Die Perspektive der rechtlichen Betreuung in Deutschland
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Die Perspektive der rechtlichen Betreuung in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3680
21. Wahlperiode 15.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrich von Zons, Dr. Christoph Birghan, Thomas
Fetsch, Rainer Galla, Knuth Meyer-Soltau, Tobias Matthias Peterka und
der Fraktion der AfD
Die Perspektive der rechtlichen Betreuung in Deutschland
Betreuungssachen sind nach § 271 des Gesetzes über das Verfahren in
Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Diese betreffen die Anordnung,
Änderung oder Aufhebung einer rechtlichen Betreuung für volljährige Personen.
Gegenstand dieser Verfahren sind insbesondere die Bestellung eines Betreuers
(§ 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuchs [BGB]), die Aufhebung der Betreuung
(§ 1908d BGB) sowie die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (§ 1903
BGB). Die rechtliche Betreuung stellt ein wesentliches Instrument zur
Unterstützung von Menschen dar, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre
Angelegenheiten nicht eigenständig regeln können. In den vergangenen
Monaten sind jedoch vermehrt Berichte über Schwierigkeiten im Bereich der
rechtlichen Betreuung bekannt geworden, die insbesondere den Mangel an
qualifizierten Betreuern sowie die daraus resultierende Überlastung thematisieren.
Überlastung, hohe Fallzahlen, eine unausgewogene Altersstruktur und
unzureichende Rahmenbedingungen führen dazu, dass die Betreuungsqualität
vielerorts nicht mehr gewährleistet werden kann; insbesondere ländliche Regionen
sollen von diesen Problemen vermehrt betroffen sein (vgl. beispielsweise www.
mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/stendal/gardelegen/rechtliche-betreuer-man
gel-kalbe-100.html, abgerufen am 21. November 2025).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Über welche Erkenntnisse oder statistischen Daten verfügt die
Bundesregierung ggf., die auf strukturelle Defizite im Bereich der rechtlichen
Betreuung in ländlich geprägten Regionen hinweisen?
2. Über welche Informationen zum Stand der Betreuungskapazitäten und
regionalen Versorgungsdichte in ländlichen Regionen bundesweit verfügt
die Bundesregierung ggf., und hat sich die Bundesregierung dazu ggf.
eine Positionierung erarbeitet (wenn ja, bitte ausführen)?
3. Über welche Informationen zur regionalen Versorgungsdichte an
rechtlichen Betreuern verfügt die Bundesregierung ggf., und hat sich die
Bundesregierung insbesondere vor dem Hintergrund der Meldungen über
Betreuermangel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eine eigene
Positionierung dazu erarbeitet (bitte ggf. ausführen)?
4. Plant die Bundesregierung eventuell in Zusammenarbeit mit den Ländern
Maßnahmen, damit die Attraktivität der Tätigkeit der rechtlichen
Betreuung sichergestellt wird, um flächendeckend in Deutschland ausreichend
qualifizierte Betreuungspersonen verfügbar zu haben?
5. Wenn die Frage 4 bejaht wird, welche Maßnahmen sind konkret geplant,
um dem Fachkräftemangel im Bereich der Betreuung entgegenzuwirken?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die
durchschnittliche Betreuungsquote in den einzelnen Bundesländern, und hat sich die
Bundesregierung zu regionalen Unterschieden eine Positionierung
erarbeitet (bitte ggf. ausführen)?
7. Welche konkreten Herausforderungen erkennt die Bundesregierung ggf.
im Bereich der Qualitätssicherung rechtlicher Betreuungen, insbesondere
im Hinblick auf eine potenzielle Überlastung einzelner Betreuerinnen und
Betreuer sowie überhöhte Fallzahlen pro Betreuungsperson?
8. Welche gesetzgeberischen oder strukturellen Maßnahmen werden von der
Bundesregierung zur Verbesserung der in Frage 7 bezeichneten Situation
ggf. derzeit geprüft oder in Erwägung gezogen?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Umsetzung der durch das
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
(Bundesratsdrucksache 564/20, Bundestagsdrucksache 19/24445 sowie
Bundestagsdrucksache 19/27287) neu gesetzten Ziele, wie beispielsweise die
Stärkung der Rechte der Pflegeperson, die ausreichend finanzielle
Ausstattung der Betreuungsvereine sowie die Entlastung der Rechtspfleger im
Bereich der Vergütungsfestsetzung oder der Prüfung von
Schlussrechnungen?
10. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung ggf. hinsichtlich
der Bearbeitungsdauer zwischen der Antragstellung der
Betreuervergütung sowie der tatsächlichen Auszahlung der beantragten
Betreuervergütung?
Berlin, den 14. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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