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Umgang der Bundesregierung mit der kommunalen Finanzkrise (Antwort zu Drs. 21/6385)

dip / drucksache 25.06.2026 · WP 21 · 21/6724 · Antwort · Original ↗

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Umgang der Bundesregierung mit der kommunalen Finanzkrise (Antwort zu Drs. 21/6385) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6724 21. Wahlperiode 25.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karoline Otte, Sylvia Rietenberg, Julia Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6385 – Umgang der Bundesregierung mit der kommunalen Finanzkrise V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die finanzielle Situation vieler Kommunen in Deutschland hat sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert und die Lage erreicht ein dramatisches Ausmaß. Die kommunalen Spitzenverbände warnen in ihrer Stellungnahme zum Fachgespräch des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen „Kommunalfinanzen“ eindringlich vor den Folgen der kommunalen Finanzierungskrise und sehen die Handlungsfähigkeit der Kommunen massiv gefährdet (www.bundestag.de/resource/blob/1157198/Stellungnah me-SV-kommunale-Spitzenverbaende-.pdf). Laut Prognosen wird das Defizit der Kommunen bis 2028 voraussichtlich auf 36,1 Mrd. Euro anwachsen. Diese Entwicklung ist alarmierend – besonders vor dem Hintergrund der enormen Investitionsrückstände der kommunalen Infrastruktur und der Investitionsbedarfe für essenzielle gesamtgesellschaftliche Herausforderungen wie das Erreichen von Klimaneutralität und die Anpassung an den Klimawandel. Die realen kommunalen Investitionen sinken seit 2020 (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PD F-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf). Schätzungen gehen davon aus, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) mittelfristig um 1 Prozent einbrechen könnte, falls die Kommunen tatsächlich zur vollumfänglichen Sparpolitik gezwungen werden und auf Ausgaben in Höhe von 0,7 Prozent des BIP verzichten. Expertinnen und Experten sehen hierbei eine Entlastung der Kommunen durch Bund und Länder als essenzielle Maßnahme um dieses Szenario abzuwenden (www.surplusmagazin.de/achimtruge r-finanzkrise-kommunen-bedroht-wirtschaft-und-demokratie/). Die ernste Lage findet auch Niederschlag in den Berichten internationaler Ratingagenturen. So erwähnt der S&P Global Ratings Research Update vom 24. April 2026 zur Bundesrepublik Deutschland die Herausforderungen im Zusammenhang mit den Kommunalfinanzen explizit (www.deutsche-finanzag entur.de/fileadmin/user_upload/Finanzagentur/pdf/ratingberichte/20260424_ S_P_Ratings_Research_Update.pdf). Dies wirft die Frage auf, inwieweit die kommunalen Finanzierungsprobleme und eine drohende Überschuldung einzelner Kommunen nicht nur deren eigene Handlungsfähigkeit, sondern auch die gesamtstaatliche Bonität und damit die Kreditwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland negativ beeinflussen können. Solche sogenannten Spill-over- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Effekte spielten bereits in der Finanzkrise 2008 insoweit eine Rolle, als infolge von Finanzmarkt-, Banken- und Wirtschaftskrise Steuerausfälle auch die kommunalen Haushalte belasteten und Städte und Gemeinden auf zusätzliche Kassenkredite angewiesen waren, um ihre laufenden Haushalte zu finanzieren und Investitionsspielräume zu erhalten. In den Folgejahren waren neben teuren staatlichen Bankenrettungen auch Privatisierungs- sowie Entschuldungsprogramme für viele kommunale Haushalte notwendig (vgl. www.blaetter.de/ ausgabe/2012/august/der-ruin-der-kommunen-ausverkauft-und-totgespart). Somit hat sich eine nachträglich reagierende Politik als wirtschaftsschädlicher erwiesen als eine vorausschauende Finanzierung, die den Kommunen Handlungsspielräume ermöglicht, wie sie das Grundgesetz vorsieht und sie das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen bestätigt hat. Insbesondere aus dem Selbstverwaltungsrecht in Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) lässt sich der Anspruch auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung ableiten (www.dstgb.de/publikationen/pressemitteilungen/kommunen-brauche n-verlaesslichen-ueberforderungsschutz/dstgb-freiherrvstein-grundgesetzliche r-ueberforderungsschutz-kommunaler-selbstverwaltung-2025.pdf?cid=1d9m). Um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherzustellen, fordern die kommunalen Spitzenverbände und andere Expertinnen und Experten als ersten, zentralen Schritt die stärkere Beteiligung von Kommunen an den Gemeinschaftsteuern. Auch weitere Maßnahmen werden diskutiert, wie etwa höhere und leichter zugängliche Fördermittel oder höhere Zuweisungen der Länder (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/P DF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2026/Fokus-Nr.-547-April-202 6-Kommunalfinanzen.pdf). Die Bundesregierung scheint nach Wahrnehmung der Fragestellerinnen und Fragesteller trotz der Warnungen der Fachwelt und der Hilferufe von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern keine Handlungsnotwendigkeit zu sehen oder zumindest nicht angemessen hierauf reagieren zu wollen. Medienberichten zufolge musste die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Veranlassungskonnexität“ ihre Arbeit einstellen – ohne ein Ergebnis für unsere Kommunen zu erzielen (https://table.media/berlin/news/konnexitaet-bund-laender-gespraech e-sind-offenbar-im-sand-verlaufen). Auch das geplante sogenannte Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) stieß bereits in der Verbändeanhörung auf harte Kritik: So deckten die kommunalen Spitzenverbände auf, dass die Entlastungen überhaupt nicht bei den Kommunen direkt einzahlen (https:// table.media/assets/berlin/stellungnahme.pdf). Gleichzeitig kursieren Vorschlagslisten aus Gremien unter Beteiligung von Bundesministerien, die Kürzungen der von den Kommunen finanzierten Sozialleistungen, wie etwa der Eingliederungshilfe bei Jugendlichen, vorschlagen (www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/paritaetis cher_drohender-kahlschlag-2026.pdf). Die beabsichtigten Finanzwirkungen der einzelnen Vorschläge sind bisher nicht transparent beziffert, nicht auf Jahre aufgeschlüsselt und ihre Folgekosten werden in den bisherigen Betrachtungen überhaupt nicht berücksichtigt. Letztere könnten aber erheblich sein, etwa angesichts des zu erwartenden Einbruchs der Erwerbstätigkeit von Eltern und Jugendlichen innerhalb der betroffenen Gruppen. Zuletzt zeigten Expertinnen und Experten sowie Verbände die massiven sozialen Härten auf und bezweifeln eine Vereinbarkeit vieler Vorschläge mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen sowie ratifizierten UN-Konventionen (UN = United Nations). Somit sind die Vorschläge im Bereich der Sozialkürzungen offensichtlich kontraproduktiv und würden voraussichtlich mittelfristig die Probleme vor Ort noch vergrößern. Unklar ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch, wie die Bundesregierung nun mit den Vorschlagslisten weiter verfahren möchte. Zusammenfassend besteht unter wirtschaftlichen Expertinnen und Experten und kommunalen Vertreterinnen und Vertretern eine große Einigkeit, dass es Maßnahmen braucht, die Mittel im zweistelligen Milliardenbereich umgehend und dauerhaft in die Kommunen bringen. Die Vorhabenplanung der Bundesregierung sieht solche Maßnahmen bisher nicht vor. Auch weitere, angrenzende Vorhaben sind nach Auffassung der Fragestellenden zuletzt gescheitert.  1. Wie ist die Prognose der Bundesregierung, insbesondere des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), hinsichtlich des Verlaufs und der Entwicklung der kommunalen Finanzierungskrise in den kommenden Jahren (bis 2030)? Gemäß der Projektion des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom März 2026 wird in diesem Jahr ein kommunales Finanzierungsdefizit in Höhe von etwa 30 Mrd. Euro (Kern- und Extrahaushalte) erwartet. Eine aktuelle mittelfristige Projektion für den Finanzplanungszeitraum bis 2030 wird im Oktober 2026 für die deutsche Haushaltsplanung 2027 erstellt. Nach der letzten vorgelegten mittelfristigen Projektion vom Herbst 2025 sind bis 2029 jährliche Finanzierungsdefizite der Kommunen in etwa der oben genannten Größenordnung zu erwarten.  2. Wie begründet die Bundesregierung ihr Vorgehen, dass keine kurzfristigen Gesetzesinitiativen geplant sind, die die Kommunen direkt entlasten und beispielsweise auch das sogenannte LKEG keine direkten Entlastungen für die Kommunen (sondern nur zusätzliche Mittel für die Länder) vorsieht? In dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung bereits umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen auf den Weg gebracht. Hierzu gehören – neben dem 100 Mrd. Euro Infrastrukturinvestitionspaket für Länder und Kommunen – Kompensationszahlungen im Umfang von 13,5 Mrd. Euro für steuerliche Mindereinnahmen, die den Gemeinden temporär infolge des „Gesetzes für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ entstehen. Der Ausgleich der erwarteten Steuerausfälle erfolgt über die Erhöhung des gemeindlichen Anteils der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes. Der Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (LKEG-E) sieht die Unterstützung der Länder im Zeitraum 2026 bis 2029 mit jährlich 250 Mio. Euro bei ihren Maßnahmen zur Entlastung ihrer Kommunen von übermäßigen Kassenkrediten vor. Die Möglichkeit einer zielgerichteten direkten Entlastung der Kommunen von ihren übermäßigen Kassenkrediten sieht das Grundgesetz nicht vor. Der LKEG-E enthält daher die Umsetzung der Altschuldenhilfe über die Gewährung von Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ). Diese können nur finanzschwachen Ländern, nicht aber den Kommunen gewährt werden. Zudem kann der Bund den Ländern aus verfassungsrechtlichen Gründen keine rechtlich bindenden Vorgaben zur Verwendung der SoBEZ machen. Die Bundesregierung hat in der Begründung des Gesetzentwurfs jedoch ihre Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die Länder die Mehreinnahmen aus diesen SoBEZ – neben eigenen Entlastungsmaßnahmen – zur zusätzlichen Entlastung ihrer von kommunalen Altschulden betroffenen Kommunen einsetzen.  3. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche verfassungsrechtliche Probleme beim LKEG, etwa aufgrund seiner möglichen Verletzung des föderativen Gleichbehandlungsgebots nach § 12 Absatz 1 Satz 4 Maßstäbegesetz (insbesondere bei der Bestimmung von Sonderlasten bei Bundesergänzungszuweisungen)? Zur einfachgesetzlichen Umsetzung der zwischen den Koalitionspartnern vereinbarten Altschuldenhilfe sieht das LKEG-E die Gewährung von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) zum Ausgleich von Sonderlasten, die sich aus den übermäßigen kommunalen Liquiditätskreditbeständen in den finanzschwachen Ländern ergeben, vor. Maßgeblich für die Verteilung sind die zum 31. Dezember 2024 bestehenden Bestände dieser Kredite bei Gemeinden und Gemeindeverbänden. Für die Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland werden den Kreditbeständen zusätzlich die zum 31. Dezember 2024 noch bestehenden Entschuldungsvolumina aus bereits durchgeführten Entschuldungsprogrammen hinzugerechnet. Die SoBEZ werden somit allen finanzschwachen Ländern gewährt, in denen entsprechende Sonderbedarfe aufgrund übermäßiger kommunaler Liquiditätskredite bestehen. Nicht berücksichtigt werden jene Länder, die weder statistisch abgrenzbare Bestände an kommunalen Kassenkrediten noch Belastungen der Länderhaushalte aus der Übernahme solcher übermäßigen Kassenkredite aufweisen. In der Nichtberücksichtigung dieser Länder besteht kein Verstoß gegen das Gebot der föderalen Gleichbehandlung. Das Abstellen auf die kommunalen Kassenkredite ist auch nicht sachwidrig (vgl. BVerfG zum KInvFG, Beschluss vom 29. November 2023 – 2 BvF 1/18 – BVerfGE 167, 290 (320, Rn. 84 ff.)). Die im Regelungsentwurf vorgesehene Definition der Sonderlast entspricht zudem den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach SoBEZ nur für Sonderlasten gewährt werden dürfen, wenn diese keine unmittelbare oder voraussehbare Folge von politischen Entscheidungen eines Landes sind. Die übermäßigen Kassenkredite können – wie empirische Studien belegen – zu einem großen Teil durch sozioökonomische Faktoren erklärt werden, die in einem engen Zusammenhang mit der Strukturschwäche einer Gemeinde bzw. der Region stehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die SoBEZ eine Beteiligung an diesen strukturbedingten Schuldenlasten darstellen.  4. Wie wirkt sich die nach unten korrigierte Einnahmeprognose der neuesten Steuerschätzung für Bund, Länder und insbesondere Kommunen auf diese aus und welche Handlungsnotwendigkeiten des Bundes erwachsen aus Sicht der Bundesregierung ggf. aus den Ergebnissen? Mit den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2026, die in der o. g. Projektion nicht enthalten sind, dürfte sich der kommunale Finanzierungssaldo gegenüber der BMF-Projektion bei sonst unveränderten Annahmen verschlechtern. Für die Gemeinden ergeben sich gegenüber der Steuerschätzung vom Oktober 2025 Mindereinnahmen in Höhe von 4,3 Mrd. Euro im Jahr 2026, die bis zum Jahr 2030 aufwachsen auf 5,4 Mrd. Euro. Insgesamt werden für den Zeitraum 2026 bis 2030 die steuerlichen Mindereinnahmen der Gemeinden auf 24,4 Mrd. Euro geschätzt. Es ist primär Aufgabe der Länder, ihrer finanzverfassungsrechtlichen Verantwortung für die Kommunen nachzukommen. Sie müssen für eine aufgabenadäquate Finanzausstattung ihrer Kommunen Sorge tragen und im Rahmen der kommunalen Finanzausgleichssysteme einen Ausgleich für die steuerlichen Mindereinnahmen herbeiführen.  5. Plant die Bundesregierung die Steueranteile der Kommunen an den Gemeinschaftssteuern zeitnah und temporär oder dauerhaft zu erhöhen, etwa durch eine Anhebung der kommunalen Umsatzsteuerpunkte, und wenn nein, plant die Bundesregierung (angesichts dieser Kernforderung der kommunalen Spitzenverbände) zumindest Gespräche über die zeitnahe Anhebung der Steueranteile der Kommunen an den Gemeinschaftssteuern, etwa durch eine Anhebung der kommunalen Umsatzsteuerpunkte? Die Bundesregierung nimmt die finanzielle Lage der Kommunen sehr ernst. Für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben im föderalen Bundesstaat ist eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen von zentraler Bedeutung. Nach dem Grundgesetz sind vorrangig die Länder in der Pflicht, für eine angemessene Finanzausstattung ihrer Kommunen zu sorgen. Gleichwohl unterstützt der Bund in erheblichem Umfang die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und in ihrer Investitionstätigkeit. Neben diesen Entlastungsleistungen hat der Bund verschiedene Prozesse angestoßen, um gemeinsam mit Ländern und Kommunen eine strukturelle Verbesserung der Haushaltslage aller föderaler Ebenen zu erreichen (z. B. föderale Modernisierungsagenda, AG „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“). Im Fokus dieser Gespräche zwischen Bund, Ländern und Kommunen steht auch die Frage, wie eine nachhaltige Entlastung der kommunalen Haushalte erzielt werden kann.  6. Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftlichen Risiken, die sich aus einer notwendigen Sparpolitik der Kommunen ergeben, und teilt sie die Einschätzung von Fachleuten und Institutionen wie der KfW, dass die erheblichen Einsparmaßnahmen in den Kommunen die gesamtwirtschaftliche Basis Deutschlands gefährden? Die Bundesregierung ist sich der Gefahr bewusst, dass sich viele Kommunen angesichts der schwierigen Finanzlage zu Sparmaßnahmen bei den disponiblen Ausgaben gezwungen sehen könnten. Hierzu zählen auch Investitionen in die kommunale Infrastruktur, die zur Stärkung des gesamtwirtschaftlichen Wachstumspotentials beitragen können. Der Bund unterstützt die Kommunen in erheblichem Umfang in ihrer Investitionstätigkeit (siehe: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardarti kel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Kommunalf inanzen/entlastungen-der-kommunen-durch-den-bund.html). Mit dem 100 Mrd.-Euro-Finanzpaket für Investitionen in die Infrastruktur von Ländern und Kommunen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität hat die Bundesregierung ein zentrales Instrument zur Stärkung der Investitionen vor Ort auf den Weg gebracht. In den meisten Ländern sind 60 Prozent der Mittel oder mehr für Investitionen in die kommunale Infrastruktur vorgesehen. Im Jahr 2025 sind – trotz der hohen Finanzierungsdefizite und noch ohne Inanspruchnahme der Ländersäule des Sondervermögens – die Sachinvestitionen der kommunalen Kernhaushalte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nominal um 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Gemäß Projektion des Bundesministeriums der Finanzen vom März 2026 wird auch in diesem Jahr ein nominaler Zuwachs der kommunalen Sachinvestitionen erwartet. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Mittel aus dem Sondervermögen in den kommenden Jahren maßgeblich zur Stabilisierung der kommunalen Investitionen beitragen.  7. Wie kommen die angegebenen finanziellen Einsparungen für Kommunen zustande, die von der Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ für die jeweiligen Maßnahmenvorschläge angesetzt sind und mit welcher Methodik wurden sie jeweils ermittelt (bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)?  8. Welche Folgekosten sieht die Bundesregierung durch die Sozialkürzungen auf die Kommunen zukommen, die auf der Vorschlagsliste der Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ stehen (bitte auf die einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)? a) Wie entwickelt sich das Arbeitsvolumen innerhalb der betroffenen Gruppen (beispielsweise Jugendliche und Eltern in der Eingliederungshilfe) basierend auf den jeweiligen Vorschlägen und mit welcher Methodik ermittelt die Bundesregierung diese Daten (bitte auf die einzelnen Vorschläge aufschlüsseln)? b) Falls keine Folgekosten ermittelt werden, warum verzichtet die Bundesregierung auf eine Ermittlung von Folgekosten, angesichts der Zielstellung langfristige Entlastungen vor Ort zu ermöglichen, und wie gedenkt die Bundesregierung, eine mittelfristige finanzielle Entwicklung der Kommunen bei der Planung von kommunalen Entlastungsvorschlägen auch tatsächlich mitzudenken? Die Fragen 7 bis 8b werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15 bis 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke „Geleaktes Arbeitspapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen““ auf Bundestagsdrucksache 21/6281 wird verwiesen.  9. Welchen Arbeitsfahrplan verfolgt die Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 bis 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Veranlassungskonnexität““ auf Bundestagsdrucksache 21/5193 wird verwiesen. 10. Sind dem BMF Fälle bekannt, in denen Kommunen aufgrund ihrer Überschuldung und bzw. oder ihrer schlechten Haushaltslage signifikante Schwierigkeiten haben, Liquiditätskredite zur unterjährigen Liquiditätssicherung zu marktüblichen Konditionen oder überhaupt einzuwerben, und wenn ja, wie viele? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 11. Wie bewertet das BMF das potenzielle Risiko der aktuellen kommunalen Finanzierungsprobleme für das staatliche Kreditrating der Bundesrepublik Deutschland, und inwiefern werden diese Risiken in den Analysen des Ministeriums berücksichtigt? 12. Welche spezifischen Frühwarnindikatoren oder Kennzahlen nutzt das BMF, um mögliche Spillover-Effekte von kommunalen Haushaltskrisen, insbesondere Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungsunfähigkeiten, auf die Bonität des Bundes (Bundesschuld) zu überwachen? 13. Welche Hinweise oder konkreten Rückmeldungen haben internationale Ratingagenturen (wie S&P, Moody's, Fitch) gegenüber dem BMF oder der Deutschen Finanzagentur abgegeben, in denen die kommunale Finanzkrise, die Liquiditätsengpässe oder die Verschuldung der Kommunen als konkreter Risikofaktor für das Bundesrating erwähnt oder thematisiert werden (bitte alle relevanten Vermerke und deren wesentliche Inhalte unter Nennung des Erstellungsdatums und der Gesprächspartnerinnen und -partner angeben)? 14. Wie bewertet das BMF die Bedeutung der kommunalen Verschuldung und der damit zusammenhängenden Schwierigkeiten der Liquiditätssicherung im Kontext der Kriterienkataloge und Bewertungsansätze der großen Ratingagenturen bei der Festlegung des souveränen Ratings der Bundesrepublik Deutschland? Die Fragen 11 bis 14 werden zusammen beantwortet. Die Kreditwürdigkeit Deutschlands wird weiterhin mit Bestnoten beurteilt. Internationale Ratingagenturen berücksichtigen dabei fiskalische, ökonomische und institutionelle Faktoren auf allen staatlichen Ebenen, um die langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen in Deutschland und die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft zu bewerten. Daher kommt es auf allen staatlichen Ebenen insbesondere darauf an, zur Stärkung des Wachstumspotenzials eine effektive Nutzung der aufgenommenen Mittel für Investitionen sicherzustellen. Hinweise darauf, dass die aktuelle kommunale Finanzlage Risken für das staatliche Kreditrating der Bundesrepublik Deutschland birgt, hat die Bundesregierung derzeit nicht. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass zum 31. Dezember 2025 der Anteil der Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände an den Schulden des öffentlichen Gesamthaushalts beim nicht-öffentlichen Bereich 7,4 Prozent betragen hat. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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