Sachstand der automatisierten Baucode-Prüfung und des Building Information Modeling-basierten Bauantrags in Deutschland
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Sachstand der automatisierten Baucode-Prüfung und des Building Information Modeling-basierten Bauantrags in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6854
21. Wahlperiode 03.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Olaf Hilmer, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Sebastian
Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Strauß, Bastian Treuheit, René Bochmann,
Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD
Sachstand der automatisierten Baucode-Prüfung und des Building Information
Modeling-basierten Bauantrags in Deutschland
Die Digitalisierung des Bauwesens hat mit dem „Einer-für-Alle“-Dienst (EfA)
des digitalen Bauantrags eine erste Stufe erreicht. Die nächste logische Stufe
wäre eine automatisierte, regelbasierte Prüfung der Einhaltung von
Bauvorschriften direkt aus einem dreidimensionalen Gebäudedatenmodell (Building
Information Modeling [BIM]) – international als Automated Code Compliance
Checking (ACCC) bezeichnet.
In den Vereinigten Staaten von Amerika hat das Department of Housing and
Urban Development (HUD) hierzu mit der „Automated Permitting Systems
Demonstration, NOFO“ ein Demonstrationsprogramm aufgelegt, das den
Echtbetrieb einer automatisierten Genehmigungsplattform in einer realen
Genehmigungsumgebung testet. Ferner sollen empirische Erkenntnisse zu
Bearbeitungszeit, Workflow-Effizienz, Personalrollen, Kosten, Governance-Anforderungen
und Einsparpotenzialen gewonnen werden (www.huduser.gov/portal/ota/fundin
g-opportunities.html).
In Deutschland bestehen mit Vorhaben wie dem „BIM-basierten Bauantrag“,
„MBO2BIM“ des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Projekten der
Forschungsinitiative „Zukunft Bau“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) sowie dem EU-Horizon-Projekt „ACCORD“
(Demonstrator Berlin-Tegel) vergleichbare Forschungsansätze.
Die damalige Bundesregierung hatte 2023 eingeräumt, dass kein System aus
einem BIM-Modell einen BIM-basierten Bauantrag generieren kann
(Bundestagsdrucksache 20/7809).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche vom Bund geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
zur automatisierten bzw. regelbasierten Prüfung der Einhaltung von
Bauvorschriften (ACCC) bestehen derzeit oder sind seit 2020 abgeschlossen,
und mit welchem jeweiligen Fördervolumen (bitte je Vorhaben Titel,
Träger, Laufzeit und Fördersumme angeben)?
2. Welche Ergebnisse liegen aus dem Vorhaben „MBO2BIM“ des DIBt
sowie aus den einschlägigen Vorhaben der Forschungsinitiative „Zukunft
Bau“ des BBSR zur maschinenlesbaren Abbildung
bauordnungsrechtlicher Vorschriften vor?
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das EU-Horizon-Projekt
„ACCORD“ und dessen deutschen Demonstrator (u. a. Tegel Projekt
GmbH, XLeitstelle Hamburg, Fraunhofer-Institut für Bauphysik [
Fraunhofer IBP]), und welche übertragbaren Erkenntnisse zieht sie daraus?
4. Plant die Bundesregierung ein eigenes Demonstrations- oder Reallabor-
Vorhaben zur Erprobung automatisierter Baugenehmigungsverfahren im
Echtbetrieb (vergleichbar der HUD-NOFO), und wenn nein, warum nicht?
5. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Reifegrad verfügbarer
Prüfsoftware für ein vollständig modellbasiertes
Baugenehmigungsverfahren, und welche Funktionslücken bestehen aus ihrer Sicht?
6. Inwieweit ist die Erzeugung und automatisierte Prüfung eines BIM-
basierten Bauantrags seit der Auskunft auf Bundestagsdrucksache
20/7809 fortgeschritten, und welcher Stand wurde im dort genannten
Teilprojekt erreicht?
7. Welche offenen Standards (insbesondere XBau, XPlanung, IFC/
ISO 16739) legt die Bundesregierung der automatisierten Prüfung
zugrunde, und wie stellt sie Herstellerneutralität und die Vermeidung von
Anbietermonopolen sicher?
8. Auf welcher Rechtsgrundlage könnten automatisierte Prüfergebnisse im
Baugenehmigungsverfahren verbindlich werden, und wie verhält sich dies
zum Verbot des vollständig automatisierten Verwaltungsakts (§ 35a des
Verwaltungsverfahrensgesetzes [VwVfG]) sowie zu Artikel 22 der
Datenschutz-Grundverordnung?
9. Wie sollen Verantwortlichkeit und Haftung bei fehlerhaften
automatisierten Prüfungen verteilt werden (Behörde, Softwarehersteller,
Entwurfsverfasser)?
10. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis eines bundesweit
einheitlichen automatisierten Prüfsystems zum landesrechtlichen
Bauordnungsrecht und zum kommunalen Selbstverwaltungsrecht nach Artikel 28
Absatz 2 des Grundgesetzes?
11. Welche Erkenntnisse aus bundesgeförderten Vorhaben oder Pilotprojekten
(etwa BIM Deutschland, „Zukunft Bau“) liegen der Bundesregierung zu
den Auswirkungen automatisierter Prüfung auf Bearbeitungszeiten,
Verfahrenseffizienz und Personalbedarf vor, und plant sie eine Erhebung im
Rahmen ihrer Zuständigkeit?
12. Welche Kosten und welche möglichen Einsparungen erwartet die
Bundesregierung, und beabsichtigt sie – anders als beim digitalen Bauantrag –
eine systematische, empirische Evaluierung (bitte begründen)?
13. Welche Qualifizierungs- und Schulungsangebote zur automatisierten
Prüfung stellt der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeit bereit oder fördert er
(etwa über BIM Deutschland oder den Bundesbau), und plant er, solche
Angebote auszubauen?
Berlin, den 25. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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