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Kosten für nichtdeutsche Studenten und deren Anrechnung als Entwicklungshilfe - Official Development Assistance (Antwort zu Drs. 21/4580)

dip / drucksache 20.03.2026 · WP 21 · 21/4912 · Antwort · Original ↗

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Kosten für nichtdeutsche Studenten und deren Anrechnung als Entwicklungshilfe - Official Development Assistance (Antwort zu Drs. 21/4580) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4912 21. Wahlperiode 20.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Dr. Michael Kaufmann, Matthias Rentzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4580 – Kosten für nichtdeutsche Studenten und deren Anrechnung als Entwicklungshilfe – Official Development Assistance V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesrepublik Deutschland weist im Rahmen der internationalen Berichterstattung nach den Kriterien der Official Development Assistance (ODA) regelmäßig auch Leistungen aus, die nicht in Form direkter Zahlungen an Entwicklungsländer erfolgen. Hierzu zählen unter anderem die Kosten für Studenten aus Entwicklungsländern, die an deutschen Hochschulen ausgebildet werden. Nach Angaben der Bundesregierung im Rahmen der ODA-Berichterstattung beliefen sich die ODA-anrechenbaren Leistungen der Bundesländer im Jahr 2022 auf insgesamt 1,84 Mrd. Euro. Nach dem entsprechenden Bericht entfiel dieser Betrag nahezu vollständig auf die Studienplatzkosten für Studenten aus Entwicklungsländern, die von den Bundesländern getragen werden. Vor dem Hintergrund angespannter Haushaltslagen der Länder, steigender Hochschulausgaben sowie der Tatsache, dass diese Kosten überwiegend durch die Steuerzahler finanziert werden, besteht ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse an Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Höhe der Studienplatzkosten für ausländische Studenten, der Berechnungsgrundlagen der ODA-Anrechnung, der Verteilung der Kosten auf Bund und Länder sowie der Herkunft der begünstigten Studenten. Die Bundesregierung wird daher um eine detaillierte Aufschlüsselung und Erläuterung der entsprechenden Kosten und Berechnungsverfahren gebeten.  1. Auf welcher konkreten Berechnungsgrundlage beruht die Angabe, dass die Bundesländer im Jahr 2022 ODA-anrechenbare Leistungen in Höhe von 1,84 Mrd. Euro erbracht haben (bitte Rechenweg sowie beteiligte Datenquellen angeben)? Die Angabe für die ODA-anrechenbaren Leistungen der Bundesländer ergibt sich aus der Summe der anrechenbaren Studienplatzkosten und sonstiger anrechenbarer ODA-Leistungen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 20. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Datengrundlage, auf der die genannte Gesamtsumme basiert, können Sie über den Data Explorer der OECD aufrufen (abgerufen am: 13.03.2026): https://data-explorer.oecd.org/s/459.  2. Wie hoch sind die ODA-anrechenbaren Leistungen pro anrechenbarem Studienplatz jeweils für die konkreten Fächergruppen, die im Bildungsfinanzbericht 2025 angegeben sind, a) Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften, b) Mathematik und Naturwissenschaften, c) Ingenieurswissenschaften, d) Geisteswissenschaften und e) Rechts- bzw. Wirtschafts- bzw. Sozialwissenschaften? Für das Berichtsjahr 2025 sind noch keine ODA-anrechenbaren Studienplatzkosten erfasst. Die Veröffentlichung der ODA für das Berichtsjahr 2025 erfolgt voraussichtlich Ende 2026/Anfang 2027. Die für die Berechnung zugrunde gelegten Daten werden nicht nach Fächergruppen aufgegliedert.  3. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind an der Ermittlung, Bewertung und internationalen Meldung dieser ODA- anrechenbaren Studienplatzkosten beteiligt? Beteiligt sind das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Statistische Bundesamt (StBA) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).  4. Nach welchen internationalen Vorgaben (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bzw. Development Assistance Committee (DAC)) erfolgt die Anerkennung von Studienplatzkosten als ODA-Leistung, und inwiefern bestehen hierbei nationale Ermessensspielräume? Die Meldung von Studienplatzkosten als ODA richtet sich nach den Berichterstattungsrichtlinien für das Creditor Reporting System (CRS) (Converged Statistical Reporting Directives for the Creditor Reporting System [CRS] and the Annual DAC Questionnaire, Paragraph 104 ff). Studienplatzkosten für Studierende aus Entwicklungsländern können – entsprechend der unter Frage 8 dargestellten Berechnung – mit dem Ziel der wirtschaftlichen und sozialen Förderung von Entwicklungsländern als ODA gemeldet werden, analog zur Anerkennung von Stipendien an Stipendiaten aus Entwicklungsländern. Die nationalen Ermessensspielräume ergeben sich aus den unterschiedlichen Bildungssystemen. In Deutschland handelt es sich bei den Studienplatzkosten um Kosten der Bundesländer, nicht um Kosten aus dem Bundeshaushalt. Die Studienplatzkosten, die für die deutsche ODA-Meldung als anrechenbar gemeldet werden, werden vom Statistischen Bundesamt im Auftrag des BMZ anhand von Daten aus der Hochschul-/Hochschulfinanzstatistik und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge berechnet.  5. Wie viele Studenten ohne deutsche Staatsangehörigkeit waren seit 2015 an deutschen Hochschulen eingeschrieben (bitte jährlich nach EU- Staaten, Drittstaaten und Entwicklungsländern gemäß DAC-Liste aufschlüsseln und nach Fächergruppe entsprechend Frage 2 aufschlüsseln sowie nach Staatsangehörigkeit der Studenten aufschlüsseln)? Angaben zu den an deutschen Hochschulen eingeschriebenen Studierenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit seit dem WS1998 finden Sie unter folgendem Link (abgerufen am: 13. März 2026): https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/21311/table/21311-0 001/search/s/JTIyc3R1ZGllcmVuZGUlMjI%3D. Die Daten liegen nicht in der gewünschten Aufschlüsselung nach Herkunftsländern oder Fächergruppen der Studierenden vor.  6. Wie hoch war der jeweilige Anteil dieser Gruppen an der Gesamtzahl der Studenten (jeweils nach Fächergruppe entsprechend Frage 2 aufschlüsseln)? Die absoluten Zahlen zu Studierenden in Deutschland und der Anzahl der ausländischen Studierenden darunter sind im genannten Link in der Antwort zu Frage 5 zu finden. In der folgenden Tabelle ist der Quotient abgebildet. Semester Prozent WS 2014/15 11,91 Prozent WS 2015/16 12,34 Prozent WS 2016/17 12,79 Prozent WS 2017/18 13,17 Prozent WS 2018/19 13,76 Prozent WS 2019/20 14,24 Prozent WS 2020/21 14,14 Prozent WS 2021/22 14,98 Prozent WS 2022/23 15,69 Prozent WS 2023/24 16,37 Prozent WS 2024/25 17,18 Prozent Da die Aufschlüsselung nach Fächergruppen nicht vorliegt, ist ein Vergleich nicht möglich (vgl. Antwort zu Frage 5).  7. In welcher Höhe wurden seit 2015 Studienplatzkosten für Studenten aus Entwicklungsländern als ODA-Leistungen angerechnet (bitte jährlich und nach Bundesländern und Staatsangehörigkeit der Studenten aufschlüsseln)? Link zu den als ODA-Leistungen angerechneten Studienplatzkosten 2014 bis 2019, nach Bundesländern (zuletzt abgerufen am 13. März 2026): www.bmz.de/resource/blob/28996/54057a110bacd9830b66982866e00b88/5-a 1-oda-der-bundeslaender-2013-bis-2018-data.pdf. Link zu den als ODA-Leistungen angerechneten Studienplatzkosten 2017 bis 2022, nach Bundesländern (zuletzt abgerufen am 13. März 2026): www.bmz.de/resource/blob/125614/20-tab-5-a1-oda-der-bundeslaender-2017-2 022.pdf. Link zu den als ODA-Leistungen angerechneten Studienplatzkosten 2023, nach Bundesländern (zuletzt abgerufen am 13. März 2026): www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentliche-Finanzen/Entwicklungszusam menarbeit/Tabellen/oda-leistungen-der-bundeslaender-2023.html. Die als ODA-Leistungen angerechneten Studienplatzkosten nach Bundesländern für das Jahr 2024 werden voraussichtlich im Laufe der nächsten Monate über die Website des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung gestellt. Die ODA für das Jahr 2025 wird Ende 2026/Anfang 2027 durch die OECD veröffentlicht. Die Aktualisierung der Website erfolgt im Anschluss. Eine Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit der Studierenden liegt nicht vor.  8. Welche Kostenbestandteile (z. B. Lehre, Verwaltung, Infrastruktur) fließen in die ODA-Anrechnung ein, und welche Kostenbestandteile bleiben unberücksichtigt? Die Ermittlung der Studienplatzkosten erfolgt unabhängig davon, ob sie ODA- anrechenbar sind. Da Studierende aus Entwicklungsländern die gleichen Kosten an den Hochschulen verursachen wie andere Studierende auch, sind auch die Kostenanteile gleich. Die Bestimmung der Höhe der Studienplatzkosten erfolgt nach der Methodik der Hochschulstatistik. Die Berechnung der Kennzahlen erfolgt auf Basis der sog. laufenden Ausgaben (Grundmittel). Hierbei handelt es sich um den Teil der Hochschulausgaben, den der Hochschulträger und der Bund (ab dem Berichtsjahr 2019) den Hochschulen für laufende Zwecke zur Verfügung stellt. Laufende Ausgaben (Grundmittel) werden ermittelt, indem zu den Ausgaben der Hochschulen für laufende Zwecke (Personalausgaben und laufende Sachausgaben) unterstellte Sozialbeiträge (Zusetzungen für die Altersversorgung und Krankenbehandlung) des verbeamteten Hochschulpersonals addiert und die nicht vom Träger stammenden Einnahmen subtrahiert werden. Darüber hinaus werden noch die Mieten und Pachten abgezogen. Die Mittel, die der Bund seit dem Berichtsjahr 2019 den Hochschulen zur Grundfinanzierung zur Verfügung stellt, werden addiert. Die laufenden Ausgaben (Grundmittel) enthalten keine Investitionsausgaben.  9. Wie hoch ist der ODA-anrechenbare Anteil der Studienplatzkosten an den deutschen Gesamtkosten pro Studienplatz (bitte nach Fächergruppe entsprechend Frage 2 auflisten)? Die Kosten für einen Studienplatz finden sich unter folgendem Link (zuletzt abgerufen am 13. März 2026): www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/ Bildungsindikatoren/ausgaben-tabelle.html?nn=621104. Die Summe aller Studierenden ist der Tabelle in der Antwort zu Frage 5 zu entnehmen. Die Summe der ODA-anrechenbaren Studienplatzkosten ist der Antwort zu Frage 7 zu entnehmen. Die ODA-anrechenbaren Studienplatzkosten sind kein Anteil der Gesamtkosten pro Studienplatz (siehe Definition in der Antwort zu Frage 8). 10. Welche Bundesländer haben in den Jahren 2015 bis 2025 in welchem Umfang ODA-anrechenbare Studienplatzkosten gemeldet (bitte pro Jahr und pro Bundesland aufschlüsseln)? ODA-anrechenbare Studienplatzkosten werden nicht von den Bundesländern gemeldet, sondern vom Statistischen Bundesamt im Rahmen der ODA- Meldung ermittelt. Die Kosten pro Bundesland und Jahr sind in der Antwort zu Frage 7 angegeben. 11. Inwiefern erfolgt eine finanzielle Kompensation der Länder durch den Bund für die von ihnen getragenen, international als ODA angerechneten Studienplatzkosten? Es erfolgt keine gesonderte finanzielle Kompensation aus den Haushaltsmitteln des Bundes für Studienplatzkosten, die als ODA angerechnet werden können. Die Kosten entstehen unabhängig von ihrer ODA-Anrechenbarkeit, da sie im Rahmen der allgemeinen Bildungsfinanzierung der Länder entstehen. Die ODA-Anrechenbarkeit stellt lediglich eine internationale statistische Erfassung dar und hat keine Auswirkungen auf die Finanzierungssystematik zwischen Bund und Ländern. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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