Umgang der Bundesregierung mit der kommunalen Finanzkrise (Antwort zu Drs. 21/6385)
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Umgang der Bundesregierung mit der kommunalen Finanzkrise (Antwort zu Drs. 21/6385)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6724
21. Wahlperiode 25.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karoline Otte, Sylvia Rietenberg, Julia
Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6385 –
Umgang der Bundesregierung mit der kommunalen Finanzkrise
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die finanzielle Situation vieler Kommunen in Deutschland hat sich in den
letzten Jahren deutlich verschlechtert und die Lage erreicht ein dramatisches
Ausmaß. Die kommunalen Spitzenverbände warnen in ihrer Stellungnahme
zum Fachgespräch des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen
und Kommunen „Kommunalfinanzen“ eindringlich vor den Folgen der
kommunalen Finanzierungskrise und sehen die Handlungsfähigkeit der
Kommunen massiv gefährdet (www.bundestag.de/resource/blob/1157198/Stellungnah
me-SV-kommunale-Spitzenverbaende-.pdf).
Laut Prognosen wird das Defizit der Kommunen bis 2028 voraussichtlich auf
36,1 Mrd. Euro anwachsen. Diese Entwicklung ist alarmierend – besonders
vor dem Hintergrund der enormen Investitionsrückstände der kommunalen
Infrastruktur und der Investitionsbedarfe für essenzielle
gesamtgesellschaftliche Herausforderungen wie das Erreichen von Klimaneutralität und die
Anpassung an den Klimawandel. Die realen kommunalen Investitionen sinken
seit 2020 (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PD
F-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf).
Schätzungen gehen davon aus, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP)
mittelfristig um 1 Prozent einbrechen könnte, falls die Kommunen tatsächlich zur
vollumfänglichen Sparpolitik gezwungen werden und auf Ausgaben in Höhe
von 0,7 Prozent des BIP verzichten. Expertinnen und Experten sehen hierbei
eine Entlastung der Kommunen durch Bund und Länder als essenzielle
Maßnahme um dieses Szenario abzuwenden (www.surplusmagazin.de/achimtruge
r-finanzkrise-kommunen-bedroht-wirtschaft-und-demokratie/).
Die ernste Lage findet auch Niederschlag in den Berichten internationaler
Ratingagenturen. So erwähnt der S&P Global Ratings Research Update vom
24. April 2026 zur Bundesrepublik Deutschland die Herausforderungen im
Zusammenhang mit den Kommunalfinanzen explizit (www.deutsche-finanzag
entur.de/fileadmin/user_upload/Finanzagentur/pdf/ratingberichte/20260424_
S_P_Ratings_Research_Update.pdf). Dies wirft die Frage auf, inwieweit die
kommunalen Finanzierungsprobleme und eine drohende Überschuldung
einzelner Kommunen nicht nur deren eigene Handlungsfähigkeit, sondern auch
die gesamtstaatliche Bonität und damit die Kreditwürdigkeit der
Bundesrepublik Deutschland negativ beeinflussen können. Solche sogenannten Spill-over-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 24. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Effekte spielten bereits in der Finanzkrise 2008 insoweit eine Rolle, als
infolge von Finanzmarkt-, Banken- und Wirtschaftskrise Steuerausfälle auch die
kommunalen Haushalte belasteten und Städte und Gemeinden auf zusätzliche
Kassenkredite angewiesen waren, um ihre laufenden Haushalte zu finanzieren
und Investitionsspielräume zu erhalten. In den Folgejahren waren neben
teuren staatlichen Bankenrettungen auch Privatisierungs- sowie
Entschuldungsprogramme für viele kommunale Haushalte notwendig (vgl. www.blaetter.de/
ausgabe/2012/august/der-ruin-der-kommunen-ausverkauft-und-totgespart).
Somit hat sich eine nachträglich reagierende Politik als wirtschaftsschädlicher
erwiesen als eine vorausschauende Finanzierung, die den Kommunen
Handlungsspielräume ermöglicht, wie sie das Grundgesetz vorsieht und sie das
Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen bestätigt hat. Insbesondere
aus dem Selbstverwaltungsrecht in Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes
(GG) lässt sich der Anspruch auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung
ableiten (www.dstgb.de/publikationen/pressemitteilungen/kommunen-brauche
n-verlaesslichen-ueberforderungsschutz/dstgb-freiherrvstein-grundgesetzliche
r-ueberforderungsschutz-kommunaler-selbstverwaltung-2025.pdf?cid=1d9m).
Um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherzustellen,
fordern die kommunalen Spitzenverbände und andere Expertinnen und
Experten als ersten, zentralen Schritt die stärkere Beteiligung von Kommunen an
den Gemeinschaftsteuern. Auch weitere Maßnahmen werden diskutiert, wie
etwa höhere und leichter zugängliche Fördermittel oder höhere Zuweisungen
der Länder (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/P
DF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2026/Fokus-Nr.-547-April-202
6-Kommunalfinanzen.pdf).
Die Bundesregierung scheint nach Wahrnehmung der Fragestellerinnen und
Fragesteller trotz der Warnungen der Fachwelt und der Hilferufe von
Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern keine Handlungsnotwendigkeit zu
sehen oder zumindest nicht angemessen hierauf reagieren zu wollen.
Medienberichten zufolge musste die Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Veranlassungskonnexität“ ihre Arbeit einstellen – ohne ein Ergebnis für unsere Kommunen zu
erzielen (https://table.media/berlin/news/konnexitaet-bund-laender-gespraech
e-sind-offenbar-im-sand-verlaufen). Auch das geplante sogenannte Länder-
und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) stieß bereits in der
Verbändeanhörung auf harte Kritik: So deckten die kommunalen Spitzenverbände auf, dass
die Entlastungen überhaupt nicht bei den Kommunen direkt einzahlen (https://
table.media/assets/berlin/stellungnahme.pdf).
Gleichzeitig kursieren Vorschlagslisten aus Gremien unter Beteiligung von
Bundesministerien, die Kürzungen der von den Kommunen finanzierten
Sozialleistungen, wie etwa der Eingliederungshilfe bei Jugendlichen, vorschlagen
(www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/paritaetis
cher_drohender-kahlschlag-2026.pdf). Die beabsichtigten Finanzwirkungen
der einzelnen Vorschläge sind bisher nicht transparent beziffert, nicht auf
Jahre aufgeschlüsselt und ihre Folgekosten werden in den bisherigen
Betrachtungen überhaupt nicht berücksichtigt. Letztere könnten aber erheblich sein,
etwa angesichts des zu erwartenden Einbruchs der Erwerbstätigkeit von Eltern
und Jugendlichen innerhalb der betroffenen Gruppen. Zuletzt zeigten
Expertinnen und Experten sowie Verbände die massiven sozialen Härten auf und
bezweifeln eine Vereinbarkeit vieler Vorschläge mit verfassungsrechtlichen
Grundsätzen sowie ratifizierten UN-Konventionen (UN = United Nations).
Somit sind die Vorschläge im Bereich der Sozialkürzungen offensichtlich
kontraproduktiv und würden voraussichtlich mittelfristig die Probleme vor Ort
noch vergrößern. Unklar ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch, wie die
Bundesregierung nun mit den Vorschlagslisten weiter verfahren möchte.
Zusammenfassend besteht unter wirtschaftlichen Expertinnen und Experten und
kommunalen Vertreterinnen und Vertretern eine große Einigkeit, dass es
Maßnahmen braucht, die Mittel im zweistelligen Milliardenbereich umgehend und
dauerhaft in die Kommunen bringen. Die Vorhabenplanung der
Bundesregierung sieht solche Maßnahmen bisher nicht vor. Auch weitere, angrenzende
Vorhaben sind nach Auffassung der Fragestellenden zuletzt gescheitert.
1. Wie ist die Prognose der Bundesregierung, insbesondere des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF), hinsichtlich des Verlaufs und der
Entwicklung der kommunalen Finanzierungskrise in den kommenden Jahren
(bis 2030)?
Gemäß der Projektion des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom März
2026 wird in diesem Jahr ein kommunales Finanzierungsdefizit in Höhe von
etwa 30 Mrd. Euro (Kern- und Extrahaushalte) erwartet. Eine aktuelle
mittelfristige Projektion für den Finanzplanungszeitraum bis 2030 wird im Oktober
2026 für die deutsche Haushaltsplanung 2027 erstellt. Nach der letzten
vorgelegten mittelfristigen Projektion vom Herbst 2025 sind bis 2029 jährliche
Finanzierungsdefizite der Kommunen in etwa der oben genannten
Größenordnung zu erwarten.
2. Wie begründet die Bundesregierung ihr Vorgehen, dass keine
kurzfristigen Gesetzesinitiativen geplant sind, die die Kommunen direkt entlasten
und beispielsweise auch das sogenannte LKEG keine direkten
Entlastungen für die Kommunen (sondern nur zusätzliche Mittel für die
Länder) vorsieht?
In dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung bereits umfangreiche
Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen auf den Weg gebracht. Hierzu gehören
– neben dem 100 Mrd. Euro Infrastrukturinvestitionspaket für Länder und
Kommunen – Kompensationszahlungen im Umfang von 13,5 Mrd. Euro für
steuerliche Mindereinnahmen, die den Gemeinden temporär infolge des
„Gesetzes für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des
Wirtschaftsstandorts Deutschland“ entstehen. Der Ausgleich der erwarteten Steuerausfälle
erfolgt über die Erhöhung des gemeindlichen Anteils der Umsatzsteuer zu
Lasten des Bundes.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen
(LKEG-E) sieht die Unterstützung der Länder im Zeitraum 2026 bis 2029 mit
jährlich 250 Mio. Euro bei ihren Maßnahmen zur Entlastung ihrer Kommunen
von übermäßigen Kassenkrediten vor. Die Möglichkeit einer zielgerichteten
direkten Entlastung der Kommunen von ihren übermäßigen Kassenkrediten sieht
das Grundgesetz nicht vor. Der LKEG-E enthält daher die Umsetzung der
Altschuldenhilfe über die Gewährung von Sonderbedarfs-
Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ). Diese können nur finanzschwachen Ländern, nicht aber
den Kommunen gewährt werden. Zudem kann der Bund den Ländern aus
verfassungsrechtlichen Gründen keine rechtlich bindenden Vorgaben zur
Verwendung der SoBEZ machen. Die Bundesregierung hat in der Begründung des
Gesetzentwurfs jedoch ihre Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die Länder
die Mehreinnahmen aus diesen SoBEZ – neben eigenen
Entlastungsmaßnahmen – zur zusätzlichen Entlastung ihrer von kommunalen Altschulden
betroffenen Kommunen einsetzen.
3. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche verfassungsrechtliche
Probleme beim LKEG, etwa aufgrund seiner möglichen Verletzung des
föderativen Gleichbehandlungsgebots nach § 12 Absatz 1 Satz 4
Maßstäbegesetz (insbesondere bei der Bestimmung von Sonderlasten bei
Bundesergänzungszuweisungen)?
Zur einfachgesetzlichen Umsetzung der zwischen den Koalitionspartnern
vereinbarten Altschuldenhilfe sieht das LKEG-E die Gewährung von
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) zum Ausgleich von
Sonderlasten, die sich aus den übermäßigen kommunalen Liquiditätskreditbeständen in
den finanzschwachen Ländern ergeben, vor. Maßgeblich für die Verteilung sind
die zum 31. Dezember 2024 bestehenden Bestände dieser Kredite bei
Gemeinden und Gemeindeverbänden. Für die Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz
und das Saarland werden den Kreditbeständen zusätzlich die zum 31.
Dezember 2024 noch bestehenden Entschuldungsvolumina aus bereits durchgeführten
Entschuldungsprogrammen hinzugerechnet. Die SoBEZ werden somit allen
finanzschwachen Ländern gewährt, in denen entsprechende Sonderbedarfe
aufgrund übermäßiger kommunaler Liquiditätskredite bestehen. Nicht
berücksichtigt werden jene Länder, die weder statistisch abgrenzbare Bestände an
kommunalen Kassenkrediten noch Belastungen der Länderhaushalte aus der
Übernahme solcher übermäßigen Kassenkredite aufweisen. In der
Nichtberücksichtigung dieser Länder besteht kein Verstoß gegen das Gebot der föderalen
Gleichbehandlung. Das Abstellen auf die kommunalen Kassenkredite ist auch nicht
sachwidrig (vgl. BVerfG zum KInvFG, Beschluss vom 29. November 2023 –
2 BvF 1/18 – BVerfGE 167, 290 (320, Rn. 84 ff.)).
Die im Regelungsentwurf vorgesehene Definition der Sonderlast entspricht
zudem den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach SoBEZ
nur für Sonderlasten gewährt werden dürfen, wenn diese keine unmittelbare
oder voraussehbare Folge von politischen Entscheidungen eines Landes sind.
Die übermäßigen Kassenkredite können – wie empirische Studien belegen – zu
einem großen Teil durch sozioökonomische Faktoren erklärt werden, die in
einem engen Zusammenhang mit der Strukturschwäche einer Gemeinde bzw.
der Region stehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die SoBEZ eine
Beteiligung an diesen strukturbedingten Schuldenlasten darstellen.
4. Wie wirkt sich die nach unten korrigierte Einnahmeprognose der
neuesten Steuerschätzung für Bund, Länder und insbesondere Kommunen auf
diese aus und welche Handlungsnotwendigkeiten des Bundes erwachsen
aus Sicht der Bundesregierung ggf. aus den Ergebnissen?
Mit den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2026, die in der o. g.
Projektion nicht enthalten sind, dürfte sich der kommunale Finanzierungssaldo
gegenüber der BMF-Projektion bei sonst unveränderten Annahmen
verschlechtern. Für die Gemeinden ergeben sich gegenüber der Steuerschätzung vom
Oktober 2025 Mindereinnahmen in Höhe von 4,3 Mrd. Euro im Jahr 2026, die
bis zum Jahr 2030 aufwachsen auf 5,4 Mrd. Euro. Insgesamt werden für den
Zeitraum 2026 bis 2030 die steuerlichen Mindereinnahmen der Gemeinden auf
24,4 Mrd. Euro geschätzt.
Es ist primär Aufgabe der Länder, ihrer finanzverfassungsrechtlichen
Verantwortung für die Kommunen nachzukommen. Sie müssen für eine
aufgabenadäquate Finanzausstattung ihrer Kommunen Sorge tragen und im Rahmen der
kommunalen Finanzausgleichssysteme einen Ausgleich für die steuerlichen
Mindereinnahmen herbeiführen.
5. Plant die Bundesregierung die Steueranteile der Kommunen an den
Gemeinschaftssteuern zeitnah und temporär oder dauerhaft zu erhöhen,
etwa durch eine Anhebung der kommunalen Umsatzsteuerpunkte, und
wenn nein, plant die Bundesregierung (angesichts dieser Kernforderung
der kommunalen Spitzenverbände) zumindest Gespräche über die
zeitnahe Anhebung der Steueranteile der Kommunen an den
Gemeinschaftssteuern, etwa durch eine Anhebung der kommunalen
Umsatzsteuerpunkte?
Die Bundesregierung nimmt die finanzielle Lage der Kommunen sehr ernst.
Für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben im föderalen Bundesstaat ist eine
ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen von zentraler Bedeutung.
Nach dem Grundgesetz sind vorrangig die Länder in der Pflicht, für eine
angemessene Finanzausstattung ihrer Kommunen zu sorgen. Gleichwohl unterstützt
der Bund in erheblichem Umfang die Kommunen bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben und in ihrer Investitionstätigkeit.
Neben diesen Entlastungsleistungen hat der Bund verschiedene Prozesse
angestoßen, um gemeinsam mit Ländern und Kommunen eine strukturelle
Verbesserung der Haushaltslage aller föderaler Ebenen zu erreichen (z. B. föderale
Modernisierungsagenda, AG „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“). Im Fokus dieser Gespräche zwischen Bund, Ländern und Kommunen
steht auch die Frage, wie eine nachhaltige Entlastung der kommunalen
Haushalte erzielt werden kann.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftlichen Risiken, die sich
aus einer notwendigen Sparpolitik der Kommunen ergeben, und teilt sie
die Einschätzung von Fachleuten und Institutionen wie der KfW, dass die
erheblichen Einsparmaßnahmen in den Kommunen die
gesamtwirtschaftliche Basis Deutschlands gefährden?
Die Bundesregierung ist sich der Gefahr bewusst, dass sich viele Kommunen
angesichts der schwierigen Finanzlage zu Sparmaßnahmen bei den disponiblen
Ausgaben gezwungen sehen könnten. Hierzu zählen auch Investitionen in die
kommunale Infrastruktur, die zur Stärkung des gesamtwirtschaftlichen
Wachstumspotentials beitragen können.
Der Bund unterstützt die Kommunen in erheblichem Umfang in ihrer
Investitionstätigkeit (siehe: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardarti
kel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Kommunalf
inanzen/entlastungen-der-kommunen-durch-den-bund.html).
Mit dem 100 Mrd.-Euro-Finanzpaket für Investitionen in die Infrastruktur von
Ländern und Kommunen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität hat die Bundesregierung ein zentrales Instrument zur Stärkung der
Investitionen vor Ort auf den Weg gebracht. In den meisten Ländern sind
60 Prozent der Mittel oder mehr für Investitionen in die kommunale
Infrastruktur vorgesehen.
Im Jahr 2025 sind – trotz der hohen Finanzierungsdefizite und noch ohne
Inanspruchnahme der Ländersäule des Sondervermögens – die Sachinvestitionen
der kommunalen Kernhaushalte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
nominal um 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Gemäß Projektion
des Bundesministeriums der Finanzen vom März 2026 wird auch in diesem
Jahr ein nominaler Zuwachs der kommunalen Sachinvestitionen erwartet. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass die Mittel aus dem Sondervermögen in
den kommenden Jahren maßgeblich zur Stabilisierung der kommunalen
Investitionen beitragen.
7. Wie kommen die angegebenen finanziellen Einsparungen für Kommunen
zustande, die von der Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“ für die jeweiligen Maßnahmenvorschläge angesetzt
sind und mit welcher Methodik wurden sie jeweils ermittelt (bitte jeweils
einzeln aufschlüsseln)?
8. Welche Folgekosten sieht die Bundesregierung durch die
Sozialkürzungen auf die Kommunen zukommen, die auf der Vorschlagsliste der
Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“
stehen (bitte auf die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)?
a) Wie entwickelt sich das Arbeitsvolumen innerhalb der betroffenen
Gruppen (beispielsweise Jugendliche und Eltern in der
Eingliederungshilfe) basierend auf den jeweiligen Vorschlägen und mit
welcher Methodik ermittelt die Bundesregierung diese Daten (bitte auf
die einzelnen Vorschläge aufschlüsseln)?
b) Falls keine Folgekosten ermittelt werden, warum verzichtet die
Bundesregierung auf eine Ermittlung von Folgekosten, angesichts der
Zielstellung langfristige Entlastungen vor Ort zu ermöglichen, und
wie gedenkt die Bundesregierung, eine mittelfristige finanzielle
Entwicklung der Kommunen bei der Planung von kommunalen
Entlastungsvorschlägen auch tatsächlich mitzudenken?
Die Fragen 7 bis 8b werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15 bis 20 der Kleinen
Anfrage der Fraktion Die Linke „Geleaktes Arbeitspapier „Effizienter
Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen““ auf Bundestagsdrucksache 21/6281 wird
verwiesen.
9. Welchen Arbeitsfahrplan verfolgt die Arbeitsgruppe „Effizienter
Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 bis 16 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD „Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Veranlassungskonnexität““ auf Bundestagsdrucksache 21/5193 wird verwiesen.
10. Sind dem BMF Fälle bekannt, in denen Kommunen aufgrund ihrer
Überschuldung und bzw. oder ihrer schlechten Haushaltslage signifikante
Schwierigkeiten haben, Liquiditätskredite zur unterjährigen
Liquiditätssicherung zu marktüblichen Konditionen oder überhaupt einzuwerben,
und wenn ja, wie viele?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
11. Wie bewertet das BMF das potenzielle Risiko der aktuellen kommunalen
Finanzierungsprobleme für das staatliche Kreditrating der
Bundesrepublik Deutschland, und inwiefern werden diese Risiken in den Analysen
des Ministeriums berücksichtigt?
12. Welche spezifischen Frühwarnindikatoren oder Kennzahlen nutzt das
BMF, um mögliche Spillover-Effekte von kommunalen Haushaltskrisen,
insbesondere Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungsunfähigkeiten, auf
die Bonität des Bundes (Bundesschuld) zu überwachen?
13. Welche Hinweise oder konkreten Rückmeldungen haben internationale
Ratingagenturen (wie S&P, Moody's, Fitch) gegenüber dem BMF oder
der Deutschen Finanzagentur abgegeben, in denen die kommunale
Finanzkrise, die Liquiditätsengpässe oder die Verschuldung der
Kommunen als konkreter Risikofaktor für das Bundesrating erwähnt oder
thematisiert werden (bitte alle relevanten Vermerke und deren wesentliche
Inhalte unter Nennung des Erstellungsdatums und der
Gesprächspartnerinnen und -partner angeben)?
14. Wie bewertet das BMF die Bedeutung der kommunalen Verschuldung
und der damit zusammenhängenden Schwierigkeiten der
Liquiditätssicherung im Kontext der Kriterienkataloge und Bewertungsansätze der
großen Ratingagenturen bei der Festlegung des souveränen Ratings der
Bundesrepublik Deutschland?
Die Fragen 11 bis 14 werden zusammen beantwortet.
Die Kreditwürdigkeit Deutschlands wird weiterhin mit Bestnoten beurteilt.
Internationale Ratingagenturen berücksichtigen dabei fiskalische, ökonomische
und institutionelle Faktoren auf allen staatlichen Ebenen, um die langfristige
Tragfähigkeit der Staatsfinanzen in Deutschland und die Leistungsfähigkeit der
Volkswirtschaft zu bewerten. Daher kommt es auf allen staatlichen Ebenen
insbesondere darauf an, zur Stärkung des Wachstumspotenzials eine effektive
Nutzung der aufgenommenen Mittel für Investitionen sicherzustellen.
Hinweise darauf, dass die aktuelle kommunale Finanzlage Risken für das
staatliche Kreditrating der Bundesrepublik Deutschland birgt, hat die
Bundesregierung derzeit nicht. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass zum 31. Dezember
2025 der Anteil der Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände an den
Schulden des öffentlichen Gesamthaushalts beim nicht-öffentlichen Bereich
7,4 Prozent betragen hat.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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