durch neue EFR-Maßnahmen hergestellt. Strukturpolitische Maßnahmen
1 EMPFEHLUNG (EU) 2021/2122 DES RATES.
sind langfristige EFR-Maßnahmen wie offene Wissenschaft, Forschungsinfrastrukturen und
Forschungslaufbahnen, die nicht auf einzelne politische Agenden beschränkt sind und in die
nationale und europäische Politik eingebettet sind. Die EFR-Maßnahmen sind prägnant,
politikorientiert und zielgerichtet, um einen substanziellen Mehrwert für die EU, die
Mitgliedstaaten und die Interessenträger zu schaffen. Bei den Maßnahmen in den Bereichen
künstliche Intelligenz in der Wissenschaft, Forschungssicherheit, Wissenschaft für politische
Angelegenheiten und Chancengleichheit in der Wissenschaft wurden Lücken ermittelt, bei denen
eine Zusammenarbeit für notwendig erachtet wurde. Insgesamt erhält die nächste politische
EFR-Agenda 2025-2027 somit eine klarere politische Ausrichtung und eine klarere Struktur, um
die Umsetzung durch die nationalen Verwaltungen und Interessenträger zu erleichtern.
Die politische EFR-Agenda ist ein nicht verbindliches Instrument zur Steuerung der Politik auf
nationaler und auf EU-Ebene im Einklang mit den in Artikel 179 AEUV festgelegten EFR-
Zielen. Mit ihr werden die Prioritäten der Mitgliedstaaten bei den Arbeiten zur Förderung des
EFR auf der Grundlage gemeinsamer Maßnahmen koordiniert. Sie fördert daher die freiwillige
Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der EU. Da es sich um
eine freiwillige politische Agenda handelt, gibt es keine rechtliche Durchsetzung der Umsetzung.
Die Umsetzung der politischen EFR-Agenda folgt der Logik der variablen Geometrie. Das EFR-
Forum, in dem die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten, mit „Horizont Europa“
assoziierte Länder und Interessenträger auf EU-Ebene zusammenkommen, dient als
Leitungsgremium für die gemeinsame Koordinierung der Durchführung der EFR-Tätigkeiten.
Durch nichtlegislative Initiativen wie die politische EFR-Agenda 2022-2024, die freiwillige
Verpflichtungen in Form von EFR-Maßnahmen enthalten, wurden zwar war erhebliche
Fortschritte erzielt, doch reichen sie nach wie vor nicht aus, um strukturelle Hindernisse zu
beseitigen. In der Mitteilung der Kommission vom 22. Oktober 2024 über die Umsetzung des
EFR2 wurden anhaltende Probleme wie Unterschiede bei der Leistung in Forschung,
Entwicklung und Innovation (im Folgenden „FEI“) in den Mitgliedstaaten, unzureichende
private und öffentliche Investitionen in FEI, die unter dem Ziel von 3 % des BIP liegen,
fragmentierte Regelungsrahmen, begrenzte Unterstützung des Technologietransfers und die
Fragmentierung bei den Forschungs- und Technologieinfrastrukturen hervorgehoben.
Abschließend wird in der Mitteilung die Notwendigkeit einer stärkeren Governance
hervorgehoben.
Zur Bewältigung der systemischen Herausforderungen werden künftige
Gesetzgebungsinitiativen die politische EFR-Agenda ergänzen, mit denen legislative
Maßnahmen eingeführt werden könnten, die über freiwillige Maßnahmen im Rahmen der nicht
verbindlichen politischen EFR-Agenda hinausgehen. Solche Initiativen (z. B. ein EFR-Gesetz)
werden eine Möglichkeit bieten, Probleme durch Harmonisierung, einheitliche Anwendung der
Vorschriften und Durchsetzung der EU-Politik zu lösen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen in
allen Mitgliedstaaten zu schaffen. Sie könnten auf Bereiche angewandt werden, in denen
verbindliche Regeln oder Strukturen erforderlich sind, um die Ziele des EFR über die
2 COM(2024) 490.
freiwilligen Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen hinaus zu erreichen. Dies dürfte die
Fragmentierung der FuI-Politiken und -Systeme innerhalb der EU erheblich verringern.
2. RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
• Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für diese Initiative ist Artikel 292 AEUV. Der Rat kann gemäß Artikel 292
AEUV Empfehlungen abgeben, und er beschließt auf Vorschlag der Kommission in allen Fällen,
in denen er nach Maßgabe der Verträge Rechtsakte auf Vorschlag der Kommission erlassen
muss. Gemäß Artikel 179 Absatz 1 AEUV verfolgt die EU die Ziele, ihre wissenschaftlichen und
technologischen Grundlagen dadurch zu stärken, dass der EFR verwirklicht wird, in dem
Freizügigkeit für Forschende herrscht und wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien frei
ausgetauscht werden, und die Entwicklung ihrer Wettbewerbsfähigkeit einschließlich der ihrer
Industrie zu fördern sowie sämtliche Forschung zu unterstützen, die für erforderlich gehalten
wird. Gemäß Artikel 181 AEUV müssen die Europäische Union und die Mitgliedstaaten ihre
Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung und der technologischen Entwicklung koordinieren,
um die Kohärenz der einzelstaatlichen Politiken und der Politik der EU sicherzustellen.
In enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten kann die Kommission alle Initiativen
ergreifen, die dieser Koordinierung förderlich sind, insbesondere Initiativen, die darauf abzielen,
Leitlinien und Indikatoren zu erstellen, den Austausch bewährter Verfahren durchzuführen und
die für eine regelmäßige Überwachung und Bewertung erforderlichen Arbeiten vorzubereiten.
Das Europäische Parlament muss in vollem Umfang unterrichtet werden. Artikel 182 Absatz 5
eröffnet die Möglichkeit, die in dem mehrjährigen Rahmenprogramm vorgesehenen Aktionen zu
ergänzen, indem dem Europäischen Parlament und dem Rat die Möglichkeit gegeben wird,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und
Sozialausschusses die Maßnahmen zu erlassen, die für die Verwirklichung des EFR notwendig
sind.
Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)
Der Zweck des EFR besteht darin, einen Raum zu schaffen, „in dem Freizügigkeit für Forscher
herrscht und wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien frei ausgetauscht werden“
(Artikel 179 Absatz 1 AEUV). Da es sich hier um eine Multi-Level-Governance-Initiative
handelt und ein behördenübergreifender Ansatz verfolgt wird, der sicherstellt, dass die
Maßnahmen auf den verschiedenen Regierungsebenen und zwischen den Politikbereichen
abgestimmt werden, steht sie im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip. Sie achtet die
Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich und soll dafür sorgen, dass die FuI-Politik
auf allen Regierungsebenen (lokal, regional, national und global) kohärent ist. Es werden
Initiativen eingeführt, die den größten Teil des EU-Mehrwerts auf europäischer Ebene in
Verbindung mit nationalen und regionalen politischen Antworten erbringen und darauf aufbauen.
Diese Initiative entspricht dem Subsidiaritätsprinzip, da der Vorschlag gemäß Artikel 4 Absatz 3
AEUV nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union fällt.
• Verhältnismäßigkeit
Die vorgeschlagenen Maßnahmen stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten
Zielen. Der Vorschlag unterstützt die Erreichung der Ziele des neuen EFR. Er ergänzt die
nationalen Maßnahmen zur Schaffung eines auf Werte gestützten, exzellenten und
wirkungsorientierten Forschungsraums, in dessen Mittelpunkt die Forschenden stehen. Der
Vorschlag achtet die Verfahren in den Mitgliedstaaten und verfolgt einen differenzierten Ansatz,
der den unterschiedlichen wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Gegebenheiten, der
Verschiedenartigkeit der Forschungssysteme und entsprechenden Institutionen und
Organisationen gerecht wird. Es wird anerkannt, dass unterschiedliche nationale, regionale oder
lokale Bedingungen zu Unterschieden bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Empfehlung
führen können.
• Wahl des Instruments
Nach den Erfahrungen mit der ersten politischen EFR-Agenda 2022-2024 unterstreicht die
Entscheidung für eine Empfehlung des Rates das Engagement der Kommission, die kooperative
Governance des EFR zu stärken, indem sie die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit mit den
Mitgliedstaaten, den mit „Horizont Europa“ assoziierten Ländern und Interessenträgern auf EU-
Ebene in einen Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates umsetzt. Ziel ist es,
Eigenverantwortung und ein fundiertes Engagement der Mitgliedstaaten und Interessenträger als
Grundlage für die weitere Zusammenarbeit bei den vereinbarten Maßnahmen und den
strukturpolitischen Maßnahmen für ein gemeinsames Handeln aufzubauen. Außerdem werden
der flexible Ansatz zur Umsetzung der EFR-Maßnahmen und der freiwillige Charakter der
politischen EFR-Agenda fortgesetzt.
3. ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER
INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG
• EINHOLUNG UND NUTZUNG VON EXPERTENWISSEN
Die Europäische Kommission untermauerte ihren Vorschlag für die politische EFR-
Agenda 2025-2027 mit Erkenntnissen aus dem ersten EFR-Überwachungszyklus im Jahr 2023.
Der Zyklus umfasste die erste Überprüfung der Umsetzung der politischen EFR-Agenda 2022-
2024 auf EU-Ebene nach 18 Monaten (Bericht auf EU-Ebene), EFR-Länderberichte über alle
Mitgliedstaaten sowie elf mit „Horizont Europa“ assoziierte Länder, den ersten EFR-Anzeiger
und das erste EFR-Dashboard. Der Bericht auf EU-Ebene nach 18 Monaten enthält eine
Bewertung der Fortschritte in den Prioritätsbereichen für gemeinsame Maßnahmen im EFR
gemäß dem Pakt für FuI in Europa und bei der Umsetzung der politischen EFR-Agenda. Die
EFR-Länderberichte lieferten diese Analyse auf nationaler Ebene. Im EFR-Anzeiger wurden die
Gesamtkonsolidierung und die gemeinsamen Fortschritte bei den Prioritäten des EFR im
Jahr 2023 für die EU insgesamt bewertet, und im Dashboard wurden die Fortschritte auf
nationaler Ebene bewertet. Alle Berichte sind auf der Plattform für EFR-Politik öffentlich
zugänglich3.
• Folgenabschätzung
Es gibt keine Folgenabschätzung. Da es sich um einen Vorschlag der Kommission für eine
Empfehlung des Rates handelt, der auch künftige EFR-Tätigkeiten einschließt, lassen sich die
Auswirkungen im Voraus nicht eindeutig ermitteln. Darüber hinaus wurde die politische EFR-
Agenda 2025-2027 in Zusammenarbeit mit der Expertengruppe des EFR-Forums ausgearbeitet,
in der die Mitgliedstaaten, mit „Horizont Europa“ assoziierte Länder und Interessenträger
zusammenkommen. Die vorbereitenden Arbeiten wurden im Rat erörtert (insbesondere im
ERAC sowie durch die Annahme von Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der EU, zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums und zur
Überwindung seiner Fragmentierung4), die belegen, dass die Annahme dieses Dokuments von
den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern erwartet wird.
• Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
Entfällt.
• Grundrechte
Entfällt.
4. AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT
Entfällt.
5. WEITERE ANGABEN
• Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und
Berichterstattungsmodalitäten
Die Umsetzung der politischen EFR-Agenda 2025-2027 wird über den EFR-
Überwachungsmechanismus überwacht. Der EFR-Überwachungsmechanismus beruht auf den
Anforderungen der Empfehlung des Rates zu einem Pakt für Forschung und Innovation in
Europa. Am 10. Juni 2022 hat die Europäische Kommission dem Rat den „Rahmen für den
künftigen EFR-Überwachungsmechanismus“ vorgelegt, in dem die Komponenten des
Mechanismus im Einzelnen festgelegt sind.
Um die Umsetzung der im Rahmen der politischen EFR-Agenda vereinbarten Maßnahmen
sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu bewerten und die Leistung der EU und
der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der EFR-Ziele zu evaluieren, umfasst der EFR-
Überwachungsmechanismus sowohl qualitative als auch quantitative
Berichterstattungsinstrumente.
3 https://european-research-area.ec.europa.eu/.
4 16179/24.
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Entfällt.
2025/0034 (NLE)
Vorschlag für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur politischen Agenda für den Europäischen Forschungsraum 2025-2027
(Text von Bedeutung für den EWR)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf
Artikel 292 Sätze 1 und 2,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die EU steht heute vor vielfältigen und noch nie da gewesenen Herausforderungen. Die
Weltordnung ist im Wandel begriffen, und die Grundlagen unseres gesellschaftlichen
Wohlergehens und unserer Sicherheit werden durch ein turbulentes geopolitisches
Umfeld, zunehmenden wirtschaftlichen Wettbewerb, eine beispiellos schnelle und
transformative technologische Revolution sowie den Klimawandel und seine Folgen
erschüttert. Es ist dringend erforderlich, die Führungsrolle Europas und die strategische
Autonomie in wichtigen technologischen Bereichen zu stärken. In diesem
Zusammenhang sind Wissenschaft, Technologie und Innovation von entscheidender
Bedeutung, um die Anfälligkeit Europas zu verringern und sein volles Potenzial
auszuschöpfen. Darüber hinaus spielen Forschung und Innovation (FuI) eine
entscheidende Rolle bei der Stärkung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit der
Europäischen Union.
(2) Die Entwicklung des Europäischen Forschungsraums (EFR) steht im Mittelpunkt unserer
Bemühungen, auf diese Herausforderungen zu reagieren. Das Ziel, den EFR als
Binnenmarkt für Forschung, Technologie und Innovation zu schaffen, wurde im
Jahr 2000 formuliert und im Vertrag von Lissabon als spezifisches EU-Ziel verankert.
Die jüngsten politischen Bestrebungen, eine „Forschungs- und Innovationsunion“ zu
gründen, die zu einer gemeinsamen europäischen FuI-Strategie und -Politik führt, und die
„fünfte Freiheit“ weiter zu verfolgen, zeigen, dass ein Raum, in dem Länder
zusammenkommen, um ihre nationalen FuI-Politiken und -Ökosysteme zu koordinieren
und zu verbessern, und in dem Wissen, Forschende und Technologie frei verkehren
können, ständig weiterentwickelt werden muss. Eine stärkere EU-weite Koordinierung
durch den EFR kann dazu beitragen, Investitionen und Reformen anzuregen, und eine
wesentliche Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit im
Einklang mit den Zielen des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit5 spielen.
(3) Der EFR hat in den letzten 25 Jahren in zentralen Politikbereichen wie
Forschungsinfrastrukturen, offene Wissenschaft, internationale Zusammenarbeit,
ausgewogenes Geschlechterverhältnis in FuI, gemeinsame Programmplanung,
Forschungslaufbahnen und Mobilität der Forschenden bedeutende Errungenschaften
erzielt. Als Beitrag zu diesen Errungenschaften wurden im Rahmen der Marie-
Skłodowska-Curie-Maßnahmen mehr als 150 000 herausragende Forschende gefördert,
insbesondere durch exzellente Promotionsprogramme, Postdoktorandenstipendien und
den Austausch von FuI-Mitarbeitern; EURAXESS hat mehr als zwei Millionen
Forschende bei ihrer Laufbahnentwicklung und Mobilität in ganz Europa unterstützt, und
die Cloud für offene Wissenschaft bietet nahtlosen Zugang zu hochwertigen Daten und
digitalen Diensten und unterstützt gleichzeitig die grenz- und fachübergreifende
Zusammenarbeit.
(4) Im Jahr 2021 haben die Mitgliedstaaten und die Kommission eine neue Vision und einen
neuen politischen Rahmen festgelegt, die in den Schlussfolgerungen des Rates zur
künftigen Governance des EFR6 und zum Pakt für FuI7 dargelegt sind. In der Vision
werden die gemeinsamen Werte und Grundsätze dargelegt, an denen sich FuI orientieren
wird, und es werden Prioritäten für gemeinsame Maßnahmen festgelegt. In dem Pakt
bekräftigten die Mitgliedstaaten ihre Entschlossenheit, gemeinsam an der Verwirklichung
der EFR-Ziele zu arbeiten, um die Integration und Zusammenarbeit zu fördern und die
Fragmentierung der wissenschaftlichen Forschung, Technologie und Innovation in
Europa zu verringern. In den Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der EU, zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums und zur
Überwindung seiner Fragmentierung8 aus dem Jahr 2024 bekräftigten die Mitgliedstaaten
ihre Entschlossenheit, die Koordinierung zu verbessern und die nationalen FuI-Politiken
aufeinander abzustimmen, um ein stärker integriertes und effizienteres
Forschungsökosystem zu schaffen.
(5) Mit der ersten politischen EFR-Agenda 2022-2024 wurde eine solide Grundlage für die
Verwirklichung der EFR-Ziele geschaffen. Mit ihr wurden die Prioritätsbereiche des
Pakts für FuI in eine Reihe konkreter Maßnahmen umgesetzt. 17 Maßnahmen wurden
gemeinsam von der Kommission, den Mitgliedstaaten, mit „Horizont Europa“
assoziierten Ländern und Interessenträgern auf EU-Ebene durchgeführt. Als Teil der
neuen Governance spielen das EFR-Forum und seine Untergruppen eine einzigartige
Rolle bei der Förderung der Umsetzung des EFR und seiner Maßnahmen. Sie dienen als
Brücke zwischen EU-, nationalen und regionalen Stellen und erleichtern die
Zusammenarbeit. Durch den inklusiven und partizipativen Ansatz wird sichergestellt,
dass alle Stimmen gehört werden. Dies fördert innovative Strategien und eine
gemeinsame Verantwortung für politische Maßnahmen zur Stärkung des europäischen
5 COM(2025) 30 final.
6 14308/21.
7 EMPFEHLUNG (EU) 2021/2122 DES RATES.
8 16179/24.
FuI-Ökosystems. Als hochrangiges strategisches Beratungsgremium berät der Ausschuss
für den Europäischen Raum für Forschung und Innovation (ERAC) den Rat und die
Kommission frühzeitig.
(6) Die Kommission hat die Errungenschaften der politischen EFR-Agenda 2022-2024 und
der neuen Governance in der Mitteilung mit dem Titel „Umsetzung des Europäischen
Forschungsraums“9 aus dem Jahr 2024 hervorgehoben. Zu den wichtigsten
Errungenschaften bei der Bewältigung einer Reihe von FuI-Bedürfnissen in ganz Europa
im Rahmen der ersten politischen EFR-Agenda 2022-2024 gehören 1) die Schaffung der
Coalition for Advancing Research Assessment (CoARA), 2) die Veröffentlichung des
„Null-Toleranz-Verhaltenskodex zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt im
FuI-System der EU“, 3) die Förderung des Wandels im Bereich der grünen Energie durch
Umsetzung der Agenda für strategische Forschung und Innovation des EFR-Pilotprojekts
zu grünem Wasserstoff, 4) die Einrichtung des „Netzes der Verwaltungsbehörden für FuI
und den Zusammenhalt“ (RIMA), das Akteure der FuI-Politik und Verwaltungsbehörden
zusammenbringt, um die Innovationskluft zu bewerten, die Exzellenz zu steigern und
bestehende Ausweitungsinstrumente vorteilhaft einzusetzen, und 5) die Entwicklung
eines neuen EFR-Überwachungs- und Evaluierungsrahmens.
(7) Die zweite politische EFR-Agenda 2025-2027 baut auf diesem Ansatz auf und ist darauf
ausgelegt, die derzeitigen Herausforderungen zu bewältigen. Auf der Grundlage der
Prioritätsbereiche für gemeinsame Maßnahmen des Pakts für FuI und der Ergebnisse der
Umsetzung der ersten politischen EFR-Agenda 2022-2024 werden elf strukturpolitische
Maßnahmen des EFR und acht konkrete EFR-Maßnahmen skizziert. Diese sind das
Ergebnis eines umfassenden Mitgestaltungsprozesses innerhalb des EFR-Forums und des
ERAC, und es wird angestrebt, im Jahr 2025 mit der Umsetzung zu beginnen. Die erste
und die zweite politische EFR-Agenda sind miteinander verknüpft. Die politische EFR-
Agenda 2025-2027 sorgt für Kontinuität bei den laufenden politischen Maßnahmen im
Rahmen der ersten Agenda, befasst sich mit den zentralen langfristigen Zielen des EFR
und verfügt über die nötige Flexibilität, um auf neue strategische Erfordernisse reagieren
zu können.
EMPFIEHLT HIERMIT FOLGENDES:
1. Die Mitgliedstaaten nehmen die politische EFR-Agenda 2025-2027 mit elf langfristigen
strukturpolitischen Maßnahmen des EFR, die nicht auf einzelne politische Agenden
beschränkt sind, aber dennoch über einen dreijährigen Arbeitsplan verfügen, und acht
EFR-Maßnahmen, die innerhalb der dreijährigen politischen Agenda abgeschlossen
werden müssen, an. Alle Vorschläge im Rahmen des EFR sind im Anhang ausführlicher
dargelegt.
2. Die Mitgliedstaaten setzen die folgenden strukturpolitischen Maßnahmen des EFR und
EFR-Maßnahmen im Einklang mit den vier Prioritätsbereichen für gemeinsame
Maßnahmen des Pakts für auf freiwilliger Basis um. Diese strukturpolitischen
9 COM(2024) 490.
Maßnahmen des EFR und EFR-Maßnahmen konzentrieren sich auf i) die Erzielung
eines klaren Mehrwerts auf nationaler und europäischer Ebene, ii) die Erzielung einer
Wirkung, indem innerhalb von drei Jahren spezifische Leistungen und greifbare
Ergebnisse erzielt werden, iii) die ständige Mitgestaltung zwischen den Mitgliedstaaten,
der Kommission und den Interessenträgern, iv) Eigenständigkeit mit einer einzigen
Haupttätigkeit, d. h. ohne Untermaßnahmen, und v) die Umsetzung in variabler
Geometrie, die Flexibilität in Bezug auf das Ausmaß ermöglicht, in dem sich die Länder
beteiligen können.
1. PRIORITÄTSBEREICH: VERTIEFUNG EINES WIRKLICH FUNKTIONIERENDEN
BINNENMARKTS FÜR WISSEN
Die Freizügigkeit von Forschenden, Wissen und Daten ist für den Aufbau eines
effizienteren und inklusiveren europäischen FuI-Systems von entscheidender
Bedeutung. Sie trägt dazu bei, parallelen Ressourceneinsatz zu minimieren und die für
die Wirksamkeit notwendige kritische Masse zu schaffen. Um die Wettbewerbsfähigkeit
der EU zu stärken, ist es unerlässlich, die internationale Position und die
wissenschaftliche Führungsrolle der EU durch eine wegweisende Grundlagenforschung
und angewandte Forschung zu stärken.
Die EU wird ihre Arbeit an dieser Priorität im Rahmen der folgenden
strukturpolitischen Maßnahmen fortsetzen:
Offene Wissenschaft – Ermöglichung einer offenen Wissenschaft durch den Austausch
und die Weiterverwendung von Daten, auch über die Europäische Cloud für offene
Wissenschaft (EOSC); Forschungsinfrastrukturen – Stärkung der Nachhaltigkeit,
Zugänglichkeit und Widerstandsfähigkeit von Forschungsinfrastrukturen im
Europäischen Forschungsraum; Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit
für alle sowie Inklusivität – Stärkung der inklusiven und intersektionalen
Gleichstellung der Geschlechter im EFR; Laufbahnen und Mobilität von
Forschenden und Systeme zur Beurteilung und Honorierung von Forschung –
Steigerung der Attraktivität und Nachhaltigkeit von Forschungslaufbahnen sowie
Reform der Forschungsbewertung; Valorisierung von Wissen – Ausweitung der
Kapazitäten und Tätigkeiten zur Valorisierung von Wissen; Globales Engagement –
Globaler Ansatz für FuI.
Für die nächsten drei Jahre werden folgende EFR-Maßnahmen vorgeschlagen:
Gerechtigkeit in der offenen Wissenschaft;
Förderung des europäischen Ökosystems „Science for Policy“ (S4P);
Erleichterung und Beschleunigung der verantwortungsvollen Nutzung von KI in
der Wissenschaft in der EU;
Stärkung der Forschungssicherheit.
2. PRIORITÄTSBEREICH: GEMEINSAME BEWÄLTIGUNG DES GRÜNEN UND DES DIGITALEN
WANDELS SOWIE ANDERER HERAUSFORDERUNGEN MIT AUSWIRKUNGEN AUF DIE
GESELLSCHAFT UND STEIGERUNG DER BETEILIGUNG DER GESELLSCHAFT AM EFR
Damit der EFR die Wettbewerbsfähigkeit steigern, die Lebensqualität der Menschen in
der EU verbessern und gesellschaftliche Herausforderungen wie den ökologischen und
den digitalen Wandel bewältigen kann, muss er Synergien mit sektorspezifischen
Maßnahmen und der Industriepolitik schaffen. FuI-Investitionen müssen zu greifbaren
Ergebnissen führen, die vom Markt genutzt und eingesetzt werden.
Die folgenden strukturpolitischen Maßnahmen stellten die wichtigsten Ansätze für ein
Vorgehen in diesen Prioritätsbereich dar:
An Herausforderungen orientierte Initiativen – Den Strategieplan für
Energietechnologie (SET) zu einer zentralen thematischen Komponente des EFR
machen; Synergien mit dem Bildungsbereich und der Europäischen
Kompetenzagenda – Verbesserung der Verknüpfung zwischen FuI und
Hochschulbildung innerhalb des EFR und Freisetzung des vollen Potenzials der
europäischen FuI-Ökosysteme; Aktive Bürgerinnen und Bürger und
gesellschaftliches Engagement in FuI – Stärkung des Vertrauens in die Wissenschaft
durch Bürgerbeteiligung, Engagement und wissenschaftliche Kommunikation.
Für die nächsten drei Jahre werden folgende EFR-Maßnahmen vorgeschlagen:
Beschleunigung der FuI-Investitionen für den industriellen Wandel und die
wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit in Europa;
Beschleunigung der auf neuen Ansätzen beruhenden Methoden (new approach
methodologies — NAMs) zur Förderung der biomedizinischen Forschung und der
Prüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten;
ein harmonisierter und koordinierter Rahmen für ein europäisches Konzept für
Integrität und Ethik in Forschung und Innovation angesichts sich abzeichnender
Herausforderungen.
3. PRIORITÄTSBEREICH: VERBESSERUNG DES ZUGANGS ZU EXZELLENZ IM BEREICH FUI
IN DER GESAMTEN UNION UND VERBESSERUNG DER VERBINDUNGEN ZWISCHEN
INNOVATIONSÖKOSYSTEMEN IN DER GESAMTEN UNION
Spitzenforschung erstreckt sich in ganz Europa über alle Altersgruppen, Fachrichtungen
und Sektoren hinweg. Aufgrund der erheblichen Unterschiede bei den Möglichkeiten
für Forschende und Innovatoren im EFR muss ihr Potenzial noch voll ausgeschöpft
werden. Eine strukturpolitische Maßnahme zur Bewältigung dieses Prioritätsbereichs
besteht darin, Synergien zwischen EU-, nationalen und regionalen
Finanzierungsprogrammen zu schaffen – Verbesserung des Zugangs der EU zu
Exzellenz.
Für die nächsten drei Jahre wird die folgende EFR-Maßnahme vorgeschlagen:
Stärkung von FuI: Eine neue Ära im Forschungsmanagement.
4. PRIORITÄTSBEREICH: VORANTREIBEN KONZERTIERTER INVESTITIONEN UND
REFORMEN IM BEREICH FUI
Da sich die EU auf Schlüsselbereiche für künftige Wettbewerbsfähigkeit,
Nachhaltigkeit und Wohlergehen konzentriert, wäre es kontraproduktiv, FuI-
Investitionen und -Initiativen zu duplizieren, zu ersetzen oder zu fragmentieren. Die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit kann die Effizienz steigern, indem Ressourcen
gebündelt werden, um eine kritische Masse zu erreichen und die Spillover-Effekte von
Wissen zur Förderung von Innovationen zu verstärken. Damit diese Investitionen
effizient und wirkungsvoll sind, müssen in einigen Fällen auch strukturelle Reformen in
den nationalen FuE-Systemen ausgearbeitet, umgesetzt und überwacht werden. Ziel
dieser Reformen ist es, die Wissenschaftsexzellenz zu steigern, die Valorisierung von
Forschungsergebnissen zu fördern, die Verbindungen zwischen Wissenschaft und
Wirtschaft zu verbessern und die politischen Maßnahmen besser auf die Förderung von
Unternehmensinnovationen auszurichten.
Im Rahmen dieses Ziels wird zwar keine spezifische EFR-Maßnahme vorgeschlagen, es
wird jedoch allgemein anerkannt, dass die Förderung von FuI-Investitionen und die
Verabschiedung von Strukturreformen eine Schlüsselpriorität für die Europäische
Kommission und die Mitgliedstaaten bleibt, die eng zusammenarbeiten und dabei eine
Reihe von bestehenden Instrumenten nutzen sollten. Genauer gesagt dürfte die
Umsetzung der FuI-Maßnahmen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU
die nationale Innovationskapazität stärken, insbesondere in Ländern, die nach wie vor
einen Rückstand aufweisen.
Im Rahmen des Europäischen Semesters für die wirtschaftspolitische Koordinierung
führt die Europäische Kommission eine eingehende Analyse der nationalen FuI-
Systeme durch und gibt länderspezifische Empfehlungen dazu ab, wie das
Innovationspotenzial der einzelnen Länder gesteigert werden kann. Anschließend
überwacht die Kommission die politischen Antworten der Mitgliedstaaten, um die
Fortschritte bei der Schließung der festgestellten FuI-Lücken zu bewerten. Um ihre
Bemühungen zur Verbesserung ihrer FuI-Systeme durch Reformen zu unterstützen,
können die Mitgliedstaaten und assoziierten Länder durch die Fazilität für
Politikunterstützung im Rahmen von „Horizont Europa“, einem Instrument, das sich bei
der Verbesserung der Politikgestaltung und der Ermittlung von Reformpfaden als
äußerst nützlich erwiesen hat, sowie den bilateralen verstärkten Dialog mit den
Mitgliedstaaten über gemeinsam vereinbarte FuI-Themen fachliche Unterstützung
erhalten.
3. Der etablierte Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen
Kommission, den Mitgliedstaaten, assoziierten Ländern und Interessenverbänden in
Form des EFR-Forums und des ERAC sollte als zentraler Mechanismus für die EFR-
Governance beibehalten werden. Die Umsetzung der nächsten politischen EFR-
Agenda 2025-2027 wird weiterhin ein inklusives und transparentes Unterfangen auf
allen Regierungs- und Verwaltungsebenen bleiben, um die Mitgestaltung und die
Eigenverantwortung für die Agenda zu fördern. Das EFR-Forum bleibt eine
Anlaufstelle für neue Herausforderungen außerhalb der Tätigkeiten der politischen
EFR-Agenda 2025-2027, die eine länderübergreifende Zusammenarbeit erfordern und
unter den Pakt für Forschung und Innovation fallen, wie z. B. Folgemaßnahmen zur
Freiheit der wissenschaftlichen Forschung.
4. Eine koordinierte Umsetzung sollte die aktive und breite Beteiligung der
Interessenträger auf EU-Ebene über das gesamte Spektrum hinweg – von der Forschung
über die Innovation bis hin zur Markteinführung – gewährleisten. Die
Interessengruppen im EFR-Forum sollten überprüft werden, um eine stärkere
Vertretung der verschiedenen Interessen zu erreichen.
5. Die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission sollten die umfassende
Einbeziehung der mit dem Programm „Horizont Europa“ assoziierten Länder und der
Dachorganisationen der Interessenträger auf EU-Ebene bei der Umsetzung der
politischen EFR-Agenda 2025-2027 unterstützen.
6. Die FuI-Investitionen in der EU bleiben hinter den Erwartungen zurück und liegen nach
wie vor unter dem Investitionsniveau vieler globaler Wettbewerber der EU. Derzeit gibt
die EU rund 2,3 % ihres BIP für FuE aus, was weit unter dem im Jahr 2002 in der
Erklärung von Barcelona festgelegten FuE-Ziel von 3 % liegt. Um die vielschichtige
Herausforderung zu bewältigen, das 3 %-Ziel zu erreichen, sind koordinierte
Maßnahmen erforderlich, um öffentliche und private FuE-Investitionen anzukurbeln.
Weitere Reformen sind auch erforderlich, um die nationalen FuI-Ökosysteme zu
verbessern und die Wirkung eines Anstiegs der Investitionen in FuI zu maximieren.
Neben dem Prioritätsbereich „Vorantreiben konzertierter Investitionen und Reformen
im Bereich FuI“ des Pakts für FuI sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission ihre
diesbezüglichen Anstrengungen fortsetzen.
7. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollten den EFR-
Überwachungsmechanismus weiter umsetzen, der im Pakt für FuI in Europa dargelegt
und in dem „Rahmen für den künftigen EFR-Überwachungsmechanismus“, den die
Kommission dem Rat am 10. Juni 2022 vorgelegt hat10, näher ausgeführt wird. Der
EFR-Überwachungsmechanismus wird die Fortschritte bei der Verwirklichung der
EFR-Prioritäten gemäß dem Pakt für Forschung und Innovation bewerten. Der EFR-
Überwachungsmechanismus sollte Folgendes umfassen:
(1) einen regelmäßig aktualisierten EFR-Anzeiger zur Überwachung der
Fortschritte bei der Verwirklichung der EFR-Ziele sowohl auf EU-Ebene als
auch auf nationaler Ebene;
10 MITTEILUNG DES RATES 9578/22.
(2) einen regelmäßig erstellten EFR-Überwachungsbericht der Kommission an
den Rat, um die Umsetzung der politischen EFR-Agenda zu überprüfen;
(3) regelmäßig erstellte EFR-Länderberichte zur Überprüfung der Fortschritte
der Länder bei der Umsetzung der politischen EFR-Agenda.
Die Mitgliedstaaten werden weiterhin Informationen über den EFR austauschen,
insbesondere durch die Bereitstellung von Daten und Informationen über die Plattform
für EFR-Politik. Die Mitgliedstaaten werden auch die Umsetzung der EFR-Maßnahmen
und die Ergebnisse in ihren Ländern fördern und dabei die verfügbare Unterstützung
nutzen.
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident /// Die Präsidentin
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 28.2.2025
COM(2025) 62 final
ANNEX
ANHANG
des
Vorschlags für eine EMPFEHLUNG DES RATES
zur politischen Agenda für den Europäischen Forschungsraum 2025-2027
ANHANG
Ausführliche Erläuterung der strukturpolitischen Maßnahmen des EFR und der EFR-
Maßnahmen
Die Vorschläge für die strukturpolitischen Maßnahmen des EFR und die EFR-Maßnahmen
werden in nachstehender Reihenfolge näher erläutert. Sie beruhen auf einem
Mitgestaltungsprozess, der zwischen März 2023 und November 2024 mit den Mitgliedstaaten,
den mit „Horizont Europa“ assoziierten Ländern und Interessenträgern durchgeführt wurde:
Strukturpolitische Maßnahmen des EFR
Ermöglichung einer offenen Wissenschaft durch den Austausch und die
Weiterverwendung von Daten, auch über die Europäische Cloud für offene
Wissenschaft (EOSC)
Stärkung der Nachhaltigkeit, Zugänglichkeit und Widerstandsfähigkeit von
Forschungsinfrastrukturen im EFR
Stärkung der inklusiven und intersektionalen Gleichstellung der Geschlechter im
EFR
Steigerung der Attraktivität und Nachhaltigkeit von Forschungslaufbahnen
Reform der Forschungsbewertung
Ausweitung der Kapazitäten und Tätigkeiten zur Valorisierung von Wissen
Globaler Ansatz für FuI
Den Strategieplan für Energietechnologie (SET) als eine zentrale thematische
Komponente des EFR integrieren
Verbesserung der Verknüpfung zwischen FuI und Hochschulbildung innerhalb
des EFR und Freisetzung des vollen Potenzials der europäischen FuI-Ökosysteme
Stärkung des Vertrauens in die Wissenschaft durch Bürgerbeteiligung,
Engagement und wissenschaftliche Kommunikation
Verbesserung des Zugangs der EU zu Exzellenz
EFR-Maßnahmen
Gerechtigkeit in der offenen Wissenschaft
Förderung des europäischen Ökosystems „Science for Policy“ (S4P)
Erleichterung und Beschleunigung der verantwortungsvollen Nutzung von KI in
der Wissenschaft in der EU
Stärkung der Forschungssicherheit
Beschleunigung der FuI-Investitionen für den industriellen Wandel und die
wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit in Europa
Beschleunigung der auf neuen Ansätzen beruhenden Methoden (new approach
methodologies — NAMs) zur Förderung der biomedizinischen Forschung und der
Prüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
Ein harmonisierter und koordinierter Rahmen für ein europäisches Konzept für
Integrität und Ethik in Forschung und Innovation angesichts sich abzeichnender
Herausforderungen
Stärkung von FuI: Eine neue Ära im Forschungsmanagement
Strukturpolitische Maßnahmen des EFR
1. ERMÖGLICHUNG EINER OFFENEN WISSENSCHAFT DURCH DEN AUSTAUSCH UND DIE
WEITERVERWENDUNG VON DATEN, AUCH ÜBER DIE EUROPÄISCHE CLOUD FÜR
OFFENE WISSENSCHAFT (EOSC)
Ziele
Verfahren und Kompetenzen der offenen Wissenschaft werden belohnt und unterrichtet,
wodurch sie zur „neuen Normalität“ werden;
Normen, Instrumente und Dienste ermöglichen es Forschenden, Ergebnisse zu finden,
zugänglich zu machen, weiterzuverwenden und zu kombinieren;
eine föderierte gemeinschaftsorientierte Infrastruktur, die einen offenen Austausch
wissenschaftlicher Ergebnisse ermöglicht, wird aufgebaut und gepflegt; ·
Europa ist auf dem Weg zu einem Netz von FAIR1-Forschungsdaten mit etablierten
Verbindungen zu anderen Datenräumen;
Forschende erhalten bessere rechtliche Bedingungen und Ressourcen für den Zugang zu
öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen und deren Weiterverwendung sowie für
die Nutzung von Veröffentlichungen und Daten für wissenschaftliche Zwecke.
Beschreibung
Ziel dieser strukturpolitischen Maßnahme ist es, einen grundlegenden Wandel in allen
Forschungsgemeinschaften und Forschungsinfrastrukturen in Europa zu erreichen. Sie soll
einen besseren EU-Rechtsrahmen für den offenen Austausch, den nahtlosen Zugang und die
zuverlässige Weiterverwendung von Forschungsdaten und anderen digitalen
Forschungsobjekten schaffen, die während des gesamten Forschungslebenszyklus genutzt und
produziert werden. Beispiele hierfür sind:
Förderung der Übernahme des EU-Knoten der EOSC durch die europäische
Forschungsgemeinschaft;
Unterstützung der Erweiterung des EOSC-Zusammenschlusses um mehrere Knoten und
Sicherstellung ihrer Skalierbarkeit durch gemeinsame Standards und Nutzungsstrategien
des EOSC-Zusammenschlusses ab 2025;
Durchführung weiterer Konsultationen der Interessenträger und Erhebung weiterer
Daten zu den ermittelten politischen Optionen, um den Rechts- und
Regulierungsrahmen der EU für Urheberrechte und Daten für die Forschung geeignet zu
machen;
Erweiterung des EOSC-Überwachungsrahmens durch modernste Methoden zur
Bewertung der Auswirkungen damit zusammenhängender Strategien und Verfahren.
1 FAIR steht für „Findable“ (auffindbar), „Accessible“ (zugänglich), „Interoperable“ (interoperabel) und
„Reusable“ (wiederverwendbar).
Erwartete Ergebnisse
Entwicklung eines hochwertigen EOSC-Zusammenschlusses und Steigerung seiner
Akzeptanz;
Erhöhung der Menge und Produktivität der FAIR-Forschungsdaten in Europa;
Ermittlung von Bereichen für legislative und nichtlegislative Maßnahmen zur
Gewährleistung eines für die Forschung geeigneten Rechts- und Regelungsrahmens für
Urheberrechte und Daten in der EU;
Bewertung der Auswirkungen von Strategien und Verfahren im Bereich der offenen
Wissenschaft auf der Grundlage einer Informationsplattform für die Politik der offenen
Wissenschaft.
2. STÄRKUNG DER NACHHALTIGKEIT, ZUGÄNGLICHKEIT UND WIDERSTANDSFÄHIGKEIT
VON FORSCHUNGSINFRASTRUKTUREN IM EUROPÄISCHEN FORSCHUNGSRAUM
Ziele
Stärkung der Forschungsinfrastrukturdienste und deren bessere Anpassung an die
Bedürfnisse der Nutzer vor dem Hintergrund aktueller und sich abzeichnender
Herausforderungen in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation und der
politischen Prioritäten der EU;
Stärkung des europäischen Forschungsinfrastruktur-Ökosystems, unter anderem durch
die Konsolidierung bestehender Forschungsinfrastrukturen und die Ermittlung neuer
Forschungsinfrastruktur-Projekte, mit denen Lücken geschlossen werden;
Schaffung stärker integrierter und nachhaltigerer Systeme für den Zugang zu
Forschungsinfrastruktur und ihren Diensten;
stärkere Wirkung auf Forschung und Gesellschaft und verstärkte Zusammenarbeit mit
der Industrie;
Schaffung besserer Verbindungen zwischen verschiedenen Arten von Infrastrukturen
(Forschungsinfrastrukturen, Technologieinfrastrukturen, e-Infrastrukturen,
Dateninfrastrukturen);
Erreichung einer stärkeren Einbeziehung der Interessenträger in
Forschungsinfrastruktur-Tätigkeiten.
Beschreibung
Diese strukturpolitische Maßnahme gewährleistet die Offenheit, Zugänglichkeit und Sicherheit
nachhaltiger Forschungsinfrastrukturen von Weltrang für Forschende und Innovatoren in
Europa, entwickelt die Forschungsinfrastruktur, ihre integrative Funktion im FuI-Ökosystem
und ihr Potenzial zur Umsetzung der EU-Prioritäten weiter und konsolidiert sie. Eine
langfristige Strategie wird die Forschungsinfrastruktur-Landschaft straffen und die
Forschungsinfrastruktur-Dienste und -Technologien ermitteln und priorisieren, die erforderlich
sind, um die Wettbewerbsfähigkeit und strategische Autonomie der EU in den Bereichen Dienste
und Technologien sowie ihre Fähigkeit, gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen, zu
stärken.
Entwicklung einer langfristigen Strategie für Forschungsinfrastrukturen;
Durchführung einer klaren Überwachung der Leistung der verschiedenen
Forschungsinfrastrukturen;
Durchführung einer klaren Analyse der finanziellen Unterstützung für die
Forschungsinfrastrukturen;
Durchführung einer strategischen Landschaftsanalyse für Forschungsinfrastrukturen in
Europa.
Erwartete Ergebnisse
Aus langfristigen und wiederkehrenden Tätigkeiten: 1) eine langfristige EU-
Strategie für Forschungsinfrastrukturen, einschließlich eines neuen strategischen
Ansatzes für die Unterstützung von Forschungsinfrastrukturen durch die EU; 2) ein
ESFRI-Fahrplan 2026 und Schlüsselelemente für die Landschaftsanalyse 2028, 3) die
Überwachung der ESFRI-Leitprojekte; 4) Einbeziehung der Interessenträger
(Veranstaltungs-/Tätigkeitsberichte).
Aus kurzfristigen Tätigkeiten, Berichte mit Empfehlungen zu folgenden Themen:
1) Finanzierung, einschließlich Synergien mit nationaler und regionaler Finanzierung,
EU- und anderen Quellen, 2) internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung
von Erwägungen der Forschungssicherheit; 3) eine Folgenabschätzung des ESFRI; 4)
Resilienz und Ökologisierung der europäischen Forschungsinfrastrukturen; 5) weitere
Stärkung der ERIC als Teil des Forschungsinfrastruktur-Ökosystems.
3. STÄRKUNG DER INKLUSIVEN UND INTERSEKTIONALEN GLEICHSTELLUNG DER
GESCHLECHTER IM EFR
Ziele
Vertiefung des politischen Dialogs und der Koordinierung von Strategien und
Maßnahmen zur inklusiven und intersektionalen Gleichstellung der Geschlechter in FuI,
einschließlich institutioneller/struktureller Veränderungen durch inklusive Pläne für die
Gleichstellung der Geschlechter, Intersektionalität, Einbeziehung der
geschlechtsspezifischen Dimension in FuI-Inhalte, Beendigung geschlechtsspezifischer
Gewalt und Entwicklung der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der
Haushaltsplanung;
Förderung der inklusiven und intersektionalen Gleichstellung der Geschlechter in FuI
durch die Übernahme bestehender Empfehlungen und Instrumente;
Verbesserung der Datenerhebung, -überwachung und -bewertung zur inklusiven und
intersektionalen Gleichstellung der Geschlechter in FuI, um erfolgreiche Verfahren und
Herausforderungen sowie etwaige Lücken zu ermitteln, die durch künftige Strategien
und Maßnahmen geschlossen werden müssen;
Verringerung der geografischen Unterschiede bei der Bekämpfung der inklusiven und
intersektionalen Gleichstellung der Geschlechter zwischen den Mitgliedstaaten und
assoziierten Ländern.
Erreichung einer höheren Beteiligung von Frauen und unterrepräsentierten Forschenden
an allen Aspekten der Vielfalt, Verbesserung der Qualität der Arbeits- (und Studien-
)Bedingungen, einschließlich gerechterer Einstellungen, Beförderungen und
Mittelzuweisungen, Verfügbarkeit von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und
Privatleben, sicherere und gewaltfreie Umgebungen, ein ausgewogeneres
Geschlechterverhältnis in Entscheidungspositionen sowie unvoreingenommene und
hochwertigere FuI-Ergebnisse.
Beschreibung
Diese strukturpolitische Maßnahme wird die Qualität und gesellschaftliche Relevanz von FuI
verbessern, dazu beitragen, vielfältigere Talente für das europäische FuI-System zu gewinnen
und zu halten, und sicherzustellen, dass alle ihr Potenzial maximieren können, und so zu zeigen,
dass die EU auf internationaler Ebene weiterhin eine führende Rolle bei der Gewährleistung
einer inklusiven und intersektionalen Gleichstellung der Geschlechter im FuI-Bereich einnimmt.
Erwartete Ergebnisse
Ausarbeitung eines Überwachungs- und Bewertungskonzepts für die wirksame
Umsetzung inklusiver Geschlechtergleichstellungspläne;
Entwicklung von Leitlinien für die Umsetzung der Intersektionalität in der FuI-Politik,
einschließlich Indikatoren;
Ausarbeitung eines Überwachungs- und Bewertungsansatzes, um die Einbeziehung der
Geschlechterdimension in FuI-Inhalte zu fördern;
Verbesserte Verfahren zur durchgängigen Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen
für Synergien mit anderen EFR-Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene;
Umsetzung des Verhaltenskodex für geschlechtsspezifische Gewalt in FuI, der im
Rahmen von Maßnahme 5 der politischen EFR-Agenda 2022-2024 entwickelt wurde;
Ausarbeitung von Grundsätzen für die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei
der Haushaltsplanung und die Nachverfolgung der Ausgaben im FuI-Bereich.
4. STEIGERUNG DER ATTRAKTIVITÄT UND NACHHALTIGKEIT VON
FORSCHUNGSLAUFBAHNEN
Ziele
Förderung der Anerkennung von Forschungsberufen sowie der Interoperabilität und
Vergleichbarkeit von Forschungslaufbahnen zwischen Sektoren und Mitgliedstaaten;
Verbesserung der Einstellungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich Aspekten im
Zusammenhang mit einer offenen, transparenten und leistungsorientierten Einstellung
(OTM-R);
Stärkung der Kompetenzen von Forschenden zur Förderung sektorübergreifender und
interdisziplinärer Laufbahnen;
Förderung einer besseren Laufbahnentwicklung und des beruflichen Aufstiegs sowie
Gestaltung neuer Investitionspfade, um die Prekarität zu verringern und das Spektrum
der Laufbahnmöglichkeiten zu erweitern;
Hinwirken auf eine ausgewogenere Mobilität von Talenten, einschließlich
sektorübergreifender Ströme;
Gewährleistung wirksamer und zuverlässiger Daten der Beobachtungsstelle für FuI-
Laufbahnen;
Schaffung von Synergien mit anderen einschlägigen politischen EFR-Maßnahmen und
damit zusammenhängenden aktuellen und künftigen EU-Initiativen wie dem Paket der
Kommission zur Mobilität von Fachkräften und Kompetenzen.
Beschreibung
Die strukturpolitische Maßnahme zielt darauf ab, Forschungslaufbahnen in Europa attraktiver
und nachhaltiger zu machen, indem die gemeinsame Umsetzung aller Maßnahmen, die sich aus
Maßnahme 4 der politischen EFR-Agenda 2022-2024 ergeben, durch die EU, die
Mitgliedstaaten, assoziierte Länder und Interessenträger unterstützt und die Ergebnisse der
Umsetzung dieser Initiativen und Reformen vor Ort überwacht werden. Die Maßnahme umfasst
den Austausch bewährter Verfahren, die Ausarbeitung von Leitlinien und Empfehlungen sowie
den Beitrag zur Konsolidierung der Beobachtungsstelle für FuI-Berufe (ReICO).
Erwartete Ergebnisse
Mitgestaltung von Leitlinien für die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu
Forschungslaufbahnen, für hochwertigere Arbeitsplätze und einen besser
funktionierenden Forschungsarbeitsmarkt;
eine praxisorientierte Gemeinschaft für den Erfahrungsaustausch und die Stärkung von
Forschungslaufbahnen auf europäischer, nationaler, regionaler und organisatorischer
Ebene;
eine konsolidierte Beobachtungsstelle für FuI-Berufe unter Einbeziehung einschlägiger
Akteure außerhalb der FuI-Gemeinschaft und die gemeinsame Beseitigung von Lücken;
Empfehlungen für eine bessere Laufbahnentwicklung und beruflichen Aufstieg,
einschließlich europäischer Modelle für die Laufbahnentwicklung und entsprechender
Bewertungs- und Finanzierungsmechanismen;
Mitgestaltung von Investitionspfaden, Bündelung und Koordinierung von Kräften und
gemeinsame Ausarbeitung von Initiativen, um Prekarität zu verringern und Laufbahnen
in nichtakademischen Forschungsberufen zu erleichtern.
5. REFORM DER FORSCHUNGSBEWERTUNG
Ziele
Vornahme institutioneller Änderungen zur Verbesserung der Forschungsbewertung;
Messung des Stands der bei den Reformen der Forschungsbewertung erzielten
Fortschritte;
Verbesserung des Wissensstandes und Sensibilisierung für Reformen;
Ermittlung von Reformlücken, etwaiger einschränkender oder blockierender Faktoren
und weiterer erforderlicher Maßnahmen;
letztlich Beitrag zur Steigerung der Qualität, Leistung und Wirkung der Forschung und
damit Steigerung der Attraktivität von Forschungslaufbahnen.
Beschreibung
Die Art und Weise, wie Forschungsprojekte, Forschende, Forschungseinheiten und
Forschungseinrichtungen derzeit beurteilt werden, beruht nach wie vor weitgehend auf einer
begrenzten Zahl von Forschungsergebnissen und -tätigkeiten, hauptsächlich Veröffentlichungen,
und sie wird von einigen unangemessenen Verwendungen mehrerer Indikatoren und Methoden
dominiert, die die Qualität, Leistung und Wirkung der Forschung messen.
Ermittlung und breiter Austausch bewährter Verfahren, Instrumentarien und
Empfehlungen für die Forschungsbewertung;
Organisation internationaler Dialoge, Veranstaltungen zur Verbreitung der Ergebnisse
und zum gegenseitigen Lernen durch die Kommission, die Coalition for Advancing
Research Assessment (CoARA) und die Mitgliedstaaten;
Durchführung von Reformen der Forschungsbewertung in Forschungseinrichtungen;
Durchführung einer Studie zur Ermittlung der an den nationalen Rahmen
vorgenommenen Änderungen, der von Forschungseinrichtungen vorgenommenen
Änderungen und der erwarteten Änderungen durch die Aktionspläne der Unterzeichner
der Vereinbarung über die Reformierung der Forschungsbewertung;
Fortsetzung des nationalen Dialogs zwischen nationalen Behörden und
Forschungsorganisationen.
Erwartete Ergebnisse
Wissen, Bewusstsein und Engagement für Forschungsbewertungsverfahren und -
reformen durch die CoARA, Forschungsorganisationen (einschließlich Einrichtungen
für die Durchführung, Finanzierung und Bewertung von Forschung), nationale
Behörden und EU-Institutionen;
Unterstützung, Bestandsaufnahme und Analyse der Änderungen, die in den nationalen
Rahmen und in den einzelnen Forschungseinrichtungen vorgenommen wurden;
Ermittlung etwaiger verbleibender Reformlücken und aller noch erforderlichen
Maßnahmen auf allen Ebenen (institutionelle, nationale und europäische Ebene).
6. AUSWEITUNG DER KAPAZITÄTEN UND TÄTIGKEITEN ZUR VALORISIERUNG VON
WISSEN
Ziele
Stärkung der Valorisierung und des Einsatzes von Wissen, der Kompetenzen und der
professionellen Unterstützung;
Verbesserung des Zugangs zu und der Nutzung von geistigen Vermögenswerten und
Daten aus Forschung und Innovation;
Konsolidierung der Kultur der Valorisierung von Wissen.
Beschreibung
Die EU steht vor Herausforderungen bei der Umsetzung von Forschungs- und
Innovationsergebnissen in gesellschaftlichen Nutzen und wirtschaftlichen Wert sowie bei der
Erhaltung des Wertes innerhalb der EU, was für das Funktionieren des Binnenmarktes von
entscheidender Bedeutung ist. Ziel dieser strukturpolitischen Maßnahme ist es, die europäische
Wissenslandschaft wie folgt zu vervollständigen:
Aufbau der Kapazitäten von Vermittlern zur Stärkung der Verbindungen zwischen
Wissenschaft, Industrie und Behörden;
Verbesserung des Zugangs zu und des Schutzes von geistigen Vermögenswerten,
insbesondere durch verantwortungsvolle Lizenzierung und ein gemeinsames Daten-
Governance-Konzept;
Stärkung der Valorisierungskapazitäten und -Kompetenzen von FuI-Akteuren,
einschließlich Forschungsinstituten und Förderorganisationen;
verstärkte Übernahme von Ergebnissen aus der multidisziplinären Forschung,
einschließlich Sozialwissenschaften, Kunst und Geisteswissenschaften;
Verbesserung des Messrahmens für die Erfassung eines weiter gefassten
gesellschaftlichen Werts.
Erwartete Ergebnisse
Ein europäisches System für verantwortungsvolle Lizenzierungsgrundsätze und ein
gemeinsamer Ansatz für die Daten-Governance, um eine stärkere sektorübergreifende
Zusammenarbeit zu erleichtern und sowohl den Unternehmen als auch der Gesellschaft
Vorteile zu bieten, wobei Erwägungen der Forschungssicherheit zu berücksichtigen
sind;
„Lernlabors für Wertschöpfung“ zur Entwicklung von Fähigkeiten in den Bereichen
Valorisierung von Wissen und Unternehmertum durch gezielte Schulungen, Peer-
Learning und Kontakt zu Vorbildern;
politische Leitlinien zur Steigerung und Beschleunigung der Übernahme
multidisziplinärer FuI-Ergebnisse im Europäischen Forschungsraum auf der Grundlage
einer Hintergrundstudie der Kommission und der Arbeiten zur Schaffung einer eigenen
praxisorientierten Gemeinschaft;
ein umfassender Messrahmen, der das breite Spektrum an Tätigkeiten zur Valorisierung
von Wissen erfasst, um die Leistung des EFR in diesem Bereich zu überwachen.
7. GLOBALER ANSATZ FÜR FUI
Ziele
Gewährleistung, dass die politische EFR-Agenda 2025-2027 die internationale
Dimension als bereichsübergreifendes, langfristiges und grundlegendes Merkmal des
FuI-Ökosystems umfasst;
Verbesserung der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Diplomatie;
Bewältigung globaler Herausforderungen bei gleichzeitiger Wahrung der strategischen
Interessen, Werte und Grundsätze der Union, ihrer Mitgliedstaaten und der assoziierten
Länder;
Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf EU-Ebene in der internationalen
Zusammenarbeit im FuI-Bereich;
Vertiefung der Kenntnisse über die bilaterale Zusammenarbeit von Mitgliedstaaten und
assoziierten Ländern mit Nicht-EU-Ländern.
Beschreibung
Vor dem Hintergrund grundlegender Veränderungen des geopolitischen, wissenschaftlichen und
technologischen Umfelds muss die EU strategischer werden, wenn es darum geht, die Macht der
internationalen Zusammenarbeit in Forschung und Innovation zu nutzen.
Diese strukturpolitische Maßnahme wird durch die Durchführung von Tätigkeiten und
Diskussionen der ständigen Untergruppe des EFR-Forums zum globalen Ansatz für FuI verfolgt:
wiederkehrende Bestandsaufnahme in Bezug auf die bi- und multilaterale
wissenschaftliche Zusammenarbeit von Mitgliedstaaten, assoziierten Ländern und
Interessenträgern;
Förderung von Synergien mit anderen EU-Programmen und -Initiativen wie Global
Gateway;
Koordinierung und Abstimmung mit anderen EFR-Maßnahmen wie der
vorgeschlagenen Maßnahme zur Forschungssicherheit;
Bereitstellung von Beiträgen und Leitlinien zur Stärkung der internationalen Dimension
des nächsten Rahmenprogramms.
Erwartete Ergebnisse
Europäischer Rahmen für Wissenschaftsdiplomatie (2025);
Fahrplan für den multilateralen Dialog über Werte und Grundsätze der internationalen
Zusammenarbeit in Forschung und Innovation (2025);
neue Pilotinitiativen im Rahmen des Konzepts „Team Europa“, einschließlich
Lateinamerika und der Karibik im Jahr 2025 und Indien im Jahr 2026, und Ausweitung
des derzeitigen Konzepts „Team Europa“ auf Afrika und China;
eine Stellungnahme zur Organisation der internationalen FuI-Zusammenarbeit mit
Drittländern im nächsten Rahmenprogramm.
8. DEN STRATEGIEPLAN FÜR ENERGIETECHNOLOGIE (SET) ZU EINER ZENTRALEN
THEMATISCHEN KOMPONENTE DES EFR MACHEN
Ziele
Engere Verbindungen zwischen der FuI-Gemeinschaft und der Industrie, um die
Einführung von Innovationen im Bereich der sauberen Energie ohne zusätzlichen
Verwaltungsaufwand zu unterstützen;
Schaffung gemeinsamer Konzepte zu Querschnittsthemen, darunter nachhaltige
Konzipierung, Kompetenzentwicklung, Forschung und Innovation, die auf
gesellschaftliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, Digitalisierung sowie Marktakzeptanz
und Marktzugang.
Überprüfung des derzeitigen technologischen Anwendungsbereichs, um neue relevante
Technologien für saubere Energie aufzunehmen;
neue Zusammenarbeit zwischen den europäischen Technologie- und
Innovationsplattformen und den europäischen Industrieallianzen.
Beschreibung
Diese strukturpolitische Maßnahme wird zu den allgemeinen EFR-Zielen beitragen, indem sie
die Koordinierung zwischen FuI-Programmen und -Initiativen im Bereich saubere Energie auf
EU-, nationaler und institutioneller Ebene vertieft und die Zusammenarbeit zwischen den
Akteuren in ganz Europa verstärkt, um einen Beitrag zu den allgemeinen Klima- und
Umweltzielen zu leisten. Darüber hinaus wird die Neugestaltung des Strategieplans für
Energietechnologie (SET-Plan) zu einer strukturpolitischen Maßnahme der neuen politischen
EFR-Agenda führen, um neue Schlüsselinitiativen einzuleiten und umzusetzen und das FuI-Ziel
im Bereich saubere Energie besser mit der umfassenderen FuI-Perspektive zu verknüpfen. So
wurde in der EU-Strategie für Solarenergie unter anderem die Ausarbeitung einer gemeinsamen
strategischen FuI-Agenda für Solarenergie mit den Mitgliedstaaten festgelegt. Weitere geplante
Tätigkeiten umfassen:
Einrichtung von fünf bereichsübergreifenden Taskforces, die Instrumente herausgeben
und Empfehlungen zu bereichsübergreifenden Themen des SET-Plans ausarbeiten
sollen;
Schaffung eines Arbeitsbereichs zu Wasserstoff zur Umsetzung des „EFR-Pilotprojekts
zu grünem Wasserstoff“;
Abstimmung der FuI-Prioritäten zwischen den Mitgliedstaaten und der EU bei
gleichzeitiger Förderung grenzüberschreitender europäischer Forschungszentren,
Hochschulen und Industriemaßnahmen.
Erwartete Ergebnisse
Angleichung aller bereichs-/technologiespezifischen strategischen Forschungs- und
Innovationspläne und Durchführungspläne an die neuen Prioritäten der EU und
Entwicklung gemeinsamer Durchführungs- und Investitionspläne;
politische Empfehlungen zur besseren Einbeziehung der folgenden Bereiche in den
Rahmen für Forschung und Innovation im Bereich Energie des SET-Plans:
Kreislaufwirtschaft und Materialsubstitution, FuI für gesellschaftliche Bedürfnisse,
Digitalisierung, Kompetenzen, Marktakzeptanz,
verbesserte Überwachung der Fortschritte durch das Informationssystem des SET-Plans.
9. VERBESSERUNG DER VERKNÜPFUNG ZWISCHEN FUI UND HOCHSCHULBILDUNG
INNERHALB DES EFR UND FREISETZUNG DES VOLLEN POTENZIALS DER
EUROPÄISCHEN FUI-ÖKOSYSTEME
Ziele
Bessere Kohärenz zwischen Strategien, politischen Maßnahmen, Programmen und
Finanzmitteln für FuI und Hochschulbildung; engere Zusammenarbeit und engerer
Dialog zwischen diesen beiden Bereichen auf europäischer, nationaler, regionaler und
institutioneller Ebene;
Schaffung stärkerer und stärker vernetzter regionaler FuI-Systeme und Verringerung der
europäischen Innovationskluft;
Verbesserung des Wissensstands, der Indikatoren und der Instrumente für die
Umsetzung umfassender sektorübergreifender Strategien, wobei Innovationen mit
umfassenderen gesellschaftlichen Zielen aufeinander abgestimmt werden;
stärkere Sensibilisierung und bessere Komplementarität zwischen Forschung und
Bildung;
Verringerung der Fragmentierung und der regionalen Kluft innerhalb der europäischen
FuI-Landschaft;
Stärkung der Zusammenarbeit zwischen akademischen, öffentlichen und privaten
Einrichtungen.
Beschreibung
Mit dieser strukturpolitischen Maßnahme soll eine strukturierte und zielgerichtete Plattform für
den Austausch geschaffen werden, um einen systematischeren Ansatz zu fördern, auch in Bezug
auf Governance und Unterstützung, wobei sowohl Vertreter der Forschung als auch der
Hochschulbildung einbezogen werden. Es sollen solide Partnerschaften zwischen Akteuren in
den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation aufgebaut werden, die zur Schaffung neuer
Mechanismen und Anreize zur Verringerung der Fragmentierung und zur Überwindung der
regionalen Kluft zusammenarbeiten.
Erwartete Ergebnisse
Ausarbeitung von Empfehlungen zur Konzeption und Umsetzung von Strategien auf
institutioneller, regionaler, nationaler und europäischer Ebene;
Ermittlung der bestehenden rechtlichen Hindernisse auf regionaler, nationaler und
europäischer Ebene; Grundsätze und Hauptkomponenten, die für die Entwicklung des
Rechtsrahmens für die Schaffung der fünften Freiheit erforderlich sind; Empfehlungen
zur Konsolidierung der europäischen Hochschuleinrichtungen an der Spitze der
globalen FuI;
Ermittlung von Strategien, Mechanismen und Anreizen zur Förderung robusterer
Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen und den anderen FuI-Akteuren;
ehrgeiziger Fahrplan für die strategische Angleichung an den EFR/EWR
(Hochschulbereich).
10. STÄRKUNG DES VERTRAUENS IN DIE WISSENSCHAFT DURCH BÜRGERBETEILIGUNG,
ENGAGEMENT UND WISSENSCHAFTLICHE KOMMUNIKATION
Ziele
Förderung des öffentlichen Engagements in den Bereichen Forschung und Innovation,
Bürgerwissenschaft und Wissenschaftskommunikation durch gemeinsam entwickelte
Leitlinien;
Entwicklung wirksamerer Mechanismen für eine substanzielle, inklusive Einbeziehung
der Öffentlichkeit in FuI;
Stärkung der Verbindungen zwischen Wissenschaft und Gesellschaft auf
nationaler/regionaler/lokaler Ebene;
Verbesserung der wissenschaftlichen Kompetenz und des wissenschaftlichen Kapitals
durch engere Verbindungen zwischen der Wissenschaftsgemeinschaft und jungen
Menschen sowie mit Menschen, die normalerweise nicht direkt mit Wissenschaft in
Berührung kommen.
Beschreibung
Diese strukturpolitische Maßnahme stellt einen vielschichtigen Ansatz dar, der darauf abzielt,
das Vertrauen in die Wissenschaft und damit auch die demokratische Regierungsführung zu
stärken, und baut auf den Ergebnissen der Maßnahme 14 „Den Bürgerinnen und Bürgern die
Wissenschaft näher bringen“ der politischen EFR-Agenda 2022-2024 auf.
Erwartete Ergebnisse
Leitprinzipien für inklusives Engagement: Entwicklung gemeinsamer Konzepte für die
Einbeziehung der Öffentlichkeit in FuI und Wissenschaftskommunikation;
Tätigkeiten zur Vernetzung von Forschenden und jungen Menschen: innovative Wege
zur wirksamen und inklusiven Einbindung und Einbeziehung junger Menschen in die
Wissenschaft, indem Praktiker aufgefordert werden, bewährte nationale Verfahren
vorzustellen und auf der Arbeit zur Entwicklung von Handbüchern und Leitlinien im
Rahmen von EU-finanzierten Projekten aufzubauen;
Zusammenführung von Wissenschaft und Bürgerinnen und Bürgern, Organisation von
Tätigkeiten, die lokale FuI-Gemeinschaften mit verschiedenen Interessenträgern und
Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf das Thema Wissenschaft und ihre Rolle in der
Gesellschaft verbinden und stärken;
gegenseitiges Lernen in Bezug auf Vertrauen in die Wissenschaft, Konsolidierung und
Austausch von Wissen darüber, wie das Vertrauen durch öffentliches Engagement
aufgebaut, gemessen und gestärkt werden kann;
ein Mechanismus und ein Finanzierungssystem, mit dem bewährte Verfahren der
nationalen Initiativen zur Teilhabe und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger auf
EU-Ebene ausgeweitet werden sollen.
11. VERBESSERUNG DES ZUGANGS DER EU ZU EXZELLENZ
Ziele
Verbesserung des Zugangs zu Exzellenz in der gesamten EU;
Beitrag zu einer kohärenten und synergetischen Gestaltung und Umsetzung von EU-
Investitionen in FuI aus kohäsionspolitischen Programmen und dem
10. Rahmenprogramm für FuI;
Aufbau engerer Verbindungen zwischen den regionalen Behörden zu Initiativen im
Rahmen der FuI-Programme und Schaffung von Anreizen für nationale Initiativen, die
die Initiativen auf EU-Ebene ergänzen.
Beschreibung
Es bestehen nach wie vor Engpässe bei der Verbesserung der Exzellenz und beim Aufbau
stärkerer Synergien zwischen der Kohäsionspolitik und „Horizont Europa“. Mit der
strukturpolitischen Maßnahme werden diese Engpässe beseitigt, indem die Zusammenarbeit
zwischen den beteiligten Stellen, die den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und
„Horizont Europa“ auf nationaler und auf EU-Ebene verwalten, gestärkt wird.
Fortsetzung der Arbeit der Untergruppe „RIMA“ im Rahmen des EFR-Forums, um
nationale FuI-Behörden und Verwaltungsbehörden für die kohäsionspolitischen
Programme zusammenzubringen und damit den Austausch von Informationen über
Ergebnisse und Verfahren von EU-Initiativen zu erleichtern.
Erwartete Ergebnisse
Empfehlungen zur Verbesserung des Zugangs zu Exzellenz und zur Gewährleistung von
Kohärenz und Synergien zwischen Programmen;
Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Empfehlungen aus der RIMA-Erhebung in
Phase 1 innerhalb des derzeitigen Rechtsrahmens (z. B. Kommunikation,
Kapazitätsaufbau, langfristige Planung, Datenzugang und datengesteuerter Ansatz,
Durchführungsvorschriften und Koordinierungsmodelle zwischen den beiden
Gemeinschaften);
Beratung zum künftigen Aufbau stärkerer Synergien zwischen der Kohäsionspolitik,
insbesondere im Bereich der intelligenten Spezialisierung, bei gleichzeitiger Nutzung
von Synergien mit Maßnahmen, die im Rahmen des Teils „Ausweitung“ des
Programms finanziert werden, und dem Rahmenprogramm;
Austausch bewährter Verfahren zur Verbesserung des Zugangs zu Exzellenz,
insbesondere nationale Strategien, Maßnahmen und Instrumente, die den Zugang zu
Wissenschafts- und Innovationsnetzen erleichtern, sowie politische Vorschläge,
insbesondere für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
EFR-Maßnahmen
12. GERECHTIGKEIT IN DER OFFENEN WISSENSCHAFT
Ziele
Ermittlung von Hindernissen und Herausforderungen in Bezug auf die Gerechtigkeit in
der Praxis der offenen Wissenschaft und Vorschläge für politische Maßnahmen;
Ausweitung gemeinnütziger, frei zugänglicher wissenschaftlicher Publikationsmodelle
mit breiter fachübergreifender Akzeptanz und Anerkennung, auch bei der
Forschungsbewertung;
Aufbau von Kapazitäten in Bezug auf Kompetenzen im Bereich der offenen
Wissenschaft und gleichberechtigter Zugang der EFR-Forschungsgemeinschaft zu
Infrastrukturen der offenen Wissenschaft;
Entwicklung politischer Konzepte der EU zur Ermittlung von Wegen zu mehr
Gerechtigkeit bei Verfahren und Infrastrukturen der offenen Wissenschaft.
Beschreibung
Die Umsetzung der offenen Wissenschaft erfordert eine starke politische Unterstützung und
erhebliche Investitionen in Ressourcen, insbesondere in Infrastrukturen (und den Zugang zu
ihnen), Koordinierung, technologische Bereitschaft, Kompetenzen im Bereich der offenen
Wissenschaft und digitale Kompetenzen sowie die Schaffung wirksamer Anreize und von
Anerkennungs- und Prämiensystemen für Forschende. Diese unterscheiden sich in den
europäischen Ländern und Organisationen – aber auch weltweit – erheblich und führen zu
einem allgemeinen Bedarf an gerechteren Ansätzen im EFR.
Untersuchung nationaler Erfahrungen und politischer Rahmen in Bezug auf Zugang,
Abdeckung und Gestaltung von Infrastrukturen für offene Wissenschaft,
wissenschaftliche Veröffentlichungen und Kapazitäten der Forschenden im Bereich der
offenen Wissenschaft;
Einleitung einer Maßnahme für das wechselseitige Lernen im Bereich Gerechtigkeit in
der offenen Wissenschaft im Zeitraum 2025/2026;
Förderung der Verbreitung von Kenntnissen und Schulungen zur Beseitigung von
Ungleichheiten bei der Anwendung offener Wissenschaft;
Durchführung von Workshops für Behörden, um Empfehlungen für Institutionen und
politische Entscheidungsträger zu ermitteln und im Jahr 2027 einen Bericht vorzulegen.
Erwartete Ergebnisse
Bestandsaufnahme der Herausforderungen im Bereich Gerechtigkeit in der offenen
Wissenschaft in allen EFR-Ländern (unter Berücksichtigung der bestehenden Vielfalt in
Bezug auf Rahmen, Kapazitäten, Finanzierung usw.);
politische und finanzielle Unterstützung für hochwertige, nicht gewinnorientierte,
wissenschaftliche Publikationsdienste im gesamten EFR;
Entwicklung und Verbreitung gemeinsamer Instrumente, Ausbildungsmethoden und -
dienste zur Stärkung der Kapazitäten im Bereich der offenen Wissenschaft;
Zusammenarbeit mit Interessenträgern;
Empfehlungen für die Entwicklung eines politischen Ansatzes der EU für Gerechtigkeit
in der offenen Wissenschaft in ihren verschiedenen Verfahren.
13. FÖRDERUNG DES EUROPÄISCHEN ÖKOSYSTEMS „SCIENCE FOR POLICY“ (S4P)
Ziele
Mit dieser Maßnahme werden drei ineinandergreifende Ziele verfolgt:
Weiterentwicklung von „Science for Policy“ und Verbesserung der
bereichsübergreifenden Integration von Wissen in die öffentliche Politik;
Förderung und Stärkung des europäischen S4P-Ökosystems in allen Ansätzen, Sektoren
und Regierungsebenen;
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Netzen einschlägiger Akteure und Förderung
der Ermittlung und des Austauschs bewährter Verfahren sowie des gegenseitigen
Lernens.
Beschreibung
Um die Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Politik in ganz Europa zu unterstützen und die
Fragmentierung der S4P-Ökosysteme zu bekämpfen, werden zwei wichtige Meilensteine
erreicht:
ein Netzwerk von Wissenschaftskorrespondenten für Politik, das Beamte
zusammenbringt, die an S4P in nationalen Forschungs- und Innovationseinrichtungen in
ganz Europa arbeiten, um die Bemühungen zur durchgängigen Berücksichtigung von
S4P-Ansätzen in ihren Verwaltungen auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen zu
koordinieren und das gegenseitige Lernen in allen Ländern zu fördern;
eine praxisorientierte S4P-Gemeinschaft mit dem Ziel, starke europaweite und
internationale Verbindungen und größere Interaktionen, gegenseitiges Lernen und die
Zusammenarbeit von S4P-Netzen und -Akteuren -zu fördern.
Erwartete Ergebnisse
Regelmäßiger Dialog zwischen dem Netz, der praxisorientierten Gemeinschaft und
anderen Interessenträgern, um zu sondieren, wie die notwendigen Voraussetzungen für
eine wirksame Zusammenarbeit zwischen Forschung und Politik geschaffen werden
können;
Förderung des Peer-Learning, um Fähigkeiten und Kompetenzen zu stärken und die
Zusammenarbeit an S4P über verschiedene Sektoren und Verwaltungsebenen hinweg zu
ermöglichen;
Einrichtung einer Beobachtungsstelle für die europäische S4P-Landschaft und ihre
Verfahren, die Erfolgsfaktoren und gemeinsame Herausforderungen für den Betrieb an
der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik zusammenfasst.
14. ERLEICHTERUNG UND BESCHLEUNIGUNG DER VERANTWORTUNGSVOLLEN
NUTZUNG VON KI IN DER WISSENSCHAFT IN DER EU
Ziele
Ausarbeitung, Unterstützung, Abstimmung und Koordinierung politischer Maßnahmen, um
die verantwortungsvolle Einführung von KI in der europäischen Wissenschaft und Forschung
zu beschleunigen und zu erleichtern, was zu Folgendem führt:
abgestimmten Strategien für KI in der Wissenschaft, einschließlich der gemeinsamen
Ermittlung von Prioritätsbereichen;
mehr Fachwissen und gemeinsamer Nutzung von Ressourcen zwischen den Ländern;
einer Grundlage für Zusammenarbeit und künftige Beteiligung, für den Austausch
bewährter Verfahren und für die Gewinnung von mehr gleich gesinnten Partnern;
engerer Zusammenarbeit und Austausch mit Interessenträgern, Aufbau von
Netzwerken und Aufbau einer Gemeinschaft.
Beschreibung
Die Maßnahme wird sich auf drei zentrale Themen konzentrieren, die sich aus den politischen
Prioritäten der neuen Kommission ergeben:
Strategie für KI in der Wissenschaft;
Einrichtung eines Europäischen KI-Forschungsrats;
Einigung über einen Finanzierungsschwerpunkt für KI in der Wissenschaft.
Diese Themen werden in Form regelmäßiger Sitzungen, Workshops zum Kapazitätsaufbau, in
denen Fakten und politische Entwicklungen vorgestellt werden, sowie praktischen Workshops
zur Zusammenarbeit bei der Ausrichtung der Politik, Leitlinien und Finanzierungsagenden
erörtert und weiterentwickelt.
Erwartete Ergebnisse
Aktualisierung, Förderung und Verbreitung der dynamischen EFR-Leitlinien für den
Einsatz generativer KI in der Forschung (mindestens jährlich in den Jahren 2025,
2026, 2027);
ein gemeinsamer Fahrplan für KI in der Wissenschaft (2025);
ein mit den Mitgliedstaaten und möglicherweise auch mit europäischen Geldgebern
vereinbarter strategischer Finanzierungsplan (2026);
gemeinsame Projekte, sofern die Teilnehmenden dies für machbar/nützlich halten
(2026-2027);
ein vereinbarter Plan für die laufende Zusammenarbeit und Politikentwicklung
(2027).
15. STÄRKUNG DER FORSCHUNGSSICHERHEIT
Ziele
Verbesserung der Forschungssicherheit in der EU, um ein starkes und offenes
akademisches Umfeld aufrechtzuerhalten, wobei die Empfehlung des Rates zur
Forschungssicherheit zugrunde gelegt wird;
Bereitstellung einer Plattform für politische Entscheidungsträger, um Erfahrungen
auszutauschen und einen nationalen Ansatz zur Minderung von Risiken unter
Achtung der akademischen Freiheit und der institutionellen Autonomie umzusetzen
und zu entwickeln;
Befähigung des europäischen FuI-Sektors, die Chancen der internationalen
Zusammenarbeit zu optimieren und ihre Risiken zu mindern und die internationale
Zusammenarbeit offen und sicher zu gestalten.
Beschreibung
Angesichts des Wissensflusses im gesamten EFR und der starken internationalen
Verbindungen im FuI-Sektor ist es nicht möglich, die Forschungssicherheit allein durch
nationale Anstrengungen zu gewährleisten. Koordinierte nationale und EU-Maßnahmen
werden einen Rahmen für den Austausch bewährter Verfahren und für die Gewährleistung
von Kohärenz bieten. Im ersten Jahr werden die Mitgliedstaaten in der Lage sein, ihren
Sachstand zu bewerten und die nächsten Schritte zu planen, um einander dabei zu helfen, ein
grundlegendes Maß an Forschungssicherheit zu erreichen.
Erwartete Ergebnisse
Mit der Maßnahme wird der Rahmen der Empfehlung des Rates zur Forschungssicherheit2
wie folgt umgesetzt:
Hinarbeiten auf einen europäischen Kooperationsraum im Bereich der
Forschungssicherheit durch strukturelle Zusammenarbeit zwischen Sachverständigen
der Mitgliedstaaten, Forschungsförderern und Organisationen von Forschungs- und
Innovationsakteuren auf EU-Ebene sowie durch die Einrichtung eines Europäischen
Kompetenzzentrums für Forschungssicherheit;
Zusammenbringen von politischen Entscheidungsträgern, Sachverständigen und
Praktikern zum Thema Forschungssicherheit in einer alle zwei Jahre stattfindenden
europäischen Leitinitiative zur Forschungssicherheit (2025, 2027);
Bestandsaufnahme, Überwachung und Analyse von Maßnahmen und Initiativen zur
Forschungssicherheit auf nationaler und EU-Ebene, unter anderem durch einen
zweijährlichen Forschungssicherheitsmonitor (2025, 2027);
Unterstützung des Informationsaustauschs, des Peer-Learning und des
Kapazitätsaufbaus, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung nationaler
Konzepte für die Forschungssicherheit;
Entwicklung von Leitlinien und Instrumenten für Schutzmaßnahmen in
Forschungsförderprogrammen auf nationaler und EU-Ebene sowie für Verfahren des
Risikomanagements und der Sorgfaltspflicht in Forschungsorganisationen (d. h.:
2 EMPFEHLUNG (EU) 9097/1/24 DES RATES.
einzige Anlaufstelle für die Bekämpfung der Einflussnahme aus dem Ausland auf
Forschung und Innovation);
engere Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei
Forschungssicherheitskonzepten und -maßnahmen.
In Anbetracht des sensiblen Charakters des Themas, bei dem es sich häufig um vertrauliche
oder als Verschlusssache eingestufte Informationen handelt, wird die Teilnahme im
Allgemeinen auf Sachverständige aus den Mitgliedstaaten beschränkt.
16. BESCHLEUNIGUNG DER FUI-INVESTITIONEN FÜR DEN INDUSTRIELLEN WANDEL
UND DIE WETTBEWERBSFÄHIGE NACHHALTIGKEIT IN EUROPA
Ziele
Erzielung eines besseren Verständnisses des industriellen Bedarfs an FuI-
Ergebnissen und -Investitionen, damit politische Entscheidungsträger und
Förderagenturen gezielte Instrumente zur Mobilisierung von FuI-Investitionen
ausarbeiten und umsetzen können;
Verstärkung der Synergien bei der Finanzierung von FuI, insbesondere durch die
Industrie, für Technologietransfer, Demonstrations-, Expansions-, Validierungs- und
Technologieinfrastrukturen;
Erleichterung der Einführung und Nutzung fortschrittlicher Technologien in der
Industrie mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und gesellschaftlichem Nutzen.
Beschreibung
Die Beschleunigung von FuI-Investitionen erfordert einen systematischen Ansatz zur
Information und Gestaltung der FuI-Agenda nach den Bedürfnissen der Industrie und einen
umfassenden operativen Rahmen für einen wirksamen Transfer von FuI-Ergebnissen in
industrielle Anwendungen.
Integration der derzeitigen Instrumente auf europäischer, nationaler und regionaler
Ebene, Vorstellung bewährter Verfahren bei ihrer Anwendung, Erleichterung des
Erfahrungsaustauschs und Schaffung von Möglichkeiten für Mitgliedstaaten und
Regionen zum Austausch bewährter Verfahren und zur Gewinnung neuer
Erkenntnisse;
Umsetzung des geplanten europäischen Ansatzes für Technologieinfrastrukturen,
einschließlich der ausgewählten Pilotmaßnahmen, des Governance-Rahmens und
möglicher Finanzierungsprogramme;
Entwicklung, Erprobung und Umsetzung des politischen Instrumentariums zur
Beschleunigung der Dekarbonisierung energieintensiver Industrien und zur
Förderung der Kreislaufwirtschaft, um den Beitrag der Gemeinschaft des
Strategieplans für Energietechnologie sicherzustellen.
Erwartete Ergebnisse
Bestandsaufnahme der politischen Instrumente zur Unterstützung von Forschung und
Innovation in der Industrie;
europäische Politik für Technologieinfrastrukturen und Umsetzung ihrer
Maßnahmen, die zu einer erhöhten Verfügbarkeit und Nutzung solcher
Infrastrukturen durch die Industrie, einschließlich KMU, Start-ups und Scale-ups,
führen;
Aufbau und Austausch von Wissen und Fachwissen im Zusammenhang mit
nationalen Fahrplänen für industrielle Technologien zur Dekarbonisierung
energieintensiver Industrien;
Beitrag zu einer europäischen Überwachungsplattform für Technologien und
industrielle Demonstrationsanlagen (INCITE).
17. BESCHLEUNIGUNG DER AUF NEUEN ANSÄTZEN BERUHENDEN METHODEN (NEW
APPROACH METHODOLOGIES — NAMS) ZUR FÖRDERUNG DER BIOMEDIZINISCHEN
FORSCHUNG UND VON VERSUCHEN FÜR ARZNEIMITTEL UND MEDIZINPRODUKTE
Ziele
Ziel der Maßnahme ist es, durch ein abgestimmtes und koordiniertes Vorgehen in
Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern die Entwicklung, Validierung/Qualifikation,
Akzeptanz und Einführung auf neuen Ansätzen beruhender Methoden (NAMs) in der
biomedizinischen Forschung und bei den gesetzlich vorgeschriebenen Versuchen für
Arzneimittel und Medizinprodukte zu beschleunigen.
Beschreibung
Obwohl die Mitgliedstaaten an die Richtlinie 2010/63/EU gebunden sind, in der die
Vermeidung von Tierversuchen in Forschung, Bildung und gesetzlich vorgeschriebenen
Versuchen gefordert wird, sobald validierte alternative Ansätze verfügbar sind, gibt es keinen
Koordinierungsmechanismus, um die Entwicklung und Validierung von NAMs
sicherzustellen. Die EFR-Maßnahme wird alle Akteure aktiv einbeziehen, indem eine EU-
weite Koordinierung eingerichtet wird, an der einschlägige Ministerien, Regulierungsstellen,
Forschungsförderorganisationen, Hochschulen, die Industrie für pharmazeutische und
medizinische Technologie, Auftragsforschungsinstitute (CRO), kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) und Start-up-Unternehmen beteiligt sind, um nationale und regionale
Strategien zur Beschleunigung der Entwicklung, Validierung, Akzeptanz und Einführung von
NAMs aufeinander abzustimmen.
Diese Maßnahme wird von vier Arbeitsgruppen mit folgenden Themen unterstützt: 1)
Entwicklung von NAMs und gemeinsamen europäischen Infrastrukturen, 2)
Validierung/Qualifikation, Akzeptanz und Einführung von NAMs, 3) allgemeine und
berufliche Bildung, 4) Offenheit und Sensibilisierung.
Erwartete Ergebnisse
Agenda für die Entwicklung und Infrastruktur von NAMs, in der ermittelt wird, wo
NAMs am dringendsten benötigt werden und voraussichtlich die größten kurz- bis
mittelfristigen Auswirkungen haben werden (4. Quartal 2027);
Ermittlung von Maßnahmen durch Mitgliedstaaten und Interessenträger, die sie
gemeinsam bei der Entwicklung neuer NAMs und damit verbundener Infrastrukturen
unterstützen könnten (1. Quartal 2028);
Akzeptanz- und Einführungsstrategie für NAMs, in der Kriterien für die
Verwendung von NAMs festgelegt werden (3. Quartal 2027);
gemeinsame Unterstützung der Validierung und Qualifizierung einer begrenzten
Anzahl von NAMs, die für die Zulassung und Umsetzung gesetzlich
vorgeschriebener Versuche mit Arzneimitteln und Medizinprodukten konzipiert sind,
durch die Mitgliedstaaten und die Interessenträger (4. Quartal 2027 bis 3. Quartal
2028);
Bildungs- und Ausbildungsplan für NAMs (1. Quartal 2027) und gemeinsame
Programme für die allgemeine und berufliche Bildung (2. Quartal 2027 bis 2. Quartal
2028);
harmonisiertes Programm zur Öffnung und Sensibilisierung für NAMs, das den
offenen Zugang zu Protokollen und Ergebnissen von Tierversuchen verbessert. Im
Rahmen des Programms werden den Mitgliedern von Ethikbeiräten, Prüfern und
Regulierungsbehörden auf der Grundlage bewährter Verfahren in den teilnehmenden
Mitgliedstaaten Leitlinien an die Hand geben. Darin werden konkrete Maßnahmen
vorgeschlagen, um das Vertrauen der Regulierungsbehörden in NAMs zu stärken,
einschließlich eines besseren Verständnisses des Potenzials und der Grenzen von
NAMs (2. Quartal 2028).
Es wird mindestens eine große Konferenz zur Sensibilisierung der Zivilgesellschaft
und der Patienten für die biomedizinische Forschung, die Entdeckung und die
Entwicklung von Arzneimitteln veranstaltet (3. Quartal 2028).
18. EIN HARMONISIERTER UND KOORDINIERTER RAHMEN FÜR EIN EUROPÄISCHES
KONZEPT FÜR INTEGRITÄT UND ETHIK IN FORSCHUNG UND INNOVATION
ANGESICHTS SICH ABZEICHNENDER HERAUSFORDERUNGEN
Ziele
Schaffung einer Plattform zur Erleichterung der Diskussionen über ein neues
Konzept für Ethik und Integrität in der Forschung, das technologieneutral ist,
Innovationen erleichtert und Exzellenz unterstützt, wobei Vereinfachung und dem
Ansatz der integrierten Ethik Rechnung zu tragen ist;
Koordinierung von Maßnahmen zur Verbesserung von Ethik und Integrität, zur
Verhinderung von Verstößen und zur Beseitigung von Hindernissen für die
Umsetzung bestehender ethischer Leitlinien;
schrittweise Entwicklung eines europäischen Netzes zur Schaffung eines Rahmens
für Integrität und Ethik in der Forschung, einschließlich eines Fahrplans mit
Maßnahmen und Leistungsindikatoren;
Entwicklung einer Vision für ein Ökosystem für ethische Beratung und
vertrauensbasierte Unterstützung, das Wissenschaft und Forschung in die Lage
versetzt, verantwortungsvolle Innovationen zu fördern, die auf gesellschaftliche
Interessen abgestimmt sind.
Beschreibung
Diese Maßnahme zielt darauf ab, sich abzeichnende Herausforderungen zu antizipieren, zu
verhindern, zu bewältigen und abzumildern und die Integrität der Forschung in kritischen
Technologiebereichen im Lichte der jüngsten Aktualisierung des Europäischen
Verhaltenskodex für die Integrität der Forschung und der Empfehlung der Kommission zu
Technologiebereichen, die für die wirtschaftliche Sicherheit der EU von entscheidender
Bedeutung sind, zu wahren.
Annahme eines konzertierten Vorgehens in Bezug auf Integrität und Ethik, um die
Reaktion des Sektors auf diese und andere neue Herausforderungen zu erleichtern;
Bereitstellung eines breiten Spektrums von Instrumenten, um neue disruptive
Herausforderungen für die Integrität der Forschung vorherzusehen, zu verhindern, zu
bewältigen und abzumildern;
Entwicklung eines wirklich operativen, kohärenten und nachhaltigen europäischen
Ansatzes zur Unterstützung von Forschenden bei der Bewältigung ethischer
Herausforderungen.
Erwartete Ergebnisse
Entwicklung einer Koordinierungsstruktur (in Form einer europäischen Plattform),
die die bestehenden europäischen Netze für Ethik und Integrität in der Forschung
zusammenbringt;
ein detaillierter Fahrplan mit Maßnahmen und Leistungsindikatoren;
praktische Leitlinien, operative Instrumentarien und Standardarbeitsanweisungen;
ein Konzept für gemeinsame Schulungsmaßnahmen auf Pilotbasis.
19. STÄRKUNG VON FUI: EINE NEUE ÄRA IM FORSCHUNGSMANAGEMENT
Ziele
Bessere Anerkennung des Berufs des Forschungsmanagers sowie attraktive und
klarere Laufbahnen für Forschungsmanager;
Gewährleistung eines breiten und einfachen Zugangs zu Bildungsmaterial und
Weiterbildungsmaßnahmen/-instrumenten für Forschungsmanager, auch für
Nachwuchskräfte im Forschungsmanagement, einschließlich Leitlinien zu KI-
Instrumenten;
Schaffung eines anerkannten europaweiten Lern- und
Kompetenzentwicklungsprogramms für Forschungsmanager mit Komponenten des
Peer-to-Peer-Lernens und der Mobilität, die die Integration der EFR-Prioritäten und -
Werte sicherstellen, z. B. Ethik und Forschungsintegrität, offene Wissenschaft und
inklusive Gleichstellung der Geschlechter;
Verbesserung der Vernetzung mit Forschungsmanagern im privaten Sektor im
Hinblick auf ein Dreieckskonzept (Forschung betreibende öffentliche Einrichtungen
– Forschungsfördereinrichtungen und Industrie), was zu einer besseren
Sensibilisierung für Programme für berufliche Entwicklung, Laufbahn und
verfügbare Ausbildungsmöglichkeiten führt.
Beschreibung
Da die Forschungsprozesse zunehmen und die Erwartungen an eine gesellschaftliche
Wirkung wachsen, ist die spezialisierte Unterstützung durch Forschungsmanager
unerlässlich. Diese Initiative zielt darauf ab, den im EFR nach wie vor unterbewerteten Beruf
des Forschungsmanagers zu stärken und seine strategische Entwicklung zu unterstützen. Es
wird betont, dass eine koordinierte politische Unterstützung auf EU- und nationaler Ebene
erforderlich ist, um qualifizierte Fachkräfte, bessere Laufbahnaussichten, bessere
Arbeitsbedingungen, die Gleichstellung der Geschlechter, Ausbildung und Mobilität zu
schaffen.
Erwartete Ergebnisse
Einführung und Umsetzung eines übergreifenden und flexiblen Laufbahn- und
Kompetenzrahmens für Forschungsmanager im Jahr 2025; Durchführung einer
faktengestützten Sensibilisierungskampagne in den Mitgliedstaaten, deren
Ergebnisse im Jahr 2026 veröffentlicht werden;
Mitgestaltung einer Europäischen Charta für Forschungsmanager im Jahr 2026 zur
Schaffung eines Dreiecksansatzes von Forschungsorganisationen,
Forschungsfördereinrichtungen und der europäischen Industrie, um die
sektorübergreifende Anerkennung sicherzustellen; Ausarbeitung von Konzepten für
den Kapazitätsaufbau; Analyse der Rolle des Forschungsmanagements bei
ausgewählten Maßnahmen, die im Rahmen des Teils „Ausweitung“ des Programms
„Horizont Europa“ finanziert werden, um die Auswirkungen auf die Gesamteffizienz
und Wirksamkeit des FuI-Systems zu überwachen;
Einrichtung einer zentralen Online-Plattform im Jahr 2027, vorzugsweise im
Rahmen der künftigen EFR-Talentplattform, in der aktuelle und neue Lehrpläne,
Lehrmaterialien sowie Weiterbildungsinstrumente für Forschungsmanager und der
Zugang zu wichtigen Schulungs- und Zertifizierungsprogrammen sowohl für
derzeitige als auch für angehende Fachkräfte zusammengestellt werden.
Drucksache 132/25 - 48 -]
Relationen
- authored ← Europäische Kommission
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur politischen Agenda für den Europäischen Forschungsraum 2025-2027 KOM(2025) 62 endg.; Ratsdok. 66 (Unterrichtung)