Situation der pflegenden An- und Zugehörigen in Deutschland
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Situation der pflegenden An- und Zugehörigen in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2317
21. Wahlperiode 20.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Evelyn Schötz, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael
Arndt, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Dr. Fabian Fahl,
Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren
Kaminski, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Stella Merendino, Sören
Pellmann, Heidi Reichinnek, Julia-Christina Stange, Sarah Vollath, Anne Zerr und
der Fraktion Die Linke
Situation der pflegenden An- und Zugehörigen in Deutschland
In Deutschland übernehmen mehrere Millionen Menschen die Pflege ihrer An-
und Zugehörigen und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zur
Bewältigung des Pflegenotstands (https://gesund.bund.de/belastungen-pflegende-angeh
oerige#einleitung). Diese gesellschaftlich äußerst wertvolle Aufgabe bringt
jedoch erhebliche persönliche und finanzielle Belastungen mit sich. Viele
pflegende An- und Zugehörige müssen ihre berufliche Tätigkeit reduzieren oder
ganz aufgeben, Hobbys und soziale Kontakte einschränken sowie andere
familiäre Verpflichtungen zurückstellen. Zusätzlich entstehen oft erhebliche
Nebenkosten, etwa für Kinderbetreuung, Fahrten zu Pflegeeinrichtungen oder
haushaltsnahe Dienstleistungen. Viele pflegende An- und Zugehörige geben eine
sehr hohe Belastung durch die Übernahme von Pflegetätigkeiten an und
wünschen sich mehr Unterstützung (www.wido.de/fileadmin/Dateien/Dokumente/P
ublikationen_Produkte/WIdOmonitor/wido-monitor_1_2024_pflegehaushalt
e.pdf).
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD dazu verpflichtet, die häusliche Pflege zu stärken und pflegende An- und
Zugehörige besser zu unterstützen. Während über notwendige Reformen in der
sozialen Pflegeversicherung diskutiert wird, kann sich die oftmals prekäre Lage
der pflegenden Angehörigen weiter verschärfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen sind nach Schätzungen der Bundesregierung derzeit
mit der nicht erwerbsmäßigen, informellen Pflege von An- und
Zugehörigen betraut, und auf welche Datengrundlagen stützt sich diese Schätzung?
2. Wie viele pflegende An- und Zugehörige erwerben nach § 166 Absatz 2
des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) als Hauptpflegepersonen
derzeit Rentenpunkte aufgrund ihrer Pflegetätigkeit, und wie hat sich
diese Zahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Frauen
und Männern unter den Hauptpflegepersonen in der häuslichen Pflege,
und welche regionalen Unterschiede in der Geschlechterverteilung von
Hauptpflegepersonen sind der Bundesregierung bekannt?
4. Wie viele Personen, die als pflegende An- und Zugehörige tätig sind,
rechnet die Bundesregierung der Gruppe „Young Carer“, also
Minderjährige, die Angehörige pflegen, zu?
5. Welche spezifische Unterstützung plant die Bundesregierung für die
Gruppe der „Young Carer“, und wann?
6. Wie viele Personen, die als pflegende An- und Zugehörige tätig sind,
rechnet die Bundesregierung der Gruppe „Young Adult Carer“, also junge
Erwachsende zwischen 18 und 35 Jahren, die Angehörige pflegen, zu?
7. Welche spezifische Unterstützung plant die Bundesregierung für die
Gruppe „Young Adult Carer“, und wann?
8. Wie viele Personen, die als pflegende An- und Zugehörige tätig sind,
befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Bezug von
Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), wie viele
in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
und wie hat sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Frauen
und Männern unter den pflegenden An- und Zugehörigen, die Bürgergeld
oder Sozialhilfe beziehen, und wie hoch ist deren jeweilige absolute
Anzahl?
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Grundsicherungsbezieher im Alter unter den (ehemaligen) pflegenden An- und
Zugehörigen an der Gesamtheit derjenigen, die Grundsicherung im Alter
beziehen?
11. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dafür,
dass die zusätzlichen Rentenpunkte für die Pflege von Kindern mit dem
18. Lebensjahr des Kindes gemäß § 70 Absatz 3a SGB VI enden, obwohl
die Pflegeverantwortung und Pflegebelastung bei
schwerstpflegebedürftigen Kindern oft weit und unvermindert über die Volljährigkeit hinaus
besteht?
12. Liegen der Bundesregierung Berechnungen oder Schätzungen dazu vor,
mit welchen Kosten eine Ausweitung der zusätzlichen Entgeltpunkte auf
die Pflege volljähriger pflegebedürftiger Kinder die Pflegekassen belasten
würde, und wie viele Eltern wären nach vorliegender Schätzung der
Bundesregierung davon betroffen?
13. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil und die
absolute Zahl derjenigen pflegenden An- und Zugehörigen, die
a) in Vollzeit arbeiten,
b) in Teilzeit arbeiten,
c) aufgrund der pflegerischen Tätigkeit ihre Arbeitszeit reduziert haben,
d) aufgrund der pflegerischen Tätigkeit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur
Verfügung stehen?
14. In welchem Zusammenhang steht nach Kenntnis der Bundesregierung der
Pflegegrad der zu pflegenden Person mit dem Ausmaß der
Arbeitszeitreduzierung bei den pflegenden An- und Zugehörigen (wenn möglich, bitte
nach den Pflegegraden 1 bis 5 aufschlüsseln)?
15. Wie steht die Bundesregierung zu der Empfehlung des Unabhängigen
Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf von 2023 in Bezug auf
a) das Familienpflegegeld als Lohnersatzzahlung,
b) die Ausweitung des Begriffs des „nahen Angehörigen“ nach § 7
Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG),
c) die Ausweitung des Kündigungsschutzes für pflegende An- und
Zugehörige über den Zeitraum der Pflegetätigkeit hinaus?
16. Gibt es zu der Frage 15 Planungen der Bundesregierung für konkrete
Änderungen von Regelungen, wenn ja, welche, und mit welchem zeitlichen
Horizont?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Versorgungssituation bei
Tagespflegeplätzen in Deutschland, und wie hoch schätzt sie den
ungedeckten Bedarf zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und
Pflege für pflegende An- und Zugehörige ein (bitte nach Möglichkeit nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
18. Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor zum Anteil der
Tagesbetreuungsplätze, die keine grundpflegerischen Aufgaben umfassen, im
Verhältnis zur Gesamtzahl der Tagespflegeplätze, und wenn ja, wie lauten
diese?
19. Wie viele Kurzzeitpflegeplätze stehen nach Kenntnis der Bundesregierung
bundesweit zur Verfügung, und wie hat sich diese Anzahl in den letzten
fünf Jahren entwickelt (bitte nach Möglichkeit nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
20. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Belegungsrate von Kurzzeitpflegeplätzen in Deutschland (bitte in Prozent
angeben und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
21. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlich
pro pflegebedürftige Person tatsächlich von den Pflegekassen
ausgezahlten Beträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege im Verhältnis zu den
gesetzlich vorgesehenen Höchstbeträgen?
22. Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich der von Verbänden
erhobenen Forderung (vgl. Bundesverband für körper- und
mehrfachbehinderte Menschen e. V., https://bvkm.de/ratgeber/staerkung-der-kurzzeitp
flege-und-einfuehrung-eines-flexiblen-entlastungsbudgets-positionspapie
r-des-bvkm/ oder Der Paritätische, www.der-paritaetische.de/alle-meldun
gen/bagfw-positionspapier-neustrukturierung-und-weiterentwicklung-
derkurzzeitpflege/), eine bundesweite Vorhalteregelung für
Kurzzeitpflegeplätze festzulegen, und welche regulatorischen Konsequenzen zieht sie
daraus?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die mögliche Einrichtung einer
zentralen Vermittlungsstelle oder Hotline für die bundesweite Suche und
Vergabe von Kurzzeitpflegeplätzen zur Entlastung pflegender An- und
Zugehöriger?
24. Über welche statistischen Daten zur gesundheitlichen Situation pflegender
An- und Zugehöriger verfügt die Bundesregierung, insbesondere zu
Krankheitshäufigkeiten, Arbeitsunfähigkeitstagen und psychischen
Belastungen?
25. Wie häufig sind nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte
Erkrankungen (wie Depression, Burnout, Rückenleiden oder Herz-Kreislauf-
Erkrankungen) bei pflegenden An- und Zugehörigen im Vergleich zur
Allgemeinbevölkerung?
26. a) Liegen der Bundesregierung Erhebungen oder Schätzungen vor zum
Anteil pflegender An- und Zugehöriger, die unter erhöhten
psychischen Belastungen wie Stress, Erschöpfung oder depressiven
Symptomen leiden, und wenn ja, wie lauten diese?
b) Welche konkreten psychischen Belastungsfaktoren bei pflegenden An-
und Zugehörigen stuft die Bundesregierung als besonders
problematisch ein (z. B. soziale Isolation, Überforderung, finanzielle Sorgen)?
27. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Unterstützung
psychisch belasteter pflegender An- und Zugehöriger, und wenn ja, welchen?
28. Welche konkreten Präventions- und Vorsorgemaßnahmen hält die
Bundesregierung für besonders wirksam, um die körperliche und psychische
Gesundheit pflegender An- und Zugehöriger zu erhalten und zu stärken?
a) Welche bereits bestehenden, flächendeckenden Vorsorgeangebote
bewertet die Bundesregierung als erfolgreich für die Zielgruppe der
pflegenden An- und Zugehörigen?
b) Plant die Bundesregierung die Einführung neuer oder die Ausweitung
bestehender Präventionsmaßnahmen speziell für pflegende An- und
Zugehörige, und wenn ja, welche?
29. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf die
Einbindung vorhandener Unterstützungsstrukturen im Sozialraum
Pflegebedürftiger, etwa im Rahmen von Nachbarschaftshilfe oder ehrenamtlichem
Engagement, und wie sollen diese Ressourcen systemisch in die pflegerische
Versorgungsplanung eingebettet werden?
30. Wie bewertet die Bundesregierung das Konzept der „Sorgenden
Gemeinschaft“ als Ansatz zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung in
Deutschland, und welche Rolle soll es in der zukünftigen Pflegepolitik
spielen?
31. Wie viele pflegende An- und Zugehörige engagieren sich nach Kenntnis
der Bundesregierung in Selbsthilfeinitiativen?
32. Was plant die Bundesregierung, um den Ausbau von Selbsthilfestrukturen
für pflegende An- und Zugehörige voranzutreiben?
33. Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung zur Verfügung, um
zivilgesellschaftliche und nachbarschaftliche Pflegestrukturen zu fördern
und das Konzept der „Sorgenden Gemeinschaft“ in die Praxis
umzusetzen?
34. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um pflegende
An- und Zugehörige als gleichberechtigte Partner in alle Bereiche der
Pflegeplanung einzubeziehen?
35. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Nutzung des
Entlastungsbetrags nach § 45b des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI)
vor, und wenn ja, wie hoch ist der Anteil der Pflegebedürftigen, die den
Entlastungsbetrag ausschließlich oder überwiegend für
hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen verwenden?
36. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Höhe des Pflegegeldes in
den verschiedenen Pflegegraden im Verhältnis zu den tatsächlichen
Kosten und dem Zeitaufwand der häuslichen Pflege, und plant sie eine
Anpassung der Pflegegeldsätze?
37. Wie hat sich das Pflegegeld in den unterschiedlichen Pflegegraden seit
Bestehen der Pflegegrade 2017 kaufkraftbereinigt entwickelt (bitte
nominale und kaufkraftbereinigte Beträge für jedes Jahr angeben)?
38. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um pflegende
An- und Zugehörige bei Antragsverfahren für Pflegeleistungen zu
entlasten (z. B. durch Vereinfachung, Digitalisierung oder zentrale
Anlaufstellen)?
39. Gibt es Förderprogramme, die pflegende An- und Zugehörige beim
energieeffizienten Umbau ihrer Wohnungen (z. B. für Kühlung, Luftqualität,
Barrierefreiheit) unterstützen?
40. Welche spezifischen Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen plant die
Bundesregierung, um pflegende An- und Zugehörige bei der Versorgung
in Hitzeperioden zu entlasten (z. B. Kühlräume, Notfallpläne,
Aufklärung)?
41. Welche besonderen Maßnahmen sieht die Bundesregierung im
Bevölkerungsschutz für pflegende An- und Zugehörige und Pflegebedürftige vor,
etwa bei Hitzewellen, Stromausfällen oder Extremwetterlagen?
Berlin, den 7. Oktober 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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