Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der außerklinischen Intensivpflege
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Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der außerklinischen Intensivpflege
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4479
21. Wahlperiode 04.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Simone Fischer, Corinna Rüffer, Dr. Janosch Dahmen, Linda
Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner, Dr. Armin Grau und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der außerklinischen Intensivpflege
Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG)
wurde im Jahr 2020 ein umfassender Reformprozess der außerklinischen
Intensivpflege eingeleitet. Ziel war es, Fehlanreize in der Beatmungsversorgung zu
beseitigen, Qualitätsstandards zu erhöhen und Patientinnen und Patienten vor
vermeidbarer Langzeitbeatmung zu schützen.
Seit Ablauf der Übergangsfrist am 31. Oktober 2023 und der ausschließlichen
Geltung der Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege
(AKI-Richtlinie) haben sich jedoch erhebliche Herausforderungen in der
Versorgung schwer kranker Kinder und Jugendlicher sowie bei den
außerklinischen Kinderkrankenpflegediensten gezeigt.
Verschiedene Pflegedienste berichten von wirtschaftlichen Schieflagen,
Insolvenzen, ausbleibenden Vergütungsvereinbarungen, unsicheren
Rechtsgrundlagen sowie drohenden Versorgungsabbrüchen, die unmittelbare Auswirkungen
auf betroffene Kinder und ihre Familien haben (Medienberichte, u. a.: Lukas
Sander, „Wenn Kinder aus der Versorgung fallen“, Häusliche‑Pflege.net,
23. November 2025, abgerufen am 9. Februar 2026, www.haeusliche-pfleg
e.net/wenn-kinder-aus-der-versorgung-fallen/). Betroffene Familien sehen sich
zunehmend gezwungen, ihre Leistungsansprüche im Wege von Widerspruchs-
und Klageverfahren durchzusetzen. Darüber hinaus ist die Refinanzierung
international rekrutierter Pflegefachkräfte unklar, was die Bewältigung des
Fachkräftemangels erschwert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kennt und wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftliche Situation
außerklinischer Kinderkrankenpflegedienste seit Inkrafttreten des
Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV‑IPReG), und
welche Veränderungen haben sich nach Ablauf der Übergangsfrist zur
AKI-Richtlinie am 31. Oktober 2023 ergeben?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern
wirtschaftliche Schieflagen, Insolvenzen, Geschäftsaufgaben oder
Einschränkungen des Leistungsangebots in der außerklinischen
Kinderkrankenpflege zu Versorgungsengpässen oder drohenden
Versorgungsabbrüchen für betroffene Kinder und ihre Familien geführt haben?
3. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor, in wie vielen Fällen
seit November 2023 Vergütungsverhandlungen zwischen außerklinischen
Intensivpflegediensten und Krankenkassen gescheitert sind, sich erheblich
verzögert haben oder in Schiedsstellenverfahren mündeten, und welche
Auswirkungen sieht sie hierdurch auf die Versorgungssicherheit,
insbesondere von Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien?
4. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die vom Bundesministerium
für Gesundheit im Jahr 2024 den Versicherten der gesetzlichen
Krankenversicherung zugesagte Aufrechterhaltung bestehender
Versorgungsstrukturen in der außerklinischen Intensivpflege umgesetzt wird, und anhand
welcher Kriterien wird die Einhaltung überprüft?
5. Welche Initiativen verfolgt die Bundesregierung aktuell, um die
Rahmenbedingungen der außerklinischen Kinderkrankenpflege zu verbessern und
dem Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegenzuwirken?
6. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Fälle vor, in denen
Versicherte, insbesondere Kinder und Jugendliche, die in ihrem Haushalt,
in ihrer Familie oder an sonstigen geeigneten Orten (z. B. betreute
Wohnformen, Schulen und Kindergärten) leben und sich aufhalten, trotz
fortbestehender lebensbedrohlicher Risiken keinen Anspruch auf Leistungen
nach § 37c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) haben und
zugleich Leistungen der Behandlungspflege nach § 37 Absatz 2 SGB V
abgelehnt, eingeschränkt oder beendet werden?
7. Sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund gesetzgeberischen
Handlungsbedarf zur Klarstellung der Abgrenzung zwischen § 37
Absatz 2 und § 37c SGB V, um Versorgungslücken zu vermeiden, wenn ja,
wie plant die Bundesregierung diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen
(bitte mit Zeitrahmen angeben), und wenn nein, warum nicht?
8. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass im
Gemeinsamen Bundesausschuss eine Überprüfung der Richtlinie über die
Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKP‑RL) im Hinblick auf
mögliche fachliche Anpassungen und Regelungsbedarfe bei besonderen
Versorgungssituationen oder bestimmten Versichertengruppen beraten
wurde, insbesondere im Hinblick auf die Frage der Krankenbeobachtung
bei Versicherten, die keinen Anspruch auf Leistungen nach § 37c SGB V
haben?
9. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Praxis der
Krankenkassen vor, Leistungen abzulehnen oder bestehende
Einzelvereinbarungen zu kündigen, und wie bewertet sie die Auswirkungen dieser Praxis
auf die Versorgungssicherheit im Bereich der außerklinischen
Intensivpflege?
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Regelungen zum
Persönlichen Budget gemäß § 37c Absatz 4 SGB V in der Verwaltungspraxis der
Krankenkassen bundesweit einheitlich angewendet werden und Menschen
mit intensivpflegerischem Bedarf als Assistenznehmerinnen und
Assistenznehmer nicht durch eine restriktive Auslegung oder Fehlanwendung
der AKI (Außerklinische Intensivpflege)-Qualifikationsanforderungen
und faktisch vom Persönlichen Budget ausgeschlossen werden?
11. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
insbesondere Dienste der außerklinischen Intensivpflege bei der Refinanzierung
der Kosten zu unterstützen, die im Zusammenhang mit der Anwerbung,
Anerkennung, Qualifizierung und Integration internationaler
Pflegefachkräfte entstehen, und welchen Beitrag leisten diese Maßnahmen nach
Auffassung der Bundesregierung zur Stabilisierung der Versorgung?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen gesetzlichen
Maßnahmen zur Vereinfachung der Anerkennung ausländischer
Pflegequalifikationen im Hinblick auf die außerklinische Kinderkrankenpflege, und
welche weiteren Schritte plant sie, um die Anerkennungsverfahren zu
beschleunigen, Rechtssicherheit zu erhöhen und die Einwanderung
internationaler Pflegekräfte zu erleichtern?
13. Welche Schritte plant die Bundesregierung zur Umsetzung einer
Lohnersatzleistung für pflegende An- und Zugehörige, und welche Bedeutung
misst sie dieser Leistung für Familien bei, die infolge von
Versorgungsengpässen zusätzliche Pflegeleistungen übernehmen müssen?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verfügbarkeit
pädiatrisch qualifizierter Pflegefachpersonen in der außerklinischen
Intensivpflege vor, und wie bewertet sie die Auswirkungen eines Mangels auf
die Versorgungssicherheit von Kindern und Jugendlichen?
Berlin, den 3. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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