Radschnellwege mit Bundesförderung und die Belastung kommunaler Haushalte (Antwort zu Drs. 21/4388)
Text
Radschnellwege mit Bundesförderung und die Belastung kommunaler Haushalte (Antwort zu Drs. 21/4388)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4711
21. Wahlperiode 12.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bastian Treuheit, Marc Bernhard,
Carolin Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4388 –
Radschnellwege mit Bundesförderung und die Belastung kommunaler Haushalte
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Viele Kommunen in Deutschland stehen unter erheblichem finanziellen
Druck. Zahlreiche Städte und Gemeinden haben Haushaltssperren verhängt
oder sind auf Kredite angewiesen, um ihre Ausgaben zu decken. Laut KfW-
Kommunalpanel (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) 2025 (www.kfw.de/
PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Ko
mmunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf) stieg der kommunale
Schuldenstand 2024 um 9,5 Prozent auf 169,4 Mrd. Euro, während insbesondere die
Kassenkredite – ein Indikator für akute Finanznöte – um 13 Prozent auf
31,7 Mrd. Euro zunahmen. Vor diesem Hintergrund bedeutet jede zusätzliche
Belastung ein erhebliches Risiko.
Gleichzeitig fördert der Bund den Bau neuer Radschnellwege mit fast
400 Mio. Euro (www.mobilitaetsforum.bund.de/DE/Themen/News-RADar/_t
exte/Bundesfoerderung_Radschnellwege.html). Dennoch verbleiben
erhebliche Restkosten für Länder und Kommunen; hinzu kommen laufende Kosten
für Betrieb und Unterhalt, die grundsätzlich nicht vom Bund getragen werden.
Am Beispiel der geplanten Radschnellverbindung Nürnberg–Zirndorf–
Oberasbach wird dies deutlich: Für den Oberasbacher Abschnitt wurden die
Gesamtkosten mit rund 13,2 Mio. Euro veranschlagt. Der kommunale
Eigenanteil wurde zunächst mit etwa 3,2 Mio. Euro, später mit rund 4 Mio. Euro
inklusive Planungskosten beziffert (www.nn.de/fuerth/radschnellweg-
zwischennurnberg-und-dem-landkreis-furth-hohe-kosten-fur-zirndorf-und-oberasbach-
1.14508867). Solche Summen verdeutlichen nach Auffassung der Fragesteller
die Dimension der finanziellen Belastung trotz Bundesförderung. Zugleich
stehen die Städte Oberasbach und Zirndorf – wie viele andere Kommunen –
unter erheblichem Haushaltsdruck und haben in der Vergangenheit bereits
Haushaltssperren (www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2025/blitzumfr
age-kaum-noch-staedte-mit-ausgeglichenem-haushalt) verhängt. Damit stellt
sich den Fragestellern die Frage, ob die Förderarchitektur des Bundes
ausreichend sicherstellt, dass überörtliche Infrastrukturprojekte wie Radschnellwege
nicht zu einer untragbaren Belastung für die Kommunen werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 11. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage der finanziellen Risiken für
kommunale Haushalte beschäftigt, wenn Städte und Gemeinden trotz
Bundesförderung zusätzliche Eigenanteile sowie laufende Kosten für Betrieb
und Unterhalt von Radschnellwegen tragen müssen, und wenn ja, welche
Konsequenzen zieht sie daraus für die Ausgestaltung künftiger
Programme?
Die Planung und der Bau von Radschnellwegen obliegt je nach Straßenbaulast
den Ländern und den Gemeinden. Die Länder sind im Rahmen der Förderung
darauf hingewiesen worden, dass die Gesamtfinanzierung der Projekte
gesichert sein muss.
2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Höhe der
bereits abgerufenen Bundesmittel, die regionale Verteilung sowie die bei den
Kommunen verbleibenden Eigenanteile und Unterhaltungskosten über die
bundesweite Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Radschnellwege
2017–2030“ vor?
Bisher wurden rd. 44 Mio. Euro Finanzhilfen von den Ländern abgerufen. Der
Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderungsfähigen Maßnahmen mit
einem Fördersatz bis zu 75 Prozent. Zu der regionalen Verteilung innerhalb der
Länder liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über Fälle, in denen
Kommunen in Deutschland trotz Bundesförderung mit erheblichen
Eigenanteilen oder laufenden Unterhaltungskosten belastet werden, und welche
Größenordnung dieser Belastungen ist der Bundesregierung bekannt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
4. Welche Bundesmittel wurden für das Projekt Radschnellweg Nürnberg–
Zirndorf–Oberasbach bislang bewilligt, und welche ergänzenden
Finanzierungsanteile von Land und Kommunen sind der Bundesregierung
bekannt – insbesondere auch mit Blick auf den laufenden Betrieb und
Unterhalt?
Für die Planungen des Radschnellweges Nürnberg–Zirndorf–Oberasbach
wurden dem Land Bayern 1,852 Mio. Euro Bundesfinanzhilfen gewährt. Gemäß
dem Anteil der Straßenbaulast beträgt der Eigenanteil des Landes Bayern
168 750 Euro, der Anteil der Kommunen liegt bei 455 000 Euro. Da der
Radschnellweg baulich noch nicht umgesetzt wurde, liegen der Bundesregierung
keine Informationen zu den laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten vor.
5. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf., im Rahmen
bestehender oder künftiger Programme sicherzustellen, dass Kommunen bei
überörtlichen Radschnellwegen nicht nur beim Bau, sondern auch beim
Betrieb und Unterhalt von zusätzlichen Kosten entlastet werden?
6. Inwiefern sieht die Bundesregierung angesichts der angespannten Lage
vieler kommunaler Haushalte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ggf.
Reformbedarf bei der Aufgaben- und Finanzierungsverteilung zwischen
Bund, Ländern und Kommunen im Bereich Radschnellwege, um eine
dauerhafte Belastung der Kommunen mit Bau-, Betriebs- und
Unterhaltungskosten zu vermeiden?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Da Radwege Teil der öffentlichen Infrastruktur sind, liegen Planung, Bau und
Unterhalt in der Verantwortung der Länder und Kommunen. Da
Radschnellwege hohe Investitionen erfordern, wurde durch den Artikel 104b GG und die
Änderung des Bundesfernstraßengesetztes die Möglichkeit geschaffen, den
Ländern Bundesfinanzhilfen für die Planung und den Bau von Radschnellwegen zu
gewähren. Eine weitergehende Förderung von Betriebs- und
Unterhaltungskosten ist nicht möglich.
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