Implikationen der bevorstehenden spanischen Legalisierungsoffensive für die Bundesrepublik Deutschland
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Implikationen der bevorstehenden spanischen Legalisierungsoffensive für die Bundesrepublik Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4828
21. Wahlperiode 19.03.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Christopher Drößler und der Fraktion der AfD
Implikationen der bevorstehenden spanischen Legalisierungsoffensive für die
Bundesrepublik Deutschland
Im Januar dieses Jahres hat die spanische Regierung angekündigt, den
Aufenthaltsstatus von etwa einer halben Million illegal eingereister Migranten
vorübergehend zu legalisieren. Dies beinhaltet eine sofortige Arbeitserlaubnis.
Nach einem Jahr kann dieser Status in eine allgemeine
Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden, anschließend ist auch eine Einbürgerung möglich
(vgl. Spanien will Aufenthalt von rund 500 000 Migranten legalisieren, 27.
Januar 2026, in: Deutschlandfunk (online), www.deutschlandfunk.de/spanien-wil
l-aufenthalt-von-rund-500-000-migranten-legalisieren-100.html).
Aufgrund der unionsrechtlich garantierten Freizügigkeit können diese
Migranten nach der Legalisierung ihres Aufenthaltsstatus ungehindert in andere
Mitgliedstaaten der EU, darunter die Bundesrepublik Deutschland, reisen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis über bevorstehende
Zuwanderungsbestrebungen dieser betroffenen Ausländer in die Bundesrepublik
Deutschland bzw. gibt es diesbezüglich Austausch mit der spanischen Regierung?
2. Sieht die Bundesregierung ein potenzielles Sicherheitsrisiko in der
Freizügigkeitsgewinnung der betroffenen Personen für die Bundesrepublik
Deutschland?
3. Sind der Bundesregierung andere Fälle dieser Art bekannt, in denen durch
die Legalisierung des Aufenthaltsstatus von Migranten in einem anderen
EU-Mitgliedstaat die Möglichkeit eröffnet wurde, dass große Zahlen von
Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland einreisen konnten?
4. Beabsichtigt die Bundesregierung, Teile dieser Personen für den deutschen
Arbeitsmarkt anzuwerben?
5. Gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung für die Begünstigten der
Legalisierung insbesondere auf der Grundlage europäischer
Freizügigkeitsregeln für Drittstaatenangehörige die Möglichkeit, legal nach Deutschland
weiterzuziehen und hier zudem Ansprüche auf Sozialleistungen geltend zu
machen?
6. Befindet sich die Bundesregierung im Hinblick auf das Ausmaß der
Legalisierung sowie deren Folgen auf die Migrationspolitik der gesamten EU als
ein aus Sicht der Fragesteller erneuter Pullfaktor für illegale Migration im
Austausch mit der spanischen Regierung sowie der EU-Kommission, und
welche Anliegen vertritt die Bundesregierung hierbei?
7. Hat sich die Bundesregierung zum in der Vorbemerkung der Fragesteller
beschriebenen spanischen Vorgehen im Hinblick auf die Pflicht der EU-
Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Loyalität und Rücksichtnahme (vgl. u. a.
Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und
Artikel 80 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV)) gerade im Hinblick auf die bald in Kraft tretende GEAS
(Gemeinsames Europäisches Asylsystem)-Reform, die auch den Kampf gegen
illegale Migration stärken soll, eine Positionierung zur Zulässigkeit dieses
Vorgehens erarbeitet, und wenn ja, hält sie dieses für zulässig?
Berlin, den 18. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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