Zum Vorhaben eines quelloffenen europäischen Sprachmodells
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Zum Vorhaben eines quelloffenen europäischen Sprachmodells
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/4037
21. Wahlperiode 09.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael
Kaufmann und der Fraktion der AfD
Zum Vorhaben eines quelloffenen europäischen Sprachmodells
Die Veröffentlichung der KI-Software (KI = Künstliche Intelligenz; engl.: AI)
ChatGPT des Unternehmens OpenAI im November 2022 teilt die Evolution der
Künstlichen Intelligenz in ein Davor und ein Danach. Erstmals in der
Geschichte dieser Technologie wird plastisch für jedermann greifbar, wozu
Künstliche Intelligenz heute imstande ist. Mit Künstlicher Intelligenz ist es auch für
technische Laien möglich, Texte aller Art zu generieren, Bilder, Videos und
Audiodateien anzufertigen und sich in eine ausführliche Konversation über
gesellschaftliche und private Themen zu begeben. Dabei kommuniziert das
Programm humanoid – es ist allein aus den Antworten oft nicht mehr ersichtlich,
dass sie von einer Software kommen und nicht von einem Menschen. Die
human anmutende Sprachdarstellung wird von Large Language Models (LLM),
also großen Sprachmodellen, ermöglicht. Hinzu kommen multimodale
Modelle, die parallel mit verschiedenen Informationsarten umgehen können, etwa
Texten und Bildern.
ChatGPT und vergleichbare KI-Lösungen wie Gemini, Grok, Claude, Llama,
und DeepSeek werden mit großen Datenmengen, deren Herkunft, Tiefe und
Struktur nicht direkt nachvollziehbar sind, auf ihren Praxiseinsatz hin trainiert.
Zudem stammen die genannten LLM von großen Konzernen, die diese
Produkte in ihre Wertschöpfungsketten integrieren und damit bereits vorhandene
Nutzer weiter an sich binden. Dergestalt droht sich auf dem Gebiet der Künstlichen
Intelligenz die globale Dominanz einiger weniger außereuropäischer
Unternehmen, die bereits das Feld der Digitalisierung bestimmen, zu wiederholen. Vor
dem Hintergrund einer anzustrebenden digitalen Souveränität für Deutschland
ist dies nach Auffassung der Fragesteller als kritisch zu bewerten. Nicht zuletzt
kommen fast alle großen Sprachmodelle aus den USA, was dazu führt, dass
weniger weit verbreitete Sprachen neben Englisch nicht so filigran und
detailliert repräsentiert werden.
Zum 1. Februar 2025 hat die Europäische Kommission das Projekt Open
EuroLLM (https://openeurollm.eu/) lanciert, das alle Amtssprachen der EU
abdecken, die Einhaltung des AI Acts der EU gewährleisten und bei Unternehmen,
Entwicklern sowie Endnutzern Akzeptanz finden soll (https://strategic-technolo
gies.europa.eu/step-results/step-stories/openeurollm-european-family-large-lan
guage-models_en?prefLang=de&etrans=de). Das Projekt nutzt die
Hochleistungsrecheninfrastruktur EuroHPC, verwendet Daten europäischer Herkunft
zum Training und legt den Quellcode des Programms offen (www.heise.de/new
s/Sprachmodell-OpenEuroLLM-soll-KI-in-der-EU-unabhaengiger-und-vielfaelt
iger-machen-10269667.html).
An diesem Konsortium sind insgesamt neun Länder aus der EU beteiligt. Aus
Deutschland sind die Eberhard-Karls-Universität Tübingen, das
Forschungszentrum Jülich, die Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten
Forschung sowie die Unternehmen Aleph Alpha und Ellamind involviert. Die
Bundesregierung zeigt sich prinzipiell offen für die Entwicklung offener
europäischer Plattformmodelle (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalition
svertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, hier S. 71).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung rund ein Jahr nach dem
Start des Projekts OpenEuroLLM über dessen gegenwärtigen Stand ggf.
vor, und wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der
Veröffentlichung eines ersten großen Sprachmodells im Rahmen des Projekts zu
rechnen?
2. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits erste Pilotprojekte, mit
denen die zu entwickelnden offenen europäischen Sprachmodelle getestet
werden können, und wenn ja, welche Projekte existieren (bitte auflisten)?
3. Sind nach Einschätzung der Bundesregierung die veranschlagten
20,65 Mio. Euro der EU (vgl. https://strategic-technologies.europa.eu/ste
p-results/step-stories/openeurollm-european-family-large-language-model
s_en?prefLang=de&etrans=de) ausreichend, um ein wettbewerbsfähiges
großes Sprachmodell zu entwickeln, und werden nach Einschätzung der
Bundesregierung mit dieser Summe lediglich die Entwicklungskosten
eines großen Sprachmodells abgedeckt oder auch zusätzlich die Kosten
zum Training der Modelle (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte
ausführen)?
4. Ist die Bundesregierung direkt finanziell am Projekt OpenEuroLLM
beteiligt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen), wenn ja, in
welcher Höhe und über welchen Einzelplan des Bundeshaushalts, und
wenn nein, plant die Bundesregierung künftig eine finanzielle Beteiligung
am Projekt OpenEuroLLM, die über die indirekte Förderung über die EU
hinausgeht?
5. Welche deutschen Hoch- und Höchstleistungsrechner sind nach Kenntnis
der Bundesregierung Teil der Recheninfrastruktur, auf der die zu
schaffenden großen Sprachmodelle des Projekts OpenEuroLLM trainiert werden?
6. Welche Herausforderungen erkennt die Bundesregierung ggf. bei der
Bereitstellung ausreichender Rechenleistung für das multilinguale Training
der Sprachmodelle des Projekts OpenEuroLLM, und wie stellen sich diese
Herausforderungen dar, verglichen mit der Recheninfrastruktur, auf die
Anbieter proprietärer Sprachmodelle zurückgreifen können?
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um deutschen
Startups, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Behörden und
Forschungsinstituten den Zugang zu Rechenressourcen im Rahmen von
OpenEuroLLM zu erleichtern?
8. Aus welchen Quellen stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die
digitalen Daten, mit denen die zu entwickelnden Sprachmodelle des
Projekts OpenEuroLLM trainiert werden, und werden dabei
personenbezogene Daten, soweit sie in den Quellen vorkommen, pseudoanonymisiert
oder gar anonymisiert (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
Trainingsdaten für das Projekt OpenEuroLLM datenschutzkonform beschafft
und verarbeitet werden, insbesondere bei der Integration sensibler Daten
aus EU-Sprachräumen mit vergleichsweise wenigen aktiven Sprechern
und geringen finanziellen Ressourcen (bitte ausführen)?
10. Existieren nationale Initiativen oder nach Kenntnis der Bundesregierung
Kooperationen mit Bibliotheken, Stiftungen und Archiven, um
Trainingsdaten für das Projekt OpenEuroLLM bereitzustellen, und wenn ja, wie
wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass solche
Datensätze urheberrechtskonform verarbeitet werden (bitte ausführen)?
11. Plant die Bundesregierung eine nationale Adoptionsstrategie, um ein
quelloffenes Sprachmodell des Projekts OpenEuroLLM in der
öffentlichen Verwaltung, etwa als Chatbot, zu etablieren und so den Wettbewerb
mit proprietären Anbietern zu stärken (bitte ausführen)?
12. Hat sich die Bundesregierung mit den Erfolgsaussichten des Projekts
OpenEuroLLM im Wettbewerb mit proprietären Modellen, insbesondere
hinsichtlich Leistung und Marktakzeptanz, beschäftigt und sich ggf. dazu
eine eigene Positionierung erarbeitet (wenn ja, bitte ausführen), und was
wären nach Einschätzung der Bundesregierung ggf. geeignete Kriterien,
um die Leistung und Marktakzeptanz eines quelloffenen Sprachmodells
zu messen (bitte ausführen)?
13. Welche Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Vergabe von Fördermitteln an deutsche Mitglieder im OpenEuroLLM-
Konsortium angelegt, und wie wird der effiziente Einsatz dieser Mittel
sichergestellt (bitte ausführen)?
14. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierung des
Projektes OpenEuroLLM auf andere nationale KI-Projekte aus?
Berlin, den 30. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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