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Freiheit für die Menschen in Iran - Solidarität mit der Zivilgesellschaft, Druck auf das iranische Regime

dip / drucksache 27.01.2026 · WP 21 · 21/3843 · Antrag · Original ↗

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Freiheit für die Menschen in Iran - Solidarität mit der Zivilgesellschaft, Druck auf das iranische Regime [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3843 21. Wahlperiode 27.01.2026 Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Omid Nouripour, Deborah Düring, Max Lucks, Claudia Roth, Filiz Polat, Agnieszka Brugger, Sara Nanni, Robin Wagener, Boris Mijatovic, Lamya Kaddor, Schahina Gambir, Katrin Göring- Eckardt, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Marcel Emmerich, Marlene Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freiheit für die Menschen in Iran – Solidarität mit der Zivilgesellschaft, Druck auf das iranische Regime Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Seit dem 28. Dezember 2025 sind erneut tausende Menschen in Iran auf die Straße gegangen. Vor dem Hintergrund einer anhaltenden dramatischen Wirtschaftskrise, starker politischer Repression und der stetigen Erosion der Menschenrechte kämpfen die Protestierenden um ihr Überleben, ihre Würde und ihre Freiheit. Es sind die größten, landesweiten Proteste seit Jahren – sie schließen an die Jin, Jiyan, Azadî-Proteste („Frau, Leben, Freiheit“) nach der Ermordung der jungen Kurdin Jina Mahsa Aminî in Polizeigewahrsam im September 2022 an. Eine Besonderheit dieser Protestwelle ist ihr Ausgangspunkt. Die ersten Proteste starteten auf den großen Basaren in Teheran und anderen Großstädten. Händlerinnen und Händler, die Bazaaris, schlossen ihre Läden und versammelten sich aufgrund der drastischen Preissteigerungen, des anhaltenden Wertverfalles des iranischen Rial sowie mangelnder Versorgung mit grundlegenden Gütern. Die sonst so wichtige, stabile Stütze des politischen Establishments hat sich nun gegen die islamische Führung gewandt (www.amnesty.org/en/ latest/news/2026/01/iran-deaths-injuries-authorities-protest-bloodshed/). In den darauffolgenden Tagen schlossen sich viele weitere gesellschaftliche Schichten an, insbesondere Arbeitende und Studierende sowie Frauen und Angehörige diverser ethnischer und religiöser Gruppen wie Kurdinnen und Kurden, Belutschinnen und Belutschen, Lurinnen und Luren und Azeris. Zudem breiteten sich die Proteste im ganzen Land aus. In mehr als 100 Städten quer durch alle 31 Provinzen gingen Menschen auf die Straße (www.thenationalnews.com/news/mena/2026/01/08/iran-protests-spread-to-1- 00-cities/). Die Reaktion des iranischen Regimes ist von einer bisher beispiellosen Brutalität und Skrupellosigkeit gekennzeichnet. Sicherheitskräfte des Regimes, darunter reguläre Polizeieinheiten sowie die Islamische Revolutionsgarde (IRGC) inklusive ihrer Basij- Milizen, gingen mit massiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Menschenrechtsorganisationen dokumentierten den rechtswidrigen Einsatz von Schusswaffen, Wasserwerfern, Tränengas und Schlagstöcken (www.hrw.org/news/2026/01/08/iran- authorities-renewed-cycle-of-protest-bloodshed). Das Netzwerk Human Rights Activists in Iran (HRANA) sowie die Nichtregierungsorganisation (NGO) Iran Human Rights (IHR) sprechen von mindestens mehreren tausend Todesopfern – darunter Kindern, tausenden Schwerverletzten und zehntausenden Festnahmen im Verlauf der Proteste, die dokumentiert sind. Die tatsächlichen Zahlen dürften laut Augenzeugenberichten deutlich höher liegen. Auch wenn es aufgrund von Informationssperren, Einschüchterung von Angehörigen und medizinischem Personal sowie fehlendem Zugang für Menschenrechtsorganisationen und unabhängige Medienschaffende keine gesicherten Zahlen gibt, haben die NGOs bei früheren Protesten verlässliche Zahlen geliefert (www.tagesschau.de/faktenfinder/iran-proteste-todeszahlen-100.html). Das ganze Ausmaß dieses Massakers wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen, vielleicht auch nie eindeutig geklärt sein. Ein zentrales Instrument staatlicher Repression stellte erneut die weitgehende Abschaltung des Internets auf dem Höhepunkt der Proteste ab dem 8. Januar 2026 dar. Es kam und kommt weiterhin zu massiven Einschränkungen des mobilen Internets sowie der internationalen Datenverbindungen. Soziale Netzwerke, Messenger-Dienste und ausländische Nachrichtenseiten waren zeitweise vollständig blockiert. Diese Maßnahmen erschwerten nicht nur die Organisation von Protesten und dass sich Menschen gegenseitig vor Gewaltanwendung durch das Regime warnen und schützen konnten, sondern auch die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen, die Kommunikation von Familien mit Inhaftierten sowie nicht zuletzt auch internationale Berichterstattung (www.theguardian.com/world/2026/jan/17/iran-plans-permanent-break- from-global-internet-say-activists). Zu Beginn der Proteste drückte der amerikanische Präsident Trump seine Unterstützung für die Protestierenden aus und drohte dem iranischen Regime, dass die USA eingreifen würden, falls es weiterhin gewaltsam gegen friedliche Demonstrierende vorginge. Trump blieb in seinen Aussagen vage und nannte keine Details, schloss eine militärische Operation der USA nicht aus. Gleichzeitig verstärken die USA Medienberichten zufolge ihre militärische Präsenz in der Region, indem sie einen Flugzeugträger und mehrere Begleitschiffe aus dem Südchinesischen Meer in den Nahen Osten verlegen (www.deutschlandfunk.de/medienberichte-ueber-verstaerkte-militaerprae- senz-100.html). Die USA waren bereits im Juni 2025 an den Militärschlägen durch die israelische Regierung auf iranisches Gebiet und das Nuklearprogramm Irans beteiligt. Die jüngsten Proteste werden nach Einschätzung von Expertinnen und Experten über Irans nationale Grenzen hinaus regionale Auswirkungen haben. Doch auch aufgrund des Strebens um die regionale Vormachtstellung spielt Iran weiterhin eine große, destabilisierende Rolle in der gesamten Region. Die Region Kurdistan-Irak in unmittelbarer Nachbarschaft wird immer wieder zur Zielscheibe von iranischen Drohnenangriffen. Seit Jahrzehnten ist Iran einer der wichtigsten externen Unterstützer der terroristischen Organisation Hamas. Zudem stellen durch Iran unterstützte Milizen, Terrororganisationen und politische Gruppierungen in Syrien, dem Libanon, im Irak und Jemen eine immanente Gefahr dar (www.cfr.org/expert-brief/what-irans-protests- meancountries-middle-east). Die Menschenrechtslage ist seit Jahrzehnten desaströs und verschärfte sich im letzten Jahr erneut. Die unabhängige und internationale Fact Finding Mission zu Iran der Vereinten Nationen (VN) sowie die VN-Sonderberichterstatterin, Mai Sato, zur Menschenrechtslage in Iran konstatierten in ihren Berichten im Oktober 2025 eine starke Zunahme staatlicher Repressionen in Form von Massenverhaftungen, intensivierter Überwachung und Einschüchterung kritischer Stimmen sowie die drastische Zunahme von Todesurteilen und Vollstreckungen. Die Zahl der Hinrichtungen im Iran erreichte 2025 einen historischen Höchststand mit über 1.000 Exekutionen (Iran: Human rights investigators alarmed by ‘surge in repression’ and spike in executions following Israeli airstrikes | The United Nations Office at Geneva; Iran: UN expert warns of escalating repression and record executions after June attacks | OHCHR). Viele Betroffene waren politische Gefangene oder Angehörige ethnischer Minderheiten. Die Zahl der derzeit inhaftierten politischen Gefangenen wird auf mehrere Tausend geschätzt. Eine davon ist nach ihrer erneuten, gewaltsamen Festnahme im Dezember 2025 die Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi. Im Jahr 2023 wurde sie für ihren Kampf gegen die Unterdrückung von Frauen, gegen die Todesstrafe sowie für ihren Einsatz für Menschenrechte und Freiheit mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Narges Mohammadi und weitere Menschenrechtsaktivistinnen wurden bei einer Gedenkfeier für den Menschenrechtsanwalt Chosrow Alikordi in Mashhad festgenommen (www.tages- schau.de/ausland/asien/friedensnobelpreis-mohammadi-iran-100.html). Auch nach den landesweiten Jin, Jiyan, Azadî-Protesten 2022 ist die Lage der Frauenrechte weiterhin prekär. Das Leben von Frauen und Mädchen ist von systematischer Repression und staatlicher Kontrolle geprägt. Ausdruck dessen ist bspw. ein neues, verschärftes Gesetz zur Zwangsverschleierung, das unter anderem die Todesstrafe für Verstoße vorsieht (www.amnesty.org/en/latest/news/2024/12/iran-new- compulsoryveiling-law-intensifies-oppression-of-women-and-girls/). Journalistinnen und Journalisten, ethnische und religiöse Minderheiten, queere Menschen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sowie Künstlerinnen und Künstler sind ebenfalls weiterhin systematischer, staatlicher Repression ausgesetzt. Nicht nur im Inland agiert das iranische Regime zunehmend repressiv. Auch Menschen im Exil und Angehörige der iranischen Diaspora im Ausland werden systematisch überwacht, bedroht und eingeschüchtert. Diese Form von transnationaler Repression nimmt laut der VN-Sonderberichterstatterin ebenfalls zu (Iran: Human rights investigators alarmed by ‘surge in repression’ and spike in executions following Israeli airstrikes | The United Nations Office at Geneva). Die Menschen in Iran leiden jedoch nicht nur durch die innenpolitischen Repressionen, sondern auch an der wirtschaftlichen Misere und wachsenden Armut, die nicht zuletzt auch auf die immense Korruption des kleptokratischen Regimes zurückzuführen ist, das sich auf Kosten seiner Bevölkerung bereichert. Hinzu kommen auch die seit 2018 wieder eingeführten Sanktionen nach dem einseitigen Rückzug von US-Präsident Trump aus der Wiener Nuklearvereinbarung (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPoA) zur Kontrolle des iranischen Nuklearprogramms. Trotz intensiver Bemühungen Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens hat Iran seit 2019 die Urananreicherung ausgeweitet und die Transparenz gegenüber der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) weiter reduziert. Da das iranische Nuklearprogramm nach Einschätzung von Expertinnen und Experten auf Grundlage der Ergebnisse von IAEO-Inspekteuren 2025 einen gefährlichen Stand erreicht hatte, haben Deutschland, Frankreich und Großbritannien im August 2025 den sogenannten Snapback- Mechanismus ausgelöst. Dadurch sind seit Ende September 2025 sechs vormals ausgesetzte VN-Resolutionen mit weitreichenden Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft (www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/iran-node/wiener- nuklearvereinbarung-atomprogramm-iran-202458). Seit Beginn der russischen Vollinvasion in der Ukraine hat sich das Verhältnis zwischen Iran und Russland erheblich intensiviert. Beide Länder kooperieren transaktional und pragmatisch mit schwerwiegenden Folgen für die Ukraine. Iran hat Russland mit Drohnen, Waffen und Technologie zur Umgehung westlicher Sanktionen unterstützt, was Moskaus militärische Kapazitäten im Krieg gegen die Ukraine deutlich verstärkt hat und Russlands Angriffe auf ukrainische Städte und Infrastruktur aufrechterhält. Diese Unterstützung hat die militärische Belastung für Russland verringert und die Zerstörungskraft seiner Angriffe erhöht, insbesondere durch den Einsatz sogenannter Shahed-Drohnen bei Angriffen auf zivile Energieanlagen und andere Ziele, was schwerste humanitäre Folgen für die ukrainische Bevölkerung nach sich zieht. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich solidarisch mit der Zivilgesellschaft aus Iran zu zeigen, ihren großen Mut in ihrem Kampf für Würde und Sicherheit zu würdigen und durch konkrete politische Maßnahmen (materiell, humanitär, rechtlich, medizinisch und finanziell) zu unterstützen; 2. sich mit allen diplomatischen Mitteln dafür einzusetzen, dass das iranische Regime die brutale Niederschlagung von Protesten sowie das Töten und Inhaftieren von Zivilistinnen und Zivilisten stoppt, Schauprozesse mit erzwungenen Geständnissen sowie Hinrichtungen unterlässt und den freien Zugang zum Internet und Mobilfunk wieder ermöglicht; 3. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Möglichkeiten zur Unterstützung der Zivilgesellschaft aus Iran – auch auf technischer Ebene – zur Wiederherstellung des Internetzugangs und alternativer Kommunikationsmedien geprüft und umgesetzt werden; 4. die Diaspora aus Iran in Deutschland – auch finanziell – dabei zu unterstützen, technische Lösungen zu finden, sodass Menschen in Iran wieder Zugang zum Internet und Mobilfunk bekommen können bspw. über die Etablierung sicherer und vertrauenswürdiger Virtueller Privater Netzwerke (VPN); 5. darauf hinzuwirken, die Blockade einiger EU-Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene zur Listung der Islamischen Revolutionsgarde unter dem EU‑Terrorismus- Sanktionsregime aufzulösen; 6. die Islamische Revolutionsgarde unverzüglich auf nationaler Ebene als terroristische Vereinigung einzustufen und sie anschließend mit einem nationalen Betätigungsverbot zu belegen; 7. zur vereinfachten humanitären Aufnahme von besonders gefährdeten Personen sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern über § 22 des Aufenthaltsgesetzes, die die Vorgängerregierung nach den „Jin, Jiyan, Azadî“-Protesten eingeführt hat, zurückzukehren und die Aufnahmekriterien an das derzeitige Protestgeschehen anzupassen; 8. sich u. a. im Rahmen der Sondersitzung des VN-Menschenrechtsrates zu Iran dafür einzusetzen, dass die unabhängige, internationale Fact-Finding-Mission zur Dokumentation und Beweissicherung der Verbrechen an der Bevölkerung in Iran, insbesondere in den schwer zugänglichen kurdischen Gebieten, verlängert wird, um die Täter im Einklang mit dem Völkerrecht zur Rechenschaft ziehen zu können und Straflosigkeit zu verhindern; 9. sich für die Verlängerung des Mandates der VN-Sonderberichterstatterin zur Menschenrechtslage in Iran einzusetzen; 10. sich nach dem Weltrechtsprinzip dafür einzusetzen, dass Regimemitglieder juristisch verfolgt werden und gegen sie im Zuge des Verbrechens gegen die Menschlichkeit ermittelt wird; 11. darauf hinzuwirken, weitere Sanktionen auf EU-Ebene gegen zusätzliche Verantwortliche für das gewaltsame Vorgehen des iranischen Regimes gegen Demonstrierende sowie die Listung von weiteren Verantwortlichen transnationaler Repression, insbesondere die Verfolgung und Einschüchterung von Mitgliedern der Diaspora aus Iran im Ausland, unter dem EU-Menschenrechtssanktionsregime vorzubereiten; 12. bei dem Verhängen von weiteren Sanktionen darauf zu achten, dass humanitäre Güter wie Medikamente ausgenommen werden, um die Zivilbevölkerung nicht zu treffen; 13. sich gegenüber Iran weiterhin für die umgehende und bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und die Aufhebung der Gerichtsurteile einzusetzen; 14. auf die unverzügliche Freilassung aller unrechtmäßig festgehaltenen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger hinzuwirken; 15. die systematische Berücksichtigung der Rechte, Perspektiven und Teilhabe von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen in der Iran-Politik als Schlüsselkomponente außen- und sicherheitspolitischer Analyse und Maßnahmen zu verankern; 16. Rechtssicherheit für iranische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland zu schaffen, deren Visa auslaufen, und unbürokratisch Visa zu verlängern; 17. nach Auslaufen der Abschiebestopps der Bundesländer Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und dem Saarland das Einvernehmen zur Verlängerung zu erteilen und weitere Bundesländer zu ermutigen, Abschiebestopps in den Iran zu erlassen; 18. bei Asylverfahren für Iranerinnen und Iraner insbesondere die politische Verfolgung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und Identität sowie der Konvertierung zu einer anderen Religion als Asylgründe anzuerkennen und die aktuellen Repressionen durch das iranische Regime stärker als bisher bei den Asylverfahren zu berücksichtigen; 19. gegenüber den Bundesländern anzuregen, dass Vorsprachen von iranischen Staatsangehörigen bei der iranischen Botschaft zwecks Verlängerung iranischer Personalpapiere wegen möglicher Repressionen gegen die vorsprechenden Personen sowie im Iran verbliebene Angehörige ausgesetzt werden und Reiseausweise für Ausländer ausgestellt werden; 20. iranische Geflüchtete in Drittstaaten, wie Türkei und Armenien, zu unterstützen, unter anderem durch medizinisch und psychosoziale Hilfe; 21. eine medizinische Behandlung von schwerverletzten iranischen Demonstrierenden in Deutschland rasch und unbürokratisch möglich zu machen und hierfür die notwendigen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen; 22. politische Gespräche mit der vielfältigen Zivilgesellschaft aus Iran in der Diaspora über eine mögliche politische Zukunft Irans aufzunehmen und zu diesem Zweck einen „Iran-Gipfel“ einzuberufen; 23. gezielte Maßnahmen zum Schutz der ethnischen und religiösen Vielfalt in Iran zu schaffen; 24. dauerhafte Schutz-, Arbeits- und Austauschformate für bedrohte Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen und Journalisten, Künstlerinnen und Künstler sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen und bestehende auszubauen sowie hierzu die Rolle von kultur-, medien-, wissenschafts- und zivilgesellschaftlichen Mittlerorganisationen – insbesondere des Goethe-Instituts, des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der politischen Stiftungen sowie von Exilmedien- und Menschenrechtsorganisationen – gezielt zu stärken und sie als zentrale Akteure zum Schutz, zur Vernetzung und zur Sichtbarmachung von Stimmen aus Iran auszubauen; 25. geheimdienstlichen Aktivitäten iranischer Dienste in Deutschland, die das Ziel verfolgen, im Exil lebende Kritikerinnen und Kritiker des Regimes sowie jüdische und israelische Personen und Einrichtungen einzuschüchtern, zu überwachen und zu bedrohen, entschieden zu begegnen, den Betroffenen vollumfänglichen Schutz und Unterstützung zukommen zu lassen, iranische Agentinnen und Agenten in Deutschland auszuweisen und transnationaler Repression entschlossen entgegenzutreten; 26. in Deutschland befindliche Vermögenswerte von sanktionierten iranischen Verantwortlichen sowie das Vermögen Dritter, das von sanktionierten Personen stammt, konsequent einzufrieren; 27. völkerrechtswidrige Militäroperationen Irans klar zu verurteilen und sich so beispielsweise solidarisch an die Seite der Regionalregierung in Kurdistan-Irak zu stellen; 28. die destabilisierende Rolle des Iran in der Nahost-Region sowie im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine weiterhin international und in VN-Gremien zu thematisieren und zu verurteilen; 29. stärker gegen die weiterhin anhaltende, illegale Praxis der Sanktionsumgehung vorzugehen, durch die immer wieder westliche Bauteile in iranischen und russischen Waffen genutzt werden. Berlin, den 27. Januar 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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