Kosten für nichtdeutsche Studenten und deren Anrechnung als Entwicklungshilfe - Official Development Assistance (Antwort zu Drs. 21/4580)
Text
Kosten für nichtdeutsche Studenten und deren Anrechnung als Entwicklungshilfe - Official Development Assistance (Antwort zu Drs. 21/4580)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4912
21. Wahlperiode 20.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Dr. Michael
Kaufmann, Matthias Rentzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4580 –
Kosten für nichtdeutsche Studenten und deren Anrechnung als
Entwicklungshilfe – Official Development Assistance
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesrepublik Deutschland weist im Rahmen der internationalen
Berichterstattung nach den Kriterien der Official Development Assistance
(ODA) regelmäßig auch Leistungen aus, die nicht in Form direkter Zahlungen
an Entwicklungsländer erfolgen. Hierzu zählen unter anderem die Kosten für
Studenten aus Entwicklungsländern, die an deutschen Hochschulen
ausgebildet werden.
Nach Angaben der Bundesregierung im Rahmen der ODA-Berichterstattung
beliefen sich die ODA-anrechenbaren Leistungen der Bundesländer im Jahr
2022 auf insgesamt 1,84 Mrd. Euro. Nach dem entsprechenden Bericht entfiel
dieser Betrag nahezu vollständig auf die Studienplatzkosten für Studenten aus
Entwicklungsländern, die von den Bundesländern getragen werden.
Vor dem Hintergrund angespannter Haushaltslagen der Länder, steigender
Hochschulausgaben sowie der Tatsache, dass diese Kosten überwiegend durch
die Steuerzahler finanziert werden, besteht ein erhebliches öffentliches und
parlamentarisches Interesse an Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen
Höhe der Studienplatzkosten für ausländische Studenten, der
Berechnungsgrundlagen der ODA-Anrechnung, der Verteilung der Kosten auf Bund und
Länder sowie der Herkunft der begünstigten Studenten.
Die Bundesregierung wird daher um eine detaillierte Aufschlüsselung und
Erläuterung der entsprechenden Kosten und Berechnungsverfahren gebeten.
1. Auf welcher konkreten Berechnungsgrundlage beruht die Angabe, dass
die Bundesländer im Jahr 2022 ODA-anrechenbare Leistungen in Höhe
von 1,84 Mrd. Euro erbracht haben (bitte Rechenweg sowie beteiligte
Datenquellen angeben)?
Die Angabe für die ODA-anrechenbaren Leistungen der Bundesländer ergibt
sich aus der Summe der anrechenbaren Studienplatzkosten und sonstiger
anrechenbarer ODA-Leistungen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 20. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Datengrundlage, auf der die genannte Gesamtsumme basiert, können Sie
über den Data Explorer der OECD aufrufen (abgerufen am: 13.03.2026):
https://data-explorer.oecd.org/s/459.
2. Wie hoch sind die ODA-anrechenbaren Leistungen pro anrechenbarem
Studienplatz jeweils für die konkreten Fächergruppen, die im
Bildungsfinanzbericht 2025 angegeben sind,
a) Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften,
b) Mathematik und Naturwissenschaften,
c) Ingenieurswissenschaften,
d) Geisteswissenschaften und
e) Rechts- bzw. Wirtschafts- bzw. Sozialwissenschaften?
Für das Berichtsjahr 2025 sind noch keine ODA-anrechenbaren
Studienplatzkosten erfasst. Die Veröffentlichung der ODA für das Berichtsjahr 2025 erfolgt
voraussichtlich Ende 2026/Anfang 2027. Die für die Berechnung zugrunde
gelegten Daten werden nicht nach Fächergruppen aufgegliedert.
3. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind an der
Ermittlung, Bewertung und internationalen Meldung dieser ODA-
anrechenbaren Studienplatzkosten beteiligt?
Beteiligt sind das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ), das Statistische Bundesamt (StBA) und das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
4. Nach welchen internationalen Vorgaben (Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bzw. Development
Assistance Committee (DAC)) erfolgt die Anerkennung von
Studienplatzkosten als ODA-Leistung, und inwiefern bestehen hierbei nationale
Ermessensspielräume?
Die Meldung von Studienplatzkosten als ODA richtet sich nach den
Berichterstattungsrichtlinien für das Creditor Reporting System (CRS) (Converged
Statistical Reporting Directives for the Creditor Reporting System [CRS] and the
Annual DAC Questionnaire, Paragraph 104 ff).
Studienplatzkosten für Studierende aus Entwicklungsländern können –
entsprechend der unter Frage 8 dargestellten Berechnung – mit dem Ziel der
wirtschaftlichen und sozialen Förderung von Entwicklungsländern als ODA
gemeldet werden, analog zur Anerkennung von Stipendien an Stipendiaten aus
Entwicklungsländern. Die nationalen Ermessensspielräume ergeben sich aus den
unterschiedlichen Bildungssystemen.
In Deutschland handelt es sich bei den Studienplatzkosten um Kosten der
Bundesländer, nicht um Kosten aus dem Bundeshaushalt. Die Studienplatzkosten,
die für die deutsche ODA-Meldung als anrechenbar gemeldet werden, werden
vom Statistischen Bundesamt im Auftrag des BMZ anhand von Daten aus der
Hochschul-/Hochschulfinanzstatistik und des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge berechnet.
5. Wie viele Studenten ohne deutsche Staatsangehörigkeit waren seit 2015
an deutschen Hochschulen eingeschrieben (bitte jährlich nach EU-
Staaten, Drittstaaten und Entwicklungsländern gemäß DAC-Liste
aufschlüsseln und nach Fächergruppe entsprechend Frage 2 aufschlüsseln sowie
nach Staatsangehörigkeit der Studenten aufschlüsseln)?
Angaben zu den an deutschen Hochschulen eingeschriebenen Studierenden
ohne deutsche Staatsangehörigkeit seit dem WS1998 finden Sie unter
folgendem Link (abgerufen am: 13. März 2026):
https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/21311/table/21311-0
001/search/s/JTIyc3R1ZGllcmVuZGUlMjI%3D.
Die Daten liegen nicht in der gewünschten Aufschlüsselung nach
Herkunftsländern oder Fächergruppen der Studierenden vor.
6. Wie hoch war der jeweilige Anteil dieser Gruppen an der Gesamtzahl der
Studenten (jeweils nach Fächergruppe entsprechend Frage 2
aufschlüsseln)?
Die absoluten Zahlen zu Studierenden in Deutschland und der Anzahl der
ausländischen Studierenden darunter sind im genannten Link in der Antwort zu
Frage 5 zu finden. In der folgenden Tabelle ist der Quotient abgebildet.
Semester Prozent
WS 2014/15 11,91 Prozent
WS 2015/16 12,34 Prozent
WS 2016/17 12,79 Prozent
WS 2017/18 13,17 Prozent
WS 2018/19 13,76 Prozent
WS 2019/20 14,24 Prozent
WS 2020/21 14,14 Prozent
WS 2021/22 14,98 Prozent
WS 2022/23 15,69 Prozent
WS 2023/24 16,37 Prozent
WS 2024/25 17,18 Prozent
Da die Aufschlüsselung nach Fächergruppen nicht vorliegt, ist ein Vergleich
nicht möglich (vgl. Antwort zu Frage 5).
7. In welcher Höhe wurden seit 2015 Studienplatzkosten für Studenten aus
Entwicklungsländern als ODA-Leistungen angerechnet (bitte jährlich
und nach Bundesländern und Staatsangehörigkeit der Studenten
aufschlüsseln)?
Link zu den als ODA-Leistungen angerechneten Studienplatzkosten 2014 bis
2019, nach Bundesländern (zuletzt abgerufen am 13. März 2026):
www.bmz.de/resource/blob/28996/54057a110bacd9830b66982866e00b88/5-a
1-oda-der-bundeslaender-2013-bis-2018-data.pdf.
Link zu den als ODA-Leistungen angerechneten Studienplatzkosten 2017 bis
2022, nach Bundesländern (zuletzt abgerufen am 13. März 2026):
www.bmz.de/resource/blob/125614/20-tab-5-a1-oda-der-bundeslaender-2017-2
022.pdf.
Link zu den als ODA-Leistungen angerechneten Studienplatzkosten 2023, nach
Bundesländern (zuletzt abgerufen am 13. März 2026):
www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentliche-Finanzen/Entwicklungszusam
menarbeit/Tabellen/oda-leistungen-der-bundeslaender-2023.html.
Die als ODA-Leistungen angerechneten Studienplatzkosten nach
Bundesländern für das Jahr 2024 werden voraussichtlich im Laufe der nächsten Monate
über die Website des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung gestellt. Die
ODA für das Jahr 2025 wird Ende 2026/Anfang 2027 durch die OECD
veröffentlicht. Die Aktualisierung der Website erfolgt im Anschluss.
Eine Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit der Studierenden liegt nicht
vor.
8. Welche Kostenbestandteile (z. B. Lehre, Verwaltung, Infrastruktur)
fließen in die ODA-Anrechnung ein, und welche Kostenbestandteile bleiben
unberücksichtigt?
Die Ermittlung der Studienplatzkosten erfolgt unabhängig davon, ob sie ODA-
anrechenbar sind. Da Studierende aus Entwicklungsländern die gleichen
Kosten an den Hochschulen verursachen wie andere Studierende auch, sind auch
die Kostenanteile gleich. Die Bestimmung der Höhe der Studienplatzkosten
erfolgt nach der Methodik der Hochschulstatistik.
Die Berechnung der Kennzahlen erfolgt auf Basis der sog. laufenden Ausgaben
(Grundmittel). Hierbei handelt es sich um den Teil der Hochschulausgaben, den
der Hochschulträger und der Bund (ab dem Berichtsjahr 2019) den
Hochschulen für laufende Zwecke zur Verfügung stellt. Laufende Ausgaben
(Grundmittel) werden ermittelt, indem zu den Ausgaben der Hochschulen für laufende
Zwecke (Personalausgaben und laufende Sachausgaben) unterstellte
Sozialbeiträge (Zusetzungen für die Altersversorgung und Krankenbehandlung) des
verbeamteten Hochschulpersonals addiert und die nicht vom Träger stammenden
Einnahmen subtrahiert werden. Darüber hinaus werden noch die Mieten und
Pachten abgezogen. Die Mittel, die der Bund seit dem Berichtsjahr 2019 den
Hochschulen zur Grundfinanzierung zur Verfügung stellt, werden addiert. Die
laufenden Ausgaben (Grundmittel) enthalten keine Investitionsausgaben.
9. Wie hoch ist der ODA-anrechenbare Anteil der Studienplatzkosten an
den deutschen Gesamtkosten pro Studienplatz (bitte nach Fächergruppe
entsprechend Frage 2 auflisten)?
Die Kosten für einen Studienplatz finden sich unter folgendem Link (zuletzt
abgerufen am 13. März 2026):
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/
Bildungsindikatoren/ausgaben-tabelle.html?nn=621104.
Die Summe aller Studierenden ist der Tabelle in der Antwort zu Frage 5 zu
entnehmen. Die Summe der ODA-anrechenbaren Studienplatzkosten ist der
Antwort zu Frage 7 zu entnehmen. Die ODA-anrechenbaren Studienplatzkosten
sind kein Anteil der Gesamtkosten pro Studienplatz (siehe Definition in der
Antwort zu Frage 8).
10. Welche Bundesländer haben in den Jahren 2015 bis 2025 in welchem
Umfang ODA-anrechenbare Studienplatzkosten gemeldet (bitte pro Jahr
und pro Bundesland aufschlüsseln)?
ODA-anrechenbare Studienplatzkosten werden nicht von den Bundesländern
gemeldet, sondern vom Statistischen Bundesamt im Rahmen der ODA-
Meldung ermittelt. Die Kosten pro Bundesland und Jahr sind in der Antwort zu
Frage 7 angegeben.
11. Inwiefern erfolgt eine finanzielle Kompensation der Länder durch den
Bund für die von ihnen getragenen, international als ODA angerechneten
Studienplatzkosten?
Es erfolgt keine gesonderte finanzielle Kompensation aus den Haushaltsmitteln
des Bundes für Studienplatzkosten, die als ODA angerechnet werden können.
Die Kosten entstehen unabhängig von ihrer ODA-Anrechenbarkeit, da sie im
Rahmen der allgemeinen Bildungsfinanzierung der Länder entstehen. Die
ODA-Anrechenbarkeit stellt lediglich eine internationale statistische Erfassung
dar und hat keine Auswirkungen auf die Finanzierungssystematik zwischen
Bund und Ländern.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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