Vergabe von Bundesmitteln an Träger von Integrationskursen und deren Erfolgsquoten
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Vergabe von Bundesmitteln an Träger von Integrationskursen und deren Erfolgsquoten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4212
21. Wahlperiode 20.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, Erhard Brucker, Sascha
Lensing, Rainer Galla, Nicole Hess und der Fraktion der AfD
Vergabe von Bundesmitteln an Träger von Integrationskursen und deren
Erfolgsquoten
Für die Durchführung von Integrationskursen werden jährlich erhebliche
Bundesmittel über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an verschiedene
Träger ausgezahlt. Trotz hoher Ausgaben bestehen weiterhin erhebliche
Zweifel an der Wirksamkeit dieser Maßnahmen (vgl. beispielsweise Bericht des
Bundesrechnungshofs [BRH] vom 19. Dezember 2023). Trotz des BRH-
Berichts gab es keine Besserung der Erfolgsquoten. Im Jahr 2024 stellt der
Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge fest, dass von 400 234 Austrittsgründen nur 167 579 durch das
Erreichen des gesetzlichen Ziels nach § 42 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
i. V. m. § 3 der Integrationskursverordnung (IntV), also einer bestandenen
Prüfung, erfolgt ist. Das entspricht einer Erfolgsquote von 41,9 Prozent. Zusätzlich
fehlt es an Transparenz darüber, welche Träger in welchem Umfang
Bundesmittel erhalten und welche konkreten Ergebnisse mit diesen Mitteln erzielt
werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Träger von Integrationskursen haben in den Jahren 2021, 2022,
2023, 2024 und 2025 Zahlungen aus Bundesmitteln erhalten?
2. Wie hoch waren die jeweiligen Auszahlungen an diese Träger in den
genannten Jahren (bitte trägergenau und jahresweise ausweisen)?
3. Wie viele Teilnehmer haben bei den jeweiligen Trägern in den in Frage 1
genannten Jahren
a) einen Integrationskurs begonnen,
b) einen Integrationskurs abgeschlossen, und
c) einen Integrationskurs abgebrochen?
4. Wie hoch war bei den jeweiligen Trägern in den in Frage 1 genannten
Jahren die Erfolgsquote, definiert als Bestehen des Deutsch-Tests für
Zuwanderer auf dem Niveau B1 sowie des Tests „Leben in Deutschland“ (bitte
absolut und prozentual ausweisen)?
5. Welche zehn Träger wiesen in den in Frage 1 genannten Jahren jeweils die
niedrigste Erfolgsquote auf?
6. Welche Träger erhielten trotz einer niedrigen Erfolgsquote weiterhin oder
erneut Bundesmittel für Integrationskurse?
7. Welche Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen führt das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge bei zugelassenen Trägern durch, und welche
Konsequenzen wurden in den Jahren von 2021 bis 2025 jeweils gezogen?
8. Sieht die Bundesregierung Reformbedarf bei der Vergabe, Kontrolle oder
Vergütungsstruktur von Integrationskursen, und wenn ja, welchen?
Berlin, den 19. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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