Projekt "Verbesserte Fachkräftequalifizierung, Koordinationsmechanismen und Verbandsstrukturen für ein operatives Rettungswesen in Uganda und Kenia" - IATI-Maßnahmen ID: DE-1-202126167 (Antwort zu Drs. 21/6715)
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Projekt "Verbesserte Fachkräftequalifizierung, Koordinationsmechanismen und Verbandsstrukturen für ein operatives Rettungswesen in Uganda und Kenia" - IATI-Maßnahmen ID: DE-1-202126167 (Antwort zu Drs. 21/6715)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7056
21. Wahlperiode 09.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Denis Pauli, Matthias
Rentzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6715 –
Projekt „Verbesserte Fachkräftequalifizierung, Koordinationsmechanismen und
Verbandsstrukturen für ein operatives Rettungswesen in Uganda und Kenia“ –
IATI-Maßnahmen ID: DE-1-202126167
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) förderte im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024
das Projekt „Verbesserte Fachkräftequalifizierung,
Koordinationsmechanismen und Verbandsstrukturen für ein operatives Rettungswesen in Uganda und
Kenia“ (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202126167?pro
ject_status=finished&title=Verbesserte+fach&tab=list). Das Vorhaben wurde
vom Malteser Hilfsdiensta. a. O. Malteser International durchgeführt
(a. a. O.). Das Finanzierungsvoa. a. O.lief sich laut Projektbeschreibung auf
3 650 000 Euro (a. a. O.). Die tatsächlich veranschlagten Ausgaben
betruga. a. O. 000 Euro (a. a. O.). Das ausgewiesene SDG-Ziel (SDG = Sustainable
Developma. a. O.s) des Projekts ist Gesundheit und Wohlergehen (a. a. O.).
Das Nebenziel des Projekts ist die Gleichberechtigung der Geschlechter
(a. a. O.).
1. Welche Gesamtkosten fielen für das Projekt an, aufgeschlüsselt nach
Kostenarten (Personal, Verwaltung, Beschaffung, Planung, Evaluierung
usw.)?
2. In welcher Höhe wurden Verwaltungskostenpauschalen und
Management Fees an den Malteser Hilfsdienst e. V. gezahlt?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Für das Projekt hatte das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) dem Malteser Hilfsdienst e. V. – Malteser
International eine Zuwendung von insgesamt 3 650 000 Euro bewilligt. Die
tatsächlichen Gesamtkosten des Projekts, die der Träger abgerechnet hat, beliefen sich
auf 3 550 172 Euro. Die Aufteilung der Kosten war wie folgt:
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 9. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Kostenart Ausgaben in Euro
Beratungs- und Bildungsmaßnahmen in den
Partnerländern
1 084 527
Bildungsmaßnahmen außerhalb der
Partnerländer
198 655
Start-, Ausstattungs- und Materialhilfen 606 072
Personal und Infrastruktur 1 141 231
Vorbereitung, Begleitung, Auswertung und
Nachbetreuung
83 701
Verwaltungskosten 435 986
3. Aus welchem Haushaltstitel des Einzelplans 23 wurde das Projekt
finanziert, und war es Teil einer übergeordneten Strategie der
Bundesregierung für die Länder Uganda und Kenia bzw. die Region?
Die Maßnahme wurde aus Kapitel 2302 Titel 687 03 – Förderung der
Sozialstruktur – gefördert. Die thematischen und regionalen Strategien des BMZ sind
für die nicht-staatliche Zusammenarbeit nicht bindend, bieten aber inhaltliche
Orientierung.
4. Aus welchem Grund unterscheidet sich die Summe der tatsächlich
veranschlagten Kosten zum gesamten Finanzierungsvolumen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Aufgrund einer technischen Umstellung konnten noch nicht alle Auszahlungen
für das Projekt erfasst werden. Der ordnungsgemäße Nachweis der
Mittelverwendung durch den Träger und die Prüfung durch das BMZ ist gleichwohl
erfolgt.
5. Welche konkreten Einzelmaßnahmen wurden im Rahmen des Projekts
umgesetzt?
Im Rahmen des Projekts wurden jeweils in beiden Partnerländern v. a. folgende
Einzelmaßnahmen umgesetzt:
• Beratungen zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der
Notfallversorgung
• Unterstützung bei der Übertragung von standardisierten Leitlinien der
Notfallversorgung auf weitere Regionen
• Beratung hinsichtlich Standardisierung von weiteren Maßnahmen zur
Notfallversorgung, wie Ausbildung und Ausstattung
• Verbesserung der Koordination und des Austausches von Beteiligten
• Kurse und Schulungen zu Themen der Notfallversorgung bzw. Erste Hilfe.
6. Wurden lokale Organisationen oder staatliche Institutionen mit
Sachmitteln gefördert, und wenn ja, welche Empfänger erhielten welche
Sachmittel zu welchen Kosten?
Die Förderung über Sachmittel an lokale Partnerorganisationen und
Krankenhäuser, z. B. durch Ausrüstung von Simulationszentren, Notaufnahmen,
Rettungswägen usw. belief sich auf insgesamt 606 072,47 Euro. Empfänger waren
v. a. Krankenhäuser und Ausbildungseinrichtungen in den Projektregionen.
Bezüglich einer weitergehenden Aufschlüsselung wird darauf verwiesen, dass
Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein öffentliches
Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, vom parlamentarischen
Untersuchungsrecht ausgeschlossen sind (BVerfGE 77, 1 [44]). Dieser Maßstab gilt
auch für das Fragerecht und kann etwa Fragen zu einzelnen
Verwaltungsvorgängen betreffen, die keine politische Relevanz haben. Das
Bundesverfassungsgericht bestimmt parlamentarische Kontrolle als „politische Kontrolle, nicht
administrative Überkontrolle“ (BverfGE 67, 100 [140]). An einer aufwendigen
Auflistung einzelner Sachmittel wie etwa Medikamente, Erste-Hilfe-Kits oder
Verbrauchsmaterialien usw. besteht aus Sicht der Bundesregierung kein
hinreichendes Interesse von öffentlichem Gewicht, vielmehr stellt die dahingehende
Fragestellung eine administrative Überkontrolle dar.
7. Welche Behörden der beiden Partnerländer waren in das Projekt mit
welchen Entscheidungsbefugnissen, an welchen Maßnahmen und
gegebenenfalls mit welchen Eigenleistungen eingebunden?
In Uganda war die Abteilung des medizinischen Rettungsdienstes im
Gesundheitsministerium beteiligt, die die Gesamtverantwortung für die medizinische
Notfallversorgung trägt. Sie entwickelt den politischen Rahmen, Strategien,
sowie Standards und Leitlinien in diesem Bereich. Darüber hinaus wurden als
Pilotmaßnahmen auch die lokalen Verwaltungen der Bezirke Kasese und Lwengo
eingebunden.
In Kenia war die Abteilung für Notfälle und Katastrophenschutz im
Gesundheitsministerium beteiligt. Aufgabe dieser Abteilung ist es, die medizinische
Notfallversorgung in Kenia zu beaufsichtigen. Weiterhin wurden 20
Bezirksregierungen in Bezirken mit hoher Belastung (überdurchschnittliche
Sterblichkeit) eingebunden sowie eine Regulierungsbehörde, die u. a. für die
Regulierung von Gesundheitsprodukten und -technologien verantwortlich ist.
Die genannten Behörden waren an den in der Antwort zu Frage 5 genannten
Einzelmaßnahmen beteiligt. Als Eigenleistungen wurden v. a. Räumlichkeiten
(für Meetings, Schulungen usw.) sowie die Arbeitszeit der im Projekt
involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vorgenannten Institutionen in das
Vorhaben eingebracht.
8. Wie wurde die lokale Bevölkerung beteiligt, und wie viele Personen
nahmen teil (bitte nach Land, Teilnehmerzahl und Aktivität aufschlüsseln)?
Ziel des Projekts war eine Verbesserung der Notfallversorgung in Uganda und
Kenia. Insofern richtete sich das Projekt an die Zielgruppen, die unmittelbar an
Strukturen der Notfallversorgung in den Projektländern beteiligt sind und als
solche auch in die Vorbereitung und Implementierung der Maßnahmen
eingebunden waren, v. a. Mitarbeitende in Gesundheitsministerien, Verbänden,
akademischen Einrichtungen, Leitstellen, Lehrkrankenhäusern, Notaufnahmen.
Das Projekt umfasst viele verschiedene Einzelmaßnahmen, exemplarisch sind
zu nennen: In Kenia wurden 2 202 Rettungskräfte entlang der gesamten
Rettungskette geschult. In Uganda wurden 412 Gesundheitsfachkräfte in
spezialisierten Fortbildungen (Kurse in verschiedenen Themenfeldern der
Notfallmedizin der präklinischen und klinischen Versorgung) geschult. Die gesamte lokale
Bevölkerung in den Zielbezirken profitiert von einer stärkeren
Reaktionsfähigkeit bei Herzinfarkten, Geburten und anderen medizinischen Notfällen.
9. In welcher Weise wurde SDG-Ziel 3 in der Projektumsetzung
berücksichtigt und in welchem Umfang erreicht (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Ziel des Vorhabens war es, die Partnerländer bei der Optimierung ihrer
Notfallversorgungssysteme zu beraten und zu unterstützen, damit durch
gesundheitliche Notsituationen oder Unfälle weniger Menschen sterben oder zu Invaliden
werden. Damit ist das Vorhaben dem SDG 3 – „Ein gesundes Leben für alle
Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“
zugeordnet.
10. Wie viele Frauen, Transpersonen und weitere marginalisierte Gruppen
nahmen am Projekt teil, um das Nebenziel des Projekts zu erreichen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist ein wichtiges Nebenziel des
Projekts. Dass der Träger dieser Verantwortung gerecht wird, zeigen exemplarisch
z. B. Zahlen zu Ersthelfern und Ersthelferinnen in der Uganda-Komponente des
Vorhabens, von denen im Distrikt Lwengo 178 (92 Frauen, 86 Männer), in
Kasese 167 (59 Frauen, 108 Männer) und in West Nile 152 (54 Frauen, 98
Männer) ausgebildet werden konnten.
11. Hat der Malteser Hilfsdienst e. V. – Malteser International nach Kenntnis
der Bundesregierung das Projekt eigenständig und bzw. oder extern
evaluiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Für das Projekt wurde eine externe Abschlussevaluierung durchgeführt. Die
Evaluierung bewertete das Programm insgesamt positiv.
12. Sind der Bundesregierung bislang Mittelfehlverwendungen im Rahmen
des Projekts gemeldet worden, und wenn ja, welche?
Nein.
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