Klimaschutzmaßnahmen nach der Verurteilung der Bundesregierung zur Verbesserung des Klimaschutzprogramms
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Klimaschutzmaßnahmen nach der Verurteilung der Bundesregierung zur Verbesserung des Klimaschutzprogramms
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4724
21. Wahlperiode 17.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Alaa Alhamwi, Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas
Gesenhues, Steffi Lemke, Julia Schneider, Kassem Taher Saleh, Katrin Uhlig und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Klimaschutzmaßnahmen nach der Verurteilung der Bundesregierung zur
Verbesserung des Klimaschutzprogramms
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Bundesregierung mit Urteil
vom 29. Januar 2026 dazu verurteilt, das geltende Klimaschutzprogramm
nachzubessern. Das Gericht stellte fest, dass die derzeitigen
Klimaschutzmaßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlich festgelegten deutschen Klimaziele zu
erreichen (www.bverwg.de/pm/2026/05).
Es braucht nach Ansicht der Fragestellenden eine zeitnahe und wirksame
Nachsteuerung. Sonst droht Deutschland in den kommenden Jahren eine deutliche
Verfehlung seiner verbindlichen Klimaziele. Bereits heute bestehen
insbesondere in den Sektoren Gebäude und Verkehr erhebliche Emissionslücken. Das
Bundesklimaschutzgesetz verpflichtet die Bundesregierung dazu, spätestens im
März 2026 ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, das geeignete Maßnahmen
enthält, um die Einhaltung der Klimaziele bis zum Jahr 2030 sicherzustellen.
Trotz dieser klaren gesetzlichen Vorgaben erweckt die Bundesregierung nach
Ansicht der Fragestellenden wiederholt den Eindruck, die vorgegebenen Ziele
untergraben zu wollen. Hierzu zählen unter anderem Ankündigungen zur
Aufweichung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die Reduzierung der
Luftverkehrsteuer sowie der politische Einsatz für eine Rücknahme des
Verbrennerausstiegs auf europäischer Ebene. Gleichzeitig existiert eine Reihe von
Maßnahmen mit erheblichem Emissionseinsparpotenzial, die derzeit von der
Bundesregierung nicht umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund besteht erheblicher Klärungsbedarf hinsichtlich der
klimapolitischen Strategie der Bundesregierung und der konkreten Schritte zur
Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, wie hoch die
Emissionseinsparungen in Deutschland durch den Erhalt der 65-Prozent-
Regel des § 71 GEG im Vergleich zu einer Abschaffung der Regel in
Verbindung mit der Einführung der von der CDU/CSU- und SPD-Fraktion
geplanten Grüngasquote wären (bitte pro Jahr in CO2-Äquivalenten angeben),
wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
2. Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswirkungen
der angekündigten Reduzierung der Luftverkehrssteuer auf die jährlichen
Emissionen in Deutschland (bitte pro Jahr in CO2-Äquivalenten angeben)?
3. Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswirkungen
der Rücknahme des Verbrenner-Aus auf europäischer Ebene auf die
jährlichen Emissionen in Deutschland sein (bitte pro Jahr in CO2-Äquivalenten
angeben)?
4. Welche Auswirkungen auf die Höhe der deutschen Treibhausgasemissionen
erwartet die Bundesregierung, wenn das Preisniveau im nationalen
Emissionshandel (nEHS) im Jahr 2027 auf dem Niveau des Jahres 2026 (derzeit
55 bis 65 Euro pro Tonne CO2) eingefroren würde, verglichen mit der
geltenden Rechtslage nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, wonach
sich die Preise ab 2027 am EU-Emissionshandel (ETS) orientieren (bitte für
2027 in CO2-Äquivalenten angeben)?
5. Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, wie hoch die
jährlichen Emissionseinsparungen in Deutschland durch ein Tempolimit von
130 km/h auf Autobahnen wären (bitte pro Jahr in CO2-Äquivalenten
angeben), wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
6. Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, wie hoch die
jährlichen Emissionseinsparungen in Deutschland wären, die eine Reform der
Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen ermöglichen würde
(bitte pro Jahr in CO2-Äquivalenten angeben), wenn ja, mit welchem
Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
7. Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, wie hoch die
Emissionseinsparungen in Deutschland durch eine dauerhafte
Preissicherung des Deutschlandtickets auf 49 Euro wären (bitte pro Jahr in CO2-
Äquivalenten angeben), wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein,
warum nicht?
Berlin, den 4. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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