Rechtliche und soziale Schutzlücken für internationale Studierende an privaten Hochschulen in Deutschland
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Rechtliche und soziale Schutzlücken für internationale Studierende an privaten Hochschulen in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5583
21. Wahlperiode 23.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja
Reinalter, Misbah Khan, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Filiz Polat, Claudia
Roth und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rechtliche und soziale Schutzlücken für internationale Studierende an privaten
Hochschulen in Deutschland
Internationale Studierende an privaten Hochschulen in Deutschland befinden
sich häufig in prekären Lagen – aufenthaltsrechtlich, finanziell und
studienorganisatorisch. Besonders sichtbar wird dies an der IU Internationalen
Hochschule, die mit über 100 000 Studierenden als größte deutsche Hochschule gilt
und sich primär über Studiengebühren finanziert. Medienberichte weisen auf
erhebliche strukturelle Probleme hin. So haben Ausländerbehörden hybride
oder Online-basierte Studienformate – etwa das Modell „myStudium“ – teils
nicht als vollwertige Präsenzstudiengänge im Sinne des Aufenthaltsrechts
anerkannt, was für zahlreiche Studierende Visumprobleme bis hin zu
Ausreiseaufforderungen nach sich zieht (www.tagesspiegel.de/berlin/erst-angeworben-dan
n-ausgewiesen-studierende-in-indien-warnen-in-berlin-bloss-kein-studium-anz
ufangen-15301551.html). Zugleich führen hohe Studiengebühren,
Sperrkontoauflagen und hohe Lebenshaltungskosten viele Betroffene in prekäre
Beschäftigungen. Immer wieder wird zudem berichtet, dass insbesondere
Studierende aus Drittstaaten mit dem Versprechen eines Präsenzstudiums in
Deutschland angeworben wurden, tatsächlich jedoch überwiegend digitale Lehrformate
vorfanden. Fehlende Beratungsangebote, Wohnraummangel und das Fehlen
unabhängiger Anlaufstellen verschärfen die Lage (www.tagesspiegel.de/berlin/ber
liner-wirtschaft/indiens-talente-arbeiten-als-billigkrafte-vom-studienvisum-zu
m-lieferdienst-durch-berliner-strassen-15339151.html). Im Unterschied zu
staatlichen Hochschulen verfügen viele private Einrichtungen nicht über
Studierendenwerke oder Ombudsstellen, die soziale und rechtliche Unterstützung
bieten könnten. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zu den rechtlichen
Rahmenbedingungen hybrider Studiengänge, zu aufenthaltsrechtlichen und
sozialen Schutzmechanismen für internationale Studierende sowie zur Aufsicht
und Regulierung privater Hochschulen in Deutschland.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele internationale Studierende waren nach Kenntnis der
Bundesregierung pro Jahr zwischen 2020 bis 2024 von
a) Visumversagung,
b) Vereitelung der Aufnahme des Studiums aufgrund verspäteter
Visumvergabe oder Visumterminvergabe,
c) Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis,
d) Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis,
e) Rücknahme oder Widerruf des Aufenthaltstitels,
f) Ausreiseaufforderung,
g) Abschiebung oder
h) freiwillige Ausreise
betroffen (bitte nach Hochschultyp – privat bzw. öffentlich –, Jahr,
Herkunftsland der Studierenden und Bundesland aufschlüsseln)?
2. Plant die Bunderegierung eine Überarbeitung der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mit Blick auf die
Konkretisierung, wann eine hinreichende Präsenzpflicht auch in hybriden
Studiengängen erreicht wird und folglich eine Aufenthaltserlaubnis zum
Zweck des Studiums nach § 16 b AufenthG erteilt werden kann, und wenn
ja, welche?
3. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit hybride und
Online-Anteile in Studiengängen klar definiert und transparent
ausgewiesen werden müssen, um aufenthaltsrechtliche Unsicherheiten für
Studierende zu beseitigen, wenn ja, in welchem Zeitrahmen, und wenn nein,
warum nicht?
4. Wird die Bundesregierung u. a. zu dem in Frage 2 genannten Zweck einen
Entwurf für die Reform des Fernunterrichtsgesetzes (FernUSG) oder des
Verbraucherschutzrechts vorlegen, und wie positioniert sich die
Bundesregierung zu dem Vorschlag des Normenkontrollrats, das FernUSG
vollständig abzuschaffen?
5. Inwieweit können nach Auffassung der Bundesregierung Studierende,
denen aufgrund nicht zutreffender Angaben ihrer Hochschule über das
Studienformat droht, ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlieren, oder denen
eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits versagt wurde, eine
Bleibeperspektive erhalten, um den Studiengang oder das Format des
Studiums wechseln oder eine anderweitige Kompensation geltend machen zu
können?
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die bestehenden Akkreditierungs- und
Anerkennungsmechanismen für private Hochschulen hinsichtlich des
Schutzes internationaler Studierender, und sieht sie hier
Regulierungslücken insbesondere bei hybriden Studienformaten?
7. Plant die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Mitträgerschaft am
Wissenschaftsrat darauf hinzuwirken, dass etwaige Regelungsdefizite beseitigt
werden und Schutzkonzepte (z. B. Wohnraumkooperationen,
Rechtsberatungsangebote insbesondere mit Blick auf Arbeitsausbeutung und
Ombudsstellen) als Qualitätskriterium in die Empfehlungen zur
institutionellen Akkreditierung privater Hochschulen aufgenommen werden oder ist
sie dazu im Austausch mit der Wissenschaftsministerkonferenz, wenn ja,
welche konkreten Maßnahmen sind geplant, und wenn nein, warum nicht?
8. An welchen Stellen sieht die Bundesregierung Nachbesserungsbedarf mit
Blick auf die Arbeitsausbeutung von internationalen Studierenden und
anderen Personen mit einem prekären Aufenthaltsstatus insbesondere in der
Lieferbranche und mit Blick auf die Ausbeutung durch Subunternehmen
und durch Lieferdienste?
9. Zieht die Bundesregierung ein Direktanstellungsgebot für Lieferdienste
vergleichbar mit der Fleischindustrie in Erwägung, wenn nein, warum
nicht, wenn ja, inwiefern, und wann ist mit einer entsprechenden
Regelung zu rechnen?
10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Situationen, in
denen staatlich anerkannte Hochschulen Studiengänge anbieten, die
aufenthaltsrechtlich nicht als Präsenzstudium anerkannt werden, und welche
Sanktionsinstrumente stehen den zuständigen Behörden in solchen Fällen
zur Verfügung?
11. Inwiefern plant die Bundesregierung Verbesserungen des
arbeitsrechtlichen Schutzes für dual Studierende in praxisintegrierten Studiengängen?
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis, Studierende über externe
Agenturen (insbesondere in Indien und anderen Herkunftsländern) zu
rekrutieren, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur
Regulierung und Überwachung dieser Rekrutierungspraktiken?
13. Inwiefern steht die Bundesregierung bereits im Austausch mit Indien und
anderen Herkunftsländern der betroffenen Studierenden, um
Rekrutierungspraktiken in Kooperation zu überwachen und gemeinsam Lösungen
für Studierende zu finden?
14. Welche Transparenzpflichten bestehen für private Hochschulen gegenüber
Studieninteressierten hinsichtlich des tatsächlichen Lehrformats
(Präsenzanteil, Online-Anteil, Hybridmodelle), der aufenthaltsrechtlichen
Konsequenzen sowie der Gesamtkosten (inklusive Agenturgebühren, Sperrkonto
und Verwaltungskosten)?
15. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Studieninteressierte
im Ausland über die Möglichkeiten eines Studiums in Deutschland sowie
über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Kosten, die
aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen und die Rolle von Vermittlungs- bzw.
Bildungsagenturen zu informieren?
16. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des Fernunterrichtsschutzgesetzes
oder des Verbraucherschutzrechts verbindliche vorvertragliche und
einheitliche Informationspflichten für private Hochschulen einzuführen, die
vor Vertragsschluss schriftlich über Studienformat, aufenthaltsrechtliche
Implikationen und Gesamtkosten aufklären müssen, wenn ja, bis wann,
und wenn nein, warum nicht?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis, dass private Hochschulen
im Ausland aktiv mit dem Versprechen eines Präsenzstudiums in
Deutschland werben, faktisch aber überwiegend digitale Lehrformate anbieten,
und wie geht sie gegen irreführende Werbung in diesem Bereich vor?
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Rolle von
Bildungsagenturen im Ausland beim Rekrutieren internationaler Studierender
für deutsche Hochschulen, und welche Regulierungsansätze werden
geprüft, um einer möglichen Falschberatung durch diese Agenturen
entgegenzuwirken?
19. Gedenkt die Bundesregierung, den Garantiefonds Hochschule als
Bundesprogramm zur Beratung und Unterstützung von Studierenden und
Studieninteressierten mit Fluchthintergrund auch nach 2027 zu unterstützen?
20. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um internationale
Studierende längerfristig als Fachkräfte in Deutschland zu halten, wie es als
Ziel in der aktuellen Fachkräftestrategie der Bundesregierung formuliert
ist?
Berlin, den 20. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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