Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Studien- und Fachkräftefonds" für Afrika (Antwort zu Drs. 21/4661)
Text
Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Studien- und Fachkräftefonds" für Afrika (Antwort zu Drs. 21/4661)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5097
21. Wahlperiode 26.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4661 –
Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung „Studien- und Fachkräftefonds“ für Afrika
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) förderte finanziell zu 95 Prozent von Januar 1995 bis Dezember 2018
den „Studien- und Fachkräftefonds“ (IATI (International Aid Transparency
Initiative)-Maßnahmen-ID: DE-1-199535527) als regionales Vorhaben für
Afrika mit einem Zuschuss von 78 218 868,45 Euro, von dem
72 270 386,97 Euro ausgezahlt wurden (vgl. www.transparenzportal.bund.de/
de/detailsuche/DE-1-199535527). Davon entfielen 3 957 335,16 Euro auf
Kofinanzierung durch Partner (ebd.). Die Durchführungs- und
Umsetzungsorganisation war die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH (ebd.). Das Vorhaben diente der Vorbereitung und Prüfung von
Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit (TZ), der Finanzierung von
Studien und Gutachten sowie der Durchführung kleiner TZ-Maßnahmen (ebd.).
Es ist Teil eines Gesamtvorhabens mit einem Volumen von 112 983 389 Euro
(inklusive Vorgänger- und Nachfolgephasen; vgl. GIZ-Projektdatenbank).
Eine Evaluierung liegt nicht vor (ebd.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Studien- und Fachkräftefonds (SFF) dienen der Prüfung und Vorbereitung von
Maßnahmen der Technischen Zusammenarbeit (TZ) sowie der Finanzierung
von sonstigen Studien und Gutachten. Auch andere TZ-Maßnahmen geringen
Umfangs (unter 0,5 Mio. Euro) können weitgehend über Studien- und
Fachkräftefonds durchgeführt werden. Regionale SFF können auch in der bilateralen
TZ für den Einsatz von Fachkräften und „Human Capacity Development“-
Formaten in Maßnahmen in politisch sensiblen Bereichen, bei besonders
eilbedürftigen Maßnahmen, bei Pilotmaßnahmen und zur Erprobung von
instrumentellen Innovationen sowie in besonderen Bedarfsfällen oder bei Maßnahmen in
anderen als Kooperationsländern eingesetzt werden. Studien und Gutachten
können aus dem SFF auch dann finanziert werden, wenn sie nicht der
Vorbereitung einer Maßnahme der TZ dienen (z. B. TZ-Maßnahmen geringen Umfangs
unter 0,5 Mio. Euro, insofern dies den geringsten Verfahrensaufwand bedeutet,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 26. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
z. B. bei unvorhergesehenen, dringlichen Kurzzeitmaßnahmen zur
Unterstützung laufender oder zur Abrundung abgeschlossener Maßnahmen).
Entscheidend ist der Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit. SFF werden zur Finanzierung
von Studien, Gutachten und Fachkräften einschließlich der dabei notwendigen
Hilfsmittel verwendet, soweit diese Aufgaben nicht wegen Umfang und
Eigenständigkeit als eigene Projekte durchgeführt werden.
Beim betreffenden Studien- und Fachkräftefonds handelt es sich um den
regionalen Studien- und Fachkräftefonds Afrika für länderübergreifende
Maßnahmen der TZ entlang der thematischen Schwerpunkte der Zusammenarbeit mit
der Region Afrika vom 1. Januar 1995 bis 31. Dezember 2018 im Sinne der
Vorgaben für SFF.
1. Welche detaillierte Aufschlüsselung der ausgezahlten
72 270 386,97 Euro liegt vor, differenziert nach Kosten für die
Projektumsetzung vor Ort in afrikanischen Ländern (z. B. Studien, Gutachten,
kleine TZ-Maßnahmen) und Kosten in Deutschland (z. B. GIZ-
Verwaltung, Personal, Reisen; bitte tabellarisch und prozentual angeben; vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Für den Studien- und Fachkräftefonds Afrika mit der Laufzeit 1. Januar 1995
bis 31. Dezember 2018 liegen Kostenschätzungen bzw. Darstellungen der Ist-
Kosten je Einzelmaßnahme vor. Die Datenerfassung differenziert nicht nach
Prüfung und Vorbereitung von Maßnahmen der TZ, der Finanzierung von
Studien und Gutachten bzw. von Maßnahmen der TZ geringen Umfangs. Eine
Einzelauswertung jedes einzelnen Leistungspakets zur Ermittlung der Zuordnung
Prüfung und Vorbereitung von Maßnahmen der TZ, der Finanzierung von
Studien und Gutachten bzw. von Maßnahmen der TZ geringen Umfangs ist in der
Kürze der Frist zur Beantwortung nicht möglich.
2. Wie hoch waren die Verwaltungskosten der GIZ GmbH (einschließlich
Personalkosten, Bürokosten, Reisekosten deutscher Experten) im
Verhältnis zum Gesamtvolumen, und wie werden diese im Detail begründet
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Für die Verwaltung des Studien- und Fachkräftefonds Afrika durch die
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH wurden für
die Periode vom 1. Januar 1995 bis 31. Dezember 2018 741 956,30 Euro
aufgewendet, was ca. 1 Prozent des Auftragsvolumens entspricht. Diese
Verwaltungskosten begründen sich durch Personalkosten für Kalkulationen,
Bearbeitung und Abstimmung von Arbeitsvorschlägen, Berichtserstattung,
Datenerfassung, Aktenablage und weitere fondsbezogene Tätigkeiten.
3. Welcher Anteil der Mittel floss direkt an afrikanische Partner oder lokale
Institutionen, und welcher Anteil blieb bei der GIZ GmbH in
Deutschland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie bei allen Vorhaben der deutschen TZ fließen grundsätzlich keine
finanziellen Mittel direkt an die Partner. Die über den SFF Afrika eingesetzten Mittel
finanzieren in erster Linie Leistungen zugunsten des Partners, v. a.
Beratungsleistungen. In geringem Umfang sind auch Zuschüsse oder Beschaffungen über
die GIZ GmbH zugunsten der Partner möglich. Die GIZ GmbH erbringt die
Leistungen teils in den Partnerländern, teils in Deutschland. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Wie viele Studien, Gutachten und kleine TZ-Maßnahmen wurden
konkret finanziert (bitte nach Ländern und Themenbereichen aufschlüsseln;
vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Aufschlüsselung nach Ländern.
Land Anzahl
Kamerun 6
Tschad 15
Kongo Dem. Rep. 1
Nigeria 3
Deutschland 1
Botswana 4
Namibia 3
Äthiopien 8
Ruanda 4
Malawi 2
Sambia 2
Mosambik 4
Ghana 3
Sierra Leone 1
Tunesien 1
Kenia 2
Uganda 1
Madagaskar 2
Senegal 1
Burundi 2
Togo 1
Lesotho 1
Mauretanien 1
Burkina Faso 1
Algerien 1
Benin 3
Südafrika 5
Niger 1
Tansania 1
Dschibuti 1
Zentralafrikanische Republik 1
Somalia 1
Überregionaler Bezug 77
Aufschlüsselung nach Themenbereichen.
Themenbereich Anzahl
Baumaßnahmen 2
Berufliche Bildung 11
Bildung und Jugend 4
Centrum für internationale Migration und Entwicklung
(CIM) Programm mit Fachkräften
7
Demokratie, Rechtsstaat, Gender 11
Dezentralisierung, Stadt- und Regionalentwicklung 4
Energie 4
Gesundheit 9
Human Capacity Development (HCD) 2
Krisen, Konflikte, Katastrophen 12
Themenbereich Anzahl
Ländliche Entwicklung und Agrarwirtschaft 9
Meeresschutz und Management von Küstenzonen 1
Öffentliche Finanzen und Verwaltung 6
Organisations- und Managementberatung 2
Privatwirtschaftsförderung 2
Umweltpolitik, Ressourceneffizienz 3
Wald und Biodiversität 4
Wasser und Abwasser, Wasserressourcen 9
Wirtschaftspolitik 6
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft 1
Sonstige 5
Keinem einzelnen Bereich zuordenbar 49
5. Welche Rolle spielte die Kofinanzierung durch Partner
(3 957 335,16 Euro), und wie verteilten sich diese Mittel (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Kofinanzierungen durch Partner spielen eine untergeordnete Rolle im SFF
Afrika, da der Fonds insbesondere für die Prüfung und Vorbereitung von
Maßnahmen der TZ, der Finanzierung von Studien und Gutachten sowie von
Maßnahmen der TZ geringen Umfangs vorgesehen ist. Im vorliegenden Fall gab es
lediglich zwei Kofinanzierungen der Regierung von Botswana, wobei sich die
Mittel auf die Maßnahme „Capacity Development to realize Vision 2016
Development Goals in Botswana“ i. H. v. 2 494 597,45 Euro sowie „Stärkung
beschäftigungsorientierter Berufsbildung“ i. H. v 1 462 737,71 Euro verteilten.
6. Warum wurde auf eine unabhängige Evaluierung verzichtet, und plant
die Bundesregierung eine nachträgliche Evaluierung zur Prüfung von
Wirksamkeit und Nachhaltigkeit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Bisher wurde der Studien- und Fachkräftefonds Afrika in der Auswahl der zu
evaluierenden Maßnahmen nicht berücksichtigt. Die Auswahl erfolgt nach den
Bestimmungen der Leitlinien des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung für die Evaluierung der
Entwicklungszusammenarbeit.
7. Welche Ergebnisse (z. B. Anzahl vorbereiteter TZ-Vorhaben, die auf
Fonds-Studien basierten) wurden erzielt, und wie wurden diese gemessen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Mit dem SFF Afrika wurden Maßnahmen der TZ geprüft und vorbereitet.
Ergibt die Prüfung und Vorbereitung von Maßnahmen der TZ
erfolgversprechende Ziele, erfolgt die Beauftragung einer Maßnahme der TZ, über deren
Ergebnisse anschließend jährlich berichtet wird. Über Studien und Gutachten sowie
Maßnahmen der TZ geringen Umfangs berichtet die GIZ dem projektführenden
Referat nach deren Abschluss in Form einer fachlichen Stellungnahme.
Angesichts der Vielzahl von Einzelmaßnahmen im Betrachtungszeitraum von
24 Jahren (1. Januar 1995 bis 31. Dezember 2018) ist eine Beantwortung für
die einzelnen Maßnahmen innerhalb der Frist nicht möglich. Des Weiteren wird
auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Wie viele deutsche oder internationale Experten waren in Deutschland
und wie viele vor Ort in Afrika tätig, und wie hoch waren die
entsprechenden Personalkosten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es erfolgt im SFF Afrika keine Erfassung der einzelnen eingesetzten
Fachkräfte.
9. Welche Kriterien galten für die Auswahl und Finanzierung einzelner
Studien oder Gutachten, und wie wurde die Qualität und Relevanz geprüft
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Anhand der
genannten Kriterien erfolgt eine Abstimmung von Studien und Gutachten
zwischen den zuständigen Referaten des BMZ, der GIZ GmbH und ggf. Partnern.
10. Gab es Abweichungen vom geplanten Volumen (z. B. nicht ausgezahlte
5 948 481,48 Euro), und aus welchen Gründen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Der Unterschied zwischen Finanzierungsvolumen und Ausgaben ergibt sich in
diesem Fall im Wesentlichen dadurch, dass im Transparenzportal
Kofinanzierungen zwar beim Finanzierungsvolumen, aber nicht bei den Ausgaben erfasst
werden.
11. Welche Risikoanalysen zu Korruption oder mangelnden lokalen
Kapazitäten in den afrikanischen Partnerländern wurden durchgeführt, und
welche präventiven Maßnahmen resultierten daraus (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Wie bei allen Vorhaben der deutschen TZ fließen grundsätzlich keine
finanziellen Mittel direkt an die Partner (siehe Antwort zu Frage 3). Wenn im Zuge der
Umsetzung einzelner Maßnahmen aus dem SFF Afrika finanzielle Leistungen
ausnahmsweise vorgesehen sind, wird die kaufmännische, rechtliche und
organisatorische Eignung der Empfänger überprüft.
12. Wie wurde die Nachhaltigkeit der finanzierten Studien und kleinen
Maßnahmen sichergestellt, und welche Folgewirkungen sind nachweisbar
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Angesichts der Vielzahl von Einzelmaßnahmen im Betrachtungszeitraum von
24 Jahren (1. Januar 1995 bis 31. Dezember 2018) ist eine Beantwortung für
die einzelnen Maßnahmen aus dem SFF Afrika innerhalb der Frist nicht
möglich.
Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.
13. Welche Indikatoren und Wirkungsketten wurden für den Fonds definiert,
und wie wurden Fortschritte dokumentiert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Definition von Zielen und Indikatoren erfolgt auf Ebene der
Einzelmaßnahmen aus dem SFF Afrika und nicht übergreifend für den ganzen Fonds.
14. In welchen der genannten afrikanischen Länder (z. B. Burkina Faso,
Burundi, Nigeria, Südafrika) wurden die meisten Mittel eingesetzt, und
mit welchen Schwerpunkten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die meisten Mittel wurden in Äthiopien, Ghana und Botswana eingesetzt mit
den Schwerpunkten Berufliche Bildung und Arbeitsmarkt, Dezentralisierung,
Stadt- und Regionalentwicklung, Ländliche Entwicklung und Agrarwirtschaft
sowie Krisen, Konflikte, Katastrophen.
15. Warum wurde die GIZ GmbH als Durchführungs- und
Umsetzungsorganisation gewählt, und welche Alternativen wurden ggf. geprüft (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das Haushaltsgesetz sieht für den Einzelplan 23 vor, dass Vorhaben finanziert
aus dem Titel Bilaterale Technische Zusammenarbeit durch GIZ durchgeführt
werden, soweit nicht die Bundesregierung und ihre Dienststellen selbst die
Umsetzung übernehmen. Entsprechend hat die Bundesregierung die GIZ mit der
Durchführung beauftragt.
16. Welche Rückmeldungen afrikanischer Partner zu dem Fonds liegen vor,
und wie wurde eventuelle Kritik adressiert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Zum SFF Afrika insgesamt liegen keine spezifischen Rückmeldungen
afrikanischer Partner vor. Bezogen auf die über den SFF Afrika finanzierten
Einzelmaßnahmen ist angesichts der Vielzahl von Einzelmaßnahmen im
Betrachtungszeitraum von 24 Jahren (1. Januar 1995 bis 31. Dezember 2018) eine
Beantwortung innerhalb der Frist nicht möglich.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung
im Vergleich zu ähnlichen Fonds in anderen Regionen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Mit Blick auf die Natur des Fonds (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung)
kann keine Gesamtbewertung vorgenommen werden.
18. Gab es eine Nachfolgephase nach 2018 mit vergleichbarem Volumen,
und wenn ja, mit welchen Anpassungen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Mit Blick auf die noch laufende Nachfolgephase kann keine Gesamtbewertung
bezüglich des Volumens erfolgen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 20 verwiesen.
19. Welche Kosten entfielen auf die Vorbereitung und Prüfung von TZ-
Vorhaben im Verhältnis zu den tatsächlich finanzierten Studien und
Gutachten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
20. Plant die Bundesregierung ähnliche regionale Fonds für Afrika oder
andere Regionen, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen zur Verbesserung
von Transparenz und Kostenstruktur (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages erstreckt sich
grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht die Befugnis, in
laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen
(BVerfGE 67, 100, Rn. 127 ff.; BVerfGE 137, 185, Rn. 138 ff.).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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