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Tuberkulosebehandlung bei ausländischen Staatsangehörigen und Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Fallzahlen, Aufenthaltsstatus, Behandlungs- und Folgekosten

dip / drucksache 13.04.2026 · WP 21 · 21/5263 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Tuberkulosebehandlung bei ausländischen Staatsangehörigen und Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Fallzahlen, Aufenthaltsstatus, Behandlungs- und Folgekosten Deutscher Bundestag Drucksache 21/5263 21. Wahlperiode 13.04.2026 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Sichert und der Fraktion der AfD Tuberkulosebehandlung bei ausländischen Staatsangehörigen und Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – Fallzahlen, Aufenthaltsstatus, Behandlungs- und Folgekosten In einem „Spiegel TV Magazin“-Beitrag mit dem Titel „Rückkehr der Tuberkulose – wenn Flüchtlinge zu Patienten werden“ vom 2. November 2015 (Inhalt auf der Seite vom Spiegel nicht mehr verfügbar, nur noch über Archiv) wird berichtet, dass ausländische Staatsangehörige mit Tuberkulose in Deutschland über längere Zeit behandelt würden und währenddessen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhielten. Der Beitrag enthält darüber hinaus die These eines „Tuberkulose‑Tourismus“ sowie Kostenschätzungen für die Behandlung, insbesondere bei langwierigen und bzw. oder arzneimittelresistenten Verläufen. Tuberkulose ist in Deutschland meldepflichtig: Das Robert Koch-Institut weist für das Jahr 2023 insgesamt 4 481 gemeldete Tuberkulosefälle aus. Der Anteil im Ausland geborener Tuberkulosepatienten lag bei 76,8 Prozent (https://edoc.r ki.de/handle/176904/12454). Zudem wurden 11,4 Prozent der Fälle im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Screenings (u. a. nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes [IfSG]) diagnostiziert (www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__36.html). Zugleich sind Asylsuchende und bestimmte weitere Personengruppen verpflichtet, Gesundheitsuntersuchungen zu dulden (u. a. § 62 des Asylgesetzes [AsylG], www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__62.html). Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten neben Grundleistungen auch Leistungen bei Krankheit (§ 4 AsylbLG, www.gesetze-i m-internet.de/asylblg/__4.html) sowie Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse (§§ 3 und 3a AsylbLG). Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Fragesteller ein erhebliches öffentliches Interesse an belastbaren, bundesweit konsolidierten Zahlen zu Fallkonstellationen, Aufenthaltsstatus, Finanzierungswegen sowie an der Gesamtkostenlast einschließlich öffentlicher Gesundheitsdienste, Screening, Isolationsmaßnahmen, Kontaktpersonennachverfolgung und ggf. Abschiebungshindernissen während der Therapie. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie hat sich die Gesamtfallzahl von Tuberkulose nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren in Deutschland entwickelt (bitte jeweils getrennt nach Gesamtzahl pro Jahr in den Jahren von 2015 bis 2025, Anzahl der Fälle bei Asylsuchenden sowie ab 2022 Anzahl der Fälle bei Flüchtlingen aus der Ukraine aufschlüsseln)?  2. Wie viele Tuberkulosefälle (meldepflichtige Tuberkuloseerkrankungen gemäß IfSG‑Surveillance) betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die im Ausland geboren wurden (bitte jeweils getrennt nach Ausland und Jahr von 2015 bis 2025 und Anteil in Prozent ausweisen)?  3. Wie viele dieser Tuberkulosefälle betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (bitte jeweils getrennt nach Staatsangehörigkeit und Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen)?  4. Wie viele Tuberkulosefälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung nach § 62 AsylG festgestellt (bitte jeweils nach Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen; sofern keine Bundesstatistik vorliegt, bitte darlegen, warum nicht)?  5. Wie viele der in Deutschland gemeldeten Tuberkulosefälle entfielen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils auf die folgenden Aufenthaltsbzw. Personengruppen: Asylsuchende im Asylverfahren, Personen mit Aufenthaltserlaubnis, Personen mit Niederlassungserlaubnis, EU‑Bürger, nachvollziehbar Ausreisepflichtige (bitte jeweils getrennt nach Gruppe und Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen)?  6. Wie viele Tuberkulosepatienten befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils stationär in Behandlung, und wie hoch war die durchschnittliche stationäre Verweildauer (bitte jeweils getrennt nach Jahr von 2015 bis 2025 angeben)?  7. Wie viele Fälle von Rifampicin‑resistenter (RR-)Tuberkulose bzw. multiresistenter (MDR‑)Tuberkulose wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils gemeldet, und wie hoch war jeweils der Anteil bei Personen, die im Ausland geboren wurden (bitte jeweils getrennt nach Jahr von 2015 bis 2025 angeben)?  8. Welche durchschnittlichen direkten Behandlungskosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung veranschlagt für a) arzneimittelsensible Tuberkulose und b) arzneimittelresistente Tuberkulose (MDR- bzw. RR‑Tuberkulose) (bitte jeweils getrennt nach Patient und Jahr von 2015 bis 2025 angeben)?  9. Welche Gesamtkosten (direkte medizinische Kosten, soweit bezifferbar öffentliche Gesundheitsdienstleistungen wie Umgebungsuntersuchungen bzw. Kontaktpersonennachverfolgung) sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jeweils im Zusammenhang mit Tuberkuloseerkrankungen angefallen (bitte jeweils nach Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen; wenn eine Gesamtsumme nicht verfügbar ist, bitte die fehlenden Kostenkomponenten benennen)? 10. In welchem Umfang wurden Tuberkulosebehandlungen nach Kenntnis der Bundesregierung aus Mitteln nach dem AsylbLG, insbesondere Leistungen nach § 4 AsylbLG, finanziert (bitte jeweils nach Jahr von 2015 bis 2025 und Gesamtausgaben ausweisen)? 11. In welchem Umfang wurden Tuberkulosebehandlungen nach Kenntnis der Bundesregierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. anderer Kostenträger (z. B. Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch [SGB XII]) finanziert (bitte jeweils Gesamtausgaben jeweils nach Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen)? 12. Wie viele Tuberkulosepatienten erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung während stationärer oder teilstationärer Behandlung Grundleistungen bzw. Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse nach den §§ 3 und 3a AsylbLG (bitte jeweils nach Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen; soweit keine Bundesdaten vorliegen, bitte darlegen, warum nicht)? 13. Welche durchschnittlichen monatlichen Beträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an Tuberkulosepatienten nach dem AsylbLG als notwendiger persönlicher Bedarf ausgezahlt (bitte jeweils nach Monat und Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen)? 14. Wie viele ausländische Tuberkulosepatienten erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung eine Duldung oder eine sonstige aufenthaltsrechtliche Aussetzung der Aufenthaltsbeendigung primär oder wesentlich wegen einer laufenden Tuberkulosebehandlung (bitte jeweils nach Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen; sofern keine Statistik geführt wird, bitte begründen)? 15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob Tuberkulosebehandlungen von Personen ohne vorherigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland erfolgen? 16. Wie viele Tuberkulosepatienten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Abschluss der Behandlung ausreisepflichtig, und wie viele wurden tatsächlich aufenthaltsbeendend rückgeführt (bitte jeweils nach Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen; sofern nicht verfügbar, bitte begründen)? 17. In welchen Bundesländern und Kommunen traten nach Kenntnis der Bundesregierung die höchsten Fallzahlen bei Tuberkulose‑dagnosen im Kontext von Aufnahme- bzw. Gemeinschaftsunterkünften auf (bitte jeweils getrennt nach Jahr von 2015 bis 2025, Bundesland und Gebietskörperschaft ausweisen)? 18. Welche Maßnahmen plant oder prüft die Bundesregierung ggf., um bei Tuberkulosepatienten a) Resistenzentwicklungen zu begrenzen (Adhärenzsicherung, DOT [ Directly Observed Therapy] bzw. Video‑DOT, Arzneimittelverfügbarkeit), b) die Kosten transparenter zu erfassen, c) Fehlanreize im Leistungs- und Aufenthaltsrecht zu minimieren, ohne die leitliniengerechte Versorgung und den Infektionsschutz zu gefährden? Berlin, den 8. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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