Förderung der Beschaffung und Einführung eines Enterprise Resource Planning Systems bei der Hanns-Seidel-Stiftung in den Jahren von 2017 bis 2024 (Antwort zu Drs. 21/5939)
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Förderung der Beschaffung und Einführung eines Enterprise Resource Planning Systems bei der Hanns-Seidel-Stiftung in den Jahren von 2017 bis 2024 (Antwort zu Drs. 21/5939)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6484
21. Wahlperiode 12.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis
Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5939 –
Förderung der Beschaffung und Einführung eines Enterprise Resource Planning
Systems bei der Hanns-Seidel-Stiftung in den Jahren von 2017 bis 2024
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) fördert seit dem Jahr 2017 die Beschaffung und Einführung eines
einheitlichen Enterprise Resource Planning Systems (ERP) bei der Hanns-Seidel-
Stiftung (HSS) im Rahmen der entwicklungspolitischen Förderung politischer
Stiftungen. Ein erstes Projekt (IATI‑ID [IATI = International Aid
Transparency Initiative]: DE‑1‑201728088) lief vom 1. Januar 2017 bis zum 31.
Dezember 2021 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201728088?tit
le=Resource+Planning+Systems). Hierfür wurden Mittel in Höhe von
668 490 Euro bewilligt, wovon 667 298,11 Euro abgeflossen sind (a. a. O.).
Ziel der Maßnahme war die Unterstützung der im In- und Ausland
ablaufenden Geschäftsprozesse der Stiftung durch ein einheitliches Finanzplanungs-,
Abrechnungs- und Controlling-System sowie die Anpassung der Software
beispielsweise im Rechnungsworkflow (a. a. O.).
Unmittelbar daran schloss sich eine Folgemaßnahme an (IATI‑ID:
DE‑1‑202128403), für die weitere 350 000 Euro für den Zeitraum vom
31. Dezember 2021 bis zum 30. Dezember 2024 bewilligt wurden (www.trans
parenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202128403?title=Resource+Planni
ng+Systems). Ziel dieser zweiten Phase war erneut die Unterstützung der
Geschäftsprozesse durch das ERP-System sowie die Anpassung der
Standardsoftware an spezifische Belange der Stiftung (a. a. O.). Insgesamt belaufen
sich die bewilligten Mittel für dieses IT-Vorhaben (IT = Informationstechnik)
damit auf über 1 Mio. Euro aus dem Haushalt für
Entwicklungszusammenarbeit.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 12. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche konkreten entwicklungspolitischen Wirkungsziele wurden mit
der insgesamt achtjährigen Förderung einer internen
Unternehmenssoftware (ERP) bei der Hanns-Seidel-Stiftung verfolgt, und wie rechtfertigt
die Bundesregierung die Einordnung dieser rein organisatorischen
Maßnahmen über zwei Förderperioden hinweg als „entwicklungspolitisches
Vorhaben“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Um in der Entwicklungszusammenarbeit einen wirtschaftlichen und wirksamen
Einsatz der Fördermittel sicherzustellen, kommen moderne EDV-Systeme zum
Einsatz, die hohen Ansprüchen in Hinsicht auf eine globale Betriebssicherheit
unterliegen. Diese Systeme tragen zugleich dazu bei, dem hier zuständigen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) die Prüfung der Verausgabung so nachvollziehbar wie möglich zu
machen.
Bei dem ERP-System handelt es sich um ein notwendiges und den aktuellen
Erfordernissen angepasstes Abrechnungstool, welches eine zeitgemäße
Abrechnung und Prüfung der für die weltweite Auslandsprojektarbeit der Hanns-
Seidel-Stiftung notwendigen Geschäftsprozesse gewährleistet. Es stellt ein
Arbeitsmittel („Werkzeug“) und damit eine Voraussetzung dar, um einen den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit verpflichteten und gut
kontrollierbaren Einsatz der Projektmittel in den Projektländern zu
ermöglichen.
2. Warum war nach Abschluss des ersten Projekts im Jahr 2021 (Kosten ca.
667 000 Euro) eine Anschlussförderung von weiteren 350 000 Euro
erforderlich, und worin unterschieden sich die Zielsetzungen des
Folgeprojekts von der ursprünglichen Maßnahme (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Hanns-Seidel-Stiftung machte geltend, dass die Einführung des neuen
ERP-Systems sich gegenüber der ursprünglichen Planung als schwieriger,
aufwändiger und langjähriger erwiesen hat. Die neue Softwarekomponente für das
Auslandsabrechnungssystem (FundtracLight) wurde während der ersten
Förderphase (2017 bis 2021) an den Auslandsprojektstandorten sukzessive
eingeführt und kontinuierlich verbessert. Mit der Einführung der
Softwarekomponente Fundtrac für das Auslandsabrechnungssystem in der Zentrale in München
konnte erst Ende 2021 bzw. Anfang 2022 begonnen werden.
3. Wurden die insgesamt über 1 Mio. Euro für beide Projektphasen zulasten
der regulären Projektmittel des Titels „Förderung
entwicklungspolitischer Vorhaben politischer Stiftungen“ finanziert oder handelte es sich
teilweise um überplanmäßige Zuweisungen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
4. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den kumulierten tatsächlichen
Mittelabfluss für beide Maßnahmen (DE‑1‑201728088 und
DE‑1‑202128403) zum aktuellen Stichtag (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Finanzierung beider Projekte erfolgte aus Kapitel 2302, Titel 687 04,
Förderung der entwicklungswichtigen Vorhaben der politischen Stiftungen. Die
abgerechneten, tatsächlichen Kosten lagen mit für beide Projektphasen zusammen
860,8 Tausend Euro deutlich unter eine Million Euro.
5. Wie schlüsseln sich die Gesamtkosten beider Maßnahmen exakt auf nach
Lizenzgebühren für die Standardsoftware, Kosten für die individuelle
Programmierung (Customizing), externen Beratungsleistungen sowie
Personalschulungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. In welchem Umfang wurden aus den Mitteln beider Förderphasen
Hardware-Komponenten (z. B. Server, Endgeräte für Mitarbeiter) beschafft
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Gesamtkosten beider Förderphasen lassen sich laut Aufstellung der Hanns-
Seidel-Stiftung folgendermaßen aufschlüsseln.
Ausgabenposition Betrag in Tausend Euro*
Konzepterstellung, Customizing, Migration, Installation: 405
Technische Unterstützung/Beratung 235
Schulungskosten 170
Lizenzkosten 50
* gerundete Werte
Hardware-Komponenten wurden nicht beschafft.
7. Welche detaillierten Verwendungsnachweise liegen dem BMZ für das
abgeschlossene erste Projekt vor, und wurden diese bereits einer
abschließenden Tiefenprüfung unterzogen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
liegen alle notwendigen Verwendungsnachweise für die in dieser Anfrage
genannten Projekte vor. Die Verwendungsnachweise wurden kursorisch geprüft.
Sie fielen nicht unter die gemäß VV Nr. 11.1.3 zu § 44 Absatz 1 der
Bundeshaushaltsordnung zu bildende Stichprobe.
8. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Finanzierung einer
insgesamt achtjährigen administrativen Binnenmodernisierung einer Stiftung
aus Titeln, die primär für die Projektarbeit in Partnerländern vorgesehen
sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Finanzierung der Projekte, die Gegenstand dieser Anfrage sind, erfolgte auf
Grundlage der jährlichen Haushaltsgesetze in Verbindung mit den jeweils
gültigen Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der
politischen Stiftung aus Kapitel 2302 Titel 687 04. Im Übrigen wird auf die
Antworten zu den Fragen 1 und 15 verwiesen.
9. Wurde vor der Bewilligung des Folgeprojekts (von 2021 bis 2024)
geprüft, ob die HSS die weitere Einführung oder den Betrieb des Systems
aus Eigenmitteln, Rücklagen oder anderen staatlichen Zuweisungen hätte
finanzieren können (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Notwendigkeit der von den politischen Stiftungen beantragten Verwendung
von Fördermitteln ist regelmäßig Gegenstand der Antragsprüfung durch den
Zuwendungsgeber.
10. In welcher Weise führt die seit 2017 geförderte Anpassung des
„Rechnungsworkflows“ in der Münchener Zentrale der Stiftung zu einer
messbaren Verbesserung der Lebensumstände von Zielgruppen im globalen
Süden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 14 wird verwiesen.
11. Erfolgte nach Abschluss der ersten Phase (2021) eine Evaluierung, die
den Bedarf für die zweite Phase begründete, und welche
Effizienzsteigerungen wurden darin nachgewiesen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Hanns-Seidel-Stiftung berichtete über den Verlauf und den Grad der
Zielerreichung des Projektes über die Vorlage der jeweiligen Verwendungsnachweise.
Im Fortführungsantrag wurde der Bedarf für die notwendige Fortführung
begründet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
12. Wie hoch war der von der Hanns-Seidel-Stiftung jeweils eingebrachte
Eigenanteil an den Gesamtkosten der ERP-Einführung in beiden
Projektphasen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Finanzierung des Projektes aus Haushaltsmitteln erfolgte im Einklang mit
den Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der
politischen Stiftung aus Kapitel 2302 Titel 687 04 als Vollfinanzierung. Eigenmittel
waren nicht vorgesehen.
13. Wie viele vergleichbare IT- oder Organisationsprojekte politischer
Stiftungen mit einer Gesamtlaufzeit von über vier Jahren wurden seit 2017
über das BMZ gefördert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach
Stiftung, Laufzeit und Gesamtsumme aufschlüsseln)?
Es wird auf die Tabelle in der Anlage verwiesen.* Eine direkte Vergleichbarkeit
der Projekte ist nicht gegeben, da in diesen unterschiedliche Maßnahmen
gebündelt sind.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass durch die langjährige
Finanzierung interner Verwaltungssysteme aus Projektmitteln die für die
eigentliche Projektarbeit vor Ort zur Verfügung stehenden Gelder
signifikant gemindert werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Eine funktionsfähige und effektive Projektinfrastruktur ist Voraussetzung für
eine wirksame und wirtschaftliche Umsetzung der aus Haushaltsmitteln
geförderten Projekte der politischen Stiftungen. Die Notwendigkeit und
Angemessenheit ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Eine gute Infrastruktur reduziert
etwaige Risiken in der Umsetzung von Projekten.
In den in dieser Anfrage angesprochenen Projekten wurden Maßnahmen der
Projektinfrastruktur jeweils in ein gesondertes, begleitendes Projekt
ausgegliedert und damit als eigenständige Ausgabe sichtbar. Die Errichtung einer
eigenständigen IT-Infrastruktur für jedes einzelne von den politischen Stiftungen
durchgeführte Projekt wäre nicht wirtschaftlich gewesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6484 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
15. Welche Kriterien legt die Bundesregierung an, um die zeitliche Dauer
der Förderung von „Organisations- und Infrastrukturmaßnahmen“ zu
begrenzen und diese von dauerhaften staatlichen
Verwaltungskostenzuschüssen abzugrenzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Gemäß den Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der
politischen Stiftung aus Kapitel 2302 Titel 687 04 können in begründeten und
vorab mit dem Zuwendungsgeber abzustimmenden Einzelfällen notwendige
Investitionen in die globale Projektinfrastruktur als projektfördernde
Maßnahmen finanziert werden. Voraussetzung, ist, dass diese maßgeblich zur IT-
Betriebssicherheit, zur Effizienz oder Steigerung der Qualität der
Projektdurchführung beitragen und nicht aus Mitteln für den laufenden Betrieb finanziert
werden können. Die geplante zeitliche Dauer ist fallbezogen darzulegen und zu
begründen.
Regelmäßige Kosten für notwendige IT-Systeme und die Kosten für die
Anbindung an globale IT-Systeme sowie sonstige laufende Ausgaben sind hingegen
als allgemeine Kosten im Rahmen der jeweiligen Projektförderung und
Projektdauer zuwendungsfähig. Diese für die jeweilige Projektinfrastruktur
anfallenden Ausgaben sind von den im Inland anfallenden anteiligen Sach- und
Personalausgaben abzugrenzen, die der Auslandsarbeit nach dem Verursacherprinzip
zuzuordnen sind. Letztere werden über einen Verwaltungskostenzuschuss
gedeckt.
Anlage zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AFD 21/ 5939 „Förderung der Beschaffung und Einführung eines Enterprise Resource Planning
Systems (ERP) bei der Hanns-Seidel-Stiftung in den Jahren 2017 bis 2024“
Übersicht IT- oder Organisationsprojekte politischer Stiftungen mit einer Gesamtlaufzeit von über vier Jahren seit 2017
Bezeichnung (deutsch) Politische Stiftung Projektbeginn Projektende Förderbetrag
(Mio. Euro)
Standardisierung und Integration der Versorgung der
Auslandsbüros in Entwicklungsländern mit IT-
Dienstleistungen
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. 01.01.2019 31.12.2021 3,20
Standardisierung und Integration der Versorgung der
Auslandsbüros in Entwicklungsländern mit IT-
Dienstleistungen
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. 01.01.2022 31.12.2024 3,62
Beschaffung und Einführung eines Enterprise
Resource Planning Systems
Hanns-Seidel-Stiftung e.V. 01.01.2017 31.12.2021 0,67
Beschaffung und Einführung eines Enterprise
Resource Planning Systems
Hanns-Seidel-Stiftung e.V. 01.01.2022 31.12.2024 0,35
Umorganisation der Nachweislegung der
Auslandsbüros der HBS
Heinrich-Böll-Stiftung e.V. 01.01.2018 31.03.2022 0,87
Projektevaluierungen / Projektvorbereitende
Maßnahmen (PASTIS)
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. 01.01.2018 31.12.2020 5,81
Projektevaluierungen / Projektvorbereitende
Maßnahmen (PASTIS)
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. 01.01.2021 31.12.2023 8,80
Projektevaluierungen / Projektvorbereitende
Maßnahmen PASTIS, ICT-Systeme Ausland
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. 01.01.2024 31.12.2026
(geplant)
4,20
Project IPAS 2.0- Optimierung der integrierten
Projektabrechnung und des
Informationsmanagements
Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V. 01.01.2016 31.12.2018 1,63
Project IPAS 2.0- Integrierte Projektabrechnung und
Steuerung
Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V. 01.01.2018 31.12.2020 2,94
Project IPAS 2.0 Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V. 01.01.2021 31.12.2023 2,86
Anmerkung: Die Förderbeträge sind nicht direkt vergleichbar, da in den Projekten unterschiedliche Maßnahmenpakete enthalten sind. So umfassen beispielsweise die
angegebenen Projekte der Konrad-Adenauer-Stiftung auch Projektevaluierungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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