Verwendung von Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für Verwaltungskosten des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e. V. seit 1977 (Antwort zu Drs. 21/4162)
Text
Verwendung von Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für Verwaltungskosten des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e. V. seit 1977 (Antwort zu Drs. 21/4162)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4494
21. Wahlperiode 03.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis
Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4162 –
Verwendung von Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung für Verwaltungskosten des Deutschen
Volkshochschul-Verbandes e. V. seit 1977
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 19. Dezember 1977 bewilligte das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erstmals Mittel für das Projekt
„Zuschuss zu den Verwaltungskosten des Deutschen Volkshochschul-Verbandes
e. V.“ (vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-197726938?
project_status=finished&date_max=1982-12-31).
Dieses Projekt lief über einen Zeitraum von mehr als 35 Jahren bis zum
21. Juni 2013. In dieser Zeit entstanden Gesamtausgaben in Höhe von
23 156 795,77 Euro, finanziert aus öffentlichen Ausgaben für
Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance (ODA)).
Trägerorganisation war DVV International e. V., eine Förderregion war dem
Projekt nicht zugeordnet. Die Mittel dienten ausdrücklich der Finanzierung
von Verwaltungskosten, nicht der unmittelbaren Projektarbeit vor Ort.
Was ursprünglich als begrenzte Maßnahme begann, entwickelte sich damit zu
einer jahrzehntelangen Dauerfinanzierung administrativer Strukturen, ohne
klare regionale Zuordnung und ohne unmittelbaren Entwicklungsbezug im
klassischen Sinne.
Vor dem Hintergrund wachsender sozialer Herausforderungen im Inland –
insbesondere steigender Altersarmut und zunehmender finanzieller Belastungen
für Steuerzahler – erscheint nach Ansicht der Fragesteller eine kritische
Aufarbeitung solcher langfristigen Förderpraxis geboten. Insbesondere stellt sich die
Frage, inwiefern die Finanzierung von Verwaltungskosten über Jahrzehnte
hinweg mit den Zielen, dem Effizienzgebot und der Glaubwürdigkeit der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit vereinbar ist.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 3. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Auf welcher fachlichen und entwicklungspolitischen Grundlage wurde
das Projekt „Zuschuss zu den Verwaltungskosten des Deutschen
Volkshochschul-Verbandes e. V.“ im Jahr 1977 bewilligt?
Inländische Verwaltungskosten sind für die Durchführung von Vorhaben des
Deutschen Volkshochschul-Verbandes e. V. in Partnerländern, an denen der
Bund ein erhebliches entwicklungspolitisches Interesse hat, im Grundsatz
unabdingbar. Das oben genannte Vorhaben diente dazu, die mit der Durchführung
von Auslandsprojekten verbundenen inländischen Verwaltungskosten zu
bündeln. Da diese Verwaltungskosten im Inland und für eine Vielzahl von
Vorhaben entstanden sind, sind sie keinen einzelnen Regionen oder Ländern
zuzuordnen.
2. Welche konkreten Ziele verfolgte das BMZ mit der Finanzierung reiner
Verwaltungskosten im Rahmen der ODA?
Die entwicklungspolitischen Ziele ergeben sich aus den Vorhaben des
Deutschen Volkshochschul-Verbandes e. V. in Partnerländern, an denen der Bund
ein erhebliches entwicklungspolitisches Interesse hat und dessen Durchführung
inländische Verwaltungskosten bedingen.
3. Aus welchen Gründen wurde das Projekt über einen Zeitraum von mehr
als 35 Jahren fortgeführt?
4. Welche inhaltlichen oder wirtschaftlichen Evaluationen wurden während
der Laufzeit durchgeführt und mit welchen Ergebnissen?
5. Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass einem Projekt keine
Förderregion zugeordnet war, obwohl es als Entwicklungszusammenarbeit
deklariert wurde?
6. Welche messbaren entwicklungspolitischen Wirkungen wurden durch die
Finanzierung der Verwaltungskosten von DVV International e. V. erzielt?
Die Fragen 3 bis 6 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
7. In welchem Verhältnis standen die Verwaltungskosten zu den tatsächlich
umgesetzten Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit?
Seit 2016 sind die Verwaltungskosten Teil der bewilligungsfähigen
Gesamtausgaben jedes einzelnen Projektes (gemäß der geltenden Förderrichtlinien
begrenzt auf pauschal bis zu 14 Prozent der Projektausgaben).
8. Welche Kontrollmechanismen stellte das BMZ sicher, um eine
dauerhafte institutionelle Selbstfinanzierung zu verhindern?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 7 verwiesen.
9. Wie viele und welche vergleichbaren Projekte existieren oder existierten,
bei denen über Jahre hinweg Verwaltungskosten ohne regionale
Projektbindung aus ODA-Mitteln finanziert werden oder wurden?
Die gestellte Frage betrifft Zeiträume, die weit länger als die üblichen
Aktenaufbewahrungsfristen zurückliegen. Soweit dies mit zumutbarem Aufwand
rekonstruierbar war, sind keine Projekte im Sinne der Fragestellung bekannt.
10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Fall für die
zukünftige Ausgestaltung und Begrenzung von ODA-finanzierten
Verwaltungsausgaben?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 7 verwiesen.
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