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Rechtliche und soziale Schutzlücken für internationale Studierende an privaten Hochschulen in Deutschland

dip / drucksache 23.04.2026 · WP 21 · 21/5583 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Rechtliche und soziale Schutzlücken für internationale Studierende an privaten Hochschulen in Deutschland Deutscher Bundestag Drucksache 21/5583 21. Wahlperiode 23.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Filiz Polat, Claudia Roth und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechtliche und soziale Schutzlücken für internationale Studierende an privaten Hochschulen in Deutschland Internationale Studierende an privaten Hochschulen in Deutschland befinden sich häufig in prekären Lagen – aufenthaltsrechtlich, finanziell und studienorganisatorisch. Besonders sichtbar wird dies an der IU Internationalen Hochschule, die mit über 100 000 Studierenden als größte deutsche Hochschule gilt und sich primär über Studiengebühren finanziert. Medienberichte weisen auf erhebliche strukturelle Probleme hin. So haben Ausländerbehörden hybride oder Online-basierte Studienformate – etwa das Modell „myStudium“ – teils nicht als vollwertige Präsenzstudiengänge im Sinne des Aufenthaltsrechts anerkannt, was für zahlreiche Studierende Visumprobleme bis hin zu Ausreiseaufforderungen nach sich zieht (www.tagesspiegel.de/berlin/erst-angeworben-dan n-ausgewiesen-studierende-in-indien-warnen-in-berlin-bloss-kein-studium-anz ufangen-15301551.html). Zugleich führen hohe Studiengebühren, Sperrkontoauflagen und hohe Lebenshaltungskosten viele Betroffene in prekäre Beschäftigungen. Immer wieder wird zudem berichtet, dass insbesondere Studierende aus Drittstaaten mit dem Versprechen eines Präsenzstudiums in Deutschland angeworben wurden, tatsächlich jedoch überwiegend digitale Lehrformate vorfanden. Fehlende Beratungsangebote, Wohnraummangel und das Fehlen unabhängiger Anlaufstellen verschärfen die Lage (www.tagesspiegel.de/berlin/ber liner-wirtschaft/indiens-talente-arbeiten-als-billigkrafte-vom-studienvisum-zu m-lieferdienst-durch-berliner-strassen-15339151.html). Im Unterschied zu staatlichen Hochschulen verfügen viele private Einrichtungen nicht über Studierendenwerke oder Ombudsstellen, die soziale und rechtliche Unterstützung bieten könnten. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen hybrider Studiengänge, zu aufenthaltsrechtlichen und sozialen Schutzmechanismen für internationale Studierende sowie zur Aufsicht und Regulierung privater Hochschulen in Deutschland. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele internationale Studierende waren nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr zwischen 2020 bis 2024 von a) Visumversagung, b) Vereitelung der Aufnahme des Studiums aufgrund verspäteter Visumvergabe oder Visumterminvergabe, c) Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis, d) Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis, e) Rücknahme oder Widerruf des Aufenthaltstitels, f) Ausreiseaufforderung, g) Abschiebung oder h) freiwillige Ausreise betroffen (bitte nach Hochschultyp – privat bzw. öffentlich –, Jahr, Herkunftsland der Studierenden und Bundesland aufschlüsseln)?  2. Plant die Bunderegierung eine Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mit Blick auf die Konkretisierung, wann eine hinreichende Präsenzpflicht auch in hybriden Studiengängen erreicht wird und folglich eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums nach § 16 b AufenthG erteilt werden kann, und wenn ja, welche?  3. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit hybride und Online-Anteile in Studiengängen klar definiert und transparent ausgewiesen werden müssen, um aufenthaltsrechtliche Unsicherheiten für Studierende zu beseitigen, wenn ja, in welchem Zeitrahmen, und wenn nein, warum nicht?  4. Wird die Bundesregierung u. a. zu dem in Frage 2 genannten Zweck einen Entwurf für die Reform des Fernunterrichtsgesetzes (FernUSG) oder des Verbraucherschutzrechts vorlegen, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag des Normenkontrollrats, das FernUSG vollständig abzuschaffen? 5. Inwieweit können nach Auffassung der Bundesregierung Studierende, denen aufgrund nicht zutreffender Angaben ihrer Hochschule über das Studienformat droht, ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlieren, oder denen eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits versagt wurde, eine Bleibeperspektive erhalten, um den Studiengang oder das Format des Studiums wechseln oder eine anderweitige Kompensation geltend machen zu können?  6. Wie beurteilt die Bundesregierung die bestehenden Akkreditierungs- und Anerkennungsmechanismen für private Hochschulen hinsichtlich des Schutzes internationaler Studierender, und sieht sie hier Regulierungslücken insbesondere bei hybriden Studienformaten?  7. Plant die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Mitträgerschaft am Wissenschaftsrat darauf hinzuwirken, dass etwaige Regelungsdefizite beseitigt werden und Schutzkonzepte (z. B. Wohnraumkooperationen, Rechtsberatungsangebote insbesondere mit Blick auf Arbeitsausbeutung und Ombudsstellen) als Qualitätskriterium in die Empfehlungen zur institutionellen Akkreditierung privater Hochschulen aufgenommen werden oder ist sie dazu im Austausch mit der Wissenschaftsministerkonferenz, wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant, und wenn nein, warum nicht?  8. An welchen Stellen sieht die Bundesregierung Nachbesserungsbedarf mit Blick auf die Arbeitsausbeutung von internationalen Studierenden und anderen Personen mit einem prekären Aufenthaltsstatus insbesondere in der Lieferbranche und mit Blick auf die Ausbeutung durch Subunternehmen und durch Lieferdienste?  9. Zieht die Bundesregierung ein Direktanstellungsgebot für Lieferdienste vergleichbar mit der Fleischindustrie in Erwägung, wenn nein, warum nicht, wenn ja, inwiefern, und wann ist mit einer entsprechenden Regelung zu rechnen? 10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Situationen, in denen staatlich anerkannte Hochschulen Studiengänge anbieten, die aufenthaltsrechtlich nicht als Präsenzstudium anerkannt werden, und welche Sanktionsinstrumente stehen den zuständigen Behörden in solchen Fällen zur Verfügung? 11. Inwiefern plant die Bundesregierung Verbesserungen des arbeitsrechtlichen Schutzes für dual Studierende in praxisintegrierten Studiengängen? 12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis, Studierende über externe Agenturen (insbesondere in Indien und anderen Herkunftsländern) zu rekrutieren, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Regulierung und Überwachung dieser Rekrutierungspraktiken? 13. Inwiefern steht die Bundesregierung bereits im Austausch mit Indien und anderen Herkunftsländern der betroffenen Studierenden, um Rekrutierungspraktiken in Kooperation zu überwachen und gemeinsam Lösungen für Studierende zu finden? 14. Welche Transparenzpflichten bestehen für private Hochschulen gegenüber Studieninteressierten hinsichtlich des tatsächlichen Lehrformats (Präsenzanteil, Online-Anteil, Hybridmodelle), der aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen sowie der Gesamtkosten (inklusive Agenturgebühren, Sperrkonto und Verwaltungskosten)? 15. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Studieninteressierte im Ausland über die Möglichkeiten eines Studiums in Deutschland sowie über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Kosten, die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen und die Rolle von Vermittlungs- bzw. Bildungsagenturen zu informieren? 16. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des Fernunterrichtsschutzgesetzes oder des Verbraucherschutzrechts verbindliche vorvertragliche und einheitliche Informationspflichten für private Hochschulen einzuführen, die vor Vertragsschluss schriftlich über Studienformat, aufenthaltsrechtliche Implikationen und Gesamtkosten aufklären müssen, wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht? 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis, dass private Hochschulen im Ausland aktiv mit dem Versprechen eines Präsenzstudiums in Deutschland werben, faktisch aber überwiegend digitale Lehrformate anbieten, und wie geht sie gegen irreführende Werbung in diesem Bereich vor? 18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Rolle von Bildungsagenturen im Ausland beim Rekrutieren internationaler Studierender für deutsche Hochschulen, und welche Regulierungsansätze werden geprüft, um einer möglichen Falschberatung durch diese Agenturen entgegenzuwirken? 19. Gedenkt die Bundesregierung, den Garantiefonds Hochschule als Bundesprogramm zur Beratung und Unterstützung von Studierenden und Studieninteressierten mit Fluchthintergrund auch nach 2027 zu unterstützen? 20. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um internationale Studierende längerfristig als Fachkräfte in Deutschland zu halten, wie es als Ziel in der aktuellen Fachkräftestrategie der Bundesregierung formuliert ist? Berlin, den 20. April 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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