Stand der internen Prüfungen zur Kosten-, Mengen- und Folgenabschätzung einer möglichen Grüngasquote
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Stand der internen Prüfungen zur Kosten-, Mengen- und Folgenabschätzung einer möglichen Grüngasquote
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4155
21. Wahlperiode 17.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard,
Bernd Schattner, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Christoph Birghan, Ulrich von
Zons, Knuth Meyer-Soltau, Lukas Rehm, Wolfgang Wiehle, Otto Strauß, Thomas,
Korell, Thomas Dietz, Thomas Ladzinski, Volker Scheurell, Bernd Schattner,
Marc Bernhard, Uwe Schulz, Kay-Uwe Ziegler, Martina Uhr, Dr. Christina Baum,
Dr. Michael Blos, Edgar Naujok, Jan Wenzel Schmidt, Rocco Kever, Kurt
Kleinschmidt, Stefan Keuter, Alexis L. Giersch und der Fraktion der AfD
Stand der internen Prüfungen zur Kosten-, Mengen- und Folgenabschätzung
einer möglichen Grüngasquote
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/3570 erklärt, dass eine Entscheidung über die Einführung
einer sogenannten Grüngasquote bislang nicht getroffen worden sei. Zugleich
führt sie aus, dass mögliche Auswirkungen einer solchen Quote stark von ihrer
konkreten Ausgestaltung abhingen und dass sich die Höhe einer etwaigen
Grüngasquote an der Verfügbarkeit entsprechender erneuerbarer Gase
orientieren müsse.
Konkrete Angaben zu möglichen Kostenbelastungen für private Haushalte und
Unternehmen, zu Preiswirkungen auf dem Gasmarkt, zu erwarteten
Einsparungen von Kohlendioxid oder zu verfügbaren Mengen sogenannter erneuerbarer
Gase hat die Bundesregierung in ihrer Antwort jedoch nicht gemacht. Auch
Aussagen zu möglichen sozialen Auswirkungen sowie zu internen Prüf- und
Entscheidungsgrundlagen bleiben offen.
Zudem muss die Wirksamkeit einer Grüngasquote nach Auffassung der
Fragesteller insgesamt in Frage gestellt werden. Erdgas ist ab 2028 komplett vom
EU-Emissionshandelssystem (EU‑ETS) 2 erfasst, einschließlich der Nutzung
für Gebäudeheizungen (www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/
publikationen/factsheet_einfuehrung_eines_emissionshandelssystems.pdf). Die
daraus resultierenden Emissionen unterliegen damit einer europaweiten
Deckelung in Form der Menge der im EU-ETS ausgegeben Menge an
Emissionszertifikaten. An deren Menge würde sich durch eine deutsche Grüngasquote
jedoch nichts ändert.
Bereits der IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change)-Bericht 2014
hat darauf hingewiesen, dass innerhalb von funktionierenden „Cap-and-Trade“-
Emissionshandelssystemen (wie dem EU-ETS) die Menge der Emissionen nur
durch Reduktion der ausgegebenen Menge an Emissionsrechten geändert
werden kann. Subventionen, Verbote und ähnliche Maßnahmen in davon
abgedeckten Sektoren führen demnach lediglich zu Effizienzverlusten und
Kostensteigerungen, ohne die Emissionen zu reduzieren (IPCC: Climate Change 2014
Mitigation of Climate Change Working Group III Contribution to the Fifth
Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change, S. 94; das
grundlegende Problem von Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen
innerhalb eines Cap-and-trade-Systems wird zudem in Punkt 15.7.3.2 auf den
Seiten 1 181 und 1 182 an einem Beispiel beschrieben; www.ipcc.ch/site/asset
s/uploads/2018/02/ipcc_wg3_ar5_full.pdf). Der Versuch, Emissionen durch
eine Grüngasquote in Deutschland zu senken, macht daher lediglich
Emissionsrechte frei, die dann in anderen Ländern oder Sektoren verwendet werden. An
den Emissionen in Europa ändert sich trotz Kosten der Grüngasquote in
Deutschland nichts.
Vor diesem Hintergrund wird nach dem Stand der internen Prüfungen innerhalb
der Bundesregierung und der Einschätzung der Wirksamkeit der Maßnahme
gefragt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Seit welchem Zeitpunkt prüft die Bundesregierung die Einführung einer
Grüngasquote als mögliches energiepolitisches Instrument?
2. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind an diesen
Prüfungen beteiligt?
3. Gibt es innerhalb der Bundesregierung eine federführende Stelle für die
Prüfung einer möglichen Grüngasquote, und wenn ja, welche?
4. Wurden innerhalb der Bundesregierung bislang interne
Kostenabschätzungen oder Modellrechnungen zu möglichen Mehrkosten einer
Grüngasquote für private Haushalte erstellt, wenn ja, auf welcher Datengrundlage
beruhen diese Abschätzungen, für welche Zeiträume wurden sie
vorgenommen, und welche Bandbreiten möglicher Mehrkosten wurden ermittelt,
und wenn nein, aus welchen Gründen wurden bislang keine
entsprechenden Kostenabschätzungen vorgenommen?
5. Wurden von der Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis mögliche
Auswirkungen einer Grüngasquote auf Gaspreise für Industrie, Gewerbe und
energieintensive Unternehmen innerhalb der Bundesregierung untersucht
(bitte ggf. solche Auswirkungen auch quantitativ erläutern)?
6. Auf welchen Annahmen zur Verfügbarkeit erneuerbarer Gase beruht die
Prüfung einer möglichen Grüngasquote derzeit?
7. Gibt es innerhalb der Bundesregierung Szenarien oder Schätzungen zu
den bis 2030, 2035 oder 2040 verfügbaren Mengen erneuerbarer Gase?
a) Wenn solche Szenarien oder Schätzungen vorliegen, welche Herkunft
der Gase (inländische Erzeugung, Importe, jeweils mit
Mengenangaben) wird jeweils angenommen, und welche infrastrukturellen
Voraussetzungen werden dabei zugrunde gelegt?
b) Wenn keine entsprechenden Szenarien oder Schätzungen vorliegen,
wie soll sichergestellt werden, dass eine mögliche Grüngasquote
erfüllbar ist?
8. Wurden innerhalb der Bundesregierung soziale oder verteilungspolitische
Folgenabschätzungen zu möglichen Auswirkungen einer Grüngasquote
auf einkommensschwache Haushalte oder Mieter vorgenommen, wenn ja,
zu welchen Ergebnissen sind diese Abschätzungen gekommen, und wenn
nein, ist eine solche Folgenabschätzung geplant, und wenn ja, zu welchem
Zeitpunkt?
9. Welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung ggf., um vor einer
möglichen Entscheidung über die Einführung einer Grüngasquote eine
belastbare Entscheidungsgrundlage hinsichtlich Kosten, Mengen,
Preiswirkungen und sozialer Auswirkungen zu schaffen?
10. Hält die Bundesregierung eine Grüngasquote angesichts der generellen
Einbindung von Erdgas in das EU‑ETS 2 ab 2028 und der damit
verbundenen europaweiten Deckelung der CO2-Emissionen für eine wirksame
Maßnahme zum Klimaschutz (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, wie senken sich durch eine deutsche Grüngasquote die
europaweiten Emissionen, wenn die Zahl der im EU ETS 2 ausgegebenen
Emissionsrechte gleich bleibt, und wenn nein, warum wird die
Grüngasquote weiter geprüft?
Berlin, den 30. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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