Projekt "Menschenrechte im südlichen Afrika durch Stärkung von NGO-Aktivistinnen voranbringen - mit dem Fokus Frauenrechte und LGBTI-Rechte" (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-201806009-3320) (Antwort zu Drs. 21/6111)
Text
Projekt "Menschenrechte im südlichen Afrika durch Stärkung von NGO-Aktivistinnen voranbringen - mit dem Fokus Frauenrechte und LGBTI-Rechte" (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-201806009-3320) (Antwort zu Drs. 21/6111)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6327
21. Wahlperiode 08.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6111 –
Projekt „Menschenrechte im südlichen Afrika durch Stärkung von NGO-
Aktivistinnen voranbringen – mit dem Fokus Frauenrechte und LGBTI-Rechte“
(IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-201806009-3320)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) hat im Zeitraum vom 15. September 2018 bis zum 30. April 2022 das
Projekt „Menschenrechte im südlichen Afrika durch Stärkung von NGO-
Aktivistinnen voranbringen – mit dem Fokus Frauenrechte und LGBTI-Rechte“
gefördert (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201806009-
3320). Die Maßnahme wurde durch die Engagement Global gGmbH als
Durchführungsorganisation und medica mondiale e. V. als Umsetzungspartner
realisiert (a. a. O.). Das Finanzierungsvolumen sowie die tatsächlichen
Ausgaben beliefen sich auf 249 758,00 Euro (a. a. O.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Entgegen der Darstellung im Transparenzportal handelt es sich nicht um ein
Projekt von Medica Mondiale e. V., sondern des Lesben- und
Schwulenverbands in Deutschland (LSVD) e. V. Dies wurde aufgrund einer verzögerten
Aktualisierung im Datenbestand im Transparenzportal anders dargestellt. Der
Fehler wurde zwischenzeitlich korrigiert.
1. Auf Basis welcher fachlichen Kriterien und politischen Erwägungen hat
das BMZ entschieden, gerade dieses Vorhaben zur Stärkung von NGO-
Aktivistinnen (NGO = Nichtregierungsorganisationen) zur Förderung
auszuwählen, und welche Alleinstellungsmerkmale gaben den Ausschlag
gegenüber konkurrierenden Projektvorschlägen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) gewährt nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV)
zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der Förderrichtlinien
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 5. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zuwendungen für Projekte und Programme privater deutscher Träger, an denen
die Bundesregierung ein erhebliches entwicklungspolitisches Interesse hat.
Aus Kapitel 2302, Titel 687 76, werden u. a. – im Einklang mit den
entwicklungspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung und den internationalen
Menschenrechtskonventionen – Projekte und Programme in Ländern des
Globalen Südens gefördert,
– die die wirtschaftliche, soziale oder ökologische Situation armer
Bevölkerungsgruppen im Globalen Süden nachhaltig verbessern und die
Selbsthilfeanstrengungen dieser Gruppen möglichst wirkungsvoll unterstützen oder
– zur Verwirklichung der Menschenrechte im Globalen Süden beitragen
– und die die Bedingungen für eine Anrechnung als „Official Development
Assistance“ (ODA) erfüllen.
Der vom LSVD e. V. eingereichte Projektvorschlag hat diese Kriterien erfüllt.
2. Welche konkreten Zielvorgaben und qualitativen Indikatoren lagen der
Bewilligung der Projektmittel in Höhe von 249 758,00 Euro zugrunde,
um den Erfolg der Maßnahme am Ende der Laufzeit messbar zu machen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Mit dem Projektantrag wurde eine Wirkungsmatrix eingereicht, in der ein
Oberziel, ein Projektziel und Unterziele formuliert waren. Hierbei ging es um
den Aufbau, die nationale wie regionale Vernetzung und das Training von
Gruppen und Einzelpersonen in der Menschenrechtsarbeit im südlichen Afrika.
Anhand dieser Indikatoren mit Ausgangswert und Zielwert wurde der
Projekterfolg gemessen.
3. Wie schlüsseln sich die Gesamtausgaben von 249 758,00 Euro detailliert
nach den Kostenarten Personal, Sachmittel, Reisekosten sowie den
indirekten Verwaltungsgemeinkosten auf (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Zuwendung erfolgte im Rahmen einer Anteilsfinanzierung in Höhe von
75 Prozent. Die im Transparenzportal ausgewiesene Fördersumme in Höhe von
249.758,00 Euro und der Eigenanteil des Empfängers führten zu
zuwendungsfähigen Ist-Ausgaben i. H. v. 327.317,42 Euro.
Die Aufteilung war wie folgt:
Position Prozent
Betriebsausgaben 56,52
Personalkosten für die Projektdurchführung vor Ort 32,52
Projektbetreuungsreise 1,87
Verwaltungskosten 9,09
Gesamtausgaben 100
4. Welche spezifischen Aktivitäten und methodischen Ansätze wurden zur
Stärkung von NGO-Aktivistinnen im Rahmen der Laufzeit konkret
durchgeführt, und wie wurde deren Relevanz für die Zielgruppe vorab
geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Im Wesentlichen wurden durch den lokalen Projektträger Fortbildungen und
Beratungen durchgeführt, verbunden mit Erfahrungsaustausch zu Themen wie
Menschenrechtsarbeit, Konfliktlösungsstrategien und Maßnahmen für die
Sicherheit der von Verfolgung Betroffenen.
Die Relevanz dieser Maßnahmen ergibt sich aus den Kenntnissen der
Antragsteller und ihrer lokalen Partner bzw. des BMZ zur Menschenrechtssituation
der spezifischen Zielgruppen und Akteure im Südlichen Afrika.
5. Wie viele Aktivistinnen haben an den im Projekt vorgesehenen
Maßnahmen und Schulungen tatsächlich teilgenommen, und wie verteilen sich
diese Zahlen auf die verschiedenen Projektregionen in Südafrika (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Insgesamt wurden in Sambia, Botswana, Simbabwe, Lesotho, Mosambik und
Swasiland 150 Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten, die in
zivilgesellschaftlichen Organisationen für Frauenrechte und sexuelle Selbstbestimmung
arbeiten, erreicht.
6. Auf welche Weise wurde die in der Projektbeschreibung genannte
Schwerpunktsetzung auf LGBTI-Rechte operativ in die Maßnahmen
integriert, und welche finanziellen Mittel wurden explizit für diesen
Teilbereich aufgewendet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Alle Maßnahmen richteten sich auf Selbstvertretungs-Organisationen dieser
Zielgruppe.
7. Welche lokalen Partnerorganisationen oder zivilgesellschaftlichen
Akteure in Südafrika oder der angrenzenden Region waren in die operative
Durchführung der Maßnahmen vor Ort eingebunden (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
8. Um welche konkreten Nichtregierungsorganisationen handelte es sich
bei den durch das Projekt gestärkten Aktivistinnen, und nach welchen
Kriterien wurden diese Organisationen für die Förderung ausgewählt
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.
Die Durchführung des Projektes wurde durch die Coalition of African Lesbians
(CAL) übernommen. Die Partnerauswahl erfolgte durch den deutschen privaten
Träger.
9. In welcher Form und durch welche Monitoring-Instrumente wurde die
Wirksamkeit der Maßnahme hinsichtlich der angestrebten
menschenrechtlichen Verbesserungen während der Laufzeit überwacht (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Wirksamkeit der Maßnahmen wurden im Wesentlichen durch Befragungen
der Zielgruppe und Erhebungen durch den Projektträger vor Ort gemessen.
Zudem fanden Projektbetreuungsreisen durch den deutschen Träger statt.
10. Liegt der Bundesregierung für dieses Projekt ein bereits abschließend
geprüfter Verwendungsnachweis vor, und gab es Beanstandungen
hinsichtlich der Mittelverwendung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der Verwendungsnachweis liegt vor und wurde ohne wesentliche
Beanstandungen geprüft.
11. Welche zentralen Ergebnisse, identifizierten Best-Practices und
verbliebenen Herausforderungen führt der Abschlussbericht des
Umsetzungspartners medica mondiale e. V. auf (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Das Projekt hat die Vernetzung von lokalen Gruppen, die in den einzelnen
sechs Ländern für Frauen- und/oder LGBTIQ+ Rechte arbeiten, gestärkt und
eine Stärkung von zivilgesellschaftlichen Menschenrechtsverteidigerinnen und
-verteidigern erreicht sowie die Partizipation der betroffenen Gruppen im
öffentlichen Diskurs ihrer Heimatländer erhöht. Zum Beispiel wurde in Botswana
auf die Interventionen des Projekts hin die öffentliche Diskussion über die
verfassungsmäßigen Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender
Personen befördert.
12. Wurde nach Abschluss der Laufzeit im April 2022 eine unabhängige
externe Evaluierung oder eine vertiefte Erfolgskontrolle durch das BMZ
bzw. die Engagement Global gGmbH veranlasst (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Eine externe Evaluierung wurde nicht durchgeführt. Die
Bundeshaushaltsordnung sieht in Abhängigkeit vom Einzelfall eine abgestufte Erfolgskontrolle vor.
Daher werden nicht alle geförderten Projekte evaluiert. Die Darlegung der
Wirksamkeit und Nachhaltigkeit sind hingegen Gegenstand der regulären
Nachweislegung.
13. Wie hoch beziffern sich die jeweiligen Verwaltungskostenpauschalen
und Management Fees, die an die Engagement Global gGmbH sowie an
medica mondiale e. V. für die Abwicklung gezahlt wurden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Zur Verwaltungskostenpauschale des Zuwendungsnehmers wird auf die
Antwort zu Frage 3 verwiesen. „Management fees“ werden weder an den
deutschen Privaten Träger noch an Engagement Global gezahlt.
14. Aus welchem spezifischen Haushaltstitel des Einzelplans 23 wurde die
Finanzierung dieser Maßnahme geleistet, und war dieses Projekt Teil
einer übergeordneten Länderstrategie für Südafrika (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Das Vorhaben war somit das
Projekt eines deutschen Privaten Trägers zusammen mit seinem Partner vor Ort
und damit nicht explizit Teil der bilateralen Länderstrategie, ergänzt diese aber.
15. Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um die Nachhaltigkeit
der Projektergebnisse und die finanzielle Unabhängigkeit der gestärkten
Aktivistinnen über das Ende der deutschen Förderung hinaus zu sichern
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
16. Inwieweit wurden die im Verlauf dieses Projekts gewonnenen
Erkenntnisse systematisch für die Planung und Auswahl künftiger
menschenrechtlicher Vorhaben im südlichen Afrika herangezogen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Abschlussberichte und Verwendungsnachweise von Vorhaben Privater
Träger werden, wie auch hier, den für die Prüfung und Genehmigung von
Projektanträgen zuständigen Personen wieder zur Verfügung gestellt, damit die
gewonnenen Erkenntnisse dort in die Bewertung von Neuvorhaben einfließen
können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333