Projektförderung von Medienunternehmen durch Bundesministerien im Bereich digitaler Desinformation seit dem Jahr 2026
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Projektförderung von Medienunternehmen durch Bundesministerien im Bereich digitaler Desinformation seit dem Jahr 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7520
21. Wahlperiode 07.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald
Gläser, Matthias Helferich, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich
und der Fraktion der AfD
Projektförderung von Medienunternehmen durch Bundesministerien im Bereich
digitaler Desinformation seit dem Jahr 2026
Die Bundesregierung hat seit Beginn des Jahres 2026 insgesamt 15 Projekte
von Medienunternehmen durch Bundesministerien gefördert. Unter den sechs
Projekten mit der höchsten Förderung befinden sich mehrere der Deutschen
Welle (DW) sowie ein Teilvorhaben der CORRECTIV – Recherchen für die
Gesellschaft gemeinnützige GmbH im Verbundprojekt
„Kulturalisierungssensible KI-Assistenz [KI = Künstliche Intelligenz] für eine
desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft“ (kuKI) mit einer Förderung in Höhe von
720 418 Euro und einer Laufzeit von März 2026 bis März 2029 (Antwort des
Bundesbeauftragten für Kultur und Medien auf die Schriftliche Frage 2 der
Abgeordneten Nicole Hess auf Bundestagsdrucksache 21/6164; www.fzi.de/2026/
04/23/kuki-gegen-desinformation/).
Bereits in früheren parlamentarischen Vorgängen wurden die staatliche
Mitfinanzierung von CORRECTIV und anderen privaten Medienbetrieben sowie
Kontakte der Bundesregierung zu CORRECTIV behandelt
(Bundestagsdrucksachen 20/12475 und 20/10583). Die vorliegende Kleine Anfrage zielt daher
nicht auf eine erneute allgemeine Bestandsaufnahme dieser Vorgänge, sondern
auf die seit dem Jahr 2026 benannten Förderungen von Medienunternehmen,
insbesondere im Bereich der Erkennung und Abwehr „digitaler
Desinformation“ sowie auf die damit verbundenen Auswahl-, Kontroll-, Transparenz- und
Abgrenzungsfragen.
Die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt zur Förderung von Projekten zum Thema „Vertrauen in Demokratie
und Staat: Digitale Desinformation erkennen und abwehren“ sieht die
Förderung von Forschungsvorhaben vor, die sich dem Erkennen und Abwehren von
Desinformation zuordnen lassen; sie nennt unter anderem Methoden und
Techniken zur Erkennung expliziter und impliziter Narrative von Desinformation
sowie Schutzstrategien gegen Desinformation und zur Herstellung von
Vertrauen in Staat und demokratisches System (www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Beka
nntmachungen/DE/2024/07/2024-07-19-Bekanntmachung-Desinformatio
n.html; www.bundesanzeiger.de/pub/publication/M2SNT9uIjbgfCbFEd3g/cont
ent/M2SNT9uIjbgfCbFEd3g/BAnz%20AT%2019.07.2024%20B2.pdf).
Nach öffentlichen Angaben des „FZI Forschungszentrums Informatik“
entwickelt das Projekt „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine
desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft“ einen KI-Assistenten, der
Desinformation auf Deutsch, Russisch und Türkisch erkennen, einordnen und
Gegenmaßnahmen unterstützen soll (www.fzi.de/2026/04/23/kuki-gegen-desinfor
mation/). Nach Angaben des FZI soll eine „Integration in CeMAS-Monitoring
[CeMAS = Center für Monitoring, Analyse und Strategie] und CORREC-
TIV.Faktenforum“ stattfinden. Dort heißt es unter anderem: „Das sichtbare
Ergebnis des Vorhabens wird ein KI-Assistent sein, den das
gemeinwohlorientierte Medienhaus CORRECTIV an das CORRECTIV.Faktenforum anschließt.
[…] Mit dem CORRECTIV.Faktenforum bietet es zudem das erste
Beteiligungsprojekt im deutschsprachigen Raum, das Menschen in den gesamten
Faktencheck-Prozess einbindet. Bürger*innen können dort potenzielle
Desinformationen einreichen, diskutieren und unter redaktioneller Anleitung von
CORRECTIV recherchieren. Mithilfe der automatisierten
Übersetzungsfunktion wird CORRECTIV den Austausch künftig auf Deutsch, Russisch und
Türkisch ermöglichen“ (ebd.). Es soll über das „Center für Monitoring, Analyse
und Strategie“ dabei eine KI-gestützte Infrastruktur entstehen, die manipulative
Inhalte auf Deutsch, Russisch und Türkisch systematisch analysiert und
Faktenchecks sowie Gegenmaßnahmen unterstützt (https://cemas.io/press/releases/
ki-projekt-analysiert-desinformation-sprachuebergreifend/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche 15 Projekte von Medienunternehmen wurden seit dem 1. Januar
2026 durch Bundesministerien gefördert bzw. erhielten eine
Förderungszusage, und in welcher Höhe wurden jeweils Bundesmittel bewilligt bzw.
ausgezahlt (bitte nach Ressort, Zuwendungsempfänger, Projekttitel,
Laufzeit, Förderhöhe, Haushaltstitel und Fördergrundlage und
Auszahlungsdatum aufschlüsseln)?
2. Welche Definition von „Medienunternehmen“ hat die Bundesregierung
ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 2 der Abgeordneten Nicole Hess
auf Bundestagsdrucksache 21/6164 zugrunde gelegt?
3. Inwiefern handelt es sich bei den in der Antwort auf dieSchriftliche
Frage 2 der Abgeordneten Nicole Hess auf Bundestagsdrucksache
21/6164 genannten 15 Projekten nach Kenntnis der Bundesregierung um
neue Bewilligungen, Fortsetzungen, Aufstockungen oder
Anschlussförderungen bereits früher geförderter Vorhaben?
4. Welche Kriterien wurden bei der Auswahl der seit dem 1. Januar 2026
geförderten Medienunternehmen und Projekte zugrunde gelegt bzw. waren
von den Antragstellern zu erfüllen?
5. Welche Bundesmittel wurden seit dem 1. Januar 2026 an die „CORREC-
TIV – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH“ oder an
Projekte mit deren Beteiligung bewilligt oder ausgezahlt, soweit diese
nicht bereits vollständig in der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 20/12475 enthalten sind (bitte nach Jahr, Ressort, Projekt,
Förderhöhe, Laufzeit und Fördergrundlage aufschlüsseln)?
6. Sind außer den genannten Projektpartnern (www.fzi.de/2026/04/23/kuki-g
egen-desinformation/) weitere Verbundpartner, Unterauftragnehmer oder
sonstige Kooperationspartner nach Kenntnis der Bundesregierung am
Projekt „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine
desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft“ beteiligt, und wenn ja, welche?
7. Welche konkreten Arbeitspakete, technischen Systeme, Datenbanken,
Modelle, Analysewerkzeuge, Berichte, Handlungsempfehlungen oder
sonstigen Ergebnisse sollen im Rahmen des Projekts „Kulturalisierungssensible
KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente multilinguale
Gesellschaft“ erstellt werden?
8. Welche Arten von Daten, Inhalten, Plattformen, Medienangeboten oder
Kommunikationsräumen sollen im Rahmen des Projekts
„Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente
multilinguale Gesellschaft“ nach Kenntnis der Bundesregierung untersucht,
ausgewertet oder verarbeitet werden?
9. Inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, dass im
Rahmen des Projekts „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine
desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft“ Inhalte auf
Plattformen wie Telegram, YouTube, TikTok, X, Facebook, Instagram oder
anderen sozialen Netzwerken analysiert werden, und wie ist nach Ansicht der
Bundesregierung mit Inhalten zu verfahren, die als „Desinformation“ oder
„Deep Fake“ oder Bestandteil einer „Desinformationskampagne“
ausgemacht werden?
10. Welche Stellen bzw. Institutionen des Bundes oder der Länder erhalten
nach Kenntnis der Bundesregierung Zugriff auf Ergebnisse, Berichte,
Werkzeuge, Modelle, Datenbestände oder Handlungsempfehlungen aus
dem Projekt „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine
desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft“ oder sollen künftig
Informationen daraus erhalten?
11. Welche Auffassung hat sich die Bundesregierung dazu erarbeitet, dass
dem „Recherchenetzwerk CORRECTIV“ durch das – noch nicht
rechtskräftige – Urteil des Landgerichts (LG) Berlin bescheinigt wird,
seinerseits eine „unwahre Tatsachenbehauptung“ und in irreführender Weise
„unvollständige Berichterstattung“ verbreitet zu haben (17. März 2026,
LG Berlin, Az. 27 O 379/25), und hält die Bundesregierung es in
Anbetracht dieser Tatsache für angemessen, CORRECTIV staatliche Förderung
zuteilwerden zu lassen und dass CORRECTIV perspektivisch Teil einer
Beobachtungsstruktur gegen sogenannte Desinformation werden kann
(vgl. www.lto.de/recht/hintergruende/h/so-begruendet-das-lg-berlin-ii-
diecorrectiv-niederlage; www.berliner-zeitung.de/article/
urteilsbegruendungdeswegen-stuft-gericht-correctiv-bericht-als-unwahre-tatsachenbehauptun
g-ein-10030447; bitte Position erläutern)?
12. Welche Vorkehrungen bestehen nach Ansicht der Bundesregierung, um
auszuschließen, dass rechtmäßige politische Meinungsäußerungen,
journalistische oder satirische Beiträge, offizielle Erklärungen von staatlichen
Stellen oder legitime oppositionelle Positionen als „Desinformation“,
„Deep Fake“ oder Bestandteil einer „Desinformationskampagne“
klassifiziert, markiert oder in sonstiger Weise zum Gegenstand staatlich
geförderter Maßnahmen bzw. Löschung gemacht werden, und wie beabsichtigt die
Bundesregierung, dies zu beaufsichtigen und transparent zu handhaben?
13. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um im Rahmen der
Förderrichtlinie „Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale
Desinformation erkennen und abwehren“ zwischen nachweislich falschen
Tatsachenbehauptungen, gezielt irreführenden Darstellungen, legitimer
politischer Bewertung, Satire und zulässiger Meinungsäußerung zu
unterscheiden (vgl. www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2024/0
7/2024-07-19-Bekanntmachung-Desinformation.html)?
14. Welche Berichtspflichten sowie Evaluations- und Transparenzpflichten
bestehen für Zuwendungsempfänger im Rahmen der genannten
Förderrichtlinie gegenüber der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag?
15. Inwiefern werden Projektergebnisse aus der genannten Förderrichtlinie an
Bundesministerien, nachgeordnete Bundesbehörden, Sicherheitsbehörden,
Plattformbetreiber, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten oder sonstige
Dritte weitergegeben?
16. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um bei der Förderung von
Medienunternehmen Interessenkonflikte, politische Abhängigkeiten oder
staatliche Einflussnahme auf journalistische Arbeit zu vermeiden?
17. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob oder inwieweit
„Desinformation“ oder „Deep Fakes“ im Besonderen in türkischer,
russischer oder deutscher Sprache zu finden sind oder wie die Fokussierung
des Projektes „kuKI“ auf diese Sprachen zustande kommt?
18. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit den durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) geförderten Regionalprogrammen der Deutschen Welle für
Lateinamerika, Osteuropa sowie Nahost bzw. Nordafrika?
19. Besteht eine vollständige Übereinstimmung der durch das BMZ
geförderten Regionalprogramme der Deutschen Welle mit dem gesetzlichen
Auftrag der Deutschen Welle nach dem Deutsche-Welle-Gesetz?
20. Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag künftig regelmäßig
eine vollständige Übersicht über die Förderungen von
Medienunternehmen bzw. deren Projekten durch Bundesministerien vorzulegen, und wenn
nein, weshalb erachtet die Bundesregierung dies nicht als notwendig?
21. Kann die staatliche Finanzierung von sechs Projekten der Deutschen
Welle mit einem Volumen von zusammen rund 19 Mio. Euro (vgl.
Antwort auf Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/6164) nach
Auffassung der Bundesregierung als Kompensation für die im
Haushaltsplan 2026 erfolgten Kürzungen der Mittel für die DW gewertet werden?
Berlin, den 15. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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