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Ferien-, Kennenlern-, IT- und Abenteuercamps für Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche bei der Bundeswehr

dip / drucksache 16.04.2026 · WP 21 · 21/5415 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Ferien-, Kennenlern-, IT- und Abenteuercamps für Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche bei der Bundeswehr Deutscher Bundestag Drucksache 21/5415 21. Wahlperiode 16.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Desiree Becker, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Dr. Michael Arndt, Janina Böttger, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mirze Edis, Mandy Eißing, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Sören Pellmann, Lea Reisner, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Ferien-, Kennenlern-, IT- und Abenteuercamps für Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche bei der Bundeswehr Die Antworten der Bundesregierung auf diverse Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag belegen ein umfangreiches und vielseitiges Engagement der Bundeswehr, um für Nachwuchs interessant zu sein. Dabei greift die Bundeswehr nicht nur auf öffentliche Werbekampagnen wie zuletzt die Kampagne „70 Jahre, 70 Gründe“ zurück oder die „Weil du es kannst“-Kampagne 2024, welche durch Plakate in grellem Grün und Pixel- Videospiel-Optik insbesondere die jüngere Zielgruppe nicht nur nach Auffassung der fragestellenden Fraktion erreichen sollte (www.tagesspiegel.de/gesells chaft/panorama/bedenkliche-werbeplakate-der-bundeswehr-wenn-krieg-nach-vi deospielen-oder-7-vs-wild-aussieht-12577592.html). Die Bundeswehr engagiert sich an ihren Standorten im sozialen Umfeld und unterstützt Initiativen und Einrichtungen u. a. der Kinder- und Jugendhilfe, um „das Verständnis für die Bundeswehr im Allgemeinen und das soldatische Dienen im Besonderen“ zu steigern (zitiert nach Bundestagsdrucksache 18/7494). Dazu unterhält sie engere Kooperationen zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kitas. Ebenso besucht die Bundeswehr Schulen und Hochschulen und ist auf Berufsmessen vertreten. Die Bundeswehr spricht Jugendliche aber auch durch Kennenlern-, Ferien-, IT-Abenteuercamps oder Jugendfreizeiten an (im Folgenden als „Camps/Freizeiten“ bezeichnet). Nach Angaben der Bundesregierung sollen zudem Patenschaften von Einheiten und Verbänden der Bundeswehr mit Städten und Gemeinden „das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für die Bundeswehr […] fördern“ (Bundestagsdrucksache 17/2688). Patenschaften wie diese werden auch zum Zugang zu jungen Menschen genutzt. So fand beispielsweise am 13. und 14. August 2025 im Rahmen einer Patenschaft an der Grundschule in der Marktgemeinde Kellmünz an der Iller (Bayern) ein „Kinderferienprogramm mit der Bundeswehr“ statt, welches sich an Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren richtet. In Berichten sind dabei Bilder mit Kindern vor schwerem militärischen Gerät zu sehen (vgl. u. a. www.augsburger-allgemeine.de/illertissen/kellmuenz-friedensgruppe-vera nstaltet-demo-gegen-bundeswehrfreizeit-in-kellmuenz-110415886). Beteiligt gewesen sei dabei die Gefechtsstandstaffel Multinationales Kommando Operative Führung des NATO-Kommandos der Bundeswehr, die auch Militärhubschrauber und Militärfahrzeuge für die Veranstaltung bereitgestellt hat (Der Spiegel, 18. August 2025). Wie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Ferien-, Kennenlern-, IT- und Abenteuercamps für Schülerinnen, Schüler und Jugendliche bei der Bundeswehr“ auf Bundestagsdrucksache 18/13404 offenbart, bietet die Bundeswehr seit mindestens 2012 in großem Rahmen mehrtägige Feriencamps an, die unter den Namen von Ferien-, Kennenlern-, IT- oder Abenteuercamps beworben werden. Diese Angebote werden von allen Gattungen der Bundeswehr angeboten, also von Luftwaffe, Marine und Heer. Die größte Auswahl bietet das Heer mit Angeboten bei Panzereinheiten, Gebirgsjägern, im Sanitätsdienst oder in IT-Bataillonen. Die Anzahl der teilnehmenden Jugendlichen in den Camps/Freizeiten stieg seit 2015 stark an. Im Jahr 2016 nahmen 1 544 Jugendliche an den Camps/Freizeiten teil. Nach 2015 war zunächst eine auffallende Häufung von diesen Camps/Freizeiten in den neuen Bundesländern zu beobachten und hier insbesondere in Brandenburg und Sachsen. Im Jahr 2022 hingegen war eine auffallende Anzahl dieser Camps/Freizeiten in Baden- Württemberg und Niedersachsen erkennbar. Bis einschließlich 2022 waren 9 701 Teilnehmende in entsprechenden Veranstaltungen dokumentiert, wobei für drei Camps im Jahr 2017 keine Teilnehmendenzahlen übermittelt wurden. Die Bundesregierung konnte selbst nach erneuter Aufforderung nicht beantworten, wie viele der Teilnehmenden volljährig waren. „Erhebung zum Alter der Teilnehmenden erfolgten nicht“, so die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/9949). Und dies, obwohl der UN-Kinderrechteausschuss (UN = United Nations) die Bundesregierung wiederholt anmahnte, Werbekampagnen und Schulbesuche, die sich an Minderjährige richten, einzustellen (www.institut-fue r-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CR C/5._6._Staatenbericht/CRC_Staatenbericht_DEU_5_6_Abschl_2022.pdf). Die Antwort der Bundesregierung legt nach Ansicht der fragestellenden Fraktion nahe, dass gegen die Vorgaben des UN-Kinderrechteausschusses verstoßen wurde: Es werde „grundsätzlich durch zielgruppengerechte Marketing- und Medienanalyse sowie entsprechende Werbung gewährleistet“, dass die Werbung bei den Jugendlichen ankomme, heißt es weiter in der Antwort der Bundesregierung. Die Analyse werde von Medienfachleuten durchgeführt. Im Fokus seien neben der Zielgruppe der 16- bis 17‑Jährigen auch „Lebensjüngere“, „sofern sich diese in der Berufsorientierungsphase bzw. Berufsfindungsphase befinden“, so die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/13404). Zudem greifen bei Minderjährigen weitere Rechtsnormen, die zu beachten sind, z. B. bezüglich der Elternrechte, Persönlichkeitsrechte oder des Jugendschutzes. Beworben werden die Camps/Freizeiten auch durch die sozialen Medien. Die Camps/Freizeiten böten den Jugendlichen die Möglichkeit, „das Gespräch mit Soldatinnen und Soldaten zu suchen und erste authentische Eindrücke über den Arbeitgeber Bundeswehr für eine konkrete Bewerbung zu erlangen“. Die Teilnahme an den Camps/Freizeiten war nach Angaben der Bundesregierung aus der 18. Wahlperiode für die Jugendlichen kostenlos (Bundestagsdrucksache 18/13404) und freiwillig (Bundestagsdrucksache 20/9949). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Camps/Freizeiten wurden bzw. werden durch die Bundeswehr organisiert und durchgeführt (bitte einzeln inklusive Datum und Dauer aufzählen sowie für die Jahre von 2023 bis 2025 sowie nach Durchführungsort, Einheit, verantwortlichem Standort und Bundesland sowie nach Marine, Heer und Luftwaffe aufschlüsseln)?  2. Für welche der Camps/Freizeiten wurden Teilnehmerbeiträge erhoben (bitte einzeln für die Jahre von 2023 bis 2025 ausführen und Höhe benennen), und wenn Teilnahmebeiträge erhoben werden, auf welcher Grundlage werden diese festgesetzt?  3. Welche der Camps/Freizeiten finden bzw. fanden regelmäßig bzw. mehrmals statt, und warum (bitte einzeln ausführen)?  4. Welche der Camps/Freizeiten fanden nur einmalig statt, und warum (bitte einzeln ausführen)?  5. Welches Bundeswehrmaterial, wie z. B. Helikopter und andere militärische Fahrzeuge, hat die Bundeswehr zu den entsprechenden Camps/ Freizeiten mitgebracht bzw. war auf dem Veranstaltungsgelände sichtbar, und welche Kosten sind aufseiten der Bundeswehr dafür entstanden (bitte einzeln ausführen)?  6. Wie viele Jugendliche haben an den Camps/Freizeiten teilgenommen (bitte für die Jahre von 2023 bis 2025 nach Standorten und Bundesländern sowie für jedes einzelne Camp aufführen sowie jeweils nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?  7. Liegen der Bundesregierung mittlerweile Angaben über das Alter der Teilnehmenden vor, wenn nein, aus welchen Gründen nicht, und inwiefern lässt sich das Nichtangeben des Alters der Jugendlichen rechtfertigen, vor dem Hintergrund der wiederholten Anmahnung durch den UN- Kinderrechteausschuss sowie der zu beachtenden rechtlichen Unterschiede zwischen minderjährigen und volljährigen Teilnehmenden?  8. Wie viele Jugendliche, die an den Camps/Freizeiten teilgenommen haben, haben das Camp vorzeitig abgebrochen (bitte für die Jahre von 2023 bis 2025 nach Standorten und Bundesländern sowie für jedes einzelne Camp aufführen sowie jeweils nach Geschlecht und Alter und Grund des vorzeitigen Abbruches aufschlüsseln)?  9. Wie viele Soldaten und Soldatinnen waren an der Ausgestaltung und Umsetzung der jeweiligen Camps/Freizeiten beteiligt, und wie hoch waren die Personalaufwendungen der Bundeswehr (bitte für die Jahre von 2023 bis 2025 einzeln ausführen)? 10. In welchen Richtlinien werden die Bewilligung, Ausgestaltung und Umsetzung von Camps/Freizeiten bei der Bundeswehr geregelt? 11. Welche Dienstebene ist aufseiten der Bundeswehr für die Bewilligung und Organisation und andere Unterstützungstätigkeiten von Camps/Freizeiten zuständig? 12. Wer wird vonseiten der Bundeswehr in die Beratung für eine altersgerechte Betreuung von Kindern und Jugendlichen eingebunden? 13. Wird das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) bei dieser Zusammenarbeit mit den Kommunen bzw. Bildungsträgern im Kinder- und Jugendbereich eingebunden und leistet pädagogische Unterstützung und Beratung? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nein, warum nicht? 14. Welche Kosten sind der Bundeswehr für die Organisation und Durchführung der Camps/Freizeiten entstanden (bitte für die Jahre von 2023 bis 2025 aufschlüsseln)? 15. Wurde hierbei auch auf Mittel anderer Bundesministerien oder Bundeshördern zurückgegriffen, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte für die Jahre von 2023 bis 2025 aufschlüsseln)? 16. Wie sind die Jugendlichen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Camps/Freizeiten aufmerksam geworden? 17. Wie und wo wurden bzw. werden die Camps/Freizeiten beworben, und welche Kosten entstanden dabei (bitte für die Jahre von 2023 bis 2025 aufschlüsseln)? 18. Für welche der Camps/Freizeiten wurde bzw. wird durch öffentliche Anzeigen geworben (bitte für die Jahre von 2023 bis 2025 und Camps/ Freizeiten aufschlüsseln sowie in Fernsehwerbung, Anzeigen in Zeitungen, Anzeigen in Zeitschriften, Anzeigen im Internet, Anzeigen im öffentlichen Raum, Social Media und Kinowerbung unterteilen)? 19. Mit welchen Methoden stellt die Bundeswehr sicher, dass die Werbung für die Camps/Freizeiten bei den Jugendlichen ankommen (bitte detailliert ausführen)? 20. Nach welchen Kriterien erfolgt die Bewerbung der Camps/Freizeiten? 21. Inwiefern erfolgte eine Bewerbung der Camps/Freizeiten über bestehende Patenschaften mit Kommunen; Landkreisen, Schulen oder über Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (bitte für die jeweiligen Camps/Freizeiten und die Jahre von 2023 bis 2025 einzeln ausführen)? 22. Von welchen der Camps/Freizeiten wurden durch die Bundeswehr bzw. im Auftrag der Bundeswehr Film- oder Fotoaufnahmen angefertigt, und lagen bei minderjährigen Teilnehmenden die entsprechenden Genehmigungen seitens der Erziehungsberechtigten vor? 23. Über welche der Camps/Freizeiten wurde durch die verschiedenen Medienkanäle der Bundeswehr via Print- oder Onlinemedien, wie beispielsweise bundeswehrkarriere.de, bundeswehrentdecken.de, YouTube-Kanal der Bundeswehr, Facebook, Instagram, TikTok oder Ähnlichen, berichtet (bitte für die Jahre von 2023 bis 2025 nach Camp, Art der Berichterstattung sowie Medium aufschlüsseln)? 24. Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass bei den unterschiedlichen Camps/Freizeiten der Bundeswehr sowie deren Bewerbung nicht gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen wird? 25. Warum steht die Durchführung solcher Aktivitäten für Kinder und Jugendliche nach Auffassung der Bundesregierung nicht im Widerspruch zu der Empfehlung des UN-Ausschusses für Kinderrechte, „alle Formen der auf Kinder ausgerichteten Werbung oder Vermarktung des Militärdienstes zu verbieten, insbesondere an Schulen“ (www.institut-fuer-mensc henrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRC/ 5._6._Staatenbericht/CRC_Staatenbericht_DEU_5_6_Abschl_2022.pdf)? 26. Welche pädagogische Ausbildung müssen Soldaten und Soldatinnen nachweisen, um die Organisation und Betreuung von Kinder- und Jugendfreizeiten durchzuführen? 27. Müssen Soldatinnen und Soldaten, die im Rahmen von Veranstaltungen Kinder und Jugendliche betreuen, ähnlich wie Leiterinnen und Leiter in der verbandlichen und offenen Jugendarbeit, eine Schulung zum Kinderschutz und zur Prävention sexualisierter Gewalt absolvieren sowie ein entsprechendes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wenn ja, in welchem Rahmen finden diese Schulungen statt, und wer finanziert sie? 28. Ist es im Rahmen der Camps/Freizeiten zu besonderen Vorfällen, wie beispielsweise sexuellen Übergriffen, Unfällen mit Verletzten, übermäßigem Alkoholkonsum oder Ähnlichem, gekommen (bitte detailliert für die Jahre von 2023 bis 2025 ausführen und dabei Camp, Vorfall, Beteiligung Minderjähriger sowie gewählte Lösungsansätze benennen)? 29. Welche Ziele möchte die Bundeswehr mit diesen Camps/Freizeiten, die gezielt Jugendliche betreffen, erreichen, und welchen Auftrag haben die teilnehmenden Soldaten und Soldatinnen konkret? 30. Hat die Bundeswehr Planungen zur weiteren Entwicklung dieser Angebote (bitte detailliert auch bezüglich inhaltlicher Schwerpunkte, Methoden, potentieller Zielgruppen und Angebotskapazitäten ausführen)? 31. Wurden nach Auffassung der Bundesregierung die Vorgaben der internationalen Kinderrechtsvereinbarungen (Kinderrechtskonvention, Fakultativprotokolle und Pariser Protokolle) von den Soldaten und Soldatinnen, die in Kellmünz bei der Ferienfreizeit beteiligt waren, eingehalten? 32. Welche pädagogische Ausbildung hatten die in Kellmünz am 13. und 14. August 2025 eingesetzten Soldatinnen und Soldaten? 33. Auf welcher Grundlage findet die Kooperation der Bundeswehr mit der Stadtverwaltung Kellmünz im Bereich der Kinder- und Jugendfreizeit statt? 34. In welcher Form besteht eine Zusammenarbeit und bzw. oder Patenschaft zwischen der in der Graf-Zeppelin-Kaserne stationierten Einheit des Kommandos Spezialkräfte mit der Stadt Calw im Bereich der Kinder- und Jugendfreizeitangebote, und welche Aktivitäten umfasst diese? 35. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass auf der einen Seite den Kommunen die finanziellen Mittel für die Anstellung von qualifizierten Pädagoginnen und Pädagogen für die Kinder- und Jugendbetreuung fehlen, auf der anderen Seite aber Soldaten und Soldatinnen diese Arbeit übernehmen dürfen? Berlin, den 26. März 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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