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Kosten für Sprachmittlung im Bundesministerium des Innern

dip / drucksache 13.04.2026 · WP 21 · 21/5261 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Kosten für Sprachmittlung im Bundesministerium des Innern Deutscher Bundestag Drucksache 21/5261 21. Wahlperiode 13.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Zirwes, Sascha Lensing, Dr. Daniel Zerbin und der Fraktion der AfD Kosten für Sprachmittlung im Bundesministerium des Innern Die Ausgaben für Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen im Bereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) stellen seit Jahren einen stetig wachsenden Kostenfaktor im Bundeshaushalt dar. Im Jahr 2023 lagen die Kosten für Dolmetscher und Sprachmittler beispielsweise bei der Bundespolizei (BPOL) bereits bei 82,9 Mio. Euro (Bundestagsdrucksache 20/8968, abgerufen am 9. Februar 2026). Seit der Migrationskrise 2015 bis heute könnten die Aufwendungen für Dolmetscher auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie beim Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) weiter gestiegen sein. Dies erfordert nach Auffassung der Fragesteller eine kritische Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Während die Privatwirtschaft bereits weitreichende Kosteneinsparungen durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) realisiert, greifen Behörden und staatliche Stellen weitgehend auf analoge und kostenintensive Lösungen zurück (www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2025/IW-Repor t_2025-KI-als-Wettbewerbsfaktor.pdf, abgerufen am 29. Januar 2026). Unter anderem bei der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) könnte die KI- Übersetzung nicht nur kostengünstiger, sondern auch anwendungsfreundlicher für die ermittelnden Beamten sein. Angesichts einer angespannten Haushaltslage und der technologischen Reife von KI-Systemen (Nature 637, S. 587 bis 593, „Joint speech and text machine translation for up to 100 languages“ (www.nature.com/articles/s41586-024-083 59-z, abgerufen am 30. Januar 2026) ist es nach Ansicht der Fragesteller geboten, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Teilautomatisierung von Übersetzungsleistungen zu prüfen (auch besonders anspruchsvolle lokale Dialekte können inzwischen problemlos übersetzt werden). Ziel muss es in den Augen der Fragesteller sein, personelle Ressourcen dort zu bündeln, wo menschliche Expertise unverzichtbar ist, während standardisierte Abläufe und massenhafte Übersetzungsbedarfe durch kosteneffiziente digitale Lösungen abgedeckt werden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie hoch waren die Gesamtausgaben für Dolmetscher und Sprachmittler im Geschäftsbereich des BMI in den Kalenderjahren von 2014 bis 2026 (bitte jährlich aufschlüsseln)? 2. Wie verteilen sich diese Kosten auf die nachgeordneten Behörden BAMF, BPOL, BKA, BfV und alle weiteren Behörden des BMI (bitte jährlich von 2014 bis 2026 aufschlüsseln)? 3. Auf welche StPO-Maßnahmen (StPO = Strafprozessordnung) der BPOL und des BKA verteilen sich die Ausgaben für Übersetzungsleistungen im Jahr 2025, sofern die Daten erhoben wurden? 4. Nach welchen Honorarsätzen (Stundensätze bzw. Seitenpreise) erfolgt aktuell die Vergütung der Übersetzungsleistungen in o. g. Behörden? 5. Inwieweit prüft die Bundesregierung ggf. die Notwendigkeit, Vorschriften und Gesetze anzupassen, um den Einsatz von KI als Ersatz oder Ergänzung zu menschlichen Dolmetschern und Sprachmittlern zu ermöglichen? 6. Existieren im BMI bereits Pilotprojekte zur automatisierten Transkription und Übersetzung als Ersatz für Dolmetscher und Sprachmittler? 7. Wie hoch prognostiziert die Bundesregierung das jährliche Einsparpotenzial durch eine flächendeckende Einführung von KI-Dolmetscher-Lösungen in sämtlichen o. g. Behörden (bitte nach Behörden aufschlüsseln)? 8. Inwieweit prüft die Bundesregierung derzeit ggf., unter welchen datenschutz- und sicherheitsrechtlichen Voraussetzungen KI-gestützte Übersetzungs- und Transkriptionssysteme in Behörden des Geschäftsbereichs des BMI, insbesondere bei BPOL, BAMF, BKA, BfV und allen weiteren Behörden des BMI, datenschutzkonform im Sinne der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes eingesetzt werden könnten? Berlin, den 9. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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