Kosten für nichtdeutsche Studenten und deren Anrechnung als Entwicklungshilfe - Official Development Assistance
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Kosten für nichtdeutsche Studenten und deren Anrechnung als Entwicklungshilfe - Official Development Assistance
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4580
21. Wahlperiode 06.03.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Dr. Michael Kaufmann, Matthias
Rentzsch, Dr. Christoph Birghan, Kay Gottschalk, Dr. Götz Frömming, Lukas
Rehm und der Fraktion der AfD
Kosten für nichtdeutsche Studenten und deren Anrechnung als
Entwicklungshilfe – Official Development Assistance
Die Bundesrepublik Deutschland weist im Rahmen der internationalen
Berichterstattung nach den Kriterien der Official Development Assistance (ODA)
regelmäßig auch Leistungen aus, die nicht in Form direkter Zahlungen an
Entwicklungsländer erfolgen. Hierzu zählen unter anderem die Kosten für
Studenten aus Entwicklungsländern, die an deutschen Hochschulen ausgebildet
werden.
Nach Angaben der Bundesregierung im Rahmen der ODA-Berichterstattung
beliefen sich die ODA-anrechenbaren Leistungen der Bundesländer im Jahr
2022 auf insgesamt 1,84 Mrd. Euro. Nach dem entsprechenden Bericht entfiel
dieser Betrag nahezu vollständig auf die Studienplatzkosten für Studenten aus
Entwicklungsländern, die von den Bundesländern getragen werden.
Vor dem Hintergrund angespannter Haushaltslagen der Länder, steigender
Hochschulausgaben sowie der Tatsache, dass diese Kosten überwiegend durch
die Steuerzahler finanziert werden, besteht ein erhebliches öffentliches und
parlamentarisches Interesse an Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Höhe der
Studienplatzkosten für ausländische Studenten, der Berechnungsgrundlagen der
ODA-Anrechnung, der Verteilung der Kosten auf Bund und Länder sowie der
Herkunft der begünstigten Studenten.
Die Bundesregierung wird daher um eine detaillierte Aufschlüsselung und
Erläuterung der entsprechenden Kosten und Berechnungsverfahren gebeten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher konkreten Berechnungsgrundlage beruht die Angabe, dass
die Bundesländer im Jahr 2022 ODA-anrechenbare Leistungen in Höhe
von 1,84 Mrd. Euro erbracht haben (bitte Rechenweg sowie beteiligte
Datenquellen angeben)?
2. Wie hoch sind die ODA-anrechenbaren Leistungen pro anrechenbarem
Studienplatz jeweils für die konkreten Fächergruppen, die im
Bildungsfinanzbericht 2025 angegeben sind,
a) Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften,
b) Mathematik und Naturwissenschaften,
c) Ingenieurswissenschaften,
d) Geisteswissenschaften und
e) Rechts- bzw. Wirtschafts- bzw. Sozialwissenschaften?
3. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind an der
Ermittlung, Bewertung und internationalen Meldung dieser ODA-
anrechenbaren Studienplatzkosten beteiligt?
4. Nach welchen internationalen Vorgaben (Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bzw. Development Assistance
Committee (DAC)) erfolgt die Anerkennung von Studienplatzkosten als
ODA-Leistung, und inwiefern bestehen hierbei nationale
Ermessensspielräume?
5. Wie viele Studenten ohne deutsche Staatsangehörigkeit waren seit 2015
an deutschen Hochschulen eingeschrieben (bitte jährlich nach EU-Staaten,
Drittstaaten und Entwicklungsländern gemäß DAC-Liste aufschlüsseln
und nach Fächergruppe entsprechend Frage 2 aufschlüsseln sowie nach
Staatsangehörigkeit der Studenten aufschlüsseln)?
6. Wie hoch war der jeweilige Anteil dieser Gruppen an der Gesamtzahl der
Studenten (jeweils nach Fächergruppe entsprechend Frage 2
aufschlüsseln)?
7. In welcher Höhe wurden seit 2015 Studienplatzkosten für Studenten aus
Entwicklungsländern als ODA-Leistungen angerechnet (bitte jährlich und
nach Bundesländern und Staatsangehörigkeit der Studenten
aufschlüsseln)?
8. Welche Kostenbestandteile (z. B. Lehre, Verwaltung, Infrastruktur) fließen
in die ODA-Anrechnung ein, und welche Kostenbestandteile bleiben
unberücksichtigt?
9. Wie hoch ist der ODA-anrechenbare Anteil der Studienplatzkosten an den
deutschen Gesamtkosten pro Studienplatz (bitte nach Fächergruppe
entsprechend Frage 2 auflisten)?
10. Welche Bundesländer haben in den Jahren 2015 bis 2025 in welchem
Umfang ODA-anrechenbare Studienplatzkosten gemeldet (bitte pro Jahr und
pro Bundesland aufschlüsseln)?
11. Inwiefern erfolgt eine finanzielle Kompensation der Länder durch den
Bund für die von ihnen getragenen, international als ODA angerechneten
Studienplatzkosten?
Berlin, den 19. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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