Strategien und Maßnahmen der Bundesregierung zur Nutzung künstlicher Intelligenz in Forschung und Wissenschaft (Antwort zu Drs. 21/3063)
Text
Strategien und Maßnahmen der Bundesregierung zur Nutzung künstlicher Intelligenz in Forschung und Wissenschaft (Antwort zu Drs. 21/3063)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3357
21. Wahlperiode 18.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayşe Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia
Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3063 –
Strategien und Maßnahmen der Bundesregierung zur Nutzung künstlicher
Intelligenz in Forschung und Wissenschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Kommission hat am 8. Oktober 2025 „A European Strategy
for Artificial Intelligence in Science – Paving the way for the Resource for AI
Science in Europe (RAISE)“ vorgestellt (https://eur-lex.europa.eu/legal-conte
nt/ES/TXT/?uri=COM:2025:724:FIN). Diese sieht ein virtuelles europäisches
Institut vor, das Rechenkapazitäten, Daten, Exzellenz bzw. Talente und
Forschungsförderung bündelt. Für die Pilotphase von RAISE sind 108 Mio. Euro
aus Horizon Europe vorgesehen; der Start ist auf dem AI in Science Summit
am 3. bis 4. November 2025 in Kopenhagen angekündigt. In ihrem
Strategiepapier benennt die Kommission zentrale strukturelle Herausforderungen: die
Fragmentierung von Ressourcen und Forschungsanstrengungen, den
unzureichenden Zugang zu Rechenkapazitäten und Datensätzen sowie den
zunehmenden globalen Wettbewerb um wissenschaftliche Talente insbesondere im
Bereich der künstlichen Intelligenz (KI). Eine gemeinwohlorientierte und
grundrechtsschonende KI-Forschung braucht offene Standards, transparent
ausgestaltete Modelle und verlässliche öffentliche Recheninfrastrukturen statt einer
zunehmenden Abhängigkeit von proprietären Angeboten einzelner
außereuropäischer Big-Tech-Konzerne. Der Einsatz von KI in Wissenschaft und
Forschung ist daher auch eine Frage digitaler Souveränität, da Zugang zu
europäischen Datenräumen und vertrauenswürdigen Modellen zunehmend darüber
entscheidet, wie unabhängig und zukunftsfähig der Forschungsstandort ist.
Jedoch liegt der Anteil der EU an der weltweiten KI-Rechenkapazität laut der
Kommission bei unter 5 Prozent (USA: 75 Prozent, China: 15 Prozent). Vor
diesem Hintergrund gewinnt auch in Deutschland die Diskussion über den
Einsatz von KI in der Wissenschaft an strategischer und gesellschaftlicher
Bedeutung. Laut der internationalen Umfrage „Researcher of the Future“ nutzen
inzwischen 58 Prozent der Forschenden KI-Tools – im Jahr 2024 waren es erst
37 Prozent –, jedoch verfügt nur rund ein Drittel der Befragten über
institutionelle Strukturen einer guten KI-Governance, und lediglich 27 Prozent fühlen
sich im Umgang mit KI ausreichend geschult (https://assets.ctfassets.net/o78e
m1y1w4i4/137SmnpRSP2mSu-DxtFdls/72a1777e8a72f3c60748956037f7643
3/Researcher-Of-The-Future.pdf). Das Vertrauen in KI variiert international
stark: Während in China 68 Prozent der Forschenden KI als Chance begreifen,
sind es in Deutschland 37 Prozent und in den USA 29 Prozent; als größten
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 17. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nutzen sehen 58 Prozent eine Zeitersparnis, zugleich bestehen erhebliche
Zweifel an der Zuverlässigkeit und ethischen Entwicklung von KI-Tools.
Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass Fragen von Governance, Qualifizierung
und Vertrauen zentrale Voraussetzungen für eine gemeinwohlorientierte und
verantwortungsvolle Nutzung von KI in der Wissenschaft sind. KI gilt als
Schlüsseltechnologie für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Wissenschaft, stellt aber zugleich eine Herausforderung für Forschungsethik,
Dateninfrastruktur und wissenschaftliche Integrität dar. Die ehemalige
Bundesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode im Rahmen einer KI-Strategie
sowie durch Programme wie die Nationale Initiative für Künstliche Intelligenz
und Datenökonomie eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung
vertrauenswürdiger KI und offener Forschungsdatenstrukturen eingeleitet. Diese zielten
auf eine bessere Integration der nationalen und europäischen KI-
Forschungslandschaften ab. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bleibt
bislang unklar, wie die aktuelle Bundesregierung sicherstellen will, dass deutsche
Forschungseinrichtungen ausreichende Rechenkapazitäten, Datenzugänge und
Förderinstrumente erhalten, um im internationalen Wettbewerb Schritt zu
halten. Ebenso fehlen belastbare Konzepte, wie Start-ups, wissenschaftliche
Ausgründungen und öffentliche Forschungseinrichtungen ausreichend Zugang zu
KI-Ressourcen erhalten sollen. Künstliche Intelligenz in der Wissenschaft ist
aus Sicht der Fragestellerinnen nicht nur eine Technologiefrage, sondern eine
gesellschaftspolitische Gestaltungsaufgabe. Ziel muss eine
gemeinwohlorientierte, grundrechtsschonende, nachhaltige und europäisch eingebettete KI-
Forschungspolitik sein, die wissenschaftliche Exzellenz mit Transparenz,
Grundrechtsschutz, Datenverantwortung und offener Innovationskultur verbindet.
Nur durch eine enge Verzahnung von nationalen und europäischen Strategien,
den Ausbau öffentlicher Recheninfrastruktur und die Stärkung offener
Forschungsdatenökosysteme kann Deutschland seine Rolle als
innovationsgetriebener Wissenschaftsstandort sichern und zugleich zu einer europäischen KI-
Souveränität beitragen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Künstliche Intelligenz (KI) spielt als Schlüsseltechnologie und vielseitiges
Werkzeug in einer zunehmenden Anzahl wissenschaftlicher Disziplinen in
zahlreichen Forschungsvorhaben eine wichtige Rolle. Eine trennscharfe
Abgrenzung von Vorhaben, die KI für wissenschaftliche Zwecke nutzen, und die
Ermittlung der erfragten Angaben für alle diese Vorhaben ist nicht möglich.
Der Einsatz von KI-Verfahren für konkrete wissenschaftliche Fragestellungen
erfolgt innerhalb der wissenschaftlichen Disziplinen problemspezifisch auf
Basis der entsprechenden Daten und geht somit deutlich über die Nutzung
verbreiteter KI-Werkzeuge für Endverbraucher hinaus. Ein KI-Werkzeug mit
allgemeinem Verwendungszweck für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn existiert
aktuell nicht. Dementsprechend erfolgt auch die Förderung von KI in
Forschung und Wissenschaft im Rahmen der Fördermaßnahmen für die jeweiligen
Forschungsdisziplinen. Ebenso erfolgt auch der Austausch der
Bundesregierung zum Einsatz von KI innerhalb der jeweiligen Forschungsdisziplinen mit
den jeweils relevanten Akteuren.
Die Bundesregierung bringt sich konstruktiv in die europäischen Diskussionen
zur Nutzung von KI in Forschung und Wissenschaft ein. Der Rat der
Europäischen Union hat am 23. Mai 2025 Schlussfolgerungen mit dem Titel „Auf dem
Weg zur EU-Strategie zu KI in der Wissenschaft“ gebilligt. Darin fordert er
eine umfassende Strategie, mit der die Verbreitung von KI in der Wissenschaft
gefördert und gleichzeitig ein ethischer, nachhaltiger, inklusiver und auf den
Menschen ausgerichteter Ansatz verfolgt wird. Die Bundesregierung hat sich
bei den Beratungen zu diesen Ratsschlussfolgerungen aktiv eingebracht und
auch im Rahmen des sich anschließenden Konsultationsverfahrens für die EU-
Strategie zu KI in der Wissenschaft beteiligt, die die Europäische Kommission
am 8. Oktober 2025 veröffentlicht hat. Die Bundesregierung legt in ihrer
Positionierung großen Wert darauf, dass sich regionale, nationale und EU-
Aktivitäten ergänzen. Maßnahmen auf EU-Ebene sollten nur dort erfolgen, wo ein
echter europäischer Mehrwert gegeben ist. Dopplungen sollen vermieden werden.
Über die Teilnahme der deutschen Wissenschaft an der ERA action zu KI in der
Wissenschaft ist die Bundesregierung regelmäßig und kontinuierlich über die
Pläne und Initiativen der EU-Kommission sowie die Ansätze anderer
Mitgliedstaaten im Bereich KI in der Wissenschaft informiert.
Die Hochschulen liegen gemäß der föderalen Kompetenzverteilung in der
Zuständigkeit der Länder.
Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen (namentlich Helmholtz-
Gemeinschaft (HGF), Leibniz-Gemeinschaft (WGL), Max-Planck-Gesellschaft
(MPG), Fraunhofer-Gesellschaft (FHG)), die vom Bundesministerium für
Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und den Ländern institutionell
gefördert werden, sind rechtlich selbständig.
Über die Nutzung von KI-Systemen entscheiden die Hochschulen und die
außeruniversitären Forschungseinrichtungen bzw. deren Einrichtungen
grundsätzlich in eigener Verantwortung.
Der Wissenschaftsrat, der die Bundesregierung und die Regierungen der
Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Wissenschaft
und der Forschung einschließlich der Hochschulen berät, wird Anfang 2026
eine Arbeitsgruppe zu „KI in der Forschung“ konstituieren, die sich mit der
Rolle von Künstlicher Intelligenz in der wissenschaftlichen Forschung befassen
und dazu Empfehlungen erarbeiten soll.
Im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland wird die Bundesregierung die
Erforschung, Entwicklung und Nutzung von KI zudem in enger Abstimmung
mit den Ländern, der EU und weiteren Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft,
Politik und Gesellschaft gezielt vorantreiben.
1. Welche Initiativen oder Förderprogramme des Bundes adressieren
explizit den Einsatz und die Entwicklung von KI in Forschung und
Wissenschaft?
2. Welche konkreten Maßnahmen der Bundesregierung sind geplant, um
die Fragmentierung der KI-Forschungsförderung zwischen Bund,
Ländern und verschiedenen Forschungsorganisationen zu überwinden?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Koordination
insbesondere mit den Ländern zu verbessern?
Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Wie werden Start-ups, Spin-offs und Ausgründungen im Bereich KI in
der Wissenschaft von der Bundesregierung unterstützt, insbesondere bei
Zugang zu Daten und Rechenleistung?
5. Welche Maßnahmen aufseiten der Bundesregierung sind vorgesehen, um
privates Kapital in diesem Bereich zu mobilisieren?
6. Plant die Bundesregierung die Einführung von Fast-Track-
Förderinstrumenten für KI-Forschung mit deutlich verkürzten Antragsprozessen
(z. B. drei bis sechs Monate von Antrag bis Bewilligung), wie genau
sollen die Förderprogramme ausgestaltet sein, mit welchem Zeitplan und
Finanzvolumen?
Die Fragen 4 bis 6 werden im Zusammenhang beantwortet.
Im Rahmen der Umsetzung der Hightech Agenda Deutschland wird die
Bundesregierung im Jahr 2026 auch Gespräche mit Stakeholdern aus der
Finanzbranche führen. Aufbauend darauf wird die Bundesregierung Venture Capital
u. a. für den Bereich KI hebeln und somit zusätzliche
Finanzierungsmöglichkeiten erschließen.
Die Bundesagentur für Sprunginnovation (SPRIND) verfügt mit ihren
Innovationswettbewerben (Challenges) über ein Förderinstrument mit klarem Fokus auf
technologischen Durchbrüchen in Themenfeldern mit herausragender
Bedeutung für künftige Wertschöpfung in Deutschland. Ein wichtiges Element der
SPRIND-Challenges sind schnelle und unbürokratische Prozesse, um
Innovationstalente z. B. aus Start-ups anzuziehen, die sich sonst nicht auf öffentliche
Förderung bewerben. Bei Förderungen im Rahmen von SPRIND-Challenges
liegt die Zeit zwischen Bewerbung und Unterzeichnung des
Finanzierungsvertrags im Durchschnitt bei nur 14 Tagen.
Privates Kapital mobilisiert die SPRIND insbesondere bei der Unterstützung
von Start-ups mit Eigenkapital. Die Grenzen des europäischen Beihilferechts
bleiben gewahrt.
Die SPRIND hat bereits in der Vergangenheit Challenges zu KI durchgeführt.
Im Übrigen erteilt die Bundesregierung grundsätzlich nur Auskünfte zu bereits
abgeschlossenen Vorgängen. Laufende Verwaltungsvorgänge und
Entscheidungsvorbereitungen sind Teil des Kernbereichs exekutiver
Eigenverantwortung.
7. Welche Rolle wird Deutschland in der europäischen RAISE-Initiative
übernehmen, und wie plant die Bundesregierung, die nationale
Forschungslandschaft mit RAISE zu verzahnen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
8. Das EU-Papier zu RAISE unterscheidet explizit zwischen der
methodischen Erforschung von KI-Systemen („Science for AI“) und der
Anwendung von KI in anderen Wissenschaftsdisziplinen („AI for Science“),
teilt die Bundesregierung diese konzeptionelle Unterscheidung, und
wenn ja, welcher Anteil der nationalen KI-Forschungsförderung entfällt
jeweils auf „Science for AI“ (Grundlagenforschung zu KI-Methoden,
Architekturen, Lernverfahren) und auf „AI for Science“ (KI-Anwendung in
Medizin, Materialwissenschaften, Klimaforschung etc.)?
Die Bundesregierung teilt die Unterscheidung auf konzeptioneller Ebene, ohne
sich organisatorisch die Überlegungen zu eigen zu machen. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Plant die Bundesregierung den gezielten Ausbau von Kapazitäten für
„Science for AI“ in Deutschland, um sicherzustellen, dass Europa nicht
nur bestehende KI-Modelle anwendet, sondern eigene methodische
Durchbrüche erzielt, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen
und welchem Finanzvolumen bis 2029?
Die Bundesregierung erteilt grundsätzlich nur Auskünfte zu bereits
abgeschlossenen Vorgängen. Laufende Verwaltungsvorgänge und
Entscheidungsvorbereitungen sind Teil des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung. Im Übrigen
wird für geplante Aktivitäten der Bundesregierung, um methodische
Durchbrüche zu erzielen, auf die Hightech Agenda Deutschland verwiesen.
10. Durch welche konkreten Förderinstrumente und in Abstimmung mit den
Ländern stellt die Bundesregierung sicher, dass KI-Methodenforschung
(„Science for AI“) und Fachwissenschaften („AI for Science“)
systematisch zusammenarbeiten, damit KI-Entwicklungen bedarfsorientiert und
nicht als „Produkt von der Stange“ in verschiedene
Wissenschaftsdisziplinen transferiert werden?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer zentralen
Koordinierungsstruktur nach dem Vorbild von RAISE zur Bündelung von KI-
Ressourcen (Rechenkapazitäten, Daten, Talente, Forschungsförderung) für
die wissenschaftliche Forschung, und wenn ja, mit welchem Zeitplan und
welchen Ressourcen?
12. Plant die Bundesregierung die Schaffung thematischer
Exzellenznetzwerke für KI in verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen (analog zu den
„Thematic Networks of Excellence“ der EU), und wenn ja, für welche
Disziplinen, und mit welcher Finanzierung?
Die Fragen 11 und 12 werden im Zusammenhang beantwortet.
Im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern wird ab Januar 2026
das Exzellenzcluster „Reasonable Artificial Intelligence“ an der Technischen
Universität Darmstadt für die kommenden sieben Jahre gefördert.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12749 verwiesen.
13. Wie ermittelt die Bundesregierung den aktuellen und künftigen Bedarf an
KI-Anwendungen und Rechenkapazitäten für Forschung und
Wissenschaft in Deutschland?
Die Bedarfsermittlung für bundesseitig geförderte Rechenkapazitäten für
Forschung und Wissenschaft erfolgt im Austausch mit den relevanten
Personengruppen sowie einer Analyse der bestehenden und prognostizierten Nachfrage
nach diesen Rechenkapazitäten.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer erfolgreichen
deutschen Bewerbung um eine AI Gigafactory bei, und welche Investitionen
sind im Erfolgsfall vorgesehen?
Souveräne Rechenkapazitäten in Deutschland und Europa auf internationalem
Spitzenniveau sind angesichts der hohen Bedeutung von KI wichtig für die
künftige Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in Deutschland. Eine erfolgreiche
deutsche Bewerbung um mindestens eine der europäischen AI Gigafactories
kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten.
Die Europäische Kommission rechnet mit Investitionen von 3 bis 5 Mrd. Euro
für Aufbau und Betrieb einer Gigafactory, welche zum größten Teil von dem
privaten Betreiberkonsortium aufgebracht werden muss.
15. Welche Anbindung wird die Wissenschaft an den geplante AI Factories
in Stuttgart und Jülich haben?
Die AI Factories HammerHAI und JAIF sind am
Höchstleistungsrechenzentrum der Universität Stuttgart und am Forschungszentrum Jülich geplant.
Sowohl durch die Verortung an Wissenschaftseinrichtungen als auch durch die
Möglichkeit für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, an den AI Factories
Rechenkapazität zu nutzen, ist eine enge Anbindung an die Wissenschaft
sichergestellt.
16. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Akteure in der KI-
Forschung systematisch zu vernetzen und langfristig zu finanzieren, um
kritische Masse in strategisch wichtigen Bereichen zu erreichen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
17. Welcher konkrete Anteil der für die Hightech Agenda vorgesehenen
Mittel ist spezifisch für KI in der Wissenschaft vorgesehen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
18. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um ein stabiles,
interoperables und vertrauenswürdiges Forschungsdaten-Ökosystem in
Deutschland zu schaffen?
Zur Verbesserung der Zugänglichkeit und der Qualität von Forschungsdaten in
Deutschland fördert die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern seit dem
Jahr 2019 den Aufbau und Betrieb der Nationalen
Forschungsdateninfrastruktur (NFDI). Gegenstand der Förderung ist es, wertvolle Datenbestände von
Wissenschaft und Forschung für das gesamte deutsche Wissenschaftssystem
systematisch zu erschließen, zu vernetzen und in qualitativ hochwertiger Form
für Forscherinnen und Forscher nutzbar zu machen.
Die Bundesregierung fördert mit Datentreuhandmodellen zudem weitere
sichere Lösungen für die bessere Zugänglichkeit zu und den Austausch von Daten.
An den Universitätskliniken baut die durch das BMFTR geförderte
Medizininformatik-Initiative gemeinsam mit dem Netzwerk Universitätsmedizin
dezentrale und vernetzte Dateninfrastrukturen in Deutschland auf, um die
Interoperabilität und Harmonisierung von Daten aus der klinischen
Gesundheitsversorgung und der biomedizinischen Forschung zu gewährleisten und
datenschutzgerecht für die medizinische Forschung bereitzustellen.
19. Inwiefern bezieht das geplante Forschungsdatengesetz die Nutzung und
Weitergabe von Daten für KI-Anwendungen in der Wissenschaft mit ein?
Das Forschungsdatengesetz soll die Nutzung von sensiblen und
personenbezogenen Daten der öffentlichen Hand für konkrete Forschungsvorhaben regeln.
Eine Regelung speziell zur Nutzung und Weitergabe von Daten für KI-
Anwendungen in der Wissenschaft sieht das Forschungsdatengesetz nicht vor.
20. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
international KI-Forscherinnen und KI-Forscher für den
Wissenschaftsstandort Deutschland zu gewinnen (z. B. gezielte Rückkehrerprogramme,
beschleunigte Visaverfahren, kompetitive Startpakete), und mit welchem
Finanzvolumen sind diese Bemühungen konkret ausgestattet?
Finanziert aus Mitteln des BMFTR vergibt die Alexander von Humboldt-
Stiftung (AvH) mit der Alexander von Humboldt-Professur für Künstliche
Intelligenz Forschungspreise im Bereich KI an international führende
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland, um diese dauerhaft für
Deutschland zu gewinnen. Dies schließt die Rückgewinnung von
Spitzenforscherinnen und Spitzenforschern ein, die ihren akademischen Lebenslauf in
Deutschland begonnen haben und jetzt an den Top-Forschungsorten im
Ausland tätig sind.
Von den Jahren 2020 bis 2024 wurden 20 Humboldt-Professuren auf dem
Gebiet der Künstlichen Intelligenz besetzt. Damit trägt die Fördermaßnahme u. a.
zur Schaffung neuer KI-Lehrstühle in Deutschland bei. Von den Jahren 2020
bis 2025 wurden die Alexander von Humboldt-Professuren für Künstliche
Intelligenz mit ca. 45 Mio. Euro finanziert, für die Jahre 2026 bis 2031 sind
weitere Preisgeldzahlungen in Höhe von ca. 40 Mio. Euro vorgesehen – also
insgesamt ca. 85 Mio. Euro. Die Gesamtausstattung der Zuwendung des BMFTR für
die Alexander von Humboldt-Professur für Künstliche Intelligenz im Zeitraum
2020 bis 2031 ist in Höhe von ca. 92 Mio. Euro vorgesehen.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung das Programm „Konrad Zuse
Schools of Excellence in Artificial Intelligence“ über die Jahre 2021 bis 2027
mit ca. 25 Mio. Euro. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD)
koordiniert das Programm, welches die Etablierung von drei
Graduiertenschulen („Zuse Schools“) für eine exzellente, forschungsbasierte Ausbildung
nationaler und insbesondere internationaler, herausragender KI-Talente auf Master-
und Promotionsebene fördert. Langfristiges Ziel ist es, das für eine produktive
Entwicklung der KI-Forschung und -Anwendung in Deutschland erforderliche
Personal auszubilden sowie in Deutschland zu halten bzw. aus dem Ausland für
Deutschland zu gewinnen. Bisher wurden insgesamt 420 Masterstudentinnen
und -studenten und PhD-Kandidatinnen und -Kandidaten im Programm
gefördert. Rund 58 Prozent der im Jahr 2024 Geförderten besaßen eine ausländische
Staatsbürgerschaft; diese kamen aus 53 Ländern.
Mit dem im Jahr 2020 gestarteten, ebenfalls BMFTR-finanzierten Programm
Postdoc-NeT-AI adressiert der DAAD zudem vielversprechende, im Ausland
tätige fortgeschrittene Promotionsstudentinnen und -studenten und Postdocs
mit dem Ziel, sie für den Wissenschaftsstandort Deutschland zu gewinnen. Das
Programm ermöglicht virtuelle Informations- und Austauschformate sowie
Kurzbesuche bei deutschen Institutionen im Rahmen einer einwöchigen
Informationsreise (zur Identifizierung gemeinsamer Forschungsinteressen).
Insgesamt wurden 537 Forscherinnen und Forscher über das Programm gefördert.
Seit dem Jahr 2024 können sich Geförderte für gemeinsame
Forschungsprojekte von bis zu drei Monaten Dauer an einer Institution in Deutschland bewerben.
Hier erhielten bislang 28 Projekte mit einer Gesamtlaufzeit von 66 Monaten
eine Förderung. Darüber hinaus haben mindestens 23 Geförderte im Anschluss
an ihre Aufenthalte eine längerfristige Stelle in Deutschland angetreten. Im Jahr
2025 betragen die Programmausgaben 216.803 Euro.
Im Visumverfahren werden Anträge hochqualifizierter Fachkräfte auf nationale
Visa an allen Auslandsvertretungen prioritär bearbeitet.
21. Über welche Daten verfügt die Bundesregierung zur Abwanderung von
in Deutschland ausgebildeten KI-Expertinnen und KI-Experten ins
Ausland (insbesondere USA, Großbritannien, Schweiz, China), und welche
konkreten Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Reformen beim
Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), Mittelbaustrategie, Ausbau
von Tenure-Track-Stellen, Tandemprofessuren und verbesserten
Forschungsbedingungen?
Die Bundesregierung verfügt über keine Daten zur Abwanderung von in
Deutschland ausgebildeten KI-Expertinnen und -Experten ins Ausland.
22. Welche Bestrebungen unternimmt die Bundesregierung, den Frauenanteil
in der KI-Forschung zu erhöhen?
Strukturelle Barrieren in Wissenschaft und Forschung müssen grundsätzlich
identifiziert und beseitigt werden. Ein gleichstellungsfördernder und
geschlechtergerechter Kulturwandel muss weiter gestärkt werden. Das unterstützen Bund
und Länder insbesondere mit dem Professorinnenprogramm 2030.
Das BMFTR fördert unterschiedliche Initiativen und Förderrichtlinien, um
mehr Frauen für den KI-Bereich sowie den MINT-Bereich zu gewinnen. Die
Förderrichtlinie „MissionMINT – Frauen gestalten Zukunft“ hat beispielsweise
zum Ziel, mehr junge Frauen für MINT zu begeistern, und konzentriert sich auf
die wichtigen Übergänge von der Schule zur Hochschule und von der
Hochschule in den Arbeitsmarkt.
Im Bereich der Forschung zu KI unterstützt das BMFTR die Erhöhung des
Frauenanteils durch zwei Bekanntmachungen zur Förderung von
Nachwuchsforschungsgruppen unter Leitung von Frauen. In diesem Rahmen wurden und
werden 28 Leiterinnen von Nachwuchsforschungsgruppen gefördert.
Im Rahmen des Programms „Konrad Zuse Schools of Excellence in Artificial
Intelligence“ (vgl. Antwort auf Frage 20) werden von den Zuse Schools
spezielle Maßnahmen zur Gewinnung weiblicher Geförderter umgesetzt. Dies sind
beispielsweise zusätzliche Leistungsstipendien oder Preise für besonders
qualifizierte Studentinnen, Mentoringprogramme, oder die verstärkte Verbreitung
der Stipendienausschreibung in Netzwerken für Studentinnen und
Forscherinnen. An einer der Zuse Schools lag der Anteil von Stipendiatinnen im Jahr
2024 beispielsweise bei 45 Prozent.
23. Inwiefern bestehen aus Sicht der Bundesregierung Risiken hinsichtlich
des zunehmenden Einsatzes von KI in der Wissenschaft?
24. Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, das
Vertrauen gegenüber dem Einsatz von KI in der Wissenschaft zu stärken,
und wenn ja, welche Maßnahmen ergreift sie dafür gemeinsam mit der
Wissenschaft?
Die Fragen 23 und 24 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, insbesondere
zum regelmäßigen Austausch der Bundesregierung mit den jeweils relevanten
Akteuren der verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen sowie dem
problemspezifischen Einsatz von KI auf Basis der entsprechenden Daten.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat bereits im Jahr 2023
Leitlinien zur Verwendung von generativen KI-Modellen im Rahmen der geltenden
Standards zur guten wissenschaftlichen Praxis formuliert. Hiernach ist die
entsprechend gekennzeichnete Verwendung generativer KI-Modelle bei der
öffentlichen Zugänglichmachung von Forschungsergebnissen ausdrücklich zulässig.
Am 11. Dezember 2025 wurde von der DFG eine zusätzliche Leitlinie
beschlossen, die die Zulässigkeit der Nutzung generativer KI-Modelle regelt.
Diese Leitlinie definiert insbesondere den Einsatzzweck der Nutzung von
generativer KI in einem unterstützenden Sinne und macht deutlich, dass die
menschliche Analyse und wissenschaftliche Einordnung des Antrags
Kernbestandteil der Begutachtung ist und bleibt.
Ebenso wurden im Rahmen der #FactoryWisskomm, der strategischen
Diskursplattform des BMFTR für die zukunftsorientierte Weiterentwicklung von
Wissenschaftskommunikation in Deutschland, Handlungsempfehlungen für den
Einsatz von generativer KI in der Wissenschaftskommunikation entwickelt und
im Mai 2025 veröffentlicht. Den Handlungsempfehlungen liegt das Verständnis
zugrunde, dass generative KI-Modelle die Vermittlung wissenschaftlicher
Erkenntnisse an die Bevölkerung erleichtern können, dass mit einer intensiven
Nutzung generativer KI jedoch auch Risiken einher gehen.
25. Welche Rolle kann dabei eine zügige Umsetzung der KI-Verordnung mit
einer starken und effektiven Aufsichtsstruktur spielen?
Eine zügige Umsetzung der KI-Verordnung sollte für Forschung und
Wissenschaft Rechtssicherheit schaffen, Vertrauen stärken, Innovation beschleunigen,
sensible Anwendungen schützen sowie den Transfer in die Praxis erleichtern.
Entscheidend ist, dass die Umsetzung forschungs- und innovationsfreundlich
sowie ohne übermäßige Bürokratie erfolgt. Die Bundesregierung setzt sich
daher u. a. für eine Klarstellung der Reichweite der Forschungsausnahme in
Artikel 2 Absatz 6 und 8 der KI-VO ein. Die Angebote der als zentrale
Marktüberwachungs- und Aufsichtsbehörde für die KI-VO bestimmten
Bundesnetzagentur sollen auch Forschung und Wissenschaft zur Verfügung stehen.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Abhängigkeit deutscher
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von proprietären, überwiegend
außereuropäischen Anbietern von KI-Modellen (z. B. OpenAI, Google,
Anthropic)?
27. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Entwicklung von
(Open-Source-)KI-Modellen „Made in Germany“ oder „Made in
Europe“ für wissenschaftliche Zwecke?
Die Fragen 26 und 27 werden im Zusammenhang beantwortet.
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargelegt, erfolgt der Einsatz
von KI in der Wissenschaft disziplinspezifisch und geht über eine reine
Nutzung verbreiteter KI-Werkzeuge für Endverbraucher deutlich hinaus.
Im Übrigen ist für die Hochschulen die Bereitstellung digitaler Infrastruktur,
inklusive der Voraussetzungen für die Nutzung leistungsfähiger und
datenschutzkonformer KI-Anwendungen, Bestandteil der von den Ländern zu
leistenden Grundfinanzierung.
Mit den KI-Servicezentren schafft das BMFTR bereits Zugang zu
leistungsstarker Recheninfrastruktur und Spitzenforschung im Bereich KI, auch für
Wissenschaft und Hochschulen bundesweit. Im Jahr 2025 ist die zweite Förderphase
der KI-Servicezentren gestartet. Im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland
soll das Netzwerk, auch unter Einbeziehung der AI Factories in Deutschland
und den anderen EU-Mitgliedstaaten, weiterentwickelt werden.
Das BMFTR wird überdies im Rahmen der etablierten Bund-Länder-Formate
zur gemeinsamen Förderung von Recheninfrastruktur – wie dem Verbund
Nationales Hochleistungsrechnen (NHR) – auch den Aufbau KI-geeigneter
Recheninfrastruktur weiter vorantreiben.
28. Wie bewertet die Bundesregierung den hohen Energie- und
Ressourcenbedarf für das Training und die Anwendung von KI in der Wissenschaft?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung bzgl. der in der
Wissenschaft verwendeten KI-Systeme verwiesen. Im Übrigen fördert die
Bundesregierung die Forschung zur Verbesserung bestehender und Entwicklung neuer
KI-Methoden, um den Energie- und Ressourcenbedarf von KI-Anwendungen
zu reduzieren.
29. Welche konkreten Maßnahmen zur Forschungssicherheit sind geplant,
um Know-how-Abfluss in sicherheitsrelevanten KI-Bereichen zu
verhindern, ohne die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit zu
behindern?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Maßnahmen zur Forschungssicherheit und zum Aufbau einer nationalen Plattform
für Forschungssicherheit“ der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache
21/2448 verwiesen.
30. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ethische,
verfassungsrechtliche, sicherheitspolitische und forschungspolitische Aspekte in der
nationalen und europäischen KI-Förderung miteinander abgestimmt werden?
31. Inwiefern evaluiert die Bundesregierung den Einsatz von KI in der
Forschung gemeinsam mit der Wissenschaft, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Fragen 30 und 31 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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