Notfallversorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
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Notfallversorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4956
21. Wahlperiode 25.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit
Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Clara Bünger, Mandy Eißing,
Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren
Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Sören
Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz,
Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Aaron Valent und
der Fraktion Die Linke
Notfallversorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
Gemäß § 25 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und § 6a des
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) besteht seitens der Krankenhäuser
ein Erstattungsanspruch gegenüber den kommunalen Sozialleistungsträgern in
Bezug auf die Notfallbehandlung nichtkrankenversicherter Menschen. Die
Fragestellenden sind der Auffassung, dass diese Ansprüche in der Praxis häufig
nicht realisiert werden und hinsichtlich der Durchsetzung des § 25 SGB XII
und § 6a AsylbLG akuter Handlungs- und Verbesserungsbedarf besteht. Diese
Annahme beruht unter anderem auf Stellungnahmen der Deutschen
Krankenhausgesellschaft (DKG), der Clearingstelle der Berliner Stadtmission, des
Gesundheitsamtes Frankfurt am Main sowie der Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/
Illegalität.
Die DKG hat in ihrer jüngsten Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die
Zahl der Behandlungen nichtversicherter Menschen stetig steigt. Die DKG
erklärt hier ferner, dass die daraus entstehenden Kosten immens seien und die
Krankenhäuser zunehmend über die finanzielle Belastung klagen. Hintergrund
dieser finanziellen Belastung sind die einseitige Beweislastregelung sowie die
Zäsur-Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. Aktuell trägt das
behandelnde Krankenhaus die Beweislast für den Nachweis des fehlenden
Versicherungsschutzes sowie der Mittellosigkeit einer zu behandelnden Person. Insbesondere
die Mittellosigkeit einer Person ist jedoch nur schwer nachzuweisen. Die
Zäsur-Rechtsprechung bezieht sich auf die Erstattung der Aufwendungen der
Krankenhäuser für die Nothilfe bei Menschen ohne
Krankenversicherungsschutz und ohne finanzielle Mittel. Diese Kosten werden durch die
Sozialleistungsträger nur tageweise und ausschließlich für den Zeitraum erstattet, in dem
dieses nicht erreichbar ist. Sobald das Sozialamt theoretisch Kenntnis von der
Behandlung haben kann, geht der Leistungsanspruch auf die Patientin bzw. den
Patienten über.
Diese unzureichenden Regelungen führen dazu, dass § 25 SGB XII und § 6a
AsylbLG nicht greifen und eine Kostenerstattung durch die
Sozialleistungsträger nicht zustande kommt. Die Krankenhäuser können demnach erbrachte
Leistungen nicht abrechnen und müssen die Kosten selbst tragen. (2025-10-29_DK
G-Stellungnahme_KHAG_Gesetzentwurf.pdf, S. 30 f.)
Eine Studie des Gesundheitsamtes Frankfurt am Main aus dem Jahr 2020 hat
lokale Zahlen zur stationären Behandlung von Menschen ohne
Krankenversicherungsschutz erhoben, um auf Grundlage empirischer Daten die Defizite der
sozialstaatlichen Leistungssysteme zu beleuchten. Die Studie hat zum einen
ergeben, dass die Anzahl der deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ohne
ausreichenden Krankenversicherungsschutz zwischen 2016 und 2019 deutlich
zugenommen hat, während die Anzahl der unversicherten EU- und
Drittstaatlerinnen und EU- und Drittstaatler stagnierend bis rückläufig war. Zum anderen
verzeichnete die Studie eine Zunahme der stationär behandelten Fälle ohne
Krankenversicherungsschutz bei gleichzeitigem Rückgang der Anträge auf
Kostenerstattung sowie einem Rückgang der bewilligten Bescheide (Lang, S.,
Tinnemann, P. und Zöllner, R.: Gesundheit und soziale Ungleichheit, Policy
Paper, Nr. 1, 12. Dezember 2022, Gesundheitsamt Frankfurt am Main, Frankfurt
am Main, 2022, S. 4). Wenn auch diese Zahlen nur für die Stadt Frankfurt am
Main erhoben wurden, geben sie doch Hinweise auf eine bundesweite Tendenz.
Die zuletzt im Jahr 2023 erhobenen Zahlen im Rahmen des Mikrozensus sind
leider nur wenig aufschlussreich, weil dieser nur Menschen mit fester Adresse
und regulärem Meldestatus erfasst. Obdachlose und hochmobile Personen
sowie Menschen ohne Papiere fallen hier zumeist durch das Raster, obwohl sie
überdurchschnittlich häufig betroffen sind (www.aerzteblatt.de/archiv/mensche
n-ohne-krankenversicherung-ein-oft-uebersehenes-problem-0f03a705-055c-48
55-9a36-d06040aef11f).
Diese Kleine Anfrage dient daher der Sammlung aussagekräftiger,
bundesweiter Zahlen sowie der Einschätzungen und Planungen der Bundesregierung im
Kontext der Notfallbehandlung nichtkrankenversicherter Menschen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl der Menschen ohne
Krankenversicherungsschutz, die sich aktuell in der Bundesrepublik
Deutschland aufhalten, und wenn ja, wie viele Personen sind dies (bitte
die Personen nach Staatsbürgerschaft [Deutschland, EU, Drittstaat,
unbekannt] aufschlüsseln)?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl der Menschen ohne
Krankenversicherungsschutz, die in den Jahren von 2020 bis 2025 in
deutschen Krankenhäusern behandelt wurden?
a) Wenn ja wie viele Personen waren dies (bitte nach Staatsbürgerschaft
[Deutschland, EU, Drittstaat, unbekannt] und Jahr aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum wurde von der Bundesregierung bisher keine
flächendeckende, systematische Datenerhebung angestrebt?
c) Wenn nein, gibt es Pläne seitens der Bundesregierung, entsprechende
Daten zu erfassen?
3. Welche Erhebungen zu den vorangegangenen Fragen (jenseits des
Mikrozensus) sind der Bundesregierung bekannt (z. B. Rückmeldungen der
Krankenhäuser und Sozialämter, der Clearingstellen und anderer
Sozialverbände)?
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die entstandenen Kosten, die in
den Jahren von 2020 bis 2025 für Krankenhausbehandlungen im Rahmen
der Nothilfe angefallen sind?
a) Wenn ja, wie hoch waren die Kosten (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, wie hoch waren die angefallenen Kosten einerseits für die
(kommunalen) Sozialleistungsträger sowie andererseits durch nicht im
Rahmen der Nothilfe erstattete Kosten für die behandelnden
Krankenhäuser?
c) Wenn nein, plant die Bundesregierung, diese Daten zu erheben?
5. Welche Gründe sieht die Bundesregierung für den Anstieg der Anzahl
deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ohne ausreichenden
Krankenversicherungsschutz, ist es Ziel der Bundesregierung, die Zahl der
Nichtversicherten insgesamt zu senken (vgl. Lang, S., Tinnemann, P. und
Zöllner, R. [2022], S. 4), und welche Maßnahmen wird die
Bundesregierung ergreifen, um die entsprechenden Personen in das gesundheitliche
Regelsystem zu überführen?
6. Liegen der Bundesregierung Zahlen zur bundesweiten oder
bundeslandweiten Anzahl an positiv und negativ beschiedenen Anträgen der
Krankenhäuser auf Kostenerstattung durch die Sozialhilfeträger vor?
a) Wenn ja, wie lauten die jeweiligen Summen?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, entsprechende Zahlen zu
erheben?
c) Wie erklärt die Bundesregierung exemplarisch den Rückgang der
relativen Zahlen bewilligter Kostenübernahmen durch die
Sozialhilfeträger in der Stadt Frankfurt am Main (vgl. Lang, S., Tinnemann, P. und
Zöllner, R. [2022], S. 4)?
7. Welche Probleme hinsichtlich der Notfallversorgung von
nichtkrankenversicherten Menschen sind der Bundesregierung bekannt?
8. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Krankenhäuser, insbesondere im
städtischen Raum, zunehmend über die einhergehende finanzielle
Belastung klagen, weil Kosten für Notfallbehandlungen
nichtkrankenversicherter Menschen nicht erstattet werden, und welche gesetzgeberischen
Konsequenzen zieht sie daraus (2025-10-29_DKG-Stellungnahme_KHAG_Ge
setzentwurf.pdf, S. 30)?
9. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um die
Krankenhäuser hinsichtlich der Notfallversorgung von
Nichtkrankenversicherten und der mangelnden Kostenerstattung durch die Sozialhilfeträger
finanziell und administrativ zu entlasten?
a) Plant die Bundesregierung eine Reform der bestehenden
Beweislastregelung zur Mittellosigkeit von Patientinnen und Patienten, wie
beispielsweise von der DKG gefordert (2025-10-29_Anlage_1_DKG-Stel
lungnahme_Tabelle_Gesamtuebersicht.pdf, S. 63 ff.), wenn ja,
inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
b) Plant die Bundesregierung eine Reform der Zäsur-Regelung in Bezug
auf die Abrechenbarkeit von Leistungen durch das Sozialamt (2025-1
0-29_DKG-Stellungnahme_KHAG_Gesetzentwurf.pdf, S. 31 f.),
wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
10. Sind der Bundesregierung die Vorschläge der DKG und anderer Verbände
zu Gesetzesänderungen in Bezug auf die Versorgung von
Notfallpatientinnen und Notfallpatienten bekannt, und erwägt die Bundesregierung, diese
Vorschläge in den Gesetzentwurf zum
Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) einfließen zu lassen, z. B. über Formulierungsvorschläge an
Fraktionen des Gesundheitsausschusses, wenn ja, inwiefern, und wenn
nein, warum nicht?
11. Inwiefern wird die Versorgung von Menschen ohne
Krankenversicherungsschutz im Rahmen der anstehenden Notfallreform mitgedacht?
a) Plant die Bundesregierung eine Novellierung des Notfallparagrafen
(§ 25 SGB XII sowie § 6a AsylbLG), um die Nothilfe für Menschen
ohne Krankenversicherungsschutz zu verbessern?
b) Welche weiteren Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung
geplant, um die Nothilfe für nichtkrankenversicherte Menschen auch
nach der Reform der Notfallversorgung besser sicherzustellen?
12. Welche Unterschiede in der Bewilligungs- und Erstattungspraxis der
kommunalen Sozialhilfeträger sind der Bundesregierung bekannt?
Berlin, den 27. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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