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Projekt "Verbesserte Fachkräftequalifizierung, Koordinationsmechanismen und Verbandsstrukturen für ein operatives Rettungswesen in Uganda und Kenia" - IATI-Maßnahmen ID: DE-1-202126167 (Antwort zu Drs. 21/6715)

dip / drucksache 09.07.2026 · WP 21 · 21/7056 · Antwort · Original ↗

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Projekt "Verbesserte Fachkräftequalifizierung, Koordinationsmechanismen und Verbandsstrukturen für ein operatives Rettungswesen in Uganda und Kenia" - IATI-Maßnahmen ID: DE-1-202126167 (Antwort zu Drs. 21/6715) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7056 21. Wahlperiode 09.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Denis Pauli, Matthias Rentzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6715 – Projekt „Verbesserte Fachkräftequalifizierung, Koordinationsmechanismen und Verbandsstrukturen für ein operatives Rettungswesen in Uganda und Kenia“ – IATI-Maßnahmen ID: DE-1-202126167 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) förderte im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 das Projekt „Verbesserte Fachkräftequalifizierung, Koordinationsmechanismen und Verbandsstrukturen für ein operatives Rettungswesen in Uganda und Kenia“ (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202126167?pro ject_status=finished&title=Verbesserte+fach&tab=list). Das Vorhaben wurde vom Malteser Hilfsdiensta. a. O. Malteser International durchgeführt (a. a. O.). Das Finanzierungsvoa. a. O.lief sich laut Projektbeschreibung auf 3 650 000 Euro (a. a. O.). Die tatsächlich veranschlagten Ausgaben betruga. a. O. 000 Euro (a. a. O.). Das ausgewiesene SDG-Ziel (SDG = Sustainable Developma. a. O.s) des Projekts ist Gesundheit und Wohlergehen (a. a. O.). Das Nebenziel des Projekts ist die Gleichberechtigung der Geschlechter (a. a. O.).  1. Welche Gesamtkosten fielen für das Projekt an, aufgeschlüsselt nach Kostenarten (Personal, Verwaltung, Beschaffung, Planung, Evaluierung usw.)?  2. In welcher Höhe wurden Verwaltungskostenpauschalen und Management Fees an den Malteser Hilfsdienst e. V. gezahlt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Für das Projekt hatte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) dem Malteser Hilfsdienst e. V. – Malteser International eine Zuwendung von insgesamt 3 650 000 Euro bewilligt. Die tatsächlichen Gesamtkosten des Projekts, die der Träger abgerechnet hat, beliefen sich auf 3 550 172 Euro. Die Aufteilung der Kosten war wie folgt: Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 9. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Kostenart Ausgaben in Euro Beratungs- und Bildungsmaßnahmen in den Partnerländern 1 084 527 Bildungsmaßnahmen außerhalb der Partnerländer 198 655 Start-, Ausstattungs- und Materialhilfen 606 072 Personal und Infrastruktur 1 141 231 Vorbereitung, Begleitung, Auswertung und Nachbetreuung 83 701 Verwaltungskosten 435 986  3. Aus welchem Haushaltstitel des Einzelplans 23 wurde das Projekt finanziert, und war es Teil einer übergeordneten Strategie der Bundesregierung für die Länder Uganda und Kenia bzw. die Region? Die Maßnahme wurde aus Kapitel 2302 Titel 687 03 – Förderung der Sozialstruktur – gefördert. Die thematischen und regionalen Strategien des BMZ sind für die nicht-staatliche Zusammenarbeit nicht bindend, bieten aber inhaltliche Orientierung.  4. Aus welchem Grund unterscheidet sich die Summe der tatsächlich veranschlagten Kosten zum gesamten Finanzierungsvolumen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Aufgrund einer technischen Umstellung konnten noch nicht alle Auszahlungen für das Projekt erfasst werden. Der ordnungsgemäße Nachweis der Mittelverwendung durch den Träger und die Prüfung durch das BMZ ist gleichwohl erfolgt.  5. Welche konkreten Einzelmaßnahmen wurden im Rahmen des Projekts umgesetzt? Im Rahmen des Projekts wurden jeweils in beiden Partnerländern v. a. folgende Einzelmaßnahmen umgesetzt: • Beratungen zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Notfallversorgung • Unterstützung bei der Übertragung von standardisierten Leitlinien der Notfallversorgung auf weitere Regionen • Beratung hinsichtlich Standardisierung von weiteren Maßnahmen zur Notfallversorgung, wie Ausbildung und Ausstattung • Verbesserung der Koordination und des Austausches von Beteiligten • Kurse und Schulungen zu Themen der Notfallversorgung bzw. Erste Hilfe.  6. Wurden lokale Organisationen oder staatliche Institutionen mit Sachmitteln gefördert, und wenn ja, welche Empfänger erhielten welche Sachmittel zu welchen Kosten? Die Förderung über Sachmittel an lokale Partnerorganisationen und Krankenhäuser, z. B. durch Ausrüstung von Simulationszentren, Notaufnahmen, Rettungswägen usw. belief sich auf insgesamt 606 072,47 Euro. Empfänger waren v. a. Krankenhäuser und Ausbildungseinrichtungen in den Projektregionen. Bezüglich einer weitergehenden Aufschlüsselung wird darauf verwiesen, dass Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, vom parlamentarischen Untersuchungsrecht ausgeschlossen sind (BVerfGE 77, 1 [44]). Dieser Maßstab gilt auch für das Fragerecht und kann etwa Fragen zu einzelnen Verwaltungsvorgängen betreffen, die keine politische Relevanz haben. Das Bundesverfassungsgericht bestimmt parlamentarische Kontrolle als „politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle“ (BverfGE 67, 100 [140]). An einer aufwendigen Auflistung einzelner Sachmittel wie etwa Medikamente, Erste-Hilfe-Kits oder Verbrauchsmaterialien usw. besteht aus Sicht der Bundesregierung kein hinreichendes Interesse von öffentlichem Gewicht, vielmehr stellt die dahingehende Fragestellung eine administrative Überkontrolle dar.  7. Welche Behörden der beiden Partnerländer waren in das Projekt mit welchen Entscheidungsbefugnissen, an welchen Maßnahmen und gegebenenfalls mit welchen Eigenleistungen eingebunden? In Uganda war die Abteilung des medizinischen Rettungsdienstes im Gesundheitsministerium beteiligt, die die Gesamtverantwortung für die medizinische Notfallversorgung trägt. Sie entwickelt den politischen Rahmen, Strategien, sowie Standards und Leitlinien in diesem Bereich. Darüber hinaus wurden als Pilotmaßnahmen auch die lokalen Verwaltungen der Bezirke Kasese und Lwengo eingebunden. In Kenia war die Abteilung für Notfälle und Katastrophenschutz im Gesundheitsministerium beteiligt. Aufgabe dieser Abteilung ist es, die medizinische Notfallversorgung in Kenia zu beaufsichtigen. Weiterhin wurden 20 Bezirksregierungen in Bezirken mit hoher Belastung (überdurchschnittliche Sterblichkeit) eingebunden sowie eine Regulierungsbehörde, die u. a. für die Regulierung von Gesundheitsprodukten und -technologien verantwortlich ist. Die genannten Behörden waren an den in der Antwort zu Frage 5 genannten Einzelmaßnahmen beteiligt. Als Eigenleistungen wurden v. a. Räumlichkeiten (für Meetings, Schulungen usw.) sowie die Arbeitszeit der im Projekt involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vorgenannten Institutionen in das Vorhaben eingebracht.  8. Wie wurde die lokale Bevölkerung beteiligt, und wie viele Personen nahmen teil (bitte nach Land, Teilnehmerzahl und Aktivität aufschlüsseln)? Ziel des Projekts war eine Verbesserung der Notfallversorgung in Uganda und Kenia. Insofern richtete sich das Projekt an die Zielgruppen, die unmittelbar an Strukturen der Notfallversorgung in den Projektländern beteiligt sind und als solche auch in die Vorbereitung und Implementierung der Maßnahmen eingebunden waren, v. a. Mitarbeitende in Gesundheitsministerien, Verbänden, akademischen Einrichtungen, Leitstellen, Lehrkrankenhäusern, Notaufnahmen. Das Projekt umfasst viele verschiedene Einzelmaßnahmen, exemplarisch sind zu nennen: In Kenia wurden 2 202 Rettungskräfte entlang der gesamten Rettungskette geschult. In Uganda wurden 412 Gesundheitsfachkräfte in spezialisierten Fortbildungen (Kurse in verschiedenen Themenfeldern der Notfallmedizin der präklinischen und klinischen Versorgung) geschult. Die gesamte lokale Bevölkerung in den Zielbezirken profitiert von einer stärkeren Reaktionsfähigkeit bei Herzinfarkten, Geburten und anderen medizinischen Notfällen.  9. In welcher Weise wurde SDG-Ziel 3 in der Projektumsetzung berücksichtigt und in welchem Umfang erreicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Ziel des Vorhabens war es, die Partnerländer bei der Optimierung ihrer Notfallversorgungssysteme zu beraten und zu unterstützen, damit durch gesundheitliche Notsituationen oder Unfälle weniger Menschen sterben oder zu Invaliden werden. Damit ist das Vorhaben dem SDG 3 – „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“ zugeordnet. 10. Wie viele Frauen, Transpersonen und weitere marginalisierte Gruppen nahmen am Projekt teil, um das Nebenziel des Projekts zu erreichen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist ein wichtiges Nebenziel des Projekts. Dass der Träger dieser Verantwortung gerecht wird, zeigen exemplarisch z. B. Zahlen zu Ersthelfern und Ersthelferinnen in der Uganda-Komponente des Vorhabens, von denen im Distrikt Lwengo 178 (92 Frauen, 86 Männer), in Kasese 167 (59 Frauen, 108 Männer) und in West Nile 152 (54 Frauen, 98 Männer) ausgebildet werden konnten. 11. Hat der Malteser Hilfsdienst e. V. – Malteser International nach Kenntnis der Bundesregierung das Projekt eigenständig und bzw. oder extern evaluiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Für das Projekt wurde eine externe Abschlussevaluierung durchgeführt. Die Evaluierung bewertete das Programm insgesamt positiv. 12. Sind der Bundesregierung bislang Mittelfehlverwendungen im Rahmen des Projekts gemeldet worden, und wenn ja, welche? Nein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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