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Verwendung von Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für Verwaltungskosten des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e. V. seit 1977 (Antwort zu Drs. 21/4162)

dip / drucksache 03.03.2026 · WP 21 · 21/4494 · Antwort · Original ↗

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Verwendung von Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für Verwaltungskosten des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e. V. seit 1977 (Antwort zu Drs. 21/4162) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4494 21. Wahlperiode 03.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4162 – Verwendung von Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für Verwaltungskosten des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e. V. seit 1977 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 19. Dezember 1977 bewilligte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erstmals Mittel für das Projekt „Zuschuss zu den Verwaltungskosten des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e. V.“ (vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-197726938? project_status=finished&date_max=1982-12-31). Dieses Projekt lief über einen Zeitraum von mehr als 35 Jahren bis zum 21. Juni 2013. In dieser Zeit entstanden Gesamtausgaben in Höhe von 23 156 795,77 Euro, finanziert aus öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance (ODA)). Trägerorganisation war DVV International e. V., eine Förderregion war dem Projekt nicht zugeordnet. Die Mittel dienten ausdrücklich der Finanzierung von Verwaltungskosten, nicht der unmittelbaren Projektarbeit vor Ort. Was ursprünglich als begrenzte Maßnahme begann, entwickelte sich damit zu einer jahrzehntelangen Dauerfinanzierung administrativer Strukturen, ohne klare regionale Zuordnung und ohne unmittelbaren Entwicklungsbezug im klassischen Sinne. Vor dem Hintergrund wachsender sozialer Herausforderungen im Inland – insbesondere steigender Altersarmut und zunehmender finanzieller Belastungen für Steuerzahler – erscheint nach Ansicht der Fragesteller eine kritische Aufarbeitung solcher langfristigen Förderpraxis geboten. Insbesondere stellt sich die Frage, inwiefern die Finanzierung von Verwaltungskosten über Jahrzehnte hinweg mit den Zielen, dem Effizienzgebot und der Glaubwürdigkeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vereinbar ist. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 3. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Auf welcher fachlichen und entwicklungspolitischen Grundlage wurde das Projekt „Zuschuss zu den Verwaltungskosten des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e. V.“ im Jahr 1977 bewilligt? Inländische Verwaltungskosten sind für die Durchführung von Vorhaben des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e. V. in Partnerländern, an denen der Bund ein erhebliches entwicklungspolitisches Interesse hat, im Grundsatz unabdingbar. Das oben genannte Vorhaben diente dazu, die mit der Durchführung von Auslandsprojekten verbundenen inländischen Verwaltungskosten zu bündeln. Da diese Verwaltungskosten im Inland und für eine Vielzahl von Vorhaben entstanden sind, sind sie keinen einzelnen Regionen oder Ländern zuzuordnen.  2. Welche konkreten Ziele verfolgte das BMZ mit der Finanzierung reiner Verwaltungskosten im Rahmen der ODA? Die entwicklungspolitischen Ziele ergeben sich aus den Vorhaben des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e. V. in Partnerländern, an denen der Bund ein erhebliches entwicklungspolitisches Interesse hat und dessen Durchführung inländische Verwaltungskosten bedingen.  3. Aus welchen Gründen wurde das Projekt über einen Zeitraum von mehr als 35 Jahren fortgeführt?  4. Welche inhaltlichen oder wirtschaftlichen Evaluationen wurden während der Laufzeit durchgeführt und mit welchen Ergebnissen?  5. Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass einem Projekt keine Förderregion zugeordnet war, obwohl es als Entwicklungszusammenarbeit deklariert wurde?  6. Welche messbaren entwicklungspolitischen Wirkungen wurden durch die Finanzierung der Verwaltungskosten von DVV International e. V. erzielt? Die Fragen 3 bis 6 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.  7. In welchem Verhältnis standen die Verwaltungskosten zu den tatsächlich umgesetzten Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit? Seit 2016 sind die Verwaltungskosten Teil der bewilligungsfähigen Gesamtausgaben jedes einzelnen Projektes (gemäß der geltenden Förderrichtlinien begrenzt auf pauschal bis zu 14 Prozent der Projektausgaben).  8. Welche Kontrollmechanismen stellte das BMZ sicher, um eine dauerhafte institutionelle Selbstfinanzierung zu verhindern? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 7 verwiesen.  9. Wie viele und welche vergleichbaren Projekte existieren oder existierten, bei denen über Jahre hinweg Verwaltungskosten ohne regionale Projektbindung aus ODA-Mitteln finanziert werden oder wurden? Die gestellte Frage betrifft Zeiträume, die weit länger als die üblichen Aktenaufbewahrungsfristen zurückliegen. Soweit dies mit zumutbarem Aufwand rekonstruierbar war, sind keine Projekte im Sinne der Fragestellung bekannt. 10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Fall für die zukünftige Ausgestaltung und Begrenzung von ODA-finanzierten Verwaltungsausgaben? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 7 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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