Radschnellwege mit Bundesförderung und die Belastung kommunaler Haushalte
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Radschnellwege mit Bundesförderung und die Belastung kommunaler Haushalte
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4388
21. Wahlperiode 27.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bastian Treuheit, Marc Bernhard, Carolin Bachmann,
Sebastian Münzenmaier, Otto Strauß, Olaf Hilmer, Volker Scheurell, René
Bochmann, Udo Theodor Hemmelgarn, Rocco Kever, Dr. Paul Schmidt, Wolfgang
Wiehle, René Bochmann, Alexis L. Giersch, Lars Haise, Maximilian Kneller, Ulrich
von Zons, Stefan Henze und der Fraktion der AfD
Radschnellwege mit Bundesförderung und die Belastung kommunaler Haushalte
Viele Kommunen in Deutschland stehen unter erheblichem finanziellen Druck.
Zahlreiche Städte und Gemeinden haben Haushaltssperren verhängt oder sind
auf Kredite angewiesen, um ihre Ausgaben zu decken. Laut KfW-
Kommunalpanel (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) 2025 (www.kfw.de/P
DF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Komm
unalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf) stieg der kommunale
Schuldenstand 2024 um 9,5 Prozent auf 169,4 Mrd. Euro, während insbesondere die
Kassenkredite – ein Indikator für akute Finanznöte – um 13 Prozent auf
31,7 Mrd. Euro zunahmen. Vor diesem Hintergrund bedeutet jede zusätzliche
Belastung ein erhebliches Risiko.
Gleichzeitig fördert der Bund den Bau neuer Radschnellwege mit fast 400 Mio.
Euro (www.mobilitaetsforum.bund.de/DE/Themen/News-RADar/_texte/Bunde
sfoerderung_Radschnellwege.html). Dennoch verbleiben erhebliche Restkosten
für Länder und Kommunen; hinzu kommen laufende Kosten für Betrieb und
Unterhalt, die grundsätzlich nicht vom Bund getragen werden. Am Beispiel der
geplanten Radschnellverbindung Nürnberg–Zirndorf–Oberasbach wird dies
deutlich: Für den Oberasbacher Abschnitt wurden die Gesamtkosten mit rund
13,2 Mio. Euro veranschlagt. Der kommunale Eigenanteil wurde zunächst mit
etwa 3,2 Mio. Euro, später mit rund 4 Mio. Euro inklusive Planungskosten
beziffert (www.nn.de/fuerth/radschnellweg-zwischen-nurnberg-und-dem-landkrei
s-furth-hohe-kosten-fur-zirndorf-und-oberasbach-1.14508867). Solche
Summen verdeutlichen nach Auffassung der Fragesteller die Dimension der
finanziellen Belastung trotz Bundesförderung. Zugleich stehen die Städte
Oberasbach und Zirndorf – wie viele andere Kommunen – unter erheblichem
Haushaltsdruck und haben in der Vergangenheit bereits Haushaltssperren (www.stae
dtetag.de/presse/pressemeldungen/2025/blitzumfrage-kaum-noch-staedte-mit-a
usgeglichenem-haushalt) verhängt. Damit stellt sich den Fragestellern die
Frage, ob die Förderarchitektur des Bundes ausreichend sicherstellt, dass
überörtliche Infrastrukturprojekte wie Radschnellwege nicht zu einer untragbaren
Belastung für die Kommunen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage der finanziellen Risiken für
kommunale Haushalte beschäftigt, wenn Städte und Gemeinden trotz
Bundesförderung zusätzliche Eigenanteile sowie laufende Kosten für Betrieb
und Unterhalt von Radschnellwegen tragen müssen, und wenn ja, welche
Konsequenzen zieht sie daraus für die Ausgestaltung künftiger Programme?
2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Höhe der
bereits abgerufenen Bundesmittel, die regionale Verteilung sowie die bei den
Kommunen verbleibenden Eigenanteile und Unterhaltungskosten über die
bundesweite Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Radschnellwege
2017–2030“ vor?
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über Fälle, in denen
Kommunen in Deutschland trotz Bundesförderung mit erheblichen
Eigenanteilen oder laufenden Unterhaltungskosten belastet werden, und welche
Größenordnung dieser Belastungen ist der Bundesregierung bekannt?
4. Welche Bundesmittel wurden für das Projekt Radschnellweg Nürnberg–
Zirndorf–Oberasbach bislang bewilligt, und welche ergänzenden
Finanzierungsanteile von Land und Kommunen sind der Bundesregierung bekannt –
insbesondere auch mit Blick auf den laufenden Betrieb und Unterhalt?
5. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf., im Rahmen
bestehender oder künftiger Programme sicherzustellen, dass Kommunen bei
überörtlichen Radschnellwegen nicht nur beim Bau, sondern auch beim
Betrieb und Unterhalt von zusätzlichen Kosten entlastet werden?
6. Inwiefern sieht die Bundesregierung angesichts der angespannten Lage
vieler kommunaler Haushalte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ggf.
Reformbedarf bei der Aufgaben- und Finanzierungsverteilung zwischen Bund,
Ländern und Kommunen im Bereich Radschnellwege, um eine dauerhafte
Belastung der Kommunen mit Bau-, Betriebs- und Unterhaltungskosten zu
vermeiden?
Berlin, den 5. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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