Freiheit für die Menschen in Iran - Solidarität mit der Zivilgesellschaft, Druck auf das iranische Regime
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Freiheit für die Menschen in Iran - Solidarität mit der Zivilgesellschaft, Druck auf das iranische Regime
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3843
21. Wahlperiode 27.01.2026
Antrag
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Omid Nouripour, Deborah Düring,
Max Lucks, Claudia Roth, Filiz Polat, Agnieszka Brugger, Sara Nanni, Robin
Wagener, Boris Mijatovic, Lamya Kaddor, Schahina Gambir, Katrin Göring-
Eckardt, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Marcel Emmerich, Marlene
Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Freiheit für die Menschen in Iran – Solidarität mit der Zivilgesellschaft, Druck
auf das iranische Regime
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Seit dem 28. Dezember 2025 sind erneut tausende Menschen in Iran auf die Straße
gegangen. Vor dem Hintergrund einer anhaltenden dramatischen Wirtschaftskrise,
starker politischer Repression und der stetigen Erosion der Menschenrechte kämpfen
die Protestierenden um ihr Überleben, ihre Würde und ihre Freiheit. Es sind die
größten, landesweiten Proteste seit Jahren – sie schließen an die Jin, Jiyan, Azadî-Proteste
(„Frau, Leben, Freiheit“) nach der Ermordung der jungen Kurdin Jina Mahsa Aminî
in Polizeigewahrsam im September 2022 an. Eine Besonderheit dieser Protestwelle ist
ihr Ausgangspunkt. Die ersten Proteste starteten auf den großen Basaren in Teheran
und anderen Großstädten. Händlerinnen und Händler, die Bazaaris, schlossen ihre
Läden und versammelten sich aufgrund der drastischen Preissteigerungen, des
anhaltenden Wertverfalles des iranischen Rial sowie mangelnder Versorgung mit
grundlegenden Gütern. Die sonst so wichtige, stabile Stütze des politischen Establishments hat
sich nun gegen die islamische Führung gewandt (www.amnesty.org/en/
latest/news/2026/01/iran-deaths-injuries-authorities-protest-bloodshed/). In den
darauffolgenden Tagen schlossen sich viele weitere gesellschaftliche Schichten an,
insbesondere Arbeitende und Studierende sowie Frauen und Angehörige diverser ethnischer
und religiöser Gruppen wie Kurdinnen und Kurden, Belutschinnen und Belutschen,
Lurinnen und Luren und Azeris. Zudem breiteten sich die Proteste im ganzen Land
aus. In mehr als 100 Städten quer durch alle 31 Provinzen gingen Menschen auf die
Straße (www.thenationalnews.com/news/mena/2026/01/08/iran-protests-spread-to-1-
00-cities/).
Die Reaktion des iranischen Regimes ist von einer bisher beispiellosen Brutalität und
Skrupellosigkeit gekennzeichnet. Sicherheitskräfte des Regimes, darunter reguläre
Polizeieinheiten sowie die Islamische Revolutionsgarde (IRGC) inklusive ihrer Basij-
Milizen, gingen mit massiver Gewalt gegen Demonstrierende vor.
Menschenrechtsorganisationen dokumentierten den rechtswidrigen Einsatz von Schusswaffen,
Wasserwerfern, Tränengas und Schlagstöcken (www.hrw.org/news/2026/01/08/iran-
authorities-renewed-cycle-of-protest-bloodshed). Das Netzwerk Human Rights Activists in
Iran (HRANA) sowie die Nichtregierungsorganisation (NGO) Iran Human Rights
(IHR) sprechen von mindestens mehreren tausend Todesopfern – darunter Kindern,
tausenden Schwerverletzten und zehntausenden Festnahmen im Verlauf der Proteste,
die dokumentiert sind. Die tatsächlichen Zahlen dürften laut Augenzeugenberichten
deutlich höher liegen. Auch wenn es aufgrund von Informationssperren,
Einschüchterung von Angehörigen und medizinischem Personal sowie fehlendem Zugang für
Menschenrechtsorganisationen und unabhängige Medienschaffende keine gesicherten
Zahlen gibt, haben die NGOs bei früheren Protesten verlässliche Zahlen geliefert
(www.tagesschau.de/faktenfinder/iran-proteste-todeszahlen-100.html). Das ganze
Ausmaß dieses Massakers wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen, vielleicht
auch nie eindeutig geklärt sein.
Ein zentrales Instrument staatlicher Repression stellte erneut die weitgehende
Abschaltung des Internets auf dem Höhepunkt der Proteste ab dem 8. Januar 2026 dar. Es
kam und kommt weiterhin zu massiven Einschränkungen des mobilen Internets sowie
der internationalen Datenverbindungen. Soziale Netzwerke, Messenger-Dienste und
ausländische Nachrichtenseiten waren zeitweise vollständig blockiert. Diese
Maßnahmen erschwerten nicht nur die Organisation von Protesten und dass sich Menschen
gegenseitig vor Gewaltanwendung durch das Regime warnen und schützen konnten,
sondern auch die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen, die
Kommunikation von Familien mit Inhaftierten sowie nicht zuletzt auch internationale
Berichterstattung (www.theguardian.com/world/2026/jan/17/iran-plans-permanent-break-
from-global-internet-say-activists).
Zu Beginn der Proteste drückte der amerikanische Präsident Trump seine
Unterstützung für die Protestierenden aus und drohte dem iranischen Regime, dass die USA
eingreifen würden, falls es weiterhin gewaltsam gegen friedliche Demonstrierende
vorginge. Trump blieb in seinen Aussagen vage und nannte keine Details, schloss eine
militärische Operation der USA nicht aus. Gleichzeitig verstärken die USA
Medienberichten zufolge ihre militärische Präsenz in der Region, indem sie einen
Flugzeugträger und mehrere Begleitschiffe aus dem Südchinesischen Meer in den Nahen Osten
verlegen (www.deutschlandfunk.de/medienberichte-ueber-verstaerkte-militaerprae-
senz-100.html). Die USA waren bereits im Juni 2025 an den Militärschlägen durch die
israelische Regierung auf iranisches Gebiet und das Nuklearprogramm Irans beteiligt.
Die jüngsten Proteste werden nach Einschätzung von Expertinnen und Experten über
Irans nationale Grenzen hinaus regionale Auswirkungen haben. Doch auch aufgrund
des Strebens um die regionale Vormachtstellung spielt Iran weiterhin eine große,
destabilisierende Rolle in der gesamten Region. Die Region Kurdistan-Irak in
unmittelbarer Nachbarschaft wird immer wieder zur Zielscheibe von iranischen
Drohnenangriffen. Seit Jahrzehnten ist Iran einer der wichtigsten externen Unterstützer der
terroristischen Organisation Hamas. Zudem stellen durch Iran unterstützte Milizen,
Terrororganisationen und politische Gruppierungen in Syrien, dem Libanon, im Irak und
Jemen eine immanente Gefahr dar (www.cfr.org/expert-brief/what-irans-protests-
meancountries-middle-east).
Die Menschenrechtslage ist seit Jahrzehnten desaströs und verschärfte sich im letzten
Jahr erneut. Die unabhängige und internationale Fact Finding Mission zu Iran der
Vereinten Nationen (VN) sowie die VN-Sonderberichterstatterin, Mai Sato, zur
Menschenrechtslage in Iran konstatierten in ihren Berichten im Oktober 2025 eine starke
Zunahme staatlicher Repressionen in Form von Massenverhaftungen, intensivierter
Überwachung und Einschüchterung kritischer Stimmen sowie die drastische Zunahme
von Todesurteilen und Vollstreckungen. Die Zahl der Hinrichtungen im Iran erreichte
2025 einen historischen Höchststand mit über 1.000 Exekutionen (Iran: Human rights
investigators alarmed by ‘surge in repression’ and spike in executions following Israeli
airstrikes | The United Nations Office at Geneva; Iran: UN expert warns of escalating
repression and record executions after June attacks | OHCHR). Viele Betroffene waren
politische Gefangene oder Angehörige ethnischer Minderheiten. Die Zahl der derzeit
inhaftierten politischen Gefangenen wird auf mehrere Tausend geschätzt. Eine davon
ist nach ihrer erneuten, gewaltsamen Festnahme im Dezember 2025 die
Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi. Im Jahr 2023 wurde sie für ihren Kampf gegen
die Unterdrückung von Frauen, gegen die Todesstrafe sowie für ihren Einsatz für
Menschenrechte und Freiheit mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Narges
Mohammadi und weitere Menschenrechtsaktivistinnen wurden bei einer Gedenkfeier für den
Menschenrechtsanwalt Chosrow Alikordi in Mashhad festgenommen (www.tages-
schau.de/ausland/asien/friedensnobelpreis-mohammadi-iran-100.html).
Auch nach den landesweiten Jin, Jiyan, Azadî-Protesten 2022 ist die Lage der
Frauenrechte weiterhin prekär. Das Leben von Frauen und Mädchen ist von systematischer
Repression und staatlicher Kontrolle geprägt. Ausdruck dessen ist bspw. ein neues,
verschärftes Gesetz zur Zwangsverschleierung, das unter anderem die Todesstrafe für
Verstoße vorsieht (www.amnesty.org/en/latest/news/2024/12/iran-new-
compulsoryveiling-law-intensifies-oppression-of-women-and-girls/). Journalistinnen und
Journalisten, ethnische und religiöse Minderheiten, queere Menschen
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sowie Künstlerinnen und Künstler sind
ebenfalls weiterhin systematischer, staatlicher Repression ausgesetzt. Nicht nur im
Inland agiert das iranische Regime zunehmend repressiv. Auch Menschen im Exil und
Angehörige der iranischen Diaspora im Ausland werden systematisch überwacht,
bedroht und eingeschüchtert. Diese Form von transnationaler Repression nimmt laut der
VN-Sonderberichterstatterin ebenfalls zu (Iran: Human rights investigators alarmed by
‘surge in repression’ and spike in executions following Israeli airstrikes | The United
Nations Office at Geneva).
Die Menschen in Iran leiden jedoch nicht nur durch die innenpolitischen Repressionen,
sondern auch an der wirtschaftlichen Misere und wachsenden Armut, die nicht zuletzt
auch auf die immense Korruption des kleptokratischen Regimes zurückzuführen ist,
das sich auf Kosten seiner Bevölkerung bereichert. Hinzu kommen auch die seit 2018
wieder eingeführten Sanktionen nach dem einseitigen Rückzug von US-Präsident
Trump aus der Wiener Nuklearvereinbarung (Joint Comprehensive Plan of
Action, JCPoA) zur Kontrolle des iranischen Nuklearprogramms. Trotz intensiver
Bemühungen Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens hat Iran seit 2019 die
Urananreicherung ausgeweitet und die Transparenz gegenüber der Internationalen
Atomenergie-Organisation (IAEO) weiter reduziert. Da das iranische Nuklearprogramm
nach Einschätzung von Expertinnen und Experten auf Grundlage der Ergebnisse von
IAEO-Inspekteuren 2025 einen gefährlichen Stand erreicht hatte, haben Deutschland,
Frankreich und Großbritannien im August 2025 den sogenannten Snapback-
Mechanismus ausgelöst. Dadurch sind seit Ende September 2025 sechs vormals
ausgesetzte VN-Resolutionen mit weitreichenden Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft
(www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/iran-node/wiener-
nuklearvereinbarung-atomprogramm-iran-202458).
Seit Beginn der russischen Vollinvasion in der Ukraine hat sich das Verhältnis
zwischen Iran und Russland erheblich intensiviert. Beide Länder kooperieren
transaktional und pragmatisch mit schwerwiegenden Folgen für die Ukraine. Iran hat Russland
mit Drohnen, Waffen und Technologie zur Umgehung westlicher Sanktionen
unterstützt, was Moskaus militärische Kapazitäten im Krieg gegen die Ukraine deutlich
verstärkt hat und Russlands Angriffe auf ukrainische Städte und Infrastruktur
aufrechterhält. Diese Unterstützung hat die militärische Belastung für Russland verringert und
die Zerstörungskraft seiner Angriffe erhöht, insbesondere durch den Einsatz
sogenannter Shahed-Drohnen bei Angriffen auf zivile Energieanlagen und andere Ziele, was
schwerste humanitäre Folgen für die ukrainische Bevölkerung nach sich zieht.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich solidarisch mit der Zivilgesellschaft aus Iran zu zeigen, ihren großen Mut in
ihrem Kampf für Würde und Sicherheit zu würdigen und durch konkrete
politische Maßnahmen (materiell, humanitär, rechtlich, medizinisch und finanziell) zu
unterstützen;
2. sich mit allen diplomatischen Mitteln dafür einzusetzen, dass das iranische
Regime die brutale Niederschlagung von Protesten sowie das Töten und Inhaftieren
von Zivilistinnen und Zivilisten stoppt, Schauprozesse mit erzwungenen
Geständnissen sowie Hinrichtungen unterlässt und den freien Zugang zum Internet
und Mobilfunk wieder ermöglicht;
3. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Möglichkeiten zur
Unterstützung der Zivilgesellschaft aus Iran – auch auf technischer Ebene – zur
Wiederherstellung des Internetzugangs und alternativer Kommunikationsmedien geprüft
und umgesetzt werden;
4. die Diaspora aus Iran in Deutschland – auch finanziell – dabei zu unterstützen,
technische Lösungen zu finden, sodass Menschen in Iran wieder Zugang zum
Internet und Mobilfunk bekommen können bspw. über die Etablierung sicherer und
vertrauenswürdiger Virtueller Privater Netzwerke (VPN);
5. darauf hinzuwirken, die Blockade einiger EU-Mitgliedstaaten auf europäischer
Ebene zur Listung der Islamischen Revolutionsgarde unter dem EU‑Terrorismus-
Sanktionsregime aufzulösen;
6. die Islamische Revolutionsgarde unverzüglich auf nationaler Ebene als
terroristische Vereinigung einzustufen und sie anschließend mit einem nationalen
Betätigungsverbot zu belegen;
7. zur vereinfachten humanitären Aufnahme von besonders gefährdeten Personen
sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern über
§ 22 des Aufenthaltsgesetzes, die die Vorgängerregierung nach den „Jin, Jiyan,
Azadî“-Protesten eingeführt hat, zurückzukehren und die Aufnahmekriterien an
das derzeitige Protestgeschehen anzupassen;
8. sich u. a. im Rahmen der Sondersitzung des VN-Menschenrechtsrates zu Iran
dafür einzusetzen, dass die unabhängige, internationale Fact-Finding-Mission zur
Dokumentation und Beweissicherung der Verbrechen an der Bevölkerung in Iran,
insbesondere in den schwer zugänglichen kurdischen Gebieten, verlängert wird,
um die Täter im Einklang mit dem Völkerrecht zur Rechenschaft ziehen zu
können und Straflosigkeit zu verhindern;
9. sich für die Verlängerung des Mandates der VN-Sonderberichterstatterin zur
Menschenrechtslage in Iran einzusetzen;
10. sich nach dem Weltrechtsprinzip dafür einzusetzen, dass Regimemitglieder
juristisch verfolgt werden und gegen sie im Zuge des Verbrechens gegen die
Menschlichkeit ermittelt wird;
11. darauf hinzuwirken, weitere Sanktionen auf EU-Ebene gegen zusätzliche
Verantwortliche für das gewaltsame Vorgehen des iranischen Regimes gegen
Demonstrierende sowie die Listung von weiteren Verantwortlichen transnationaler
Repression, insbesondere die Verfolgung und Einschüchterung von Mitgliedern der
Diaspora aus Iran im Ausland, unter dem EU-Menschenrechtssanktionsregime
vorzubereiten;
12. bei dem Verhängen von weiteren Sanktionen darauf zu achten, dass humanitäre
Güter wie Medikamente ausgenommen werden, um die Zivilbevölkerung nicht
zu treffen;
13. sich gegenüber Iran weiterhin für die umgehende und bedingungslose Freilassung
aller politischen Gefangenen und die Aufhebung der Gerichtsurteile einzusetzen;
14. auf die unverzügliche Freilassung aller unrechtmäßig festgehaltenen deutschen
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger hinzuwirken;
15. die systematische Berücksichtigung der Rechte, Perspektiven und Teilhabe von
Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen in der Iran-Politik als
Schlüsselkomponente außen- und sicherheitspolitischer Analyse und Maßnahmen zu
verankern;
16. Rechtssicherheit für iranische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland
zu schaffen, deren Visa auslaufen, und unbürokratisch Visa zu verlängern;
17. nach Auslaufen der Abschiebestopps der Bundesländer Schleswig-Holstein,
Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und dem Saarland das
Einvernehmen zur Verlängerung zu erteilen und weitere Bundesländer zu ermutigen,
Abschiebestopps in den Iran zu erlassen;
18. bei Asylverfahren für Iranerinnen und Iraner insbesondere die politische
Verfolgung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und Identität sowie
der Konvertierung zu einer anderen Religion als Asylgründe anzuerkennen und
die aktuellen Repressionen durch das iranische Regime stärker als bisher bei den
Asylverfahren zu berücksichtigen;
19. gegenüber den Bundesländern anzuregen, dass Vorsprachen von iranischen
Staatsangehörigen bei der iranischen Botschaft zwecks Verlängerung iranischer
Personalpapiere wegen möglicher Repressionen gegen die vorsprechenden
Personen sowie im Iran verbliebene Angehörige ausgesetzt werden und
Reiseausweise für Ausländer ausgestellt werden;
20. iranische Geflüchtete in Drittstaaten, wie Türkei und Armenien, zu unterstützen,
unter anderem durch medizinisch und psychosoziale Hilfe;
21. eine medizinische Behandlung von schwerverletzten iranischen
Demonstrierenden in Deutschland rasch und unbürokratisch möglich zu machen und hierfür die
notwendigen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen;
22. politische Gespräche mit der vielfältigen Zivilgesellschaft aus Iran in der
Diaspora über eine mögliche politische Zukunft Irans aufzunehmen und zu
diesem Zweck einen „Iran-Gipfel“ einzuberufen;
23. gezielte Maßnahmen zum Schutz der ethnischen und religiösen Vielfalt in Iran zu
schaffen;
24. dauerhafte Schutz-, Arbeits- und Austauschformate für bedrohte
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen und
Journalisten, Künstlerinnen und Künstler sowie Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler zu schaffen und bestehende auszubauen sowie hierzu die Rolle von
kultur-, medien-, wissenschafts- und zivilgesellschaftlichen Mittlerorganisationen –
insbesondere des Goethe-Instituts, des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes (DAAD), der politischen Stiftungen sowie von Exilmedien- und
Menschenrechtsorganisationen – gezielt zu stärken und sie als zentrale Akteure zum
Schutz, zur Vernetzung und zur Sichtbarmachung von Stimmen aus Iran
auszubauen;
25. geheimdienstlichen Aktivitäten iranischer Dienste in Deutschland, die das Ziel
verfolgen, im Exil lebende Kritikerinnen und Kritiker des Regimes sowie
jüdische und israelische Personen und Einrichtungen einzuschüchtern, zu
überwachen und zu bedrohen, entschieden zu begegnen, den Betroffenen
vollumfänglichen Schutz und Unterstützung zukommen zu lassen, iranische Agentinnen und
Agenten in Deutschland auszuweisen und transnationaler Repression
entschlossen entgegenzutreten;
26. in Deutschland befindliche Vermögenswerte von sanktionierten iranischen
Verantwortlichen sowie das Vermögen Dritter, das von sanktionierten Personen
stammt, konsequent einzufrieren;
27. völkerrechtswidrige Militäroperationen Irans klar zu verurteilen und sich so
beispielsweise solidarisch an die Seite der Regionalregierung in Kurdistan-Irak zu
stellen;
28. die destabilisierende Rolle des Iran in der Nahost-Region sowie im
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine weiterhin international und
in VN-Gremien zu thematisieren und zu verurteilen;
29. stärker gegen die weiterhin anhaltende, illegale Praxis der Sanktionsumgehung
vorzugehen, durch die immer wieder westliche Bauteile in iranischen und
russischen Waffen genutzt werden.
Berlin, den 27. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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