Zum Vorhaben eines quelloffenen europäischen Sprachmodells (Antwort zu Drs. 21/4037)
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Zum Vorhaben eines quelloffenen europäischen Sprachmodells (Antwort zu Drs. 21/4037)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4312
21. Wahlperiode 23.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger,
Alexander Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4037 –
Zum Vorhaben eines quelloffenen europäischen Sprachmodells
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Veröffentlichung der KI-Software (KI = Künstliche Intelligenz; engl.: AI)
ChatGPT des Unternehmens OpenAI im November 2022 teilt die Evolution
der Künstlichen Intelligenz in ein Davor und ein Danach. Erstmals in der
Geschichte dieser Technologie wird plastisch für jedermann greifbar, wozu
Künstliche Intelligenz heute imstande ist. Mit Künstlicher Intelligenz ist es
auch für technische Laien möglich, Texte aller Art zu generieren, Bilder,
Videos und Audiodateien anzufertigen und sich in eine ausführliche Konversation
über gesellschaftliche und private Themen zu begeben. Dabei kommuniziert
das Programm humanoid – es ist allein aus den Antworten oft nicht mehr
ersichtlich, dass sie von einer Software kommen und nicht von einem
Menschen. Die human anmutende Sprachdarstellung wird von Large Language
Models (LLM), also großen Sprachmodellen, ermöglicht. Hinzu kommen
multimodale Modelle, die parallel mit verschiedenen Informationsarten
umgehen können, etwa Texten und Bildern.
ChatGPT und vergleichbare KI-Lösungen wie Gemini, Grok, Claude, Llama,
und DeepSeek werden mit großen Datenmengen, deren Herkunft, Tiefe und
Struktur nicht direkt nachvollziehbar sind, auf ihren Praxiseinsatz hin trainiert.
Zudem stammen die genannten LLM von großen Konzernen, die diese
Produkte in ihre Wertschöpfungsketten integrieren und damit bereits vorhandene
Nutzer weiter an sich binden. Dergestalt droht sich auf dem Gebiet der
Künstlichen Intelligenz die globale Dominanz einiger weniger außereuropäischer
Unternehmen, die bereits das Feld der Digitalisierung bestimmen, zu
wiederholen. Vor dem Hintergrund einer anzustrebenden digitalen Souveränität für
Deutschland ist dies nach Auffassung der Fragesteller als kritisch zu bewerten.
Nicht zuletzt kommen fast alle großen Sprachmodelle aus den USA, was dazu
führt, dass weniger weit verbreitete Sprachen neben Englisch nicht so filigran
und detailliert repräsentiert werden.
Zum 1. Februar 2025 hat die Europäische Kommission das Projekt Open
EuroLLM (https://openeurollm.eu/) lanciert, das alle Amtssprachen der EU
abdecken, die Einhaltung des AI Acts der EU gewährleisten und bei Unternehmen,
Entwicklern sowie Endnutzern Akzeptanz finden soll (https://strategic-technol
ogies.europa.eu/step-results/step-stories/openeurollm-european-family-large-l
anguage-models_en?prefLang=de&etrans=de). Das Projekt nutzt die Hoch-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 23. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
leistungsrecheninfrastruktur EuroHPC, verwendet Daten europäischer
Herkunft zum Training und legt den Quellcode des Programms offen (www.heis
e.de/news/Sprachmodell-OpenEuroLLM-soll-KI-in-der-EU-unabhaengiger-un
d-vielfaeltiger-machen-10269667.html).
An diesem Konsortium sind insgesamt neun Länder aus der EU beteiligt. Aus
Deutschland sind die Eberhard-Karls-Universität Tübingen, das
Forschungszentrum Jülich, die Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten
Forschung sowie die Unternehmen Aleph Alpha und Ellamind involviert. Die
Bundesregierung zeigt sich prinzipiell offen für die Entwicklung offener
europäischer Plattformmodelle (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitio
nsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, hier S. 71).
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung rund ein Jahr nach dem
Start des Projekts OpenEuroLLM über dessen gegenwärtigen Stand ggf.
vor, und wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der
Veröffentlichung eines ersten großen Sprachmodells im Rahmen des Projekts zu
rechnen?
2. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits erste Pilotprojekte,
mit denen die zu entwickelnden offenen europäischen Sprachmodelle
getestet werden können, und wenn ja, welche Projekte existieren (bitte
auflisten)?
Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.
OpenEuroLLM wird durch die Europäische Kommission im Rahmen des
Digitalen Europa-Programms finanziert. Zu aktuellen Projektfortschritten und zum
gegenwärtigen Stand des Projektes wird auf die Internetseite des Projektes
verwiesen.
3. Sind nach Einschätzung der Bundesregierung die veranschlagten
20,65 Mio. Euro der EU (vgl. https://strategic-technologies.europa.eu/ste
p-results/step-stories/openeurollm-european-family-large-language-mode
ls_en?prefLang=de&etrans=de) ausreichend, um ein wettbewerbsfähiges
großes Sprachmodell zu entwickeln, und werden nach Einschätzung der
Bundesregierung mit dieser Summe lediglich die Entwicklungskosten
eines großen Sprachmodells abgedeckt oder auch zusätzlich die Kosten
zum Training der Modelle (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte
ausführen)?
Ziel der Entwicklung von Sprachmodellen ist das Training des Systems mit
Hilfe sehr umfangreicher Daten. Die Kosten fallen je nach Modell und Ziel
unterschiedlich aus.
Der Bundesregierung liegen zu den Details des Projektes der Europäischen
Union (EU) keine Angaben vor, die eine belastbare Bewertung des Projekts
über Evaluierungen der Europäischen Kommission hinaus erlauben würden.
4. Ist die Bundesregierung direkt finanziell am Projekt OpenEuroLLM
beteiligt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen), wenn ja, in
welcher Höhe und über welchen Einzelplan des Bundeshaushalts, und
wenn nein, plant die Bundesregierung künftig eine finanzielle
Beteiligung am Projekt OpenEuroLLM, die über die indirekte Förderung über
die EU hinausgeht?
Die Bundesregierung ist nicht direkt an dem EU-Projekt finanziell beteiligt.
Entscheidungen über die künftige Förderung von KI-Modellen über die
Festlegungen in der Hightech-Agenda Deutschlands hinaus liegen nicht vor.
5. Welche deutschen Hoch- und Höchstleistungsrechner sind nach Kenntnis
der Bundesregierung Teil der Recheninfrastruktur, auf der die zu
schaffenden großen Sprachmodelle des Projekts OpenEuroLLM trainiert
werden?
Das Projekt OpenEuroLLM wird nach Kenntnis der Bundesregierung auf den
Supercomputern des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC gerechnet werden.
Zu den Rechnern gehört der Supercomputer „Jupiter“ am Forschungszentrum
Jülich.
6. Welche Herausforderungen erkennt die Bundesregierung ggf. bei der
Bereitstellung ausreichender Rechenleistung für das multilinguale Training
der Sprachmodelle des Projekts OpenEuroLLM, und wie stellen sich
diese Herausforderungen dar, verglichen mit der Recheninfrastruktur, auf
die Anbieter proprietärer Sprachmodelle zurückgreifen können?
Laut Angaben des Projektes OpenEuroLLM hat das Projekt garantierten
Zugang zu über zehn Millionen GPU-Stunden. Die Anbieter proprietärer
Sprachmodelle machen zumeist keine öffentlichen Angaben zu z. B. GPU-Stunden,
die für das Training eines Sprachmodells eingesetzt wurden. Vergleiche sind
daher nicht möglich.
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um deutschen
Startups, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Behörden und
Forschungsinstituten den Zugang zu Rechenressourcen im Rahmen von
OpenEuroLLM zu erleichtern?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Rechenressourcen des EU-
Projektes OpenEuroLLM durch EuroHPC ausreichend sein werden.
8. Aus welchen Quellen stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die
digitalen Daten, mit denen die zu entwickelnden Sprachmodelle des
Projekts OpenEuroLLM trainiert werden, und werden dabei
personenbezogene Daten, soweit sie in den Quellen vorkommen, pseudoanonymisiert
oder gar anonymisiert (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
Trainingsdaten für das Projekt OpenEuroLLM datenschutzkonform
beschafft und verarbeitet werden, insbesondere bei der Integration sensibler
Daten aus EU-Sprachräumen mit vergleichsweise wenigen aktiven
Sprechern und geringen finanziellen Ressourcen (bitte ausführen)?
Die Fragen 8 und 9 werden im Zusammenhang beantwortet.
Aktuelle Angaben zu Datenquellen des EU-Projektes OpenEuroLLM liegen der
Bundesregierung nicht vor.
10. Existieren nationale Initiativen oder nach Kenntnis der Bundesregierung
Kooperationen mit Bibliotheken, Stiftungen und Archiven, um
Trainingsdaten für das Projekt OpenEuroLLM bereitzustellen, und wenn ja,
wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass solche
Datensätze urheberrechtskonform verarbeitet werden (bitte ausführen)?
Hinsichtlich nationaler Initiativen und Kooperationen des EU-Projektes Open-
EuroLLM mit Bibliotheken, Stiftungen und Archiven sowie hinsichtlich der
Prozesse zur Einhaltung des Urheberrechtes liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
11. Plant die Bundesregierung eine nationale Adoptionsstrategie, um ein
quelloffenes Sprachmodell des Projekts OpenEuroLLM in der
öffentlichen Verwaltung, etwa als Chatbot, zu etablieren und so den
Wettbewerb mit proprietären Anbietern zu stärken (bitte ausführen)?
Die Bundesverwaltung verfolgt bei der Entwicklung von KI-Anwendungen das
Ziel, diese möglichst unabhängig von konkreten Sprachmodellen
auszugestalten. Hierdurch wird gewährleistet, dass etwaige LLM kurzfristig ausgetauscht
werden können. Beispielsweise wird mit dem KI‑System KIPITZ für die
Bundesverwaltung ein zentrales, sicheres und souveränes KI‑Portal mit
verwaltungsspezifischen Anwendungen für die Verwaltungsmitarbeiter angeboten.
KIPITZ ist so konzipiert, dass es modellunabhängig genutzt werden kann und
somit eine Abhängigkeit von einem einzelnen LLM‑Anbieter vermieden wird.
Mit EuroLLM‑9B Instruct wird bereits ein LLM des Projektes OpenEuroLLM
in KIPITZ bereitgestellt.
12. Hat sich die Bundesregierung mit den Erfolgsaussichten des Projekts
OpenEuroLLM im Wettbewerb mit proprietären Modellen, insbesondere
hinsichtlich Leistung und Marktakzeptanz, beschäftigt und sich ggf. dazu
eine eigene Positionierung erarbeitet (wenn ja, bitte ausführen), und was
wären nach Einschätzung der Bundesregierung ggf. geeignete Kriterien,
um die Leistung und Marktakzeptanz eines quelloffenen Sprachmodells
zu messen (bitte ausführen)?
Aussagen zu Qualität und Leistungsfähigkeit des Projektes lassen sich erst im
weiteren Verlauf treffen.
13. Welche Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Vergabe von Fördermitteln an deutsche Mitglieder im OpenEuroLLM-
Konsortium angelegt, und wie wird der effiziente Einsatz dieser Mittel
sichergestellt (bitte ausführen)?
Details über die Förderung auf EU-Ebene liegen der Bundesregierung nicht
vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
14. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierung des
Projektes OpenEuroLLM auf andere nationale KI-Projekte aus?
Der Bundesregierung hat keine Kenntnis von einem vergleichbaren
multilingualen Sprachmodell. Im Erfolgsfall kann ein Open Source Modell wie Open
EuroLLM wichtige Grundlagen für andere Vorhaben schaffen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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