Tuberkulosebehandlung bei ausländischen Staatsangehörigen und Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Fallzahlen, Aufenthaltsstatus, Behandlungs- und Folgekosten
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Tuberkulosebehandlung bei ausländischen Staatsangehörigen und Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Fallzahlen, Aufenthaltsstatus, Behandlungs- und Folgekosten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5263
21. Wahlperiode 13.04.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Martin Sichert und der Fraktion der AfD
Tuberkulosebehandlung bei ausländischen Staatsangehörigen und
Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – Fallzahlen,
Aufenthaltsstatus, Behandlungs- und Folgekosten
In einem „Spiegel TV Magazin“-Beitrag mit dem Titel „Rückkehr der
Tuberkulose – wenn Flüchtlinge zu Patienten werden“ vom 2. November 2015 (Inhalt
auf der Seite vom Spiegel nicht mehr verfügbar, nur noch über Archiv) wird
berichtet, dass ausländische Staatsangehörige mit Tuberkulose in Deutschland
über längere Zeit behandelt würden und währenddessen Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhielten. Der Beitrag enthält darüber
hinaus die These eines „Tuberkulose‑Tourismus“ sowie Kostenschätzungen für
die Behandlung, insbesondere bei langwierigen und bzw. oder
arzneimittelresistenten Verläufen.
Tuberkulose ist in Deutschland meldepflichtig: Das Robert Koch-Institut weist
für das Jahr 2023 insgesamt 4 481 gemeldete Tuberkulosefälle aus. Der Anteil
im Ausland geborener Tuberkulosepatienten lag bei 76,8 Prozent (https://edoc.r
ki.de/handle/176904/12454). Zudem wurden 11,4 Prozent der Fälle im Rahmen
des gesetzlich vorgesehenen Screenings (u. a. nach § 36 des
Infektionsschutzgesetzes [IfSG]) diagnostiziert (www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__36.html).
Zugleich sind Asylsuchende und bestimmte weitere Personengruppen
verpflichtet, Gesundheitsuntersuchungen zu dulden (u. a. § 62 des Asylgesetzes
[AsylG], www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__62.html).
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten neben
Grundleistungen auch Leistungen bei Krankheit (§ 4 AsylbLG, www.gesetze-i
m-internet.de/asylblg/__4.html) sowie Leistungen zur Deckung persönlicher
Bedürfnisse (§§ 3 und 3a AsylbLG).
Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Fragesteller ein erhebliches
öffentliches Interesse an belastbaren, bundesweit konsolidierten Zahlen zu
Fallkonstellationen, Aufenthaltsstatus, Finanzierungswegen sowie an der
Gesamtkostenlast einschließlich öffentlicher Gesundheitsdienste, Screening,
Isolationsmaßnahmen, Kontaktpersonennachverfolgung und ggf.
Abschiebungshindernissen während der Therapie.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die Gesamtfallzahl von Tuberkulose nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten Jahren in Deutschland entwickelt (bitte jeweils
getrennt nach Gesamtzahl pro Jahr in den Jahren von 2015 bis 2025,
Anzahl der Fälle bei Asylsuchenden sowie ab 2022 Anzahl der Fälle bei
Flüchtlingen aus der Ukraine aufschlüsseln)?
2. Wie viele Tuberkulosefälle (meldepflichtige Tuberkuloseerkrankungen
gemäß IfSG‑Surveillance) betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung
Personen, die im Ausland geboren wurden (bitte jeweils getrennt nach
Ausland und Jahr von 2015 bis 2025 und Anteil in Prozent ausweisen)?
3. Wie viele dieser Tuberkulosefälle betrafen nach Kenntnis der
Bundesregierung Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (bitte jeweils
getrennt nach Staatsangehörigkeit und Jahr von 2015 bis 2025
ausweisen)?
4. Wie viele Tuberkulosefälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
jeweils im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung nach § 62 AsylG
festgestellt (bitte jeweils nach Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen; sofern keine
Bundesstatistik vorliegt, bitte darlegen, warum nicht)?
5. Wie viele der in Deutschland gemeldeten Tuberkulosefälle entfielen nach
Kenntnis der Bundesregierung jeweils auf die folgenden
Aufenthaltsbzw. Personengruppen: Asylsuchende im Asylverfahren, Personen mit
Aufenthaltserlaubnis, Personen mit Niederlassungserlaubnis, EU‑Bürger,
nachvollziehbar Ausreisepflichtige (bitte jeweils getrennt nach Gruppe
und Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen)?
6. Wie viele Tuberkulosepatienten befanden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils stationär in Behandlung, und wie hoch war die
durchschnittliche stationäre Verweildauer (bitte jeweils getrennt nach Jahr von
2015 bis 2025 angeben)?
7. Wie viele Fälle von Rifampicin‑resistenter (RR-)Tuberkulose bzw.
multiresistenter (MDR‑)Tuberkulose wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils gemeldet, und wie hoch war jeweils der Anteil bei Personen,
die im Ausland geboren wurden (bitte jeweils getrennt nach Jahr von 2015
bis 2025 angeben)?
8. Welche durchschnittlichen direkten Behandlungskosten werden nach
Kenntnis der Bundesregierung veranschlagt für
a) arzneimittelsensible Tuberkulose und
b) arzneimittelresistente Tuberkulose (MDR- bzw. RR‑Tuberkulose)
(bitte jeweils getrennt nach Patient und Jahr von 2015 bis 2025 angeben)?
9. Welche Gesamtkosten (direkte medizinische Kosten, soweit bezifferbar
öffentliche Gesundheitsdienstleistungen wie Umgebungsuntersuchungen
bzw. Kontaktpersonennachverfolgung) sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland jeweils im Zusammenhang mit
Tuberkuloseerkrankungen angefallen (bitte jeweils nach Jahr von 2015 bis 2025
ausweisen; wenn eine Gesamtsumme nicht verfügbar ist, bitte die fehlenden
Kostenkomponenten benennen)?
10. In welchem Umfang wurden Tuberkulosebehandlungen nach Kenntnis der
Bundesregierung aus Mitteln nach dem AsylbLG, insbesondere
Leistungen nach § 4 AsylbLG, finanziert (bitte jeweils nach Jahr von 2015 bis
2025 und Gesamtausgaben ausweisen)?
11. In welchem Umfang wurden Tuberkulosebehandlungen nach Kenntnis der
Bundesregierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung bzw.
anderer Kostenträger (z. B. Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch [SGB XII]) finanziert (bitte jeweils Gesamtausgaben jeweils
nach Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen)?
12. Wie viele Tuberkulosepatienten erhielten nach Kenntnis der
Bundesregierung während stationärer oder teilstationärer Behandlung Grundleistungen
bzw. Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse nach den §§ 3
und 3a AsylbLG (bitte jeweils nach Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen;
soweit keine Bundesdaten vorliegen, bitte darlegen, warum nicht)?
13. Welche durchschnittlichen monatlichen Beträge wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung an Tuberkulosepatienten nach dem AsylbLG als
notwendiger persönlicher Bedarf ausgezahlt (bitte jeweils nach Monat und
Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen)?
14. Wie viele ausländische Tuberkulosepatienten erhielten nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Duldung oder eine sonstige aufenthaltsrechtliche
Aussetzung der Aufenthaltsbeendigung primär oder wesentlich wegen
einer laufenden Tuberkulosebehandlung (bitte jeweils nach Jahr von 2015
bis 2025 ausweisen; sofern keine Statistik geführt wird, bitte begründen)?
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob
Tuberkulosebehandlungen von Personen ohne vorherigen gewöhnlichen Aufenthalt
in Deutschland erfolgen?
16. Wie viele Tuberkulosepatienten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung nach Abschluss der Behandlung ausreisepflichtig, und wie viele
wurden tatsächlich aufenthaltsbeendend rückgeführt (bitte jeweils nach Jahr
von 2015 bis 2025 ausweisen; sofern nicht verfügbar, bitte begründen)?
17. In welchen Bundesländern und Kommunen traten nach Kenntnis der
Bundesregierung die höchsten Fallzahlen bei Tuberkulose‑dagnosen im
Kontext von Aufnahme- bzw. Gemeinschaftsunterkünften auf (bitte jeweils
getrennt nach Jahr von 2015 bis 2025, Bundesland und
Gebietskörperschaft ausweisen)?
18. Welche Maßnahmen plant oder prüft die Bundesregierung ggf., um bei
Tuberkulosepatienten
a) Resistenzentwicklungen zu begrenzen (Adhärenzsicherung, DOT [
Directly Observed Therapy] bzw. Video‑DOT,
Arzneimittelverfügbarkeit),
b) die Kosten transparenter zu erfassen,
c) Fehlanreize im Leistungs- und Aufenthaltsrecht zu minimieren, ohne
die leitliniengerechte Versorgung und den Infektionsschutz zu
gefährden?
Berlin, den 8. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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