Ferien-, Kennenlern-, IT- und Abenteuercamps für Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche bei der Bundeswehr
Text
Ferien-, Kennenlern-, IT- und Abenteuercamps für Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche bei der Bundeswehr
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5415
21. Wahlperiode 16.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Desiree Becker, Nicole Gohlke, Gökay
Akbulut, Dr. Michael Arndt, Janina Böttger, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer,
Maik Brückner, Mirze Edis, Mandy Eißing, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Kathrin
Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Mareike Hermeier, Maren
Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino,
Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Sören Pellmann, Lea Reisner,
Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange,
Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
Ferien-, Kennenlern-, IT- und Abenteuercamps für Schülerinnen und Schüler
sowie Jugendliche bei der Bundeswehr
Die Antworten der Bundesregierung auf diverse Kleine Anfragen der Fraktion
Die Linke im Deutschen Bundestag belegen ein umfangreiches und vielseitiges
Engagement der Bundeswehr, um für Nachwuchs interessant zu sein.
Dabei greift die Bundeswehr nicht nur auf öffentliche Werbekampagnen wie
zuletzt die Kampagne „70 Jahre, 70 Gründe“ zurück oder die „Weil du es
kannst“-Kampagne 2024, welche durch Plakate in grellem Grün und Pixel-
Videospiel-Optik insbesondere die jüngere Zielgruppe nicht nur nach
Auffassung der fragestellenden Fraktion erreichen sollte (www.tagesspiegel.de/gesells
chaft/panorama/bedenkliche-werbeplakate-der-bundeswehr-wenn-krieg-nach-vi
deospielen-oder-7-vs-wild-aussieht-12577592.html).
Die Bundeswehr engagiert sich an ihren Standorten im sozialen Umfeld und
unterstützt Initiativen und Einrichtungen u. a. der Kinder- und Jugendhilfe, um
„das Verständnis für die Bundeswehr im Allgemeinen und das soldatische
Dienen im Besonderen“ zu steigern (zitiert nach Bundestagsdrucksache 18/7494).
Dazu unterhält sie engere Kooperationen zu Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe sowie Kitas. Ebenso besucht die Bundeswehr Schulen und
Hochschulen und ist auf Berufsmessen vertreten. Die Bundeswehr spricht
Jugendliche aber auch durch Kennenlern-, Ferien-, IT-Abenteuercamps oder
Jugendfreizeiten an (im Folgenden als „Camps/Freizeiten“ bezeichnet).
Nach Angaben der Bundesregierung sollen zudem Patenschaften von Einheiten
und Verbänden der Bundeswehr mit Städten und Gemeinden „das Verständnis
der Bürgerinnen und Bürger für die Bundeswehr […] fördern“
(Bundestagsdrucksache 17/2688). Patenschaften wie diese werden auch zum Zugang zu
jungen Menschen genutzt. So fand beispielsweise am 13. und 14. August 2025
im Rahmen einer Patenschaft an der Grundschule in der Marktgemeinde
Kellmünz an der Iller (Bayern) ein „Kinderferienprogramm mit der Bundeswehr“
statt, welches sich an Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren richtet. In Berichten
sind dabei Bilder mit Kindern vor schwerem militärischen Gerät zu sehen (vgl.
u. a. www.augsburger-allgemeine.de/illertissen/kellmuenz-friedensgruppe-vera
nstaltet-demo-gegen-bundeswehrfreizeit-in-kellmuenz-110415886). Beteiligt
gewesen sei dabei die Gefechtsstandstaffel Multinationales Kommando
Operative Führung des NATO-Kommandos der Bundeswehr, die auch
Militärhubschrauber und Militärfahrzeuge für die Veranstaltung bereitgestellt hat (Der
Spiegel, 18. August 2025).
Wie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Ferien-,
Kennenlern-, IT- und Abenteuercamps für Schülerinnen, Schüler und
Jugendliche bei der Bundeswehr“ auf Bundestagsdrucksache 18/13404 offenbart,
bietet die Bundeswehr seit mindestens 2012 in großem Rahmen mehrtägige
Feriencamps an, die unter den Namen von Ferien-, Kennenlern-, IT- oder
Abenteuercamps beworben werden. Diese Angebote werden von allen Gattungen der
Bundeswehr angeboten, also von Luftwaffe, Marine und Heer. Die größte
Auswahl bietet das Heer mit Angeboten bei Panzereinheiten, Gebirgsjägern, im
Sanitätsdienst oder in IT-Bataillonen. Die Anzahl der teilnehmenden Jugendlichen
in den Camps/Freizeiten stieg seit 2015 stark an. Im Jahr 2016 nahmen 1 544
Jugendliche an den Camps/Freizeiten teil. Nach 2015 war zunächst eine
auffallende Häufung von diesen Camps/Freizeiten in den neuen Bundesländern zu
beobachten und hier insbesondere in Brandenburg und Sachsen. Im Jahr 2022
hingegen war eine auffallende Anzahl dieser Camps/Freizeiten in Baden-
Württemberg und Niedersachsen erkennbar. Bis einschließlich 2022 waren
9 701 Teilnehmende in entsprechenden Veranstaltungen dokumentiert, wobei
für drei Camps im Jahr 2017 keine Teilnehmendenzahlen übermittelt wurden.
Die Bundesregierung konnte selbst nach erneuter Aufforderung nicht
beantworten, wie viele der Teilnehmenden volljährig waren. „Erhebung zum Alter der
Teilnehmenden erfolgten nicht“, so die Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 20/9949). Und dies, obwohl der UN-Kinderrechteausschuss (UN =
United Nations) die Bundesregierung wiederholt anmahnte, Werbekampagnen und
Schulbesuche, die sich an Minderjährige richten, einzustellen (www.institut-fue
r-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CR
C/5._6._Staatenbericht/CRC_Staatenbericht_DEU_5_6_Abschl_2022.pdf). Die
Antwort der Bundesregierung legt nach Ansicht der fragestellenden Fraktion
nahe, dass gegen die Vorgaben des UN-Kinderrechteausschusses verstoßen
wurde: Es werde „grundsätzlich durch zielgruppengerechte Marketing- und
Medienanalyse sowie entsprechende Werbung gewährleistet“, dass die
Werbung bei den Jugendlichen ankomme, heißt es weiter in der Antwort der
Bundesregierung. Die Analyse werde von Medienfachleuten durchgeführt. Im
Fokus seien neben der Zielgruppe der 16- bis 17‑Jährigen auch
„Lebensjüngere“, „sofern sich diese in der Berufsorientierungsphase bzw.
Berufsfindungsphase befinden“, so die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/13404).
Zudem greifen bei Minderjährigen weitere Rechtsnormen, die zu beachten sind,
z. B. bezüglich der Elternrechte, Persönlichkeitsrechte oder des
Jugendschutzes.
Beworben werden die Camps/Freizeiten auch durch die sozialen Medien. Die
Camps/Freizeiten böten den Jugendlichen die Möglichkeit, „das Gespräch mit
Soldatinnen und Soldaten zu suchen und erste authentische Eindrücke über den
Arbeitgeber Bundeswehr für eine konkrete Bewerbung zu erlangen“. Die
Teilnahme an den Camps/Freizeiten war nach Angaben der Bundesregierung aus
der 18. Wahlperiode für die Jugendlichen kostenlos (Bundestagsdrucksache
18/13404) und freiwillig (Bundestagsdrucksache 20/9949).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Camps/Freizeiten wurden bzw. werden durch die Bundeswehr
organisiert und durchgeführt (bitte einzeln inklusive Datum und Dauer
aufzählen sowie für die Jahre von 2023 bis 2025 sowie nach
Durchführungsort, Einheit, verantwortlichem Standort und Bundesland sowie nach
Marine, Heer und Luftwaffe aufschlüsseln)?
2. Für welche der Camps/Freizeiten wurden Teilnehmerbeiträge erhoben
(bitte einzeln für die Jahre von 2023 bis 2025 ausführen und Höhe
benennen), und wenn Teilnahmebeiträge erhoben werden, auf welcher
Grundlage werden diese festgesetzt?
3. Welche der Camps/Freizeiten finden bzw. fanden regelmäßig bzw.
mehrmals statt, und warum (bitte einzeln ausführen)?
4. Welche der Camps/Freizeiten fanden nur einmalig statt, und warum (bitte
einzeln ausführen)?
5. Welches Bundeswehrmaterial, wie z. B. Helikopter und andere
militärische Fahrzeuge, hat die Bundeswehr zu den entsprechenden Camps/
Freizeiten mitgebracht bzw. war auf dem Veranstaltungsgelände sichtbar, und
welche Kosten sind aufseiten der Bundeswehr dafür entstanden (bitte
einzeln ausführen)?
6. Wie viele Jugendliche haben an den Camps/Freizeiten teilgenommen
(bitte für die Jahre von 2023 bis 2025 nach Standorten und Bundesländern
sowie für jedes einzelne Camp aufführen sowie jeweils nach Geschlecht
und Alter aufschlüsseln)?
7. Liegen der Bundesregierung mittlerweile Angaben über das Alter der
Teilnehmenden vor, wenn nein, aus welchen Gründen nicht, und inwiefern
lässt sich das Nichtangeben des Alters der Jugendlichen rechtfertigen, vor
dem Hintergrund der wiederholten Anmahnung durch den UN-
Kinderrechteausschuss sowie der zu beachtenden rechtlichen
Unterschiede zwischen minderjährigen und volljährigen Teilnehmenden?
8. Wie viele Jugendliche, die an den Camps/Freizeiten teilgenommen haben,
haben das Camp vorzeitig abgebrochen (bitte für die Jahre von 2023 bis
2025 nach Standorten und Bundesländern sowie für jedes einzelne Camp
aufführen sowie jeweils nach Geschlecht und Alter und Grund des
vorzeitigen Abbruches aufschlüsseln)?
9. Wie viele Soldaten und Soldatinnen waren an der Ausgestaltung und
Umsetzung der jeweiligen Camps/Freizeiten beteiligt, und wie hoch waren die
Personalaufwendungen der Bundeswehr (bitte für die Jahre von 2023 bis
2025 einzeln ausführen)?
10. In welchen Richtlinien werden die Bewilligung, Ausgestaltung und
Umsetzung von Camps/Freizeiten bei der Bundeswehr geregelt?
11. Welche Dienstebene ist aufseiten der Bundeswehr für die Bewilligung und
Organisation und andere Unterstützungstätigkeiten von Camps/Freizeiten
zuständig?
12. Wer wird vonseiten der Bundeswehr in die Beratung für eine
altersgerechte Betreuung von Kindern und Jugendlichen eingebunden?
13. Wird das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMBFSFJ) bei dieser Zusammenarbeit mit den Kommunen bzw.
Bildungsträgern im Kinder- und Jugendbereich eingebunden und leistet
pädagogische Unterstützung und Beratung?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
14. Welche Kosten sind der Bundeswehr für die Organisation und
Durchführung der Camps/Freizeiten entstanden (bitte für die Jahre von 2023 bis
2025 aufschlüsseln)?
15. Wurde hierbei auch auf Mittel anderer Bundesministerien oder
Bundeshördern zurückgegriffen, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte für die Jahre
von 2023 bis 2025 aufschlüsseln)?
16. Wie sind die Jugendlichen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die
Camps/Freizeiten aufmerksam geworden?
17. Wie und wo wurden bzw. werden die Camps/Freizeiten beworben, und
welche Kosten entstanden dabei (bitte für die Jahre von 2023 bis 2025
aufschlüsseln)?
18. Für welche der Camps/Freizeiten wurde bzw. wird durch öffentliche
Anzeigen geworben (bitte für die Jahre von 2023 bis 2025 und Camps/
Freizeiten aufschlüsseln sowie in Fernsehwerbung, Anzeigen in Zeitungen,
Anzeigen in Zeitschriften, Anzeigen im Internet, Anzeigen im
öffentlichen Raum, Social Media und Kinowerbung unterteilen)?
19. Mit welchen Methoden stellt die Bundeswehr sicher, dass die Werbung für
die Camps/Freizeiten bei den Jugendlichen ankommen (bitte detailliert
ausführen)?
20. Nach welchen Kriterien erfolgt die Bewerbung der Camps/Freizeiten?
21. Inwiefern erfolgte eine Bewerbung der Camps/Freizeiten über bestehende
Patenschaften mit Kommunen; Landkreisen, Schulen oder über Angebote
der Kinder- und Jugendhilfe (bitte für die jeweiligen Camps/Freizeiten
und die Jahre von 2023 bis 2025 einzeln ausführen)?
22. Von welchen der Camps/Freizeiten wurden durch die Bundeswehr bzw.
im Auftrag der Bundeswehr Film- oder Fotoaufnahmen angefertigt, und
lagen bei minderjährigen Teilnehmenden die entsprechenden
Genehmigungen seitens der Erziehungsberechtigten vor?
23. Über welche der Camps/Freizeiten wurde durch die verschiedenen
Medienkanäle der Bundeswehr via Print- oder Onlinemedien, wie
beispielsweise bundeswehrkarriere.de, bundeswehrentdecken.de, YouTube-Kanal
der Bundeswehr, Facebook, Instagram, TikTok oder Ähnlichen, berichtet
(bitte für die Jahre von 2023 bis 2025 nach Camp, Art der
Berichterstattung sowie Medium aufschlüsseln)?
24. Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass bei den unterschiedlichen
Camps/Freizeiten der Bundeswehr sowie deren Bewerbung nicht gegen
die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen wird?
25. Warum steht die Durchführung solcher Aktivitäten für Kinder und
Jugendliche nach Auffassung der Bundesregierung nicht im Widerspruch
zu der Empfehlung des UN-Ausschusses für Kinderrechte, „alle Formen
der auf Kinder ausgerichteten Werbung oder Vermarktung des
Militärdienstes zu verbieten, insbesondere an Schulen“ (www.institut-fuer-mensc
henrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRC/
5._6._Staatenbericht/CRC_Staatenbericht_DEU_5_6_Abschl_2022.pdf)?
26. Welche pädagogische Ausbildung müssen Soldaten und Soldatinnen
nachweisen, um die Organisation und Betreuung von Kinder- und
Jugendfreizeiten durchzuführen?
27. Müssen Soldatinnen und Soldaten, die im Rahmen von Veranstaltungen
Kinder und Jugendliche betreuen, ähnlich wie Leiterinnen und Leiter in
der verbandlichen und offenen Jugendarbeit, eine Schulung zum
Kinderschutz und zur Prävention sexualisierter Gewalt absolvieren sowie ein
entsprechendes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wenn ja, in welchem
Rahmen finden diese Schulungen statt, und wer finanziert sie?
28. Ist es im Rahmen der Camps/Freizeiten zu besonderen Vorfällen, wie
beispielsweise sexuellen Übergriffen, Unfällen mit Verletzten, übermäßigem
Alkoholkonsum oder Ähnlichem, gekommen (bitte detailliert für die Jahre
von 2023 bis 2025 ausführen und dabei Camp, Vorfall, Beteiligung
Minderjähriger sowie gewählte Lösungsansätze benennen)?
29. Welche Ziele möchte die Bundeswehr mit diesen Camps/Freizeiten, die
gezielt Jugendliche betreffen, erreichen, und welchen Auftrag haben die
teilnehmenden Soldaten und Soldatinnen konkret?
30. Hat die Bundeswehr Planungen zur weiteren Entwicklung dieser
Angebote (bitte detailliert auch bezüglich inhaltlicher Schwerpunkte, Methoden,
potentieller Zielgruppen und Angebotskapazitäten ausführen)?
31. Wurden nach Auffassung der Bundesregierung die Vorgaben der
internationalen Kinderrechtsvereinbarungen (Kinderrechtskonvention,
Fakultativprotokolle und Pariser Protokolle) von den Soldaten und Soldatinnen,
die in Kellmünz bei der Ferienfreizeit beteiligt waren, eingehalten?
32. Welche pädagogische Ausbildung hatten die in Kellmünz am 13. und
14. August 2025 eingesetzten Soldatinnen und Soldaten?
33. Auf welcher Grundlage findet die Kooperation der Bundeswehr mit der
Stadtverwaltung Kellmünz im Bereich der Kinder- und Jugendfreizeit
statt?
34. In welcher Form besteht eine Zusammenarbeit und bzw. oder Patenschaft
zwischen der in der Graf-Zeppelin-Kaserne stationierten Einheit des
Kommandos Spezialkräfte mit der Stadt Calw im Bereich der Kinder- und
Jugendfreizeitangebote, und welche Aktivitäten umfasst diese?
35. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass auf der einen Seite
den Kommunen die finanziellen Mittel für die Anstellung von
qualifizierten Pädagoginnen und Pädagogen für die Kinder- und Jugendbetreuung
fehlen, auf der anderen Seite aber Soldaten und Soldatinnen diese Arbeit
übernehmen dürfen?
Berlin, den 26. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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