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Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Studien- und Fachkräftefonds" für Afrika (Antwort zu Drs. 21/4661)

dip / drucksache 26.03.2026 · WP 21 · 21/5097 · Antwort · Original ↗

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Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Studien- und Fachkräftefonds" für Afrika (Antwort zu Drs. 21/4661) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5097 21. Wahlperiode 26.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4661 – Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „Studien- und Fachkräftefonds“ für Afrika V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) förderte finanziell zu 95 Prozent von Januar 1995 bis Dezember 2018 den „Studien- und Fachkräftefonds“ (IATI (International Aid Transparency Initiative)-Maßnahmen-ID: DE-1-199535527) als regionales Vorhaben für Afrika mit einem Zuschuss von 78 218 868,45 Euro, von dem 72 270 386,97 Euro ausgezahlt wurden (vgl. www.transparenzportal.bund.de/ de/detailsuche/DE-1-199535527). Davon entfielen 3 957 335,16 Euro auf Kofinanzierung durch Partner (ebd.). Die Durchführungs- und Umsetzungsorganisation war die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (ebd.). Das Vorhaben diente der Vorbereitung und Prüfung von Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit (TZ), der Finanzierung von Studien und Gutachten sowie der Durchführung kleiner TZ-Maßnahmen (ebd.). Es ist Teil eines Gesamtvorhabens mit einem Volumen von 112 983 389 Euro (inklusive Vorgänger- und Nachfolgephasen; vgl. GIZ-Projektdatenbank). Eine Evaluierung liegt nicht vor (ebd.). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Studien- und Fachkräftefonds (SFF) dienen der Prüfung und Vorbereitung von Maßnahmen der Technischen Zusammenarbeit (TZ) sowie der Finanzierung von sonstigen Studien und Gutachten. Auch andere TZ-Maßnahmen geringen Umfangs (unter 0,5 Mio. Euro) können weitgehend über Studien- und Fachkräftefonds durchgeführt werden. Regionale SFF können auch in der bilateralen TZ für den Einsatz von Fachkräften und „Human Capacity Development“- Formaten in Maßnahmen in politisch sensiblen Bereichen, bei besonders eilbedürftigen Maßnahmen, bei Pilotmaßnahmen und zur Erprobung von instrumentellen Innovationen sowie in besonderen Bedarfsfällen oder bei Maßnahmen in anderen als Kooperationsländern eingesetzt werden. Studien und Gutachten können aus dem SFF auch dann finanziert werden, wenn sie nicht der Vorbereitung einer Maßnahme der TZ dienen (z. B. TZ-Maßnahmen geringen Umfangs unter 0,5 Mio. Euro, insofern dies den geringsten Verfahrensaufwand bedeutet, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 26. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. z. B. bei unvorhergesehenen, dringlichen Kurzzeitmaßnahmen zur Unterstützung laufender oder zur Abrundung abgeschlossener Maßnahmen). Entscheidend ist der Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit. SFF werden zur Finanzierung von Studien, Gutachten und Fachkräften einschließlich der dabei notwendigen Hilfsmittel verwendet, soweit diese Aufgaben nicht wegen Umfang und Eigenständigkeit als eigene Projekte durchgeführt werden. Beim betreffenden Studien- und Fachkräftefonds handelt es sich um den regionalen Studien- und Fachkräftefonds Afrika für länderübergreifende Maßnahmen der TZ entlang der thematischen Schwerpunkte der Zusammenarbeit mit der Region Afrika vom 1. Januar 1995 bis 31. Dezember 2018 im Sinne der Vorgaben für SFF.  1. Welche detaillierte Aufschlüsselung der ausgezahlten 72 270 386,97 Euro liegt vor, differenziert nach Kosten für die Projektumsetzung vor Ort in afrikanischen Ländern (z. B. Studien, Gutachten, kleine TZ-Maßnahmen) und Kosten in Deutschland (z. B. GIZ- Verwaltung, Personal, Reisen; bitte tabellarisch und prozentual angeben; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Für den Studien- und Fachkräftefonds Afrika mit der Laufzeit 1. Januar 1995 bis 31. Dezember 2018 liegen Kostenschätzungen bzw. Darstellungen der Ist- Kosten je Einzelmaßnahme vor. Die Datenerfassung differenziert nicht nach Prüfung und Vorbereitung von Maßnahmen der TZ, der Finanzierung von Studien und Gutachten bzw. von Maßnahmen der TZ geringen Umfangs. Eine Einzelauswertung jedes einzelnen Leistungspakets zur Ermittlung der Zuordnung Prüfung und Vorbereitung von Maßnahmen der TZ, der Finanzierung von Studien und Gutachten bzw. von Maßnahmen der TZ geringen Umfangs ist in der Kürze der Frist zur Beantwortung nicht möglich.  2. Wie hoch waren die Verwaltungskosten der GIZ GmbH (einschließlich Personalkosten, Bürokosten, Reisekosten deutscher Experten) im Verhältnis zum Gesamtvolumen, und wie werden diese im Detail begründet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Für die Verwaltung des Studien- und Fachkräftefonds Afrika durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH wurden für die Periode vom 1. Januar 1995 bis 31. Dezember 2018 741 956,30 Euro aufgewendet, was ca. 1 Prozent des Auftragsvolumens entspricht. Diese Verwaltungskosten begründen sich durch Personalkosten für Kalkulationen, Bearbeitung und Abstimmung von Arbeitsvorschlägen, Berichtserstattung, Datenerfassung, Aktenablage und weitere fondsbezogene Tätigkeiten.  3. Welcher Anteil der Mittel floss direkt an afrikanische Partner oder lokale Institutionen, und welcher Anteil blieb bei der GIZ GmbH in Deutschland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Wie bei allen Vorhaben der deutschen TZ fließen grundsätzlich keine finanziellen Mittel direkt an die Partner. Die über den SFF Afrika eingesetzten Mittel finanzieren in erster Linie Leistungen zugunsten des Partners, v. a. Beratungsleistungen. In geringem Umfang sind auch Zuschüsse oder Beschaffungen über die GIZ GmbH zugunsten der Partner möglich. Die GIZ GmbH erbringt die Leistungen teils in den Partnerländern, teils in Deutschland. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Wie viele Studien, Gutachten und kleine TZ-Maßnahmen wurden konkret finanziert (bitte nach Ländern und Themenbereichen aufschlüsseln; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Aufschlüsselung nach Ländern. Land Anzahl Kamerun 6 Tschad 15 Kongo Dem. Rep. 1 Nigeria 3 Deutschland 1 Botswana 4 Namibia 3 Äthiopien 8 Ruanda 4 Malawi 2 Sambia 2 Mosambik 4 Ghana 3 Sierra Leone 1 Tunesien 1 Kenia 2 Uganda 1 Madagaskar 2 Senegal 1 Burundi 2 Togo 1 Lesotho 1 Mauretanien 1 Burkina Faso 1 Algerien 1 Benin 3 Südafrika 5 Niger 1 Tansania 1 Dschibuti 1 Zentralafrikanische Republik 1 Somalia 1 Überregionaler Bezug 77 Aufschlüsselung nach Themenbereichen. Themenbereich Anzahl Baumaßnahmen 2 Berufliche Bildung 11 Bildung und Jugend 4 Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) Programm mit Fachkräften 7 Demokratie, Rechtsstaat, Gender 11 Dezentralisierung, Stadt- und Regionalentwicklung 4 Energie 4 Gesundheit 9 Human Capacity Development (HCD) 2 Krisen, Konflikte, Katastrophen 12 Themenbereich Anzahl Ländliche Entwicklung und Agrarwirtschaft 9 Meeresschutz und Management von Küstenzonen 1 Öffentliche Finanzen und Verwaltung 6 Organisations- und Managementberatung 2 Privatwirtschaftsförderung 2 Umweltpolitik, Ressourceneffizienz 3 Wald und Biodiversität 4 Wasser und Abwasser, Wasserressourcen 9 Wirtschaftspolitik 6 Zusammenarbeit mit der Wirtschaft 1 Sonstige 5 Keinem einzelnen Bereich zuordenbar 49  5. Welche Rolle spielte die Kofinanzierung durch Partner (3 957 335,16 Euro), und wie verteilten sich diese Mittel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Kofinanzierungen durch Partner spielen eine untergeordnete Rolle im SFF Afrika, da der Fonds insbesondere für die Prüfung und Vorbereitung von Maßnahmen der TZ, der Finanzierung von Studien und Gutachten sowie von Maßnahmen der TZ geringen Umfangs vorgesehen ist. Im vorliegenden Fall gab es lediglich zwei Kofinanzierungen der Regierung von Botswana, wobei sich die Mittel auf die Maßnahme „Capacity Development to realize Vision 2016 Development Goals in Botswana“ i. H. v. 2 494 597,45 Euro sowie „Stärkung beschäftigungsorientierter Berufsbildung“ i. H. v 1 462 737,71 Euro verteilten.  6. Warum wurde auf eine unabhängige Evaluierung verzichtet, und plant die Bundesregierung eine nachträgliche Evaluierung zur Prüfung von Wirksamkeit und Nachhaltigkeit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Bisher wurde der Studien- und Fachkräftefonds Afrika in der Auswahl der zu evaluierenden Maßnahmen nicht berücksichtigt. Die Auswahl erfolgt nach den Bestimmungen der Leitlinien des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit.  7. Welche Ergebnisse (z. B. Anzahl vorbereiteter TZ-Vorhaben, die auf Fonds-Studien basierten) wurden erzielt, und wie wurden diese gemessen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Mit dem SFF Afrika wurden Maßnahmen der TZ geprüft und vorbereitet. Ergibt die Prüfung und Vorbereitung von Maßnahmen der TZ erfolgversprechende Ziele, erfolgt die Beauftragung einer Maßnahme der TZ, über deren Ergebnisse anschließend jährlich berichtet wird. Über Studien und Gutachten sowie Maßnahmen der TZ geringen Umfangs berichtet die GIZ dem projektführenden Referat nach deren Abschluss in Form einer fachlichen Stellungnahme. Angesichts der Vielzahl von Einzelmaßnahmen im Betrachtungszeitraum von 24 Jahren (1. Januar 1995 bis 31. Dezember 2018) ist eine Beantwortung für die einzelnen Maßnahmen innerhalb der Frist nicht möglich. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.  8. Wie viele deutsche oder internationale Experten waren in Deutschland und wie viele vor Ort in Afrika tätig, und wie hoch waren die entsprechenden Personalkosten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es erfolgt im SFF Afrika keine Erfassung der einzelnen eingesetzten Fachkräfte.  9. Welche Kriterien galten für die Auswahl und Finanzierung einzelner Studien oder Gutachten, und wie wurde die Qualität und Relevanz geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Anhand der genannten Kriterien erfolgt eine Abstimmung von Studien und Gutachten zwischen den zuständigen Referaten des BMZ, der GIZ GmbH und ggf. Partnern. 10. Gab es Abweichungen vom geplanten Volumen (z. B. nicht ausgezahlte 5 948 481,48 Euro), und aus welchen Gründen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der Unterschied zwischen Finanzierungsvolumen und Ausgaben ergibt sich in diesem Fall im Wesentlichen dadurch, dass im Transparenzportal Kofinanzierungen zwar beim Finanzierungsvolumen, aber nicht bei den Ausgaben erfasst werden. 11. Welche Risikoanalysen zu Korruption oder mangelnden lokalen Kapazitäten in den afrikanischen Partnerländern wurden durchgeführt, und welche präventiven Maßnahmen resultierten daraus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Wie bei allen Vorhaben der deutschen TZ fließen grundsätzlich keine finanziellen Mittel direkt an die Partner (siehe Antwort zu Frage 3). Wenn im Zuge der Umsetzung einzelner Maßnahmen aus dem SFF Afrika finanzielle Leistungen ausnahmsweise vorgesehen sind, wird die kaufmännische, rechtliche und organisatorische Eignung der Empfänger überprüft. 12. Wie wurde die Nachhaltigkeit der finanzierten Studien und kleinen Maßnahmen sichergestellt, und welche Folgewirkungen sind nachweisbar (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Angesichts der Vielzahl von Einzelmaßnahmen im Betrachtungszeitraum von 24 Jahren (1. Januar 1995 bis 31. Dezember 2018) ist eine Beantwortung für die einzelnen Maßnahmen aus dem SFF Afrika innerhalb der Frist nicht möglich. Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. 13. Welche Indikatoren und Wirkungsketten wurden für den Fonds definiert, und wie wurden Fortschritte dokumentiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Definition von Zielen und Indikatoren erfolgt auf Ebene der Einzelmaßnahmen aus dem SFF Afrika und nicht übergreifend für den ganzen Fonds. 14. In welchen der genannten afrikanischen Länder (z. B. Burkina Faso, Burundi, Nigeria, Südafrika) wurden die meisten Mittel eingesetzt, und mit welchen Schwerpunkten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die meisten Mittel wurden in Äthiopien, Ghana und Botswana eingesetzt mit den Schwerpunkten Berufliche Bildung und Arbeitsmarkt, Dezentralisierung, Stadt- und Regionalentwicklung, Ländliche Entwicklung und Agrarwirtschaft sowie Krisen, Konflikte, Katastrophen. 15. Warum wurde die GIZ GmbH als Durchführungs- und Umsetzungsorganisation gewählt, und welche Alternativen wurden ggf. geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das Haushaltsgesetz sieht für den Einzelplan 23 vor, dass Vorhaben finanziert aus dem Titel Bilaterale Technische Zusammenarbeit durch GIZ durchgeführt werden, soweit nicht die Bundesregierung und ihre Dienststellen selbst die Umsetzung übernehmen. Entsprechend hat die Bundesregierung die GIZ mit der Durchführung beauftragt. 16. Welche Rückmeldungen afrikanischer Partner zu dem Fonds liegen vor, und wie wurde eventuelle Kritik adressiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Zum SFF Afrika insgesamt liegen keine spezifischen Rückmeldungen afrikanischer Partner vor. Bezogen auf die über den SFF Afrika finanzierten Einzelmaßnahmen ist angesichts der Vielzahl von Einzelmaßnahmen im Betrachtungszeitraum von 24 Jahren (1. Januar 1995 bis 31. Dezember 2018) eine Beantwortung innerhalb der Frist nicht möglich. 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung im Vergleich zu ähnlichen Fonds in anderen Regionen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Mit Blick auf die Natur des Fonds (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung) kann keine Gesamtbewertung vorgenommen werden. 18. Gab es eine Nachfolgephase nach 2018 mit vergleichbarem Volumen, und wenn ja, mit welchen Anpassungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Mit Blick auf die noch laufende Nachfolgephase kann keine Gesamtbewertung bezüglich des Volumens erfolgen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 19. Welche Kosten entfielen auf die Vorbereitung und Prüfung von TZ- Vorhaben im Verhältnis zu den tatsächlich finanzierten Studien und Gutachten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 20. Plant die Bundesregierung ähnliche regionale Fonds für Afrika oder andere Regionen, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen zur Verbesserung von Transparenz und Kostenstruktur (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages erstreckt sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 67, 100, Rn. 127 ff.; BVerfGE 137, 185, Rn. 138 ff.). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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