Pläne für eine europäische KI-Gigafabrik in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4817)
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Pläne für eine europäische KI-Gigafabrik in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4817)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5271
21. Wahlperiode 07.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sonja Lemke, Anne-Mieke Bremer,
Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4817 –
Pläne für eine europäische KI-Gigafabrik in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die EU-Kommission plant, bis zu fünf sogenannte KI-Gigafabriken zu
unterstützen, große Rechenzentren mit mehr als 100 000 spezialisierten
Hochleistungsprozessoren (GPUs), die für Entwicklung, Training und Ausführung sehr
großer KI-Modelle geeignet sind. Die Kosten veranschlagt sie – bei einer
vorgesehenen Laufzeit von zunächst fünf Jahren – bei etwa 3 bis 5 Mrd. Euro pro
Fabrik. Die öffentliche Finanzierung und Auswahl der Vorhaben soll über
das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen
(EuroHPC) erfolgen, wobei der EU-Anteil jeweils durch einen
Mitgliedstaatenanteil in mindestens gleicher Höhe ergänzt wird und der größere Teil der
Finanzierung über ein Konsortium mit privater Beteiligung erfolgt. Der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält die Ankündigung,
mindestens eine Gigafabrik nach Deutschland zu holen.
Bereits von April bis Juni 2025 hat die EU-Kommission nach einem
entsprechenden Aufruf 76 Interessenbekundungen für KI-Gigafabriken erhalten. Der
öffentlichen Berichterstattung ist zu entnehmen, dass sechs
Interessenbekundungen für Standorte in Deutschland erfolgten, unter anderem von der
Deutschen Telekom, der Schwarz-Gruppe, Ionos, der bayerischen Landesregierung
und Silicon Saxony. Zwischenzeitlich wurde berichtet, dass die Telekom und
die Schwarz-Gruppe in Gesprächen für eine gemeinsame Gigafabrik sind.
Nachdem der Start des eigentlichen Bewerbungsverfahrens ursprünglich für
Ende 2025 geplant war, soll er nun im Februar 2026 erfolgen. Noch im
zweiten Quartal 2026 soll dann die Standortauswahl erfolgen.
In einer Vorlage an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags
(Ausschussdrucksache 21/3382) gibt die Bundesregierung an, sich mit 805 Mio.
Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität am Aufbau
einer Gigafabrik beteiligen zu wollen.
Am 13. Januar 2026 berichtete das „Handelsblatt“, dass die Bundesregierung
für den 14. Januar 2026 Staatssekretäre von Bund und Ländern sowie
Industrievertreter zu einer sechsstündigen Workshop-Sitzung beim
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung eingeladen habe. Inhalte seien
insbesondere die Ausgestaltung der Bund-Länder-Koordination und die
technischen Bedarfe, Ziel sei insbesondere ein „internes Commitment, Bedarfe an
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 2. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Rechenleistungen von Bund und Ländern auf eine deutsche AI Gigafactory zu
lenken“. Bereits im Vorfeld des Treffens sei der Bedarf der Länder an GPUs
abgefragt worden.
1. Wie sind die Zuständigkeiten und Federführungen innerhalb der
Bundesregierung beim Thema KI-Gigafabrik verteilt, insbesondere in der
Abgrenzung zwischen dem Bundesministerium für Forschung, Technologie
und Raumfahrt und dem Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung?
Nach dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 liegt die
Zuständigkeit und damit Federführung beim Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Auf EU-Ebene vertritt das BMFTR die
deutschen Interessen im Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens für
europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC JU). Die Initiative berührt
darüber hinaus die inhaltliche Zuständigkeit weiterer Ressorts, insbesondere des
Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS).
Zwischen dem BMFTR und dem BMDS besteht zur Schlüsseltechnologie KI im
Rahmen der Hightech Agenda Deutschland ein enger Austausch, so auch zur
Maßnahme KI-Gigafabriken (AIGF für „AI Gigafactory“).
2. Welche Interessenbekundungen für Standorte in Deutschland sind nach
Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Calls von April bis Juni
2025 gegenüber der EU-Kommission erfolgt?
3. Welche Angaben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den in
Frage 2 erfragten Interessenbekundungen jeweils gemacht zu
a) beabsichtigten Trägern und Investoren,
b) Standort,
c) gegebenenfalls bereits vorhandener Infrastruktur,
d) Gesamtkosten, Anteil von Kapital- und Betriebskosten und
erwarteten privaten Investitionen und Bedarf an öffentlichen Investitionen,
e) Energiebedarf und Nachhaltigkeit der Energie- und
Wasserversorgung sowie
f) Geschäftsmodell und Preisgestaltung?
17. Welche Standorte kommen nach Auffassung der Bundesregierung für
eine Gigafabrik in Deutschland infrage bzw. stehen zur Diskussion?
34. Welche Zusagen oder Ankündigungen für Investitionen in eine
Gigafabrik durch privatwirtschaftliche Akteure liegen der Bundesregierung vor?
Die Fragen 2, 3, 17 und 34 werden gemeinsam beantwortet.
Bei dem Aufruf auf europäischer Ebene zur Abgabe von
Interessenbekundungen mit Fristablauf am 20. Juni 2025 handelte es sich um eine unverbindliche
Interessenabfrage, die der Nachfragesondierung und der Klärung der
geeigneten Anreize für souveräne KI-Infrastrukturen in der Europäischen Union diente.
Die im Rahmen dieser Interessenabfrage getätigten Angaben stellen keine
rechtsverbindlichen Angebote dar und sind Gegenstand laufender
Entscheidungsvorbereitungen.
4. Mit welchen privaten und öffentlichen Akteuren hat die Bundesregierung
seit April 2025 Gespräche mit Bezug auf eine mögliche Bewerbung für
eine KI-Gigafabrik mit Standort in Deutschland geführt (bitte nach
Termin, Gesprächspartner und Thema aufschlüsseln)?
13. Mit welchen potenziellen Konsortialpartnern für eine Gigafabrik ist die
Bundesregierung im Gespräch?
Die Fragen 4 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit allen Unternehmen und
Einrichtungen, die sich an die Bundesregierung gewandt haben oder von deren
Interesse sie im Rahmen des Interessenaufrufs auf europäischer Ebene Kenntnis
erlangt hat, Gesprächsangebote gemacht und ist diesen bei Nachfrage
nachgekommen. Die Gespräche sind Gegenstand laufender
Entscheidungsvorbereitungen.
5. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Gespräche
zwischen Telekom, Schwarz-Gruppe und gegebenenfalls weiteren
potenziellen Konsortialpartnern bezüglich einer gemeinsamen Bewerbung,
und inwiefern ist die Bundesregierung in diese Gespräche einbezogen?
Die Bundesregierung ist in mögliche Sondierungs- und Konsortialgespräche
von möglichen AIGF-Bewerbern nicht involviert und kann diese nicht
kommentieren.
6. Wer wurde zu dem Workshoptermin im Bundesministerium für Digitales
und Staatsmodernisierung, am 14. Januar 2026 eingeladen und welche
Akteure waren dort vertreten?
7. Welche Ergebnisse hatte dieser Termin, insbesondere was das interne
Commitment von Bund und Ländern angeht, als Ankerkunden
aufzutreten?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Der Termin am 14. Januar 2026 diente dem Austausch zum Stand des
Verfahrens zum Aufbau einer AI Gigafactory. Die Gesprächsinhalte sind Gegenstand
laufender Entscheidungsvorbereitungen.
8. Wann und mit welcher Frist wurden Bedarfe an GPUs bzw.
Rechenleistung der Bundesländer abgefragt, und welche sind gemeldet worden
(bitte nach Bundesland und, soweit möglich, Bedarfsträger bzw.
Verwendungszweck aufschlüsseln)?
9. Von welchen eigenen Bedarfen oder Bedarfen anderer öffentlicher
Stellen auf Bundesebene an GPUs bzw. Rechenleistung, die von einer
Gigafabrik gedeckt werden könnten, geht die Bundesregierung aus, und
welche Abfragen mit welchen Fristen hat sie in diesem Zusammenhang
ggf. durchgeführt?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Zur Vorbereitung des Termins am 14. Januar 2026 erfolgten Anfragen an die
Bundesländer und an die anderen Bundesressorts nach potentiellen Bedarfen
zur Nutzung der AI Gigafactory für die öffentliche Verwaltung. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass es mit dem im Falle der erfolgreichen Auswahl
eines deutschen Standortes zur Verfügung stehenden Rechenzeitkontingent des
Bundes auf der AIGF möglich sein wird, einen Teil der aktuellen Bedarfe der
öffentlichen Bundesverwaltung abzudecken. Hinzuweisen ist dabei darauf, dass
sich die Bedarfe an Rechenzeit sowie die Leistungsfähigkeit von GPUs
dynamisch ändern. Hinsichtlich der Bedarfe der Bundesländer wird an diese
verwiesen.
10. Von welchen Bedarfen an GPUs bzw. Rechenleistung von
Wissenschaftseinrichtungen, die von einer Gigafabrik gedeckt werden könnten,
geht die Bundesregierung aus?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass es mit dem im Falle der
erfolgreichen Auswahl eines deutschen Standortes zur Verfügung stehenden
Rechenzeitkontingent des Bundes auf der AIGF möglich sein wird, mehrere große und
kleine KI-Modelle zu entwickeln. Hinzuweisen ist dabei darauf, dass sich die
Bedarfe an Rechenzeit für das Training von KI-Modellen sowie die
Leistungsfähigkeit von GPUs dynamisch ändern und daher konkrete Angaben derzeit
nicht möglich sind.
11. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf eine von ihr
mitgetragene Bewerbung für eine Gigafabrik in Deutschland,
insbesondere was den weiteren Zeitplan angeht?
Eine AI Gigafactory ist kommerziell angelegt, so dass privatwirtschaftliche
Betreiber und Investoren gesucht werden. Der weitere Zeitplan obliegt daher in
erster Linie dem potentiellen Betreiber im Rahmen der
Wettbewerbsbedingungen auf EU-Ebene. Die Wettbewerbsbedingungen befinden sich aktuell in
Abstimmung und können von der Bundesregierung nicht kommentiert werden.
12. Gibt es vonseiten der Bundesregierung Pläne oder Erwägungen für eine
Kooperation mit anderen Mitgliedstaaten bei der Bewerbung für eine
Gigafabrik?
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Vorbereitung des
Wettbewerbsverfahrens Gespräche mit anderen Mitgliedstaaten geführt. Die Inhalte sind
Gegenstand laufender Entscheidungsvorbereitung.
14. Plant oder erwägt die Bundesregierung, selbst Konsortialpartner einer
Gigafabrik zu werden, und wenn ja, in welchem Umfang?
Die AIGF-Initiative ist kommerziell angelegt, so dass privatwirtschaftliche
Betreiber und Investoren gesucht werden. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht,
selbst Konsortialpartner einer AIGF zu werden.
15. Plant oder erwägt die Bundesregierung, selbst Eigentumsanteile an einer
Gigafabrik oder ihrer Recheninfrastruktur zu halten, und wenn ja, in
welchem Umfang?
Die Bundesregierung plant nicht, Eigentumsanteile an einer Gigafabrik oder
ihrer Recheninfrastruktur zu halten.
16. Sind der Bundesregierung Pläne anderer öffentlicher Stellen für eine
direkte Beteiligung an einem Gigafabrik-Konsortium bekannt?
31. Welche Pläne anderer öffentlicher Stellen, Unterstützungen im Sinne von
Frage 30 zu leisten, sind der Bundesregierung bekannt?
Die Fragen 16 und 31 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen des oben genannten Aufrufs auf EU-Ebene hat auch die Bayerische
Landesregierung eine Interessenbekundung abgegeben.
18. In welchem Verfahren und nach welchen Kriterien soll die Entscheidung
für einen oder mehrere Gigafabrik-Standorte in Deutschland gefällt
werden?
Das Verfahren zur Auswahl der Standorte wird auf EU-Ebene durchgeführt.
Die entsprechenden Unterlagen für das Standortauswahlverfahren befinden sich
derzeit auf EU-Ebene in Abstimmung.
19. Nach welchem Verfahren bzw. Schlüssel plant die Bundesregierung, die
ihr zustehende Zugriffszeit an einer Gigafabrik in Deutschland zu
verteilen, insbesondere für den Fall, dass die Nachfrage privilegierter
Zugriffsberechtigter die Zugriffskontingente übersteigt?
20. Plant die Bundesregierung, analog zu den Regelungen für die
europäische Zugriffszeit sicherzustellen, dass der Zugang innerhalb der ihr
zustehenden Zugriffszeit für öffentliche oder anderweitig privilegierte
Stellen kostenlos ist, und wenn nein, welche anderen Regelungen zur
Vergütung strebt sie an?
21. Geht die Bundesregierung davon aus, dass sie oder andere öffentliche
Stellen Rechenleistung aus einer Gigafabrik in Deutschland außerhalb
der deutschen oder europäischen Zugriffszeit nachfragen wird bzw.
werden, und wenn ja, in welchem Umfang?
Die Fragen 19 bis 21 werden gemeinsam beantwortet.
Da es noch nicht zu abschließenden Auswahlentscheidungen auf EU-Ebene für
die Errichtung einer AIGF in Deutschland gekommen ist, hat die
Bundesregierung noch kein konkretes Verfahren für ihr potentiell zustehende
Rechenzeitkontingente festgelegt.
22. Wie plant die Bundesregierung zu gewährleisten, dass eine Gigafabrik in
Deutschland – wie in der europäischen Verordnung vorgesehen – über
eine ökologisch nachhaltige Infrastruktur versorgt wird, insbesondere
was Energie- und Wasserversorgungssysteme anbelangt?
a) Ist nach dem Verständnis der Bundesregierung das Kriterium der
ökologischen Nachhaltigkeit der Energieversorgung erfüllbar, wenn
eine Gigafabrik Strom aus fossilen Quellen bezieht, diese aber durch
den Erwerb von Zertifikaten oder andere Ausgleichsmaßnahmen
kompensiert?
b) Ist nach dem Verständnis der Bundesregierung das Kriterium der
ökologischen Nachhaltigkeit der Energieversorgung erfüllbar, wenn
eine Gigafabrik keine neuen Quellen erneuerbarer Energie im
Umfang ihres Energiebedarfs finanziert?
c) Handelt es sich nach Auffassung Bundesregierung bei den Kriterien
des Blauen Engels für Rechenzentren (DE-ZU (Deutsches
Umweltzeichen) 228) für einen geeigneten Maßstab zur Beurteilung der
Frage, ob eine Gigafabrik über eine ökologisch nachhaltige
Infrastruktur versorgt wird, und strebt sie diese oder eine vergleichbare
Zertifizierung an?
d) Ist nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere die Nutzung
der entstehenden Abwärme ein notwendiges Kriterium für eine
ökologisch nachhaltige Infrastruktur?
Die Fragen 22 bis 22d werden gemeinsam beantwortet.
Die Bedingungen für das Standortauswahlverfahren werden auf EU-Ebene
festgelegt. Ausweislich der Änderungen der Rechtsverordnung von EuroHPC, die
am 20. Januar 2026 in Kraft getreten sind, ist das Kriterium der Nachhaltigkeit
und Energieeffizienz eines der Auswahlkriterien im Wettbewerb. Die nähere
Ausgestaltung der Auswahlkriterien erfolgt im Rahmen der laufenden
Verhandlungen der Vergabeunterlagen. Im Übrigen müssen Betreiber von
Rechenzentren in Deutschland u. a. die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes
einhalten, was insbesondere Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und
Abwärmenutzung anbetrifft. Darüber hinaus bietet der Blaue Engel für Rechenzentren
eine Orientierung bei der Planung von Gigafabriken. Der Blaue Engel ist das
Umweltzeichen der Bundesregierung und dient der Auszeichnung der besten
Produkte bzw. Rechenzentren, was über die Einhaltung rechtlicher
Anforderungen hinausgeht. Eine Pflicht zur Zertifizierung besteht nicht.
23. Von welcher Leistungsfähigkeit (in GPUs oder anderen Maßen für
Rechenleistung) geht die Bundesregierung in Bezug auf eine Gigafabrik in
Deutschland aus?
Die Bundesregierung schließt sich der Aussage der Europäischen Kommission
an, dass eine Gigafabrik mindestens drei- bis viermal so viel Rechenleistung
wie in den KI-Fabriken aufweisen sollte. Die nähere Ausgestaltung erfolgt im
Rahmen der laufenden Verhandlungen der Wettbewerbsunterlagen.
24. Von welchem Energiebedarf geht die Bundesregierung in Bezug auf eine
Gigafabrik in Deutschland aus?
Entsprechend der Aussage zur Europäischen Kommission zur Größe bzw.
Leistungsfähigkeit einer Gigafabrik ist von einem Energiebedarf von etwa viermal
über dem Bedarf einer KI-Fabrik und damit einer Anschlussleistung von
deutlich über 50 Megawatt auszugehen. Die genaue Anschlussleistung sowie der
tatsächliche Energiebedarf werden von zahlreichen Faktoren abhängen.
Genauere Angaben sind frühestens in Kenntnis konkreter Angebote im Rahmen
des Förderaufrufs möglich.
25. Von welchem Gesamtfinanzierungsbedarf geht die Bundesregierung in
Bezug auf eine Gigafabrik in Deutschland aus?
Die Bundesregierung verweist hier auf die Schätzung der Europäischen
Kommission, die die Investitionskosten für den Aufbau einer AI Gigafactory auf
4 bis 5 Mrd. Euro beziffert hat.
26. Welcher Anteil dieses Gesamtfinanzierungsbedarfs entfällt jeweils auf
Kapitalkosten (bitte Kosten für Rechnerhardware separat ausweisen) und
Betriebskosten (bitte Energiekosten separat ausweisen)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass ein wichtiger Teil des
Finanzierungsbedarfs auf die Kapitalkosten entfallen wird. Die exakte Kalkulation hat
von den privaten Betreibern und Investoren im Rahmen ihrer Angebote zu
erfolgen.
27. Von welchem europäischen Finanzierungsbeitrag an einer Gigafabrik in
Deutschland geht die Bundesregierung aus?
28. Handelt es sich bei den 805 Mio. Euro aus dem Sondervermögen um den
gesamten deutschen Finanzierungsbeitrag an einer geplanten Gigafabrik,
und wenn nein, welche weiteren Mittel sind hierfür vorgesehen?
30. Inwieweit und in welchem finanziellen Umfang plant oder erwägt die
Bundesregierung, eine Gigafabrik in Deutschland über einen direkten
finanziellen Beitrag hinaus zu unterstützen, insbesondere durch
Mindestabnahmen, Kredite, Bürgschaften, Haftungsübernahmen,
Steuererleichterungen oder andere De-Risking-Instrumente?
33. Von welcher Obergrenze für den Gesamtanteil öffentlicher Finanzierung
geht die Bundesregierung für europäische Gigafabriken aus, und
inwieweit sind nach ihrem Verständnis Unterstützungen im Sinne von
Frage 30 und Frage 31 bei der Berechnung dieses Anteils zu
berücksichtigen?
35. Plant die Bundesregierung, sicherzustellen, dass im Fall von
Kostensteigerungen bei Infrastrukturbeschaffung oder Bau, die über den geplanten
Finanzrahmen einer Gigafabrik in Deutschland hinausgehen, diese
Mehrkosten durch das Konsortium getragen werden, ohne dass weitere
Haushaltsmittel benötigt werden, und wenn ja, wie?
Die Fragen 27, 28, 30, 33 und 35 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat mit dem Betrag im Sondervermögen in Höhe von
805 Mio. Euro Vorsorge für einen Finanzierungsbeitrag für eine AIGF in
Deutschland getroffen. Ausweislich der Änderungen der Rechtsverordnung von
EuroHPC, die am 20. Januar 2026 in Kraft getreten sind, finanzieren die EU
und die jeweiligen Partnerstaaten die AIGF im selben Umfang.
29. Plant oder erwägt die Bundesregierung, einen Teil ihres
Finanzierungsbeitrags in Form eines vorab vereinbarten garantierten Erwerbs von
Zugriffszeit zu leisten, und wenn ja, in welchem Umfang, und sind die
entsprechenden Mittel in den angekündigten 805 Mio. Euro aus dem
Sondervermögen enthalten?
Auf welche Art und Weise die Mitgliedstaaten ihre Finanzierungsbeiträge
leisten können, ist aktuell Gegenstand der Abstimmung der Vergabeunterlagen.
Aufgrund der nicht abgeschlossenen Verhandlungen kann sich die
Bundesregierung hierzu nicht äußern.
32. Inwieweit sind Unterstützungsleistungen im Sinne von Frage 30 in den
805 Mio. Euro aus dem Sondervermögen oder an anderer Stelle im
Haushalt abgebildet?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 30 und 31 verwiesen.
36. Plant die Bundesregierung, sicherzustellen, dass das Gigafabrik-
Konsortium hinreichende finanzielle Rücklagen bildet, um im Falle einer
Stilllegung die dafür anfallenden Kosten vollständig tragen zu können, und
wenn ja, wie?
Ausweislich der Änderungen der Rechtsverordnung von EuroHPC, die am
20. Januar 2026 in Kraft getreten sind, ist die finanzielle Leistungsfähigkeit des
AI Gigafactory Konsortiums eines der Auswahlkriterien im Wettbewerb. Die
nähere Ausgestaltung der Auswahlkriterien erfolgt im Rahmen der laufenden
Verhandlungen der Vergabeunterlagen.
37. Existieren bereits Überlegungen seitens der Bundesregierung, welche
Chip-Generationen von Grafikeinheiten in einer Gigafabrik in
Deutschland zum Einsatz kommen sollen, und wenn ja, welche?
Die konkreten Leistungsanforderungen an die AIGF sind Gegenstand der
Abstimmungen der Vergabeunterlagen. Aufgrund der nicht abgeschlossenen
Verhandlungen kann sich die Bundesregierung hierzu nicht äußern.
38. Inwieweit hat bei den bisherigen Gesprächen zur Gigafabrik, an denen
die Bundesregierung beteiligt war oder von denen sie Kenntnis hat,
bereits eine Verständigung über den Bezug der nötigen Hardware
stattgefunden?
Die Auswahl der Hardware obliegt dem privaten Konsortium. Hierzu ist in der
geänderten Rechtsverordnung von EuroHPC festgelegt, dass ein
Technologielieferant entweder Teil eines Konsortiums werden kann oder im Rahmen eines
fairen und transparenten Verfahrens auszuwählen ist.
39. Sind im Zusammenhang mit der Hardwarebeschaffung für die Gigafabrik
Auflagen zur technischen Souveränität geplant, welche Hersteller
begünstigen oder ausschließen?
Ausweislich der Änderungen der Rechtsverordnung von EuroHPC, die am
20. Januar 2026 in Kraft getreten sind, ist der Mehrwert der AIGF für die
Union einschließlich des Beitrags zur strategischen Autonomie und
technologischen Souveränität eines der Auswahlkriterien im Wettbewerb. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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